Plenarprotokoll 17/8
17.11.2022 · 139 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (22)SPD (16)AfD (12)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die achte Sitzung des Landtages und heiße Sie alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Herr Minister Jürgen Barke sind für die heutige Plenarsitzung entschuldigt, denn Sie haben beide Termine in Berlin. Ich darf auch ganz herzlich eine Besuchergruppe des SKM, Katholischer Verein für soziale Dienste e.V., aus Dillingen unter Leitung von Frau Sandra Feld-Travnicek begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall des Hauses.) Zu Punkt 21 der Tagesordnung. Die Drucksache liegt Ihnen mittlerweile als 17/160 neu vor. ‑ ‑ Dies ist einer redaktionellen Änderung geschuldet. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/160 neu als Punkt 21 in die Tagesordnung ‑ ‑ aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/160 neu als Punkt 21 in ‑ ‑ die Tagesordnung aufgenommen ist. Die SPD-Landtagsfraktion hat mit Schreiben v om 15.11.2022 einen korrespondierenden Antrag betreffend: „Frühkindliche Bildung weiter stärken: Beitragsfreiheit, Platzausbau und Qualität voranbringen!“, Drucksache 17/168, eingebracht. Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 beraten wird. Einen weiteren korrespondierenden Antrag hat die SPD-Landtagsfraktion mit Schreiben vom 16.11.2022 betreffend: „Gemeinsam stark: das Ehrenamt im Saarland gut über den Herbst und Winter bringen“, Drucksache 17/169, eingebracht. - Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 23 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 15 beraten wird. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden in verbundener Aussprache in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 12, 15 und 16 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 9, 10, 17 und 18 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden jeweils in einem drittel Redezeitmodul beraten. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich ganz herzlich Herrn Minister Dr. Magnus Jung und seiner Frau zur Geburt ihrer T ochter Frieda gratulieren. Wir wünschen der jungen Familie alles Gute. (Beifall des Hauses.) Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/163) Zu Beginn weise ich darauf hin, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Herr Prof. Dr. Rixecker, mitgeteilt hat, dass er in der heutigen Sitzung nicht anwesend sein kann. Er nimmt am heutigen Tag in Hannover an der Bund-Länder-Kommission der Beauftragten zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens teil. Die sechsjährige Amtszeit des ordentlichen Mitglieds Fr au Almuth Zempel endet zum 16.02.2023. Die Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Herrn Christoph Schmit läuft am 07.12.2022 aus. Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, Ihnen als neues ordentliches Mitglied Frau Dr. Anna-Catharina Marsch und Herrn Christoph Schmit zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 17/163 vor. Ich weise Sie bezüglich des Wahlvorgangs noch auf F olgendes hin: Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Frau Martina Holzner und Herrn Raphael Schäfer, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführerin und der Schriftführer ru- fen die Namen der Abgeordneten auf .) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall ist. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführerin und der Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für Frau Dr. Anna-Catharina Marsch wurden 45 Stimmen abgegeben, alle gültig, davon 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Damit ist Frau Dr. Anna-Catharina Marsch mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34, als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. (Beifall des Hauses.) Für Herrn Christoph Schmit wurden 45 Stimmen abgegeben, eine davon ungültig. Gestimmt haben 42 mit Ja, zwei mit Nein, es gab keine Enthaltung. Damit ist auch Herr Christoph Schmit mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. (Beifall des Hauses.) Frau Dr. Marsch, da Sie sich vor Ihrer Wahl schriftlich bereiterklärt haben, sich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Frau Dr. Marsch: Ja.
Becker
Dann darf ich Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses auch von meiner Seite noch aussprechen. Herr Schmit, Sie haben sich ebenfalls vor Ihrer Wahl schriftlich bereiterklärt, sich als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen. Ich gehe auch bei Ihnen davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Herr Schmit: Ja.
Becker
Dann auch Ihnen meine persönlichen Glückwünsche und die des Hohen Hauses. (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vereidigung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den V erfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Ich bitte Frau Dr. Anna-Catharina Marsch und Herrn Christoph Schmit, nacheinander zu mir hochzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie nun bitten, die linke Hand auf die Verfassung zu legen, die rechte Hand zu erheben und den Eid zu leisten. Frau Dr. Marsch: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.
Becker
Herzlichen Glückwunsch. Frau Dr. Marsch: Danke schön.
Becker
Ich trage die Eidesformel gerne noch einmal vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie nun bitten, die linke Hand auf die Verfassung zu legen, die rechte Hand zu erheben und den Eid zu leisten. Herr Schmit: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.
Becker
Herzlichen Glückwunsch. Herr Schmit: Danke schön.
Becker
Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen nun zu T agesordnungspunkt 3: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation (Drucksache 17/147) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das W ort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit zwei Beschlüssen vom 04. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R1 bis R3 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R2 mit drei beziehungsweise vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und damit mit Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz unvereinbar waren. In den genannten Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht seine frühere Rechtsprechung zur Amtsangemessenheit der Beamtenund Richterbesoldung aufgegriffen und seine bisherigen Aussagen und Feststellungen in wesentlichen Punkten konkretisiert. Das betrifft insbesondere seine Entscheidungen aus dem Jahr 2015, in denen das Bundesverfassungsgericht erstmals Kriterien festgesetzt hatte, anhand derer die Besoldung auf die Vereinbarkeit und mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation überprüft werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat die in diesen Entscheidungen eher allgemein gehaltenen Vorgaben in einer Reihe von Punkten ausdifferenziert und auch verschärft. Hervorzuheben sind hierbei insbesondere die erstmals detailliert ausformulierten Anforderungen an den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Existenzminimum und die verfassungsrechtlich gebotene Netto-Mindestalimentation für jeweils das dritte und die weiteren Kinder eines Beamten oder Richters. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2020 ergingen zwar zu den Besoldungsregelungen der Länder Berlin beziehungsweise Nordrhein- Westfalen, die vom Bundesverfassungsgericht hierin aus den Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz hergeleiteten Anforderungen an eine verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation von Beamten- und Richterfamilien sind jedoch auch bei der Festsetzung und Festlegung der Besoldung im Saarland zu beachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz entwurf werden die notwendigen gesetzlichen Regelungen getroffen, um eine amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im Saarland rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 sicherzustellen. Die Fachabteilung meines Hauses hat anhand des vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Schemas die im Saarland gesetzlich geregelte Besoldung geprüft und auf dieser Grundlage die in diesen Gesetzentwurf eingeflossenen gesetzgeberischen Maßnahmen, die dringend notwendig sind, um eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Beamten- und Richterbesoldung im Saarland im Jahr 2022 zu gewährleisten, in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium entwickelt. Ich sage an der Stelle herzlichen Dank für diese gute Zusammenarbeit. Die Einzelheiten der vorgenommenen Prüfung sind in der Gesetzesbegründung sehr detailliert dargestellt und können auch dort nachvollzogen und nachgelesen werden. Hiervon ausgehend sieht der Gesetzentwurf im Einz elnen folgende Maßnahmen vor. In der Besoldungsordnung A werden die Grundgehälter in den ersten beiden Spalten der Besoldungstabelle um 2,5 Prozent beziehungsweise 1,25 Prozent erhöht. Der Familienzuschlag für das dritte und die weiteren Kinder wird rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf jeweils 688 Euro erhöht. Die Familienzuschlagserhöhungsbeträge, die in den niedrigsten Besoldungsgruppen A4 und A5 zusätzlich zum kinderbezogenen Familienzuschlag gezahlt werden, werden verdoppelt beziehungsweise verdreifacht. Neu einbezogen in diese Regelung wird die Besoldungsgruppe A6. Die Familienzuschlagserhöhungsbeträge, die bei linearen Besoldungsanpassungen bislang außen vor blieben, werden bei künftigen prozentualen Besoldungserhöhungen im gleichen Umfang wie die Dienstbezüge dynamisiert. Unter Berücksichtigung dieser Regelungen erfüllt die Besoldung im Saarland im Jahr 2022 die sich aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. In künftigen Jahren wird die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation auf der Grundlage der dann vorliegenden Rahmenbedingungen erneut zu beurteilen sein. Ebenso wie bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren werden dabei gesetzliche Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen Belastung durch steigende Verbraucherpreise und Energiekosten, aber auch die sich aus der geplanten Einführung beispielsweise des Bürgergeldes ergebenden finanziellen Besserstellungen für Grundsicherungsempfänger im Rahmen der Ermittlung des Existenzminimums und der Mindestalimentation Berücksichtigung finden. Das heißt, es ist nichts Statisches. Es entwickelt sich weiter fort und wird regelmäßig überprüft. Abschließend möchte ich auf einen Gesichtspunkt hinweisen, der meines Erachtens im Rahmen des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens nicht übersehen werden darf. Wie den meisten von Ihnen hier bekannt sein dürfte, haben das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Jahre 2018 in insgesamt drei Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Besoldung im Saarland in den den Verfahren zugrundeliegenden Besoldungsgruppen und den zu prüfenden Zeiträumen in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Diese Verfahren betreffen grob gesagt die Jahre 2011 bis 2016. Das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht haben daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Saarlandes, soweit sie die entscheidungserheblichen Besoldungsgruppen und Zeiträume betreffen, mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind. Mit Blick auf die in Karlsruhe vorliegenden Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und das Verwaltungsgerichts des Saarlandes muss das Besoldungsniveau der vergangenen Jahre daher getrennt von den oben genannten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020 gesehen werden. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamtenund Richterbesoldung geht nämlich nicht darauf ein, welche Folgerungen sich aus der besonderen Situation sogenannter „Haushaltsnotlageländer”, die Konsolidierungshilfen des Bundes erhalten, für die Beamtenbesoldung in diesen Ländern ergeben. Diese Länder, zu denen auch das Saarland gehört, waren aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2020 ausgeglichene Landeshaushalte aufzustellen. Die einzelnen konkreten Maßnahmen zur Haushaltssanierung waren in einem Sanierungsprogramm festgelegt, dessen Einhaltung vom Stabilitätsrat fortlaufend überwacht wurde. Mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung mussten daher in den vergangenen Jahren im Saarland eine Vielzahl struktureller Einsparmaßnahmen umgesetzt werden. Hiervon konnte auch der Personalkörper der Landesverwaltung nicht ausgenommen werden, denn schließlich machen die Personalausgaben rund 40 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens aus. Vor diesem Hintergrund muss der Belang, den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 109 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 143d Abs. 2 des Grundgesetzes zu genügen, meines Erachtens auch bei der verfassungsrechtlichen Bewertung der Ausgestaltung der Landesbesoldung Berücksichtigung finden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu - wie bereits gesagt - bislang noch nicht geäußert. Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen im Saarland in den Jahren 2011 bis 2020 auf dem Gebiet des Besoldungsrechts notwendig sein sollten, muss daher solange zurückgestellt werden, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlagebeschlüsse der saarländischen Gerichte vorliegt und Klarheit über etwaig erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen gegeben ist. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)
