Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Innenministerin, vielen Dank für diesen Verfassungsschutzbericht. Vor allen ist jenen zu danken, die in unseren Nachrichtendiensten arbeiten. Wie wichtig sie für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, ist inzwischen in diesem Haus Konsens. Das freut mich. Das war nicht immer so. Das wollen wir einmal ehrlich sagen. Dass sich alle beteiligten demokratischen Kräfte so hinter den Verfassungsschutz stellen und seine Stärkung fordern, ist gut, und es ist gut, dass es diesen neuen Konsens an dieser Stelle gibt. Es ist auch gut, die Szene zu beobachten, dabei aber auch auf keinem Auge blind zu sein. Ich sage das, lieber Kollege Kürschner, auch ganz bewusst nach Ihrem Redebeitrag. Schauen Sie in den Bericht genau hinein. Die gewaltbereite und gewaltorientierte Szene ist sowohl auf der rechtsextremistischen als auch auf der linksextremistischen Seite im Land absolut gleich groß. Dieselbe Anzahl von gewaltorientierten Menschen wie im linksextremen Bereich ist im rechtsextremen Bereich unterwegs. Das muss dazu führen, dass wir auf beide Dinge gut achten. Und natürlich steht die Klimaschutzbewegung im Verfassungsschutzgbericht, nämlich als eines der Ziele, mit denen linksextremistische Organisationen versuchen, in die Bürgergesellschaft hineinzuwandern und sie zu unterwandern, genauso wie die rechtsextremistische Szene versucht, den Bereich der Gegner der Coronamaßnahmen zu vereinnahmen. Beides muss genau beobachtet werden. Man darf auf keinem Auge eine Scheuklappe haben. Dazu gehört, dass wir den Verfassungsschutz tech-- Freitag, 2. September 2022 299 nisch, personell und inhaltlich so ausstatten, dass er in einem System, das heute nun einmal sehr viel stärker auch im virtuellen Bereich unterwegs ist, in der Lage ist, dieser Aufgabe gerecht zu werden und ihr nachzukommen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Insoweit ist es auch wichtig, dass wir den Verfassungsschutz auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Dazu ist es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr gekommen. Die Arbeiten daran müssen stattfinden. Und ich sage: Ja, da ist auch einiges zu überarbeiten; denn das Landesverfassungsschutzgesetz ist Jahrzehnte alt. Auch ich bin also für eine Überarbeitung, allerdings – das will ich auch sagen – gibt es Dinge, die mir persönlich Bauchweh bereiten. Die verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als neue Kategorie des Extremismus eingeführt hat, müssen sich durch eine wirklich klare Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zeigen. Was ist das eigentlich, Frau Innenministerin? Was ist ein verfassungsschutzrelevanter Delegitimierer? Die Definition bleibt unklar. Ich sage an der Stelle auch: Extremismus, Verfassungsfeindlichkeit – das ist das Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Es kann nicht sein, dass wir einen Teil der Bevölkerung, der sich – ob hier oder dort – protestierend gegen bestimmte Dinge oder gegen bestimmte staatliche Maßnahmen äußert, relativ schnell in eine neue Kategorie eingruppieren, die dann dem Extremismus zugeordnet wird. Meine Damen und Herren, Vorsicht ist an dieser Stelle geboten, auch weil wir als Demokraten in einem Land leben, in dem wir alles dafür tun müssen, diejenigen, die tatsächlich einfach nur ihr demokratisches Recht der Meinungsäußerung nach außen tragen, nicht pauschal in bestimmte Bereiche zu sortieren und ihnen zu sagen, sie gehören jetzt quasi zu einem extremistischen Block. Es muss Menschen in diesem Land möglich sein, genauso gegen Coronaeinschränkungen auf die Straße zu gehen wie für Klimaschutz zu demonstrieren, ohne dass sie permanent mit dem Vorwurf belegt werden: Aber guck mal, wer da neben dir geht! Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht sind hohe Verfassungsgüter, und ich habe Probleme damit, diese verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer in einer Definition so zu fassen, wie sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch hier in Ihrem Verfassungsschutzbericht, auftaucht. (Dr. Bernd Buchholz) Letzter Punkt: Ihr Entwurf zum Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl. Ich bin dafür, dass wir das machen. Wir waren von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode nicht so überzeugt davon, dass das notwendig ist, aber es war der Wunsch der Grünen, und man kann das machen. Meine Damen und Herren, aber eines muss uns doch auch klar sein: Ist das wirklich ein Schutz, wenn wir nur noch den Wohnort nennen und nicht mehr den Straßennamen? Wir haben ein völlig anderes gesellschaftliches Phänomen. Wir haben es mit Aggressivität gegenüber Repräsentanten, gegenüber Menschen, die sich für die Demokratie einsetzen, zu tun. Es ist nicht damit getan, jetzt die Wohnanschriften nicht mehr zu nennen. Wir haben ein gesellschaftliches Phänomen, dem wir anders begegnen müssen als nur mit einer so kleinen Maßnahme. Aggressivität gegen all diejenigen, die sich zu Wahlen aufstellen, ist ein Phänomen, das dazu führt, dass zurzeit in allen Parteien das Finden von Kandidaten schwieriger wird. Der aggressive Umgang untereinander in diesem System führt zu einer Entfernung der Menschen von der Demokratie. Das dürfen wir nicht zulassen, dafür braucht es noch andere Maßnahmen als die, die in Ihrem Antrag stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
