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Sybilla Nitsch

SSW 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Keine Angst, Herr Kilian, Sie werden keine Nervosität in sich tragen müssen. Ja, ich bin neu und erwarte gar nicht, dass ich hier irgendwie geschont werde. Man kennt sich auch aus anderen Zusammenhängen. Dass Sie meinen, der Gesetzentwurf sei schludrig vorbereitet worden, finde ich ziemlich stark. Das ist ein Wort, das wir uns vielleicht in anderen Zusammenhängen aneignen können. Aber jetzt zu meiner Frage. Wie will denn die Regierung sichern, dass Tarife eingehalten werden? Wie wollen Sie sichern, dass Umweltstandards eingehalten werden? Wie wollen Sie sichern, dass Lieferketten geprüft werden und insoweit Sicherheit besteht? Das interessiert mich, da Sie den Gesetzentwurf so kategorisch ablehnen. – Das kann ich Ihnen gern beantworten. Zur schludrigen Ausarbeitung noch einmal der Hinweis: Wenn man einen Gesetzestext kopiert und dann, eben weil man einfach Copy and Paste macht, Dinge weglässt, die von wirklich allen an diesem Prozess Beteiligten als positiv bewertet wurden, dann ist das – es tut mir leid – schludrig. Was Sie hier vorlegen, ist ein Gesetzentwurf und nicht „Heititei“. Nun fragen Sie, was wir wollen. Schauen wir doch in den Koalitionsvertrag. Darin steht wortwörtlich, was wir wollen: überraschenderweise genau das, was die Gewerkschaften während der Koalitionsverhandlungen von beiden Koalitionspartnern gefordert haben. Sie wollten nämlich gar nicht die Einführung des Tariftreue- und Vergaberechts, sondern sie haben gesagt, sie wollten darüber beraten, wie man zu einer stärkeren Tarifbindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt, ohne dabei einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu erzeugen, (Beifall CDU) und es solle sichergestellt werden, dass insbesondere für die KMU bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine hohen Hürden bestehen. Geeignete Maßnahmen – so lautet der Koalitionsvertrag – wollen wir umsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen kann man festhalten, dass Ihr Antrag Jahre zurückhängt. Aber Ihr Antrag hängt nicht nur inhaltlich Jahre zurück, sondern er enthält einen - Freitag, 2. September 2022 279 weiteren schweren handwerklichen Fehler: Sie fordern ganz populistisch noch die Einführung eines neuen Vergabemindestlohns von 13 Euro. Hier war Copy and Paste nicht genug; hier hat man eine neue Zahl eingeführt. Dazu habe ich eine Frage an die SPD, die ja bei diesem Gesetzentwurf Mitantragsteller ist: Während die SPD bei der Bundestagswahl 2021 noch großartig mit „Respekt“ für sich warb und einen Mindestlohn von 12 Euro ankündigte, der zum Oktober dieses Jahres eingeführt werden soll, (Beifall Niclas Dürbrook [SPD]) möchte man nun einen Landesvergabemindestlohn von 13 Euro einführen. Merken Sie nicht selbst, dass bei politisch festgesetzten Löhnen das Problem besteht, dass immer einer aus der Kiste kommt und sagt: „Noch mehr! Noch mehr! Noch mehr!“? Können Sie mir erklären, warum 13 Euro und nicht 15, 20 oder 25 Euro? (Serpil Midyatli [SPD]: Das mache ich gleich!) – Sie werden mir erklären, dass der Staat, wenn er etwas nach außen vergibt, nicht weniger bezahlen darf als andere. (Serpil Midyatli [SPD]: Warum fragen Sie dann?) Aber mit 12 Euro Mindestlohn hätten wir ja ohne Probleme eine Bezahlung sichergestellt. Ich sage Ihnen: Hätten wir von 13 Euro gesprochen, würden Sie 14, 15 oder 20 Euro hineinschreiben. Diesen Mindestlohn-Populismus lehnen wir ab. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Sie haben das ja auch zur Abstimmung gestellt. Die Landtagswahl war auch eine Abstimmung über dieses Thema. Sie haben Großflächenplakate bedruckt und die Wirtschaft in Gut und Böse unterteilt – in die guten Unternehmer, die nach Tarif bezahlen, und in die bösen Unternehmer, die das nicht tun. Das Ergebnis sieht man. Auch insoweit ist die Entscheidung gefallen. Ich bin dafür, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen. Das TTG ist alt, schlecht, nicht kontrolliert und bürokratisch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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