Oliver Brandt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein paar grundsätzliche Bemerkungen voranstellen. Die Tarifautonomie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist ein hohes Gut. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen wurden vor über 100 Jahren, in der Weimarer Republik, die Grundlagen dieser Tarifpartnerschaft besiegelt, die noch heute Gültigkeit besitzen. Tarifpartnerschaft und Arbeitnehmermitsprache sind heute wichtiger denn je, um in einer sich wandelnden Arbeitswelt Ungleichheiten vorzubeugen und gleichzeitig flexibel reagieren zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Koordinierte Tarifverhandlungssysteme sind im Vergleich zu Systemen, bei denen die Tarifverhandlungen nur auf Firmenebene stattfinden, mit einer höheren Beschäftigung und niedrigerer Arbeitslosigkeit verbunden. Das hat im Jahr 2019 ein OECDBericht im Auftrag des Bundessozialministeriums deutlich gemacht. Ein wichtiges Element dieser Tarifpartnerschaft ist die Tarifbindung, denn nur wenn ein möglichst hoher Anteil einer Branche die gemeinsamen Verabredungen mitträgt, können diese auch Wirkung entfalten. Tarifbindung sorgt für angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen und damit für eine wichtige Voraussetzung, um Mitarbeitende in einem Betrieb zu motivieren und Know-how im Unternehmen zu halten. Dies wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Tarifbindung ist somit auch ein bedeutendes Instrument zur Fachkräftebindung und Fachkräftegewinnung. Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument gegen soziale Ungleichheit. Gegen Altersarmut hilft vor allem eine angemessene Lohnstruktur mit entsprechender Einzahlung der Beschäftigten in die Sozialversicherung. Das trifft in besonderem Maße auf Frauen mit einer unterbrochenen Erwerbsbiografie zu. Allerdings erleben wir seit Längerem ein Absinken der Tarifbindung auch bei uns in SchleswigHolstein. Das liegt nicht zuletzt an der Zunahme atypischer und nicht regulärer Beschäftigung wie Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und selbstständiger Beschäftigung in Niedriglohnbranchen in den letzten Jahren. Was hat all das nun mit dem Vergaberecht zu tun? Als bedeutender Auftraggeber hat das Land die Möglichkeit, im Vergaberecht Unternehmen zu bevorzugen, die Tariflöhne zahlen und damit für eine faire Entlohnung ihrer Belegschaft sorgen. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich: Lohndumping darf in der öffentlichen Auftragsvergabe keinen Platz haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist also kein Geheimnis, dass wir als Grüne eine Tarifbindung im Zusammenhang mit den Vergabekriterien des Landes für eine geeignete Maßnahme halten. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder zum Ausdruck gebracht. Allerdings, und das ist jetzt die Einschränkung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, und das hat auch die Evaluation des alten Tariftreuegesetzes in Schleswig-Holstein gezeigt: Das beste Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Daher ist eine praxisnahe Ausgestaltung des Kontrollumfangs und der Kontrolltiefe Voraussetzung für ein wirkungsvolles Vergaberecht, und genau das hat der Evaluationsbericht gezeigt. Das alte Gesetz hatte dort Schwächen. Ein wirkungsvolles Vergaberecht dient aber auch der Unterstützung unseres handwerklichen Mittelstands in Schleswig-Holstein, wo in der Regel gute Löhne gezahlt werden. Wir wollen verhindern, dass das regionale Handwerk in der öffentlichen Auftragsvergabe durch Lohndumping und Billigangebote das Nachsehen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag mit der CDU darauf geeinigt, der Kollege Kilian hat es ja schon vorgetragen, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern nach geeigneten Wegen suchen werden, um die Tarifbindung im Vergaberecht stärker zu berücksichtigen. Dafür wollen wir möglichst schlanke, aber gleichzeitig wirksame Lösungen finden. Aus meiner Sicht ist das ein gangbarer Weg, um im Konsens geeignete Maßnahmen für eine stärkere Tarifbindung umzusetzen. Wir sollten dabei die Chancen in den Vordergrund rücken und nicht nur die Risiken betonen. Daher freue ich mich auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
