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6. Sitzung (WP20)

02.09.2022 · 124 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (22)CDU (13)SPD (10)SSW (9)GRÜNE (9)

Peter Lehnert

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Erkrankt sind von der SPD-Fraktion die Kolleginnen Beate Raudies und Sandra Redmann. Wir wünschen ihnen weiterhin gute Besserung. (Beifall) Heute Vormittag abwesend sind wegen Teilnahme an der NORLA für die CDU-Fraktion die Kollegin Schmachtenberg, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Kock-Rohwer, für die SPD-Fraktion Dr. Kai Dolgner, für die FDPFraktion Oliver Kumbartzky, für die Fraktion des SSW Lars Harms und für die Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther. Die Abgeordneten Rickers und Täck haben nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert sind. (Zurufe) Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, möchte ich in Ihrer aller Namen der Abgeordneten Silke Backsen sehr herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Beifall – Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] wird ein Blumenstrauß überreicht – Zuruf) – Das ist schön. Es wäre gut, wenn mir das auch schriftlich mitgeteilt würde. – Es hat noch ein weiterer Kollege Geburtstag. (Zuruf: Oliver Brandt!) – Aha. Auch ihm herzlichen Glückwunsch. Es tut mir leid; das steht nicht in meiner Liste. (Beifall) Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie erst am Mittwoch vereidigt worden sind, und daher war Ihr Name noch nicht in dem Computersystem. Umso herzlicher gelten aber auch Ihnen unsere Glückwünsche. – Ich möchte darum bitten, zu organisieren, dass auch das zweite Geburtstagskind einen Blumenstrauß bekommt. Das wird sicherlich machbar sein. – Alles Gute für das neue Lebensjahr! Wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 2: (Vizepräsident Peter Lehnert) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie für fairen Wettbewerb (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/69 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Aussprache. Zunächst hat die SSW-Fraktion das Wort; ich darf das Wort der Kollegin Sybilla Nitsch erteilen.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kære alle! Ich weiß: Wer schon länger Mitglied des Landtags ist, wird vieles im vorliegenden Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz wiedererkennen. Das ist auch gut. Weite Teile des Entwurfs entsprechen dem, was für uns im Land bis 2018 galt. Wir wollen da auch gar nicht irgendetwas deckeln. Aber es gibt auch einige Änderungen. Der Verzicht auf ein landeseigenes Korruptionsregister beispielsweise hat sich dadurch ergeben, dass es inzwischen ein Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gibt. Außerdem wollen wir ein Recht für Ausschreibende einführen, bestimmte Entgelte vom Auftragnehmer einfordern zu können. Hiermit kann dann eine Entlohnung oberhalb des Niveaus des Mindestlohns sichergestellt werden – insbesondere wichtig für den Sozialbereich. Doch, wie gesagt, neben einigen wenigen Änderungen wurden die meisten Regelungen, die dieser Entwurf vorsieht, bereits 2013 durch die Küstenkoalition eingeführt, und diese haben sich in den darauffolgenden Jahren bewährt. Das zeigt nicht zuletzt die Entwicklung seit der Abschaffung dieses Gesetzes. Mit der Einführung des Vergabegesetzes der Jamaikakoalition haben überregionale, an Schleswig-Holstein überhaupt nicht interessierte Konzerne unsere heimische Wirtschaft immer stärker mit Billigangeboten ausgebootet. (Zuruf CDU: Wo nehmen Sie das her, Frau Kollegin? – Das ist Unsinn, was Sie da sagen!) – Ganz ruhig, das wird schon. (Zurufe CDU) Deshalb müssen wir die bis 2018 geltenden Regelungen für einen fairen Wettbewerb und für Ausschreibungen, die eben nicht auf dem Rücken von - Freitag, 2. September 2022 277 Beschäftigten, von Klima oder Umwelt gewonnen werden, dringend wieder einführen. (Beifall SSW und SPD) Für den SSW war, ist und bleibt besonders wichtig: Überall dort, wo wir entsprechenden Einfluss haben, müssen wir für soziale Mindeststandards, für gute Löhne und für die Einhaltung von Umweltschutzkriterien sorgen. (Beifall SSW) Jede Gemeinde, jeder Kreis arbeitet an diesem Thema. Ich habe die vergangenen Debatten rund um das Thema Tariftreue- und Vergaberecht verfolgt – nicht als Mitglied des Landtags; das ist mir bewusst. Aber ich bin gut im Bilde, und ich muss ehrlich sagen: Mir fällt es schwer, die Widerstände gegen weiterreichende Regelungen zu verstehen. (Zuruf CDU: Das merken wir auch!) Liebe Grüne, ihr habt im Wahlkampf versprochen, dass ihr nur dann mit in eine Regierung geht, wenn es ein Tariftreue- und Vergabegesetz gibt. Ich kann davon nicht viel erkennen. (Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Zuruf CDU) Warum sollten wir auf die Möglichkeit verzichten, soziale, gleichstellungspolitische und umweltbezogene Aspekte verpflichtend zu fordern? Etwa, weil das zu viel Bürokratie bedeutet? (Zuruf) Dieses Argument wird von vielen zwar reflexartig gebraucht – die Reflexe sind zu erkennen –, aber es wird auch durch ständige Wiederholungen nicht überzeugender. Auch das ist klar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie belastet werden. Denn Unternehmen müssen lediglich schriftlich zusichern, dass sie die geforderten Standards erfüllen, und Dokumentationen werden nur eingefordert, wenn man den Verdacht hat, dass die Angaben nicht stimmen. Das soll so bleiben, und das ist wichtig; denn es geht hier schließlich um Vergaben durch die öffentliche Hand, und dabei handelt es sich um Steuergelder. Das ist uns ja allen bekannt. Mit unserem Entwurf liegt ein Vorschlag für ein wirklich zeitgemäßes Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards sowie eines fairen Wettbewerbs vor. Es hat sich in weiten Teilen bewährt, und (Sybilla Nitsch) es ist gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je. Es leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und fördert Grundsätze guter Arbeit, es sichert auch vielen Familien, die von geringen oder durchschnittlichen Löhnen leben müssen, ein Auskommen und gibt diesen Menschen ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Durch den Schutz kleiner und mittlerer Betriebe vor Wettbewerbsverzerrung durch Konzerne ohne Tarifbindung werden mittel- und langfristig Arbeitsplätze bei uns im Land gesichert. Ich denke, das sind Gründe genug, um ein Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, das diesen Namen auch verdient. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall SSW und SPD)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich dem Kollegen Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Als der Gesetzentwurf von SPD und SSW in dieses Hohe Haus kam, der das Ziel hat, ein Tariftreue- und Vergaberecht wiedereinzuführen, habe ich mir gedacht: Charmant! (Beifall und Heiterkeit CDU und FDP) Schon wieder eine Debatte zum Tariftreue- und Vergaberecht. (Unruhe) Seitdem ich im Landtag bin, haben wir diese Debatte im Januar 2019, Juni 2019, Februar 2020 und Mai 2022 geführt. Um es vorwegzunehmen: Wir lehnen die Wiedereinführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ab. Die Jamaikakoalition hat es abgeschafft, und wir bleiben auch in einer schwarzgrünen Koalition dabei. (Beifall CDU) Die Debatte läuft immer gleich. Sie rufen laut: Mensch, wir sind der Lohnkeller! Wir wollen ein Vergaberecht! Es darf kein Lohndumping geben, wenn der Staat aktiv ist! Wir sagen: Es gibt den Mindestlohn. An den Tarifvergaberichtlinien haben wir nichts geändert. Aufträge allgemein nur an Unternehmen zu vergeben, die nach Tariflohn bezahlen, halten wir für europarechtswidrig. Das alte TTG war schlecht, nicht kontrolliert, sehr bürokratisch und hat das angestrebte Ziel überhaupt nicht erreicht. Man könnte festhalten, die Argumente seien ausgetauscht, und dies mehrfach. Aber dann folgt immer eine 60- bis 120-minütige Diskussion, an deren Ende der Gesetzentwurf in den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird –, dass Gesetzentwürfe in den Ausschuss überwiesen werden, ist so –, um dann dort eines Tages abgelehnt zu werden. Nun können wir es heute wieder genauso machen. Frau Kollegin Nitsch, auch wenn Sie neu in diesem Hause sind, werden Sie uns nicht überzeugen, dass das alte, schlechte, nicht kontrollierte, aber sehr bürokratische TTG gut geworden ist, nur, weil es längere Zeit auf der Ersatzbank saß. Sie haben das Gesetz in vielen Teilen einfach kopiert (Sybilla Nitsch [SSW]: Das habe ich nicht gemacht!) und beantragen heute dessen Wiedereinführung. Die Substanz Ihrer Debattenbeiträge und die schludrige Vorbereitung hierauf werden sichtbar, wenn man erkennt, dass eigentlich nur Copy and Paste der Ideengeber war. Sie haben sich nicht mit der aktuellen Lage in unserem Land auseinandergesetzt; Sie hängen in der Diskussion Jahre zurück. Nicht einmal die allseits gelobte Eigenerklärung haben Sie aufgenommen. Gerade diese Regelung in § 2 Absatz 3 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein war es, die eine erhebliche Entlastung für den Mittelstand gebracht hat. Jetzt ist nur derjenige verpflichtet, sämtliche Dokumentationen und sämtliche Qualifikationen vorzulegen, der am Ende auch den Ertrag erzielt, weil er den Auftrag bekommt. Alle anderen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen, müssen dies nicht. Diesen Vorteil hätten Sie in Ihren Gesetzentwurf aufnehmen können. Sie haben sich dagegen entschieden. Daran sieht man: schludrige Vorbereitung, Copy and Paste. – So geht das hier im Landtag nicht! (Beifall CDU)

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Peter Lehnert

Herr Kollege Kilian, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Nitsch?

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Lukas Kilian CDU

Ich war schon ganz nervös. Ja, klar. (Lukas Kilian)

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Sybilla Nitsch SSW

Keine Angst, Herr Kilian, Sie werden keine Nervosität in sich tragen müssen. Ja, ich bin neu und erwarte gar nicht, dass ich hier irgendwie geschont werde. Man kennt sich auch aus anderen Zusammenhängen. Dass Sie meinen, der Gesetzentwurf sei schludrig vorbereitet worden, finde ich ziemlich stark. Das ist ein Wort, das wir uns vielleicht in anderen Zusammenhängen aneignen können. Aber jetzt zu meiner Frage. Wie will denn die Regierung sichern, dass Tarife eingehalten werden? Wie wollen Sie sichern, dass Umweltstandards eingehalten werden? Wie wollen Sie sichern, dass Lieferketten geprüft werden und insoweit Sicherheit besteht? Das interessiert mich, da Sie den Gesetzentwurf so kategorisch ablehnen. – Das kann ich Ihnen gern beantworten. Zur schludrigen Ausarbeitung noch einmal der Hinweis: Wenn man einen Gesetzestext kopiert und dann, eben weil man einfach Copy and Paste macht, Dinge weglässt, die von wirklich allen an diesem Prozess Beteiligten als positiv bewertet wurden, dann ist das – es tut mir leid – schludrig. Was Sie hier vorlegen, ist ein Gesetzentwurf und nicht „Heititei“. Nun fragen Sie, was wir wollen. Schauen wir doch in den Koalitionsvertrag. Darin steht wortwörtlich, was wir wollen: überraschenderweise genau das, was die Gewerkschaften während der Koalitionsverhandlungen von beiden Koalitionspartnern gefordert haben. Sie wollten nämlich gar nicht die Einführung des Tariftreue- und Vergaberechts, sondern sie haben gesagt, sie wollten darüber beraten, wie man zu einer stärkeren Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt, ohne dabei einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu erzeugen, (Beifall CDU) und es solle sichergestellt werden, dass insbesondere für die KMU bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine hohen Hürden bestehen. Geeignete Maßnahmen – so lautet der Koalitionsvertrag – wollen wir umsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen kann man festhalten, dass Ihr Antrag Jahre zurückhängt. Aber Ihr Antrag hängt nicht nur inhaltlich Jahre zurück, sondern er enthält einen - Freitag, 2. September 2022 279 weiteren schweren handwerklichen Fehler: Sie fordern ganz populistisch noch die Einführung eines neuen Vergabemindestlohns von 13 Euro. Hier war Copy and Paste nicht genug; hier hat man eine neue Zahl eingeführt. Dazu habe ich eine Frage an die SPD, die ja bei diesem Gesetzentwurf Mitantragsteller ist: Während die SPD bei der Bundestagswahl 2021 noch großartig mit „Respekt“ für sich warb und einen Mindestlohn von 12 Euro ankündigte, der zum Oktober dieses Jahres eingeführt werden soll, (Beifall Niclas Dürbrook [SPD]) möchte man nun einen Landesvergabemindestlohn von 13 Euro einführen. Merken Sie nicht selbst, dass bei politisch festgesetzten Löhnen das Problem besteht, dass immer einer aus der Kiste kommt und sagt: „Noch mehr! Noch mehr! Noch mehr!“? Können Sie mir erklären, warum 13 Euro und nicht 15, 20 oder 25 Euro? (Serpil Midyatli [SPD]: Das mache ich gleich!) – Sie werden mir erklären, dass der Staat, wenn er etwas nach außen vergibt, nicht weniger bezahlen darf als andere. (Serpil Midyatli [SPD]: Warum fragen Sie dann?) Aber mit 12 Euro Mindestlohn hätten wir ja ohne Probleme eine Bezahlung sichergestellt. Ich sage Ihnen: Hätten wir von 13 Euro gesprochen, würden Sie 14, 15 oder 20 Euro hineinschreiben. Diesen Mindestlohn-Populismus lehnen wir ab. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie haben das ja auch zur Abstimmung gestellt. Die Landtagswahl war auch eine Abstimmung über dieses Thema. Sie haben Großflächenplakate bedruckt und die Wirtschaft in Gut und Böse unterteilt – in die guten Unternehmer, die nach Tarif bezahlen, und in die bösen Unternehmer, die das nicht tun. Das Ergebnis sieht man. Auch insoweit ist die Entscheidung gefallen. Ich bin dafür, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das TTG ist alt, schlecht, nicht kontrolliert und bürokratisch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Peter Lehnert

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar grundsätzliche Bemerkungen voranstellen. Die Tarifautonomie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist ein hohes Gut. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurden vor über 100 Jahren, in der Weimarer Republik, die Grundlagen dieser Tarifpartnerschaft besiegelt, die noch heute Gültigkeit besitzen. Tarifpartnerschaft und Arbeitnehmermitsprache sind heute wichtiger denn je, um in einer sich wandelnden Arbeitswelt Ungleichheiten vorzubeugen und gleichzeitig flexibel reagieren zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Koordinierte Tarifverhandlungssysteme sind im Vergleich zu Systemen, bei denen die Tarifverhandlungen nur auf Firmenebene stattfinden, mit einer höheren Beschäftigung und niedrigerer Arbeitslosigkeit verbunden. Das hat im Jahr 2019 ein OECDBericht im Auftrag des Bundessozialministeriums deutlich gemacht. Ein wichtiges Element dieser Tarifpartnerschaft ist die Tarifbindung, denn nur wenn ein möglichst hoher Anteil einer Branche die gemeinsamen Verabredungen mitträgt, können diese auch Wirkung entfalten. Tarifbindung sorgt für angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen und damit für eine wichtige Voraussetzung, um Mitarbeitende in einem Betrieb zu motivieren und Know-how im Unternehmen zu halten. Dies wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Tarifbindung ist somit auch ein bedeutendes Instrument zur Fachkräftebindung und Fachkräftegewinnung. Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument gegen soziale Ungleichheit. Gegen Altersarmut hilft vor allem eine angemessene Lohnstruktur mit entsprechender Einzahlung der Beschäftigten in die Sozialversicherung. Das trifft in besonderem Maße auf Frauen mit einer unterbrochenen Erwerbsbiografie zu. Allerdings erleben wir seit Längerem ein Absinken der Tarifbindung auch bei uns in SchleswigHolstein. Das liegt nicht zuletzt an der Zunahme atypischer und nicht regulärer Beschäftigung wie Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und selbstständiger Beschäftigung in Niedriglohnbranchen in den letzten Jahren. Was hat all das nun mit dem Vergaberecht zu tun? Als bedeutender Auftraggeber hat das Land die Möglichkeit, im Vergaberecht Unternehmen zu bevorzugen, die Tariflöhne zahlen und damit für eine faire Entlohnung ihrer Belegschaft sorgen. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich: Lohndumping darf in der öffentlichen Auftragsvergabe keinen Platz haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist also kein Geheimnis, dass wir als Grüne eine Tarifbindung im Zusammenhang mit den Vergabekriterien des Landes für eine geeignete Maßnahme halten. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder zum Ausdruck gebracht. Allerdings, und das ist jetzt die Einschränkung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, und das hat auch die Evaluation des alten Tariftreuegesetzes in Schleswig-Holstein gezeigt: Das beste Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Daher ist eine praxisnahe Ausgestaltung des Kontrollumfangs und der Kontrolltiefe Voraussetzung für ein wirkungsvolles Vergaberecht, und genau das hat der Evaluationsbericht gezeigt. Das alte Gesetz hatte dort Schwächen. Ein wirkungsvolles Vergaberecht dient aber auch der Unterstützung unseres handwerklichen Mittelstands in Schleswig-Holstein, wo in der Regel gute Löhne gezahlt werden. Wir wollen verhindern, dass das regionale Handwerk in der öffentlichen Auftragsvergabe durch Lohndumping und Billigangebote das Nachsehen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag mit der CDU darauf geeinigt, der Kollege Kilian hat es ja schon vorgetragen, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern nach geeigneten Wegen suchen werden, um die Tarifbindung im Vergaberecht stärker zu berücksichtigen. Dafür wollen wir möglichst schlanke, aber gleichzeitig wirksame Lösungen finden. Aus meiner Sicht ist das ein gangbarer Weg, um im Konsens geeignete Maßnahmen für eine stärkere Tarifbindung umzusetzen. Wir sollten dabei die Chancen in den Vordergrund rücken und nicht nur die Risiken betonen. Daher freue ich mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kern der Debatte ist doch die Verpflichtung der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen, bei den öffentlichen Vergaben ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den untersten Tariflohn zu bezahlen, und das ist der Maßstab. In unseren Gesetzesentwürfen stand immer 13,75 Euro. Weil es dem SSW im Grunde ja darum geht, überhaupt wieder über das Thema Tariftreue und Vergabe zu sprechen, sind wir mit bei diesem Antrag eingestiegen. Das heißt also, wir denken uns hier nicht irgendeinen Mindestlohn aus und packen immer wieder etwas obendrauf, sondern es geht darum, den untersten Tariflohn zu zahlen. (Beifall SPD und SSW) Aber der Kern bleibt richtig: Öffentliche Aufträge nur an faire Unternehmen, die fairen Lohn zahlen, denn um die geht es. Der Kollege von den Grünen hat es eben sehr deutlich gesagt, die Tarifbindungen gehen seit Jahren zurück. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten hat keinen Tarifvertrag. Diese Sätze sollten Sie tatsächlich nicht kaltlassen, denn hinter jedem Beschäftigten steht ein hart arbeitender Mensch, dessen Lohn gerade in dieser Zeit einfach nicht reicht. Wir haben hier zwei Tage lang sehr hart miteinander debattiert, welche Entlastungen wir jetzt vonseiten des Staates leisten können. Wie können wir Menschen, deren Löhne gerade vorn und hinten nicht reichen, entgegenkommen? Das beste und einfachste wäre doch, wenn die Menschen zumindest bei den öffentlichen Vergaben einen anständigen Lohn erhalten würden. Das ist die beste Entlastung für hart arbeitende Menschen in SchleswigHolstein. (Beifall SPD und SSW) Liebe Grüne, auch ich werde es Ihnen nicht ersparen: Was ist aus Ihrem Wahlversprechen geworden? Ich habe die Worte der Ministerin noch sehr deutlich im Ohr, dass es mit Ihnen ein Tariftreue- und Vergabegesetz geben wird. Wenn wir uns jetzt das Ergebnis der Verhandlungen anschauen, dann war dieses Thema anscheinend nicht ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste. Letztendlich kann man aus diesen Worten ja alles interpretieren. - Freitag, 2. September 2022 281 Kollege Kilian, Sie stellen sich hier hin und behaupten, die Gewerkschaften hätten in den Wahlkämpfen kein Tariftreue- und Vergabegesetz gefordert. Das ist unredlich. Ich habe schon meine Nachrichten an den DGB Nord und an die Gewerkschaften geschickt. Stellen Sie sich hier nicht hin und tun Sie so, als wäre das mit den Gewerkschaften so. (Peer Knöfler [CDU]: Das hat er nicht gesagt!) Das stimmt nämlich nicht. Dann würden Sie das auch nicht behaupten. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Weitere Zurufe) Jetzt kommen wir zu der Scheindebatte, es sei alles zu bürokratisch, es ginge nicht. Dann machen Sie es doch besser! In 14 Bundesländern gibt es ein Tariftreue- und Vergabegesetz, nur in Schleswig-Holstein und in Bayern nicht. Warum ist das in allen anderen Bundesländern möglich, nur in diesen beiden nicht? Es ist Ihre Haltung, und es ist die Art und Weise, wie Sie mit den Beschäftigten hier im Land umgehen, und das muss man hier auch einmal sehr deutlich sagen. (Beifall SPD und SSW) Wir fordern weiterhin ein Tariftreue- und Vergabegesetz, damit die Menschen zumindest den untersten Tariflohn erhalten. Das bleibt richtig, und dafür werden wir, auch wenn wir jetzt noch keine Mehrheiten dafür haben, weiter kämpfen. Übrigens mussten wir damals Sie sehr lange von dem Mindestlohn überzeugen. Wir haben nicht nachgelassen, bei jeder Wahl jahrelang den Mindestlohn zu fordern. Am Ende ist er gekommen, und das bleibt. (Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt doch gar nicht!) – Hören Sie doch auf, Kollege Kalinka. Es hat Jahre gedauert, bis Sie sich endlich auf Bundesebene bewegt haben. (Weitere Zurufe) Es bleibt dabei: Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wir uns immer einsetzen, auch wenn wir jetzt noch keine Mehrheiten dafür haben. Es ist Zeit für ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Geben Sie sich einen Ruck. Die Menschen in diesem Land hätten es verdient. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, das wie vielte Mal ich an diesem Pult stehe, um zum Tariftreue- und Vergabegesetz zu sprechen. (Christopher Vogt [FDP]: Die 90er-Jahre mitgerechnet?) Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Tarifbindung erzeugen zu wollen, ist ja richtig. Ehrlicherweise müssen wir uns alle fragen, warum wir so viele Unternehmen haben, die mit ihrer OT-Stellung in Arbeitgeberverbänden tatsächlich der Tarifsituation entgehen wollen. Darüber sollten wir ernsthaft in Ausschüssen diskutieren, aber bitte dann mit den Unternehmen darüber, warum sie das tun. Nehmen Sie gern viele sozialdemokratische Unternehmerinnen und Unternehmer dazu, die das auch tun. Nehmen Sie gern auch viele grüne Unternehmerinnen und Unternehmer und viele Gründerinnen und Gründer dazu, die alle sagen: Bloß nicht in die Tarifbindung. Lassen Sie uns diese Diskussion führen, damit wir in der Tat an den Themen arbeiten, um wirklich eine höhere Tarifbindung zu erzeugen. Aber mit dem, was Sie hier vorschlagen, mit dieser Scheindebatte um ein Tariftreue- und Vergabegesetz erreichen Sie genau dieses Ziel absolut nicht. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Liebe Frau Nitsch, das muss man schon einmal sagen: In 14 Ländern gibt es ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Gibt es in irgendeinem dieser Länder eine höhere Rate für repräsentativ erklärte Tarifverträge? – Nein. Gibt es in diesen Ländern irgendeine höhere Form von Tarifbindung der Unternehmen? – Nein. Gibt es in diesen Ländern irgendetwas, was dafür spricht, dass dort die Tarifbindung oder etwas Ähnliches ausgeprägt wäre? – Nein. Mit Verlaub: Wenn Sie in die Begründung Ihres Gesetzes reinschreiben, dass Sie mit diesem Gesetz Lohndumping bei der öffentlichen Vergabe verhindern wollen, dann frage ich Sie allen Ernstes: Sagen Sie damit, dass bei öffentlichen Vergaben derzeit Lohndumping betrieben wird? Wie gehen Sie eigentlich mit den Vergabestellen und denjenigen um, die im Lande dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge gezielt vergeben werden? Sagen Sie das doch einmal den Vergabestellen. Gehen Sie in Ihre Kommunen und überall hin und sagen Sie: Nun hört aber auf mit dem bösen Lohndumping. Das ist doch irre, das findet doch gar nicht statt, meine Damen und Herren. (Beifall FDP und CDU) Liebe Frau Nitsch, gestatten Sie mir freundlicherweise noch eines: Das ist eine Plenardebatte, die wird wörtlich protokolliert. Sie stellen sich hier hin und behaupten, dass seit der Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Schleswig-Holstein massenweise Vergaben an Großunternehmen aus anderen Bundesländern stattgefunden hätten. Ich bitte Sie, mir das nachzuweisen oder zumindest irgendeinen Anhaltspunkt dafür zu liefern. (Lukas Kilian [CDU]: Geht nicht!) Das können Sie nicht; denn das hat nicht stattgefunden. Was ich allerdings kann, ist, Ihnen anhand des Evaluationsberichts sowie der Daten der Industrie- und Handelskammern und der Arbeitgeberverbände nachzuweisen, dass während der Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Schleswig-Holstein die mittelständischen Unternehmen aus diesem Land an öffentlichen Vergaben bewusst nicht mehr teilgenommen haben, weil diese zu kompliziert, zu bürokratisch waren. Das war die Realität. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Frau Nitsch, seien Sie mir nicht böse. Das ist ein Wahlkampfschlager von Ihnen gewesen – das ist auch okay –, aber es ist ein Symbolthema. Wenn wir Probleme wirklich lösen wollen – und mangelnde Tarifbindung in Deutschland ist ein Problem –, dann dürfen wir uns nicht mit Symbolthemen beschäftigen, sondern müssen uns ernsthaft damit beschäftigen, was Unternehmerinnen und Unternehmer heute davon abhält, in Tarifverträge einzusteigen. Was wir auf keinen Fall brauchen, ist etwas, wovor auch im Evaluationsbericht gewarnt wird: ein bürokratisches Monster, das die mittelständische Wirtschaft in Schleswig-Holstein belastet; denn Belastungen für die mittelständische Wirtschaft haben wir wahrlich genug. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Es gilt, zu entbürokratisieren, nicht zu bürokratisieren. Ich bitte Sie, dabei mitzuhelfen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt: Wir werden Gespräche mit den Sozialpartnern führen, wie wir zu einer stärkeren Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommen können, ohne – das ist der entscheidende Passus – zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen zu schaffen. Wir haben schon heute das Problem, dass sich oft nur wenige Bieter für öffentliche Vergaben interessieren. Bei zunehmender Bürokratie würden sich gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr bewerben, weil die Hürden zu hoch sind. Das ist gerade in unserem Bundesland, in dem die Wirtschaftsstruktur zu 99 Prozent aus KMU besteht, nicht akzeptabel. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode verschlankten Vergabegesetz wurde der Bürokratieaufwand deutlich verringert, ohne dass – und das ist ebenfalls entscheidend – die Schutzstandards für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt worden wären. Nur der Vergabemindestlohn wurde eingefroren, weil schon klar war, dass der Bundesmindestlohn diesen ohnehin bald überholen würde. Das ist nun der Fall, weswegen der landesrechtliche Mindestlohn obsolet geworden ist und redaktionell gestrichen werden könnte. Ihr Lieblingsvorwurf, dass wir die Beschäftigten den Arbeitgebern quasi zum Fraß vorwerfen würden und Lohndumping unterstützten, ist also schlichtweg falsch, (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es sei denn, Sie beurteilen den Bundesmindestlohn als Lohndumping. Natürlich kann ich Ihren Wunsch nachvollziehen, durch eine Vergabe zu Tarifbedingungen einheitliche – und höhere – Standards für öffentliche Vergaben zu schaffen. Tarifverträge sind aber nichts, worüber eine Regierung oder ein Parlament befinden, oder die par ordre du mufti festgelegt werden. Sie werden vielmehr zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt. Auch deshalb werden wir mit den Sozi-- Freitag, 2. September 2022 283 alpartnern darüber sprechen, wie man eine höhere Tarifbindung erzielen kann. (Beifall CDU) Das gelingt nur durch Überzeugungsarbeit gegenüber den Sozialpartnern, also auch gegenüber den Unternehmen, und nicht mit Gesetzen. Das erste Gespräch habe ich bereits am Montag mit DGB-Nord-Chefin Laura Pooth geführt. Dabei haben wir vereinbart, zu einem Trilog zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und des Ministeriums zusammenzukommen. Bei alldem dürfen wir nämlich die Perspektive der Unternehmen nicht aus den Augen verlieren. Klar würde auch ich den Beschäftigten gern deutlich höhere Löhne zugestehen. Aber diese Löhne müssen am Ende auch bezahlt werden können. Stichwort: Konnexitätsforderung. Das Vergabegesetz gilt eben auch für Vergaben der Kommunen. Diese haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch das Land, wenn wir, das Land, mit Vorgaben Aufträge teurer machen. Es gibt außerdem immer noch die Tariffreiheit. Unternehmen dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einem Tarifvertrag beitreten oder nicht. Dazu gibt es in Deutschland bereits ein austariertes, bewährtes System, mit dem die Sozialpartner auf allgemein verbindliche Tarifverträge und in allen Branchen geltende Mindestlöhne hinwirken können. Noch ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf: Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das alte Tariftreue- und Vergabegesetz – mit all seinen Fehlern, unnötigen Doppelungen und deklaratorischen Wiederholungen. Welche Änderungen haben Sie vorgenommen? Statt dass sich Unternehmen– wie bisher in Paragraf 4 – verpflichten, für allgemein verbindlich erklärte Verträge einzuhalten, sollen nun repräsentative Verträge die Grundlage bilden, und zwar mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 13 Euro pro Stunde. Die im alten TTG eingeforderte schriftliche Erklärung, dass allgemein verbindliche Verträge eingehalten werden, war unnötig, da sie ohnehin gelten. Dass Sie jetzt auf repräsentative Verträge abstellen wollen, verschlimmert das Ganze. In der Praxis würden Sie schon an der Frage scheitern, welche Branchen mit welchen Tarifverträgen repräsentativ sein sollen, zumal die Tarifbindung immer weiter sinkt. Welche tariflichen Bestimmungen – außer zum Entgelt – sollen angewendet werden? Die Bestimmungen zum Urlaubsgeld, zum Fortbildungsanspruch, zur Arbeitskleidung? Das ist nicht trivial; (Minister Claus Ruhe Madsen) denn man darf den Unternehmen solche Pflichten nur für die Beschäftigten auferlegen, die konkret an der Abarbeitung des Auftrags eingesetzt sind, und auch nur für die Stunden, in denen sie diesen Auftrag ausführen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das führt zu wirklich unzumutbaren Erfassungsund Abgrenzungsproblemen für die Unternehmen und die Auftraggeber. Ein solch immenser Bürokratieaufwand ist unverhältnismäßig. Der Abschluss von Tarifverträgen ist schließlich prinzipiell Aufgabe der Sozialpartner, nicht des Staates. Das Grundgesetz schützt die Tariffreiheit. Zu dieser gehört es eben auch, keine Tarifbindung zu wollen. Abschließend noch ein Wort zum Koalitionsvertrag: Unter der Überschrift „Vergaberecht“ steht, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern darüber beraten wollen, wie wir eine stärkere Tarifbindung erreichen können. Mir ist klar, dass das Vergaberecht dafür kein 1a-Instrument ist. Wir sollten dennoch dafür werben, dass die Tarifbindung gesteigert wird. Das werden wir mit den Partnern auch angehen. Wir reden hier, wie schon gesagt wurde, seit Tagen darüber, wie wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor schweren Belastungen schützen können. Wenn wir unseren Mittelstand wirklich entlasten wollen, dann sollten wir Bürokratie abbauen. Das wäre echte Mittelstandsentlastung und kostete nicht einmal Geld. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, wir hätten sehr gern – wie mehrere andere Bundesländer – ein unbürokratisches Modell für die Grundsteuerberechnung gewählt, ein Modell, das für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Finanzverwaltung einen erträglichen Aufwand mit sich gebracht hätte. Die Grünen wollten jedoch unbedingt das wertorientierte Scholz-Modell der früheren schwarz-roten Bundesregierung umsetzen, weil dies eine Art kleine Vermögensteuer für die Mittelschicht bedeutet, was aber meines Erachtens nicht die Aufgabe der Grundsteuer ist. (Beifall FDP) Kollege Plambeck nickt – zu Recht. Im Wahlkampf hatte die CDU den Bürgerinnen und Bürgern den Wechsel hin zu einem weniger bürokratischen Modell versprochen – um uns allen direkt nach der Wahl zu erklären, dass dies gar nicht mehr gehe. Der von der CDU versprochene Bürokratieabbau ist leider ausgefallen. Wir schlagen Ihnen mit unserem Gesetzentwurf vor, sich gemäß dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ an dem Flächen-Faktor-Modell des schwarz-grün regierten Bundeslandes Hessen zu orientieren. Das wollen Sie offenkundig nicht. Stattdessen erleben nun rund eine Million Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein, wie schlecht die Landesregierung diese Reform vorbereitet hat. (Beifall FDP) (Christopher Vogt) Schuld sind nach Meinung der Koalition – wie sollte es anders sein – mal wieder alle anderen. Die Koalition feiert sich in ihrem Alternativantrag sogar noch selbst und verweist – das haben wir schon in den vergangenen zwei Tagen erlebt – auf den Bund. Für die Software ELSTER – auf die Idee, eine staatliche Steuersoftware nach einem diebischen Vogel zu benennen, muss man erst einmal kommen – ist nach meinen Informationen die bayerische Finanzverwaltung federführend zuständig. Das erklärt vielleicht, Frau Heinold, warum es nicht so gut funktioniert. Aber nicht nur ELSTER nervt die Bürgerinnen und Bürger, es ist die Reform an sich, wie sie in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sollen dem Staat Informationen heraussuchen und bereitstellen, die diesem oftmals schon längst vorliegen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es! – Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Frau Heinold, angesichts der versäumten Digitalisierung der Finanzverwaltung bekommt das Land Schleswig-Holstein es nicht hin, es miteinander zu verknüpfen. Der Landesrechnungshof hat bereits 2020 deutlich auf diese Versäumnisse hingewiesen und die Probleme klar aufgezeigt. Es gibt eine Reihe von Unklarheiten. Dadurch müssen sehr viele Menschen in Schleswig-Holstein einen Steuerberater hinzuziehen, was natürlich viel Geld kostet. Die Steuerberater haben dafür oft gar keine Kapazitäten. Bei den Bodenrichtwerten – wenn sie denn mittlerweile vorliegen, das war und ist immer noch nicht überall der Fall – sollte man sich einmal anschauen: Wenn man darauf aufbaut, sorgt das aus meiner Sicht nicht für mehr Gerechtigkeit, sondern oftmals für Verwirrung. Ich empfehle jedem hier, sich einmal die Bodenrichtwerte zum Beispiel für Kiel anzuschauen, für die verschiedenen Stadtteile, oder auch für die Lübecker Altstadt, wo quasi jede Straße einen anderen Bodenrichtwert hat. (Annabell Krämer [FDP]: Ja! So ist das!) Oder, Frau Heinold, schauen Sie einmal nach KielSchilksee, (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) wo der Bodenrichtwert teilweise deutlich höher liegt als im benachbarten Strande. Ich weiß, Sie haben ein großes Herz für den Bundestagsvizepräsidenten. Ich weiß aber nicht, ob es mit der Realität einhergeht, wie dort der Bodenrichtwert berechnet wurde. - Freitag, 2. September 2022 285 (Beifall FDP) Da darf man sich nicht wundern, wenn es schon sehr bald in unserem Land zu einer Klagewelle kommt. Die meisten Menschen in Schleswig-Holstein haben im Moment große Sorgen und zu Recht wenig Verständnis für diese verkorkste Reform. Dass die CDU bei diesem Murks mittlerweile fröhlich mitmacht, finde ich wirklich bemerkenswert. Anstatt sich dafür abzufeiern, dass man nach der Hälfte der geplanten Zeit von vier Monaten – ziemlich genau nach zwei Monaten jetzt – circa 13 Prozent der Erklärungen einsammeln konnte und damit bundesweit auf Platz drei oder so liegt, sollte man sich als Landesregierung jetzt einmal ehrlich machen und feststellen, dass eine Fristverlängerung längst unausweichlich geworden ist. Das sieht doch jeder Mensch! (Beifall FDP und SPD) Sie haben jetzt Erklärvideos produziert und 20.000 Telefontermine bereitgestellt. Sie haben da etwas nachgesteuert. Dass diese Termine zunächst kaum nachgefragt wurden, liegt sicherlich daran, dass es wenig Sinn macht, diese mitten am Tag anzubieten, wenn die meisten Menschen arbeiten müssen. Es ist eine überraschende Erkenntnis, dass die Menschen vielleicht etwas anderes zu tun haben. Diese Termine sollten daher vor allem an den Tagesrandzeiten und Wochenenden angeboten werden, auch wenn das schwierig ist. Ich kann nicht erkennen, dass diese Reform für mehr Gerechtigkeit sorgen wird. Sie sorgt vor allem mitten in einer Energiekrise für berechtigten Unmut bei den Menschen. Viele Menschen haben die Sorge, dass nun auch noch eine Steuererhöhung auf sie zukommt. Monika Heinold hat versprochen, dass diese Reform für die Kommunen am Ende aufkommensneutral sein wird. Ich bin gespannt, wie sie dies realisieren soll, denn, Frau Heinold: Ich fürchte, dass es anders kommen wird. Wir werden es erst in einigen Jahren sehen. Ich fordere Sie auf: Tun Sie endlich, was Sie können, um diese Reform noch zu verbessern und die Menschen zu entlasten und nicht weiter mit diesem Murks zu nerven. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SPD)

