Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Frau Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2018 kam die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen haben bisher gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen. Der Bundesgesetzgeber war aufgefordert zu handeln, und er brauchte das Einvernehmen der Länder, weil dieses Gesetz ja auch durch den Bundesrat musste. Nach langem Ringen ist es Ende 2019 endlich gelungen, eine Einigung zu finden. Ich hätte mir eine Einigung deutlich früher gewünscht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Allen Beteiligten war klar: Die Einigung muss gelingen. Denn worüber reden wir bei der Grundsteuer? – Wir reden über eine sehr, sehr wichtige Einnahmequelle für unsere Kommunen in SchleswigHolstein: rund 480 Millionen Euro. Das Grundsteuerreformgesetz wurde dann verabschiedet und das Grundgesetz so geändert, dass die Länder die Möglichkeit haben, abweichend von der Bundesreform eigene landesgesetzliche Regelungen zu erlassen. Ob das in einem föderalen System so optimal ist, will ich einmal infrage stellen, aber gerade Hamburg war ja sehr dafür, dieses so zu machen. Nun haben wir hier in Norddeutschland keine einheitliche Regelung. So ist es. Das Grundsteuerreformgesetz war ein wichtiger Schritt, denn die Grundsteuereinnahmen sind für unsere Kommunen wichtig: für die Daseinsvorsorge, für die Schulen, für die Kitas. Deshalb, Frau Krämer, liebe FDP, teilen wir nicht Ihre Meinung. Sie haben letztes Mal hier in der Landtagsdebatte noch einmal gesagt, dass man eigentlich die Steuer ganz abschaffen sollte. (Christopher Vogt [FDP]: Nicht ersatzlos!) (Finanzministerin Monika Heinold) Das ist nicht die Position der Landesregierung. Die Kommunen brauchen diese Einnahmen für ihre Daseinsvorsorge. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben wir uns in Schleswig-Holstein durchaus in einer kontroversen Debatte auch innerhalb der Koalition in der letzten Legislatur entschieden, so wie weitere zehn Bundesländer, das Bundesmodell anzuwenden. Ich will es noch einmal sagen: Es ist hier nicht der norddeutsche Planet, der etwas ganz anderes macht, sondern wir wenden gemeinsam mit zehn anderen Bundesländern ein Bundesgesetz an. Damit wird der Wert des Grundstücks und der Immobilie bei der Berechnung der Grundsteuer berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist das richtig. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir mit der Anwendung des Bundesmodells keine weiteren zusätzlichen IT-Kosten für eine eigene Programmierung brauchen. Was mir im Rahmen des Entscheidungsprozesses wichtig war, als wir uns auf dieses Modell verständigt haben, war das Gespräch mit den kommunalen Landesverbänden. Die haben sich hinter das Bundesmodell gestellt, und sie haben fest zugesagt, dass sie sich als kommunale Landesverbände dafür einsetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den jeweiligen Kommunen führen, dass also Aufkommensneutralität gesichert ist, dass es keine verdeckte Steuererhöhung ist. Wer dieses anzweifelt, kann mir ja keinen Vorwurf machen. Es gibt eine Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden. Wenn die nicht eingehalten wird, liegt der Ball bei den Kommunen. Aber anders als einige von Ihnen vertraue ich hier, dass die Kommunen ihr Wort halten und dass die kommunalen Landesverbände sich für diese Zusage auch vor Ort einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Manchmal ist das mit dem SSW auch ein bisschen lustig, aber wir wollen ja auch Spaß haben. Wenn Sie vom SSW das Transparenzregister zu Ihrer Forderung erheben, die umgesetzt werden müsste, dann sage ich einmal: Da ist ein bisschen etwas durcheinandergeraten. Es war unser Vorschlag als Landesregierung, ein Transparenzregister einzuführen. Das haben wir gemeinsam mit den Kommunen beraten. Wir werden dies auch tun, damit die Bürgerinnen und Bürger sehen