Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Kollegin Pauls hat gerade darauf hingewiesen, dass die examinierten, gut qualifizierten und ausgebildeten Pflegekräfte in der Altenpflege (Dr. Heiner Garg) endlich entsprechend bezahlt werden. Ich finde allerdings, dabei kann man nicht stehen bleiben. Ziel muss insbesondere bei einer generalistischen Ausbildung, wie wir sie hier in Schleswig-Holstein ja miteinander umgesetzt haben, die Angleichung beider Bereiche sein. Altenpflege muss also genauso vergütet werden wie die Krankenpflege. Anders kann das gar nicht sein. (Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich sage sehr klar, dass der grundlegende Webfehler beim Sozialgesetzbuch XI – wenn wir einmal viele Jahre zurückgehen; die Jüngeren unter Ihnen mögen sich gar nicht daran erinnern, die Älteren aber sehr wohl – liegt. 1994, als die Pflegeversicherung endlich ihre parlamentarische Hürde genommen hat, hatte sie halt einen Webfehler. Denn es ist immer von einem begrenzten Finanzvolumen ausgegangen worden. Kein Mensch aber hat jemals gefragt: Welche Pflegebedarfe sind eigentlich zu finanzieren? Das merken wir mit jedem Jahr schmerzlicher. Dass sich unsere Demografie, unsere Soziodemografie verändert und die Art und Weise, wie sie sich verändert, das ist jetzt nicht total überraschend. Der Deutsche Bundestag hat dies bereits 2002 in seinem Abschlussbericht der Enquetekommission „Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem von der Kollegin Pauls zitierten Betrag – im Durchschnitt liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zum 1. Juli 2022 laut VDEK bei 2.062 Euro – möchte ich gern einmal den Betrag gegenüberstellen, der einer Pflegebedürftigen, einem Pflegebedürftigen des Pflegegrads 4 nach der gesetzlichen Pflegeversicherung zusteht. Dieser ist inzwischen nämlich geringer als der Eigenanteil; es sind 1.775 Euro. Auch beim Pflegegrad 5 liegt der Betrag übrigens noch darunter; dieser beträgt 2.005 Euro – und zwar seit 2017 unverändert, weil die Leistungen seit fünf Jahren nicht angepasst wurden. Dass es da eine eklatante Lücke gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wohl jedem klar. Liebe Kollegin Langsch, ich habe die versöhnlichen Worte am Ende Ihrer Rede wohl wahrgenommen. Ich versuche mal, Sie davon zu überzeugen: Stimmen Sie doch der FDP-Initiative zu. (Beifall FDP) - Freitag, 2. September 2022 335 Warum? Warum, meine sehr geehrten Damen und Herren? Es gibt einen Seismografen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag: Wenn ich in das Gesicht von Werner Kalinka gucke und der versucht, nicht zu schmunzeln, und er schmunzelt doch, dann freut mich das immer besonders. (Heiterkeit) Denn was hat die FDP getan? – Wir unterstützen Sozialministerin Touré, die einen sehr präzisen Vorschlag gemacht hat. Die hat nämlich tatsächlich nichts anderes getan. Unterstreicht das, unterstützt das, was sie vorbringt! Ich will daran erinnern, dass die Kollegin Melanie Leonhard und ich in der vergangenen Legislaturperiode einmal den Vorstoß unternommen haben, mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative von Hamburg und Schleswig-Holstein genau das zu tun, nämlich die Beiträge zu deckeln. Damals haben wir noch überlegt, ob ein Betrag von 1.000 Euro Maximum irgendetwas sein könnte, womit man zumindest kalkulieren kann – wissend, dass es Durchschnittsrentnerinnen und Durchschnittsrentner gibt, deren Einkünfte noch darunter liegen. Jetzt gibt es offensichtlich einen Vorschlag für die ASMK. Ich gehe übrigens davon aus, dass dieser Vorschlag eine Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen finden wird; das war jedenfalls in der Vergangenheit so. Da braucht man nicht so zaghaft zu sein, wie der Koalitionsantrag daherkommt. Der ist ja völlig offen. Sie sagen gar nicht genau, was Sie wollen. Ihre Ministerin hat schon, bevor Sie den Antrag gestellt haben, sehr präzise gesagt, womit sie in diese Fachministerinnen- und Fachministerkonferenz hineingehen wird. Also, nur Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün und Schwarz – oder von Schwarz und Grün –, stimmen Sie einfach dem präzisen FDP-Antrag zu, der nichts anderes macht, als Ihre eigene Ministerin zu unterstützen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aber, meine Damen und Herren, das neue Traumduo dieses Landtags, Pauls und Garg, hat auf noch etwas anderes hinzuweisen; (Heiterkeit und Beifall FDP und SPD – Zuruf: Dass wir das noch erleben dürfen!) wir haben noch auf etwas anderes hinzuweisen. Die Kollegin Pauls hat es noch sehr freundlich formuliert: Auch das Land könnte unterstützen. Jetzt müssen wir, was die Vergangenheit angeht, einmal ganz kritisch mit uns allen umgehen, also (Dr. Heiner Garg) auch ich mit mir und auch Kolleginnen und Kollegen in den Ländern mit sich. Schauen Sie sich einmal Paragraf 9 SGB XI an. Die Länder haben eine Verpflichtung – eine Verpflichtung! –, für eine ausreichende Pflegeinfrastruktur zu sorgen. Die Länder sind verpflichtet, in die Pflegeinfrastruktur zu investieren. Eine solche Investition würde die Pflegebedürftigen in den stationären Einrichtungen Schleswig-Holsteins auf einen Schlag um durchschnittlich 500 Euro im Monat entlasten. Das wird Monika Heinold nicht besonders gefallen, aber ich glaube, dass wir in dieser Legislaturperiode um diese Frage gar nicht umhinkommen. Also: Zustimmung zur Unterstützung der Sozialministerin. – Ich bedanke mich und wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende. (Beifall FDP, SPD und SSW)
