Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Beinahe auf den Tag genau vor 27 Jahren, nämlich am 17. Dezember 1997, verprügelte ein Mann in Spanien seine mittlerweile geschiedene Ex-Frau und Mutter seiner Kinder, Frau Ana Orantes Ruiz, fesselte sie an einen Stuhl, übergoss sie mit Benzin und verbrannte sie bei lebendigem Leibe. Da sie kurz vorher im Fernsehen einen von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommenen Auftritt zum Thema häusliche Gewalt hatte, gilt das als Ausgangspunkt landesweiter Proteste in Spanien, und es ist sozusagen der Startpunkt des von Frau Abgeordneten Glißmann eben zitierten spanischen Modells, das wir hier letztendlich auch erreichen wollen. Bei der Geschichte will ich noch sagen: Wir hatten in Kiel im Jahr 2016 leider einen ähnlich gelagerten Fall. Das gibt es eben nicht nur in Spanien. Wir wollen, dass sich das ändert. Für Schleswig-Holstein führen wir deswegen die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein, und zwar mit Blick auf die Fälle des Hochrisikomanagements, das wir ausgerollt haben. Dabei haben wir uns entschieden, nicht auf Gewaltschutzanordnungen, sondern ganz zentral auf die konkretisierte Gefahr eines Angriffs mit erheblicher Intensität oder Auswirkung abzuheben. Das ist die Voraussetzung für die Anwendung der Fußfessel. Darunter bekommen wir – so würde ich es einmal nennen – alle relevanten Gefährdertypen – also aktuelle und ehemalige Beziehungspartner und auch Stalker – und werden gleichzeitig nicht zu weit, weil sich die Gefahr auf eine bestimmte Person richten muss. Das ist an dieser Stelle eine wichtige Einschränkung. Wichtig ist zu wissen, dass ein Gericht die Fußfessel für maximal drei Monate anordnen kann. Es kann diese Anordnung aber immer für drei Monate verlängern, solange die Gefahr fortbesteht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ein weiterer ganz wichtiger Punkt, den Frau Glißmann gerade ansprach, ist die Verlängerung der Frist für Wegweisungen beziehungsweise Wohnungsverweisungen und Kontaktverbote durch die Polizei von vier Wochen auf drei Monate, weil wir den Gewaltbetroffenen, meist eben den Frauen, mehr Zeit zum Atmen und Nachdenken geben müssen. Es gibt einfach zu viele Situationen, in denen der private Gewaltschutz nicht erreicht oder angestrebt wird; sei es aus Angst oder Depressionen, Abhängigkeitsgefühlen – warum auch immer. In diesem Punkt und überhaupt mit dem gesamten Projekt verlagern wir deutlich Verantwortung auf den Staat. Das ist auch das, was wir wollen. Unter einem anderen Aspekt liegt dem Entwurf eine Abwägung zugrunde; denn das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist natürlich ein tiefgreifender Grundrechtseingriff für die Betroffenen, der sicher in Beruf, in der Freizeit und in der privaten Lebensgestaltung Einschränkungen erzeugt. Das sehen wir alles. Das Leben geht dann aber trotzdem weiter. Angesichts des Umfangs des gesellschaftlichen Missstandes – da will ich noch einmal auf das BKA-Lagebild zurückkommen –, muss man sich vergegenwärtigen, dass ein Viertel der Opfer der gesamten Kriminalität in Deutschland aus dem Bereich der häuslichen Gewalt und Partnerschaftsgewalt stammt. Ein Viertel aller Opfer ist eigentlich gewaltig. (Beate Raudies [SPD]: Eine Katastrophe!) Da müssen wir jetzt einfach diesen Weg gehen. So sehen wir das. (Beifall ganzes Haus) (Jan Kürschner) Ein Allheilmittel wird es nicht sein; wir können nicht alles Schlechte aufhalten. Aber so, wie wir den Gesetzentwurf ausgestaltet haben, kann er maximale Wirkung erzeugen. In Spanien – da bin ich auch ein wenig vorsichtig; Frau Glißmann hatte gerade angefangen darzulegen, dass es vielleicht schwierig zu recherchieren sei – scheint es seit der Anwendung 2009 unter den Fällen, in denen die Fußfessel angewandt wurde, überhaupt keinen Femizid mehr gegeben zu haben. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Nur die Zahl der Femizide insgesamt soll in einer Größenordnung von, ich sage einmal, 26 Prozent gesunken sein. Das ist auch die Zahl, an der ich mich gerne messen lassen würde, wenn wir das einmal evaluieren. Eine solche Wirkung wollen wir gerne erzielen, und so eine Vorstellung haben wir dabei. Dann zum Schluss noch einmal etwas Unerfreuliches: Noch im vergangenen Monat übergoss ein Mann in Buxtehude seine getrennt lebende ExFrau, zu der ihm ein Kontaktverbot ausgesprochen war, mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sie und sich selbst an. Sie starb kurz darauf im Krankenhaus an den Folgen der schweren Brandverletzungen. So etwas dürfen wir in der Gesellschaft einfach nicht zulassen. (Beifall ganzes Haus) Ganz zum Schluss möchte ich allen danken, die am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben – da waren viele dabei –, und ich bitte um Zustimmung für das Vorhaben. (Beifall ganzes Haus)
