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Birte Pauls

SPD 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal andersherum an. Gute Pflege geht nämlich nur mit guten Pflegekräften. Die fehlen uns. In den Pflegeberufen herrscht schon seit Jahren ein eklatanter Fachkräftemangel. In den nächsten zehn bis zwölf Jahren gehen 500.000 Pflegefachkräfte in Rente. Hinzu kommen die vielen Pflegenden, die den Beruf aus Frust verlassen. Eine Studie unter dem Titel „Ich pflege wieder, wenn …“ der Hans-Böckler-Stiftung, die im Mai vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass es möglich ist, 300.000 oder, wenn man positiv rechnet, sogar 600.000 Berufsaussteigerinnen und -aussteiger in die Pflege zurückzuholen. Die Befragten haben die Bedingungen dafür sehr, sehr deutlich formuliert, und eigentlich sind die Forderungen auch überhaupt nichts Neues: mehr Zeit für qualifizierte Pflege durch bedarfsgerechte Personalbemessung, Wertschätzung, Augenhöhe im multiprofessionellen Team, verlässliche Dienstpläne, vereinfachte Dokumentation und eine angemessene Bezahlung, die auch Fort- und Weiterbildung berücksichtigt. Applaus jedenfalls reicht nicht. Die Pflegepersonalregelung, PPR 2.0, kommt zum 1. Januar 2023, jedenfalls in den Krankenhäusern – das ist dann der Bereich von Frau von der Decken –, und die Forderung nach höheren Löhnen in der Altenpflege – das ist der Bereich von Frau Touré – wurde jetzt auch beantwortet: Die Löhne steigen aufgrund der verpflichtenden Tarifbindung in der Altenpflege um 20 Prozent bis 30 Prozent zum 1. September 2022 – jedenfalls dort, wo bis- (Birte Pauls) lang nicht nach Tarif gezahlt wurde, und das sind tatsächlich 90 Prozent der Einrichtungen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Kassen dazu verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei Verhandlungen zur Vergütung von Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit eine Finanzierung der Tarifbezahlung zu gewährleisten. Trotzdem werden die höheren Löhne neben den höheren Energie- und Einkaufskosten jetzt auf die Pflegebedürftigen umgelegt. Die Eigenanteile sind ohnehin schon hoch; im Durchschnitt, berechnet im Juli, liegen diese bei 2.062 Euro. Jetzt trudeln bei den Angehörigen die entsprechenden Briefe ein, und es ist eine schmerzhafte Erhöhung zu erwarten. Es wird über Summen bis in den vierstelligen Bereich hinein berichtet, und das trifft besonders hart die Pflegebedürftigen, deren Einrichtungen mies, weit unter Tarif, bezahlt haben. – Wie gesagt, nur 10 Prozent der Einrichtungen sind bislang tarifgebunden. Im Sinne des Verbraucherschutzes müssen die Einrichtungen transparent darlegen, wofür die zum Teil sehr hohen Preissteigerungen aufgewendet werden. Die ersten Briefe liegen dem Pflegeschutzbund BIVA bereits vor, die von Fällen berichten, wo genau das nicht der Fall ist. All das führt mich natürlich wieder zu der Überzeugung, dass mit Pflege und Gesundheit kein Geld und vor allem keine Renditen erwirtschaftet werden dürfen. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das soll nun natürlich kein Bashing gegen die privaten, oft liebevoll geführten Einrichtungen sein, sondern es ist – durchaus auch sehr selbstkritisch – Kritik am System. Die Öffnung des Gesundheitsund Pflegebereichs für Investoren und Aktiengesellschaften aus aller Welt war in meinen Augen einer der größten politischen Fehler. Und ja, die Einrichtungen haben mit erhöhten Energie- und Einkaufspreisen zu kämpfen; gar keine Frage. Deshalb braucht es auch andere Finanzierungsmöglichkeiten. Aber es kann nicht sein, dass man sich einen Platz in einem Heim und die Pflege dort nicht mehr leisten kann. Es gibt erste Rückmeldungen vom Landesverband pflegender Angehöriger, dem Verband „wir pflegen!“, dass Familien ihre Angehörigen jetzt aus dem Pflegeheim nehmen und nach Hause bringen wollen. Und das ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. (Beifall SPD, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Wir brauchen jetzt ganz, ganz schnell eine umfassende Pflegereform – die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene Gott sei Dank ja auch vereinbart ist. Die jetzige Teilkaskoversicherung schafft ein viel zu großes finanzielles Risiko und ist für die Pflegebedürftigen nicht planbar. Meine persönliche Haltung ist, dass die Eigenanteile gedeckelt werden müssen, sodass die Pflegebedürftigen Planungssicherheit haben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt der Pflegebedürftige – wie zu Hause auch –, die Pflegekosten müssen steuerfinanziert werden, und die Investitionskosten könnten auch vom Land getragen werden. Auch diese Möglichkeit gibt es, um die Menschen zu entlasten. (Beifall FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Eine Verpflichtung!) – Auch das wäre möglich. Eine solidarische Bürgerversicherung, in die von jedem Einkommen eingezahlt wird, ist eine gute Möglichkeit, so ein System zu finanzieren. Zwischenzeitlich greift der neue Leistungszuschlag, der vor allem bei längeren Aufenthalten zu spürbaren Entlastung führen wird. Der Vorschlag, den Leistungszuschlag quasi nach vorne ziehen, sodass bereits im ersten Jahr die Entlastung stattfindet, ist deshalb folgerichtig. Dass wir diesen Koalitionsantrag aber überhaupt heute hier beraten, gehört wohl auch in die Kategorie „Verkehrte Reihenfolge“; eigentlich ist das sogar eine Missachtung des Parlaments. Denn am 29. August 2022 kam bereits die Pressemitteilung von Ministerin Touré, in der sie ihre Länderinitiative vorstellt. Was wir hier und heute sagen, ist also letzten Endes egal. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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