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Peter Lehnert

Ich erteile zu b) für die SPD-Fraktion Birgit Herdejürgen das Wort. (Vizepräsident Peter Lehnert) (Zurufe SPD)

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Birgit Herdejürgen SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Vorangegangen waren zahlreiche Diskussionen, wie man die Berechnung reformieren kann, die ohne Ergebnis blieben. Das Urteil hat also den Druck im Kessel erhöht. Im Dezember 2019 ist ein neues Bewertungsrecht in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2024 läuft eine Übergangsfrist, in der das alte Recht noch angewendet werden darf. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass bis dahin in Schleswig-Holstein sämtliche 1,2 Millionen wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet werden müssen. Die Landesregierung hat offensichtlich den Umsetzungsaufwand der Grundsteuerreform falsch eingeschätzt und es deswegen versäumt, ausreichend personelle und organisatorische Vorbereitungen zu ergreifen. Die digitale Abgabe der Erklärung überfordert viele Menschen und ist zudem technisch schlecht umgesetzt. Das Land hat es nicht geschafft, die digitalen Prozesse effizient und nutzerfreundlich zu implementieren. Gleichzeitig fehlt es an ausreichenden Alternativen zu der Onlinelösung. Wohlgemerkt – daran liegt mir jetzt wirklich sehr –, Die Beschäftigten in den Finanzämtern machen gerade einen Riesenjob. Dafür danke ich ihnen auch im Namen meiner Fraktion herzlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die Neubewertung aller Grundstücke ist eine Jahrhundertaufgabe. Dementsprechend hätte sie vorbereitet werden müssen, aber nicht nur vom Bund, sondern auch im Land Schleswig-Holstein, denn jetzt stehen wir vor der absurden Situation, dass der Staat den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen eine Erklärung innerhalb von vier Monaten abverlangt und sie mit der Erfüllung dieser Pflicht alleinlässt. Schon vor zwei Jahren – der Kollege Vogt hat es angesprochen – hat der Landesrechnungshof festgestellt; das Grundproblem gab es damals schon: „Die Finanzämter des Landes sind auf diese umfassende Neubewertung weder technisch noch personell vorbereitet: Bereits jetzt schieben die Bewertungsstellen einen Berg von 56.000 unerledigten Fällen vor sich her. Grund dafür ist die Tatsache, dass dort nur 131 Vollzeitkräfte tätig sind. Deutlich zu wenig, wie die hohen Arbeitsrückstände zeigen. Das Finanzministerium hat diesen Zustand zu lange hingenommen. Jetzt ist es in der Pflicht, bis zu 114 zusätzliche Kräfte zu akquirieren, um die Neubewertungen vornehmen zu können. Das Finanzministerium muss deshalb dringend ein Konzept vorlegen, wie es den zusätzlichen Personalbedarf decken will.“ Das war vor zwei Jahren. Wir haben damals schon im Finanzausschuss die Diskussion geführt, haben Nachfragen gestellt und nach diesem Konzept gefragt. Dieses wurde stets mit dem Hinweis aufgeschoben, dass die Entscheidung für das Bewertungsmodell noch nicht vorlag. Dass es zu personellem Mehrbedarf kommt, war jedoch schon damals klar, denn schließlich müssen in jedem Fall alle Grundstücke neu bewertet werden, und zwar in sehr kurzer Zeit. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister für die Bürger und Bürgerinnen fungieren und dazu auch personell und technisch in die Lage versetzt werden. Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltung zwar nachvollziehen. Ich ziehe jetzt nicht die 70-jährige Nachbarin von Frau Raudies heran, aber meine über 80-jährige Nachbarin muss die Möglichkeit haben, ihre Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn will. Sie muss entsprechend ohne Wartezeiten in den Finanzämtern Beratungsangebote bekommen. Es muss jetzt sichergestellt werden, dass die Prozesse schnell angepasst werden, um eine erleichterte Einreichung der Anträge zu ermöglichen. Keinesfalls darf das Versagen des Landes zu einem Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger führen. Dafür gibt es nur eine Lösung – es ist angesprochen worden –, nämlich eine Fristverlängerung. Über den Zeitraum können wir gerne streiten, denn in der letzten Finanzausschusssitzung haben wir gehört, dass die Feststellungsprogramme noch gar nicht laufen. Also wäre jetzt die personelle Kapazität in den Finanzämtern da, um Grundsteuererklärungen vor Ort entgegenzunehmen. Denn die angebotenen Telefontermine werden ja nicht genutzt. Zwangsmaßnahmen verbieten sich in dieser Zeit von selbst. Stimmen Sie unserem Antrag zu, und verschaffen Sie den Bürgerinnen und Bürgern etwas mehr Luft! Das können alle in diesen Zeiten gebrauchen. – Danke schön. (Birgit Herdejürgen) (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das Thema Grundsteuer definitiv nicht vergnügungssteuerpflichtig ist, weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Steuerverwaltung. Das ist festzuhalten. Interessant fand ich aber – auch wenn es nicht repräsentativ war, aber schon ein gewisses Bild zeichnet – die Umfrage einer überregionalen Zeitung unter allen Bundesländern. Vor zwei Wochen lag Schleswig-Holstein dort auf Platz drei aller abgegebenen Grundsteuererklärungen, sogar vor Hamburg oder Bayern. Auch wenn das nur eine Momentaufnahme ist, kann man den Vorwurf einer im Bundesländervergleich gerade in Schleswig-Holstein schlechten Umsetzung zurückweisen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Herr Kollege, ich komme gleich zu den weiteren Punkten. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, aber ich wollte dazu etwas sagen!)

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Peter Lehnert

Herr Kollege Plambeck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Vielen Dank. – Zu den weiteren Punkten können wir uns auch noch austauschen. Ich wollte zwei Dinge fragen. Die erste Frage lautet: Kann es sein, dass sich viele Menschen damit beschäftigt haben und die öffentliche Debatte in Schleswig-Holstein besonders groß ist? Die zweite Frage lautet: War das so geplant, dass jetzt nach zwei Monaten die Zeit zur Hälfte rum ist und Sie bei 13 Prozent Rücklauf liegen? - Freitag, 2. September 2022 287 Sie sind ja sehr zufrieden damit. Ist das vorher so geplant gewesen?

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Nein, das ist definitiv nicht so geplant gewesen. Aber ich habe extra auf den Bundesvergleich hingewiesen. Ich wollte darstellen, dass hier immer der Vorwurf im Raum steht, dass gerade SchleswigHolstein schlecht sei. Wenn wir uns alle 16 Bundesländer ansehen, unabhängig vom Modell – denn die Umsetzung, das weiß man inzwischen, ist nicht unbedingt eine Modellfrage –, ist die Umsetzung überall schwierig. Von daher können uns 13 Prozent – mittlerweile sind es 15 Prozent – nicht zufriedenstellen, keine Frage. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurückzuweisen ist auch der Vorwurf – das steht im Antrag der SPD –, dass die Ministerin dieses Thema nicht zur Priorität erklärt hat. Natürlich hat sie das zur Priorität erklärt. Aber man darf nicht vergessen, dass die ganzen anderen laufenden Themen nicht einfach zurückgestellt werden können. Dieser Eindruck wird manchmal vermittelt. Ich möchte ganz klar sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern machen wirklich einen guten Job und müssen einiges aushalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Personal wurde aufgestockt. Das haben wir gemeinsam beschlossen. Mit der Telefonhotline sowie dem Rückrufservice und vielen Terminen in den Ämtern wird von Amts wegen viel Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger geleistet, um Fragestellungen zielgenau zu besprechen. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass das umzusetzende Bundesmodell ein kompliziertes Modell ist und dass die Formularlösung – auch wenn das ein Bund-Länder-Verbund ist – nicht gut ist. Ich verstehe daher sehr gut, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger über das Verfahren beschweren. Mich selbst erreichen aus dem Land sehr unterschiedliche Meldungen, natürlich überwiegend „totale Katastrophe“, aber auch „man hat es innerhalb von zehn Minuten geschafft“. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, deine Steuerberaterkollegen!) – Nein, nein, das sind alles Leute, die nichts mit Steuerberatung zu tun haben. – Vor allem Mischfälle sind komplex, besonders dann, wenn es mehrere (Ole-Christopher Plambeck) Eigentümer gibt. Auf jeden Fall muss im BundLänder-Verbund an einer intuitiven und einfachen Formularlösung gearbeitet werden. Beim Bundesmodell, auch wenn Bayern für die Programmierung verantwortlich ist, erwarte ich mehr Unterstützung vom Bund. Der aktuelle Stand der abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt bei 15 Prozent. Es ist für mich ganz klar, dass rechtzeitig eine Fristverlängerung kommen muss. Christian Lindner hat gesagt, dass er darüber nachdenkt. Er sollte nicht nur darüber nachdenken, sondern dies gemeinsam mit den Finanzministerien der Länder auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Dabei muss sichergestellt sein, dass die Umsetzung der Reform vor dem 1. Januar 2025 nicht gefährdet wird, denn wir reden über 480 Millionen Euro per annum für unsere Kommunen. Die dürfen sie nicht verlieren. Wichtig ist mir zudem – und zwar unabhängig vom Modell, denn die Verfahren sind in allen Bundesländern schwierig –, dass Grundsteuererklärungen in dieser Form nicht noch einmal so erfolgen sollten, denn dieses Verfahren wiederholt sich alle sieben Jahre. Zukünftig muss die Feststellung auf einen Hauptfeststellungszeitpunkt – der nächste ist der 1. Januar 2029 – digital und von Amts wegen erfolgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort ihrem Fraktionsvorsitzenden Lasse Petersdotter.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Bundesmodell, das immer gerne beschrieben wird, wird in zwei Dritteln aller Bundesländer umgesetzt. Überall werden einheitliche Elster-Formulare verwendet – und ja, überall gab es damit Schwierigkeiten. Übrigens gab es auch bei denen Ruckeleien, die nicht auf das Bundesmodell setzen. Das hat weniger mit dem Modell zu tun, denn wenn wir zum Beispiel nach Bayern schauen, wo die Rücklaufquote deutlich schlechter als in Schleswig-Holstein ist, dann mag es sein, dass die FDP dort nicht so viel Widerstand leistet und deshalb die Berichterstattung nicht so laut ist – das war ja Ihre These eben. Unabhängig von der Berichterstattung haben alle mitbekommen, die Eigentum haben und eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, dass da etwas zu tun ist. Die Hintergründe der großen Rücklaufquote sind in der Berichterstattung nicht wirklich zu finden. Trotz des Flächenmodells hat man es in Bayern nicht geschafft, so viele Rückmeldungen zu erhalten wie wir. In der Regel liegen die Probleme in Schleswig-Holstein übrigens nicht an der Datenlage, denn viele der Daten liegen vor. Bei den Bodenrichtwerten hat sich die Lage gebessert. Wer das Grundbuch oder den Kaufvertrag hat, der kommt viele Schritte weiter. Vielmehr ist das Problem – wie bei den allermeisten Steuerformularen, die neu sind –, dass man sich unsicher ist. Wo trägt man was ein? Bei dieser Unsicherheit wird gegengesteuert. Es gibt beispielsweise nicht nur das Video der Landesregierung, sondern man wird, wenn man bei YouTube „Grundsteuer Bundesmodell“ oder „Grundsteuer Schleswig-Holstein“ eingibt, von sehr guten Erklärvideos zugeschüttet: Durchklicken in 15 Minuten, was soll jetzt eigentlich in den Zähler- und in den Nennerbereich, wie kann ich verstehen, worum es geht? Auch das neue Elster-Portal macht immer wieder Probleme. Deswegen ist es richtig, dass im BundLänder-IT-Verbund Verbesserungen angestrebt werden müssen. Diese Schwierigkeiten sind aber weiterhin unabhängig von Modell und Bundesland. Dennoch liegt Schleswig-Holstein – wir haben es mehrfach gehört – auf Platz drei bei den Rückmeldungen, weil Monika Heinold eben handelt. Wir haben 114 Stellen zur Umsetzung eingerichtet, es wurde ein Informationsfilm der Landesregierung vorgestellt, wir haben über 15 zusätzliche Informationsveranstaltungen organisiert, Klick-Anleitungen veröffentlicht und so weiter und so fort. Es wird digital wie analog informiert und aufgeklärt, mit weiteren Schulungsangeboten und Telefonaten, und auch in den Finanzämtern wird sehr viel unterstützt – und das in einer wirklich anstrengenden Lage. Deshalb von uns ein deutliches Dankeschön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Trotzdem wird versucht, dieses Thema politisch aufrechtzuerhalten. Bei der FDP kann ich das sogar noch verstehen. Sie waren immer für ein ganz anderes Modell. Ich glaube nicht, dass dieses viel un- (Lasse Petersdotter) komplizierter gewesen wäre oder dass es daran keine Kritik gegeben hätte. Ich hätte es deutlich ungerechter gefunden, aber über die Frage des Modells haben wir schon viel diskutiert. Bei der SPD komme ich nicht mehr ganz mit. Sie sagen, man hätte sich viel früher darum kümmern müssen. Ja gerne, aber wer hat denn damals verhindert, dass man frühzeitig ein gerechteres Grundsteuermodell bekommen hat? – Das waren damals Bayern und Hamburg, alle anderen Bundesländer waren sich einig. Die SPD war in Hamburg an dieser Position nicht ganz unbeteiligt und hat sich sehr stark für regionale Interessen eingesetzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD]) Dann wurde vom Bundesverfassungsgericht klargestellt: Es muss eine Reform geben, und es soll einen bundesweiten Vorschlag geben. Niemand – auch nicht die Bundesländer – hatte ein Interesse daran, dass jedes Bundesland alle drei bis vier Jahre eine neue Debatte darüber führt, wie die Grundsteuer erhoben wird. Dann hat es in der Bundesregierung sehr viel länger gedauert, bis ein Vorschlag kam. Olaf Scholz hat es dann irgendwann gemacht, und erst danach konnten die Länder anfangen, Leute einzustellen. Was glauben Sie, was der Landesrechnungshof gesagt hätte, hätten wir vor sechs oder sieben Jahren 114 Leute mit dem Hinweis eingestellt, dass da bald eine Aufgabe kommt? Wir sind uns da ganz sicher, wir stellen die schon mal ein, bald werden sie auch arbeiten. Was glauben Sie, was im Land los gewesen wäre, hätte man das getan? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann hieß es, dass das Bundesmodell umgesetzt wird. Das ist das Olaf-Scholz-Modell. Das ist ja nachvollziehbar, dagegen gehen wir nicht auf die Barrikaden. Dann kritisieren wir eben die Umsetzung. Machen Sie es doch bitte so wie Hamburg! Dabei läuft es in Hamburg schlichtweg schlechter. – Die ganze Argumentation der SPD fällt also in sich zusammen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Noch ein Gedanke zur Fristverlängerung. Ich kann die Menschen verstehen, die jetzt Grundsteuererklärungen abgeben müssen. Aber wir müssen gucken, was am Ende rauskommt. Das Ziel muss bleiben, dass die Kommunen nicht auf dem Trockenen sitzen, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer - Freitag, 2. September 2022 289 rechtzeitig und zuverlässig bei den Kommunen ankommen. So weit muss man nämlich von hinten her rechnen. – Vielen Dank.

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Peter Lehnert

Ich erteile für die SSW-Fraktion dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede für den Kollegen Lars Harms, der unsere Fraktion heute bekanntlich beim Landesbauerntag vertritt. Also sehen Sie es mir nach, wenn sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle etwas holprig ist. Zur Sache! Ein Kraftakt – so wird die Grundsteuerreform in quasi jeder Drucksache und Pressekonferenz beschrieben. Sie ist ohne Zweifel eine der aufwendigsten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte. Dass ihre Umsetzung nun aber derart suboptimal verläuft, kommt weder vollkommen aus dem Nichts noch vollkommen unverschuldet. Es ist ein Desaster mit Ansage, das muss man leider so feststellen. Weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Beschäftigten in den Finanzbehörden können jedoch etwas dafür. Sie geben sich ja wirklich alle die größte Mühe, mit dem zu arbeiten, was sie haben. Und genau da haben wir ja das Problem: Wie kann es sein, dass Hausbesitzer Daten immer noch mühsam in ihren Unterlagen heraussuchen und eintragen müssen, die den Finanzämtern oder anderen Behörden längst bekannt, aber leider womöglich irgendwo in Papierform im untersten Aktenschrank hinterlegt sind? Warum funktionieren die Dateneingabe und der Austausch der beteiligten Behörden untereinander nicht automatisch, damit für den Bürger möglichst wenig Arbeit anfällt? – Genau dafür zahlt der Bürger doch Steuern, damit ein Bürgerservice bereitgestellt werden kann. Darüber hinaus bieten die Telefon-Hotlines zu wenige Beratungszeitfenster an, der Online-Formularassistent stiftet teilweise mehr Verwirrung, als dass er durch die Erklärung leitet, das ELSTER-Portal ist am Anfang ja gleich ganz zusammengebrochen, und die Abgabe in Papierform muss gerade für die ältere Generation zwingend auch ermöglicht werden. Trotz all dieser Pannen und Holprigkeiten steht aber nach wie vor Ende Oktober 2022 als Frist im Gesetz. Das kann doch nichts werden, wenn man sich anschaut, dass sich bislang lediglich rund 13 Prozent der betroffenen Menschen in Schleswig-Holstein tapfer durch die Erklärung gekämpft haben; (Christian Dirschauer) Platz drei im Bundesländervergleich hin oder her. Hier muss also direkt an mehreren entscheidenden Stellschrauben massiv nachgebessert werden. Die Anträge von FDP und SPD benennen diese und sind in ihren Wortlauten ja auf die Zwischenstandmeldungen im Finanzausschuss sowie die Presseberichterstattung zurückzuführen. Der schwarz-grüne Antrag hingegen verweist auf den Bund und versucht, diesem die Verantwortung zuzuschieben – es ginge schließlich um das Bundesmodell, für das der Bund eine bürgerfreundliche Handhabung gewährleisten müsse. Da muss ich aber sagen – das sagt Lars Harms, ich bin da aber einer Meinung mit ihm (Christopher Vogt [FDP]: Endlich mal!) – ja, das kommt auch mal vor, Kollege Vogt –, Es hätte ja gerade nicht das Bundesmodell sein müssen. Wir hätten ja durchaus ein einfacheres und gerechteres Landesmodell entwickeln oder uns einem anderen Modell anschließen können, aber die damalige Landesregierung und insbesondere die alte und neue Finanzministerin haben ja auf dem Bundesmodell bestanden. Hier jetzt also mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, ist dann doch ein bisschen schnippisch und einfach. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Umsetzung insgesamt – auf allen Ebenen und in jeglicher Hinsicht – optimiert wird. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen hier nicht alleingelassen werden. Es gilt nach wie vor die Ansage und das Versprechen, dass die Bürgerinnen und Bürger entlastet, nicht belastet werden sollen. Dafür braucht es mehr Hilfestellung und mehr Zeit. Daher ist eine Fristverlängerung, wie sie ja auch schon im Gespräch ist, absolut angezeigt. Zudem müssen natürlich die Telefonberatungstermine ausgeweitet, das Online-Formular vereinfacht und persönliche Einreichungen ermöglicht werden. Und natürlich muss weiterhin sichergestellt werden, dass es wirklich bei dem formulierten Ziel der „aufkommensneutralen Reform“ bleibt: ein möglichst gerechtes und transparentes Berechnungssystem, faire neue Hebesätze und ein entsprechendes Transparenzregister, in dem das Grundsteueraufkommen der Kommunen und die dafür notwendigen Hebesätze aufgeführt werden, der Ausbau der Digitalisierung und die Verknüpfung der Behörden untereinander – wir haben unsere Vorschläge und Ergänzungen ja bereits mehrfach erläutert. Aber auch diese Rede kann ich – sagt Lars Harms – wie die letzte zu diesem Thema schließen: Das letzte Wort ist hier bis zur planmäßigen Anwendung ab 2025 bestimmt noch nicht gesprochen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich der Frau Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2018 kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen haben bisher gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen. Der Bundesgesetzgeber war aufgefordert zu handeln, und er brauchte das Einvernehmen der Länder, weil dieses Gesetz ja auch durch den Bundesrat musste. Nach langem Ringen ist es Ende 2019 endlich gelungen, eine Einigung zu finden. Ich hätte mir eine Einigung deutlich früher gewünscht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Allen Beteiligten war klar: Die Einigung muss gelingen. Denn worüber reden wir bei der Grundsteuer? – Wir reden über eine sehr, sehr wichtige Einnahmequelle für unsere Kommunen in SchleswigHolstein: rund 480 Millionen Euro. Das Grundsteuerreformgesetz wurde dann verabschiedet und das Grundgesetz so geändert, dass die Länder die Möglichkeit haben, abweichend von der Bundesreform eigene landesgesetzliche Regelungen zu erlassen. Ob das in einem föderalen System so optimal ist, will ich einmal infrage stellen, aber gerade Hamburg war ja sehr dafür, dieses so zu machen. Nun haben wir hier in Norddeutschland keine einheitliche Regelung. So ist es. Das Grundsteuerreformgesetz war ein wichtiger Schritt, denn die Grundsteuereinnahmen sind für unsere Kommunen wichtig: für die Daseinsvorsorge, für die Schulen, für die Kitas. Deshalb, Frau Krämer, liebe FDP, teilen wir nicht Ihre Meinung. Sie haben letztes Mal hier in der Landtagsdebatte noch einmal gesagt, dass man eigentlich die Steuer ganz abschaffen sollte. (Christopher Vogt [FDP]: Nicht ersatzlos!) (Finanzministerin Monika Heinold) Das ist nicht die Position der Landesregierung. Die Kommunen brauchen diese Einnahmen für ihre Daseinsvorsorge. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir uns in Schleswig-Holstein durchaus in einer kontroversen Debatte auch innerhalb der Koalition in der letzten Legislatur entschieden, so wie weitere zehn Bundesländer, das Bundesmodell anzuwenden. Ich will es noch einmal sagen: Es ist hier nicht der norddeutsche Planet, der etwas ganz anderes macht, sondern wir wenden gemeinsam mit zehn anderen Bundesländern ein Bundesgesetz an. Damit wird der Wert des Grundstücks und der Immobilie bei der Berechnung der Grundsteuer berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist das richtig. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir mit der Anwendung des Bundesmodells keine weiteren zusätzlichen IT-Kosten für eine eigene Programmierung brauchen. Was mir im Rahmen des Entscheidungsprozesses wichtig war, als wir uns auf dieses Modell verständigt haben, war das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden. Die haben sich hinter das Bundesmodell gestellt, und sie haben fest zugesagt, dass sie sich als kommunale Landesverbände dafür einsetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den jeweiligen Kommunen führen, dass also Aufkommensneutralität gesichert ist, dass es keine verdeckte Steuererhöhung ist. Wer dieses anzweifelt, kann mir ja keinen Vorwurf machen. Es gibt eine Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden. Wenn die nicht eingehalten wird, liegt der Ball bei den Kommunen. Aber anders als einige von Ihnen vertraue ich hier, dass die Kommunen ihr Wort halten und dass die kommunalen Landesverbände sich für diese Zusage auch vor Ort einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Manchmal ist das mit dem SSW auch ein bisschen lustig, aber wir wollen ja auch Spaß haben. Wenn Sie vom SSW das Transparenzregister zu Ihrer Forderung erheben, die umgesetzt werden müsste, dann sage ich einmal: Da ist ein bisschen etwas durcheinandergeraten. Es war unser Vorschlag als Landesregierung, ein Transparenzregister einzuführen. Das haben wir gemeinsam mit den Kommunen beraten. Wir werden dies auch tun, damit die Bürgerinnen und Bürger sehen können, ob ihre jeweili-- Freitag, 2. September 2022 291 ge Kommune sich an das Versprechen der Aufkommensneutralität hält. Aber was heißt Aufkommensneutralität? – Das heißt natürlich nicht, dass für jede einzelne Bürgerin und für jeden einzelnen Bürger alles gleichbleibt. Ich will es noch einmal erklären: Wenn eine Kommune genauso viel einnehmen möchte wie bisher, sich aber die Bewertung der Grundstücke auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ändern muss, dann führt das logischerweise dazu – dann gibt es gar keine andere Auflösung –, dass die einen Grundstücke höher bewertet oder besteuert werden und die anderen niedriger. Bei Aufkommensneutralität muss sich etwas ändern, sonst würden wir ja das Urteil des Verfassungsgerichts nicht umsetzen. Das ist die Logik, die dahintersteht, und die ist völlig unabhängig von der Frage, welches Modell wir anwenden. Es ist gesagt: Die Reform der Grundsteuer ist eine der größten Steuerreformen seit Jahrzehnten. Deshalb ist der Umsetzungsprozess eine Herausforderung, und nicht alles läuft rund. Es gab beim ELSTER-Portal technische Probleme. Ich habe das auch erlebt, weil ich gleich in den ersten Tagen schauen wollte, wie es geht, und selbst meine Erklärung machen wollte. Da gab es technische Probleme. Das war nicht gut. Ja, das ELSTER-Formular ist herausfordernd. Es ist nicht an jeder Stelle selbsterklärend. Ich hätte mir das auch anders gewünscht. Das sind Schwierigkeiten, die jetzt alle Bundesländer treffen, unabhängig vom gewählten Modell. Es ist nicht immer leicht, die bestehenden ELSTER-Formulare auszufüllen, aber sie sind, wie gesagt, in allen Ländern die Grundlage. Unterschiedlich ist eines: die Anzahl der von den Steuerpflichtigen einzutragenden Daten. Im Gegenzug dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger neben den allgemeinen Angaben mehr Angaben machen müssen, können sie das Bundesportal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Dieses Portal macht die Dateneingabe in vereinfachter Form möglich. In den Ländern, die ein eigenes Modell gewählt haben, steht den Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot des Bundes nicht zur Verfügung. Sie sehen also: Ob Bundesmodell oder eigene Programmierung – bei beiden Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Eines ist aber in allen Bundesländern gleich. Diejenigen, die Eigentum haben, müssen eine Steuererklärung abgeben, und für alle Finanzverwaltungen ist diese Reform mit Aufwand verbunden. Deshalb (Finanzministerin Monika Heinold) freue ich mich, dass Sie alle in Ihren Reden erwähnt haben, wie toll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dieser Herausforderung stellen und auch den Unmut ertragen. Dieses Lob für Serviceorientierung, für Bürgerfreundlichkeit und wirklich viel Arbeitsbewältigung hat unsere Finanzverwaltung in dieser schwierigen Situation wirklich verdient. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Auch die Steuerabteilung im Ministerium ist stets daran orientiert, immer wieder zu schauen, wie wir passgenau nachbessern können. Natürlich führt die Debatte über die Nachsteuerung des Informationsangebotes, aber auch die Kritik der Opposition und von anderen, dazu, dass die Menschen in unserem Land noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden: Am 31.10.2022 ist der Stichtag; bis dahin muss ich abgegeben haben. Die vielfältigen Informationsangebote sind erwähnt worden. Ich will sie nicht noch einmal alle hier aufführen. Aber wir haben mit unseren 20.000 Rückrufterminen ein gutes Angebot gemacht. Wenn nun der SSW sagt: „Das reicht nicht aus“, obwohl er weiß, dass erst um die 1.100 Termine gebucht sind und noch über 18.000 Termine frei sind, dann sage ich: Gemach, gemach! Die Termine sind da. Sie können gebucht werden, und wir wollen die Arbeit in der Beratung gut erledigen, bevor wir Termine sozusagen ausweiten, obwohl noch viele frei sind.

