Eka von Kalben
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute reden wir hier über Bestattung und damit auch über das Sterben und über den Tod. Das ist ein Thema, das gerne verdrängt wird. Ich muss zugeben, dass es natürlich auch gerade nach so einer Debatte, die wir hier jetzt eben hatten, irgendwie etwas ist, was schwierig zu verkraften ist. Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur in Schleswig-Holstein. Der automatische Weg vom Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht mehr vorgegeben. Die Welt hat sich an der Stelle auch verändert. Die Kultur ums Sterben hat sich insofern genauso verändert, wie sich natürlich auch die Kultur im Leben verändert hat. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See – mit und ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Dann gibt es in Schleswig-Holstein auch noch seit Neuestem die Möglichkeit der Reerdigung, eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zur Erde zerfällt oder kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird also dieser Vielfalt gerecht und öffnet viele Möglichkeiten. Unter anderem stellen wir Bestattungswälder auf eine sichere rechtliche Grundlage und ermöglichen auch dort die Schaffung von Gedenkstätten in diesen, ohne dass deshalb der Charakter des Waldes verändert werden darf. Wir ermöglichen das Verstreuen von Asche in festgelegten Arealen auf Friedhöfen und die Bestattung ohne Sarg auch abseits religiöser Gründe. Bisher war das nur für Menschen muslimischen Glaubens möglich. Ein weiterer für uns Grüne sehr wichtiger Punkt – das wurde schon genannt – ist, dass die Grabsteine künftig ILO-zertifiziert sein müssen, also sichergestellt wird, dass sie nicht mit Kinderarbeit hergestellt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Das ist alles gut und richtig sowohl für die Verstorbenen, die sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was nach dem Tod passiert, als auch für die Hinterbliebenen, die unterschiedliche Formen haben, ihre Trauer zu erleben. Wie so oft in der Politik müssen hier unterschiedliche Interessen zusammengebracht werden, denn es gab und gibt immer mehr Menschen, die sich mehr Liberalität im Umgang insbesondere mit der Asche der Verstorbenen wünschen, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) die sich das Verstreuen auch an Orten wünschen, die nicht öffentlich gewidmet sind, zum Beispiel im (Eka von Kalben) Garten, oder die sich wünschen, dass sie Teile der Asche oder Überreste aufteilen können. Dem steht die Überzeugung mancher Menschen gerade auch aus dem religiösen Bereich gegenüber, dass die Integrität einer Person auch nach dem Tod darin besteht, dass sie zusammenbleiben muss, dass die Asche eben nicht teilbar ist. Die Überreste eines Menschen sollen zusammengehalten und nicht geteilt werden. Das sind einfach sehr unterschiedliche Überzeugungen. Das andere ist die Frage: Wie frei soll der Zugang zu einer Grabstätte sein? Brauchen wir einen sogenannten Friedhofszwang? – Auch da gibt es Menschen, die sagen, sie möchten lieber im privaten Bereich eine Grabstätte, eine Trauerstätte haben, nicht mit einem öffentlichen Zugang. Aber nur durch diesen öffentlichen Zugang wird es eben wirklich allen Angehörigen ermöglicht, trauern zu gehen. Wir stellen uns vor, eine Angehörige sagt: Ich möchte das gerne in meinem Garten haben, aber die Ex-Frau oder Kinder oder andere sollen bitte nicht auf mein Grundstück kommen und hier trauern dürfen. – Insofern – ich habe da lange überlegt – bin ich mittlerweile der Meinung, dass der sogenannte Friedhofszwang doch das Richtige ist, also die öffentlich zugänglichen Orte. Aber wir werden sicherlich – genauso wie wir jetzt über diesen Bestattungsgesetzentwurf diskutiert haben – immer weiter beobachten müssen, was es ist, was uns sozusagen zusammenhält, was uns als Kultur verbindet – was wir gemeinsam verabschieden. Und: An welchen Stellen müssen wir vielleicht Schritte weiter gehen, liberaler werden? Ich finde, das, was jetzt auf dem Tisch liegt – das haben auch die Beratungen gezeigt, die wir untereinander hatten, und ich danke da auch insbesondere meiner Kollegin Dagmar Hildebrand, die sich da sehr engagiert hat, die Dinge zusammenzubringen –, der vorliegende Entwurf eines Bestattungsgesetzes, ist ein sehr wertvoller und guter Entwurf für Schleswig-Holstein. Wir haben noch Gespräche mit den Waldbesitzern und mit den Bestattungsunternehmen geführt. Ich glaube, das wird den Menschen in diesem Land gerecht und bietet viele Formen der Möglichkeit, mit diesem schwierigen Thema des Sterbens und des Trauerns umzugehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
