Birte Glißmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang August 2022 und eben gerade wieder hat die Innenministerin den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. In diesem Zusammenhang geht zuallererst mein großer Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, insbesondere aber des Verfassungsschutzes, die mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Dienst für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung leisten und Frühwarnsystem unseres Zusammenlebens in Schleswig-Holstein sind. (Beifall ganzes Haus) Der Verfassungsschutzbericht zeigt auf – das hat die Ministerin eben schon dargestellt –, dass sich in Schleswig-Holstein leider nicht alle Menschen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Der Anteil derer, die sich jenseits unserer Verfassung bewegen, steigt vielmehr weiter an. Tatsächlich enthält der Verfassungsschutzbericht wenig positive Entwicklungen; wenn man jedoch nach einer solchen sucht, dann ist dies zumindest doch die Tatsache, dass es der linksextremistischen Szene nicht gelungen ist, sich beispielsweise durch die Klimabewegung in der Zivilgesellschaft zu vernetzen. Aber den mit Abstand größten Bereich nimmt der Rechtsextremismus mit 1.200 Szeneangehörigen in Schleswig-Holstein ein. Auch das hat die Ministerin eben dargestellt: Dieser Anstieg geht auch und insbesondere auf die Entwicklungen in der Coronapandemie zurück. Die Menschen haben sich verstärkt über das Internet radikalisiert. Aber auch über den Rechtsextremismus hinaus verlagern sich die Aktivitäten stärker in das Internet, in soziale Medien sowie auch in verschlüsselte Messenger-Dienste. Das stellt den Verfassungsschutz unbestritten vor neue Herausforderungen. Ganz brisant ist das Thema „Politisch motivierte Kriminalität“, also die Frage, wann es auch zu Straftaten kommt. Diese Zahl ist im Jahr 2021 um besorgniserregende 40 Prozent gestiegen. Die Gewaltbereitschaft hat um 10 Prozent zugenommen. Ich glaube, wir haben alle Erinnerungen aus dem Bundestagswahlkampf vor Augen – wobei zerstörte Plakate vielleicht noch das Wenigste gewesen sind. Diese Erkenntnisse dürfen wir nicht ignorieren; wir müssen gerade mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl nun konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was die Kommunalwahl betrifft, so ist es daher unser aller Aufgabe, als Demokratinnen und Demokraten zusammenzustehen, gemeinsam für einen fairen Wahlkampf zu werben und unsere Kandidatinnen und Kandidaten zu schützen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag, mit dem wir die angekündigte Änderung der Gemeinde- und Kreiswahlordnung begrüßen, durch die die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit haben, statt ihrer vollständigen Anschrift dann nur noch Postleitzahl und Wohnort anzugeben und damit ihre Privatsphäre zu schützen. Es ist traurig, dass wir diesen Schritt gehen müssen, aber er ist unverzichtbar, wenn wir alle unsere lebendige Demokratie in Schleswig-Holstein schützen wollen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das reicht allerdings nicht aus. Es ist wichtig und absolut richtig, dass sich Grüne und CDU im Koalitionsvertrag klar zum Verfassungsschutz bekennen. Das Bekenntnis allein allerdings – auch das gehört zur Wahrheit – reicht nicht aus. Wir stehen in dieser Legislaturperiode vor der großen Herausforderung, das Verfassungsschutzgesetz zu reformieren. Dabei (Birte Glißmann) wird es darauf ankommen, dass wir den heutigen Worten auch Taten folgen lassen. Wir müssen den Verfassungsschutz technisch besser ausstatten, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, um IT-Angriffe und Spionage abwehren zu können. Dazu gehört aber auch die Abschaffung der Aggressionsklausel. Denn unser Rechtsstaat wird nicht erst durch eine aktiv-kämpferische Handlung angegriffen, sondern vielmehr bereits durch andere verfassungsfeindliche Handlungen. Und das müssen wir ebenfalls entsprechend klarstellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klar ist: Der Verfassungsschutz kann uns auf Gefahren hinweisen und uns darauf aufmerksam machen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen können die Sicherheitsbehörden allerdings nicht allein. Das ist unser aller Aufgabe, jeden Tag im privaten und im beruflichen Kontext, und wir müssen immer wieder deutlich machen, und zwar alle gemeinsam, dass Extremisten, egal welcher Couleur, in Schleswig-Holstein keinen Platz haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