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt? Monika Heinold, Finanzministerin: Gern.

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Christopher Vogt FDP

Frau Ministerin, es ist schon erstaunlich, dass da viele Menschen Beratungsbedarf haben. Ich glaube, das ist unstrittig; das haben Sie noch einmal sehr ausführlich dargestellt. Wenn jetzt von 20.000 Terminen 1.100 gebucht sind – das ist ja schon ein paar Tage bekannt –, kann das an den Uhrzeiten liegen, die die Finanzämter anbieten? Einige gehen auch auf 18 Uhr oder 19 Uhr, habe ich jetzt gesehen, was vielleicht eine gute Lösung wäre, auch wenn es eine Herausforderung für die Beamtinnen und Beamten wäre – das ist mir klar; aber man hätte es den Beamtinnen und Beamten ja einfacher machen können. Wäre das nicht eine Lösung? Sind Sie mit den Finanzämtern darüber im Austausch, dass man vielleicht die Tagesrandzeiten nimmt, vielleicht auch auf die Samstage geht? Viele Menschen, die berufstätig sind, können eben schlecht um 11 Uhr oder 13 Uhr mit dem Finanzamt telefonieren. Sie brauchen dabei ihre Unterlagen und so weiter; das geht nicht mit dem Handy von unterwegs. Insofern: Wäre das nicht die Lösung – die wir Ihnen vorgeschlagen haben –, dass man auf die Tagesrandzeiten und Wochenenden geht? – Auch diese Gedanken habe ich mir selbstverständlich gemacht und habe dies intensiv mit der Mitarbeitervertretung diskutiert. Das war ein sehr interessantes, gutes und notwendiges Gespräch, weil mir noch einmal hautnah vermittelt wurde, wie viel Arbeit es vor Ort im Moment ist. Wir haben den Servicetag – Sie haben es erwähnt –, an dem bis 19 Uhr gebucht werden kann. Bei uns kommt nicht an, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen: Wir brauchen Abendtermine, wir brauchen Wochenendtermine. – Es soll ein Bundesland gegeben haben, das Wochenendtermine eingeführt und wieder zurückgenommen hat – keine Ahnung, ob es stimmt; ich habe es am Rande gehört. Wenn es Unmut gibt, dann geht es nicht um die Frage: „Wann kann ich wen erreichen?“, sondern immer sehr konkret um das ELSTER-Formular. Aber wir haben das selbstverständlich mit unserer Mitarbeiterschaft diskutiert und sind sehr darauf bedacht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Prozess weiter positiv zu begleiten. Die Einigung war dann eben das Angebot bis 19 Uhr. Eines noch einmal zur Papierform, weil immer wieder gesagt wird: Papierform ist nicht möglich. – Das ist falsch. Mit einer schlüssigen Begründung können Sie die Erklärung in Papierform abgeben. Sie wissen auch, wo sie es bekommen. Ich sage an Frau Herdejürgen gerichtet: Bringen Sie Ihrer Nachbarin ein Formular mit, oder helfen Sie ihr vielleicht auch mit ihrem eigenen ELSTER-Zugang! Auch das ist möglich. – Noch einmal für alle: Es ist nicht verboten, den Mitmenschen in unserem Land zu helfen, diese Aufgabe zu bewältigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben auch noch ein Erklärvideo gemacht, das sehr gut ankommt. (Finanzministerin Monika Heinold) (Christopher Vogt [FDP]: Sie können auch Ihre Landtagsrede nehmen!) Ich lese Ihnen eine Rückmeldung eines Bürgers aus Nordrhein-Westfalen vor, der uns mailt: Vielen Dank für das Erklärvideo zur Grundsteuerreform. Ich bin im ELSTER-Portal an zwei Stellen gescheitert, ohne das Problem lösen zu können. Mit Ihrem Erklärvideo war schnell klar, wo das Problem liegt, und die Grundsteuererklärung ruckzuck erledigt. Viele Grüße aus Nordrhein-Westfalen. – Das hören wir doch gerne und grüßen zurück. (Christopher Vogt [FDP]: Oh! Kam das im parteiinternen Chat? – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ich möchte mich einmal bei den kommunalen Gutachterausschüssen bedanken. Wir hatten die Sorge, dass es die kommunalen Gutachterausschüsse nicht rechtzeitig schaffen, die Bodenrichtwerte zu ermitteln und transparent zur Verfügung zu stellen. Das hat jetzt überwiegend geklappt. Auf unserer Internetseite wird so verlinkt, dass der Wert zu finden ist. Wenn es da Unmut oder Auffälligkeiten gibt – das habe ich neulich schon jemandem gesagt, der sich über die Bodenrichtwerte beklagte –, dass Bürgerinnen und Bürger sagen: „Ist das denn gerecht?“, dann heißt es: einmal hin zur Kommune, die für diese kommunalen Gutachterausschüsse und für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig ist. Meine Damen und Herren, wir bekommen nicht nur positive Rückmeldungen, sondern natürlich bekommen wir auch Klagen. Das ist selbstverständlich in diesem Prozess. Wir sind jetzt bei einer Zahl von rund 15 Prozent abgegebener Erklärungen und bewegen uns im Bundesdurchschnitt. Was ist die Erklärung dafür? Ich will einmal die Hamburger Finanzbehörde zitieren, wie sie die Situation bewertet, weil das vielleicht ein bisschen neutraler ist, als wenn ich das hier bewerte. Die Hamburger Finanzbehörde sagte, es sei nachvollziehbar, dass in Anbetracht der Sommerferienzeit viele Steuerpflichtige die Frist ausnutzen. Das ist auch die Einschätzung unserer Finanzverwaltung, die sagt: Die Erfahrung zeigt, je näher die Fristen rücken, desto mehr Steuerpflichtige geben ihre Erklärung ab. – Sie kennen das vielleicht bei dem einen oder anderen Vorgang auch von sich selbst, dass wir uns, so lange noch ein bisschen Zeit ist, die Zeit nehmen und sagen: Das kann ich auch morgen noch machen. Um weiter darauf aufmerksam zu machen, dass die Erklärung abgegeben werden muss, werden wir im September und im Oktober 2022 Informationsver-- Freitag, 2. September 2022 293 anstaltungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten durchführen, um noch einmal zur Erklärungsabgabe zu motivieren. Nun kommen wir zur Frage der Fristverlängerung. Da gäbe ich gerne der FDP einmal die Telefonnummer des Bundesfinanzministers Lindner. (Christopher Vogt [FDP]: Der hat das schon mehrfach gesagt! Er hat gesagt, das brauchen wir nicht!) – Ja, wie Sie wissen, war ich gestern – – (Serpil Midyatli [SPD]: Die Nummer will ich dann aber auch haben!) – Rufen Sie an! (Christopher Vogt [FDP]: Sie kriegen mal die Nummer! Das hilft vielleicht!) – Genau, ich habe die Nummer. Ich war vor allem gestern in Berlin zur Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister. Dort war die Staatssekretärin aus dem BMF, und wir haben uns über die Fristverlängerung unterhalten. Da das vertrauliche Sitzungen sind, kann ich Ihnen nicht alles berichten, aber ich kann Ihnen Folgendes sagen: Die Frage der Fristverlängerung ist unter Beachtung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass 2025 nicht mehr auf der alten Grundlage erhoben werden darf, und unter Beachtung der Tatsache, dass auch unsere Kommunen noch ausreichend Zeit für die Umsetzung brauchen, zu betrachten. Deshalb haben wir uns dort einvernehmlich auf folgenden Satz verständigt. (Christopher Vogt [FDP]: Der Bund ist schuld, ihr habt alles richtiggemacht!) – Nein, nein. – Alle Länder und der Bund haben sich auf folgende Aussage zu diesem Punkt verständigt: Entsprechend haben sich Bund und Länder gestern im Rahmen der FMK auf eine gemeinsame Lageanalyse für Ende September verständigt. Es wird also eine gemeinsame Lageanalyse Ende September geben. Ich konnte dort in der Runde nicht feststellen – so viel darf ich vielleicht sagen –, dass sich das BMF oder auch nur ein einziges Land auch nur annähernd engagiert für eine Fristverlängerung ausgesprochen hat. Alle haben ein Interesse daran, dass das Datum erst einmal steht und auch möglichst gehalten wird. Dann werden wir uns Ende September 2022 treffen, schauen – schauen auch gerade auf die steuerberatenden Berufe, denn auch das muss ja leistbar sein –, und ich bin mir sicher, dass wir dann gemeinsam eine Lösung finden werden. (Finanzministerin Monika Heinold) Ich möchte mit der Legende aufräumen: Heinold verhindert die Forderung von Lindner nach einer Fristverlängerung. – Das tut sie nicht. Aber Sie wissen, dass wir viele andere Menschen im Land haben, die schnell solche Rückschlüsse ziehen. So ist es nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Ich kann Ihnen die Nummer von Herrn Breitner geben! – Heiterkeit) – Ja, den treffe ich immer wieder auf Empfängen; das sind nette Begegnungen. (Heiterkeit) Lassen Sie mich noch eins sagen: Manchmal hilft es, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sich einfach einen Ruck zu geben, sich hinzusetzen, das Formular rauszuholen, sich zu informieren und es auszufüllen. (Annabell Krämer [FDP]: Doch ein Formular rausholen?) – Oder den PC rauszuholen und das Online-Formular zu öffnen. In der Regel wird es bei diesen Dingen nicht besser, wenn man die vier Monate abwartet, um es dann last minute zu machen. Vielleicht hilft es auch, am Anfang, wenn man sich mit seinem digitalen Formular hinsetzt und an die Arbeit macht, (Christopher Vogt [FDP]: Aber bitte keine Duschtipps mehr, das wollen wir nicht mehr hören! – Heiterkeit) sich noch einmal zu sagen: Schön, dass ich zu denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat zusätzliche Redezeit von 11 Minuten und 14 Sekunden in Anspruch genommen. (Heiterkeit und Zurufe) Ich muss jetzt fragen, ob die Fraktionen das in Anspruch nehmen wollen, aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass wir dann Probleme mit der Tagesordnung bekommen würden. – Ich sehe, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Beratung. Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/115. Wenn ich das richtig gesehen habe, ist hier keine Ausschussüberweisung beantragt worden, dann komme ich zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 20/115, in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Christopher Vogt [FDP]: Na los!) – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich komme dann zweitens zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/130. Ich sehe auch hier keinen Antrag auf Ausschussüberweisung, deshalb komme ich zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/130, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen drittens zur Abstimmung zu c), Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/159. Auch hier sehe ich keinen Antrag auf Ausschussüberweisung; wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/159, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen dann zu den Tagesordnungspunkten 33 und 54: Gemeinsame Beratung a) Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/141 b) Verfassungsschutzbericht 2021 Bericht der Landesregierung Drucksache 20/94 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, dass ich zunächst der Landesregierung für den Bericht zu b) das Wort erteile. – Ich darf der Ministe- (Vizepräsident Peter Lehnert) rin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Frau Dr. Sabin Sütterlin-Waack, das Wort erteilen.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Coronapandemie hat seit 2020 die Arbeit in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung geprägt, zum Teil sogar dominiert. Das gilt auch für die Arbeit in den Sicherheitsbehörden. Das umfasst natürlich auch unseren Verfassungsschutz. Die durch das Coronavirus ausgelösten Krisen und seine Folgen finden sich auch in den Feststellungen des Verfassungsschutzberichtes. Denn das Virus beeinflusste nicht nur die Aktionsformen, sondern wirkte sich auch auf das Tätigwerden der Extremisten aus. So versuchten zum Beispiel Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, aber auch Reichsbürgerinnen und Reichsbürger verstärkt, die Pandemie für ihre politischen Zielsetzungen zu instrumentalisieren. Zudem setzte sich der allgemeine Trend fort: Alle extremistischen Gruppierungen verlagerten ihre Aktivitäten ins Internet, besonders aber die Akteurinnen und Akteure des neuen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Das sind Personen, die den Staat und seine Repräsentanten aggressiv und feindselig ablehnen und Personen verächtlich machen wollen. Gleichzeitig fordern sie, das derzeitige politische System abzuschaffen. Gerade zum Ende des Berichtsjahres verstärkte die Szene der Delegitimierer und Delegitimiererinnen die Agitation gegen unseren Staat. Besonders die Debatte um möglicherweise verpflichtende Corona-Schutzimpfungen diente als Aufhänger. Sie erinnern sich bestimmt alle noch gut daran, dass es eine neue Protestform unter der Bezeichnung „Spaziergänge“ gab. Unter dem Stichwort wurden vor einem Jahr viele verunsicherte, verärgerte oder verängstigte Bürger mobilisiert. Aber unter diese Protestgruppe mischten sich auch die von mir eben bezeichneten Verfassungs- und Gesellschaftsfeinde. Gezielt versuchten sie, nachvollziehbare Sorgen zu instrumentalisieren und Gefahren zu überzeichnen oder gar zu konstruieren. Damit wurde versucht, eine Stimmung gegen diejenigen zu entfachen, die sich zum Beispiel in Politik oder Verwaltung um Lösungen zur Bewältigung der Coronapandemie bemühten. Diese Stimmung sorgte auch dafür, dass lokale Entscheidungsträgerinnen - Freitag, 2. September 2022 295 und Entscheidungsträger ganz persönlich ins Fadenkreuz von Extremisten gerieten. Deswegen beabsichtigen wir, die Gemeinde- und Kreiswahlordnung sowie die Landeswahlordnung so zu ändern, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger künftig besser geschützt sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Statt der vollständigen Wohnanschrift soll zukünftig lediglich der Wohnort und die Postleitzahl auf dem Stimmzettel stehen. Das schützt die Kandidatinnen und Kandidaten nicht nur während des Wahlkampfes, sondern auch darüber hinaus vor Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen im privaten Umfeld. Am 19. August 2022 haben wir bereits einen Entwurf an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände zur Anhörung geschickt. Mit einem Inkrafttreten der Änderungen rechnen wir im November 2022. Das bedeutet, zur Kommunalwahl 2023 werden die Änderungen schon in Kraft sein. Das ist ein Punkt, der uns als Landesregierung sehr wichtig ist. Denn die nächste Krise steht schon vor der Tür, und ich bin sicher, Extremistinnen und Extremisten werden das wieder ausnutzen. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten beiden Tagen an dieser Stelle schon gehört, dass wir vor gewaltigen gesellschaftlichen Herausforderung stehen. Die sich abzeichnende Gasmangellage zwingt uns zu einem nationalen Kraftakt. Das ist bereits jetzt klar. Aber wie auch bei der Coronapandemie gibt es hier nicht die eine Musterlösung. Politik, Verwaltung und viele weitere Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich gemeinsam vortasten. Sicherlich werden wir auch in einer dann aktuellen Krise gemeinsam immer wieder nachjustieren müssen. Wir müssen also unsere Maßnahmen an neu auftretende Probleme anpassen. Angesichts dieser Herausforderungen und angesichts der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen rechnen wir erneut mit wahrnehmbarem öffentlichen Protestgeschehen. Extremisten werden, ebenso wie bei der Coronapandemie, versuchen, Ängste zu schüren und Stimmung gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu machen. Uns in Politik und Verwaltung erwächst daraus eine besondere Verantwortung. So engagiert, munter und auch hart wir oft in der Sache miteinander um die richtigen Maßnahmen und den richtigen Weg streiten, so sorgsam und ausführlich müssen wir unsere (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Ideen und unsere Maßnahmen erklären. Vor allem sollten wir nicht Stichwortgeber für Extremisten, insbesondere denen am rechten Rand, werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, um als Gesamtgesellschaft gut durch diesen Winter zu kommen, müssen wir nicht nur die Energieversorgung sicherstellen. Wir werden gemeinsam mit dem Bund nicht nur Unternehmen und Privatpersonen entlasten müssen, es wird auch unsere gemeinsame Aufgabe sein, Orientierung zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass unser Handeln am Ende nicht von Extremisten ausgedeutet wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion der CDU erteile ich der Kollegin Birte Glißmann zu ihrer ersten Rede das Wort. (Beifall CDU)

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Birte Glißmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang August 2022 und eben gerade wieder hat die Innenministerin den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. In diesem Zusammenhang geht zuallererst mein großer Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, insbesondere aber des Verfassungsschutzes, die mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Dienst für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung leisten und Frühwarnsystem unseres Zusammenlebens in Schleswig-Holstein sind. (Beifall ganzes Haus) Der Verfassungsschutzbericht zeigt auf – das hat die Ministerin eben schon dargestellt –, dass sich in Schleswig-Holstein leider nicht alle Menschen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Der Anteil derer, die sich jenseits unserer Verfassung bewegen, steigt vielmehr weiter an. Tatsächlich enthält der Verfassungsschutzbericht wenig positive Entwicklungen; wenn man jedoch nach einer solchen sucht, dann ist dies zumindest doch die Tatsache, dass es der linksextremistischen Szene nicht gelungen ist, sich beispielsweise durch die Klimabewegung in der Zivilgesellschaft zu vernetzen. Aber den mit Abstand größten Bereich nimmt der Rechtsextremismus mit 1.200 Szeneangehörigen in Schleswig-Holstein ein. Auch das hat die Ministerin eben dargestellt: Dieser Anstieg geht auch und insbesondere auf die Entwicklungen in der Coronapandemie zurück. Die Menschen haben sich verstärkt über das Internet radikalisiert. Aber auch über den Rechtsextremismus hinaus verlagern sich die Aktivitäten stärker in das Internet, in soziale Medien sowie auch in verschlüsselte Messenger-Dienste. Das stellt den Verfassungsschutz unbestritten vor neue Herausforderungen. Ganz brisant ist das Thema „Politisch motivierte Kriminalität“, also die Frage, wann es auch zu Straftaten kommt. Diese Zahl ist im Jahr 2021 um besorgniserregende 40 Prozent gestiegen. Die Gewaltbereitschaft hat um 10 Prozent zugenommen. Ich glaube, wir haben alle Erinnerungen aus dem Bundestagswahlkampf vor Augen – wobei zerstörte Plakate vielleicht noch das Wenigste gewesen sind. Diese Erkenntnisse dürfen wir nicht ignorieren; wir müssen gerade mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl nun konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was die Kommunalwahl betrifft, so ist es daher unser aller Aufgabe, als Demokratinnen und Demokraten zusammenzustehen, gemeinsam für einen fairen Wahlkampf zu werben und unsere Kandidatinnen und Kandidaten zu schützen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag, mit dem wir die angekündigte Änderung der Gemeinde- und Kreiswahlordnung begrüßen, durch die die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit haben, statt ihrer vollständigen Anschrift dann nur noch Postleitzahl und Wohnort anzugeben und damit ihre Privatsphäre zu schützen. Es ist traurig, dass wir diesen Schritt gehen müssen, aber er ist unverzichtbar, wenn wir alle unsere lebendige Demokratie in Schleswig-Holstein schützen wollen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das reicht allerdings nicht aus. Es ist wichtig und absolut richtig, dass sich Grüne und CDU im Koalitionsvertrag klar zum Verfassungsschutz bekennen. Das Bekenntnis allein allerdings – auch das gehört zur Wahrheit – reicht nicht aus. Wir stehen in dieser Legislaturperiode vor der großen Herausforderung, das Verfassungsschutzgesetz zu reformieren. Dabei (Birte Glißmann) wird es darauf ankommen, dass wir den heutigen Worten auch Taten folgen lassen. Wir müssen den Verfassungsschutz technisch besser ausstatten, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, um IT-Angriffe und Spionage abwehren zu können. Dazu gehört aber auch die Abschaffung der Aggressionsklausel. Denn unser Rechtsstaat wird nicht erst durch eine aktiv-kämpferische Handlung angegriffen, sondern vielmehr bereits durch andere verfassungsfeindliche Handlungen. Und das müssen wir ebenfalls entsprechend klarstellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist: Der Verfassungsschutz kann uns auf Gefahren hinweisen und uns darauf aufmerksam machen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen können die Sicherheitsbehörden allerdings nicht allein. Das ist unser aller Aufgabe, jeden Tag im privaten und im beruflichen Kontext, und wir müssen immer wieder deutlich machen, und zwar alle gemeinsam, dass Extremisten, egal welcher Couleur, in Schleswig-Holstein keinen Platz haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann heute bei diesem Thema nicht nach vorne treten, ohne einen großen verstorbenen Parlamentarier mit einem ausdrücklichen Dank zu ehren, der so viel für die parlamentarischen Rechte in Deutschland getan hat wie kaum ein anderer, nämlich Hans-Christian Ströbele. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und SSW) Ich zitiere aus der Laudatio anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2018 an ihn: „Wenn es … jemanden in diesem Land gibt, der … über die Missstände, Rechtsbrüche und Skandale der Geheimdienste etwas weiß – dann ist es ohne Zweifel H.C.S.. Doch nicht allein dieses Wissen (das sich quasi von Berufs wegen einstellt, wenn man so lange in - Freitag, 2. September 2022 297 Untersuchungsausschüssen und im PKGR tätig ist) ist auszeichnungswürdig, sondern …, dass sich Ströbele von diesem Wissen nicht hat korrumpieren lassen. Denn in jedem MitWissen liegt auch ein Potenzial, dazugehören zu wollen. H.C.S. ist es gelungen, sich über die vielen Jahre seiner intensiven Beschäftigung mit den Geheimdiensten hinweg eine kritische Haltung zu bewahren … .“ Chapeau! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und FDP) Meine Damen und Herren, jetzt zum Bericht: Unsere liberale Demokratie wird von verschiedenen Seiten stetig attackiert; vom gewaltbereiten Rechtsextremismus geht dabei die größte Bedrohung aus. Man spricht je nach Zählweise von 109 bis 218 rechtsextremen Morden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990. Diese Zahlen sind dramatisch – zwischen 109 und 218! Ich begrüße aber ausdrücklich, dass seit einigen Jahren bei den Verfassungsschutzbehörden ein Perspektivwechsel stattgefunden hat. Aktuell hat die Pandemie zu mehr Irrationalität geführt – wir haben es gehört. Im Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2021 wurde erstmals neben den Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern auch das Phänomen der sogenannten Delegitimierung aufgenommen. Das halte ich für richtig. Natürlich muss man seine Meinung zu Coronamaßnahmen sagen dürfen; sobald aber von einer Tatsachen verkehrenden Gleichsetzung zu Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes, gern auch noch begleitet von der Aufforderung zum Widerstand, die Rede ist, ist die Grenze überschritten. In Krisenzeiten haben Verschwörungstheorien vermehrt Zulauf. Sie bieten ein einfaches Erklärungsmodell für eine komplizierte Lebenswelt und unangenehme Entwicklungen. Die Pandemie, der Krieg, die Folgen des Klimawandels schaffen Ängste und führen teilweise zu Kontrollverlust über das gewohnte Leben. Verschwörungstheorien verschaffen dafür einen trügerischen Ausgleich. Diese Phänomenbereiche werden uns also – so der Ausblick – weiter begleiten. Für die Grünen ist die Arbeit des Verfassungsschutzes als Nachrichtendienst und möglichst nach allen Seiten aufmerksames Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur. Gleichzeitig ist unser Verfassungsschutz wie jeder Nachrichtendienst ein intransparenter Raum. Das hat gute Gründe, kann (Jan Kürschner) aber bedeuten, dass dies Missstände wie beispielsweise in den Verfassungsschutzbehörden in Hessen oder in Thüringen erzeugt. Wir möchten einen Verfassungsschutz, der parlamentarisch effektiv kontrolliert wird und auf einer glasklaren, verfassungsfesten rechtlichen Grundlage agiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes soll deswegen personell und sachlich deutlich gestärkt werden. Das Landesverfassungsgesetz werden wir ohnehin reformieren. Das Bundesverfassungsgericht hat umfangreiche Vorgaben zu den Verfassungsschutzgesetzen gemacht. Diese müssen wir umsetzen. Die notwendige Reform wird eine größere Aufgabe in dieser Legislaturperiode sein. Zurück zum Verfassungsschutzbericht. Ich freue mich zu lesen, dass darin über die Klimaschutzproteste nichts mehr steht. Und ein letzter Punkt: Aus meiner Sicht läuft in Europa seit vielen Jahren, zeitlich übereinstimmend mit der Besetzung der Krim, eine Kampagne gegen die liberale Demokratie unter Stützung rechtslastiger Bestrebungen. Dieser Zusammenhang muss gesehen werden. Die Spionageabwehr und die Erhöhung der IT-Sicherheit werden wir zukünftig sehr viel stärker berücksichtigen müssen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Thomas Losse-Müller das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind hier wegen einer Wahl. Wie einige von Ihnen bin ich das erste Mal in meinem Leben bei einer Wahl angetreten. Dies war eine extreme Erfahrung in ganz vielen Dimensionen, aber ganz besonders gut kann mich an zwei Erlebnisse erinnern: an die beiden Veranstaltungen in Lübeck und in Kiel, wo ich neben Olaf Scholz auf großen Marktplätzen aufgetreten bin und neben einigen hundert Bürgerinnen und Bürgern, die zur Veranstaltung gekommen waren – das hätten gern mehr sein dürfen –, noch viel mehr Menschen da waren, die protestiert haben. Das war eine Mischung aus sehr aggressiven Pazifisten, die gegen Waffenlieferungen waren, aber „Bella Ciao“, das Partisanenlied, gespielt haben, und vielen hundert Coronagegnern, die gegen die Impfpflicht demonstriert haben, obwohl diese schon abgeschafft war oder gar nicht kam. Daran merkte man, dass diese Verschiebung hin zur Delegitimierung, die jetzt auch im Verfassungsschutzbericht beschrieben wird, schon auf dem Weg ist. Und es waren auch ein paar ganz klassische Rechtsextremisten dabei. Ich kann Ihnen sagen, ich war sehr dankbar, dass einige hundert Polizistinnen und Polizisten da waren, um uns zu schützen. Als Spitzenkandidat war ich auch für den Personenschutz des LKA während des Wahlkampfes sehr dankbar. An dieser Stelle mein Dank an alle, die sich für uns und für die Demokratie einsetzen und oft auch ihr Leben riskieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, deswegen geht Ihr Antrag in die richtige Richtung. Im Moment überlegen viele Menschen, bei der Kommunalwahl anzutreten. Sie brauchen die Sicherheit, dass wir bereit sind, sie zu schützen. Die Maßnahmen, die Sie skizzieren, sind sinnvoll. Mit Sicherheit müssen wir auch darüber reden, dass noch mehr passieren muss. Wir sind dabei gern an Ihrer Seite und für Gespräche offen, auch für gemeinsame Initiativen aus diesem Parlament heraus. Unsere Demokratie steht von vielen Seiten unter Druck. Das ist sie schon immer gewesen. Wir haben in den Diskussionen über den Verfassungsschutzbericht unter dem Eindruck von Rechtsextremismus, von Linksextremismus, von islamischem Radikalismus, von allen Radikalismen, immer wieder fragen müssen: Wo ist die Grenze? Was ist die Rolle des Verfassungsschutzes und was nicht? Ich darf für meine Partei sagen, dass Ihre Bemühungen, die Aggressionsklausel abzuschaffen und auch da wieder Dinge zu verändern, die von einem liberalen Rechtsstaat weggehen, auch unter dem Eindruck dieser neuen Phänomene beängstigend sind. Wir werden das in der Begleitung Ihrer Gesetzesinitiativen sehr deutlich ansprechen und uns auch dagegenstellen. Uns ist aber auch klar, dass wir diese Phänomene, die Frage, wie Gesellschaft zusammenhält, nicht nur mit Mitteln des Verfassungsschutzes, mit Mitteln des Rechtsstaats schützen dürfen, sondern dass es auch darum geht, wie wir sozialen Zusammenhalt organisieren. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass wir in diesem Haus in der Lage sind, so lebendige, unterschiedliche Debatten über die Frage, wie wir so- (Thomas Losse-Müller) zialen Zusammenhalt gestalten, zu führen. Das ist unsere Aufgabe, und auch das halte ich für einen großen Beitrag dazu, die Gesellschaft zusammenzuhalten und diesen Elementen und Richtungen entgegenzutreten. Dafür herzlichen Dank. Lassen Sie uns so weitermachen, lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich jeder gern zur Wahl stellt, dass wir alles dafür tun, dass sich die Menschen geschützt fühlen. Vielleicht muss es mehr sein als das, was jetzt im Antrag steht, aber wir werden zustimmen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Innenministerin, vielen Dank für diesen Verfassungsschutzbericht. Vor allen ist jenen zu danken, die in unseren Nachrichtendiensten arbeiten. Wie wichtig sie für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, ist inzwischen in diesem Haus Konsens. Das freut mich. Das war nicht immer so. Das wollen wir einmal ehrlich sagen. Dass sich alle beteiligten demokratischen Kräfte so hinter den Verfassungsschutz stellen und seine Stärkung fordern, ist gut, und es ist gut, dass es diesen neuen Konsens an dieser Stelle gibt. Es ist auch gut, die Szene zu beobachten, dabei aber auch auf keinem Auge blind zu sein. Ich sage das, lieber Kollege Kürschner, auch ganz bewusst nach Ihrem Redebeitrag. Schauen Sie in den Bericht genau hinein. Die gewaltbereite und gewaltorientierte Szene ist sowohl auf der rechtsextremistischen als auch auf der linksextremistischen Seite im Land absolut gleich groß. Dieselbe Anzahl von gewaltorientierten Menschen wie im linksextremen Bereich ist im rechtsextremen Bereich unterwegs. Das muss dazu führen, dass wir auf beide Dinge gut achten. Und natürlich steht die Klimaschutzbewegung im Verfassungsschutzgbericht, nämlich als eines der Ziele, mit denen linksextremistische Organisationen versuchen, in die Bürgergesellschaft hineinzuwandern und sie zu unterwandern, genauso wie die rechtsextremistische Szene versucht, den Bereich der Gegner der Coronamaßnahmen zu vereinnahmen. Beides muss genau beobachtet werden. Man darf auf keinem Auge eine Scheuklappe haben. Dazu gehört, dass wir den Verfassungsschutz tech-- Freitag, 2. September 2022 299 nisch, personell und inhaltlich so ausstatten, dass er in einem System, das heute nun einmal sehr viel stärker auch im virtuellen Bereich unterwegs ist, in der Lage ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden und ihr nachzukommen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Insoweit ist es auch wichtig, dass wir den Verfassungsschutz auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Dazu ist es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr gekommen. Die Arbeiten daran müssen stattfinden. Und ich sage: Ja, da ist auch einiges zu überarbeiten; denn das Landesverfassungsschutzgesetz ist Jahrzehnte alt. Auch ich bin also für eine Überarbeitung, allerdings – das will ich auch sagen – gibt es Dinge, die mir persönlich Bauchweh bereiten. Die verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als neue Kategorie des Extremismus eingeführt hat, müssen sich durch eine wirklich klare Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zeigen. Was ist das eigentlich, Frau Innenministerin? Was ist ein verfassungsschutzrelevanter Delegitimierer? Die Definition bleibt unklar. Ich sage an der Stelle auch: Extremismus, Verfassungsfeindlichkeit – das ist das Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Es kann nicht sein, dass wir einen Teil der Bevölkerung, der sich – ob hier oder dort – protestierend gegen bestimmte Dinge oder gegen bestimmte staatliche Maßnahmen äußert, relativ schnell in eine neue Kategorie eingruppieren, die dann dem Extremismus zugeordnet wird. Meine Damen und Herren, Vorsicht ist an dieser Stelle geboten, auch weil wir als Demokraten in einem Land leben, in dem wir alles dafür tun müssen, diejenigen, die tatsächlich einfach nur ihr demokratisches Recht der Meinungsäußerung nach außen tragen, nicht pauschal in bestimmte Bereiche zu sortieren und ihnen zu sagen, sie gehören jetzt quasi zu einem extremistischen Block. Es muss Menschen in diesem Land möglich sein, genauso gegen Coronaeinschränkungen auf die Straße zu gehen wie für Klimaschutz zu demonstrieren, ohne dass sie permanent mit dem Vorwurf belegt werden: Aber guck mal, wer da neben dir geht! Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht sind hohe Verfassungsgüter, und ich habe Probleme damit, diese verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer in einer Definition so zu fassen, wie sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch hier in Ihrem Verfassungsschutzbericht, auftaucht. (Dr. Bernd Buchholz) Letzter Punkt: Ihr Entwurf zum Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl. Ich bin dafür, dass wir das machen. Wir waren von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode nicht so überzeugt davon, dass das notwendig ist, aber es war der Wunsch der Grünen, und man kann das machen. Meine Damen und Herren, aber eines muss uns doch auch klar sein: Ist das wirklich ein Schutz, wenn wir nur noch den Wohnort nennen und nicht mehr den Straßennamen? Wir haben ein völlig anderes gesellschaftliches Phänomen. Wir haben es mit Aggressivität gegenüber Repräsentanten, gegenüber Menschen, die sich für die Demokratie einsetzen, zu tun. Es ist nicht damit getan, jetzt die Wohnanschriften nicht mehr zu nennen. Wir haben ein gesellschaftliches Phänomen, dem wir anders begegnen müssen als nur mit einer so kleinen Maßnahme. Aggressivität gegen all diejenigen, die sich zu Wahlen aufstellen, ist ein Phänomen, das dazu führt, dass zurzeit in allen Parteien das Finden von Kandidaten schwieriger wird. Der aggressive Umgang untereinander in diesem System führt zu einer Entfernung der Menschen von der Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen, dafür braucht es noch andere Maßnahmen als die, die in Ihrem Antrag stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für den SSW erteile ich dem Kollegen Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es spricht noch einmal Lars Harms zu Ihnen: Einige von Ihnen mögen sich an die zurückliegenden Debatten zum Schutz der Privatanschrift bei Kommunalwahlen erinnern; zuletzt haben wir sie 2018 geführt. Der SSW hat sich immer für eine Offenlegung von Privatadressen ausgesprochen – einfach weil es für uns besonders bei Kommunalwahlen um eine Personenwahl geht, bei der die zur Wahl Stehenden identifizierbar und kontaktierbar sein sollen. Aber wir sehen auch, dass Kontaktmöglichkeiten sich geändert haben. Wir alle sind – wie unsere Parteikolleginnen und -kollegen aus dem kommunalen Bereich – nahezu rund um die Uhr erreichbar. Handy, E-Mailadressen und soziale Medien machen den Zugang wirklich einfach. Gleichzeitig muss es möglich sein, auch für Kandidaten zur Wahl gewisse Gefahren auszuschließen. Daher ist die Möglichkeit, statt der vollständigen Wohnanschrift den Wohnort und die Postleitzahl auf dem Stimmzettel anzugeben, ein für uns tragbarer Kompromiss, den wir gut mitgehen können. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun aber zum Verfassungsschutzbericht: Ich möchte erst einmal allem einen Dank an unser Innenministerium und unseren Verfassungsschutz voranstellen. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht zeigt, wie wichtig die Arbeit ist, die hier getan wird. Oftmals diskutieren wir in diesem Zusammenhang ja auch abstrakte Gefahren, die die Debatte etwas unnahbar machen. Daher finde ich es wichtig, dass auf Seite 114 auch einmal beispielhaft dargestellt wird, welche Anschläge durch die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden verhindert werden konnten. Unsere Sicherheitsbehörden machen eine Arbeit, die Leben rettet. Und auch aus anderen Aspekten heraus ist dieses 244 Seiten lange Dokument wirklich spannend. 2021 müssen wir einen Anstieg um insgesamt 381 Taten politisch motivierter Kriminalität im Vergleich zum Vorjahr und damit 1414 Taten insgesamt feststellen; 667 von rechts, 253 von links, 7 mit ausländischer Motivation und 16 religiös motiviert. Bemerkenswert ist, so finde ich, der Anstieg im Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“. Insgesamt 471 Straftaten wurden hier erfasst, der absolute Großteil von ihnen hängt mit Straftaten während der Bundestagswahl zusammen. Zwei Aspekte sind uns als SSW besonders wichtig: Der erste betrifft die sieben Straftaten, die 2021 im Zusammenhang mit Auslandsbezug gezählt wurden. Traditionell werden hierunter auch die PKK und der Konflikt kurdischer Minderheiten in Deutschland gefasst. Das ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt. Die PKK hat lange Zeit neben kurdischen Peschmerga gegen den IS gekämpft. Sie haben mit deutscher Unterstützung durch Ausbildung und Waffen gemeinsam ganze Landstriche von Terrorherrschaften befreit. Und was machen PKK-Anhängerinnen und -Anhänger laut Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein? Sie organisieren Demonstrationen gegen türkische Militäroffensiven, halten Mahnwachen und Kundgebungen ab und marschieren – ich zitiere Seite 175 – „trotz widriger Wetterverhältnisse“ von Neumünster nach Kiel. Das ist nicht die Arbeit einer Terrororganisation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Aspekt betrifft ein Phänomen, das wir alle wohl beobachtet haben, wenn wir in den letzten Jahren einen der Corona-Spaziergänge gesehen ha- (Christian Dirschauer) ben. Politisch war oft nicht klar, ob die Spaziergänger sich als links oder rechts einordnen, ob sie Verschwörungstheorien anhängen oder der Esoterik verfallen sind, und letztlich auch, ob sie konkrete coronabedingte Maßnahmen kritisieren oder unseren Staat in seiner Gesamtheit ablehnen. Der Verfassungsschutz fasst diesen Phänomenbereich als „verfassungsschutzrelevante Delegetimierung des Staates“ zusammen, deren Ziel die Destabilisierung unserer politischen Grundordnung ist und von deren gewaltorientierter Szene Gefahr ausgeht. Das ist so relevant, weil wir einem Herbst mit hohen Energieund Lebensmittelpreisen, weiteren Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, Inflation und gegebenenfalls notwendigen Coronmaßnahmen entgegensehen. AfD und auch die Linke haben zu sogenannten Montagsdemonstrationen aufgerufen, und nicht nur mir ist das bitter aufgestoßen. Die Montagsdemonstrationen sind im Widerstand gegen die SED-Diktatur entstanden. Der DDR-Opferverband hat diesen historischen Bezug ganz klar kritisiert. Wir leben hier nicht in einem Unrechtsregime, und deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch ganz klar an die Bürgerinnen und Bürger wenden: Bitte achten Sie darauf, mit wem Sie gegebenenfalls zusammen demonstrieren gehen. Demonstrationen und Proteste sind und bleiben generell absolut legitim. Wer Existenzängste hat, darf das auch auf der Straße äußern und soll das können. Aber dann, wenn Sie merken, dass neben Ihnen Demokratiefeinde laufen, gegen unseren Staat gehetzt oder gar zum Umsturz aufgerufen wird, dann müssen Sie umdrehen! (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Ich möchte davon abraten, Eskalationen bereits herbeizureden, bevor sie da sind. Irgendwann wird so etwas auch zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung. Eine Aufgabe lässt sich aber durchaus für die Politik ableiten: Verhindern lässt sich eine Radikalisierung und Eskalation, indem den Bürgerinnen und Bürgern geholfen wird. Das ist jetzt die politische Aufgabe: für soziale Gerechtigkeit sorgen, Härten abmildern und sicherstellen, dass das Leben bezahlbar bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD])

