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Tim Brockmann

CDU 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Jahr 1998 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage abgeschafft. Man mag darüber streiten, ob das zum damaligen Zeitpunkt eine richtige, gute Entscheidung gewesen ist. Die Entscheidung wurde jedenfalls damals so getroffen und hat bis heute Bestand. Wir alle wissen, dass der Dienst in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen mit vielfachen Belastungen für die Beamtinnen und Beamten versehen ist. Körperliche und psychische Gewalt kommen leider immer wieder vor und wirken häufig über das Dienstende hinaus. - Freitag, 2. September 2022 303 Laut Gewerkschaft der Polizei scheiden jährlich 20 bis 30 Polizistinnen und Polizisten frühzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus und müssen dabei entsprechende Abzüge in Kauf nehmen. Häufig sind psychische Belastungen und Erkrankungen der Grund für das vorzeitige Ausscheiden. Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir immer wieder unseren Respekt und unsere Anerkennung gegenüber unseren Polizistinnen und Polizisten sowie gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug und in den anderen sicherheitsrelevanten Bereichen betont und zum Ausdruck gebracht. Auch heute möchte ich festhalten, dass wir als CDU-Fraktion für das hohe Engagement und den großen persönlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen sicherheitsrelevanten Bereichen dankbar sind. Ihnen sind unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung gewiss. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Wertschätzung ist wichtig. Aber warme Worte reichen nicht immer aus. Deshalb haben wir bereits in der vergangenen Wahlperiode die Erschwerniszulage auf das durchschnittliche Bundesniveau angepasst. Wir haben damit einen ersten – wichtigen – Schritt zum Ausgleich von besonderen Belastungen und zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in Polizei und Verfassungsschutz unternommen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Herr Kollege Buchholz, ich komme dazu. Im Wahlkampf hatten wir als CDU einen weiteren Schritt, nämlich die Wiedereinführung der Ruhgehaltsfähigkeit der Polizeizulage, zugesagt und konnten dies auch im Koalitionsvertrag vereinbaren. Allerdings – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – haben wir kein konkretes Datum genannt. (Martin Habersaat [SPD]: Doch!) – Nein, haben wir nicht. (Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Dr. Bernd

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