Eka von Kalben
Lieber Herr Garg, ich teile, dass man für pflegende Angehörige mehr machen muss, und was die Übernahme der Kosten in der Pflege angeht. Aber: Sind Sie der Meinung, dass das Land da sozusagen künftig stärker zuständig sein sollte? Sollten wir das als Landesaufgabe übernehmen, was ja im Wesentlichen eine Bundesaufgabe ist und im Bund in den letzten Jahren leider nicht verwirklicht werden konnte? Woran das wohl lag? – Liebe Eka von Kalben, das Problem ist, dass das Land hier bei den Investitionskosten (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hm!) – nein, nicht „hm“ – eine ganz klare Aufgabenteilung hat, die im SGB XI festgelegt wurde. Ich kann mich an eine der ersten pflegepolitischen Initiativen meiner Fraktion in dieser Legislaturperiode noch sehr gut erinnern, mit der wir das Land aufgefordert haben, dieser Verpflichtung nachzukommen. Mir ist die Haushaltslage wohl bewusst. Vor diesem Hintergrund haben wir bei einer zweiten Runde der Landesregierung sozusagen den Vorschlag gemacht: „Dann gebt doch zumindest ein Gutachten in Auftrag“, und wollten dafür Geld bereitstellen, wie man schrittweise über ein Finanzierungsmodell dahin kommt, bei den Investitionskosten nachzulegen und das zu verbessern, zum Beispiel indem man das Pflegewohngeld zunächst einmal in eine andere Investitionskostenfinanzierung überführt. Warum? Weil das am Ende die Eigenanteile der Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, um 500 Euro pro Monat entlasten würde. Das ist eine Landesaufgabe. Deswegen spreche ich sie hier auch an. (Beifall Christian Dirschauer [SSW])