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Peter Lehnert

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich die Kollegin Bettina Braun gemeldet. - Freitag, 2. September 2022 301

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Bettina Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn ich in diesen Tagen Gespräche mit Menschen führe, die ich überzeugen möchte, bei der nächsten Kommunalwahl doch bitte anzutreten und für ein Amt zu kandidieren, dann höre ich in diesen Gesprächen nicht nur die Frage: Wie viel Zeit wird mich dieses Ehrenamt kosten? Sondern auch: Welches Risiko gehe ich damit für mich und meine Familie ein? Hass und Hetze treffen schon lange nicht mehr nur prominente Politikerinnen und Politiker, denen man allerdings auch viel zu oft gesagt hat, es gehöre dazu. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen: Hass und Hetze gehören nicht zum Amt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP) Zunehmend trifft es aber auch Lokalpolitiker. Gestern stand in einem Zeitungsartikel, dass 46 Prozent der Lokalpolitikerinnen und -politiker schon Erfahrungen mit Anfeindungen gemacht haben. Ich kenne einen Fall aus Schleswig-Holstein, wo jemand aus der Lokalpolitik wegen einer Lappalie im Internet kritisiert wurde. Daraus wurde ein regelrechter Shitstorm, und es endete damit, dass er Morddrohungen an seine Privatadresse geschickt bekam. Das Auffällige daran war, dass diese Morddrohungen, wie man im Nachhinein festgestellt hat, gar nicht von Leuten aus seiner Stadt kamen oder aus Schleswig-Holstein, sondern aus ganz anderen Bundesländern. Angesichts dessen fragt man sich doch: Woher haben diese Leute die Privatanschrift? – Wir alle können uns denken, woher. Das geht nämlich durch das Internet, und dort werden irgendwelche Listen veröffentlicht. Wir sind in vielen Dingen, was den Datenschutz angeht, unheimlich gut dabei – bei dem Schutz von Politikeradressen komischerweise nicht. Ich persönlich habe mich schon immer gefragt, welche Relevanz für die Wahlentscheidung es denn hat, zu wissen, wo genau jemand wohnt. Der Ort? – Ja. Lokale Themen zu kennen, ist wichtig. Man sollte also wissen, ob der Mensch aus dem Ort kommt, wo er kandidiert. Ich finde es sehr hilfreich, dass wir – so nehme ich es zumindest wahr – hoffentlich zukünftig die Wahl haben, ob wir unsere genaue Anschrift veröffentlichen oder ob wir Straße und Hausnummer weglassen. (Bettina Braun) Ich stimme Ihnen zu, Herr Dr. Buchholz: Das kann natürlich nur ein Baustein sein – wir müssen noch sehr viel mehr tun –, aber es ist ein wichtiger Baustein. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

– Gibt es weitere Dreiminutenbeiträge? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ist das korrekt? (Zuruf FDP: Ausschussüberweisung für den Verfassungsschutzbericht?) – Ja, genau. Ausschussüberweisung des Verfassungsschutzberichts. Ist das okay? Einmal bitte das Handzeichen! – Perfekt. Somit ist der Bericht überwiesen worden. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/141, in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die Grünen, der SSW, die FDP und auch die CDU. Somit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. (Werner Kalinka [CDU]: Die CDU wird eigentlich zuerst genannt!) – Beim nächsten Mal, Herr Kalinka. Somit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Wir machen mit Tagesordnungspunkt 20 weiter: Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit Antrag der Fraktionen von FDP und der SPD Drucksache 20/117 (neu) Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei-, Justiz- und Feuerwehrzulagen wieder einführen Alternativantrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/189 Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/191 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann fangen wir mit der FDP-Fraktion an. Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank! Wir waren soeben bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, die inzwischen so manche Beleidigung und so manchen Übergriff erleben müssen. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt in einer Gesellschaft, in der viele Einsätze leider nicht mehr einfach so abgehen, sondern mit Aggressivität beantwortet werden. Dabei haben unsere Polizistinnen und Polizisten viel auszustehen. Mein Dank gilt allen Polizistinnen und Polizisten in unserem Land für ihren Einsatz, insbesondere dafür, dass sie sich mit Leib und Leben jeden Tag für unseren Schutz und unsere Sicherheit einsetzen. (Beifall ganzes Haus) Um der besonderen Gefahrensituation der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie der anderen im Vollzugsdienst, zum Beispiel im Justizvollzugsdienst, Tätigen Rechnung zu tragen, gibt es eine Polizeizulage. Diese ist Ausdruck von Anerkennung und Wertschätzung des Dienstes, den die Beamtinnen und Beamten leisten. Die Polizeizulage hat man – im Sinne eines Sonderopfers dieser Beamtinnen und Beamten – irgendwann einmal bundesweit der Ruhegehaltsfähigkeit entzogen, das heißt, sie wirkt sich nicht auf die spätere Pension aus. Alle in diesem Haus sind sich einig, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden sollte. Das freut mich. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wann das stattfindet, Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Schon die GdP hat sich nach der Vorlage des 100- Tage-Programms dieser Koalition enttäuscht darüber gezeigt, dass die offensichtliche Zusage der CDU und ihres Ministerpräsidenten, die im Flugblatt der GdP benannt wird, nämlich die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2023 zu gewährleisten – dies sei nicht nur auf GdPVeranstaltungen, sondern mehrfach von der CDU versprochen worden –, im 100-Tage-Programm keine Rolle mehr spielt. (Dr. Bernd Buchholz) Das ärgert uns auch, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Im Wahlkampf kam von der CDU die Ankündigung, das heißt, es wurde großspurig allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dieses Versprechen gemacht, und jetzt heißt es: Irgendwann in dieser Legislaturperiode können wir uns vielleicht dazu durchringen. – Nein, meine Damen und Herren, dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund der Entwicklungen, auch angesichts der Konkurrenzsituation mit anderen Bundesländern nicht mehr gerechtfertigt. Mittlerweile haben andere Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, ich glaube, auch Rheinland-Pfalz, die Ruhegehaltsfähigkeit längst wiedereingeführt. Frau Faeser als Bundesinnenministerin hat für alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Ruhegehaltsfähigkeit auf den Weg gebracht. Wenn wir im Land jetzt nicht mitziehen, dann werden sich alle Beteiligten fragen, warum nur Schleswig-Holstein an dieser Stelle hinterherhinkt. Geben Sie sich einen Ruck! Stimmen Sie nicht Ihrem Alternativantrag zu, der die Entscheidung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt! Stimmen Sie dem FDP-Antrag zu, in dem ein klares Datum – 1. Januar 2023 – für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage steht. Sie lösen damit ein Versprechen ein, dass Sie selbst gegeben haben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort; jetzt geht es nach der Stärke der Fraktionen. Ich gebe Tim Brockmann von der CDU-Fraktion das Wort.

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Tim Brockmann CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Jahr 1998 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage abgeschafft. Man mag darüber streiten, ob das zum damaligen Zeitpunkt eine richtige, gute Entscheidung gewesen ist. Die Entscheidung wurde jedenfalls damals so getroffen und hat bis heute Bestand. Wir alle wissen, dass der Dienst in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen mit vielfachen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten versehen ist. Körperliche und psychische Gewalt kommen leider immer wieder vor und wirken häufig über das Dienstende hinaus. - Freitag, 2. September 2022 303 Laut Gewerkschaft der Polizei scheiden jährlich 20 bis 30 Polizistinnen und Polizisten frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus und müssen dabei entsprechende Abzüge in Kauf nehmen. Häufig sind psychische Belastungen und Erkrankungen der Grund für das vorzeitige Ausscheiden. Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir immer wieder unseren Respekt und unsere Anerkennung gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten sowie gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug und in den anderen sicherheitsrelevanten Bereichen betont und zum Ausdruck gebracht. Auch heute möchte ich festhalten, dass wir als CDU-Fraktion für das hohe Engagement und den großen persönlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen sicherheitsrelevanten Bereichen dankbar sind. Ihnen sind unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung gewiss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Wertschätzung ist wichtig. Aber warme Worte reichen nicht immer aus. Deshalb haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode die Erschwerniszulage auf das durchschnittliche Bundesniveau angepasst. Wir haben damit einen ersten – wichtigen – Schritt zum Ausgleich von besonderen Belastungen und zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in Polizei und Verfassungsschutz unternommen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Kollege Buchholz, ich komme dazu. Im Wahlkampf hatten wir als CDU einen weiteren Schritt, nämlich die Wiedereinführung der Ruhgehaltsfähigkeit der Polizeizulage, zugesagt und konnten dies auch im Koalitionsvertrag vereinbaren. Allerdings – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – haben wir kein konkretes Datum genannt. (Martin Habersaat [SPD]: Doch!) – Nein, haben wir nicht. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Das klären wir mit der Gewerkschaft!) – Ach, Herr Habersaat. Unsere Zusage lautet, dass wir die Ruhegehaltsfähigkeit in dieser Wahlperiode wiedereinführen werden. Wir werden uns an dieser (Tim Brockmann) Stelle auch nicht von dem Antrag der Opposition treiben lassen. Meine Damen und Herren, heute das Versprechen abzugeben, die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2013 wiedereinzuführen, wie es die FDP fordert, ohne Eckdaten des Landeshaushaltes zu kennen, ist aus meiner Sicht schlicht unredlich und fahrlässig. (Thomas Hölck [SPD]: Dann soll man es nicht versprechen!)

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe. Es ist hat niemand behauptet, dass Sie es zum Jahreswechsel im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die GdP hat darauf hingewiesen, dass die CDU es im Landtagswahlkampf für den 1. Januar kommenden Jahres angekündigt hat. Insofern ist es schon so, dass die CDU das Versprechen gemacht hat. Die spannende Frage ist jetzt: Konnten Sie es im Koalitionsvertrag nicht durchsetzen? Und wenn ja: Wann kommt denn das? – Herr Kollege, ich habe gerade explizit noch einmal in unseren Unterlagen nachgeguckt und in unserem Flugblatt zur inneren Sicherheit, das wir im Wahlkampf verwendet hatten. Da steht drin, dass wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiedereinführen werden. Es steht aber nicht der 1. Januar 2023 drin. (Serpil Midyatli [SPD]: Im Atlantic! Diskussion!) Sie schüren Erwartungen. – Ich lasse noch eine weitere Zwischenfrage zu.

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Christopher Vogt FDP

Es ist ja nicht so, dass die GdP gesagt hat: Im Flugblatt hat die CDU das zugesagt. Es gab ja offenbar Gespräche und Veranstaltungen und so weiter. Wollen Sie damit sagen: Die GdP wirft dem Ministerpräsidenten etwas vor, das nie passiert ist? Die GdP sagt die Unwahrheit? (Serpil Midyatli [SPD]: Ministerpräsident!)

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Tim Brockmann CDU

Einen Vorwurf kann ich in der Aussage, die Sie hier vorgetragen haben, sowieso nicht erkennen. Es steht da drin. Ob es dann so gefallen ist: Das mag so gewesen sein. Ich bin jedenfalls nicht dabei gewesen. Ich kann für mich heute hier feststellen, dass wir den Landeshaushalt für 2023 noch gar nicht kennen. (Annabell Krämer [FDP]: Die Wärmepumpen haben Sie doch auch schon zugesagt!) Ich denke, die Finanzministerin spricht gleich dazu und wird das noch erläutern. Zum heutigen Zeitpunkt, am 2. September 2022, halte ich es für unredlich, zu versprechen, dass es zum 1. Januar 2023 wiedereingeführt wird. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist ja interessant!) Wenn ich gucke, was Sie in den letzten beiden Tagen schon an finanziellen Zusagen für die Menschen in unserem Land versprochen haben, wird mir schwindelig. Ich kann insofern eben nicht abschätzen, wie sich der Landeshaushalt im kommenden Jahr darstellen wird. Das sollten Sie an der Stelle auch erkennen. Die Risiken sind jedenfalls verdammt hoch. Wir werden sehen, was an der Stelle möglich sein wird. Wir versprechen keine Luftschlösser, sondern bleiben auf dem Boden der Tatsachen. Ich bin mir sicher, dass die Menschen draußen dies auch verstehen werden. Meine Damen und Herren, ich weise auf einen weiteren Punkt hin, der uns unterscheidet. Während die Polizei lediglich von der Polizeizulage spricht, gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Der SSW möchte diesen Schritt offenbar auch mitgehen. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Wir wollen, dass auch die Beschäftigten anderer besonders relevanter sicherheitsgeneigter Aufgabenbereiche wie der Steuerfahndung, des Verfassungsschutzes, der Feuerwehr und der Einrichtungen des Maßregelvollzuges von der Ruhegehaltsfähigkeit ihrer berufsspezifischen Zulagen profitieren. Denn auch hier gilt: Vieles, das im aktiven Dienst erlebt wird, wirkt über die Pensionierung hinaus nach. Damit machen wir deutlich, dass uns diese sicherheitsrelevanten Bereiche des öffentlichen Dienstes ebenfalls wichtig sind und wir genau wie die Polizei dem Justizvollzug unsere Anerkennung, unseren (Tim Brockmann) Respekt und unsere Wertschätzung entgegenbringen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jan Kürschner das Wort.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach einigen wenigen anderen Bundesländern und nun auch dem Bund ist es jetzt Schleswig-Holstein, das die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, wie ich sie jetzt nenne, auf den Weg bringt. Mit Blick auf den Antrag der FDP sage ich: Schön, dass Sie sich ebenfalls mit den Vereinbarungen unseres Koalitionsvertrages identifizieren. (Christopher Vogt [FDP]: Das war bei uns sogar im Wahlprogramm!) Wir sind in diesem Hause wohl fraktionsübergreifend alle von der Richtigkeit der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage überzeugt. Wir erkennen damit die Belastungen der gefahrgeneigten Dienste bei der Polizei und auch bei Feuerwehren, im Strafvollzug und Maßregelvollzug an. Sie verdienen es, beim Ruhegehalt Berücksichtigung zu finden. Das wollen wir uns auch etwas kosten lassen. Dabei soll es nicht bleiben. Wir müssen für die Polizei dringend daran arbeiten, dass die Überstunden weniger werden. Wir haben dazu das Personal über die letzte Legislaturperiode erheblich aufgestockt. Die zweite Einsatzhundertschaft wird Entlastungen bringen, genauso wie die personellen Verstärkungen im Kampf gegen die Cyberangriffe. Die Gebäudeisolation muss an ganz vielen Orten verbessert werden. Der Krankenstand und das Gesundheitsmanagement gerade auch für den Justizvollzugsdienst müssen verbessert werden. (Christian Dirschauer [SSW]: Das Weihnachtsgeld!) Diese Aufzählung ist lang und ließe sich leicht verlängern. Sie haben längst verstanden, meine Damen und Herren, worauf ich in meiner Rede hinaus will: Es gibt sehr viel zu tun. Der Kurs, den wir in der Koalition eingeschlagen haben, ist der richtige. - Freitag, 2. September 2022 305 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Unser Koalitionsvertrag ist dafür der richtige Kompass. Die Gewerkschaften werben schon lange für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug. Wir bringen sie nun auf den Weg, verdientermaßen, muss man sagen. Auch wenn sie nun aufgrund der unsicheren Haushaltslage nicht sofort kommen können wird. Eins noch zur Diskussion von eben: Es mag ja sein, dass die GdP mit der CDU gesprochen hat. Vielleicht hat die GdP nicht mit allen relevanten Personen gesprochen. Das lasse ich an der Stelle mal dahinstehen. – Meine Damen und Herrn, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Niclas Dürbrook das Wort.

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Polizistinnen und Polizisten in Pension gehen, geben sie die Uniform ab – die Belastungen und Erfahrungen eines ganzen Arbeitslebens allerdings nicht. Die bleiben, oftmals noch für viele Jahre. Aber während es in der aktiven Dienstzeit dafür zumindest den finanziellen Ausgleich der Polizeizulage gibt, wird diese bei den Pensionszahlungen nicht mehr berücksichtigt. Das war Ende der 1990er-Jahre der gemeinsame Weg des Bundes und der Länder. In Schleswig-Holstein übrigens nicht das einzige Opfer der Vollzugsbeamten: Ich erinnere an die Erhöhung von Wochen- und Lebensarbeitszeit, die Einschränkung der Sonderzahlungen, die Absenkung der Versorgung, die Streichung der freien Heilfürsorge, die Einführung des Selbstbehalts: bittere Einschnitte. Gut, dass sich jetzt immer mehr Länder bei der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage korrigieren. Im Bund ist es die Ampelkoalition, die die Wiedereinführung bei Bundespolizei und Zoll voraussichtlich noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wird – nicht nur für neue Pensionäre, sondern auch für diejenigen, die seit 1998 in den Ruhestand gegangen sind. Das ist ein großer Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Niclas Dürbrook) Die Wiedereinführung ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung und des Respekts. Die Tätigkeit als Vollzugsbeamter war immer anstrengend und belastend, aber das Klima ist zunehmend rauer geworden: Beleidigungen, Widerstandshandlungen, viel zu oft auch tätliche Angriffe. Das gehörte für viele Beamtinnen und Beamte, die jetzt in den Ruhestand gehen, zum traurigen Berufsalltag. Schleswig-Holstein erhebt die Daten meines Wissens nach nicht so, aber wir kennen aus den Versorgungsberichten anderer Bundesländern eine erschreckende Zahl: Vollzugsbeamte haben eine um über drei Jahre kürzere Bezugsdauer als andere Beamtengruppen. Heruntergenrochen heißt das: Sie sterben drei Jahre früher, und das ist erschütternd. Ja, vor dem Hintergrund geht es ganz konkret um Geld. Bei der Wiedereinführung im Bund sind es jetzt monatlich bis zu 160 Euro zusätzlich für die Pensionärinnen und Pensionäre, von denen der allergrößte Teil übrigens nicht mit A 12 aufwärts in Pension gegangen ist, und die das Geld gerade darum jetzt richtig gut gebrauchen kann. Nicht zuletzt geht es um die Attraktivität des Berufs. Wir können froh sein, dass die Bewerberzahlen bei unserer Landespolizei nach wie vor hoch sind. Aber auch hier wird der Wettbewerb um die besten Köpfe in den kommenden Jahren – auch mit den anderen Bundesländern – sehr viel schärfer werden. Da stehen wir nicht glänzend da. Es muss unser aller erstes Interesse sein, dass die Landespolizei in diesem Wettbewerb durch möglichst gute Rahmenbedingungen bestehen kann. Dazu gehört auch die Pension. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick herrscht hier heute große Einigkeit. In allen Anträgen steht: Die Zulage soll wiedereingeführt werden. Natürlich unterstützen wir auch die Ruhegehaltsfähigkeit der weiteren Erschwerniszulagen im Justizvollzug, bei der Steuerfahndung, dem Verfassungsschutz, dem Maßregelvollzug und der Feuerwehr. Der Unterschied zwischen der Position von FDP und SPD einerseits und der Koalition andererseits ist aber eben doch kein kleiner. In dieser Legislaturperiode will Schwarz-Grün die Zulage wiedereinführen. Das bedeutet im schlechtesten, aber nicht ganz unrealistischen Szenario eben erst 2027. Mit unserem Antrag hingegen soll die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2023 kommen, und diese vier Jahre machen einen echten Unterschied: weniger für den Landeshaushalt, für die Pensionärinnen und Pensionäre aber umso mehr. (Beifall SPD, FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Brockmann, jetzt sollten Sie gut zuhören: Unser Vorschlag ist keine utopische Oppositionsposition. Am 3. März dieses Jahres veröffentlichte der damalige und heutige CDU-Landesvorsitzende ein Positionspapier zur öffentlichen Sicherheit. Es befindet sich bis heute auf Ihrer Homepage; ich habe gerade noch einmal nachgeguckt. Einer der Spiegelstriche lautet: „Deshalb werden wir … die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und der ‚Gitter-Zulage‘ in Justizvollzugsanstalten in den sicherheitsrelevanten Bereichen einführen. Zukünftig werden alle Pensionäre davon profitieren, die sich ab dem 1. Januar 2023 im Ruhestand befinden.“ (Beifall SPD, FDP und SSW – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Hört, hört!) In den Koalitionsverhandlungen ist der Punkt leider über Bord gegangen. Warum das so war, müssen Sie selbst beantworten. Herr Kürschner, an den Grünen kann es eigentlich nicht gelegen haben, denn Robert Habeck hat der GdP kurz davor in einem Brief versichert, sich bundesweit für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit einzusetzen. Das müsste doch spätestens für den örtlichen Vorsitzenden des Robert-Habeck-Fanclubs, der heute nicht bei uns ist, ein starkes Argument sein. (Beifall SPD, FDP und SSW) Im Ernst: Wer im März 2022 das Geld angeblich noch hatte und jetzt nicht mehr – ich sehe Herrn Brockmann fleißig googeln –, der hat die Beamtinnen und Beamten entweder im Wahlkampf hinter die Fichte geführt oder andere Prioritäten gesetzt, Frau Finanzministerin, weil die eigenen Leute dann doch nicht so wichtig sind. Das ist eine ziemlich bittere Erkenntnis. (Beifall SPD und FDP) Sagen, was man tut, und tun, was man sagt – das ist heute ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und senden Sie gleichzeitig ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung an unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt viele Berufe, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, physisch wie psychisch. Für einige von diesen Berufen übernimmt der Staat die Arbeitgeberfunktion, das Land und die Kommunen. In der aktuellen Diskussion geht es zunächst um die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Die ist vor vielen Jahren – das haben wir mehrfach gehört – abgeschafft worden. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser plant, sie für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wieder einzuführen. Eine gute und richtige Sache, die wir als SSW begrüßen. Es ist daher völlig richtig, dass FDP und SPD nun einen Antrag stellen mit Verweis auf die Landesebene und die Wiedereinführung auch für den Justizvollzug fordern. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Für mich persönlich tut sich da vor allem die Frage auf: Was ist mit unseren Bediensteten innerhalb der Feuerwehr? Einige sitzen heute auf der Tribüne. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich ein Fan der Feuerwehren in diesem Land bin und sie für äußerst wichtig halte. Ich bin bestimmt nicht der Einzige, der eine Wahrscheinlichkeit der zunehmenden Brandgefahr in Schleswig-Holstein erahnt. Letztes Jahr wurde der Verkauf von Feuerwerk zum Jahreswechsel verboten. Zudem bestanden deutliche Einschränkungen im alltäglichen Leben, insbesondere was das Zusammenkommen von größeren Gruppen betraf. Dieses Jahr wird das hoffentlich anders sein. Natürlich steigt dann auch wieder die Brandgefahr. In diesem Sommer war insbesondere der Osten Deutschlands von einer ausgeprägten Dürre betroffen. Waldbrände waren die Folge. Auch wir in Schleswig-Holstein könnten bald eine ähnliche Situation vorfinden. Dann ist da noch die Energiekrise. Viele Bürgerinnen und Bürger versuchen, schnell und einfach vom Gas wegzukommen. Die Lage ist leider so verzwickt, dass sie bisweilen unkonventionelle Wege gehen. Ich möchte an dieser Stelle nicht dafür werben, aber die Do-it-yourself-Kultur ist tatsächlich wieder vorne mit dabei. Kaminöfen werden angeschafft oder reinstalliert. Zum Teil wird der Herd wieder mit Holz befeuert. Wo es brennt, steigt auch die Brandgefahr. Ich glaube, Sie verstehen, wo ich hin will. - Freitag, 2. September 2022 307 Für mich stehen alle drei Tätigkeiten und weitere auf einer Ebene. Die Menschen, die hier ihren Dienst tun – sei es auf einer Polizeiwache, im Justizvollzug oder bei der Feuerwehr –, sind da, wenn es brennt oder wenn es darum geht, unseren Rechtsstaat zu verteidigen. (Beifall SSW) Sie leisten ihren Dienst zu jeder Tages- und Nachtzeit und an Feiertagen. Viele von ihnen sind jahrzehntelang im Schichtsystem tätig, und die Belastungen wirken nicht selten auch im Ruhestand noch nach. Sie alle leisten Daseinsvorsorge, sie sorgen für ein faires Miteinander, und sie sichern unsere Demokratie. Alles Güter, die wichtige Träger unserer Gesellschaft sind. Demokratie, Gemeinschaft und Gerechtigkeit, diese Werte sind kaum zu beziffern, das Ruhegehalt hingegen schon. Es ist an der Zeit, diese Zulagen wieder einzuführen und den Bediensteten die Wertschätzung zu geben, die sie mehr als verdient haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Hier im Norden würde man es vielleicht so formulieren: Wat mutt, dat mutt. Herr Kollege Brockmann, Herr Kürschner, zu Ihrem Antrag: Es bleibt die Frage offen, wann für die Polizei die Ruhegehaltsfähigkeit kommt. Einen Monat vor der Landtagswahl 2027? Wann soll das kommen? Herr Brockmann, wenn Sie sagen, wir als SSW seien mit dabei, wir seien auf Ihren Zug aufgesprungen, weise ich darauf hin, dass unser Alternativantrag, der auch die Feuerwehren einschließt, vorher da war. Ich kann nicht erkennen, dass Sie für diese Legislaturperiode etwas im Justizbereich oder Feuerwehrbereich planen. Wenn das so ist, sollten Sie noch einmal hierherkommen und das auch den Feuerwehrbediensteten erzählen. Das lese ich aus Ihrem Antrag nicht heraus. Ich kann lediglich herauslesen, dass Sie in dieser Legislaturperiode etwas für die Polizei machen wollen und weitere Gruppen profitieren sollen. Und eine Zeitangabe fehlt. (Tim Brockmann [CDU]: Lesen Sie einmal den vierten Absatz!) – Da steht nichts, da steht keine Zeitangabe. Da steht, sie sollten profitieren, aber in Ihrem Antrag geht es lediglich um die Polizeizulage, die in dieser Legislaturperiode eingeführt werden soll. (Christian Dirschauer) (Tim Brockmann [CDU]: Da steht auch die Feuerwehr drin!) – Wenn es anders ist, kommen Sie hierher und sichern Sie zu, dass auch die Feuerwehrzulage in dieser Legislaturperiode wieder eingeführt wird! (Unruhe) Kommen Sie hierher und stellen das klar! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Bevor die Finanzministerin drankommt, erteile ich noch einmal dem Abgeordneten Tim Brockmann für einen Dreiminutenbeitrag das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und sag das Datum!)