können, ob ihre jeweili-- Freitag, 2. September 2022 291 ge Kommune sich an das Versprechen der Aufkommensneutralität hält. Aber was heißt Aufkommensneutralität? – Das heißt natürlich nicht, dass für jede einzelne Bürgerin und für jeden einzelnen Bürger alles gleichbleibt. Ich will es noch einmal erklären: Wenn eine Kommune genauso viel einnehmen möchte wie bisher, sich aber die Bewertung der Grundstücke auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ändern muss, dann führt das logischerweise dazu – dann gibt es gar keine andere Auflösung –, dass die einen Grundstücke höher bewertet oder besteuert werden und die anderen niedriger. Bei Aufkommensneutralität muss sich etwas ändern, sonst würden wir ja das Urteil des Verfassungsgerichts nicht umsetzen. Das ist die Logik, die dahintersteht, und die ist völlig unabhängig von der Frage, welches Modell wir anwenden. Es ist gesagt: Die Reform der Grundsteuer ist eine der größten Steuerreformen seit Jahrzehnten. Deshalb ist der Umsetzungsprozess eine Herausforderung, und nicht alles läuft rund. Es gab beim ELSTER-Portal technische Probleme. Ich habe das auch erlebt, weil ich gleich in den ersten Tagen schauen wollte, wie es geht, und selbst meine Erklärung machen wollte. Da gab es technische Probleme. Das war nicht gut. Ja, das ELSTER-Formular ist herausfordernd. Es ist nicht an jeder Stelle selbsterklärend. Ich hätte mir das auch anders gewünscht. Das sind Schwierigkeiten, die jetzt alle Bundesländer treffen, unabhängig vom gewählten Modell. Es ist nicht immer leicht, die bestehenden ELSTER-Formulare auszufüllen, aber sie sind, wie gesagt, in allen Ländern die Grundlage. Unterschiedlich ist eines: die Anzahl der von den Steuerpflichtigen einzutragenden Daten. Im Gegenzug dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger neben den allgemeinen Angaben mehr Angaben machen müssen, können sie das Bundesportal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Dieses Portal macht die Dateneingabe in vereinfachter Form möglich. In den Ländern, die ein eigenes Modell gewählt haben, steht den Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot des Bundes nicht zur Verfügung. Sie sehen also: Ob Bundesmodell oder eigene Programmierung – bei beiden Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Eines ist aber in allen Bundesländern gleich. Diejenigen, die Eigentum haben, müssen eine Steuererklärung abgeben, und für alle Finanzverwaltungen ist diese Reform mit Aufwand verbunden. Deshalb (Finanzministerin Monika Heinold) freue ich mich, dass Sie alle in Ihren Reden erwähnt haben, wie toll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich dieser Herausforderung stellen und auch den Unmut ertragen. Dieses Lob für Serviceorientierung, für Bürgerfreundlichkeit und wirklich viel Arbeitsbewältigung hat unsere Finanzverwaltung in dieser schwierigen Situation wirklich verdient. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Auch die Steuerabteilung im Ministerium ist stets daran orientiert, immer wieder zu schauen, wie wir passgenau nachbessern können. Natürlich führt die Debatte über die Nachsteuerung des Informationsangebotes, aber auch die Kritik der Opposition und von anderen, dazu, dass die Menschen in unserem Land noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden: Am 31.10.2022 ist der Stichtag; bis dahin muss ich abgegeben haben. Die vielfältigen Informationsangebote sind erwähnt worden. Ich will sie nicht noch einmal alle hier aufführen. Aber wir haben mit unseren 20.000 Rückrufterminen ein gutes Angebot gemacht. Wenn nun der SSW sagt: „Das reicht nicht aus“, obwohl er weiß, dass erst um die 1.100 Termine gebucht sind und noch über 18.000 Termine frei sind, dann sage ich: Gemach, gemach! Die Termine sind da. Sie können gebucht werden, und wir wollen die Arbeit in der Beratung gut erledigen, bevor wir Termine sozusagen ausweiten, obwohl noch viele frei sind.
