Sophia Schiebe
Ich fand es total wichtig, dass Sie auf die Veränderungen bezüglich der Kinder hingewiesen haben und dass es natürlich auch das Anliegen ist, dass die Kinder in den Blick genommen werden und anschließend, wenn sie Gewalt erfahren haben, eine Beratung erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass bei Ihren Haushaltsänderungen die Halbierung des Titelansatzes, bei der es um Kinder geht, die Gewalt erfahren haben, wieder zurückgenommen wird? – Frau Schiebe, Sie sprechen über Kürzungsvorschläge im Bereich des Justizhaushalts und meinen – glaube ich – die Maßnahmen zum Resozialisierungsgesetz. Das Thema haben wir gleich. Ich persönlich fände es gut, wenn diese Kürzung zurückgenommen würde. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber es ist natürlich keine Haushaltsfestlegung, wenn ich das gut finde. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nur Mut! – Kianusch Stender [SPD]: Unsere Unterstützung haben Sie!) Bei unserem Gesetzentwurf geht es um einen anderen Punkt. Bei dem, was Sie ansprechen – da sind die Täter schon im Gefängnis, in der Regel die Väter –, geht es darum, die Kinder gut zu beraten und abzuholen. Uns ist es wichtig, mit dem Gesetzentwurf zu erreichen, dass möglichst weit am Anfang des Pro- (Catharina Johanna Nies) zesses, direkt nach der ersten polizeilichen Wegweisung die Meldung an eine Kinderschutzstelle erfolgt, zum Beispiel ein Kinderschutzzentrum – das könnte ich mir vorstellen, das wird man sehen –, und dann ein regelhafter Prozess losgeht. Sie haben recht, natürlich muss man darüber nachdenken, wie man das finanziell unterlegt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