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Jette Waldinger-Thiering

Nun erteile ich für die Landesregierung der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Wertschätzung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört natürlich auch, dass wir schrittweise im Bereich der Besoldung nachbessern. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode gemacht, das haben wir in der vorletzten Legislaturperiode gemacht, und wir haben vor, das auch in dieser Legislaturperiode wieder so zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Natürlich wird die Opposition immer mehr fordern und sagen, es müsse schneller gehen. So ist es. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir fordern nur, dass das Versprechen eingehalten wird!) – Herr Buchholz, auch das macht die Opposition immer, sie fordert, dass Versprechen eingehalten werden, es muss mehr geben, es muss schneller gehen, gestern die Kitas, heute die Polizei. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) So werden wir die nächsten Jahre miteinander diskutieren, und ich werde Ihnen immer wieder sagen – was ich als Finanzministerin immer sage –, (Christopher Vogt [FDP]: Christian Lindner ist schuld! – Heiterkeit und Zurufe) Wir müssen uns an den finanziellen Rahmenbedingungen orientieren. Seien Sie sicher: Das, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, ist ernst gemeint. Seien Sie sich sicher: Die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen ist für uns als Koalition eine prioritäre Maßnahme. Darauf haben wir uns verständigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Uns war in der Debatte wichtig – das ist eben thematisiert worden –, dass es nicht nur um die Polizei geht, sondern auch um weitere Bereiche, die mit dazugehören, Feuerwehr, Justizvollzug, Verfassungsschutz, all das, was genannt ist und im Antrag steht. Natürlich war es mir als Finanzministerin, die für die Steuer- und Finanzverwaltung zuständig ist, wichtig, dass auch die Mitarbeitenden der Steuerfahndung berücksichtigt werden, da auch sie nicht nur eine anspruchsvolle, sondern auch gefahrengeneigte Tätigkeit ausüben. Jetzt bleibt die Frage: Wann kommt es, und wie ist der Kostenrahmen? – Es handelt sich um rund 10 Millionen Euro, die diese Maßnahme in diesem geweiteten Umfang umfassen würde. Die Koalition geht mit ihrem Antrag weiter als der Antrag von FDP und SPD, der eben nur den Polizeibereich umfasst. Unsere Aufgabe ist es jetzt zu schauen und die Schritte zu definieren, wann was geht. Lassen Sie mich noch eines sagen, weil es auch zur Ehrlichkeit in der Debatte mit dazugehört: Die Ru- (Finanzministerin Monika Heinold) hegehaltsfähigkeit dieser Zulagen wurde 1990 eingeführt. Dann wurde sie 1998 wieder abgeschafft. Es war Teil eines Maßnahmenpakets zur Versorgungslastendämpfung. Auch wenn ich es richtig finde, dass wir diesen Teil im Laufe dieser Legislatur rückgängig machen, weil wir die Herausforderung für unsere Beschäftigten sehen, will ich schon einmal darauf aufmerksam machen, dass die Versorgungskosten insgesamt weiter steigen. Wenn wir jetzt eine Maßnahme aus einem Lastendämpfungspaket rückgängig machen, wird es natürlich dazu führen, dass die Versorgungskosten noch weiter steigen. Dennoch: Es ist eine prioritäre Maßnahme. Wir wollen sie in dieser Legislatur für die Mitarbeitenden für die Bereiche umsetzen, die im Antrag erwähnt werden. Wann wir welchen Schritt machen können, entscheidet der Haushalt. Mal schauen, worüber wir morgen diskutieren. Es waren die Kitas mit 40 Millionen Euro von der FDP. Jetzt sind es die nächsten 10 Millionen Euro. (Christopher Vogt [FDP]: Morgen ist Samstag!) – Morgen ist kein Landtag, das ist ganz erfreulich. (Serpil Midyatli [SPD]: Sie setzen Prioritäten, und wir setzen Prioritäten! – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Wir werden einfach in dieser Legislatur – seien Sie sich sicher – mit der gebotenen Ehrlichkeit sehr viel darüber diskutieren müssen, was wann möglich ist, aber auch was wir machen müssen, um Fachkräfte in Schleswig-Holstein zu halten. Da gehören die Bereiche dazu, über die wir heute diskutiert haben. Deshalb ist die Priorität an dieser Stelle goldrichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Corona hat uns 2020 erstmals eine Pandemie und damit eine Krise erreicht, die wir bis dato in dieser Form nicht erlebt haben. Die Folgen sind nach zweieinhalb Jahren bekannt: Runterfahren des sozialen Lebens und der Wirtschaft, Schließung vieler Einrichtungen, Homeschooling, Gesundheits- und Infektionsschutz und viele weitere Maßnahmen, die die Bevölkerung schützen sollten und geschützt haben. Insbesondere die Wirtschaft und damit die Unternehmen, aber auch viele Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer – natürlich auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger – waren von Corona betroffen. Das hat dazu geführt, dass die Steuereinnahmen erheblich eingebrochen und die Ausgaben des Landes gestiegen sind. Folgerichtig wurde damals fraktionsübergreifend mit Zweidrittelmehrheit die Notlage im Land beschlossen und im Rahmen der Schuldenbremse ein Notkredit in Höhe von 5,5 Milliarden Euro bewilligt. Das Land hat mit diesen Mitteln schnell und gut reagiert. Insbesondere mit unserer gemeinsamen Vereinbarung „Für Schleswig-Holstein – in der Krise stehen wir zusammen“ haben wir zugesagt, umfassend zu helfen. Viele Maßnahmen wurden umgesetzt oder angeschoben, wie unter anderem, Steuermindereinnahmen des Landes und der Kommunen auszugleichen – insbesondere der Ausgleich der ausgebliebenen Gewerbesteuer – Gesundheits- und Infektionsschutz, Krankenhäuser, Infrastruktur, Innenstadtbelebung, Wirtschaftshilfen und viele weitere Maßnahmen. Das war gut und richtig und hat geholfen, dass Schleswig-Holstein gut durch die Krise gekommen ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Krise ist natürlich noch heute spürbar, aber insbesondere auch die Wirtschaftshilfen haben ganz klar ihre Wirkung erzielt und geholfen. Die diesjährige Mai-Steuerschätzung hat gezeigt, dass die Steuerschätzung sogar die Schätzung aus dem Jahr 2019 – also vor Corona – übersteigt. (Annabell Krämer [FDP]: Hört, hört!) Damit ist für uns klar, dass der Corona-Notkredit, der im Rahmen der Schuldenbremse aufgenommen 1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als wurde, abgesenkt werden muss, denn die Begründung „pandemiebedingte Einnahmeausfälle“ ist aufgrund dieser Zahlen nicht mehr gegeben. Da ist es richtig, den Corona-Notkredit Ende dieses Jahres abzurechnen. Im Jahr 2020 haben wir bereits 355 Millionen Euro getilgt. In diesem Jahr fanden eine Absenkung um 400 Millionen Euro und ein entsprechender Beschluss für einen Ukraine-Notkredit statt. Nun kann der Corona-Notkredit um weitere 2 Milliarden Euro abgesenkt werden, sodass rund 3 Milliarden Euro im Rahmen eines Tilgungsplans ab 2024 bis 2052 und damit zehn Jahre kürzer als gedacht, zurückgezahlt werden. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg trotz dieser Umstände. (Beifall CDU) Gerne hätten wir natürlich alle Fraktionen an unserer Seite, weil gemeinsames Handeln in dieser Frage in der Vergangenheit absolut richtig war. Leider erscheint dies mit SPD und FDP nicht möglich. Ganz im Gegenteil, denn so wie ich die Pressemitteilungen verstanden habe, sind SPD und FDP in der Frage, wie mit dem Corona-Notkredit umzugehen ist, eher zerrissen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP] – Heiterkeit SPD) Die FDP will einfach gar keine Verwendung mehr, obwohl noch Zusagen stehen und noch Coronafolgen vorhanden sind. Die SPD will die Mittel des Corona-Notkredits zweckentfremden, damit ganz andere Dinge finanzieren, und tut so, als könne man mit dem Corona-Notkredit alles machen. (Annabell Krämer [FDP]: Macht ihr doch auch!) Wir stehen vor der großen Herausforderung, den Krisen, wie den Folgen des Ukrainekrieges, Corona, Klima, Energiepreisexplosion und Inflation, mit geeigneten Mitteln zu begegnen und gleichzeitig das mit unserem Haushalt Machbare auf den Weg zu bringen und uns an die Schuldenbremse zu halten. Dabei sage ich auch: Ein weiterer Notkredit kann nie ausgeschlossen werden. Aber: Den Krisen können wir nur gesamtstaatlich, gemeinsam begegnen. Deswegen appelliere ich, insbesondere an die SPD mit ihrem Kanzler und die FDP mit ihrem Finanzminister, endlich Klarheit über das nächste Hilfspaket des Bundes zu schaffen, sodass wir als Land ergänzend unseren Beitrag – und zwar finanziell solide – leisten können. Anlage bei (Ole-Christopher Plambeck) (Zuruf: Ihr prüft erst einmal!) Für diesen Antrag bitte ich auf jeden Fall um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Coronapandemie hat uns vor eine unvorhersehbare gesellschaftliche Herausforderung mit eklatanten wirtschaftlichen Konsequenzen gestellt. Deswegen haben wir schrittweise einen Notkreditkomplex errichten müssen. Wir haben sehr früh angefangen – mit 500 Millionen Euro – und das Ganze dann einer immer sinnvolleren Struktur zugeführt, die bisher auf vier Säulen aufgebaut war. Die erste Säule waren 425 Millionen Euro für Kommunen. Die zweite Säule bildete sich aus etwa 1,4 Milliarden Euro für Steuerausgleiche, aus denen später zwar eine Reduzierung erfolgte, im Gleichschritt aber auch die Erhöhung um 400 Millionen Euro für einen Ukraine-Notkredit. Die dritte Säule bildeten 1,5 Milliarden Euro für Corona-Nothilfen. Die vierte Säule bildeten 2,1 Milliarden Euro zur Absicherung der Infrastrukturinvestitionen in den kommenden Jahren. Dieses Konstrukt hat uns gut durch die letzten zwei Jahre getragen. Ohne Kredite wäre die Krisenbewältigung nicht möglich gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Heute ist die Welt eine andere – nicht zwangsläufig eine bessere, aber eben eine andere. Die Steuerschätzung zeigt das ganz gut: Im Oktober 2019 sah sie uns im Jahr 2023 bei etwa 12,2 Milliarden Euro Einnahmen. Im September 2020 sah uns die Steuerschätzung für das Jahr 2023, die ja in einem besonderen Umfeld gemacht wurde, bei etwa 11,6 Milliarden Euro – ein eklatanter Einbruch. Man hat das immer gesehen; viele haben das als Nike-Zeichen beschrieben, da man davon ausging, dass es nur eine sehr langsame Erholung geben würde. - Freitag, 2. September 2022 311 Dann kam die Steuerschätzung aus dem Mai 2022, die für das Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von 12,7 Milliarden Euro prognostiziert hat. Ich bin gestern in einem Dreiminutenbeitrag schon darauf eingegangen, was davon alles heruntergeht, dass es eine Lücke in der Finanzplanung gibt und die Entlastungen des Bundes für unseren Landeshaushalt finanzielle Belastungen bergen. Das zeigt aber doch, dass wir bei der Einnahmeschätzung höher liegen, als wir es vor der Pandemie erwartet haben. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Wie es am Ende kommen wird, weiß keiner. Allein mit den bekannten Entlastungspaketen, die ich bereits angesprochen habe, ist nicht abschätzbar, wo wir mit den Ergänzungen landen werden. Die Nummer 5.2 unseres gemeinsamen Beschlusses sieht vor, dass strukturelle Steuermehreinnahmen bis in das Jahr 2024 zur Tilgung zu verwenden sind. Rechnet man das einmal aus, führt das dazu, dass im besten Fall Stillstand erfolgt und im wahrscheinlichsten Fall Kürzungen erfolgen, betrachtet man das zusammen mit der Finanzierungslücke. Ich habe in den Haushaltsreden der vergangenen Jahre immer wieder ermahnt und gesagt, dass das ein Effekt sein kann. Diese Regel ist auch im Zusammenhang mit der Inflation, die für das Land ganz andere Kosten bedeuten, beispielsweise durch Baukostensteigerungen und anderes, nur schwer in Einklang zu bringen. In diesen Krisen müssen wir das Risiko minimieren, dass es zu Kürzungen kommt – gerade in der jetzigen Situation, in der die soziale Infrastruktur so stark wie selten gebraucht wird, sie aber unter einer Spannung steht, die sie nicht selbst ausgleichen kann. Hier wieder der Vergleich: Unternehmen und andere können Kosten im Zweifel weitergeben, ein Sozialverband kann das nicht.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Petersdotter, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Frau Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Herr Abgeordneter, Sie sprachen gerade davon, dass wir eine extreme Kostenexplosion haben. Ist Ihnen bekannt, dass wir bis jetzt in 2022 sage und (Lasse Petersdotter) schreibe 5 Prozent bereinigte Ausgabesteigerungen haben, aber 14 Prozent bereinigte gesteigerte Einnahmen? – So, wie die aktuelle Schätzung aussieht, ist es ein Plusspiel. Ich sage nicht, dass es ein Nullsummenspiel ist oder es deswegen zu Kürzungen kommen würde. Das Problem bei der Regelung von 5.2, die gerade der FDP besonders wichtig war – das werden Sie in Ihrer Rede gleich noch ausführen –, ist, dass sie vorsieht, dass jede strukturelle Mehreinnahme in voller Höhe in die Tilgung gehen muss. Das bedeutet: Wenn wir in der Situation sind, das Kostensteigerungen erfolgen, können wir sie nicht aus den strukturellen Mehreinnahmen, die Sie benennen und berechnen, finanzieren. Das heißt, wir müssen woanders kürzen und andere Gegenfinanzierungen nutzen. Hinzu kommen die 180 Millionen Euro, die aus einer Haushaltslücke stammen, an der die FDP ebenfalls beteiligt war. Daneben gibt es noch die Verpflichtungen des Bundes, die strukturelle Mindereinnahmen sind. Wenn beispielsweise ein Entlastungspaket bei der Mehrwertsteuer erfolgt und Umsatzsteuern für unseren Landeshaushalt sehr wichtig sind, hat das Auswirkungen. Nach dem Plan der FDP, alles so abzuwickeln, dass alles aus dem laufenden Haushalt finanziert wird, wäre der Kürzungshaushalt in einer gesellschaftlichen Spannung, in einer Krise vorprogrammiert. Das halte ich für verantwortungslos. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Petersdotter, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Herr Abgeordneter, dem widerspreche ich aus tiefstem Herzen. Ich weiß, dass Sie sich immer gegen die Regelung in 5.2 gesperrt haben. Wir als Freie Demokraten haben sie nach harten Kämpfen hineinverhandelt. Sie haben die Regelung letztlich mitgetragen. Jetzt sagen Sie, dass eine Finanzierung nur mit Kürzungen möglich sei. Sie geben mir doch aber wohl recht, dass die Steuerschätzungen jetzt besser aussehen als 2019, also noch vor der Coronasituation. Das, was Sie da sagen, greift ein bisschen zu kurz. – Es greift überhaupt nicht kurz. Ja, die Steuerschätzungen sehen jetzt besser aus. Deswegen hat sich die Gesamtlage verändert. Allerdings sind auch die Ausgaben und vor allen Dingen die Aufgaben viel größer geworden. Wir müssen jetzt noch ganz andere Krisen, die 2020 nicht vorhersehbar waren, bewältigen. (Annabell Krämer [FDP]: Welche?) – Energiekrise und andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Danke!) Deswegen sortieren wir jetzt den Notkredit. Zusagen an Dritte, an Kommunen, werden wie geplant eingehalten. Ansonsten wird der Kredit massiv reduziert. Das macht die Regelung in 5.2 überflüssig. Ja, es gibt noch genug Krisen, die Geld benötigen, aber nicht dieses. Es ist falsch, einen Notkredit zu haben, aus dem alle Krisen irgendwie zu finanzieren sind. Stattdessen muss das sortiert erfolgen, damit es auch in Zukunft eine Nachvollziehbarkeit des Haushaltes geben kann, aber auch alles planbar ist. Wir können nicht auf der einen Seite sagen, wir haben eine Schuldenkrise, und auf der anderen Seite, wir haben hier noch einen Kredittopf, aus dem in Zeiten multipler Krisen alles finanziert wird. Da sage selbst ich, dass die Tilgung sinnvoll ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Christian Dirschauer [SSW] und Lars Harms [SSW]) Wir haben mit der Schuldenbremse einen festen Werkzeugkasten, mit dem wir arbeiten müssen und arbeiten werden. Im Stressfall ist aber wichtig, genau zu wissen, wie gut dieser Werkzeugkasten sortiert ist. Es ist auch wichtig, die vorhandenen Werkzeuge zu nutzen, wenn es denn hilft. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Christian Dirschauer [SSW] und Lars Harms [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Tagen sehr oft über Geld (Thomas Losse-Müller) gesprochen. Das ist auch richtig so. Gute und wahrhaftige Politik drückt sich nicht darin aus, dass ich irgendein Ziel oder ein Programm oder ein Konzept in ein Wahlprogramm oder in einen Koalitionsvertrag oder in einen Antrag in diesem Hohen Haus schreibe, sondern gute und ehrliche Politik entscheidet sich in der Frage, ob Sie die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung haben und stellen. Wer die Backen aufplustert, muss auch pfeifen. Mit Blick auf die schwarz-grüne Rhetorik muss ich ergänzen: Wenn Ihr politisches Ziel 500.000 Euro erfordert, dann reichen keine 500 Euro. Wenn Ihr Ziel 5 Millionen Euro erfordert, dann reichen keine 50.000 Euro. Wenn Ihr Ziel 5 Milliarden Euro erfordert, dann reichen keine 50 Millionen Euro, auch wenn sich das nach viel Geld anhört. Die Lösung muss so groß sein wie das Problem. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Wo kommt das Geld her?) – Wir reden gleich darüber. – Die HSH Nordbank, Corona und die Ukrainekrise haben gezeigt: Weder der Bund noch das Land noch die Kommunen verfügen über ausreichend finanziellen Puffer und Reserven, um auf größere Krisen und Situationen aus dem laufenden Haushalt zu reagieren. Unser Landeshaushalt muss Jahr für Jahr wichtige Dauerausgaben stemmen: Schule, Polizei, sozialer Wohnungsbau, Kitas, Krankenhäuser, ÖPNV, Gesundheit und den Erhalt der dafür notwendigen Infrastruktur. Schon der Erhalt der notwendigen Infrastruktur in diesen Aufgabenbereichen stellt uns vor enorme Herausforderungen. Das ist uns allen klar. Machen wir uns nichts vor. Diese Regelhaushalte sind eben nicht krisenfest. Das ist möglicherweise gar nicht sinnvoll. Sie sind einfach nicht für Dauerausgaben ausgelegt. Deshalb sieht die Schuldenbremse vor, dass in Krisen und Notlagen Kredite aufgenommen werden können. Bei der HSH Nordbank, bei Corona und bei der Ukraine haben wir genau das hier im Parlament gemacht, gemeinsam gemacht – das war gut und richtig –, und, um es etwas altmodisch zu sagen, alternativlos. Meine Damen und Herren, nicht jede Krise ist gleich. Manche müssen in Wochen bekämpft werden, manche in Monaten oder Jahrzehnten. Ich bin davon überzeugt: Die Klimakatastrophe als die größte Krise unserer Zeit ist eine Krise, der wir uns jetzt hier in Schleswig-Holstein stellen müssen. (Beifall SPD) Es geht um die Schuldenbremse. Als einen der wenigen konkreten Punkte, Herr Ministerpräsident, - Freitag, 2. September 2022 313 haben Sie gesagt, dass Klimaschutz in die Verfassung kommt. Wir haben ein Ziel – Sie haben ein Gesetz verabschiedet, wonach bis 2045 Klimaneutralität bestehen soll. Sie wollen dies nun auf 2040 nach vorne ziehen. Und das ist ja auch richtig. Nichts zu tun, würde uns in Schleswig-Holstein 20 bis 30 Milliarden Euro kosten. Das sind Zahlen von Deloitte oder Swiss Re, auf deren Berechnungen dies zurückgeht. Die Krise ist akut; das hat uns das Bundesverfassungsgericht gerade noch einmal ins Stammbuch geschrieben. Frau Backsen, ich will Ihnen und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern noch einmal ausdrücklich meinen Respekt und meine Würdigung dafür aussprechen, dass Sie dies mutig angegangen sind und es durchgefochten haben. Das war ein historisches Urteil, das die Bundesrepublik verändert hat. – Und herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. (Beifall) Jetzt haben wir folgende Situation: Wir müssen 20 bis 30 Milliarden Euro Schaden verhindern. Wir haben eine Krise. Wir wissen, es muss jetzt laufen. Das Verfassungsgericht hat gesagt: „Fangt jetzt an.“ Mit 5 bis 10 Milliarden Euro an öffentlichen Investitionen könnten wir das leisten – nicht viel mehr, als wir für die HSH-Nordbank und die Bewältigung der Coronapandemie ausgegeben haben. Und es ist eine Krise, die jetzt kommt. Sie werden darauf Antworten geben müssen, und – da bin ich mit Frau Heinold vollkommen einig – es wäre sehr viel besser gewesen, wenn wir eine Steuerreform gehabt hätten, wenn wir mehr Steuereinnahmen hätten, die das finanzieren würden. Da sind wir uns absolut einig. Deswegen ist auch die Mitte zwischen der FDP und der SPD nicht „gut und planvoll“, sondern wir müssen hier Entscheidungen treffen. Aber, Frau Heinold, der Koalitionsvertrag der Ampel lag schon vor, als Sie den Koalitionsvertrag des Landes unterschrieben haben. Das Ziel 2040 war klar; es war klar, dass dieses Ziel erreicht werden muss, und zwar ohne zusätzliche Steuereinnahmen. Deswegen frage ich mich, worüber wir hier eigentlich reden. Entweder wollten Sie das technokratisch abwickeln und sortieren, Herr Petersdotter – dann hätten Sie das aber nicht setzen müssen und hätten nicht eine solche Rede halten müssen, mit der Sie sich dafür loben, das zurückzuzahlen –, oder Sie glauben, dass wir diese 5 bis 10 Milliarden Euro Investitionen aus den laufenden Steuereinnahmen decken können. Das allerdings würde dem sozialen (Thomas Losse-Müller) Zusammenhalt entgegenlaufen, weil wir alles andere nicht finanzieren können. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie tatsächlich glauben, dass wir diese ganzen Infrastrukturförderungen in den Bereichen ÖPNV, Verkehr, Wärmenetze nicht machen müssen. Alle drei Optionen wären falsch. Deswegen werden wir heute auch nicht zustimmen, weil wir die Antwort auf diese Fragen heute brauchen und nicht irgendwann. Sie haben schon angekündigt, es wird neue Notkredite geben. Aber wir müssen jetzt darüber reden, wie es weitergeht. – Danke schön. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden. Corona hat uns zum Glück nicht in eine solche finanzielle Schieflage gebracht, wie wir es ursprünglich gemeinsam befürchtet hatten. Der vierte Haushaltsnachtrag 2020 hat mit Einräumung der hohen Kreditermächtigung aus gutem Grund zwei wichtige Bedingungen für eine tatsächliche Kreditaufnahme formuliert. Erstens wurde die Kreditaufnahme auf bestimmte Zeiträume und für konkrete Zwecke bestimmt. Wir Freie Demokraten wollten zudem verhindern, dass zukünftigen Regierungen ein Blankoscheck für die Verwendung von Notkrediten erteilt wird. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zu einer genau definierten außergewöhnlichen Notsituation stehen. Deshalb haben wir – zweitens – eine präzise Regelung durchgesetzt – um die es hier heute auch schon ging –, die einer Inanspruchnahme des Notkredites wirksame Grenzen setzen – sollte. (Vereinzelt Heiterkeit) Wir haben verbindlich, mit verfassungsändernder Mehrheit, festgelegt, dass strukturelle Steuermehreinnahmen bis 2024 die erlaubte Inanspruchnahme der Notkredite in derselben Höhe reduzieren. Einfacher ausgedrückt: Sind die Steuereinnahmen besser als geplant, stehen entsprechend weniger Kreditmittel zur Verfügung. Das gilt übrigens auch unterjährig für 2022. Und seien Sie sich sicher, liebe grüne GroKo, dass wir das auch überprüfen werden. Der Landeshaushalt sollte bei Steuermehreinnahmen nicht kreditfinanziert aufgebläht werden. Genau das soll jetzt aber passieren. Die grüne GroKo nutzt bereits in der ersten Plenartagung nach der Wiederwahl des Ministerpräsidenten ihre Zweidrittelmehrheit, um diesen gemeinsam getroffenen Beschluss aufzuheben und sich von einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik zu verabschieden – nach dem Motto: Endlich ist der Türwächter FDP weg, und wir öffnen fröhlich Tür und Tor für eine Neuverschuldung. (Beifall FDP – Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut!) Jetzt wird auch dem letzten Kritiker endlich klar, (Zuruf CDU: Findet ihr es gut, dass ihr weg seid?) jetzt wird ihnen endlich vor Augen geführt, dass Bekenntnisse zur Schuldenbremse – werte Kollegen – bei der CDU nur Lippenbekenntnisse sind. (Beifall FDP – Zuruf CDU: Falsch! Alles falsch!) Werte Kollegen von CDU und Grünen – ich sage das in aller Deutlichkeit, und ich meine es leider jetzt auch echt ernst –, (Zurufe: Ach ja? Jetzt meinen Sie es ernst? – Vereinzelt Heiterkeit) Das ist ein verfassungsrechtlicher Missbrauch Ihrer Zweidrittelmehrheit. Wir als Freie Demokraten werden hierfür nicht der Steigbügelhalter sein. (Beifall FDP) Mit einem Nebensatz in Ihrem Antrag wollen Sie die Beschlüsse von 2020 aufheben und greifen zudem nochmals ungehemmt für über eine halbe Milliarde Euro in den Corona-Nothilfetopf –, Gelder, die locker aus den Steuermehreinnahmen zu finanzieren wären. Somit zahlt der Bürger übrigens zweimal. – Ja, ich bin bei Ihnen: Zugesagte Investitionen muss man einhalten. (Tobias Koch [CDU]: Na bitte!) Im ersten Halbjahr hat das Land jedoch – Herr Kollege Koch – 1,2 Milliarden Euro mehr an Steuern eingenommen als im selben Zeitraum im Jahr zuvor. Und ja – ja! –, wir beteiligen uns mit 170 Millionen Euro an den bisherigen Entlastungspaketen. Aber der positive Finanzierungssaldo beträgt per Ende Juli 2022 sage und schreibe 914 Millio- (Annabell Krämer) nen Euro. Die bereinigten Ausgaben – ich sagte es bereits – stiegen um 5 Prozent, aber die korrespondierenden Einnahmen stiegen sage und schreibe um 14 Prozent. Die geplante weitere Ausschöpfung des Notkredits steht somit im Widerspruch zu unserer gemeinsam getroffenen Vereinbarung. Ich betone es noch einmal: Es ist nicht verfassungskonform. Warum geht die Landesregierung hier diesen Weg und hebelt mit einer Zweidrittelmehrheit den gemeinsam gefassten Notkredit-Beschluss aus? – Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort: CDU und Grüne möchten mit den zusätzlichen Steuereinnahmen neue schwarz-grüne Projekte finanzieren. Die grüne GroKo finanziert die Wünsche beider Koalitionspartner und erkauft sich damit zulasten zukünftiger Generationen erst einmal wieder ihren Koalitionsfrieden. Diesen Taschenspielertrick haben wir durchschaut. Ich muss zugeben, das hat ein bisschen gedauert, aber wir haben ihn durchschaut. (Heiterkeit Thomas Losse-Müller [SPD]) – Vereinzelter Beifall) Wir lassen nicht zu, dass Sie den Menschen im Land falsche Tatsachen vorgaukeln, Frau Ministerin Heinold, und über eine halbe Milliarde Euro an neuen Schulden hier und heute einfach verschleiern wollen. Hören Sie auf, finanzpolitisch zu irrlichtern! Frau Ministerin, ich zitiere: Sie schauen „mit Freude und Staunen“ jeden Monat, wie hoch die Steuereinnahmen sind. – So wurden Sie in den Kieler Nachrichten zitiert. Bereits 2021 hat unser Land höhere Steuereinnahmen gehabt als vor der Pandemie prognostiziert. Sie selbst sagen, dass die Kreditermächtigung bis zum Jahresende verfassungsrechtlich abgewickelt werden sollte. Ja, dann schieben Sie im Rahmen des Haushaltsvollzugs aber bitte nicht nochmals über eine halbe Milliarde Euro in die Schatulle. Zum Vorschlag der SPD muss ich leider ein bisschen Wasser in den Wein gießen: (Zurufe CDU: Schorle!) Ein Teil der Kreditermächtigung, 430 Millionen Euro – – Das ging nämlich auch nicht, weil das natürlich ein gebundener Corona-Notkredit ist. Ich sage es nur. Dazu sagte die Ministerin auch selbst, dass man den Notkredit nicht einfach für alles Mögliche zweckentfremden könne. Aber, Frau Ministerin Heinold, genau das machen Sie doch durch die Hintertür, wenn Sie heute unseren Beschluss aus der letzten Legislatur aushebeln und die - Freitag, 2. September 2022 315 Steuermehreinnahmen nicht für die zugesagten Projekte nutzen –

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Annabell Krämer FDP

– sondern für zusätzliche Koalitionsprojekte. Wir lehnen den Koalitionsantrag ab (Zuruf CDU: Aha!) und beantragen die Rückführung der bestehenden Kreditermächtigung und die Tilgung der im Jahr 2022 in Anspruch genommenen Kredite, die durch strukturelle Mehreinnahmen gedeckt sind. Denn ein Notkredit –

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit!