Becker
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die A ussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Bevor ich für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort erteile, weise ich darauf hin, dass bei der Einbringung durch die Regierung die Redezeit um 3 Minuten 27 Sekunden überschritten wurde, sodass auch jeder Fraktion noch zusätzlich 3 Minuten 27 Sekunden zur Verfügung stehen.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung beziehungsweise der Innenminister hat uns soeben die Gründe sowie die Ziele für den vorliegenden Gesetzentwurf sehr detailliert vorgetragen. Ich möchte insoweit nicht alles in Gänze wiederholen. In mehreren Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 mit Blick auf die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten und hier konkret im Land Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass diese teilweise nicht amtsangemessen ist und daher mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz unvereinbar und insoweit verfassungswidrig ist. Die konkreten Anforderungen an ein verfassungsrechtlich gebotenes Mindestalimentationsprinzip von Beamten- und Richterfamilien sind eben auch bei der Festlegung der Besoldung im Saarland zu berücksichtigen. Hier ist entscheidend, dass die aktuelle Besoldung - das hat der Minister ausgeführt - im Saarland aktuell diesen Vorgaben in Teilen nicht genügt. Mit Blick auf die Vereinbarkeit des Alimentationsniveaus im Saarland mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hat die Landesregierung den gerichtlich konkretisierten Orientierungsrahmen - es sind konkret fünf Parameter; der Minister ist darauf eingegangen - überprüft und festgestellt, dass der verfassungsrechtlich gebotene Abstand der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Existenzminimum sowie die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation für jeweils das dritte und die weiteren Kinder eines Beamten oder Richters verfehlt werden. Daher zielt der vorliegende Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Grundgehälter in den beiden untersten Besoldungsgruppen in der ersten und zweiten Erfahrungsstufe sowie im Bereich der Familienzuschläge ab, um in allen Bereichen künftig eine verfassungskonforme Besoldung der Beamten und Richter zu gewährleisten. Die gesetzlichen Änderungen beziehungsweise Anpassungen sind insoweit notwendig. Sie sind auch absolut richtig. Insgesamt muss man betonen, dass es mir persönlich und uns als CDU-Landtagsfraktion ein ganz besonders wichtiges Anliegen ist, klar zu machen, dass der öffentliche Dienst insgesamt und insbesondere die Beamtenschaft und die Richter für ein funktionierendes Staatswesen unerlässlich sind. Man kann auch sagen, dass diese Menschen das Rückgrat unseres Staates und der öffentlichen Verwaltung darstellen. Daher ein herzliches Dankeschön an alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, insbesondere deswegen, weil es heute um die Beamten und Richter geht. Herzlichen Dank für die wertvolle Arbeit, die Sie jeden Tag für unseren Staat in diesem Land leisten! (Verbreitet Beifall.) Wir sind daher auf den in der Anhörung anstehenden Austausch gespannt, insbesondere mit den Gewerkschaften, aber vorwiegend mit dem DBB, dem Beamtenbund im Saarland. Wir schauen uns auch die Lösung der entsprechenden Problematik in Nordrhein-Westfalen und in Berlin an. Wir stimmen insoweit dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. Herzlichen Dank. ‑ (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Pascal Arweiler das Wort.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber im Saarland mit 57.000 Beschäftigten, davon 22.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie 35.000 weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hinter diesen Zahlen stecken Gesichter, Geschichten und Charaktere. Gerechte Löhne, soziale Sicherung, mehr Wertschätzung, mehr Selbstbestimmung, mehr Rechte - gute Arbeit eben -, diese Punkte bestimmen die DNA der SPD, das sind die Kernpunkte der Sozialdemokratie. Und wenn wir von privaten Unternehmen fordern, dass sie diese Dinge umsetzen, dann müssen wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen! (Beifall von der SPD.) Heute sprechen wir über gerechte Löhne für unsere Beamtinnen und Beamten. Sie nehmen wesentliche Aufgaben wahr und tragen stark dazu bei, dass der Staat überhaupt handlungsfähig bleibt. Kurzum: Sie halten unseren Laden am Laufen. Viel zu oft sprechen wir in den Debatten über „den Staat“, aber vergessen die Menschen dahinter, die Menschen, die jeden Tag dafür arbeiten, dass der Staat überhaupt funktioniert, die Menschen, die jeden Morgen aufstehen und zur Arbeit fahren und ihre Tätigkeit im Sinne des Staates und damit für uns alle verrichten. Und diesem Wert muss „der Staat“ als Arbeitsgeber vollen Tribut zollen. Das beginnt selbstverständlich, wie in allen anderen Bereichen auch, mit einer ordentlichen Bezahlung. Mit Blick auf die derzeit angespannte Lage und die vielschichtigen Probleme werden wir auch in Zukunft viel von unserem Staat und von unseren Beamtinnen und Beamten abverlangen müssen. Aber wer mehr vom Staat verlangt, muss auch ordentlich bezahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ob Corona, Strukturwandel oder Energiekrise, die Herausforderungen waren in der Vergangenheit groß und mit Blick auf die heutige Tagesordnung und die noch anstehenden Debatten muss ich nicht allen hier im Raum erklären, dass auch in Zukunft diese Herausforderungen mindestens genauso groß bleiben. Gerade jetzt, gerade in dieser Krisenzeit müssen wir den öffentlichen Dienst zukunftssicher ausrichten. Nur so können wir das Vertrauen in den Staat aufrechterhalten. (Beifall von der SPD.) Denn eines ist klar: Der soziale Zusammenhalt in unserem Staat und in der Gesellschaft funktioniert nur mit einem handlungsfähigen Staat. Diejenigen, die diesen Staat garantieren, werden jetzt ordentlich bezahlt. Unsere Beamtinnen und Beamten können die Höhe ihrer Besoldung nicht aushandeln. Im Zweifel müssen sie sogar, wie jetzt geschehen, den Rechtsweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir nehmen das Alimentationsprinzip ernst! Wir beheben heute die offensichtlichen Missstände und bringen den Beamtinnen und Beamten nun die Wertschätzung entgegen, die sie auch verdient haben! (Beifall von der SPD.) Und wenn durch die Inflation der Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr gewährleistet sein sollte, dann müssen wir eben erneut anpassen. Doch wir müssen auch ehrlich sein: Bei den sich jetzt abzeichnenden dynamischen Entwicklungen in der Wirtschaft werden wir den Anpassungen wohl regelmäßig hinterherlaufen. Deshalb jetzt aber prophylaktisch der aktuellen Besoldungsanpassung einen weiteren, nicht validen Zusatzbetrag zugrunde zu legen und dann zu erwarten, dass dieser auch für künftige Entwicklungen ausreichen wird, ist mit Blick auf unsere angespannte Haushaltssituation nicht vertretbar. Es wäre schlichtweg unvernünftig. Meiner Erkenntnis nach verhandeln derzeit weiterhin die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gemeinsam mit der Besoldungskommission und dem Innenministerium über weitere positive Veränderungen im Sinne unserer Beamtinnen und Beamten. Für uns als SPD ist klar, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind für uns alle unverzichtbar. Sie leisten tagtäglich tolle Arbeit, gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit. Deswegen sagen wir auch an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön! Glück auf! ‑ (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler, und erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer! Es ist schon beschämend, dass es einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedurfte, die Dienstherren daran zu erinnern, dass eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Richtern und Beamten besteht, gerade in Bezug auf die Höhe der Besoldung und des Abstandes zum sozialrechtlichen Existenzminimum. Natürlich stimmt (Abg. Schaufert (AfD)) die AfD dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, obgleich es gerade in Zeiten der galoppierenden Inflation fraglich ist, ob die Erhöhungsbeträge lange Bestand haben und dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Abstandsgebot lange genügen werden, die geplante Dynamisierung hin oder her. Man kann die Erhöhung aus der Vorlage ja wahrlich nicht als „großen Schluck aus der Pulle“ bezeichnen. Nachher steht diesbezüglich ja noch die Diskussion um das Bürgergeld auf der Tagesordnung. Ohne dem vorgreifen zu wollen kommt man aber bereits hier nicht um die wichtige Erkenntnis herum: Nicht das Existenzminimum - wie es auch immer heißen mag, Hartz IV oder Bürgergeld - ist zu hoch, nein, die Löhne, Gehälter und Besoldung sind zu niedrig. Corona und die ganzen Auswüchse bei den Maßnahmen dagegen hatten da, so selten das auch bei den Anti-Corona-Maßnahmen war, für die öffentliche Hand gar etwas Positives gehabt, nämlich dass sich sowohl Angestellte als auch Beamte im öffentlichen Dienst wieder bewusst wurden, dass sie in Punkto Arbeitsplatzsicherheit doch privilegiert sind zum Rest der Bevölkerung. Aber ansonsten wird, wie an vorliegender Besoldung ablesbar, immer mehr offenbar, dass die Arbeitsplatzsicherheit noch das letzte verbliebene Pfund ist, mit dem die öffentliche Hand wuchern und um Nachwuchs buhlen kann. Man merkt es ja auf allen Ebenen im öffentlichen Bereich, dass Personal nur noch schwer zu finden ist. Etwas Gutes bringt aber selbst diese Entwicklung mit sich: Die unsägliche Befristungspraxis, welche sich über Jahre breitgemacht hat, wird nun langsam zurückgedrängt. Ein öffentlicher Dienstherr kann sich mittlerweile ein Bewerbungsverfahren für befristete Stellen fast sparen. Dieser Komplex spielt für den vorliegenden Gesetz entwurf die Beamtenbesoldung betreffend eine untergeordnete Rolle, aber strahlt auch auf die Beamten und die Nachwuchsgewinnung aus. Erinnert sei hier an die Diskussion um die Personalgewinnung für Kommissaranwärter im Polizeidienst. Dieses Thema des Besoldungsabstandes zum sozialrechtlichen Existenzminimum wird uns bald wieder beschäftigten, da vorliegende Anpassung mit Sicherheit nicht lange Bestand haben wird. Aber auf die AfD können unsere Beamten zählen: Für guten Dienst ist auch eine gute, sozial und gesellschaftlich adäquate Besoldung zu entrichten. Wir stimmen zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/147. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/147 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/147 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den A usschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Drucksache 17/143) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister R einhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des sogenannten dritten Entlastungspaketes hat die Bundesregierung infolge der stark steigenden Energiepreise unter anderem beschlossen, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes eine einmalige und einkommenssteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Auf der Grundlage des Ergebnisses des Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, das im September dieses Jahres stattgefunden hat, hat die Landesregierung beschlossen, auch an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Saarland eine entsprechende Energiepreispauschale zu zahlen. Der heute von der Landesregierung im Landtag eingebr achte Gesetzentwurf schafft dabei die Grundlage für die Auszahlung dieser Energiepreispauschale. Der Gesetzentwurf stellt somit einen Gleichklang der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Saarland sowohl mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im Saarland, die bereits im September eine Energiepreispauschale erhalten haben, als auch mit den Rentnerinnen und Rentnern, die im Dezember eine Energiepreispauschale erhalten werden. In der vorgesehenen Regelung zeigt die Landesregierung, dass sie sich ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen des Saarlandes bewusst ist. Dies gilt insbesondere, da die Energiepreispauschale für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die Dienstherren im Saarland eine große finanzielle Anstrengung darstellt. Alleine für den Landeshaushalt entstehen hierdurch haushaltsbedingte Mehrkosten in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. Ich bin der Auffassung, dass das in der heutigen Zeit gut investiertes und gut begründbares Geld ist. Deswegen, Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall von der SPD und der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister, und eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und K ollegen! Es geht um eine Frage von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Das Land überträgt den Beschluss des Bundes auf das Saarland. Andere Bundesländer haben das bereits getan. Im Dezember soll die Zahlung erfolgen. Es betrifft etwa 15.700 Pensionärinnen und Pensionäre im Saarland. Die hohen Energiekosten und die Inflation - der Minister hat es gesagt - unterscheiden nicht nach Pension oder Rente. Deshalb müssen beide Gruppen gleichermaßen behandelt werden. Das ist heute ein wichtiger und notwendiger Schritt. Deshalb wird die CDU-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung selbstverständlich zustimmen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid, und erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort.
