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Dr. Bernd Buchholz

FDP 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank! Wir waren soeben bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, die inzwischen so manche Beleidigung und so manchen Übergriff erleben müssen. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt in einer Gesellschaft, in der viele Einsätze leider nicht mehr einfach so abgehen, sondern mit Aggressivität beantwortet werden. Dabei haben unsere Polizistinnen und Polizisten viel auszustehen. Mein Dank gilt allen Polizistinnen und Polizisten in unserem Land für ihren Einsatz, insbesondere dafür, dass sie sich mit Leib und Leben jeden Tag für unseren Schutz und unsere Sicherheit einsetzen. (Beifall ganzes Haus) Um der besonderen Gefahrensituation der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie der anderen im Vollzugsdienst, zum Beispiel im Justizvollzugsdienst, Tätigen Rechnung zu tragen, gibt es eine Polizeizulage. Diese ist Ausdruck von Anerkennung und Wertschätzung des Dienstes, den die Beamtinnen und Beamten leisten. Die Polizeizulage hat man – im Sinne eines Sonderopfers dieser Beamtinnen und Beamten – irgendwann einmal bundesweit der Ruhegehaltsfähigkeit entzogen, das heißt, sie wirkt sich nicht auf die spätere Pension aus. Alle in diesem Haus sind sich einig, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt werden sollte. Das freut mich. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wann das stattfindet, Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Schon die GdP hat sich nach der Vorlage des 100- Tage-Programms dieser Koalition enttäuscht darüber gezeigt, dass die offensichtliche Zusage der CDU und ihres Ministerpräsidenten, die im Flugblatt der GdP benannt wird, nämlich die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar 2023 zu gewährleisten – dies sei nicht nur auf GdPVeranstaltungen, sondern mehrfach von der CDU versprochen worden –, im 100-Tage-Programm keine Rolle mehr spielt. (Dr. Bernd Buchholz) Das ärgert uns auch, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Im Wahlkampf kam von der CDU die Ankündigung, das heißt, es wurde großspurig allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dieses Versprechen gemacht, und jetzt heißt es: Irgendwann in dieser Legislaturperiode können wir uns vielleicht dazu durchringen. – Nein, meine Damen und Herren, dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund der Entwicklungen, auch angesichts der Konkurrenzsituation mit anderen Bundesländern nicht mehr gerechtfertigt. Mittlerweile haben andere Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, ich glaube, auch Rheinland-Pfalz, die Ruhegehaltsfähigkeit längst wiedereingeführt. Frau Faeser als Bundesinnenministerin hat für alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Ruhegehaltsfähigkeit auf den Weg gebracht. Wenn wir im Land jetzt nicht mitziehen, dann werden sich alle Beteiligten fragen, warum nur Schleswig-Holstein an dieser Stelle hinterherhinkt. Geben Sie sich einen Ruck! Stimmen Sie nicht Ihrem Alternativantrag zu, der die Entscheidung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt! Stimmen Sie dem FDP-Antrag zu, in dem ein klares Datum – 1. Januar 2023 – für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage steht. Sie lösen damit ein Versprechen ein, dass Sie selbst gegeben haben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)

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