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Annabell Krämer FDP

– ist definitiv nicht dazu da, eine angebliche schwarz-grüne Liebesheirat zu finanzieren. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion erteile ich Lars Harms das Wort – und zwar jetzt dem echten Lars Harms. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schicke voraus: Das, was Sie jetzt gleich von mir hören, bezieht sich auf die gesamtstaatliche Verantwortung, die wir alle hier haben, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Unverhofft kommt oft – das mag sich so mancher denken bei diesem Tagesordnungspunkt. Denn der Corona-Notkreditrahmen wird nicht in voller Höhe der 5,5 Milliarden Euro gebraucht. Rund 2 Milliarden Euro – 2 Milliarden, das ist wirklich eine Hausnummer! – sollen laut Planung nicht ausgeschöpft werden. Das ist ja erst einmal eine positive Nachricht. Tatsächlich sind die Steuereinnahmen des Landes deutlich besser als noch vor einem halben Jahr pro- (Lars Harms) gnostiziert. Die reale Entwicklung, so die Prognose, übertrifft sogar die Erwartungen der Steuerschätzung von vor Corona. Das ist angesichts der Gesamtlage wirklich erstaunlich und erfreulich, und es zeigt, dass wir uns insgesamt und alle gemeinsam, meine Damen und Herren, gut durch die vergangene Pandemielage gekämpft haben. Die Notlagenbegründung für unseren Kredit über 5,5 Milliarden Euro fällt allerdings folgerichtig weg. Daher haben wir vom SSW den vorliegenden Antrag erst einmal grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen. Denn es ist ja eine positive Nachricht, wenn das Land weniger Schulden aufnehmen muss als gedacht, weil die Steuereinnahmen besser sind als befürchtet. – So viel zur Theorie. Dennoch erhitzen sich an dieser Planung und an den Corona-Notkrediten selbst ja zurzeit die Gemüter im Lande. Den einen gehen diese Kreditabsenkungspläne nicht weit genug, die anderen würden die vorgemerkten Kredite oder zumindest Teilsummen davon dennoch gern aufnehmen und in bestimmte Projekte investieren. Die grundsätzliche Überlegung hinsichtlich des Problems ist ja längerfristig: Ab 2024 werden wir mit der Rückzahlung des Notkredits beginnen. Nach derzeitiger Planung soll er dann 2052 abbezahlt sein. Schauen wir uns die aktuelle Lage sowie die Entwicklungsprognose an, so befinden wir uns an einem Punkt, an dem uns einige sehr große Herausforderungen bekanntermaßen erst noch bevorstehen. Wir erleben weiterhin die Nachwehen der Coronapandemie. Darüber hinaus haben wir den demografischen Wandel als Generationenaufgabe vor Augen. Das Zinsniveau wird auf absehbare Zeit wieder ansteigen und Schulden verteuern, die Inflationsrate ist so hoch wie lange nicht mehr, ab 2026 kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, den Kita-Besuch wollen wir auf Sicht kostenlos ermöglichen, die Energiekrise hat gerade erst begonnen, und nicht zuletzt werden uns auch das Thema Ukraine sowie die Integration der zu uns geflüchteten Menschen noch lange beschäftigen. Für alle diese noch auf uns zukommenden Aufgaben müssen wir Gelder vormerken, ganz gleich, wer regiert. Es ist also unabdingbar, dass wir unsere künftigen Haushalte handlungsfähig machen. Das betonen wir ja auch in jeder der alljährlichen Haushaltsdebatten unter dem Stichwort der Generationengerechtigkeit. Daher ist es sinnvoll, Kredite, die man nicht benötigt, auch nicht aufzunehmen, damit man diese später nicht mit womöglich deutlich gestiegenen Zinsen zurückzahlen muss. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Eines ist uns auch ganz wichtig zu betonen: Alle politischen Zusagen, die im Zuge der Formulierung des Notkreditrahmens damals von uns allen gemeinsam gemacht worden waren, bleiben bestehen, sprich: Unter anderem die Krankenhausfinanzierung, die soziale Wohnraumförderung, weitere Digitalisierungsmaßnahmen und vor allem auch die finanziellen Zusagen an die Kommunen sind abgesichert. Und das ist richtig so. Denn als wir damals fraktionsübergreifend den Notkreditrahmen beschlossen haben, geschah dies ja unter der Maxime, dass wir schnell und umfassend auf die akute Krise reagieren und gleichzeitig dringend notwendige Investitions- und Modernisierungsvorhaben finanziell absichern mussten. Ein Blankoscheck war der Notkreditrahmen jedoch nie. Alle Maßnahmen wurden und werden im Finanzausschuss diskutiert und freigegeben. Sollte sich die allgemeine Lage erneut verschlechtern, so müsste gegebenenfalls über einen neuen Notkredit diskutiert werden, und natürlich müsste dieser auch entsprechend begründet sein. Auch die im Antrag als „noch nicht verplant“ erwähnten Nothilfemittel sind ja vorerst nur vorgemerkt, aber weder beschlossen noch ausgegeben. Darüber wird dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal im Finanzausschuss zu sprechen sein, meine Damen und Herren. Genau deshalb können wir als SSW diesem Antrag zustimmen. Es ist wichtig, dass wir kommende Haushalte entlasten. Das tun wir mit dem beantragten Schritt. Damit ermöglichen wir es der Politik, ganz gleich, wer regiert – es geht immerhin um einen Zeitraum bis zum Jahr 2052 –, politische Projekte umzusetzen, vor allen Dingen Projekte, die man als konsumtiv bezeichnet, zum Beispiel die Erstattung von Beiträgen für Kindertagesstätten. Das wäre sonst nicht ohne Weiteres möglich. Dem Antrag stimmen wir aus voller Überzeugung zu. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für einen Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz der von SPD und FDP gehaltenen Reden möchte ich noch einmal an beide Fraktionen appellieren, heute dem Antrag zuzustimmen. (Lachen Annabell Krämer [FDP]) – Das ist nicht spaßig. Das ist ein sehr ernster Augenblick. Ich finde, der Corona-Notkredit ist das falsche Thema für Oppositionsrhetorik. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) In der Vergangenheit haben wir alle Corona-Notkreditbeschlüsse im Haus gemeinsam getroffen. Das war eine Stärke dieses Parlaments. Deswegen nutzen wir jetzt auch nicht unsere Zweidrittelmehrheit aus. Vielmehr ist die Landesregierung in Person der Finanzministerin frühzeitig auf die Opposition zugegangen, hat alle unsere Überlegungen offengelegt, hat unsere rechtliche Einschätzung offengelegt, hat den genauen Umsetzungsweg offengelegt, hat dargestellt, wie unser Vorschlag aussehen wird, mit dem Versuch, die Opposition auch diesmal frühzeitig in die Beschlussfassung einzubeziehen. – Erster Punkt. Zweiter Punkt. Dass wir den Corona-Notkredit abrechnen müssen, sollte jedem, der sich mit rechtlichen Fragen beschäftigt, schlüssig und einleuchtend sein. Auch wir haben uns untereinander noch einmal juristisch beraten und sind genau zu diesem Ergebnis gelangt. Das kann man eigentlich nicht infrage stellen, wenn man sich die Steuereinnahmesituation vor Augen führt. Wir haben keine Haushaltsnotlage mehr, die den bestehenden CoronaNotkredit rechtfertigt. Daran dass die SPD lieber 5 Milliarden Euro mehr ausgeben möchte und die FDP lieber 500 Millionen Euro mehr tilgen möchte, sieht, man, dass der Vorschlag der Koalition ein sehr mittiger ist, dass er sehr ausgewogen ist. (Lachen FDP) – Nun ja, wenn man sich diese beiden Extreme anschaut, dann – – (Christopher Vogt [FDP]: Extreme?) – Die beiden Pole. Ich entschuldige mich für das Wort „Extreme“. Ich spreche von den beiden Polen, von diesen beiden Positionen. Wenn man sich diese beiden Positionen anschaut, so liegt der Vorschlag sehr ausgewogen in der Mitte. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) - Freitag, 2. September 2022 317 Ich will darauf hinweisen, dass die Abrechnung des Notkredits keine Auswirkungen auf den weiteren Finanzbedarf für aktuelle oder zukünftige Krisen hat. Wir haben gestern in dem Alternativantrag der Koalition festgehalten, dass wir selbstverständlich bereit sind, für Haushaltsauswirkungen, die sich aus der aktuellen Ukrainekrise und aus der Energiekrise ergeben, den bereits beschlossenen Ukrainekredit in Höhe von 400 Millionen Euro einsetzen, um die Maßnahmen des Bundes zu flankieren. Das ist seit gestern Beschlusslage dieses Hauses. Das werden wir tun. Wir werden auch versuchen, dies gemeinsam mit der Opposition zu tun. Wenn sich im nächsten Jahr herausstellen sollte, dass sich durch einen Wirtschaftseinbruch gravierende Auswirkungen auf den Haushalt ergeben, werden wir selbstverständlich bereit sein und darüber nachdenken, einen weiteren Notkredit zu beschließen – wenn das haushaltstechnisch erforderlich sein sollte. Da sich die SPD einen Klima-Notkredit wünscht, weise ich darauf hin, dass hierfür nicht nur eine Naturkatastrophe, sondern auch eine finanzielle Notlage, eine Notlage des Haushalts, bestehen muss. Das ist die verfassungsrechtliche Vorgabe. Der FDP möchte ich sagen: Das, was wir gemeinsam beschlossen haben, sollten wir auch gemeinsam umsetzen. (Annabell Krämer [FDP]: Dann lasst den 5.2er!) Wenn man auf der einen Seite auf die zukünftige Nutzung von Krediten verzichtet, nämlich den Kredit abrechnet, dann ist es doch genauso schlüssig, die Auflage der zusätzlichen Tilgung aufzuheben. Es sind doch zwei Seiten einer Medaille, wenn man den Kredit nicht mehr nutzt, dann aber auch diese Sondervorgabe zur Tilgung aufhebt. Beide Positionen bedingen doch einander.

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Tobias Koch CDU

Aber die Planungen zu dem Schulbauprogramm von 120 Millionen Euro, das wir gemeinsam beschlossen und aufgelegt haben, laufen jetzt. Dieses Förderprogramm ist aufgesetzt; die Kommunen planen. Das muss man jetzt auch umsetzen. Ich finde, hier ist die Verlässlichkeit der Politik gefordert. Gehen Sie noch einmal in sich, lassen Sie uns gemeinsam abstimmen, und wir sehen dann alle wei- (Tobias Koch) teren Vorhaben gemeinsam vor uns. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte nur auf das eingehen, was Sie, Herr Kollege Losse-Müller, gesagt haben. Sie haben sich sehr für einen kreditfinanzierten Klimaschutz ausgesprochen. Aber vorweg noch dies: Die HSH Nordbank hat mit der Schuldenbremse äußerst wenig zu tun. Die Kreditübernahmen, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, waren unter anderem mit dem Stabilitätsrat abgesprochen, sodass diese Mittel nicht als Notkredit aufgenommen wurden. Bei Corona hatten wir eine Krise, konnten Kredite aufnehmen und diese Krise bewältigen. Nun gibt es die Klimakrise, und Sie sagen, wir sollten vielleicht Kredite aufnehmen, um auch diese Krise zu bewältigen. Ganz so einfach ist das meiner Auffassung nach nicht. Wir haben darüber auch intern immer sehr viel diskutiert. Auch habe ich im SPD-Wahlprogramm gelesen, dass von einer Klimamilliarde und Ähnlichem die Rede ist. Die Grundlage der Schuldenbremse geht aber auf zwei wesentliche Normen zurück. Dies ist zum einen Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der besagt, es brauche erstens eine Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, zweitens müsse sich diese der Kontrolle des Staates entziehen und drittens müsse sie die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In der Landesverfassung ist das in Artikel 115 Absatz 2 geregelt: Es muss eine Naturkatastrophe vorliegen, sie muss sich der Kontrolle des Staates entziehen, und die staatliche Finanzlage muss erheblich beeinflusst sein. Naturkatastrophen? – Gar keine Frage. Die sollen zwar immer kurzfristig sein, damit das System passt, das ist aber bei der Klimakrise mit Sicherheit immer mal wieder gegeben. Der zweite Punkt ist das Problem, die Kontrolle des Staates. Es gibt in dieser Entwicklung bei dem Menschen gemachten Klimawandel eine staatliche Beeinflussung dessen, und es gibt die Überlegung: Wann hätte man staatlich reagieren können? Dafür machen wir seit 40 Jahren bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Politik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, dass diese Frage, ob es sich der staatlichen Kontrolle entzieht, bei der Klimakrise sehr umstritten ist. Deswegen gab es diverse Anhörungen dazu. Korrigieren Sie mich, ich kenne bislang eine Stellungnahme aus einer Anhörung der Bürgerschaft in Bremen, die gesagt hat: Das könnte man mal versuchen. – Alle anderen Rechtsauffassungen sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, man könne für Prävention gegen die Klimakrise keine Kredite aufnehmen. Das ist ja ehrlicherweise das Absurde an der Schuldenbremse, weil wir immer erst dann Kredite aufnehmen können, wenn die Dürre auf den Feldern ist oder das Wasser auf den Feldern steht. Das ist ja das Absurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie vergleichen die Umschichtung und fragen: Warum nehmen wir nicht Teile des Corona-Notkredites und tun die in einen Klimafonds, ähnlich wie man das auch im Bund gemacht hat? Das hat auch etwas mit dem Zeitpunkt zu tun. Wenn wir jetzt im September 2022 eine solche Veränderung des Notkredits vornehmen würden, dann würde das eine Neubewertung der Grundlage dieser Entscheidung bedeuten, und die Grundlage der Entscheidung, da hat die FDP ausnahmsweise recht, hat sich durch die Steuereinnahmen verändert. Deswegen kommen wir zu der Auffassung, dass das nicht geht, auch wenn ich das politisch für nachvollziehbar halte, aber am Ende muss das schon alles stimmen und zueinander passen, auch wenn man dann mal ein paar Schulden tilgt. Das ist auch okay. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Losse-Müller das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Herr Koch, zwei kurze Korrekturen zum Prozess: Dies war von Ihnen nicht als ein gemeinsames Projekt angelegt. Die Finanzministerin hat eingeladen, sie hat gesagt, was sie vorhat, und sie hat gesagt: Ihr könnt euch ja überlegen, was ihr macht, ich mache dazu morgen Presse. – Das (Thomas Losse-Müller) hat mit gemeinsam darüber zu reden wirklich nichts zu tun. (Beifall SPD) Das tut mir leid, da müssen wir einfach ehrlich bleiben. Das Plädoyer ist schon an dem Punkt vollkommen obsolet gewesen. Der zweite Punkt: Wenn es hier pur um ein technokratisches regelbasiertes Zurückführen gegangen wäre, warum setzen Sie das dann als Redepunkt? Sie wollten sich hier feiern für das Zurückbringen und Zurückfahren von Krediten, ohne die Antwort darauf zu geben, wie wir mit all den anderen Themen umgehen. (Christopher Vogt [FDP]: Gut, Freitagnachmittag!) – Okay, trotzdem. Das war den Versuch wert. Herr Petersdotter, wir dürfen uns nicht mehr hinter diesen Gutachten verstecken. Wir haben eine Auflistung von Investitionsbedarfen für unseren Sanierungsstau, aber wir haben nach zehn Jahren unter einem grünen Finanzministerium und unter einem grünen Klimaministerium immer noch keine Auflistung der Investitionsbedarfe der öffentlichen Hand in diesem Land. Ich glaube, dafür gibt es einen Grund. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Strukturbericht! Da steht das alles drin!) – Da steht nicht drin, was es alles braucht. Herr Plambeck, Sie haben uns im letzten November einen Entwicklungsplan für den Nahverkehr vorgelegt. Da haben Sie reingeschrieben: Das, was wir hier an Investitionen leisten, reicht nicht, um die Ziele der Verkehrsministerkonferenz zu erreichen, um die Mobilitätswende zu schaffen. – Das haben Sie hier präsentiert. (Zurufe CDU) Wärmenetze werden dieses Land und die Kommunen sehr viel Investitionen kosten. Zu der Frage, wie wir mit Ladeinfrastruktur umgehen: Da kommen diese fünf bis zehn Milliarden Euro zusammen, die uns Agora Energiewende, das Institut der Wirtschaft, das wirklich nicht das progressivste aller Institute ist, und die KfW vorrechnen. Das heißt, wir müssen das finanzieren. Wenn wir das jetzt nicht machen? – Hier kommen wir zum Handeln des Staates. Ja, klar, der Staat kann jetzt verbieten, CO zu nut2 zen. Er kann verbieten, dass Menschen zur Arbeit fahren. Er kann verbieten, dass Häuser warm sind. - Freitag, 2. September 2022 319 Das kann er alles machen, aber darüber haben wir in dieser Woche geredet, nämlich über die Frage, wie wir Klimaschutz sozial gestalten. Das wird nur gehen, wenn der Staat Infrastruktur baut, wenn er seine Verantwortung wahrnimmt und hier investiert. Da reden wir über diese Beträge. Wenn ihr das gegen Steuereinnahmen setzen wollt und Klimaschutz auf Kosten von Schulbausanierung und auf Kosten der Frage des Kita-Ausbaus macht, dann haben wir echt eine harte Diskussion zusammen, und darum wird es gehen. Deswegen: Ablehnung des Antrags. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege LosseMüller, ich kann Ihre hehren Ziele vollends nachvollziehen, aber hier geht es heute darum, dass wir im Einklang mit unserer Landesverfassung agieren müssen, und das tun wir mit dem Beschluss heute nicht. Wir müssen ganz deutlich sagen: Mit dem Beschluss brechen wir unsere Landesverfassung. Herr Kollege Koch, ganz ehrlich, das ist nicht ganz redlich zu erzählen: Wir wollten Sie von Anfang an mit uns Boot nehmen, damit Sie mit uns gemeinsam erkennen, dass wir die Kredite nicht mehr brauchen. – Wenn wir die Kredite nicht mehr brauchen, dann bereichern wir uns zum Jahresende nicht noch einmal mit 600 Millionen Euro aus dem Kredit. Das macht man nicht. Aber Sie wollten uns dabei haben. Warum? – Weil Sie mit diesem Verfassungsbruch nicht allein dastehen wollen. Deshalb sind Sie auch wahnsinnig erleichtert, dass der SSW heute – leider – mitgeht. Das bedaure ich sehr, Lars, aber wir waren in dieser Tagung schon oft einer Meinung. Ganz ehrlich, da war der Kollege Petersdotter doch um einiges ehrlicher. Er hat von Anfang an gesagt: Annabell, mit deinem 5.2, den du hier reinverhandelt hast, hast du uns ganz schön Beinfreiheit in dieser Koalition genommen. Warum machen wir das? – Wir machen das, damit wir endlich wieder finanziellen Spielraum haben. Das ist doch auch viel einfacher, wenn ich jetzt noch einmal 600 Millionen zum Jahresende nehme. Was für ein Irrsinn. Ich erkläre vor zwei Wochen die finanzielle Notlage für beendet, und zum Jahresende schichte ich noch einmal 600 Millionen Euro in IMPULS aus Corona-Notkrediten um. Ganz ehrlich: Wenn das nicht (Annabell Krämer) Verfassungsbruch ist, dann weiß ich wirklich nicht, was hier heute passiert. Sie haben recht, das ist ein ganz ernstes Thema. Deshalb sage ich: Mit der Beendigung der finanziellen Corona-Notlage ist sie beendet, und dann gibt es keinen Euro mehr aus dem Topf. Das ist Generationengerechtigkeit. Wir haben einen positiven Finanzierungssaldo. Da haben Sie genug Geld für Ihre gemeinsamen politischen Kabinettsprojekte. Die sind da, dann brauchen Sie nichts daraus. Der Kollege Petersdotter hat von Anfang an gesagt: Er mag die Schuldenbremse nicht, er mag den 5.2er nicht. Er hat mit offenen Karten gespielt. Die CDU stellt sich jetzt aber hier hin und sagt, wir sollen Verantwortung übernehmen und die zusätzliche Kreditaufnahme aus dem Notkredit, die nicht erforderlich ist, mittragen. Herr Kollege, das ist unredlich, und ich bin froh, dass Sie in Ihrem Antrag einen handwerklichen Fehler gemacht haben. Lesen Sie sich ihn noch einmal durch. Sie sagen nämlich, der 5.3er gilt letztmalig für 2022. Er wird nicht rückwirkend zum 1. Januar aufgehoben, und das werde ich zum Jahresende kontrollieren. Ich werde kontrollieren, ob sämtliche Steuermehreinnahmen in 2022 für eine Minderaufnahme in 2022 der Corona-Notkredite genutzt werden, und ich werde kontrollieren, ob auch wirklich keine Zuführung für die zugesagten Projekte im Rahmen von IMPULS stattfindet. Das ist nämlich auch 2022 in Höhe der Steuermehreinnahmen aus diesen Mitteln zu gestalten. Insofern: Das ist der Passus, dem wir trotzdem nicht zustimmen. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Das ist eine ehrliche Abwicklung des Kredites. Aber an Punkt 3 Ihres Entwurfs werde ich Sie am Jahresende messen, und das werde ich überprüfen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Land steht erneut und noch immer vor großen Herausforderungen. Darauf ist der Ministerpräsident am Mittwoch in seiner Regierungserklärung eingegangen, und es ist völlig klar, dass wir als Politik gefordert sind, die Lage in dieser Situation immer wieder neu zu analysieren, um die richtigen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. So bleiben wir in Zeiten multipler Krisen handlungsfähig. Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse erlaubt es dem Land, in außergewöhnlichen Notsituationen Kredite aufzunehmen, und der Landtag hat davon zweimal Gebrauch gemacht – mit dem Beschluss zum Coronakredit und mit dem Beschluss zum Ukrainekredit. Beide Entscheidungen waren zum Zeitpunkt in der Sache und in der Höhe richtig, denn gemeinsam mit den Hilfen des Bundes haben wir es als Land geschafft, gut durch diese schwierige Zeit der Pandemie zu kommen. Wir haben es auch geschafft, gar nicht erst die Frage aufkommen zu lassen, ob wir Flüchtlinge aufnehmen und ob wir ihnen helfen, sondern wir haben selbstverständlich angefangen zu arbeiten und die Menschen aufgenommen und ihnen hier eine Perspektive gegeben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir sind gut durch die vergangenen beiden Jahre gekommen, weil wir es geschafft haben, klare, transparente Beschlüsse zu fassen. Steuermindereinnahmen sollten für das Land, in Teilen auch für die Kommunen, abgefedert beziehungsweise ausgeglichen werden. Die Wirtschaft sollte gut durch die Krise kommen. Der soziale Zusammenhalt sollte gestärkt werden. Das Gesundheitssystem sollte stabilisiert werden. Innovationen sollten gefördert werden. Und: Planungssicherheit für die Infrastrukturmodernisierung in unserem schönen SchleswigHolstein sollte gegeben werden. Dieses Konzept ist aufgegangen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Es hat sich gezeigt: In Krisenzeiten ist ein klarer Kurs das zentrale Instrument, um die Herausforderungen zu meistern. Es war sehr stark, dass dieses Parlament in der Krise zusammenstand. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, Grundlage für die Höhe des Notkredits war die damalige Steuerschätzung. Heute sehen wir, ganz nüchtern betrachtet: Die pandemiebedingten Steuermindereinnahmen sind – wir alle müssen doch sagen: glücklicherweise – bei Weitem nicht so eingetreten, wie es damals prognostiziert wurde. Da aber die Steuerschätzung Grundlage für die Höhe des Notkredits war, sind doch in der aktuellen Lage eine Anpassung und damit eine Reduzierung dieses Notkredits geboten. (Finanzministerin Monika Heinold) Liebe Kollegin von der FDP, wenn ich einmal nach Berlin schaue, wo Bundesfinanzminister Lindner die Corona-Kreditermächtigung mal eben in einen Klimafonds umwidmet, dann sage ich: Von Ihnen muss ich mir nicht erklären lassen, wie solide und verfassungskonforme Haushaltspolitik geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW – Lachen FDP) Unsere Landesverfassung erlaubt, zumindest nach unserer Interpretation beziehungsweise Lesart, eine solche Umwidmung nicht. Für uns ist es sehr klar: In jeder Notlage muss ein Kredit neu begründet werden. Er darf dann auch nur dafür ausgegeben werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Kristina Herbst

Ministerin Heinold, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Martin Habersaat? Monika Heinold, Finanzministerin: Gern.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinold. Habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie den Bundesfinanzminister dafür kritisieren, dass es diese Mittel für den Klimaschutz auf der Bundesebene gibt? – Nein. Ich habe gesagt, dass unsere Landesverfassung dies nicht erlaubt und dass ich mir von der FDP nicht erklären lasse, wie Haushaltspolitik geht, wenn sie auf der Bundesebene einer anderen Interpretation – des Grundgesetzes – folgt. Das habe ich gesagt, und dazu stehe ich. Ich glaube, das sind die falschen Berater für mich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Meine Damen und Herren, warum soll der Notkredit jetzt angepasst werden? Dafür spricht zum einen die fachliche Sicht. Zum anderen brauchen wir jetzt die Grundlage für die Aufstellung des Haushalts 2023. Wir sagen sehr klar: Wir wollen 2023 für die Infrastrukturfinanzierung nicht mehr auf den Notkredit zurückgreifen. Im Gegenzug, Frau Krämer, müssen wir natürlich die Steuermehreinnahmen nutzen können. Wir haben doch am Ende der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam – gemeinsam! – festgestellt, dass uns strukturell 200 Millio-- Freitag, 2. September 2022 321 nen Euro pro Jahr fehlen, weil wir in den vergangenen Jahren – wiederum gemeinsam – entsprechende Beschlüsse gefasst haben. Ich kann gern etwas mehr dazu sagen. Ihre These lautet anscheinend, man könne im nächsten Jahr ohne Notkredit, ohne Steuermehreinnahmen und ohne das Notkreditgeld für die zugesagte Infrastrukturfinanzierung auskommen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir haben doch Steuermehreinnahmen!) Andererseits wollen Sie die Kitabeiträge reduzieren und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage hinbekommen. Ich sage Ihnen: Das funktioniert so nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Kristina Herbst

Ministerin Heinold, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Abgeordneten Annabell Krämer? Monika Heinold, Finanzministerin: Gern.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Ministerin, ich erläutere Ihnen gern den Inhalt von Ziffer 5.2. Diese besagt nur, dass eine weitere Kreditaufnahme nur vorgenommen werden darf, wenn dem nicht strukturelle Mehreinnahmen gegenüberstehen. Wenn Sie einfach gesagt hätten: „Wir erledigen das Ganze sauber bis Ende 2022 und führen alles, was noch da ist, zurück“, dann hätte sich auch Ziffer 5.2 erledigt. Was ich Ihnen negativ anrechne, ist, dass Sie sagen: Aber wir haben ja noch gewisse Zusagen, für deren Umsetzung wir die Mittel effektiv noch nicht brauchten. Dafür haben wir zwar eine Kreditermächtigung; aber wir haben die Kredite noch nicht aufgenommen. Wenn wir es jetzt so machen, wie Frau Krämer es will, dann haben wir immer noch unsere investiven Verpflichtungen, die wir im Rahmen des Corona-Notkredits eingegangen sind. Wenn wir aber jetzt den kompletten Corona-Notkredit für beendet erklären, dann müssen wir das aus unseren Steuermehreinnahmen bezahlen. Das wollen wir nicht; dann haben wir nämlich weniger Mittel für die Umsetzung unserer Koalitionsbeschlüsse zur Verfügung. (Finanzministerin Monika Heinold) Warum sagen Sie nicht einfach, dass für die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen Mittel aus zukünftigen – ordentlichen! – Haushalten eingesetzt werden? So schlage ich es vor. Warum puffern Sie sich jetzt über eine halbe Milliarde Euro, obwohl Sie doch selbst erklärt haben, es gebe keinen finanziellen Notstand mehr? – Ich will es Ihnen gern erklären. Sie wissen, dass wir – gemeinsam! – Zusagen gemacht haben: für die Kommunen, für den Schulbau, für die soziale Wohnraumförderung, für die Infrastruktur, für Krankenhäuser. Dieses Geld war vor der Pandemie nicht Teil der Finanzplanung. Ja, und? – Wir haben gemeinsam gesagt: Wir wollen das Geld zusätzlich ausgeben, aus Notkrediten finanziert, um unser Land voranzubringen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Als wir noch keine 1,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen hatten!) Da dieses Geld vorher nicht Teil der Finanzplanung war, diese aber inzwischen eine Lücke von rund 200 Millionen Euro aufweist, passen diese zusätzlich beschlossenen Ausgaben nicht in die Finanzplanung. Um unsere Zusagen einzuhalten, wollen wir die Notkredite in ein Sondervermögen überführen. Ich hoffe, dass das durchträgt, weil es das Geld für den Schulbau ist, weil es das Geld für die Krankenhäuser ist, weil es das Geld für die Wohnraumförderung ist. Ich halte das für richtig, wichtig und notwendig. Es passt zu dem Ansatz, den wir in den vergangenen zwei Jahren gefahren haben, nämlich unser Land stark durch die Krise zu führen, nicht in die Krise hinein zu sparen, sondern jetzt zusätzlich zu investieren. Das war der Plan, und daran sollten wir festhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin Heinold, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Krämer? Monika Heinold, Finanzministerin: Gern.

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Annabell Krämer FDP

Frau Ministerin, ich habe in meiner Rede deutlich gesagt, dass man zugesagte Investitionen einzuhalten hat – Punkt. Aber es ist doch jetzt so, dass wir in unserer Finanzplanung, was die erwarteten Steuereinnahmen betrifft, besser dastehen als vor der Pandemie. Wenn wir also während der Pandemie Zusagen getätigt haben, jetzt aber strukturelle Steuermehreinnahmen auch für die Folgejahre erwarten, was spricht dann dagegen, dass wir die Aufwendungen daraus begleichen? Warum greifen Sie noch einmal in die Schatulle des Notkredits und puffern fast 0,6 Milliarden Euro zulasten zukünftiger Generationen? – Liebe Frau Krämer, möglicherweise haben Sie auf die Finanzplanung einen anderen Blick als ich; das lassen zumindest die vergangenen beiden Tage vermuten. Sie sagten vorhin, man könne mal eben locker eine halbe Milliarde bezahlen. Ich sehe das anders. Ich sehe eine gute Mai-Steuerschätzung. Ich sehe, dass in dieser Steuerschätzung das Entlastungspaket des Bundes noch nicht verarbeitet ist; rund 200 Millionen Euro werden von den erwarteten Steuereinnahmen wieder abgehen. Ich sehe, dass die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Gas noch nicht verarbeitet ist. Ich sehe das Wochenende, an dem weitere Maßnahmen beschlossen werden, (Lukas Kilian [CDU]: Vielleicht!) die – ich nenne nur das Stichwort „kalte Progression“ – diese Steuerschätzung möglicherweise weiter verändern werden. Ich sehe, dass wir gemeinsam eine Lücke in der Finanzplanung reduziert haben und dass wir gemeinsam Personal aufgebaut haben, was zu höheren Versorgungskosten führt. Ich sehe, dass wir gemeinsam ein Kitagesetz auf den Weg gebracht haben, das durch die Tarifsteigerungen für Land und Kommunen rund 40 Millionen Euro teurer wird. Ich sehe, dass wir bei der Eingliederungshilfe keine Kostenbremse hinbekommen haben. Alles steigt rasant. Ich sehe steigende Bewirtschaftungs- und Baukosten. Ich sehe schon: Das reicht Ihnen als Erklärung erst einmal aus. Aus den genannten Gründen schaue ich mit Sorge auf die Finanzplanung. Gerade deshalb ist es mir auch so wichtig zu sagen: Das, was wir an Planungssicherheit für Infrastruktur unseren Kommunen – für Schulbau, für Krankenhäuser – gegeben haben, muss erhalten werden. Deshalb ist die Fütterung des Sondervermögens mit dem Notkredit in diesem Jahr richtig. (Finanzministerin Monika Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Ich finde es richtig, dass wir heute über die Reduzierung von 2 Milliarden Euro reden und das nicht im stillen Kämmerlein machen, wie es der Vorschlag der SPD war: Sprecht doch nicht drüber. – Nein, es ist richtig, genau heute darüber zu sprechen. Wir wissen alle – ich habe eben die finanzielle Lage geschildert –, Es ist eine Zwischenbilanz. Wir wissen nicht, wie es mit der Pandemie weitergeht. Wir haben noch 100 Millionen Euro für die Nothilfe und müssen schauen, ob das reicht, die Gesundheitsversorgung zu sichern. Wir wissen, dass wir riesige Herausforderungen für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft haben, die auf uns zukommen. Wir sehen das Wochenende: Da kommt ein Entlastungspaket. Natürlich werden wir das, was die Länder leisten müssen, um dieses Entlastungspaket des Bundes mit möglich zu machen, leisten müssen. Der Ministerpräsident hat es am Mittwoch gesagt: Wir werden uns darauf aufbauend anschauen, was wir hier im Land noch zusätzlich machen müssen. Es sind riesige Aufgaben. Da bleibt die Frage, Herr Losse-Müller: Wie wird die ökologische Transformation finanziert? – Das ist eine andere Debatte als die heutige über die Notkredite, weil wir die nicht einfach umwidmen dürfen. Es ist aber eine sehr ernsthafte Debatte. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Jahren in dieser Legislatur noch oft darüber sprechen werden. Ich sehe, dass mehrere Länder sich Gedanken machen, wie es gehen kann. Ich sehe das Konzept, das der Bund sich überlegt hat. Ich sage Ihnen eins: Wir werden in dieser Koalition mit aller Ernsthaftigkeit darüber beraten, wie die ökologische und soziale Transformation geht, wie wir die Energiewende finanzieren, wie wir unser Land zu einem starken Energiewendeland machen, denn diese Koalition eint der Wille, gemeinsam anzupacken, die Lage zu analysieren und dann entschlossen zu handeln. Dafür ist der heutige Beschluss gut, denn er bildet die Grundlage für den Haushalt 2023. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW])

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! (Unruhe) (Ministerin Karin Prien) Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Zeit multipler Krisen auf: Wir haben über viele dieser Krisen in dieser Tagung bereits umfassend gesprochen. Wir beklagen den Krieg im Herzen Europas, die globale Pandemie, die noch immer nicht zu Ende ist, den Klimawandel, die Energiekrise, die Inflation – alles mit direkten Auswirkungen auch auf unseren Alltag. (Anhaltende Unruhe)

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Kristina Herbst

Entschuldigung, Frau Ministerin. Wir haben gerade einstimmig beschlossen, dass der Bericht gehalten wird. Ich wünsche mir ein bisschen mehr Aufmerksamkeit. – Danke schön.

