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Annabell Krämer

FDP 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, geschlechterspezifische Gewalt ist eine Tragödie, über die wir schon viel zu oft in diesem Hohen Hause sprechen mussten. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht nur ein Angriff auf die individuelle Freiheit, sondern auch auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft. Jeder Femizid – wir sprechen wirklich jedes Jahr darüber – ist einer zu viel und macht uns alle jedes Mal wieder fassungslos. Unser gemeinsam erstellter Antrag – wir bedanken uns beim SSW für die Initiative –, den wir gerne mitgezeichnet haben, fordert zu Recht, dass wir entschlossen handeln und wichtige Maßnahmen nicht der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fallen dürfen. Insbesondere die ersatzlose Streichung der Landesmittel für psychosoziale Prozessbegleitung darf eigentlich so nicht stehen bleiben. Ich freue mich sehr über die Signale von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerade eben, dass dieses noch mal, denke ich mal, mit Fraktionsanträgen bereinigt wird. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich glaube, das war es dann schon wert, dass wir diesen Antrag hier gestellt haben. Das finde ich in Ordnung. Nehmen Sie es zurück. Ich habe es ja nicht nur einmal gesagt, ich werde es nachher beim FAG noch mal sagen. Ich habe mich maßlos über Ihren Flyer zu zweieinhalb Jahren Schwarz-Grün geärgert. Wir reden hier immer wieder, dass wir mehr gegen geschlechterspezifische Gewalt machen wollen. Wir haben hier eigentlich immer Konsens. Aber wenn Sie sich dann allen Ernstes hinstellen und sagen, Sie haben den Gewaltschutz gegen Frauen mit jährlich 10 Millionen Euro gestärkt, dann entspricht das einfach nicht der Wahrheit. Das finde ich nicht in Ordnung. Wenn wir gemeinsam etwas machen wollen – wir haben hier immer Konsens –, dann sollte man nicht mit Halbwahrheiten auf die Straße gehen, denn Sie haben sie leider nicht gestärkt. Wenn ich das inflationsbereinige, ist seit unserem gemeinsamen Beschluss von Jamaika, die Mittel mit 2,5 Prozent jährlich zu stärken, nichts passiert. Das heißt, es ist faktisch wahrwertig berechnet. Die Mittel für Gewalt gegen Frauen haben Sie gekürzt. Das ist nämlich die Wahrheit. Sogar mit diesem Antrag mit den 90.000 Euro, den Sie jetzt wahrscheinlich zurücknehmen werden, haben Sie noch mal eine Kürzung vorgenommen. Ich glaube, es steht Ihnen nicht gut zu Gesicht, mit so einem Flyer (Annabell Krämer) weiter auf die Straße zu gehen. Das möchte ich mal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn es so bleibt, wie es ist, werden ab dem 1. Januar 2025 – das ist, wenn ich richtig gerechnet habe, in 19 Tagen – viele Frauen in einem Strafverfahren alleingelassen. Wir sprachen bereits von dem Fall von Schackendorf. Der Mann war mutmaßlich in die Wohnung seiner Expartnerin eingedrungen und soll dort Freundin und Tochter gefesselt haben. Als die 51-jährige Mutter nach Hause kam, schlug er ihr mit der Eisenstange auf den Kopf. Die Frau starb aufgrund der Tat. Wahrscheinlich hätte diese Frau in einem Gerichtsverfahren nach den jetzt bestehenden Plänen, wenn sie die Tat überlebt hätte, noch nicht einmal eine psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. Wenn wir uns solche Fälle einfach mal eindrucksvoll vor Augen führen, sehen wir, dass wir dort dringend bereinigen müssen. Auch Angehörige von verletzten Kindern, die durch die angeklagte Person häusliche Gewalt erlitten haben, würden ab dem nächsten Jahr vielfach nicht mehr unterstützt werden. Eine Streichung dieser im Vergleich überschaubaren Summe – wir reden hier ja nur wirklich von 90.000 Euro – gleicht da wirklich einem Armutszeugnis. Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, nicht nur Maßnahmen zu verabschieden, sondern diese auch konsequent zu finanzieren. Denn – wir sagen es immer wieder –: Frauenhäuser sind keine Luxusausgaben, sondern sind pflichtige Ausgaben, und sie sind lebensrettend. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich werde nachher noch im Detail darauf eingehen. Wir alle wissen es, die Nachfrage steigt stetig, und die Mittel wurden faktisch in den letzten Jahren unter Schwarz-Grün gekürzt. 2,5 Prozent Steigerung haben nicht die Kosten gedeckt, die tatsächlich gestiegen sind. Die chronische Unterfinanzierung gefährdet die Sicherheit und Würde der Betroffenen. Ohne ausreichende Finanzierung wird der Schutz für Betroffene unhaltbar. Insbesondere die psychosoziale Prozessbegleitung ist essenziell, um Frauen in einer der schwersten Stunden – dessen sind wir uns alle im Klaren – beizustehen und die Strafverfolgung zu stärken. Auch gewaltbetroffene Kinder sollten wir hierbei nicht außer Acht lassen. Sie sind nicht nur Opfer, sondern oft die zukünftig Gefährdeten. Kürzungen in diesem Bereich riskieren langfristig gesellschaftliche Folgen. Psychologische Unterstützung ist ein zentraler Baustein, auch um Gewaltspiralen zu durchbrechen. Kostenlose Prävention spart, langfristig gesehen, viel Geld. Täterüberwachungsmaßnahmen wie die elektronischen Fußfesseln können die Rückfallquote drastisch senken. Ich glaube, da haben wir heute gemeinsam einen guten Schritt gemacht. Jeder Euro, den wir insgesamt hier investieren, erspart unserer Gesellschaft Folgekosten. Das Argument leerer Kassen darf nicht gelten, wenn es darum geht, dass der Staat seine Bürger vor Gewalt zu schützen hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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