Sebastian Schmitt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Krieg in Europa, Inflation in allen Lebensbereichen, Energieknappheit, explodierende Energiepreise - das alles belastet unsere Gesellschaft. Es belastet uns alle. Deshalb hat unsere Bundesregierung richtigerweise bereits mehre Entlastungspakete in Milliardenhöhe verabschiedet, um die schlimmsten Auswirkungen der Krise zu dämpfen. Alleine das dritte Entlastungspaket umfasst 65 Milliarden Euro . Mit all diesen Maßnahmen will der Staat die horrenden Energiepreise so weit wie möglich eindämmen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können wir das natürlich nur gutheißen. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Punkte für den kommenden Winter aufzählen. Ich fokussiere mich hierbei im Wesentlichen auf die Regelungen für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zunächst sind die Stromund Gaspreisbremse zu nennen. Bei der Gaspreisbremse deckelt die Bundesregierung den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro kWh. Das gilt für Kunden mit einem Gasverbrauch von unter 1,5 Millionen kWh im Jahr. Da es etwas dauert, bis diese Gaspreisbremse konkret umgesetzt werden kann, wird der Abschlag im Dezember als Soforthilfe gutgeschrieben. Die Fernwärme wird bei 9,5 Cent pro kWh gedeckelt. Ähnlich läuft es bei der Strompreisbremse. Hier wird der Strompreis auf 40 Cent pro kWh begrenzt. Dies gilt - wie bei der Gaspreisbremse auch - für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Energieabgaben wurden reduziert. Die Umsatzsteuer auf Gas wurde von 19 auf 7 Prozent reduziert und die EEG-Umlage ist bereits zum 01. Juli 2022 entfallen. Neben der Ausweitung des Wohngeldanspruchs wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 auf 38 Cent pro km erhöht. Temporär konnten der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket besonders starke Belastungen im Bereich der Mobilität zumindest ein Stück weit abfedern. Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale auf 1.000 Euro wurde beschlossen. Zur Abmilderung der Belastung energieintensiver Unternehmen wurde der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer bis Ende 2023 verlängert. In der Gastronomie gilt auch 2023 weiter der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Außerdem sind zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit. Zudem haben wir noch die Energiepreispauschale, um die es im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht. Die Energiepreispauschale soll ergänzend zu einigen der genannten Maßnahmen die Belastungen durch die Energiepreise weiter abmildern. Der Gaspreis für Neukunden ist inzwischen auf etwa 20 Cent pro kWh zurückgegangen. Der Strompreis bewegt sich momentan in einer Größenordnung von 43 Cent pro kWh. Doch ein leichter Rückgang soll über die enormen Belastungen nicht hinwegtäuschen. Die Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfän- (Abg. Schmitt (SPD)) gerinnen und Versorgungsempfänger in Bund und Land soll einen Beitr ag dazu leisten. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 20. Oktober einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zugestimmt, um eine Zahlung der Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes zu ermöglichen. Heute ist es nun aufbauend auf das Spitzengespräch der Landesregierungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Aufgabe des Landtages des Saarlandes, den vorliegenden Gesetzentwurf mit der Drucksache 17/143 zu verabschieden, um die Zahlung der Energiepreispauschale an die etwa 15.700 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Saarland zu ermöglichen. So sehen das auch die anderen Länder. Alle arbeiten sie daran, die Energiepreispauschale an ihre Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auszuzahlen. Es ist vorgesehen, die Energiepreispauschale mit den Bezügen für den Monat Dezember auszuzahlen, wenn am 01. September ein Anspruch auf Versorgungsbezüge bestanden hat, der Wohnsitz im Inland liegt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls nachträglich festgestellt werden sollte, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Es wird die Möglichkeit gegeben, die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 zu beantragen, falls diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht automatisiert ausgezahlt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft daher wie bereits erwähnt Vorkehrungen, damit die Energiepreispauschale aufgrund der heterogenen Erwerbsbiografien nicht mehrfach ausgezahlt wird. Hierzu gehören Regelungen für den Fall, dass mehrere Versorgungsbezüge zusammentreffen, zum Beispiel von Kommunen, Land, Bund oder anderen öffentlichen Stellen außerhalb des Saarlandes. Dabei geht der Anspruch aufgrund des neueren Versorgungsbezuges demjenigen aufgrund des früheren Versorgungsbezuges vor. Ebenso gilt dies, wenn aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bereits eine Energiepreispauschale gezahlt wurde. Die Menschen, um die es hierbei geht, haben oft ihr ganzes Arbeitsleben in den Dienst des Saarlandes gestellt. Es wäre zutiefst unsolidarisch und ist daher ausgeschlossen, sie nicht ebenso in die Regelungen einzubeziehen wie ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Bund. (Beifall von der SPD.) Das Thema Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten haben wir ja bereits unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt 3 und dem Thema der amtsangemessenen Alimentation zum Ausdruck bringen können. Die Energiepreispauschale ist eine weitere Gelegenheit, Danke zu sagen. Danke für die geleistete Arbeit bei Verrichtung Ihres Dienstes für das Saarland. Wir wollen, dass das Geld zeitnah - noch im Dezember und damit vor Weihnachten - bei den Menschen ankommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genug der Worte von mir. Jetzt sollten wir Taten folgen lassen und damit eine zügige Umsetzung der Zahlung der Energiepreispauschale ermöglichen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zur Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger - Drucksache 17/143 - heute in Erster und Zweiter Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank und ein herzliches Glück auf. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmitt, und erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir sind in einer Situation, in der wir eigentlich nicht sein sollten, wenn unsere Regierungen ihre Aufgaben so erfüllt hätten, wie sie sie hätten erfüllen sollen. Für Corona konnte niemand etwas, aber die Corona-Maßnahmen sind die Maßnahmen unserer Regierungen. Sie haben großen Schaden angerichtet. Für den Ukraine-Krieg können wir auch nichts. Wir sind nicht Teil dieses Krieges, aber unsere Regierung hat uns zum Teil dieses Krieges gemacht. Insofern sind wir natürlich auf allen Ebenen geschädigt, auch im Energiesektor. Das ist für uns, die wir hier sitzen, eine lockere Sache. Wir und einige andere auch können immer noch unsere Häuser heizen wie vorher, aber es gibt viele Menschen in unserem Land, die das nicht können. Das ist nicht in Ordnung. Das soll hier noch einmal gesagt werden. Ansonsten ist es richtig, dass wir das hier machen. Es ist ein Punkt der Gerechtigkeit. Man kann nicht dem einen etwas geben und dem anderen, dem es auch zusteht, nicht. Wir sind also dafür. Wir hoffen nur, dass die bürokratischen Hindernisse nicht zu groß sein werden, sodass das alles ordnungsgemäß und beizeiten ankommt. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. W eitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/143. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/143 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fr aktionen des Hohen Hauses. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/143 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Im Einzelfall kann der Landtag von dieser Vorschrift gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten durch Beschluss abweichen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten werden kann. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetz entwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fr aktionen des Hohen Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu T agesordnungspunkt 5: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Drucksache 17/149) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Fr au Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder haben Rechte! Diese Rechte und die verschiedenen Hilfearten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Achten Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Aber gerade das Sozialrecht und insbesondere das Jugendhilferecht sind kompliziert - nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch für Eltern und ihre Kinder. Genau dort setzen wir an. Mit der Ombudsstelle geben wir Kindern und Familien einen Wegweiser an die Hand. Wir schaffen also einen Ort, der das Informationsgefälle zwischen Leistungsträgern und Leistungsempfängern ausgleicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für mehr Kinderschutz im Saarland! (Beifall von der SPD.) Die Ombudsstelle wird ein Teil des Kompetenzz entrums Kinderschutz im Saarland werden. Dieses soll künftig von der oder dem neuen Kinderschutzbeauftragten geleitet werden. Die Ombudsstelle ist ein kleiner Teil der großen Lösung bei der Reform der Jugendhilfe. Lieber Minister Jung: Gut, dass das Saarland hier zeitnah nachzieht und mit anderen Ländern aufschließt. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann sind Kinder und ihre Familien auf Hilfe angewiesen? Oft sind die Vorstellungen darüber abstrakt, die Belastungen aber ganz konkret und drängend. Es geht dabei um Familien, in denen häufig Streit an der Tagesordnung ist. Es geht um Familien, in denen die Eltern so überfordert sind, dass sie nicht genügend Kapazitäten haben, sich ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Es geht um Kinder, deren Hilflosigkeit in Ärger, Wut und Frust umschlägt. Es geht um Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Konflikte mit dem Kind und der Familie nicht mehr intern gelöst werden können. Das sind Beispiele für Fälle, in denen die Ombudsstelle künftig eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Jugendhilfe und Familie einnehmen kann. Es geht dabei auch darum, dass Eltern und ihre Kinder im Fall der Fälle nicht im Blätterwald des Sozialgesetzbuches alleingelassen werden. Es geht darum, dass Kinder, Jugendliche und Familien im Konfliktfall Unterstützung an die Hand bekommen, die über Rechte informiert, aber auch vermittelt und bestenfalls zu einer Klärung des Konfliktes beiträgt. Es geht darum, bestehende Informationsgefälle abzubauen und Machtasymmetrien auszugleichen. Aus diesem Grund sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe verpflichtet, die in der Ombudsstelle tätigen Personen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Aufklärung zu unterstützen, Ihnen also Auskünfte zu erteilen und bei der Klärung von Konflikten mitzuhelfen. Durch die Schaffung dieser externen Beschwerdestelle wird die Rechtsposition von jungen Menschen und ihren Familien gestärkt. (Abg. Braun (SPD)) (Beifall von der SPD.) Was dabei besonders wichtig ist: Die Ombudsstelle soll unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden agieren, wenn sie jungen Menschen und ihren Familien im Konfliktfall mit der Kinder- und Jugendhilfe beratend und vermittelnd zur Seite steht. Genau das steht in § 9a SGB VIII. Sicher hätte man die Ombudsstelle auch an andere Orte angliedern können - ich denke zum Beispiel an den Landtag oder die LI-GA. Ich glaube aber, dass das Sozialministerium genau der richtige Ort ist, weil dort viele Kompetenzen zusammenlaufen. Ich bin mir auch sicher, dass die Unabhängigkeit