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Karin Prien

Alte Gewissheiten wie die Friedensordnung in Europa werden von heute auf morgen infrage gestellt. Die plötzliche Veränderung wird für junge Menschen fast selbstverständlich zu ihrem Alltag. Aber was macht das mit jungen Menschen? – Gefühle des Kontrollverlusts und die Sorge, eigene Belange nicht mehr steuern zu können, sind eine von vielen Folgen, die die Pandemie gerade für Kinder und Jugendliche gehabt hat. Es ist als Gesellschaft unsere dringliche Aufgabe, die Resilienz, also die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, sie zu befähigen, Krisen und Rückschläge besser zu meistern und mit Zuversicht in die Zukunft zu gehen. Das ist heute eines der wichtigsten Erziehungsziele nicht nur von Eltern und Familie, sondern eben auch von Schule. Deshalb müssen wir den Schülerinnen und Schülern in der Schule Erfahrungen der Selbstwirksamkeit ermöglichen. Wir müssen ihnen die Gewissheit geben, ihr Leben selbst gestalten zu können, etwas zu bewirken, gesehen und gehört zu werden, wie es die Kinder in einer Grundschule in unserem PerspektivSchul-Programm formuliert haben. Nur so ermöglichen wir ihnen langfristig die echte Teilhabe an unserer Gesellschaft und stärken ihre Kompetenz, das eigene Leben selbstverantwortlich und erfolgreich zu gestalten. Das ist die Grundvoraussetzung für die Stabilität unserer Gesellschaft und unserer demokratischen Ordnung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Schülerfeedback ist ein wirkungsvolles und – das möchte ich betonen – gut erprobtes Instrument, um die Selbstwirksamkeit und auch die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Schülerfeedback macht Schülerinnen und Schüler zu Handelnden im Lehr- und Lernprozess. Sie bekommen eine Stimme und erkennen, dass ihre Perspektive wertgeschätzt wird. Sie entwickeln ein Verständnis für die Bedeutung der freien Meinungsäußerung und erleben, dass sie etwas verändern können. Gleichzeitig lernen sie, andere Meinungen zu akzeptieren und Kompromisse zu finden. Das Schülerfeedback ist damit auch ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Demokratiebildung an unseren Schulen. Zudem regt das Schülerfeedback die Schülerinnen und Schüler an, differenziert über den Unterricht und seine Bestandteile sowie über ihre eigene Rolle dabei nachzudenken. Es bietet auch die Gelegenheit, sich mit Kriterien einer konstruktiven Rückmeldung vertraut zu machen und eigene Einflussmöglichkeiten zu erfahren. Nicht zuletzt reflektieren Schülerinnen und Schüler dadurch ihr eigenes Lernverhalten und erkennen, welche Unterstützung sie brauchen, um besser lernen zu können. Viele Lehrkräfte in Schleswig-Holstein nutzen bereits erfolgreich das Schülerfeedback als selbstverständlichen Teil ihrer Unterrichtsentwicklung. Viele Schulen haben Feedbackverfahren in ihrer Schulentwicklung verankert. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wollen wir das Schülerfeedback flächendeckend einführen. Um die Schulen bei der Umsetzung zu unterstützen, wird das IQSH in Kürze eine Handreichung herausgeben und die zusätzlichen Fortbildungsangebote und neuen weiterentwickelten Instrumente auch im Fachportal des IQSH zur Verfügung stellen. Für Schulen oder einzelne Lehrkräfte, die dem Schülerfeedback vielleicht sogar ängstlich gegenüberstehen, gibt es zum Beispiel Kommunikationstraining als ersten vertrauensbildenden Schritt hin zur Feedbackkultur. Hat eine Schule sich hingegen schon für das Schülerfeedback entschieden, führt sie zunächst über die zentrale Befragungsplattform LeOniE eine Befragung durch. Auf Basis der Ergebnisse werden gegebenenfalls mit Unterstützung des IQSH Maßnahmen zur Schulunterrichtsentwicklung abgeleitet und ergriffen. Besteht durch die Auswertung der Befragung ein Bedarf zur Begleitung der Schule, bietet das IQSH Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten an. Das Schülerfeedback ist damit auch wissenschaftlich ein bestätigtes Mittel zur Qualitätssteigerung an unseren Schulen. Wird Schülerfeedback in die Unterrichtsentwicklung einbezogen, fördert es zu- (Ministerin Karin Prien) dem die Motivation der Schülerinnen und Schüler und trägt zu besseren Leistungsergebnissen bei. Mit der vom IQSH begleiteten Nutzung des Schülerfeedbacks ist damit auch das Ziel verbunden, Schülerleistungen in Schleswig-Holstein zu befördern und zu verbessern. Die Bedeutung der Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern wurde zuletzt besonders im Rahmen der fünf Regionalkonferenzen mit Vertretungen aus Schule, Schülerschaft und Elternschaft sowie Verbänden, Politik und Wissenschaft deutlich. Ein Wunsch, der dabei immer wieder genannt wurde, war der Wunsch nach Feedbackmöglichkeiten. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch das Rahmenkonzept für das Schuljahr 2022/23 weisen deshalb regelmäßiges Schülerfeedback als Instrument zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit aus. Bei der Weiterentwicklung des Verfahrens werden die Landesschülervertretungen einbezogen. Meine Damen und Herren, eine gute Feedbackkultur ist geprägt von Offenheit und gegenseitigem Vertrauen. Es geht um Partizipation und Kommunikation, um das Erkennen von Fehlern und den gemeinsamen konstruktiven Umgang damit. Es geht um die wertvolle Zuversicht, etwas verändern zu können und miteinander besser zu werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute überzogen. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort zu seiner ersten Rede hier im Haus. (Beifall)

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mein Feedback zu geben: Es war ein wirklich gelungener Bericht unserer Bildungsministerin. Außerdem möchte ich ihr und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bildungsministeriums für die gute Arbeit danken, die sie Tag für Tag leisten. (Beifall) - Freitag, 2. September 2022 325 Nun aber vom Ministerfeedback zum Schülerfeedback. Hand aufs Herz, wir wüssten doch alle gern, wie andere Menschen uns sehen, wie sie über uns und unsere Arbeit denken, was sie an uns schätzen und was vielleicht auch nicht so sehr. Nur so können wir reflektieren und überlegen, wie wir handeln müssen, damit wir besser mit unseren Mitmenschen zurechtkommen. Ein offener, ehrlicher Austausch kann Frustrationen und manchmal vielleicht sogar Streitigkeiten vermindern und die Zusammenarbeit gedeihlicher gestalten. Genau diese Chance möchten wir Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern einräumen. Die Zeiten von oben nach unten sind ja zum Glück auch in der Schule längst passé. Es geht stattdessen um Begegnungen auf Augenhöhe, um gegenseitige Wertschätzung. Besseres Klima bringt auch bessere Lernergebnisse. Genau die brauchen und wollen wir an unseren Schulen. Die Basis dafür ist Offenheit. Deshalb möchten wir ein strukturiertes Schülerfeedbacksystem einführen, mit dem Schülerinnen und Schüler ihren Lehrerinnen und Lehrern ihre Meinung kundtun können. Auf diese Weise kann der Unterricht auf die Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse abgestimmt werden. Gleichzeitig werden die Heranwachsenden ernst genommen, sie sind zufriedener und lernen intensiver und auch nachhaltiger. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt wird vielleicht der eine oder andere sagen: Halt, stopp! Das gibt es doch bereits, das mache ich doch schon. Das sagte die Ministerin ja auch gerade. Feedbackmethoden sind bereits Bestandteil der Lehrerausbildung, und viele Pädagoginnen und Pädagogen wenden sie bereits im Unterricht an. Es gibt Methoden wie die Zielscheibe, den Fragebogen oder die Fünf-Finger-Feedbackmethode. All das habe ich selbst im Referendariat kennengelernt. Nun geht es aber darum, dass wir einen verbindlichen Werkzeugkasten entwickeln. Das IQSH erarbeitet dazu die Details mit dem Ziel, dass der Austausch zwischen Schüler- und Lehrerschaft professionalisiert und standardisiert wird. Wir etablieren damit eine feste Dialogkultur an unseren Schulen. Meine Überzeugung dabei ist: Schülerinnen und Schüler fühlen sich durch diese Art der Partizipation wertgeschätzt und ernst genommen. Gerade nach den beiden letzten Jahren, die von der Pandemie geprägt waren, die weiß Gott nicht leicht waren für unsere Schülerinnen und Schüler, halte ich das für ein ganz besonders wichtiges Instru- (Martin Balasus) ment, das genau zur richtigen Zeit kommt. Mit dem Schülerfeedback geben wir den Schülerinnen und Schülern einen weiteren Baustein im Demokratisierungsprozess von Schulstrukturen an die Hand. Jetzt wechsele ich die Perspektive von den Schülerinnen und Schülern zu den Lehrerinnen und Lehrern: Auch die Lehrenden werden profitieren. Viele werden tolle Anregungen und schöne Rückmeldungen erhalten. Mir selbst wurde einmal gesagt, dass ich an manchen Tagen vielleicht zu viel Hausaufgaben aufgebe. Das konnte ich dann anders verteilen. Natürlich gibt es auch andere Formen. Wie in jedem Beruf, so wird es auch unter Lehrerinnen und Lehrern sicher einige geben, denen so Verbesserungspotenzial aufgezeigt werden wird. Ihnen täte eine konkrete Rückmeldung zu ihrer Unterrichtsqualität vielleicht ganz gut. Sie können so frühzeitig verstehen, wo Kindern und Jugendlichen der Schuh drückt. Das ist auf jeden Fall viel besser als das allgemeine Schulhofgeraune oder komplizierte Elterngespräche. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus diesen Gründen halten wir das strukturierte Schülerfeedback für ein wertvolles Instrument für mehr Beteiligung und für mehr Transparenz an unseren Schulen. Wir freuen uns darauf, wenn das zeitnah eingeführt wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort – ebenfalls zu seiner ersten Rede hier im Haus. (Beifall)

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Ja, wir haben hier im Parlament eine besondere Feedbackkultur. Das habe ich schon gemerkt. – Jetzt geht es aber um Schülerfeedback. Mit Noten, Worten, Anmerkungen, Berichten und Zeugnissen – Lehrerinnen und Lehrer bewerten ihre Schülerinnen und Schüler täglich. Lehrerinnen und Lehrer oder auch die Schule selbst erhalten jedoch selten Feedback. Das letzte ausführliche Feedback zum Unterricht stammt häufig aus dem Vorbereitungsdienst oder von der Stunde zur Verbeamtung. Kritik und Lob gibt es im Alltag ab und zu mal und häufig indirekt – der Kollege Balasus kennt das vermutlich –, wenn man mal zufällig ein Gespräch zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander aufschnappt. Denn natürlich haben Schülerinnen und Schüler eine Meinung zum Unterrichtsgeschehen. Sie reden ausführlich untereinander und geben Rückmeldung, auch über das Internet. Das merken wir dann zum Beispiel an Seiten wie spickmich oder Lernsieg. Lernsieg, das ist eine App, mit der Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte anonym bewerten können. Wenn Sie sich diese App einmal genauer anschauen, dann wird Ihnen als Allererstes ein Angebot für Schulmerchandise gemacht. Das ist eine App, die Profit machen will, die einen Lehrer über den Daumen mit Noten beurteilen will. Das ist natürlich nicht das, was wir wollen; da sind wir uns alle einig. Denn solche Plattformen öffnen Tür und Tor für Missbrauch. Diese Portale sind zum Teil gespickt mit extremistischen Verunglimpfungen. Die sind also echt abzulehnen. Das Potenzial von systematischen Schülerrückmeldungen bleibt oftmals ungenutzt. Deshalb finde ich es gut, dass wir da ran wollen. Rückmeldungen sind wichtig für das Selbstbild und die Unterrichtsentwicklung. Wir wollen dieses Potenzial stärker entfalten. Bei einer Rückmeldung geht es nicht darum, unverblümt nach jeder Stunde der Lehrkraft eine Note zu erteilen. In einer gelebten Feedbackkultur sind Rückmeldungen kriteriengeleitet, methodisch durchdacht und systematisch umgesetzt. Mit Schülerinnen und Schülern können vorab Kriterien guten Unterrichts erarbeitet und Feedbackregeln aufgestellt werden. Das schafft Transparenz und eine demokratische Unterrichtskultur. Meine Damen und Herren, in all den Krisen, die wir momentan erleben, wollen Schülerinnen und Schüler gehört werden mit ihren Sorgen und mit ihren Ängsten. Da ist ein Schülerfeedback genau das Richtige, denn es kann die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Wertschätzendes und anregendes Feedback mit auf den Weg zu geben, verbessert nachweislich die Unterrichtsqualität. An Hochschulen ist diese Form der Evaluation – das wissen viele von Ihnen sicherlich – schon längst Standard. Es gehört also bereits zur Kultur. Der Schritt, nun systematisch auch Schülerfeedback anzugehen, ist genau richtig. Meine Damen und Herren, was ist uns Grünen nun besonders wichtig? Schriftliches Feedback bringt nichts, wenn es danach in der Schublade verweilt (Malte Krüger) und nicht weiter berücksichtigt wird. Deswegen ist uns Grünen wichtig, dass als Teil der Feedbackkultur Lehrende und Lernende über die Rückmeldung ins Gespräch kommen, dass beide Seiten reflektieren und konkrete Handlungsalternativen für das Unterrichtsgeschehen gemeinsam entwickeln. Dazu brauchen wir die Bereitschaft und Offenheit von Lehrerinnen und Lehrern zur kritischen Reflektion und bei Schülerinnen und Schülern eine ähnliche Bereitschaft. In der Vorbereitung müssen Ängste genommen werden, Klarheit und Berechenbarkeit bei der Implementierung müssen geschaffen werden. Denn das schafft Vertrauen, darum muss es gehen. Vertrauen in die Feedbackschleife muss geschaffen werden. Inhalt und Formulierung der Feedbackfragen sind für die Qualität des Feedbacks dann auch entscheidend. Das IQSH kann gemeinsam mit den Schulen ebenso solche Feedbackinstrumente entwickeln und auch erproben. Deswegen finde ich es besonders gut, dass es erst einmal auch über drei Jahre wissenschaftlich begleitet werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Auch eine Feedback-App könnte zukünftig eine gute Idee sein. Das wird sich aber sicherlich zeigen, ob das eine sinnvolle Ergänzung sein kann. Die altersbezogenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler müssen Berücksichtigung finden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können durchaus ein reflektierteres Feedback geben, als das vielleicht in der Grundschule der Fall ist. Aber auch in der Grundschule kann eine Form des Feedbacks erfolgen. Wir wollen dieses Feedbackinstrument zusammen mit IQSH, den Schulen und den Erkenntnissen der Bildungsforschung und den Schülervertretungen entwickeln. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich 2004 mein Referendariat an der - Freitag, 2. September 2022 327 Sachsenwaldschule in Reinbek angetreten habe, da erhielt ich die Broschüre „Informations- und Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Ausbildung“. Die Herren Riecke-Baulecke und Glindemann schrieben seinerzeit im Vorwort: „Um eine möglichst hohe Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, orientiert sich die Ausbildung durch Schule und IQSH an Standards. Sie erhalten mit den allgemeinen Ausbildungsstandards und mit den Ergänzungen in den Fächern und Fachrichtungen einen genauen Überblick darüber, welche Ziele erreicht werden sollen.“ Ausbildungsstandard 14 lautete seinerzeit: „Die Lehrkraft i. A. evaluiert den eigenen Unterricht systematisch unter Einbeziehung der Lernenden.“ Das war also bereits vor knapp 20 Jahren ein Standard, an dem angehende Lehrkräfte in SchleswigHolstein gemessen wurden. Seit 2015 enthält die Handreichung des IQSH für Ausbildungslehrkräfte eine ganze Seite mit Feedbackitems und dazu passenden Fragen, die Lehrkräfte an die Schülerinnen und Schüler richten können. Seit Februar 2016 können Schulen an einem dialogorientierten Rückmeldesystem teilnehmen. Im Blickpunkt des Verfahrens steht dabei die Unterrichtsentwicklung. Sie wird auf der Basis eines Orientierungsrahmens Schulqualität unterteilt. Er beschreibt in fünf Dimensionen, was in SchleswigHolstein unter einer guten Schule verstanden wird. Um das Verfahren transparent zu gestalten, gibt es zum Schulfeedback ein Handbuch. Auch da ist das Thema Schülerfeedback ausdrücklich als Kriterium guter Schule beschrieben. Das ist alles schon ziemlich strukturiert und systematisch, und das gibt es alles schon. Das haben Sie ja auch gesagt. Ich gespannt darauf, dass Sie mir beizeiten einmal den Unterschied zwischen strukturiert und systematisch erklären, weil das eine in der Überschrift steht und das andere im Berichtsantrag und beides ein bisschen durcheinanderläuft. Aber irgendwie geht es um Schülerfeedback, und das finden alle wichtig. Ich dachte, jetzt kommt etwas Neues, wenn Sie finden, dass der SchleswigHolsteinische Landtag sich damit eine halbe Stunde befassen soll. Allerdings war es andererseits auch Punkt Nummer 7 von 110 Punkten aus einem 100- Tage-Programm, die auch nicht alle so richtig bedeutungsschwanger waren. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) (Martin Habersaat) Interessieren würde mich die Frage, was denn passiert, wenn Lehrkräfte das nicht tun. Das ist ja immer die spannende Frage. Wir debattieren hier Dinge, die wir den Schulen vorschreiben. Wir wissen, dass es viele Schulen nicht machen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind auch nicht dabei. Und wie strukturiert und systematisch gehen wir dann damit um? Darauf kommen wir am Beispiel des Schwimmunterrichts sicherlich im nächsten Monat noch einmal zurück. Ich habe mir dieses 110-Punkte-Programm anlässlich der heutigen Debatte noch einmal angeschaut. Dem Kollegen Koch, der jetzt leider nicht da ist, wollte ich noch gratulieren, weil 110 immerhin doppelt so viele wie 55 sind, allerdings nur die Hälfte von 220. (Lukas Kilian [CDU]: So kann man auch die Zeit füllen!) Wenn man sich das genau anschaut, stellt man fest: 20 von den Punkten sind schlicht die Fortsetzung bestehender Maßnahmen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Weitere Zurufe) Fünfzehnmal finden sich Dinge, die in diesem 100- Tage-Zeitraum ohnehin anstanden. Dreizehnmal werden Dinge geprüft oder Gespräche geführt, neunmal werden Initiativen vorbereitet – immerhin –, und zweimal werden Arbeitsgruppen gegründet. Bleiben nur 51 Punkte übrig. Und das ist dann nicht einmal mehr die Hälfte von 110. Ich halte fest: Mindestens seit 2004 ist Schülerfeedback Teil der Lehrkräfteausbildung in SchleswigHolstein. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Seit 2016 ist Schülerfeedback Kriterium einer externen Evaluation von Schulen. 2022 bittet nun die Koalition die Landesregierung in einem ihrer hammerharten Anträge um einen mündlichen Bericht zur Einführung eines systematischen Schülerfeedbacks in Schleswig-Holstein, das es in weiten Teilen schlicht und ergreifend schon gibt. Interessant wäre vielleicht, über einen anderen Punkt in dem 110-Punkte-Programm zu lesen. Da steht die Erstellung eines Katalogs zur Lehrkräftesicherung. Das wird eine der großen Herausforderungen für uns in der kommenden Legislaturperiode sein, Kollege Kilian. (Vereinzelter Beifall SSW – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Das Thema fand sich interessanterweise auch schon im 100-Tage-Programm von 2017. Damals kündigte sie an, Vorbereitungen für ein Lehrkräftebedarfsanalyse-Tool zu treffen. Für das haben Sie inzwischen über 100.000 Euro ausgegeben, und jedenfalls fünf Jahre danach hatte dieses Tool noch keine brauchbaren Zahlen geliefert. Vielleicht haben Sie auch einfach mit 100-Tage-Programmen kein Glück, und der heutige Tagesordnungspunkt ist in dieser Rubrik zu verbuchen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort. (Martin Habersaat [SPD]: Fünf-Finger-Feedback, Christopher: Such Dir einen aus! – Lukas Kilian [CDU]: Da bleibt nur die Mitte stehen!)

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beruhigen Sie sich, es ist bald Wochenende. Es ist natürlich erst einmal interessant und auch charmant, die Beteiligungs- und Feedbackkultur an den Schulen des Landes verbessern zu wollen. Ich habe auch das 100-Tage-Programm gespannt wie ein Flitzebogen gelesen. Da ist mir das auch aufgefallen. Ich muss allerdings schon sagen, dass ich etwas überrascht war, als ich dieses wirklich hochinteressante und spannende 100-Tage-Programm gelesen habe. Ich war sicherlich einer der Wenigen. Ich glaube sogar, es haben mehr Leute daran mitgeschrieben, als es gelesen haben, aber egal. Als ich das gesehen habe, habe ich gedacht: „Na ja, das ist jetzt die erste bildungspolitische Initiative der Koalition hier im Plenum.“ Im Vergleich zu meinen männlichen Vorrednern bin ich der einzige NichtLehrer. Ich bitte da um Nachsicht. (Zurufe: Oberlehrer! – Zuruf: Wir geben gern Feedback! – Martin Balasus [CDU]: Wir mögen dich trotzdem!) – Das ist jetzt ein fieses Feedback. Aber ich bin schon der Meinung und meine das auch ernst, dass in unseren Schulen momentan Sorgen bestehen mit Blick auf Ukraine und die Auswirkungen von Corona und so weiter, wo ich mir hätte vorstellen können, dass man als Koalition noch andere Dinge in der ersten Plenarsitzung anspricht: (Christopher Vogt) (Beifall FDP, SPD und SSW) die weitere Digitalisierung – der Digitalpakt ist immer noch nicht ausgeschöpft –, das Thema E-MailAdressen, wo wir festgestellt haben, dass das wiederholt nicht funktioniert hat, der Aufholprozess nach Corona, Fachkräftemangel, notwendige MINT-Offensive, politische und ökonomische Bildung, mehr Schwimmunterricht – auch darüber werden wir in der nächsten Tagung sprechen –, dass wir die Grundschulen weiter stärken oder auch, dass wir die Schulleitungen entlasten. Insofern hätte ich da zumindest erste Ansätze von der Koalition zu diesen wichtigen zentralen Punkten erwartet. Wie auch immer: Die Lehrkräfte in Schleswig-Holstein klagen vermehrt über die außerunterrichtlichen Verpflichtungen und vor allem über die vielen Konferenzen zu verschiedenen Themen. Da stelle ich mir schon die Frage, ob ein strukturiertes Schülerfeedback nun dazu führt, dass das weniger wird oder nicht vielleicht auch erst einmal mehr. Auch nach dem Bericht der Ministerin – es wird wahrscheinlich allein an mir liegen – ist mir die genaue Ausgestaltung des geplanten Schülerfeedbacks noch nicht ganz klar geworden. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!) – Heiner, Du weißt es natürlich, klar. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!) Ich denke, es sollte klar sein, dass wir dafür sehr klare und sinnvolle Kriterien brauchen und es grundsätzlich um eine konstruktive Lernatmosphäre an unseren Schulen gehen muss. Die Feedbackinstrumente sollten selbstverständlich auch zu den verschiedenen Schülerinnen und Schülern passen, wo meines Erachtens vor allem das Thema Alter eine Rolle spielt. Herr Krüger hat es angesprochen: In Hochschulen gibt es so etwas schon. – Ja, aber ich glaube, das kann man nicht ansatzweise eins zu eins übertragen, sondern vielleicht nur auf die Oberstufen. Ich glaube, das muss man sehr strukturiert angehen. Ich habe schon ein bisschen die Befürchtung, dass das Ganze mitunter zu einer destruktiven Lehrerkritik genutzt werden könnte, (Ministerin Karin Prien: Oh!) wenn man das nicht richtig anpackt. (Ministerin Karin Prien: Das stimmt!) – Ja, Frau Prien, schön, dass Sie sagen, das werde alles nicht passieren. Die Bedenken des Philologenverbandes habe ich heute in der Zeitung gelesen, Sie vermutlich auch. Sie mögen das alles als albern empfinden, ich nehme das ernst, denn ich glaube - Freitag, 2. September 2022 329 schon, dass die Lehrkräfte auch mit Sorge darauf gucken, wie das denn eingeführt wird. Ich habe mir noch keine abschließende Meinung zu Ihrem Projekt bilden können. Ich habe ja auch eben erst das Wesentliche erfahren. Aber ich glaube, ich tue niemandem Unrecht, weil meine erste Assoziation, Herr Krüger, tatsächlich diese Bewertungsportale waren, die eine öffentliche Prangerfunktion haben. In diese Richtung darf es natürlich auf gar keinen Fall gehen. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass das damit nicht ansatzweise etwas zu tun haben wird. Das finde ich richtig. Feedback ist ohne Frage wichtig für das gemeinsame Vorankommen. Auch ich bin ein großer Anhänger der Feedbackkultur, wie die Landesregierung diese Woche sicherlich wahrgenommen hat. (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD) Wenn wir über das Thema Feedback in Schulen reden, muss man sich in der Tat angucken: Wie ist es mit dem Feedback, das die Lehrkräfte den Schülern geben? Auch das ist am Ende der zentrale Punkt. Ohne am Ende noch ein bisschen kiebig werden zu wollen, entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass wir gestern über das Thema Demokratieabbau gesprochen haben – den die Koalition bei den Bürgerinnen und Bürgern plant – und heute als erstes über Schülerfeedback in den Schulen sprechen, als sei das die zentrale bildungspolitische – wie heißt das Ding? – (Heiterkeit) Herausforderung. Ich gehe davon aus, dass wir schon sehr bald Konkreteres von Ihnen bekommen. Das sollten wir im Ausschuss weiter beraten, eben auch mit den Landesschülervertretungen, den Lehrerverbänden und so weiter. Man muss das vernünftig aufsetzen, damit nicht von vornherein die Bedenken überwiegen, sondern man vernünftig miteinander ins Gespräch kommt. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche ein schönes Wochenende. (Beifall FDP und vereinzelt SPD – Peer

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Peer Knöfler CDU

Was wollte der Autor damit sagen?)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was soll ich sagen? Wir haben uns im Laufe dieser Plenartagung bereits mehrfach über den Anspruch des Regierungshandelns von Schwarz-Grün gewundert. Insbesondere bei diesem Antrag möchte ich einfach nur den Kopf schütteln. Bei aller Liebe – dies ist der erste bildungspolitische Antrag dieser Koalition. Ich hätte erwartet, dass Sie mit Themen starten, die uns allen auf den Nägeln brennen – Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung, (Lebhafter Beifall SSW, SPD und FDP) Nachhilfe oder Ganztagsanspruch –, aber mit einem Schülerfeedback hätte ich wahrlich nicht gerechnet. Der Ausbau demokratischer Prozesse an Schulen ist generell unterstützenswert. Aber Feedbackrunden sind nun wirklich nicht das drängendste bildungspolitische Problem, um das man sich jetzt kümmern muss. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da fragen Sie einmal die Schülerinnen und Schüler!) Feedback ist wichtig. Feedback verbessert – so steht es zu hoffen – das Klima an den Schulen und das Verhältnis zwischen Lehrer- und Schülerschaft. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Aber ich würde Feedback niemals als Beitrag für gelebte Demokratie abfeiern. Oder ging es Ihnen darum, dass Ihre Ministerin berichten können sollte? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir doch hier auch!) – Dann machen Sie es doch lieber wie SPD und SSW und fordern Sie Ihre Ministerin auf, zu den wirklich wichtigen Themen zu berichten: (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wichtig!) zur Umsetzung von Inklusion an Schulen, darüber, wie man es schaffen kann, wieder mehr Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen aufzunehmen, nachdem ja unter Jamaika die Exklusionsquote angestiegen ist, oder zur Lernmittelfreiheit in SchleswigHolstein, dazu, was es Eltern eigentlich heutzutage wirklich kostet, ihre Kinder durch die Schulzeit zu bekommen. Besonders die digitalen Endgeräte schlagen hier zu Buche. Früher brauchten die Schülerinnen und Schüler Taschenrechner – die waren schon teilweise hochpreisig –, jetzt sind es Tablets und Laptops, gegebenenfalls mehrere pro Familie. Das sind mehrere hundert Euro. Die letzte Erhebung zu den Anteilen der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder stammt aus der Regierungszeit der Küstenkoalition 2016. (Lars Harms [SSW]: Gute Leute!) Fordern Sie Ihre Bildungsministerin auf, für Klarheit bei den Plänen der Landesregierung zur Einführung der Schulpflicht für Heimkinder zu sorgen. Es gibt in Schleswig-Holstein nach wie vor keine einheitliche Schulpflicht für alle Kinder, denn für Kinder aus anderen Bundesländern gilt lediglich ein Erlass. Wir als SSW haben in der zurückliegenden Legislaturperiode immer wieder versucht, erst einmal Licht ins Dunkel zu bringen, und uns vergeblich bemüht, von der Landesregierung zuverlässige Zahlen zu der Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Heimen zu bekommen. 2018 haben wir eine Änderung des Schulgesetzes vorgeschlagen, um gleiche Grundvoraussetzungen für alle Schulkinder in Schleswig-Holstein zu schaffen – abgelehnt von Jamaika, vertröstet mit einem Erlass und Evaluationsankündigungen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unsere Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die sich darauf beziehende Debatte dazu im Bildungsausschuss im August hat uns aber nicht wirklich weitergebracht. Das Einzige, das wir wirklich wissen, ist, dass die Sozialministerin in ihrer Verantwortlichkeit für die Heimaufsicht die allgemeine Schulpflicht für alle umsetzen möchte und die zuständige Bildungsministerin eben nicht. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Thema!) Die Regierung bleibt sich uneins. Ich kann nur hoffen, dass Sie hier keinen Prüfauftrag einrichten wollen. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt würde ich Ihnen gern Feedback geben! – Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Schlussendlich weiß ich, dass es mir nicht zusteht, den Regierungsfraktionen parlamentarische Ratschläge zu geben. Deswegen gebe ich Ihnen einfach nur wertfrei mit auf den Weg, dass ich wirklich dankbar wäre, wenn Sie Ihre Ministerinnen und Minister dazu aufforderten, nicht darüber, was sie (Jette Waldinger-Thiering) womöglich irgendwann zu tun gedenken, zu berichten, sondern darüber, was sie tatsächlich getan haben. Daran muss sich nämlich eine Regierung messen lassen. (Beifall SSW und SPD) Ich habe Gott sei Dank noch ein bisschen Redezeit; Sie müssen das ertragen.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Ja, das mache ich – das war auch zur Sache. (Vereinzelte Heiterkeit – Dr. Heiner Garg [FDP]: Jette!) Wir haben nichts gegen Schülerfeedback. Das machen wir jeden Tag und immer wieder. Wenn ich mir im sh:z, im Pressetext, durchlesen darf, wieso das gemacht werden soll, ob die Löcher nun auf der verkehrten Seite gelocht worden sind – – (Vereinzelte Heiterkeit SPD) Ich gehe doch davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler sagen, was Sache ist, und ich mich als Lehrkraft mit meinen Schülerinnen und Schülern jeden Tag unterhalte. Wenn ich dann der Meinung bin, dass Grundschülerinnen und -schüler kein Feedback geben können, muss ich leider sagen: Das stimmt nicht. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wer Kinder kennt und mit Kindern arbeitet: Die können immer sagen, was ihnen passt und was nicht. Das ist die Ebene, auf der man sich mit den Schülerinnen und Schülern zusammentun muss. Was mir auch noch ganz wichtig ist, ist – wenn ich die Ministerin in ihrem mündlichen Bericht richtig verstanden habe –, Soll das dann irgendwie die Elterngespräche ersetzen? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, das ist eine gute Idee!) Wenn ich eine gute Zusammenarbeit mit Eltern und Schülerinnen und Schülern habe, kann ich als Lehrkraft auch davon ausgehen, dass das etwas bringt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP) - Freitag, 2. September 2022 331

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Pflege ist wichtig und muss für alle bezahlbar sein. Dabei muss die Pflegefinanzierung ausgewogen gestaltet sein. Warum betone ich das gleich am Anfang? – Lassen Sie mich dazu einige Punkte benennen, die im Hinblick auf den Antrag von besonderer Relevanz sind. Pflegekräfte haben eine gute Entlohnung, Anerkennung und Wertschätzung verdient. Die Gehälter der Pflegekräfte in der Altenpflege steigen ab September – streng genommen seit gestern. Eine bessere Bezahlung sowie steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten führen für die Pflegebedürftigen zu erheblichen zusätzlichen Belastungen. Langfristig betrachtet wird es immer mehr Pflegebedürftige und deutlich weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geben. Was bedeutet das für (Andrea Tschacher) die Pflege und unsere Gesellschaft, also für uns alle? Die Beschäftigten in der stationären und in der ambulanten Pflege leisten tagtäglich eine großartige Arbeit. In ihrem Arbeitsalltag kümmern sie sich fachlich hochkompetent, fürsorglich und geduldig um die pflegebedürftigen Menschen sowie ihre Anund Zugehörigen und schenken ihnen Aufmerksamkeit bei deren Anliegen, Sorgen und Nöten. Sie sind dabei insbesondere hohen Belastungen ausgesetzt, die im Verlauf der letzten Jahre stetig gestiegen sind. Darüber hinaus leisten An- und Zugehörige einen entscheidenden Beitrag in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Daher ist es folgerichtig, dass die Gehälter der Pflegekräfte nun steigen werden. (Beifall CDU, FDP, Birte Pauls [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Das sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern, Fachkräfte zu gewinnen und die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern. Aber eine bessere Bezahlung in der Pflege darf nicht zur getrübten Freude werden in dem Wissen, dass sich viele Pflegebedürftige Pflege zukünftig nicht mehr werden leisten können und infolgedessen Pflegeleistungen kürzen oder kündigen. Das alles kann für viele stationäre Pflegedienste und – ich betone ausdrücklich: auch für viele ambulante Pflegedienste – im Land existenzgefährdende Auswirkungen haben. Für die Pflegebedürftigen und ihre An- und Zugehörigen sind die steigenden Kosten eine enorme Belastung. Pflege droht somit zum Armutsrisiko zu werden, und der Gang zum Sozialamt und der Antragsstellung zur Hilfe zur Pflege ist nicht mehr weit, ja, sogar unvermeidbar. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nicht die Grundausrichtung sein. Die Bundesregierung ist hier ganz konkret aufgefordert, die Pfleggebedürftigen zu entlasten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie kann es zukünftig gelingen, dass Pflege bezahlbar ist und bleibt? – Das kann nur gelingen, indem die Pflegefinanzierung ausgewogen gestaltet wird. Daher bitten wir mit unserem Antrag die Landesregierung darum, sich umgehend auf Bundesebene für eine nachhaltige Pflegereform mit einer Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung einzusetzen. Folgende Entlastungsschritte sind insbesondere schnellstmöglich umzusetzen: Erstens. Die steigenden Pflegekosten sind maßgeblich über die Pflegeversicherung zu tragen. Zweitens. Der Eigenanteil für Pflegebedürftige muss gesenkt werden. Drittens. Die Leistungszuschläge müssen bereits ab dem ersten Jahr des Aufenthalts in einer Pflegeeinrichtung deutlich angehoben werden. Viertens. Die Zahlung von Leistungszuschlägen muss analog auch für die Pflege im häuslichen Umfeld Berücksichtigung finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Anna Langsch das Wort.

