landtag.ltsh.de ↗

Lasse Petersdotter

GRÜNE 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte nur auf das eingehen, was Sie, Herr Kollege Losse-Müller, gesagt haben. Sie haben sich sehr für einen kreditfinanzierten Klimaschutz ausgesprochen. Aber vorweg noch dies: Die HSH Nordbank hat mit der Schuldenbremse äußerst wenig zu tun. Die Kreditübernahmen, die in diesem Zusammenhang erfolgt sind, waren unter anderem mit dem Stabilitätsrat abgesprochen, sodass diese Mittel nicht als Notkredit aufgenommen wurden. Bei Corona hatten wir eine Krise, konnten Kredite aufnehmen und diese Krise bewältigen. Nun gibt es die Klimakrise, und Sie sagen, wir sollten vielleicht Kredite aufnehmen, um auch diese Krise zu bewältigen. Ganz so einfach ist das meiner Auffassung nach nicht. Wir haben darüber auch intern immer sehr viel diskutiert. Auch habe ich im SPD-Wahlprogramm gelesen, dass von einer Klimamilliarde und Ähnlichem die Rede ist. Die Grundlage der Schuldenbremse geht aber auf zwei wesentliche Normen zurück. Dies ist zum einen Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der besagt, es brauche erstens eine Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, zweitens müsse sich diese der Kontrolle des Staates entziehen und drittens müsse sie die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. In der Landesverfassung ist das in Artikel 115 Absatz 2 geregelt: Es muss eine Naturkatastrophe vorliegen, sie muss sich der Kontrolle des Staates entziehen, und die staatliche Finanzlage muss erheblich beeinflusst sein. Naturkatastrophen? – Gar keine Frage. Die sollen zwar immer kurzfristig sein, damit das System passt, das ist aber bei der Klimakrise mit Sicherheit immer mal wieder gegeben. Der zweite Punkt ist das Problem, die Kontrolle des Staates. Es gibt in dieser Entwicklung bei dem Menschen gemachten Klimawandel eine staatliche Beeinflussung dessen, und es gibt die Überlegung: Wann hätte man staatlich reagieren können? Dafür machen wir seit 40 Jahren bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Politik. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, dass diese Frage, ob es sich der staatlichen Kontrolle entzieht, bei der Klimakrise sehr umstritten ist. Deswegen gab es diverse Anhörungen dazu. Korrigieren Sie mich, ich kenne bislang eine Stellungnahme aus einer Anhörung der Bürgerschaft in Bremen, die gesagt hat: Das könnte man mal versuchen. – Alle anderen Rechtsauffassungen sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, man könne für Prävention gegen die Klimakrise keine Kredite aufnehmen. Das ist ja ehrlicherweise das Absurde an der Schuldenbremse, weil wir immer erst dann Kredite aufnehmen können, wenn die Dürre auf den Feldern ist oder das Wasser auf den Feldern steht. Das ist ja das Absurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie vergleichen die Umschichtung und fragen: Warum nehmen wir nicht Teile des Corona-Notkredites und tun die in einen Klimafonds, ähnlich wie man das auch im Bund gemacht hat? Das hat auch etwas mit dem Zeitpunkt zu tun. Wenn wir jetzt im September 2022 eine solche Veränderung des Notkredits vornehmen würden, dann würde das eine Neubewertung der Grundlage dieser Entscheidung bedeuten, und die Grundlage der Entscheidung, da hat die FDP ausnahmsweise recht, hat sich durch die Steuereinnahmen verändert. Deswegen kommen wir zu der Auffassung, dass das nicht geht, auch wenn ich das politisch für nachvollziehbar halte, aber am Ende muss das schon alles stimmen und zueinander passen, auch wenn man dann mal ein paar Schulden tilgt. Das ist auch okay. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

Alle Reden von Lasse Petersdotter Protokoll ↗