sichergestellt ist, wie es sich auch künftig bei der oder dem Kinderschutzbeauftragten verhalten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, oft fühlen sich Kinder überhört, übersehen, gar übergangen. Für uns Erwachsene scheinen die Rechte von Kindern selbstverständlich. Wir wissen auch, wo wir sie finden: Wir schauen ins Grundgesetz oder nehmen das Sozialgesetzbuch zur Hand. Wer übersetzt aber das Formaljuristische in die Sprache, die Kinder und Jugendliche verstehen? Deswegen wende ich mich jetzt direkt an Kinder und Jugendliche hier im Saarland: Liebe Kinder, wusstet ihr, dass alle Kinder gleichberechtigt sind? Dass euch keiner wegen eures Geschlechts, eurer Hautfarbe, eures Glaubens oder einer Behinderung diskriminieren, also benachteiligen darf? Dass jedes Kind ein Recht auf seine Identität hat, also zu wissen, aus welchem Staat man kommt und wer die eigenen Eltern sind? Wusstet ihr auch, dass euch keiner schlagen darf? Nicht die Eltern, keine Vertrauensperson und auch sonst niemand. Ihr habt ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Es klingt vielleicht selbstverständlich, aber wusstet ihr, dass ihr neben der Schulpflicht auch das Recht habt, in die Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen? Wusstet ihr, dass ihr das Recht habt, eure Eltern, eure Freundinnen und Freunde, eure Bekannten anzurufen und zu treffen? Auch im Sozialgesetzbuch sind viele Rechte für Kinder verankert. Wusstet ihr, dass ihr das Recht habt, eure Beratung durch das Jugendamt wahrzunehmen, ohne dass eure Eltern informiert werden müssen, wenn ihr euch wirklich in einer Notlage befindet? Oder dass ihr das Recht habt, in einer schwierigen Lebenssituation beim Jugendamt um Hilfe zu bitten und in Obhut genommen zu werden? Über all das wird die Ombudsstelle künftig informieren und beraten. Zu den Gesprächen, liebe Kinder, müsst ihr nicht alleine gehen. Ihr könnt eine Vertrauensperson mitbringen und euer Herz öffnen und ausschütten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist: Entscheidungen dürfen niemals über den Kopf von Kindern hinweg getroffen werden. (Beifall von der SPD.) Denn auch Kinder müssen sich nicht alles gefallen lassen. Sie sind keine obrigkeitshörigen Untertanen, sie sind unsere Zukunft. Das ist der Grund, weshalb wir mehr Mitbestimmung auf allen Ebenen möglich machen. Das ist der Grund, weshalb wir auch beim Wahlrecht ab 16 vorankommen wollen. Danke, lieber Pascal, für deine Initiative in dieser Woche! (Beifall von der SPD.) Und das ist auch der Grund, weshalb Kinderrechte endlich ins Grundgesetz gehören! (Beifall von der SPD.) Ich weiß, hier im Hohen Hause herrscht Einigk eit darüber, ich hoffe, dass wir es auch schaffen, Bewegung in die Unionsfraktion im Bundestag zu bringen. Wir sollten uns das hier auch im Kleinen zu Herz en nehmen. Wir setzen darauf, dass in der nun folgenden Anhörung wieder viele Kinder- und Jugendverbände gute Verbesserungsvorschläge machen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir schaffen eine weisungsunabhängige Ombudsstelle, die im Konfliktfall berät und oft auch zur Schlichtung beitragen wird. Wir stärken mit diesem Gesetz Kinder, Jugendliche und ihre Familien und machen einen weiteren Schritt in Richtung mehr Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Ich bitte daher um Zustimmung in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. Ich eröffne nun die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann sich manchmal nur wundern, dass auch in unserem kleinen und so überschaubaren Land jeden Tag Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt werden. Hier stellt sich uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen, denn: Kinder brauchen den besonderen Schutz der gesamten Gesellschaft. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich gehöre nun 40 Jahre dem Jugendhilfeausschuss meiner Gebietskörperschaft, dem Aus- (Abg. Scharf (CDU)) schuss beim Landkreis St. Wendel, an. In jedem Jahr sehe ich aufs Neue die explodierenden Kosten der Jugendhilfe. Das ist nun aber nicht etwa nur typisch für die Gebietskörperschaft St. Wendel, sondern für das gesamte Land. Bedenken wir , wie viel Geld wir für ambulante und stationäre Jugendhilfe ausgeben müssen: Auch das zeigt uns, dass wir dieses Thema in den Mittelpunkt unseres Tuns und Handelns stellen müssen. Heute beraten wir über die Ombudsstelle; das ist eine Aufgabe, die uns vom SGB VIII aufgegeben wurde. Für meine Fraktion kann ich feststellen, dass dieser uns dazu vorliegende Gesetzentwurf ein ordentlicher ist. Wichtig dabei ist die Unabhängigkeit, das wurde ja bereits angesprochen. Sicherlich, man kann das diskutieren: Auch ich vertrete durchaus die Haltung, dass die Lösung einer Ansiedlung beim Ministerium ordentlich und gut ist. Entscheidend werden aber die Menschen sein, die letztlich diese Arbeit verrichten werden, und bei ihrer Gewinnung wünsche ich uns allen eine glückliche Hand. Ich hoffe, dass wir gute Bewerbungen haben werden und dass wir bei der Auswahl auch jemanden finden werden, der diese Aufgabe mit Hand, Herz und Verstand bewältigt. Das wird das Entscheidende, das wird das Wichtigste sein. Anmerken möchte ich dazu auch, dass diese Arbeit oftmals eine sehr, sehr schwere Arbeit ist. Man gerät dabei auch in die Grenzsituationen des Menschseins. Ich durfte ja zwei Untersuchungsausschüssen angehören, dem Untersuchungsausschuss beim Fall Pascal, bei dem das Jugendamt des Regionalverbands in einer sehr schwierigen Situation war, und nun auch noch einmal dem Untersuchungsausschuss zu Missbrauchsvorwürfen am UKS in Homburg. Wir mussten feststellen, dass aufseiten der Jugendämter manchmal auch eine Überforderung vorlag. Auch das zu bedenken ist wichtig. Umso mehr wünsche ich mir, dass diese Ombudsstelle personell gut ausgestattet wird, dass sie vor allem aber ausgestattet wird mit Expertinnen und Experten, die auch den Jugendämtern beratend zur Seite stehen können. Es gilt, hierbei zusammenzuarbeiten, zusammenzustehen. Mein Wunsch ist, dass wir nun in den Anhörungen aus einem guten Gesetzentwurf einen sehr guten Gesetzentwurf machen. Denn das haben die Kinder in unserem Land verdient. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche auch den Kindern in diesem Land nur das Allerbeste! - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Scharf. Wir fahren in der Aussprache fort, es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Für die SPD-Landtagsfr aktion erteile ich Frau Abgeordneter Réka Klein das Wort.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleg*innen! Ich darf hier heute zum Thema Ombudsstelle für Jugendhilfe sprechen. Wieder ist Kinder- und Jugendschutz ein wichtiger Teil unserer Plenarsitzung. Danke Magnus, dass du so schnell und konsequent voranschreitest! Unter dem Begriff Ombudsstelle kann sich vielleicht nicht jeder sofort etwas vorstellen. Doch dahinter versteckt sich ein elementarer und wichtiger Baustein im Jugendschutz: eine unparteiische Schiedsperson. Sie informiert, berät und kann im Konfliktfall vermitteln. Sie agiert unabhängig und vertraulich. Ratsuchenden wird kostenlos geholfen. Viele andere Bundesländer haben bereits eine solche Stelle eingerichtet. Andere Länder sind also in ihren Strukturen schon viel weiter als wir. Und dennoch - und vielleicht gerade deshalbist dies heute wieder ein richtiger und wichtiger Schritt für den saarländischen Kinder- und Jugendschutz. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, ich bin aus der aktiv en Kinder- und Jugendarbeit herausgegangen, um hier im Landtag für alle übergreifend etwas bewegen zu können. „Réka, du wirst dir die Zähne ausbeißen. Du wirst dich nur ärgern, weil alles viel zu langsam gehen wird!“ - Aber hey, wir sind im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode, und ich kann schon heute mit Stolz sagen: Wir reden nicht nur über Jugendschutz, nein, wir stärken ihn - und das stetig. Darauf bin ich stolz. (Beifall von der SPD.) Bei der Ombudsstelle können Familien, Kinder und Jugendliche Rat suchen. Sie ist aber auch eine Instanz für das Jugendamt. Die Ombudsstelle ist eine Instanz der Neutralität, damit ist sie ein großer Player für die Jugendarbeit. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass Familien teilweise den Eindruck haben, in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Jugendamt zu stehen. Das Jugendamt scheint ihnen immer am längeren Hebel zu sitzen. In der Folge werden Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe von der Familie nicht immer als Kooperationspartner*innen angesehen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Familien, Kinder und Jugendlichen sich an eine unabhängige Stelle wenden können. Die Ombudsstelle durchbricht also dieses Machtverhältnis, das in vielen Köpfen existiert und die zielgerichtete Zusammenarbeit blockiert. Die Familien müssen sich nicht mehr aus- (Abg. Klein (SPD)) geliefert fühlen. Die Ombudsstelle stärkt somit auch die Position der einzelnen Mitarbeiter*innen des Jugendamtes. Sie fördert ihr Verhältnis zu Familien, und genau davon - und das ist das Wichtigste - profitieren am Ende unsere Kinder. Meine Damen und Herren, das ist ein Meilenstein, denn ab jetzt wird es im Saarland eine neutrale Stelle geben, an die die Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe all diejenigen verweisen können, die sich ungerecht behandelt fühlen. Und auch die Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe bekommen eine weitere Beratungsinstanz. Das ist ein riesiger Schritt für die Kinder- und Jugendhilfe im Saarland, das ist ein wichtiger Schritt für unsere Kinder und ein fantastischer Schritt nach nur sechs Monaten Amtszeit. - Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein, und erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete und Kollegen! Liebe Zuhörer! Kinderund Jugendhilfe, wen berührt dieses Thema nicht? Wem liegt es nicht am Herzen, dass die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewahrt und gestärkt und dass die Schaffung und der Erhalt einer Kinder- und kinderfreundlichen Umwelt in den Fokus genommen wird? Gleiches gilt für die Unterstützung von Eltern und Kindern in zum Teil schwierigen Situationen. Beratung und Hilfestellungen sind beispielsweise nötig bei Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung, Vaterschaftsfeststellungen, Unterhaltsfragen, Adoption et cetera. Die Organisation der Kinderbetreuung in Kindergärten und Kinderhorten, die Regelung der Fremdunterbringung gehören auch dazu - allgemein die Sorge und das Ziel des Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren. Dies alles unterstützt die AfD, dies alles ist uns ein Herzensanliegen, was wir auch sonst niemandem hier in Abrede stellen. Aber leider können wir der Gesetzesvorlage nicht zustimmen und werden uns enthalten. Warum? Nicht, da wir etwas gegen eine Ombudsstelle hätten. Es ist immer besser, sich außergerichtlich zu einigen, beraten zu lassen und einen Konsens zu finden, statt oft langwierige und unter Umständen kostenintensive Prozesse zu führen, bei denen eine Streitpartei letztlich sozusagen auf der Strecke bleibt. Das ist nie eine gute Basis, um dem Kindeswohl gerecht zu werden. Auf das Thema Konfliktlösung durch Verhandeln werden wir unter TOP 18 ja auch noch zu sprechen k ommen. Ob bei den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe der Bedarf einer Ombudsstelle im Saarland tatsächlich gegeben ist, weiß ich nicht einzuschätzen, weiß ich nicht zu beurteilen. Das ist letztlich aber auch egal. Denn es geht im Grunde, wenn man die Vorlagen eindampft, wie es so häufig ist, einzig um allein um § 39 Abs. 3 der Gesetzesvorlage. Da heißt es: „Die Ombudsstelle ist mit den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal- und Sachmitteln auszustatten.