Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor Kurzem das BKA-Lagebild gesehen, und es uns hat aufgezeigt, dass geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere gegen Frauen, auch im Jahr 2023 zugenommen hat. Es gab deutschlandweit 360 vollendete Tötungsdelikte, davon waren 247 Fälle – also fast 70 Prozent – Fälle häuslicher Gewalt. In Schleswig-Holstein gab es im Jahr 2023 14 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich häusliche Gewalt – 14 zu viel! (Beifall ganzes Haus) In den allermeisten Fällen handelt es sich nicht um Einzeltaten. Oft hat es vorher eine Gewaltspirale gegeben. Wir betonen in diesem Haus in wichtiger Regelmäßigkeit alle gemeinsam immer wieder die Notwendigkeit, mehr gegen Gewalt an Frauen zu tun. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir weitere wichtige Schritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen gehen und vor allem bestehende Schutzlücken schließen. (Beifall ganzes Haus) Zum einen wollen wir die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen wie Betretungs- und Kontaktverbote, neu regeln und den Anwendungsbereich ausweiten. So war es für ein Betretungsverbot bisher erforderlich, dass der Störer und die gefährdete Person, also in der Regel Mann und Frau, in derselben Wohnung leben. Dabei wissen wir, dass gerade Trennungstötungen eines der größten Probleme sind. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf die Schutzlücke schließen und Betretungsverbote auch unabhängig von der gemeinsam genutzten Wohnung ermöglichen. (Beifall ganzes Haus) Zum anderen wollen wir die Schutzlücke schließen und Kontakt- und Näherungsverbote für Orte ausweiten, an denen sich nahestehende Personen, also insbesondere Kinder, aufhalten. Denn es darf nicht passieren, dass Männer über ihre Kinder an Kindertagesstätten versuchen, Kontakt zu den gefährdeten Frauen aufzunehmen. Dieser Schutzlücke treten wir hiermit entgegen. (Beifall ganzes Haus) Ein weiterer Punkt betrifft Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir haben unterschiedliche Hilfesystematiken, die nur auf Antrag der gefährdeten oder betroffenen Person erlassen werden können. Das ist aber für viele betroffene Personen eine richtig große Herausforderung, die in diesen Situationen mehr zu bewältigen haben, als einen neuen Antrag bei Gericht zu stellen. Deshalb wollen wir, dass die gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen durch gerichtlichen Beschluss auf bis zu drei Monate verlängert werden können; das ist bisher nur bis zu einem Monat möglich. Auch das ist wichtig: Durch den Übergang der Schutzsysteme darf keine Schutzlücke mehr entstehen; dem wollen wir entgegentreten. (Beifall ganzes Haus) Ein vierter Schwerpunkt ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten elektronischen Fußfessel. Eines der Kernprobleme in diesem Bereich ist, dass die gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen, die ich eben beschrieben habe, nicht oder nur sehr, sehr schwer kontrolliert werden können. Dieses Problem wollen wir angehen und die elektronische Fußfessel für Fälle häuslicher Gewalt – natürlich unter engen gesetzlichen Voraussetzungen – ermöglichen. Wir wollen, dass die Täter, die Gefährder, eine elektronische Fußfessel mit sich tragen –, damit bereits bei Eintreten in den Schutzbereich der Frau die Polizei alarmiert wird und schneller einschreiten kann, damit da keine Eigeninitiative-Alarmierung mehr notwendig ist, um schneller und effektiver Frauen schützen zu können. (Beifall ganzes Haus) Wir gehen ganz bewusst noch einen Schritt weiter. Das sogenannte spanische Modell wird von vielen Frauenfacheinrichtungen und Opferschutzverbänden vollkommen zu Recht gefordert. Wir erleben, dass es dazu eine Bundesratsinitiative aus Hessen gibt. Wir sagen ganz klar: Wir wollen Vorreiter sein! Wir sind das erste Bundesland, das gefahrenabwehrrechtlich schon die Rechtsgrundlage dafür schafft, um dann, wenn es technisch endlich möglich ist, das spanische Modell direkt hier in Schleswig-Holstein anwenden zu können. Wir gehen gleich einen Schritt weiter, und ich würde mich freuen, wenn wir diesen Schritt alle gemeinsam gehen. (Beifall ganzes Haus) Zum Abschluss ist mir ein Punkt noch wichtig. Es wird geschrieben, das spanische Modell hätte eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Das kann ich nicht beurteilen; das zu berechnen, finde ich auch, ehrlich gesagt, schwierig.