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Anna Langsch GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand will zum Pflegefall werden und auf Unterstützung angewiesen sein. Aber wir alles wissen: Das ist keine Entscheidung, die wir selber zu treffen haben. Unfall, Krankheit oder Gebrechlichkeit im Alter sind Gründe, dass Pflege und Unterstützung erforderlich werden. Nach Angaben der Pflegestatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hatten 2019 130.000 Menschen in Schleswig-Holstein einen anerkannten Pflegegrad. Zehn Jahre zuvor waren es noch circa 80.000. In ganz Deutschland waren es 2009 ungefähr 2,3 Millionen, zehn Jahre später, 2019, bereits 4,12 Millionen Menschen. Das zeigt: Bereits heute ist die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, groß, und sie wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Dass wir als Gesellschaft altern und dass das grundlegende Auswirkungen auf unser Zusammenleben hat und weiter haben wird, ist keine neue Erkenntnis. Ich glaube, niemand in diesem Haus wird sich darüber ehrlich überrascht zeigen. Der demografische Wandel spielt hier eine große zentrale Rolle. Pflege kostet Geld, gute und menschliche Pflege erst recht. Die Pflegeversicherung war von Anfang an nur als Teilkasko konzipiert, ein Eigenanteil der (Anna Langsch) Pflegebedürftigen war von Anfang an Teil des Systems. Die über die pauschalen Leistungssummen nach Pflegegrad hinausgehenden Kosten tragen die Pflegebedürftigen selbst. Für Menschen in stationären Einrichtungen kommen noch die nicht pflegebedingten Kosten hinzu. Dass die Eigenanteile steigen, haben wir bereits in der Rede zuvor gehört, zum Beispiel durch das Pflegeberufegesetz, die neu eingeführte Ausbildungsumlage, aber auch durch steigende Sachkosten wie Strom, Heizung, Lebensmittelpreise. Sie steigen auch – das hat die Kollegin eben benannt –, weil das Pflegepersonal seit gestern tariforientiert bezahlt werden muss. Das war und ist aus unserer Sicht ein richtiger und lange überfälliger Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) Wer in der Pflege arbeitet, hat einen angemessenen, mehr noch, einen guten Lohn verdient. Diese Menschen leisten – auch das hast du eben gesagt – Großartiges. Ihnen gebührt aber nicht nur unser Dank, sondern eben auch eine faire Bezahlung. Wir sehen an diesen Auswirkungen auch, dass die Pflegeversicherung in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht dazu geeignet ist, einerseits die Pflege für diejenigen bezahlbar zu halten, die sie brauchen, und andererseits denjenigen ein angemessenes Gehalt zu zahlen, die sie geben. Viele pflegebedürftige Menschen haben aktuell erhöhte Rechnungen von ihren Einrichtungen bekommen. Sie alle haben heute sicherlich die Zahlen von 600 Euro und 1.500 Euro im sh:z gesehen. Nicht alle sind so hoch. Die Ausreißer nach oben sind sicherlich eher die Ausnahme als die Regel. Eine Erhöhung des Eigenanteils von 500 Euro monatlich von einem Monat auf den anderen ist nicht ungewöhnlich. Das ist eine enorme Belastung, die nicht alle gleichermaßen schultern können. Trotz der Instrumente wie der Hilfe zur Pflege sind diese zusätzlichen Belastungen von vielen nicht allein zu tragen. Wir möchten die Menschen daher stärker entlasten. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Länderinitiative. Wir wollen, dass die Leistungszuschläge schon früher mit einem höheren Anteil gezahlt werden, zum Beispiel 25 Prozent statt 5 Prozent im ersten Jahr. Wir möchten auch, dass die zügige Dynamisierung des Pflegegeldes, wie im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart, umgesetzt wird, damit aus der Pflege im häuslichen Umfeld kein Nachteil erwächst. - Freitag, 2. September 2022 333 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser heutiges Thema ist nicht trivial, sondern höchst anspruchsvoll. Dessen sind wir uns alle bewusst. Auch die Fraktion der FDP und die Fraktion der SPD haben in meinen Augen sehr ähnliche Anträge eingebracht. Ich lade Sie daher ausdrücklich ein, unserem Antrag zuzustimmen, ein klares Signal an die Bundesregierung zu senden, dass der Landtag hier in Schleswig-Holstein mit großer Einigkeit im Sinne der Pflegebedürftigen zum Handeln aufruft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal andersherum an. Gute Pflege geht nämlich nur mit guten Pflegekräften. Die fehlen uns. In den Pflegeberufen herrscht schon seit Jahren ein eklatanter Fachkräftemangel. In den nächsten zehn bis zwölf Jahren gehen 500.000 Pflegefachkräfte in Rente. Hinzu kommen die vielen Pflegenden, die den Beruf aus Frust verlassen. Eine Studie unter dem Titel „Ich pflege wieder, wenn …“ der Hans-Böckler-Stiftung, die im Mai vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es möglich ist, 300.000 oder, wenn man positiv rechnet, sogar 600.000 Berufsaussteigerinnen und -aussteiger in die Pflege zurückzuholen. Die Befragten haben die Bedingungen dafür sehr, sehr deutlich formuliert, und eigentlich sind die Forderungen auch überhaupt nichts Neues: mehr Zeit für qualifizierte Pflege durch bedarfsgerechte Personalbemessung, Wertschätzung, Augenhöhe im multiprofessionellen Team, verlässliche Dienstpläne, vereinfachte Dokumentation und eine angemessene Bezahlung, die auch Fort- und Weiterbildung berücksichtigt. Applaus jedenfalls reicht nicht. Die Pflegepersonalregelung, PPR 2.0, kommt zum 1. Januar 2023, jedenfalls in den Krankenhäusern – das ist dann der Bereich von Frau von der Decken –, und die Forderung nach höheren Löhnen in der Altenpflege – das ist der Bereich von Frau Touré – wurde jetzt auch beantwortet: Die Löhne steigen aufgrund der verpflichtenden Tarifbindung in der Altenpflege um 20 Prozent bis 30 Prozent zum 1. September 2022 – jedenfalls dort, wo bis- (Birte Pauls) lang nicht nach Tarif gezahlt wurde, und das sind tatsächlich 90 Prozent der Einrichtungen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Kassen dazu verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei Verhandlungen zur Vergütung von Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit eine Finanzierung der Tarifbezahlung zu gewährleisten. Trotzdem werden die höheren Löhne neben den höheren Energie- und Einkaufskosten jetzt auf die Pflegebedürftigen umgelegt. Die Eigenanteile sind ohnehin schon hoch; im Durchschnitt, berechnet im Juli, liegen diese bei 2.062 Euro. Jetzt trudeln bei den Angehörigen die entsprechenden Briefe ein, und es ist eine schmerzhafte Erhöhung zu erwarten. Es wird über Summen bis in den vierstelligen Bereich hinein berichtet, und das trifft besonders hart die Pflegebedürftigen, deren Einrichtungen mies, weit unter Tarif, bezahlt haben. – Wie gesagt, nur 10 Prozent der Einrichtungen sind bislang tarifgebunden. Im Sinne des Verbraucherschutzes müssen die Einrichtungen transparent darlegen, wofür die zum Teil sehr hohen Preissteigerungen aufgewendet werden. Die ersten Briefe liegen dem Pflegeschutzbund BIVA bereits vor, die von Fällen berichten, wo genau das nicht der Fall ist. All das führt mich natürlich wieder zu der Überzeugung, dass mit Pflege und Gesundheit kein Geld und vor allem keine Renditen erwirtschaftet werden dürfen. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das soll nun natürlich kein Bashing gegen die privaten, oft liebevoll geführten Einrichtungen sein, sondern es ist – durchaus auch sehr selbstkritisch – Kritik am System. Die Öffnung des Gesundheitsund Pflegebereichs für Investoren und Aktiengesellschaften aus aller Welt war in meinen Augen einer der größten politischen Fehler. Und ja, die Einrichtungen haben mit erhöhten Energie- und Einkaufspreisen zu kämpfen; gar keine Frage. Deshalb braucht es auch andere Finanzierungsmöglichkeiten. Aber es kann nicht sein, dass man sich einen Platz in einem Heim und die Pflege dort nicht mehr leisten kann. Es gibt erste Rückmeldungen vom Landesverband pflegender Angehöriger, dem Verband „wir pflegen!“, dass Familien ihre Angehörigen jetzt aus dem Pflegeheim nehmen und nach Hause bringen wollen. Und das ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Wir brauchen jetzt ganz, ganz schnell eine umfassende Pflegereform – die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene Gott sei Dank ja auch vereinbart ist. Die jetzige Teilkaskoversicherung schafft ein viel zu großes finanzielles Risiko und ist für die Pflegebedürftigen nicht planbar. Meine persönliche Haltung ist, dass die Eigenanteile gedeckelt werden müssen, sodass die Pflegebedürftigen Planungssicherheit haben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Pflegebedürftige – wie zu Hause auch –, die Pflegekosten müssen steuerfinanziert werden, und die Investitionskosten könnten auch vom Land getragen werden. Auch diese Möglichkeit gibt es, um die Menschen zu entlasten. (Beifall FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Eine Verpflichtung!) – Auch das wäre möglich. Eine solidarische Bürgerversicherung, in die von jedem Einkommen eingezahlt wird, ist eine gute Möglichkeit, so ein System zu finanzieren. Zwischenzeitlich greift der neue Leistungszuschlag, der vor allem bei längeren Aufenthalten zu spürbaren Entlastung führen wird. Der Vorschlag, den Leistungszuschlag quasi nach vorne ziehen, sodass bereits im ersten Jahr die Entlastung stattfindet, ist deshalb folgerichtig. Dass wir diesen Koalitionsantrag aber überhaupt heute hier beraten, gehört wohl auch in die Kategorie „Verkehrte Reihenfolge“; eigentlich ist das sogar eine Missachtung des Parlaments. Denn am 29. August 2022 kam bereits die Pressemitteilung von Ministerin Touré, in der sie ihre Länderinitiative vorstellt. Was wir hier und heute sagen, ist also letzten Endes egal. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Beifall FDP)

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Kollegin Pauls hat gerade darauf hingewiesen, dass die examinierten, gut qualifizierten und ausgebildeten Pflegekräfte in der Altenpflege (Dr. Heiner Garg) endlich entsprechend bezahlt werden. Ich finde allerdings, dabei kann man nicht stehen bleiben. Ziel muss insbesondere bei einer generalistischen Ausbildung, wie wir sie hier in Schleswig-Holstein ja miteinander umgesetzt haben, die Angleichung beider Bereiche sein. Altenpflege muss also genauso vergütet werden wie die Krankenpflege. Anders kann das gar nicht sein. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich sage sehr klar, dass der grundlegende Webfehler beim Sozialgesetzbuch XI – wenn wir einmal viele Jahre zurückgehen; die Jüngeren unter Ihnen mögen sich gar nicht daran erinnern, die Älteren aber sehr wohl – liegt. 1994, als die Pflegeversicherung endlich ihre parlamentarische Hürde genommen hat, hatte sie halt einen Webfehler. Denn es ist immer von einem begrenzten Finanzvolumen ausgegangen worden. Kein Mensch aber hat jemals gefragt: Welche Pflegebedarfe sind eigentlich zu finanzieren? Das merken wir mit jedem Jahr schmerzlicher. Dass sich unsere Demografie, unsere Soziodemografie verändert und die Art und Weise, wie sie sich verändert, das ist jetzt nicht total überraschend. Der Deutsche Bundestag hat dies bereits 2002 in seinem Abschlussbericht der Enquetekommission „Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem von der Kollegin Pauls zitierten Betrag – im Durchschnitt liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zum 1. Juli 2022 laut VDEK bei 2.062 Euro – möchte ich gern einmal den Betrag gegenüberstellen, der einer Pflegebedürftigen, einem Pflegebedürftigen des Pflegegrads 4 nach der gesetzlichen Pflegeversicherung zusteht. Dieser ist inzwischen nämlich geringer als der Eigenanteil; es sind 1.775 Euro. Auch beim Pflegegrad 5 liegt der Betrag übrigens noch darunter; dieser beträgt 2.005 Euro – und zwar seit 2017 unverändert, weil die Leistungen seit fünf Jahren nicht angepasst wurden. Dass es da eine eklatante Lücke gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wohl jedem klar. Liebe Kollegin Langsch, ich habe die versöhnlichen Worte am Ende Ihrer Rede wohl wahrgenommen. Ich versuche mal, Sie davon zu überzeugen: Stimmen Sie doch der FDP-Initiative zu. (Beifall FDP) - Freitag, 2. September 2022 335 Warum? Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren? Es gibt einen Seismografen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag: Wenn ich in das Gesicht von Werner Kalinka gucke und der versucht, nicht zu schmunzeln, und er schmunzelt doch, dann freut mich das immer besonders. (Heiterkeit) Denn was hat die FDP getan? – Wir unterstützen Sozialministerin Touré, die einen sehr präzisen Vorschlag gemacht hat. Die hat nämlich tatsächlich nichts anderes getan. Unterstreicht das, unterstützt das, was sie vorbringt! Ich will daran erinnern, dass die Kollegin Melanie Leonhard und ich in der vergangenen Legislaturperiode einmal den Vorstoß unternommen haben, mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative von Hamburg und Schleswig-Holstein genau das zu tun, nämlich die Beiträge zu deckeln. Damals haben wir noch überlegt, ob ein Betrag von 1.000 Euro Maximum irgendetwas sein könnte, womit man zumindest kalkulieren kann – wissend, dass es Durchschnittsrentnerinnen und Durchschnittsrentner gibt, deren Einkünfte noch darunter liegen. Jetzt gibt es offensichtlich einen Vorschlag für die ASMK. Ich gehe übrigens davon aus, dass dieser Vorschlag eine Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen finden wird; das war jedenfalls in der Vergangenheit so. Da braucht man nicht so zaghaft zu sein, wie der Koalitionsantrag daherkommt. Der ist ja völlig offen. Sie sagen gar nicht genau, was Sie wollen. Ihre Ministerin hat schon, bevor Sie den Antrag gestellt haben, sehr präzise gesagt, womit sie in diese Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz hineingehen wird. Also, nur Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün und Schwarz – oder von Schwarz und Grün –, stimmen Sie einfach dem präzisen FDP-Antrag zu, der nichts anderes macht, als Ihre eigene Ministerin zu unterstützen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber, meine Damen und Herren, das neue Traumduo dieses Landtags, Pauls und Garg, hat auf noch etwas anderes hinzuweisen; (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD – Zuruf: Dass wir das noch erleben dürfen!) wir haben noch auf etwas anderes hinzuweisen. Die Kollegin Pauls hat es noch sehr freundlich formuliert: Auch das Land könnte unterstützen. Jetzt müssen wir, was die Vergangenheit angeht, einmal ganz kritisch mit uns allen umgehen, also (Dr. Heiner Garg) auch ich mit mir und auch Kolleginnen und Kollegen in den Ländern mit sich. Schauen Sie sich einmal Paragraf 9 SGB XI an. Die Länder haben eine Verpflichtung – eine Verpflichtung! –, für eine ausreichende Pflegeinfrastruktur zu sorgen. Die Länder sind verpflichtet, in die Pflegeinfrastruktur zu investieren. Eine solche Investition würde die Pflegebedürftigen in den stationären Einrichtungen Schleswig-Holsteins auf einen Schlag um durchschnittlich 500 Euro im Monat entlasten. Das wird Monika Heinold nicht besonders gefallen, aber ich glaube, dass wir in dieser Legislaturperiode um diese Frage gar nicht umhinkommen. Also: Zustimmung zur Unterstützung der Sozialministerin. – Ich bedanke mich und wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeodnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Eigenanteile in der Pflege beschäftigt uns seit vielen Jahren; denn leider werden auch Pflegeleistungen immer teurer. In der Folge gibt es auch bei uns im Land immer mehr Menschen, die sich den Platz im Pflegeheim oder aber häusliche Pflegeangebote nicht mehr leisten können. Diese Entwicklung ist aus Sicht des SSW völlig indiskutabel. (Beifall SSW) Wir meinen, dass alle Menschen Anspruch auf eine vollwertige und vor allem menschliche Pflege haben. Deshalb müssen wir dringend dafür sorgen, dass wir die seit Jahren in Richtung einer Zweiklassengesellschaft laufende Entwicklung stoppen, und dies sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich. In der Pflege und Krankenversorgung gilt für uns ganz grundsätzlich, dass wir hier nicht über eine Ware reden. Nicht Angebot und Nachfrage dürfen hier den Preis bestimmen, sodass am Ende Menschen mit weniger Geld in die Röhre gucken. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass Pflege für alle bezahlbar bleibt. Wir alle wissen, dass es langfristig immer mehr Pflegebedürftige und gleichzeitig deutlich weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geben wird. Der Ruf nach einer nachhaltigen Pflegereform ist daher nicht nur angemessen, sondern bitter nötig. Und doch muss ich für den SSW mit seinem skandinavischen Blick sagen, dass uns die vorliegenden Anträge nicht weit genug gehen. Natürlich kann man nichts dagegen haben, wenn Eigenanteile gesenkt und Leistungszuschläge für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung erhöht werden sollen. Aber damit doktert man doch eher an Symptomen herum, als die Ursachen zu bekämpfen. Aus unserer Sicht muss Pflege endlich wirklich solidarisch und gerecht finanziert werden. Im bestehenden System ist es zwar logisch und sinnvoll, weitere Teile aus der Pflegeversicherung zu finanzieren. Angesichts der zukünftigen Herausforderungen müssen wir uns aber ernste Gedanken über den Systemwechsel hin zur kompletten Steuerfinanzierung machen, so wie man sie aus den skandinavischen Ländern kennt. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Auch wenn ich mich hier wiederhole: Eine Gruppe, die viel zu oft übersehen wird, ist die der pflegenden Angehörigen. Ich habe mittlerweile sehr oft betont, dass diese gut 5 Millionen Menschen deutlich mehr Aufmerksamkeit verdienen. Obwohl gerade hier der größte Pflegenotstand droht, ist bis heute viel zu wenig passiert, um pflegende An- und Zugehörige zu entlasten. Das bestätigt leider auch die heutige Antragslage. Diese Menschen werden von der Koalition zwar durchaus wertschätzend erwähnt, aber daraus folgt leider nichts. Laut Antrag gilt ihnen „besonderer Dank und Wertschätzung“. Direkt darauf folgt allerdings die Feststellung, dass höhere Gehälter für professionell Pflegende folgerichtig sind. Gegen höhere Löhne in der Pflege ist absolut nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil. Aber echte Anerkennung und Wertschätzung, auch für pflegende Angehörige, sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Warme Worte reichen an der Stelle nicht. Die Perspektive pflegender Angehöriger muss viel stärker in der Pflegepolitik berücksichtigt werden. Dabei muss allen klar sein, dass pflegende An- und Zugehörige keine homogene Gruppe sind. Eine junge Frau, die einen Elternteil pflegt, braucht eine ganz andere Form der Unterstützung als Eltern, deren Kind ein Pflegefall ist, oder die 80-Jährige, die ihren hochaltrigen Mann versorgt. (Christian Dirschauer) Was ihnen allerdings gemein ist, ist die Tatsache, dass sie oft vor großer Unsicherheit stehen. Sie fragen sich zum Beispiel, auf welche Mittel die hilfsbedürftige Person überhaupt Anspruch hat oder bei wem wer wann was beantragen muss. Pflegestufe, Notrufdienst, Essen auf Rädern, Pflegegeld, Haushaltshilfe – viele sehen sich schnell mit überbordendem Papierkram konfrontiert. Hier müssen deutlich bessere Beratungsangebote her. Gleichzeitig dürfen wir nicht dabei stehen bleiben. Es ist höchste Zeit, dass wir endlich auch wirksame finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige organisieren. Diese brauchen mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und bessere Möglichkeiten, über die Art der Versorgung zu entscheiden. Dafür braucht es den Ausbau der Kurzzeitpflege, aber eben auch eine echte Lohnersatzleistung für Pflegezeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit gestern gilt die neue Tarifregelung in der Pflege. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für die Pflegekräfte, weil sie es mehr als verdient haben, mehr zu verdienen. Aber das bedeutet eben auch, dass Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfänger vor einem finanziellen Problem stehen. Ich bin der Überzeugung, dass diese gute Entscheidung nicht optimal umgesetzt worden ist. Frau Pauls, Sie müssen mir erlauben, etwas zur Ihrer Rede zu sagen. Sie müssen sich schon entscheiden. Einerseits sagen Sie, dass wir als Regierung in den letzten Wochen nichts getan hätten, und wenn man aktiv geworden ist, sagen Sie, wir würden vorgreifen, und das sei unmöglich. (Serpil Midyatli [SPD]: Das war nicht die Kritik, Frau Touré!) Das verstehe ich nicht. Mir war es wichtig, vor dem 1. September 2022, also schon, bevor die neue Regelung greift, aktiv zu werden, weil ich der Überzeugung bin, dass man den Menschen, die betroffen sind, mitteilen muss, dass erhöhte Kosten auf sie zukommen werden, - Freitag, 2. September 2022 337 (Zuruf Birte Pauls [SPD]) und dass sie rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass sie möglicherweise Sozialhilfe beantragen können. Da man diese nicht rückwirkend beantragen kann, war es mir wichtig, dies schon in den letzten Wochen zu kommunizieren, es war mir gemeinsam mit vielen anderen Länderkolleginnen und -kollegen wichtig, dies schon vor dem 1. September auf den Weg zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich bin froh, dass dem weitere Bundesländer beigetreten sind. Als Ministerin für Seniorinnen und Senioren ist es mir wichtig, dass diese Menschen, wenn sie schon bei den vorangegangenen Entlastungspaketen vergessen worden sind, jetzt nicht auch noch zusätzlich belastet werden. (Zuruf SPD: Genau!) Deshalb fände ich es übrigens auch richtig, wenn die Bundesregierung, die ja noch überlegt, wie das Entlastungspaket aussehen könnte, diesen Aspekt mit bedächte. Ich finde, es wird den Lebensleistungen vieler Menschen im Land nicht gerecht, dass sie in so schwierigen Zeiten mit dieser Herausforderung alleingelassen werden. Was fordert Schleswig-Holstein in diesem Antrag? – Der Bund muss den Leistungszuschlag sukzessive anheben. Im ersten Jahr fordern wir statt 5 Prozent einen Zuschlag von 25 Prozent, im zweiten Jahr fordern wir statt 25 Prozent einen Zuschlag von 50 Prozent, und im dritten Jahr statt 45 Prozent 70 Prozent. Außerdem fordern wir, dass das Pflegegeld rückwirkend um 5 Prozent angehoben wird. Die im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigte Dynamisierung des Pflegegeldes muss schneller umgesetzt werden, und zwar bereits Anfang nächsten Jahres. Außerdem sollen die Pflegesachleistungskosten an die außerordentlichen Lohn- und Inflationsentwicklungen angepasst werden. Warum habe ich den Antrag gestellt? – Weil sich sonst für Schleswig-Holstein und die Menschen, die hier leben, ganz bestimmte Folgen ergäben. Zum Stichtag der Tariftreueregelung im Dezember 2019 gab es hier 1.184 Pflegeeinrichtungen, davon 687 stationäre und 497 ambulante, und nur 10 Prozent waren bis zum Stichtag tarifgebunden, sodass in über 1.000 Einrichtungen das Personal von den Tariftreueregelungen profitieren wird. Für die stationäre Pflege, in der sich ein Großteil der pflegebedürftigen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner befindet, bedeutet dies im Schnitt (Ministerin Aminata Touré) eine Preissteigerung von 900 bis 1.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rente, die in Schleswig-Holstein 840 Euro für Frauen und 1.100 Euro für Männer beträgt, ist das ein Problem. Diese Rentenlücke müssen wir übrigens auch grundsätzlich angehen. Grundsätzlich wird eine Preissteigerung von 30 bis 50 Prozent erwartet. Der höhere Eigenanteil, den Pflegeempfängerinnen und -empfänger leisten müssen, ist besonders im ambulanten Bereich problematisch.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise eine Anmerkung der Abgeordneten Birte Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Gern.

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Birte Pauls SPD

Frau Ministerin, ich habe nicht kritisiert, dass Sie einmal etwas getan haben, sondern ich habe kritisiert, dass der Antrag quasi erst nachträglich gestellt worden ist. Das finde ich einfach von der Reihenfolge her nicht richtig. Abschließen möchte ich mit einer Frage. Sie stellen die Forderung an den Bund. Das sind wir von Ihnen, also von der ganzen Landesregierung, gewohnt. Gibt es denn auch Überlegungen, um die Menschen in den Pflegeheimen aus Landeskraft, zum Beispiel mit den Investitionsmitteln, zu entlasten oder das Pflegewohngeld zu erhöhen? Es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Was stellen Sie sich vor? – Ich hätte am Schluss meiner Rede auf jeden Fall noch gesagt, was wir als Land machen können, aber ich beantworte das natürlich auch gern jetzt. Sie haben völlig recht, dass die Investitionskosten einen Betrag umfassen, bei dem man als Land tätig werden kann. Das ist eine Überlegung, die man einbeziehen muss. Ich habe vor wenigen Wochen erst ein Treffen mit Menschen aus Pflegeeinrichtungen, mit Vertretern von Pflegekassen, der Eingliederungshilfe und so weiter gehabt. Dabei habe ich über die Herausforderungen durch Corona im Herbst gesprochen. Es wurde mir von den Vertreterinnen und Vertretern deutlich und transparent gemacht, dass sie eine Unterstützung brauchen. Deswegen habe ich einerseits diesen Antrag mitformuliert und gestellt und ihn in die Richtung des Bundes formuliert. Andererseits werden wir in der nächsten Woche als Landesregierung unseren Energiegipfel haben. Dort werden wir natürlich auch Vertreterinnen und Vertreter der sozialen Dienste haben, weil wir natürlich wissen, dass wir auch hier im Land eine Verantwortung tragen. Ich weiß, die Antwort genügt Ihnen nicht. Das haben wir in den letzten Tagen erlebt, wenn wir sagen: Wir müssen darauf warten, was im Bund passiert. Wir werden kurz danach, am Dienstag, eine Sitzung haben, in der wir auch über diese Fragen diskutieren werden. Natürlich werden wir auch die Pflegeeinrichtungen und diejenigen, die dies betrifft, mit im Blick haben. Das verspreche ich Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wenn Pflege nicht mehr leistbar ist, werden sich einige dazu entscheiden, Pflegedienstleistungen nicht mehr wahrzunehmen, und wenn eine angemessene Bezahlung der Pflegenden zur Folge hat, dass Pflege nicht mehr bezahlbar ist, wird deutlich, was wir schon lange brauchen: eine umfassende Pflegereform vonseiten des Bundes. Bis dahin müssen wir aber dafür sorgen, dass Pflegende versorgt werden, ohne dass Pflegerinnen und Pfleger ihren rechtmäßigen Anspruch auf ihre angemessene Bezahlung verlieren. Zum FDP-Antrag: Sie haben gerade eben schon formuliert, es ist eigentlich genau eins zu eins der Antrag, den wir auch eingebracht haben. Sie haben noch einen weiteren Aspekt reingepackt, und zwar die Frage von Steuerzuschüssen, die man an der Stelle braucht. Es ist wahrscheinlich richtig, dass man sich das lang- oder mittelfristig ansehen muss. Ich glaube, dass das auch davon abhängt, wie die Reform des Bundes aussehen wird, und ich glaube, dass das eine der Überlegungen sein wird, die man einbeziehen muss. Sie haben mit Ihrem Antrag in der SPD formuliert, dass man auch die Strukturen im ländlichen Bereich berücksichtigen muss, und ich glaube, dass das total richtig ist und dass wir das deshalb auch im Koalitionsvertrag formuliert haben. Wir haben natürlich auch den Anspruch, auch die ländliche Region bei dem Strukturauf- und -ausbau im Blick zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Frage oder eine Anmerkung des Abgeordneten Dr. Heiner Garg? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

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Dr. Heiner Garg FDP

Da wir beim vergangenen Tagesordnungspunkt über Feedback gesprochen haben: Ich wäre total dankbar für entsprechendes Feedback. Sie haben den in der Sache und auch in den Stufen richtigen Antrag gestellt beziehungsweise die Initiative gestartet. Wären Sie nicht auch froh darüber, wenn dieser Landtag Ihnen den Rücken stärkt und sagt, dass genau dieser Weg richtig ist? Würden Sie sich deswegen nicht wünschen, dass er dem Antrag, der Ihnen den Rücken stärken würde, auch zustimmen würde? – Das ist eine Fangfrage. Der Antrag der Koalition unterstützt mich ja in meinem Vorhaben. Er wollte mir ein bisschen mehr Beinfreiheit geben. So habe ich den Antrag der Koalition gelesen. Ich entscheide ja nicht darüber, ich habe ja kein Mandat. Deswegen ist es natürlich die Entscheidung des Parlaments, welchen Anträgen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber eine Empfehlung darf eine Ministerin aussprechen!) – Ja, das stimmt. Ich bin überzeugt von dem Antrag, den ich eingebracht habe. Das kann ich in jedem Fall bei der ASMK sagen. Ich bin gespannt, was am Ende dieser Tagung und dieser Debatte beschlossen wird. Wir sind uns hier im Parlament einig. Die Pflegekräfte haben es mehr als verdient, eine gute Bezahlung zu bekommen. Gleichzeitig darf es aber auch nicht dazu kommen, dass sich Menschen die Frage stellen, auf welche Pflegeleistungen sie verzichten könnten, weil sie sich die Pflege nicht mehr leisten können, die sie bräuchten. Deshalb hoffe ich, dass unser Antrag eine Mehrheit bekommen wird, und ich hoffe, dass Sie gleich eine gute Entscheidung bei der Abstimmung zu den Anträgen treffen werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin, ich habe – um den Kollegen Kilian zu zitieren – leider très charmant gepennt und meiner Fraktion einen falschen Abstimmungsvorschlag gemacht. (Heiterkeit) Mir war bedauerlicherweise entfallen, dass wir über den Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten abstimmen. Dem würden wir selbstverständlich zustimmen. (Beifall SPD)

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