“ Dies ist der Kern, das, worum es geht, oder, wie das Sprichwort besagt: Hier hängt die Zwiebel am Haken. Kinder- und Jugendschutz ist dabei nur das benutzte Vehikel, wieder ein paar Posten zu schaffen, die man mit bereits verdienten oder hoffnungsvollen Nachwuchstalenten der eigenen Klientel besetzen kann. (Widerspruch bei der SPD-Fraktion. - Abg. Klein (SPD): Das ist eine Unverschämt- heit.) Kinder- und Jugendhilfe ja, Aufblähung und Postenschaffen nein! Die AfD-Fraktion enthält sich. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert, und erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken für die gute und konstruktive Atmosphäre, Herr Kollege Scharf, in der wir heute einen wichtigen Baustein zum Thema Kinderschutz im Saarland miteinander diskutiert haben. Das stimmt mich optimistisch, dass wir diese Debatten auch zukünftig in diesem guten Stil weiterführen können. Ich war jetzt aber doch etwas negativ beeindruckt von dem, was Sie, Herr Schaufert, hier gerade an Vorwürfen erhoben haben: Es gehe an dieser Stelle nur wieder darum, Posten zu schaffen, um sie verdienten Parteileuten zuschanzen zu können. Das ist nicht wahr. Ich stelle vielmehr fest: Kinderschutz fördern wollen Sie, dafür etwas tun wollen Sie nicht. Das ist die klare Aussage. (Beifall von SPD und CDU.) Bei dem Thema, wie Posten geschaffen und mit v erdienten Parteileuten besetzt werden, kehren Sie am besten vor der eigenen Haustür, da haben Sie als AfD-Fraktion im Haus genug zu tun. (Beifall von der SPD.) Ich will mich zunächst einmal ganz herzlich bei der SPD-Fraktion bedanken, die diesen Gesetzentwurf heute eingebracht hat. Die Einbringung durch die SPD-Fraktion ermöglicht uns ja, schneller voranzukommen, als es sonst möglich gewesen wäre. Es ist bereits gesagt worden, viele andere Bundesländer haben schon entsprechende Ombudspersonen und entsprechende Rechtsgrundlagen eingerichtet. Wir wollen jetzt keine weitere Zeit verlieren. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind zwei Stellen vorgesehen. Ich hatte schon in der Vergangenheit gesagt, dass wir sie im Kompetenzzentrum für Kinderschutz gemeinsam mit dem Kinderschutzbeauftragten einrichten werden. Damit werden wir heute an dieser Stelle einen wichtigen ersten Schritt tun. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, und darauf haben sowohl die Rednerinnen der SPD als auch der Kollege Scharf hingewiesen, dass sichergestellt ist - das haben wir mit dem Entwurf auch sicherlich ordentlich hinbekommen -, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantiert ist, denn sie arbeiten in einer schwierigen Gemengelage, weil sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind für Kinder, für Jugendliche und Eltern, die sich beschweren wollen, die prüfen lassen wollen, ob die Jugendämter oder die freien Träger - auch um die geht es - in ihren Einrichtungen die Kinderrechte und den Kinderschutz immer in ausreichender Weise wahren und schützen. Da sind wir schon in ganz schön schwierigem Fahrwasser. Es geht hier um ganz elementare Persönlichkeitsrechte, um Familienrechte, es geht um ein schwieriges Spannungsverhältnis, wenn es beispielsweise um die Herausnahme eines Kindes aus einer Familie geht, um eine Inobhutname, oder um verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Hilfe zur Erziehung, aber teilweise auch um die Praxis in Kindertageseinrichtungen. Es geht auch um ein Machtgefälle, das man vielleicht als Bürgerin und Bürger wahrnehmen kann. Die Hilfesuchenden zu stärken, ist die Aufgabe der Ombudsperson. Herr Kollege Scharf, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wir müssen uns viel Mühe geben, dort gemeinsam die richtigen Personen auszusuchen. Die sollten schon viel Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mitbringen. Wir gemeinsam werden sicherlich auch darauf achten, dass sie in ihrer Arbeit die notwendige Unabhängigkeit und Freiheit haben, damit sie diese wichtige Aufgabe im Saarland entwickeln können. Ich bin mir sicher, der saarländische Landtag wird diese Personen auch in ihrer Arbeit unterstützen und mithelfen, dass sie den entsprechenden Freiraum haben. Ich bin mir sicher, dass der Landtagsausschuss zu diesem Thema eine umfangreiche Anhörung durchführen wird. Das ist auch notwendig, weil wir das als Regierung in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht getan haben. Nichtsdestotrotz will ich darauf hinweisen, dass wir schon mit dem ein oder anderen bei den öffentlichen und den freien Trägern gesprochen haben, ob das denn ein Weg sein könnte, den man gemeinsam gehen kann. Ich bin optimistisch, dass wir da eine große Unterstützung für diesen gemeinsamen Weg finden werden. Ansonsten freue ich mich auch auf die Debatte im Ausschuss und die Anhörung und auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Gesetz. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Herr Fraktionsv orsitzender Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt. Ich darf Sie bitten, das Saalmikrofon zu benutzen. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Dr. Jung, Sie haben in Ihren Ausführungen gleich meinen Kollegen Schaufert angegriffen, weil er die Vermutung geäußert hat, dass vielleicht oder wahrscheinlich oder möglicherweise für diese Stellen dann verdiente Parteigänger oder -gängerinnen vorgesehen sind. Nun ist das natürlich eine Vermutung, aber sie ist ja nach der Praxis, die man aus den vergangenen Jahrzehnten kennt, nicht völlig aus der Luft gegriffen. Davon allerdings abzuleiten, dass wir deshalb nicht für den Kinderschutz sind, das ist nicht in Ordnung. Und wenn Sie dann sagen, wir sollen vor unserer eigenen Tür kehren, dann frage ich Sie: Nennen Sie mir mal nur eine einzige Person von der AfD, die in einer Landesbehörde im Saarland tätig ist. Nur eine einzige Person! (Abg. Haas (SPD): Schauen Sie in Ihre Frak- tion!) Die Fraktion ist nicht die Landesverwaltung. Die Fr aktion ist die Fraktion. (Mehrere Zurufe aus der SPD.) Wir werden ja in der AfD-Fraktion keine verdienten SPD-Mitglieder aufnehmen, das ist ja wohl klar. - Das wollte ich nur gesagt haben. Danke schön.
Becker
Herr Minister Jung, möchten Sie darauf erwidern?
Dr. Magnus Jung
Nein.
Becker
Dann ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile das Wort für die CDU Land-‑ tagsfraktion Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen. Ich finde es schön, dass wir bei dem Thema weiterkommen. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal. Daran haben wir unseren Beitrag. Wir haben mitgeholfen, dass das Thema diesen Stellenwert erhält und Kinder- und Jugendschutz bei uns im Land eine Bedeutung hat. (Beifall von der CDU.) Ich möchte aber auch feststellen, dass die Ombudsstelle keine saarländische Erfindung ist, sondern auf eine bundesgesetzliche Regelung zurückgeht, die von der Koalition in Berlin auf den Weg gebracht wurde. Andere Bundesländer haben das schon, von daher ist es gut, dass dies auch bei uns umgesetzt wird. In der Personalisierung wünsche ich mir - ich will der Haushaltsdebatte nicht vorgreifen -, dass kw-Vermerke im Laufe der Zeit wegfallen, damit die Personalisierung in dem Bereich auch wirklich festgeschrieben ist und vorangeht. Ich habe mich auch gemeldet, weil ich familienpolitische Sprecherin meiner Fraktion bin. Diese Beratungsstelle ist für Kinder und Jugendliche und für die Familien. Ich habe es sehr bedauert, dass der Bereich Familie im Geschäftsbereich des Ministeriums nicht mehr genannt wird. Wir haben die MUKMAV-Version, also gibt es durchaus sperrige Titel für Geschäftsbereiche von Ministerien. Ein weiteres F für Familie wäre schön gewesen und auch, wenn es im Ministerium als Geschäftsbereich geblieben wäre. Sie sagen nämlich auch, dass es darum geht, Familien zu unterstützen. Eine solche Aufgabe nimmt nicht nur Familien in schwierigen Situationen in den Blick, sondern für uns besteht auch ein Auftrag, Familien allgemein in ihrer Familienarbeit zu unterstützen, nicht nur, wenn sie in kritischen Situationen sind. Ich hoffe, dass wir in dem Bereich auch bei den kommenden Themen vorankommen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ich wünsche der jungen Familie des Ministers alles Gute, das habe ich ihm im Vorfeld mitgeteilt. - Ich wünsche jeder Familie alles Gute, jungen Familien, aber auch älteren Familien. Ich glaube, es sind genug Kolleginnen und Kollegen unter uns, die wissen, dass viele Herausforderungen gerade bei Familien bestehen, die ältere Kinder haben. Es ist Aufgabe saarländischer Politik, auch diese Familien im Blick zu behalten. In diesem Sinne freue ich mich auf das weitere Arbeiten. - Wir stimmen dem Entwurf zu. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Becker
ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetz entwurf Drucksache 17/149. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/149 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/149 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag - eGBTStVtr) (Drucksache 17/144) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem E-Health-Gesetz und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz hat der Bund in den vergangenen Jahren die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, allen Berufsgruppen im Gesundheitswesen die digitalen Möglichkeiten der Vernetzung zur Verfügung zu stellen. Es soll somit allen Leistungserbringern im Gesundheitsbereich der Zugriff auf Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht werden. Denn für die bestmögliche Nutzung der Potenziale der digitalen Möglichkeiten ist eine Einbindung aller Akteure in die Telematikinfrastruktur entscheidend. Bisher können Informationen von nicht approbierten Leistungserbringern nur auf dem klassischen Weg weitergegeben werden, da keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur besteht. Im Vergleich zur digitalen Weitergabe der Informationen ist der klassische Weg zeitaufwendiger und fehleranfälliger. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zum elektronischen Gesundheitsberuferegister-Staatsvertrag schaffen wir einen wichtigen Baustein, um eine Verbesserung herbeizuführen. Im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sollen auch die nicht-approbierten Leistungserbringer die digitalen Möglichkeiten nutzen können. Die ersten Berufsgruppen sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie die Pflegefachkräfte. Insbesondere ist hier die elektronische Patientenakte zu nennen. Dafür müssen Inhalte, Verarbeitungsbefugnisse und Zugriffskonzeption der elektronischen Patientenakte näher ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Leistungserbringer Zugriffs- und Verarbeitungsrechte erhalten, damit sie die elektronische Patientenakte lesen und befüllen können. Dies soll durch elektronische Heilberufs- und Berufsausweise erfolgen, die unter anderem die elektronische Signatur sowie Verschlüsselungselemente enthalten. Die Herausgabe dieser Ausweise soll - wie in der GMK beschlossen - durch eine gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen, das eGBR, erfolgen. Das eGBR soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht-approbierten Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, übernehmen. Voraussetzung für die Herausgabe eines Ausweises ist dabei immer eine positive Rückmeldung der entsprechenden saarländischen Heilberufekammer und des Landesamtes für Soziales. Die Einrichtung des länderübergreifenden eGBR stellt eine sachgerechte und für das Saarland auch kostengünstige Erfüllung der gemeinsamen Verpflichtungen sicher. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wollen wir als Saarland dem Staatsvertrag zustimmen. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder. Die Einbindung der Länder in der gemeinsamen Stelle in Münster wird über einen Länderbeirat sichergestellt. Zur Umsetzung dieses Vorhaben darf ich Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister Jung und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/144. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/144 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/144 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben alle anwesenden Landtagsfraktionen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Drucksache 17/146) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Dr . Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat die herausragende Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung deutlich werden lassen. Die Corona-Pandemie hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Stärkung des ÖGD als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens dringend geboten ist. Der Pakt für den ÖGD sieht aus diesem Grund unter anderem eine umfangreiche und damit kostenintensive Aufpersonalisierung des ÖGD vor, aber auch eine Modernisierung und bessere Vernetzung. Nicht nur die quantitative Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes spielt bei der Aufgabenerfüllung eine entscheidende Rolle, sondern auch die qualitative Ausstattung. Ein gutes Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das Personal ist dabei ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Länder haben sich daher im Rahmen des P aktes für den ÖGD verpflichtet, eine adäquate personelle und sachliche Ausstattung der Bildungsinstitutionen - inklusive länderübergreifender Institutionen - für das Öffentliche Gesundheitswesen bereitzustellen, damit diese den vermehrten Bedarf für Aus- und Weiterbildung erfüllen können. Aus dem Pakt werden hierzu insgesamt 35 Millionen Euro für 5 Jahre bereitgestellt. Was die Aus-, Fort- und Weiterbildung betrifft, so nimmt die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf bundesweit eine Vorreiterrolle ein, da diese ein sehr breites Spektrum an Bildungsangeboten abdeckt. Im Saarland können die Fachkräfte des ÖGD bereits seit dem vergangenen Jahr das Bildungsangebot der Akademie unentgeltlich nutzen. Grundlage hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung, die zwischen dem Saarland und der Akademie geschlossen wurde. Dieses Angebot wurde durch die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter sehr rege angenommen. Für 2022 haben sich bisher insgesamt 359 Personen aus dem Saarland für Veranstaltungen der Akademie angemeldet. Das Bildungsangebot der Akademie wird in der Regel online angeboten, sodass die Mitarbeitenden keine längeren Wege oder Anfahrtszeiten in Kauf nehmen müssen. Im Rahmen der genannten Verwaltungsvereinbarung hat das Saarland bereits den Willen kundgetan, dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen zum 01. Januar 2023 formell mittels Staatsvertrag beizutreten. Das Saarland wäre damit offiziell das 13. Trägerland der Akademie, die als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bereits seit dem Jahr 1971 eine wichtige Arbeit leistet. Die Finanzierung des Beitritts kann aus Mitteln des ÖGD-Pakts und ergänzend aus Mitteln aus dem Haushaltstitel des Ministeriums sichergestellt werden. Der vom Saarland zu tragende Beitrag wird im Verhältnis zu dem durchschnittlichen Gesamtkostenbeitrag aller Trägerländer kalkuliert und würde jährlich rund 60.000 Euro betragen. Daneben fließen länderanteilig Mittel aus dem ÖGD-Pakt an die Akademie ab. Im Gegenzug können die Mitarbeitenden des ÖGD des Landes und der Kommunen die Bildungsangebote unentgeltlich wahrnehmen. Um ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu schaffen, erscheint es gerade auch vor den Zielsetzungen des ÖGD-Paktes notwendig, eine Institution zu etablieren, die fortlaufend ein umfangreiches Bildungsangebot zur Verfügung stellen kann. Dies gelingt aber nur dann, wenn diese als etablierte und zentrale Bildungsinstitution über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und damit eine optimale strukturelle Ausrichtung gewährleisten kann. Wenig zielführend wäre es daher, wenn deren finanzieller Rahmen stark eingeschränkt oder wenig kalkulierbar ist. Darunter leidet zwangsläufig sowohl das quantitative als auch das qualitative Angebot einer solchen Institution. Daher stellt sich nach meiner Auffassung auch nicht die Frage, ob es hier genügen würde, lediglich die Kosten für die Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen vonseiten des Saarlandes zu übernehmen. Vorliegend geht es in Einklang mit den Zielen des ÖGD-Paktes um die Schaffung einer modernen und qualitativ hochwertigen Bildungsinfrastruktur. Formell bedarf es hierzu eines Landesgesetzes in Form eines Zustimmungsgesetzes, da es sich bei dem Beitritt zur Akademie um einen Staatsvertrag im Sinne der saarländischen Landesverfassung handelt. Zur Umsetzung dieses Vorhabens darf ich Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten, damit der Beitritt des Saarlandes zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zum 01. Januar 2023 vollzogen werden kann. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Minister, und eröffne die A ussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetz entwurf Drucksache 17/146. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/146 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/146 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Landtagsfraktionen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (AG-BtOG) (Drucksache 17/145) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Dr . Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, meinen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement erst einmal ganz herzlich zu danken. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es geht jetzt um das Saarländische Ausführungsgesetz zum Betreuungsorganisationsgesetz. Im Januar 2023 wird bundesweit das Betreuungsorganisationsgesetz in Kraft treten. Mit diesem Gesetz sollen stärker die Betreuten und ihre Wünsche in den Fokus gerückt werden. Aus diesem Grund muss auch das Ausführungsgesetz völlig neu verfasst werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soll gestärkt werden, um damit das Betreuungsrecht stärker an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Ein Mittel zur Umsetzung dessen soll die sogenannte erweiterte Unterstützung sein. Durch eine zeitlich befristete Unterstützung im Vorfeld einer möglichen Betreuung soll die eigentliche Betreuung vermieden werden. Darüber hinaus soll eine Qualitätssteigerung im Betreuungsrecht für Berufsbetreuer, aber auch für ehrenamtliche Betreuer erreicht werden. Im Saarland betreuen über 300 Berufsbetreuer circa 9.000 Menschen. Diese Berufsbetreuer müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen, sofern sie noch keine jahrelange Erfahrung haben oder Juristen oder Ähnliches sind. Die ehrenamtlichen Betreuer, die aktuell circa 55 Prozent aller Betreuungen im Saarland leisten, möchten wir in Zukunft stärker durch die Betreuungsvereine unterstützen und fördern. Es handelt sich beim Betreuungsorganisationsgesetz um ein Bundesgesetz, das das bisherige Betreuungsgesetz ablösen wird. Es umfasst zum Teil gänzlich neue Aufgaben wie beispielsweise die erweiterte Unterstützung, das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer sowie die Anerkennung von Sachkundelehrgängen, die die neuen Berufsbetreuer absolvieren müssen. Im Rahmen des neuen Ausführungsgesetzes müssen unter anderem auch die Zuständigkeiten der örtlichen Betreuungsbehörden, nämlich die der Landkreise und der überörtlichen Betreuungsbehörde - das ist das Sozialministerium -, für die verschiedenen Aufgaben festgelegt werden. Die neuen Aufgaben und Aufgabenmehrungen haben insbesondere auf Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes einen höheren Aufwand zur Folge. Daher ist nach dem Konnexitätsausführungsgesetz mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, um zu einer möglichst einvernehmlichen Beurteilung der finanziellen Folgen zu gelangen. Der Belastungsausgleich, der den Landkreisen und dem Regionalverband in pauschalierter Form zu zahlen sein wird, ist im Rahmen einer sogenannten Kostenfolgenabschätzung auf Grundlage eines engen Austauschs mit dem Landkreistag berechnet worden. Er wird in einer eigenen Ressortverordnung dargestellt, da die parallelen Verhandlungen mit dem Landkreistag noch andauern. Derzeit befinden wir uns in der Endabstimmung mit dem Landkreistag. Das Ausführungsgesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die vorgenannte Rechtsverordnung, in der die genaue Höhe des Belastungsausgleichs und das Verfahren geregelt werden. Auch das Registrierungsverfahren der Berufsbetreuer wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Beide Verordnungen sollen mit dem Gesetz gemeinsam in Kraft treten. Seit Anfang des Jahres haben Arbeitsgruppen mit Beteiligung des Landkreistages und der LI-GA getagt, sodass die Wünsche beider Verbände berücksichtigt werden konnten. Ein enger Austausch und die Einbindung beider Verbände ist uns von Anfang an sehr wichtig gewesen, damit die Neuerungen des Betreuungsorganisationsgesetzes im Saarland bestmöglich umgesetzt werden können. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Des Weiteren haben wir zusammen mit dem Landkreistag als Kostenträger einen höheren Zuschuss für die Betreuungsvereine verhandelt und befinden uns diesbezüglich nun in der Feinabstimmung der letzten Details. Damit können die Betreuungsvereine die zusätzlichen Aufgaben wie beispielsweise das Anbieten regelmäßiger Weiterbildungen für ehrenamtliche Betreuer wahrnehmen. Das Betreuungsorganisationsgesetz und damit zusammenhängend auch das neue saarländische A usführungsgesetz stellen den Betroffenen in den Vordergrund, versuchen Betreuungen zu vermeiden, werten den Berufsbetreuer auf und unterstützen die Betreuungsvereine deutlicher in ihrer Arbeit. Dies stellt eine qualitative Verbesserung der Arbeit im Betreuungswesen dar, die letztendlich für die Betroffenen große Vorteile bringen wird. Alle rechtlichen Änderungen zusammen werden das Betreuungswesen zukunftsfester gestalten und den Belangen der Betroffenen gerecht werden. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung in Erster Lesung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Minister und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/145. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/145 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den A usschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/145 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-, CDU- und AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes betreffend: Saarländisches COVID-19-Rechtsverordnungsaufhebungsgesetz (Drucksache 17/157) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Diesen Gesetzentwurf bringt die AfD-Fraktion zum wiederholten Mal ein. Ich weiß selbst nicht mehr genau, wie viele Male wir diesen Gesetzentwurf schon eingebracht haben. Es gibt einige Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen, die immer genau aufschreiben, wie oft wir etwas eingebracht haben. Es ist aber nicht unsere Schuld, dass wir dies zum wiederholten Mal tun müssen. Es ist dem Umstand geschuldet, dass Sie ihn immer wieder abgelehnt haben. (Zurufe von der SPD: Oh!) Seit wir uns mit diesem Thema befassen, sind ungefähr zwei Jahre vergangen. Sie können in den Protokollen nachlesen, dass sich die Ansichten der AfD-Fraktion in fast allen Teilen verwirklicht haben. Wir haben fast alles so vorausgesagt, wie es dann auch gekommen ist. Vor dem Beginn der Pandemie hat niemand Corona gekannt. Inzwischen ist aber jedem klar, dass Corona weniger Schaden angerichtet hat, als die Maßnahmen es taten. Auch aus diesem Grund haben wir den Gesetzentwurf immer wieder eingebracht. Ich denke an all die alten Menschen, die einsam gestorben sind. Ich denke auch an die Schulen, die über Monate hinweg gänzlich geschlossen hatten. Wir haben aus dieser Zeit viele Dinge geerbt: Fettleibigkeit und allerlei soziale Probleme. Deshalb denken wir nach wie vor und immer mehr, dass das ein Ende haben muss. Die Kakofonie aus dem öffentlichem Raum zeigt sich in den Überschriften der Presse der letzten Wochen. Ich lese da: „Vorerst keine Pflicht im Saarland - Bürger sollen freiwillig Maske tragen“, „Erstmals im Saarland: Regionalverband Saarbrücken verhängt Arbeitsverbote für Ungeimpfte“, „Saarland: Jetzt Gegenpflicht zur Maske für Heimbewohner“. Dann gab es immer mehr Forderungen nach einem Ende der Impfpflicht. Weiter im Text: „Die saarländischen Impfzentren in Saarlouis und Neunkirchen werden zum Jahresende geschlossen.