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Niclas Dürbrook

SPD 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Polizistinnen und Polizisten in Pension gehen, geben sie die Uniform ab – die Belastungen und Erfahrungen eines ganzen Arbeitslebens allerdings nicht. Die bleiben, oftmals noch für viele Jahre. Aber während es in der aktiven Dienstzeit dafür zumindest den finanziellen Ausgleich der Polizeizulage gibt, wird diese bei den Pensionszahlungen nicht mehr berücksichtigt. Das war Ende der 1990er-Jahre der gemeinsame Weg des Bundes und der Länder. In Schleswig-Holstein übrigens nicht das einzige Opfer der Vollzugsbeamten: Ich erinnere an die Erhöhung von Wochen- und Lebensarbeitszeit, die Einschränkung der Sonderzahlungen, die Absenkung der Versorgung, die Streichung der freien Heilfürsorge, die Einführung des Selbstbehalts: bittere Einschnitte. Gut, dass sich jetzt immer mehr Länder bei der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage korrigieren. Im Bund ist es die Ampelkoalition, die die Wiedereinführung bei Bundespolizei und Zoll voraussichtlich noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wird – nicht nur für neue Pensionäre, sondern auch für diejenigen, die seit 1998 in den Ruhestand gegangen sind. Das ist ein großer Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Niclas Dürbrook) Die Wiedereinführung ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung und des Respekts. Die Tätigkeit als Vollzugsbeamter war immer anstrengend und belastend, aber das Klima ist zunehmend rauer geworden: Beleidigungen, Widerstandshandlungen, viel zu oft auch tätliche Angriffe. Das gehörte für viele Beamtinnen und Beamte, die jetzt in den Ruhestand gehen, zum traurigen Berufsalltag. Schleswig-Holstein erhebt die Daten meines Wissens nach nicht so, aber wir kennen aus den Versorgungsberichten anderer Bundesländern eine erschreckende Zahl: Vollzugsbeamte haben eine um über drei Jahre kürzere Bezugsdauer als andere Beamtengruppen. Heruntergenrochen heißt das: Sie sterben drei Jahre früher, und das ist erschütternd. Ja, vor dem Hintergrund geht es ganz konkret um Geld. Bei der Wiedereinführung im Bund sind es jetzt monatlich bis zu 160 Euro zusätzlich für die Pensionärinnen und Pensionäre, von denen der allergrößte Teil übrigens nicht mit A 12 aufwärts in Pension gegangen ist, und die das Geld gerade darum jetzt richtig gut gebrauchen kann. Nicht zuletzt geht es um die Attraktivität des Berufs. Wir können froh sein, dass die Bewerberzahlen bei unserer Landespolizei nach wie vor hoch sind. Aber auch hier wird der Wettbewerb um die besten Köpfe in den kommenden Jahren – auch mit den anderen Bundesländern – sehr viel schärfer werden. Da stehen wir nicht glänzend da. Es muss unser aller erstes Interesse sein, dass die Landespolizei in diesem Wettbewerb durch möglichst gute Rahmenbedingungen bestehen kann. Dazu gehört auch die Pension. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick herrscht hier heute große Einigkeit. In allen Anträgen steht: Die Zulage soll wiedereingeführt werden. Natürlich unterstützen wir auch die Ruhegehaltsfähigkeit der weiteren Erschwerniszulagen im Justizvollzug, bei der Steuerfahndung, dem Verfassungsschutz, dem Maßregelvollzug und der Feuerwehr. Der Unterschied zwischen der Position von FDP und SPD einerseits und der Koalition andererseits ist aber eben doch kein kleiner. In dieser Legislaturperiode will Schwarz-Grün die Zulage wiedereinführen. Das bedeutet im schlechtesten, aber nicht ganz unrealistischen Szenario eben erst 2027. Mit unserem Antrag hingegen soll die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2023 kommen, und diese vier Jahre machen einen echten Unterschied: weniger für den Landeshaushalt, für die Pensionärinnen und Pensionäre aber umso mehr. (Beifall SPD, FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Brockmann, jetzt sollten Sie gut zuhören: Unser Vorschlag ist keine utopische Oppositionsposition. Am 3. März dieses Jahres veröffentlichte der damalige und heutige CDU-Landesvorsitzende ein Positionspapier zur öffentlichen Sicherheit. Es befindet sich bis heute auf Ihrer Homepage; ich habe gerade noch einmal nachgeguckt. Einer der Spiegelstriche lautet: „Deshalb werden wir … die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und der ‚Gitter-Zulage‘ in Justizvollzugsanstalten in den sicherheitsrelevanten Bereichen einführen. Zukünftig werden alle Pensionäre davon profitieren, die sich ab dem 1. Januar 2023 im Ruhestand befinden.“ (Beifall SPD, FDP und SSW – Dr. Bernd

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