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Dagmar Hildebrand

CDU 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten zehn Jahren haben sich unsere Gesellschaft und auch die Bestattungskultur stark verändert. Deswegen ist es richtig, dass wir darauf mit einer Änderung des Gesetzes über das Leichen‑, Bestattungs- und Friedhofswesen reagieren. Ich möchte an dieser Stelle drei Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Da ist zunächst einmal das Ausbringen der Asche auf Friedhöfen. (Dagmar Hildebrand) Damit kann künftig die Asche eines Verstorbenen auf einem Bereich verstreut werden, den der Träger zuvor festgelegt hat. Ob und wie der Träger einen entsprechenden Bereich bestimmt, entscheidet er jeweils selbst. Wichtig für diese Art der Beisetzung ist: Es gilt immer und ausschließlich der Wille des Verstorbenen und nicht der Wunsch der Hinterbliebenen. Ein weiterer relevanter Punkt ist für mich die Vermeidung der Strafbarkeit für die Betreiber von Krematorien, sodass diese in Zukunft frei werdende Materialien – künstliche Körperteile und weitere biologisch nicht abbaubare Materialien – der Asche entnehmen können. Dabei geht es genauso um die künstliche Hüfte wie um das Kniegelenk oder auch den Herzschrittmacher. Hinsichtlich etwa bestehender Aneignungsbefugnisse ändert sich dabei nichts. Es geht nur darum, alle biologisch nicht abbaubaren Materialien zu entfernen und so auch etwa beim Ausbringen der Asche auf Friedhöfen dafür zu sorgen, dass der Boden dort nicht belastet wird. Einen dritten Punkt der Gesetzesänderung möchte ich gerne noch hinzufügen, und zwar den geplanten Wegfall der Privilegierung von Bestattungsunternehmen. Nach dem bisher geltenden § 18 entfällt für Bestattungsunternehmen bislang die Pflicht zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Bestattung. Dies soll künftig nicht mehr der Fall sein. Nachdem es Einzelfälle gegeben hat, in denen Urnen in die Hände von Privatleuten gelangt sind und somit nicht mehr einer ordentlichen Bestattung zugeführt werden konnten, gibt es hiermit jetzt eine Beweispflicht, um das zu ändern. Meine Damen und Herren, auch die übrigen Änderungen wie etwa die sarglose Bestattung – die Ministerin hat es gerade gesagt – sind auf Wunsch des Verstorbenen möglich. Seebestattungen, die in Zukunft nur noch durch Bestattungsunternehmen, Fischereibetriebe oder ein Wasserfahrzeug des öffentlichen Dienstes gestattet werden sollen, sind gute und sinnvolle Regelungen, die es jetzt in der Gesetzesänderung umzusetzen gilt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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