“ Und weiter in den Überschriften: „Vier Länder kippen Isolationspflicht - Saarland hält ‚zunächst daran fest‘“, „Länder streiten über Ende von Masken- und Isolationspflicht“. Es kommen dann zum Beispiel folgende Dinge v or: Man steigt in Paris, ohne eine Maske zu tragen, in den TGV ein und vor Saarbrücken muss man plötzlich eine Maske aufsetzen. Wir haben immer gesagt, dass man - wenn möglich - Maßnahmen im Gleichklang mit unseren Nachbarländern ergreifen sollte. Das ist alles nicht in Ordnung. Die Verantwortlichen geben ein trauriges Schauspiel ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen ab. Wir sind hier immer so stolz darauf, dass wir das Ohr an der Bevölkerung haben. Lassen Sie mich deshalb zum Abschluss noch zwei Ausschnitte aus Lesermeinungen vorlesen, die ich kürzlich in der Saarbrücker Zeitung gefunden habe. Da steht: „Maskenregeln für Alte beschämend“. Es wird ausgeführt: „Senioren werden tatsächlich zu Tode geschützt.“ Diesen Leserbrief hat eine Ärztin geschrieben: „Wenn ich als Ärztin in ein Altenheim komme, könnte ich darüber weinen, wie die Menschen in ihrer Privatsphäre so eingeschränkt werden.“ Ein anderer Leser schreibt: „Jede bisherige Pandemie endete ausschließlich durch eine Durchseuchung der Bevölkerung. Das wird auch bei Corona nicht anders sein. Alle über den Schutz vulnerabler Gruppen hinausgehenden verpflichtenden Maßnahmen bewirken somit nur eine künstliche Verlängerung der Pandemie, was auch die Entstehung von Virusvarianten begünstigt. Das haben unsere europäischen Nachbarn wohl erkannt, nur Deutschland bisher nicht, wo weiter bewusst Panik geschürt wird. Freiwilliger Eigenschutz ja, verpflichtende Maßnahmen nein.“ - Das war auch immer unserer Meinung. Deshalb werbe ich noch einmal dafür, unserem Gesetzesvorschlag zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Florian Schäfer von der SPD-Fraktion.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, auch uns fällt es schwer, immer wieder auf diesen Antrag zu antworten, und zwar aus folgendem Grund: Die Abschaffung der CO- (Abg. Schäfer (SPD)) VID-19-Verordnung, die Sie immer wieder fordern, war bisher ein jährlicher respektive halbjährlicher Antrag, der von Ihnen gestellt wurde. Es folgt wohl nun die Änderung in einen Dauerauftrag der monatlichen Art und Weise. (Heiterkeit bei der SPD.) In meinem vorherigen Berufsleben war ein Dauer auftrag wirklich etwas Anständiges und Schönes. Was Sie daraus machen, hat anderes Niveau! (Beifall von der SPD.) Die Ausgestaltung des Antrages hat sich vielleicht in der Form und einigen Worten verbessert, aber inhaltlich ist es weiterhin eine ethische Katastrophe, die zeigt, dass Sie nichts, aber auch wirklich gar nichts verstanden haben. Wissen Sie, Herr Dörr, die Kolleginnen und Kollegen und ich könnten in Zukunft unsere Erwiderungen einfach wiederholen beziehungsweise die Reden halten, die wir beim letzten Mal vorgetragen haben. Ich kann mich leider nicht so ausdrücken, wie ich es gerne wollte, da das Antlitz dieses Hohen Hauses nicht beschädigt werden soll. Das schaffen Sie aber schon alleine! (Beifall von der SPD.) Sie haben es heute Morgen mit Ihrer Fraktion mit dem Kommentar zur Ombudsstelle bewiesen. Sie behaupten, Ihre Fraktion wäre ein Orakel, das sehen könnte, was in Zukunft passiert. Sie maßen sich an, die Kompetenzen fraktionsübergreifend bemessen zu können. Das ist am heutigen Morgen schon ein starkes Stück! Jetzt will ich auf die positiven Dinge eingehen, nämlich auf unseren Gesundheitsminister . (Anerkennende Zurufe und Beifall von der SPD .) Wir gehen weg von den Schau-Anträgen der AfD hin zu einem vernünftigen Ansatz, den der Minister mit seinem Appell an die Gesellschaft der Freiwilligkeit dargelegt hat. Wenn Sie dann die Zahlen vergleichen - was Sie, so denke ich, gut machen, mit Ihren Recherchen der Leserbriefe der Saarbrücker Zeitung beweisen Sie das immer wieder -, dann werden Sie sehen, dass dieser Appell bei der Bevölkerung angekommen ist. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Es war ein richtiger Schritt mit richtiger Wirkung, den Minister Jung mit Unterstützung der Regierung und des Landtages getan hat. Zweitens. Die Lockerungen, die er jetzt bei den W erkstätten für Menschen mit Behinderung und den Gemeinschaftsräumen in Alten- und Pflegeheimen in Bezug auf das Tragen von Masken durchführt, sind der nächste richtige Schritt, denn sein Fingerspitzengefühl und sein Vorgehen zeigen, was doch alle, die schon länger in diesem Parlament sitzen, gelernt haben: Wir müssen mit dem Thema umgehen und es nicht einfach niederreden oder wegreden oder es uns wegwünschen, was ich auch schon beim letzten Mal erwähnt hatte. Dies hat auch zur Folge, dass die seit dem 12.11. gültige Corona-Verordnung nun für vier Wochen Gültigkeit hat und nicht für zwei wie vorher mit den Änderungen. Ich will nur einen kurzen Blick auf die Zahlen werfen. Sie sehen es selbst. Wir sprachen bei der letzten Plenarsitzung von einem Tagesindex von 1.664,5. Wir sprechen im Saarland zum Stand vom 15.11. von 216,1. Aber eines sollten wir doch seit diesem Zeitpunkt nicht vergessen, nämlich die Menschen, die leider - Sie haben es thematisch anders angesprochen - verstorben sind. Es waren wieder 77 Menschen. Natürlich sterben Menschen tagtäglich, auch an anderen Krankheiten. Aber w as war das Ziel in der ganzen Zeit? Natürlich müssen wir darauf achten, dass es durch die immer noch bestehende Verordnung nicht dazu kommt, dass unser Kranken- und Pflegesystem überlastet wird. Das steckt doch dahinter! Ich habe versucht, diese Botschaft beim letzten Mal zu vermitteln. Aber nehmen Sie es, wie Sie es wollen. Wir werden diesen Anträgen weiterhin begegnen. Tun Sie mir einen Gefallen. Lesen Sie einfach meine Rede nach. Diese Möglichkeit haben Sie. Zum Abschluss sage ich, dass wir diesen AfD-Antr ag natürlich ablehnen. Der Worte sind genug gewechselt. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Hermann Scharf v on der CDU-Fraktion.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Ihre Ausführungen zu Corona finde ich nur grotesk. Was geben wir den 1.948 Familien, die einen Menschen durch Corona verloren haben, zur Antwort? (Abg. Dörr (AfD): Durch die Maßnahmen.) Hören Sie bitte zu! Sie machen diese Dinge immer . Sie fordern das von anderen ein. Halten Sie sich dann auch an die Regeln! - Ich finde es wirklich grotesk. Sie gehen hier mit Leben um, dass es eine Schande ist. Was sagen wir den Menschen, die Long-COVID-Kranke zuhause sitzen haben? Ich lade Sie gerne ein, nach Homburg zu Professor Bals und zu Philipp Lepper auf die Intensivstation mitzugehen. Dort können Sie sich die Menschen betrachten, die an den Fol- (Abg. Scharf (CDU)) gen von COVID bis zum heutigen Tage leiden. Es sind vor allem viele junge Menschen und auch Leistungssportler, die nie ihre volle Kraft zurückbekommen haben. Was geben wir denen zur Antwort, wenn man sich so lapidar äußert, wie Sie das heute Morgen hier gemacht haben? Ich finde, das ist eine Unverschämtheit. Das muss man Ihnen immer wieder ins Stammbuch schreiben. (Beifall von der CDU und vereinzelt von der SPD .) Ich will feststellen, wir sind bisher in unserem Land durch diese Pandemie ordentlich und gut gekommen, weil wir besonnen vorgegangen sind, weil wir abgewogen haben. Die Beispiele sind gerade wieder genannt worden. In den Werkstätten für behinderte Menschen ist die Maskenpflicht aufgehoben worden. In den Pflegeheimen hat man korrigiert. Es ist ein tägliches Probieren und Ausloten. Es will doch keiner die Menschen quälen! Aber wir dürfen auch eines nicht machen: Wir dürfen jetzt nicht so tun, als gäbe es Corona nicht mehr. Corona wird uns weiter beschäftigen. Wir müssen lernen, damit umzugehen. Das ist die Kunst, diese Dinge zu regeln. Ich kann uns nur raten, diesen besonnenen Weg weiterzugehen. Dann helfen wir den Menschen am meisten. Deswegen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. Hoffentlich bringen Sie ihn nicht mehr auf die Tagesordnung, weil es wirklich verlorene Zeit und Liebesmühe ist. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr von der AfD. Die Restzeit beträgt 3 Minuten.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Scharf, was Sie jetzt alles aufgezählt haben, sind ja nicht die Folgen der Maßnahme. Das ist trotz der Maßnahmen geschehen! (Zuruf.) Die Toten, die wir zu beklagen haben - man kann ruhig sagen: zu beklagen haben -, und auch die Leute mit Schädigungen und andere Schäden, die wir zu beklagen haben, sind ja trotz der Maßnahmen entstanden. Wir waren von Anfang an der Ansicht, dass man die Maßnahmen den Leuten selbst überlassen sollte, nachdem die Mittel bereitstehen. Man sollte die Leute selbst in die Verantwortung nehmen. Wir haben festgestellt, dass in Ländern, in denen das geschehen ist, keine größeren Schäden, sondern oft kleinere Schäden entstanden sind als bei uns, die wir gemeint haben, wir müssen die Leute gängeln bis zum Letzten. Das ist also fürwahr nicht die Folge, weil man es aufgegeben hat, sondern die Folge, weil man es durchgeführt hat. Es ist weiterhin beabsichtigt, das durchzuführen. Die Dinge, von denen man gesagt hat, dass es F ortschritte seien, hat es immer nur auf Drängen der Bevölkerung und der Beteiligten gegeben. Wir meinen, das sollten wir und unsere Regierung selbst machen. Herr Jung, das muss man sagen - man muss immer objektiv und ehrlich bleiben -, ich habe Ihnen seinerzeit dazu gratuliert, als Sie einen Schritt nicht mitgegangen sind, den alle anderen vorgegangen sind. Sie sind in die Richtung mehr Freiwilligkeit gegangen, aber das ist nicht genug. Wir müssen den Mut haben, hier einen radikalen Schnitt zu machen. Es ist nun einmal in einem Gesetz festgestellt, dass Corona nicht mehr als schwere Infektionskrankheit eingestuft ist. Das müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen und die Konsequenzen ziehen. Sie, lieber Kollege von der SPD, sind ausersehen worden, auf meine Dinge zu antworten. Da tun Sie mir im Grunde leid. Andere haben das schon hinter sich. (Heiterkeit und Lachen bei der SPD.) Nur noch einen kleinen Tipp. Wenn Sie scheinbar sagen, dann haben Sie das im Sinne von anscheinend gemeint, denn wenn es scheinbar ist, dann ist es in Wirklichkeit nicht so. Im Saarland sagt man scheinbar für beide Bedeutungen, aber im Hochdeutschen wird scheinbar gebraucht, wenn es in Wirklichkeit nicht so ist, und anscheinend, wenn es so ist. Sie wollten also wahrscheinlich anscheinend sagen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Sprechen bei der SPD.)
Dagmar Heib
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die A ussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/157. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/157 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes (Drucksache 17/150) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Löw das W ort.
