Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt: Wir werden Gespräche mit den Sozialpartnern führen, wie wir zu einer stärkeren Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommen können, ohne – das ist der entscheidende Passus – zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen zu schaffen. Wir haben schon heute das Problem, dass sich oft nur wenige Bieter für öffentliche Vergaben interessieren. Bei zunehmender Bürokratie würden sich gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr bewerben, weil die Hürden zu hoch sind. Das ist gerade in unserem Bundesland, in dem die Wirtschaftsstruktur zu 99 Prozent aus KMU besteht, nicht akzeptabel. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode verschlankten Vergabegesetz wurde der Bürokratieaufwand deutlich verringert, ohne dass – und das ist ebenfalls entscheidend – die Schutzstandards für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt worden wären. Nur der Vergabemindestlohn wurde eingefroren, weil schon klar war, dass der Bundesmindestlohn diesen ohnehin bald überholen würde. Das ist nun der Fall, weswegen der landesrechtliche Mindestlohn obsolet geworden ist und redaktionell gestrichen werden könnte. Ihr Lieblingsvorwurf, dass wir die Beschäftigten den Arbeitgebern quasi zum Fraß vorwerfen würden und Lohndumping unterstützten, ist also schlichtweg falsch, (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es sei denn, Sie beurteilen den Bundesmindestlohn als Lohndumping. Natürlich kann ich Ihren Wunsch nachvollziehen, durch eine Vergabe zu Tarifbedingungen einheitliche – und höhere – Standards für öffentliche Vergaben zu schaffen. Tarifverträge sind aber nichts, worüber eine Regierung oder ein Parlament befinden, oder die par ordre du mufti festgelegt werden. Sie werden vielmehr zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt. Auch deshalb werden wir mit den Sozi-- Freitag, 2. September 2022 283 alpartnern darüber sprechen, wie man eine höhere Tarifbindung erzielen kann. (Beifall CDU) Das gelingt nur durch Überzeugungsarbeit gegenüber den Sozialpartnern, also auch gegenüber den Unternehmen, und nicht mit Gesetzen. Das erste Gespräch habe ich bereits am Montag mit DGB-Nord-Chefin Laura Pooth geführt. Dabei haben wir vereinbart, zu einem Trilog zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und des Ministeriums zusammenzukommen. Bei alldem dürfen wir nämlich die Perspektive der Unternehmen nicht aus den Augen verlieren. Klar würde auch ich den Beschäftigten gern deutlich höhere Löhne zugestehen. Aber diese Löhne müssen am Ende auch bezahlt werden können. Stichwort: Konnexitätsforderung. Das Vergabegesetz gilt eben auch für Vergaben der Kommunen. Diese haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch das Land, wenn wir, das Land, mit Vorgaben Aufträge teurer machen. Es gibt außerdem immer noch die Tariffreiheit. Unternehmen dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie einem Tarifvertrag beitreten oder nicht. Dazu gibt es in Deutschland bereits ein austariertes, bewährtes System, mit dem die Sozialpartner auf allgemein verbindliche Tarifverträge und in allen Branchen geltende Mindestlöhne hinwirken können. Noch ein paar Worte zu dem Gesetzentwurf: Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das alte Tariftreue- und Vergabegesetz – mit all seinen Fehlern, unnötigen Doppelungen und deklaratorischen Wiederholungen. Welche Änderungen haben Sie vorgenommen? Statt dass sich Unternehmen– wie bisher in Paragraf 4 – verpflichten, für allgemein verbindlich erklärte Verträge einzuhalten, sollen nun repräsentative Verträge die Grundlage bilden, und zwar mit einer absoluten Lohnuntergrenze von 13 Euro pro Stunde. Die im alten TTG eingeforderte schriftliche Erklärung, dass allgemein verbindliche Verträge eingehalten werden, war unnötig, da sie ohnehin gelten. Dass Sie jetzt auf repräsentative Verträge abstellen wollen, verschlimmert das Ganze. In der Praxis würden Sie schon an der Frage scheitern, welche Branchen mit welchen Tarifverträgen repräsentativ sein sollen, zumal die Tarifbindung immer weiter sinkt. Welche tariflichen Bestimmungen – außer zum Entgelt – sollen angewendet werden? Die Bestimmungen zum Urlaubsgeld, zum Fortbildungsanspruch, zur Arbeitskleidung? Das ist nicht trivial; (Minister Claus Ruhe Madsen) denn man darf den Unternehmen solche Pflichten nur für die Beschäftigten auferlegen, die konkret an der Abarbeitung des Auftrags eingesetzt sind, und auch nur für die Stunden, in denen sie diesen Auftrag ausführen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das führt zu wirklich unzumutbaren Erfassungsund Abgrenzungsproblemen für die Unternehmen und die Auftraggeber. Ein solch immenser Bürokratieaufwand ist unverhältnismäßig. Der Abschluss von Tarifverträgen ist schließlich prinzipiell Aufgabe der Sozialpartner, nicht des Staates. Das Grundgesetz schützt die Tariffreiheit. Zu dieser gehört es eben auch, keine Tarifbindung zu wollen. Abschließend noch ein Wort zum Koalitionsvertrag: Unter der Überschrift „Vergaberecht“ steht, dass wir gemeinsam mit den Sozialpartnern darüber beraten wollen, wie wir eine stärkere Tarifbindung erreichen können. Mir ist klar, dass das Vergaberecht dafür kein 1a-Instrument ist. Wir sollten dennoch dafür werben, dass die Tarifbindung gesteigert wird. Das werden wir mit den Partnern auch angehen. Wir reden hier, wie schon gesagt wurde, seit Tagen darüber, wie wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor schweren Belastungen schützen können. Wenn wir unseren Mittelstand wirklich entlasten wollen, dann sollten wir Bürokratie abbauen. Das wäre echte Mittelstandsentlastung und kostete nicht einmal Geld. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
