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Birgit Herdejürgen

SPD 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Vorangegangen waren zahlreiche Diskussionen, wie man die Berechnung reformieren kann, die ohne Ergebnis blieben. Das Urteil hat also den Druck im Kessel erhöht. Im Dezember 2019 ist ein neues Bewertungsrecht in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2024 läuft eine Übergangsfrist, in der das alte Recht noch angewendet werden darf. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass bis dahin in Schleswig-Holstein sämtliche 1,2 Millionen wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet werden müssen. Die Landesregierung hat offensichtlich den Umsetzungsaufwand der Grundsteuerreform falsch eingeschätzt und es deswegen versäumt, ausreichend personelle und organisatorische Vorbereitungen zu ergreifen. Die digitale Abgabe der Erklärung überfordert viele Menschen und ist zudem technisch schlecht umgesetzt. Das Land hat es nicht geschafft, die digitalen Prozesse effizient und nutzerfreundlich zu implementieren. Gleichzeitig fehlt es an ausreichenden Alternativen zu der Onlinelösung. Wohlgemerkt – daran liegt mir jetzt wirklich sehr –, Die Beschäftigten in den Finanzämtern machen gerade einen Riesenjob. Dafür danke ich ihnen auch im Namen meiner Fraktion herzlich. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die Neubewertung aller Grundstücke ist eine Jahrhundertaufgabe. Dementsprechend hätte sie vorbereitet werden müssen, aber nicht nur vom Bund, sondern auch im Land Schleswig-Holstein, denn jetzt stehen wir vor der absurden Situation, dass der Staat den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen eine Erklärung innerhalb von vier Monaten abverlangt und sie mit der Erfüllung dieser Pflicht alleinlässt. Schon vor zwei Jahren – der Kollege Vogt hat es angesprochen – hat der Landesrechnungshof festgestellt; das Grundproblem gab es damals schon: „Die Finanzämter des Landes sind auf diese umfassende Neubewertung weder technisch noch personell vorbereitet: Bereits jetzt schieben die Bewertungsstellen einen Berg von 56.000 unerledigten Fällen vor sich her. Grund dafür ist die Tatsache, dass dort nur 131 Vollzeitkräfte tätig sind. Deutlich zu wenig, wie die hohen Arbeitsrückstände zeigen. Das Finanzministerium hat diesen Zustand zu lange hingenommen. Jetzt ist es in der Pflicht, bis zu 114 zusätzliche Kräfte zu akquirieren, um die Neubewertungen vornehmen zu können. Das Finanzministerium muss deshalb dringend ein Konzept vorlegen, wie es den zusätzlichen Personalbedarf decken will.“ Das war vor zwei Jahren. Wir haben damals schon im Finanzausschuss die Diskussion geführt, haben Nachfragen gestellt und nach diesem Konzept gefragt. Dieses wurde stets mit dem Hinweis aufgeschoben, dass die Entscheidung für das Bewertungsmodell noch nicht vorlag. Dass es zu personellem Mehrbedarf kommt, war jedoch schon damals klar, denn schließlich müssen in jedem Fall alle Grundstücke neu bewertet werden, und zwar in sehr kurzer Zeit. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister für die Bürger und Bürgerinnen fungieren und dazu auch personell und technisch in die Lage versetzt werden. Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltung zwar nachvollziehen. Ich ziehe jetzt nicht die 70-jährige Nachbarin von Frau Raudies heran, aber meine über 80-jährige Nachbarin muss die Möglichkeit haben, ihre Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn will. Sie muss entsprechend ohne Wartezeiten in den Finanzämtern Beratungsangebote bekommen. Es muss jetzt sichergestellt werden, dass die Prozesse schnell angepasst werden, um eine erleichterte Einreichung der Anträge zu ermöglichen. Keinesfalls darf das Versagen des Landes zu einem Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger führen. Dafür gibt es nur eine Lösung – es ist angesprochen worden –, nämlich eine Fristverlängerung. Über den Zeitraum können wir gerne streiten, denn in der letzten Finanzausschusssitzung haben wir gehört, dass die Feststellungsprogramme noch gar nicht laufen. Also wäre jetzt die personelle Kapazität in den Finanzämtern da, um Grundsteuererklärungen vor Ort entgegenzunehmen. Denn die angebotenen Telefontermine werden ja nicht genutzt. Zwangsmaßnahmen verbieten sich in dieser Zeit von selbst. Stimmen Sie unserem Antrag zu, und verschaffen Sie den Bürgerinnen und Bürgern etwas mehr Luft! Das können alle in diesen Zeiten gebrauchen. – Danke schön. (Birgit Herdejürgen) (Beifall SPD, FDP und SSW)

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