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Christopher Vogt

FDP 02.09.2022 Sitzungen 20/6

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe. Es ist hat niemand behauptet, dass Sie es zum Jahreswechsel im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die GdP hat darauf hingewiesen, dass die CDU es im Landtagswahlkampf für den 1. Januar kommenden Jahres angekündigt hat. Insofern ist es schon so, dass die CDU das Versprechen gemacht hat. Die spannende Frage ist jetzt: Konnten Sie es im Koalitionsvertrag nicht durchsetzen? Und wenn ja: Wann kommt denn das? – Herr Kollege, ich habe gerade explizit noch einmal in unseren Unterlagen nachgeguckt und in unserem Flugblatt zur inneren Sicherheit, das wir im Wahlkampf verwendet hatten. Da steht drin, dass wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiedereinführen werden. Es steht aber nicht der 1. Januar 2023 drin. (Serpil Midyatli [SPD]: Im Atlantic! Diskussion!) Sie schüren Erwartungen. – Ich lasse noch eine weitere Zwischenfrage zu.

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