Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ziehen Sie also die FAG-Änderung im Schweinsgalopp und ohne Änderung aufgrund der Anhörung durch. Das könnte Ihnen einmal auf die Füße fallen. Das FAG in seiner derzeitigen Form ist laut dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 teilweise verfassungswidrig, weil die Finanzströme und deren Änderungen im Gesetz bedarfsgerecht zu begründen sind. Bedarfsgerecht und mit sorgfältiger Begründung: Das ist schon seit 2017 das Mantra unseres Verfassungsgerichts, welches es Ihnen vermutlich auch noch in anderem Zusammenhang ins Stammbuch schreiben wird. Das Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit der Zuweisung für die Zentralen Orte war also folgerichtig. Herausgekommen ist interessanterweise wieder die Quote der Küstenkoalition. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Herr Koch, das ist dieselbe Quote, die von Ihnen damals noch als Bevorteilung der kreisfreien Städte verdammt wurde; Sie sagten sogar, dass das eine Manipulation sei. (Dr. Kai Dolgner) (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe: Oh, oh!) Bei Ihnen und beim Ministerpräsidenten und damaligen Oppositionsführer bestimmt offenbar auch das Sein das Bewusstsein. So weit ist das also nachvollziehbar; es ist nie zu spät zum Lernen. Aber dann sind Sie auf eine neue famose Idee gekommen, nämlich die ungeliebte Streichung der Landesführung beim Städtebau gleich mit unterzubringen, und das ist das Problem. Super, ein Verfassungsproblem ist gelöst, um gleich das nächste zu schaffen. Hervorragend, darauf muss man erst einmal kommen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe: Oh, oh!) Darauf habe ich Sie schon in der ersten Lesung aufmerksam gemacht; ich habe hier Zweifel bei der Regierungsbank und bei Ihnen gesehen. Na ja, lassen wir doch die Kommunen dazu sprechen: „Die hier in Rede stehende Verankerung der Städtebauförderung als Zweckzuweisung im Finanzausgleich ist systemwidrig, klageanfällig, hat negative Vorbildwirkung und beinhaltet einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich durch das Land Schleswig-Holstein. Die vorgesehene Regelung widerspricht unstrittig den Maßstäben, die das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2017“ – das haben Sie übrigens selbst erwirkt, Herr Koch – „zum kommunalen Finanzausgleich gebildet hat.“ Nun gehen Juristen in der Regel sehr zurückhaltend mit dem Begriff „unstrittig“ um, wenn es um Verfassungsfragen geht. Hier waren es gleich drei. Das sollte Ihnen doch einmal zu denken geben. Es ist ja auch ein Taschenspielertrick. Zunächst wollten Sie die Landesmittel zur Städtebauförderung ersatzlos streichen. Das hat bisher keine Landesregierung gemacht – auch nicht in Zeiten viel schlimmerer Defizite und auch nicht unter der ersten schwarz-gelben Regierung. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie haben dann aber festgestellt, dass es ohne Landesförderung gar keine Bundesförderung gibt, auf die wir uns die ganze Zeit verlassen. Was würden Sie machen, wenn der Bund auf die gleichen Ideen wie Sie kommt? Trickreich bilden Sie also einen neuen Vorwegabzug von 20 Millionen Euro. Für die Bundesförderung ist das nun scheinbar Landesgeld, (Annabell Krämer [FDP]: Ja, so ist es!) denn es ist nicht ausgezahlt worden. Saldiert bezahlen aber natürlich die Kommunen die Zeche. Ich übersetze das einmal das für den Nichtkommunalfinanzer. Das wäre ungefähr so, als würde ich meinen Kindern das Taschengeld um den Betrag kürzen, für den ich ihnen später ein Eis spendieren wollte. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Nicht nur meine Kinder, sondern auch die Kommunen haben das natürlich durchschaut und fühlen sich zu Recht behumst. (Zurufe) Dabei verstoßen Sie auch noch ganz offen gegen Ihre eigenen Vereinbarungen mit den Kommunen vom 16. September 2020. Diese Vereinbarungen sollten Sie vielleicht einmal durchlesen. Weil Sie nicht ansatzweise nachgewiesen haben, dass der Bedarf der Kommunen jetzt plötzlich 20 Millionen Euro weniger geworden ist, legen Sie heute auch noch unnötigerweise die Grundlage für die nächste Klage gegen das FAG. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD) Wir müssen über viele Jahre 1 Milliarde Euro einsparen. Ganz ehrlich: „Wir sind zwar nicht mehr jung, aber wir brauchen das Geld trotzdem“, ist jedenfalls weder eine sorgfältige noch eine bedarfsgerechte Begründung, weil übrigens – Surprise – auch die Kommunen das Geld brauchen, da sie ebenfalls weniger Einnahmen haben. (Beifall SPD) Das Beispiel mit der Taschengeldkürzung meiner Kinder würde ich übrigens schon deshalb nicht umsetzen, weil ich damit ein denkbar schlechtes Vorbild für Redlichkeit und Fairness abgeben würde, und schon gar nicht, wenn ich sogar schriftliche Zusagen gegeben hätte. Das scheint Ihnen im Verhältnis zu den Kommunen aber nicht so wichtig zu sein. Die Nebelkerze des Tages geht aber zweifellos an den Kollegen Plambeck: Es ist völlig okay, den Kommunen jetzt 20 Millionen Euro zu kürzen. Es (Dr. Kai Dolgner) ist aber nicht okay, heute eine Umschichtung im FAG, in genau dem gleichen Gesetz, vorzunehmen. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Schwarz-Grün gut, Opposition schlecht: Das ist Ihre Welt, die vielleicht doch ein bisschen zu einfach ist, falls es einmal zu einer Überprüfung kommt. Vertrauen haben Sie jetzt endgültig zerstört. Sie investieren 250.000 Euro in ein Gutachten, um die Finanzströme neu zu regeln, aber regeln schon einmal für sich vorteilhaft einen einzelnen Bereich von 20 Millionen Euro. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die drei betroffenen Geschäftsführer der KLV sind heutzutage alles sehr höfliche Herren. Aber was Ihnen die KLV in die Stellungnahme geschrieben hat, war ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass sie das Vertrauen in den künftigen Prozess verloren haben. Das haben Sie auf Ihrer Tanzkarte. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