Stefan Löw SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Damit haben wir uns bekanntlich schwergetan. Unsere Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag war aber nur das geringere Übel. Ohne Zustimmung gäbe es gar keine Regulierung und wir hätten Verhältnisse wie im Wilden Westen. Gleichzeitig hat unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon damals angekündigt, dass wir den Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages maximal restriktiv ausloten werden. Ein Baustein hierzu ist der hier vorliegende Entwurf zum Spielhallengesetz. Es ist mir wichtig, am Anfang deutlich zu machen, was uns antreibt: Als SPD-Fraktion stellen wir den Spielerschutz als auch den Jugendschutz an allererste Stelle! (Beifall von der SPD.) Wir machen aus unserem Herzen auch keine Mördergrube: Wir hätten das Spielhallengesetz gerne schon in der letzten Legislaturperiode verabschiedet. Das war auch mit der CDU geeint, die uns aber am Schluss leider von der Fahne ging. Ich sag es mal so: Wir sehen das mittlerweile unter den geänderten Mehrheitsverhältnissen durchaus als Chance, noch weiter zu gehen, als das mit der CDU damals möglich gewesen wäre. Denn jetzt hatten und haben wir die Möglichkeit, den alten Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten und ihn in unserem Sinne zu verbessern. (Beifall von der SPD.) Wir machen uns auch keine Illusionen, der Weg dieses Gesetzes wird kein einfacher sein. Die Lobby steht schon bereit und auch schon bei uns auf der Matte. Das ist auch gut so. Wir versprechen, im Verfahren die Lobby derjenigen zu sein, die sich der Sache verschrieben haben, Menschen aus der Spielsucht zu befreien oder sie davor zu bewahren, sich um Kopf und Kragen zu spielen. Das steht schon mal fest. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie alle hier einladen, an der Seite von 15.000 Menschen im Saarland zu stehen, die spielsüchtig sind. 15.000 Menschen, das sind mehr Menschen, als in der Stadt Ottweiler wohnen. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn die Zahl derer, die von den Folgen der Spielsucht betroffen sind, geht weit über die 15.000 hinaus. Auch Familie, Angehörige und Freunde werden unweigerlich in Mitleidenschaft gezogen und leiden unter den Auswirkungen einer Spielsucht. Besonders tragisch ist dabei die Tatsache, dass durch das illegale Glücksspiel Fakten geschaffen und über Jahre hinweg Spielanreize gesetzt wurden. Nur deshalb konnten wir überhaupt zu einer so hohen Zahl an Spielsüchtigen kommen. Ich frage mich immer, wie wir es dem Mann, der Frau, den Kindern von Spielsüchtigen erklären sollen, dass das nun alles legal und fein ist und Spielhallen wie Pilze aus dem Boden schießen und nicht nur unser Stadtbild verschandeln, sondern auch eine ständige Erinnerung für die Betroffenen sind, wie eine Branche ihre Existenz und allzu oft auch ihre Familie zerstört hat. Vielleicht schaut sich da draußen gerade einer die Übertragung dieser Debatte an, der sich noch nie mit diesem Thema beschäftigt hatte, und fragt sich: Warum redet der Löw so hart, warum spricht er von Lobby, Nachschärfen und so weiter? Wahrscheinlich kann dieser Zuschauer das Leid irgendwie nachempfinden, das eine Spielsucht auslöst. Wahrscheinlich will er auch nicht, dass schon Jugendliche in Kontakt mit Glücksspiel kommen. Und es ist gut möglich, dass ihn der Wildwuchs der Spielhallen auch richtig nervt. Aber warum tönt der Löw so laut? Die Antwort ist einfach: Weil die Branche eben auch nicht mit Wattebäuschen wirft und manche Argumente vielleicht niedlich klingen, es aber gar nicht sind. Wollt ihr Beispiele dazu? Da argumentieren die Spielbetreiber , also jene, die die Spielsucht erst entfesselt haben, dass das Glücksspiel dazu dient, den „natürlichen Spieltrieb“ zu kanalisieren. Das klingt irgendwie süß, da will jeder gleich wieder Kind sein und ein bisschen ausgelassen spielen. Wer wünscht sich das nicht? Und während es den natürlichen Spieltrieb des Menschen tatsächlich gibt, gibt es keinen natürlichen Glücksspieltrieb. Es gibt ihn nicht. Ich sage es nochmal: Es gibt ihn nicht! Was es aber wirklich gibt, ist ein unnatürlicher Glücksspieltrieb , das nennt man Sucht. Und so muss man es auch benennen, als Sucht! Lasst uns miteinander nicht auf schöne Bilder, funkelnde Automaten und aufpeitschende Musik reinfallen. Der Groschen fällt immer in Richtung Bank und die Gesellschaft muss den Schaden aufräumen. So darf es nicht sein, deshalb werden wir dem Grenzen setzen! (Beifall von der SPD.) Deshalb ist es für uns als Fraktion so wichtig, dass wir das Antrags- und Auswahlverfahren für Betreiber als auch den Mindestabstand von Spielhallen klar festlegen. Es ist doch völlig klar: Wer in der Vergangenheit wegen illegalen Glücksspiels, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei (Abg. Löw (SPD)) oder Ähnlichem verurteilt wurde, kann und darf k eine Betriebserlaubnis erhalten. (Beifall von der SPD.) Wir wollen jetzt beim Zugang neu regeln, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler und auch Begleitpersonen keinen Zutritt zu Spielhallen mehr haben. Das war eine zentrale und drängende Bitte der Suchtberatungsstelle, der wir gerne nachkommen. So vermeiden wir aktiv Rückfälle in die Spielsucht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir die unentgeltliche und auch entgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken in den Spielhallen gänzlich untersagen. Das Saarland ist nicht Las Vegas und das ist auch gut so! (Beifall von der SPD.) Was ich heute auch schon ankündigen kann, ist, dass wir uns als nächstes Thema das Online-Glücksspiel vornehmen werden, weil sich das Geschäft immer noch mehr in den Online-Bereich verlagert. Bis vor Kurzem war das alles illegal oder in einer rechtlichen Grauzone. Dieses Riesengeschäft war und ist trotzdem 3,3 Milliarden Euro schwer, um genau zu sein. Spielerschutz und Suchtprävention? Pustekuchen! Auch hier müssen wir begrenzen, wo auch immer wir es können. Denn der Einstieg ist dort viel einfacher und niedrigschwelliger und auch der Absprung sehr schwer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags haben wir auch im Spielhallengesetz Anpassungsbedarf. Heute bringen wir unseren Gesetzentwurf in Erster Lesung ein, mit dem erklärten Ziel, dass eine Debatte entfacht werden soll hier in diesem Hohen Hause, aber auch in unserer Gesellschaft. Mit dem Geldverlust beginnt für Spielerinnen und Spieler oft eine Abwärtsspirale: Scham, Isolation, ein möglicher Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, Trennung und Verzweiflung, was nicht selten zu Alkohol- und Drogenmissbrauch führen kann. Wir wollen uns hier nicht wegducken und Spielsüchtige und ihre Familien alleine lassen. Da sind wir als Gesetzgeber gefragt, um die Branche in Verantwortung zu nehmen und streng zu regulieren. Hierzu planen wir erneut eine Anhörung im Landtag des Saarlandes und werden vor allem diejenigen zu Wort kommen lassen, die tatsachlich den Spielerschutz im Blick haben, diejenigen, die tagtäglich helfen, die Folgen der Spielsucht abzufangen und abzufedern und sich um die Menschen und ihre Familien kümmern. Wir werden die gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um unseren Gesetzentwurf weiterzuentwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines will ich aber jetzt schon vorwegnehmen, denn das Ziel ist klar: Wir wollen die bundesweit strikteste Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in der R epublik haben! - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das W ort hat Herr Abgeordneter Raphael Schäfer von der CDU-Fraktion.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes. Zunächst betone ich, dass Glücksspiel allgemein sehr große Gefahren birgt wie Spielsucht und Manipulation, aber auch Begleitkriminalität. Von daher - da sind wir uns in diesem Hohen Hause hoffentlich alle einig - ist es klar, dass der Staat reglementierend eingreifen muss, um auf der einen Seite einen verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel sicherzustellen und auf der anderen Seite ein legales Angebot zu bieten, um den gesamten Bereich entsprechend kanalisieren und - ich glaube, das ist das Allerwichtigste - Suchtgefahren bestmöglich bekämpfen zu können. Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich, dass die Bekämpfung der Spielsucht auch für die CDU-Landtagsfraktion, also nicht nur für die Kollegen der SPD, das oberste Ziel beziehungsweise die oberste Maxime ist, weil es sich um ein wichtiges Gemeinwohlziel handelt. Spielsuchtbekämpfung ist oberste Priorität. (Beifall von der CDU.) Ich beginne mit dem Glücksspiel in Spielbank en, auch wenn das nicht der Kernbereich der heutigen Gesetzesinitiative ist. Es ist dennoch wichtig, weil es sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten gibt. In staatlichen Spielbanken - denken wir einmal an die großen Spielbanken wie Schloss Berg in Perl-Nennig oder die Spielbank in Saarbrücken am Deutsch-Französischen Garten - kann man innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Verlustrisiken eingehen, hat aber auch sehr hohe Gewinnchancen. Es ist egal, ob man ein großes Spiel wie Roulette oder ein kleines Automatenspiel in den Blick nimmt. Bei beiden Spielen bestehen - innerhalb kürzester Zeit - sowohl sehr hohe Verlustrisiken als auch Gewinnchancen. Jedem ist klar, dass das einen riesengroßen Nährboden für Spielsüchtige bietet. Deswegen ist es folgerichtig, dass dieser staatliche Bereich mit dem entsprechenden Nährboden bereits in der Vergangenheit intensiv in den Blick genommen wurde und schon seit langer Zeit ein entsprechendes Sperrsystem für Spielsüchtige existiert. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich komme zu dem zweiten Bereich, dem Kern der heutigen Debatte. Auch dabei geht es um Glücksspiele an Geldspielautomaten. Ich kann mich gerne wiederholen. Es gibt Überschneidungen, Konkurrenzsituationen, aber auch grundlegende Unterschiede. Die sogenannten Spielhallen sind nämlich gewerblich betriebene Spielstätten. Das ist der erste entscheidende Unterschied. Der zweite Unterschied ist, dass dort mit vergleichsweise niedrigen finanziellen Spieleinsätzen agiert wird. Ich will die Dimensionen nennen. Im Verlauf einer Stunde dürfen dort quasi 60 Euro Verlust und 400 Euro Gewinn gemacht werden. Wenn man das mit dem staatlichen Bereich, dem Bereich der Saarland-Spielbank GmbH, vergleicht, erkennt man, dass man dort innerhalb weniger Minuten horrende Summen gewinnen, aber auch verlieren kann. Daher gibt es, zumindest was die Einsätze sowie die Höhe der Gewinne und Verluste angeht, grundlegende Unterschiede. Ich glaube, jedem ist klar, dass gerade bei Spielen, bei denen die Verlust- und Gewinnchancen sehr hoch sind, auch die Suchtpotenziale sehr groß sind. Das ist ganz klar, denn der Reiz beziehungsweise der Kick für den jeweiligen Spieler ist viel größer. Lassen Sie uns genau hinschauen, wie die Situation in Spielhallen ist. Auch wenn man „nur“ 60 Euro pro Stunde verlieren kann, kann das für die Spielenden schon zu erheblichen Problemen führen, denn selbst dann, wenn man die Sperrzeiten abzieht, sind es noch viele Stunden, die sie dort spielen können. Ich habe es ausgerechnet. Wenn man die Maximalverluste annimmt, ist es möglich, im Verlauf der Stunden über 1.000 Euro zu verlieren. Das ist eine große Menge Geld. Daher glaube ich, dass dieser Bereich entsprechend geregelt werden muss, um die Spieler bestmöglich zu schützen. Spielsucht - das hat der Kollege Löw ausgeführt - ist eine schlimme Sucht. Diese schlimme Suchterkrankung kann sogar zum Arbeitsplatzverlust führen. Sie kann auch zu einer Überschuldung der entsprechenden Personen oder zu kriminellen Handlungen führen, um sich Geld zu beschaffen. Zusammengefasst kann man sagen, dass sie Menschen in eine gravierende Abwärtsspirale führen kann. Im Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden die pathologisch Glücksspielenden in den Blick genommen. Wir reden von über 200.000 Betroffenen in Deutschland. Das sind Menschen, die unfähig sind, ihrem Spieldrang zu widerstehen. Herr Kollege Löw, das sehe ich ein bisschen anders als Sie. Diesen Spieltrieb haben manche Menschen in sich. Das sind die pathologisch Glücksspielenden. (Zuruf des Abgeordneten Löw (SPD).) Sie sind unfähig, diesem Trieb zu widerstehen. Das ist eine ganz schlimme Sache. Diesen Menschen muss zwingend geholfen werden. Wenn man sich die Statistik anschaut, sieht man, dass die Casinospiele im Internet - also online - einen großen Problembereich für die pathologisch Glücksspielenden darstellen. Sie machen über 18 Prozent aus. Die Spielbanken machen über 13 Prozent und die Spielhallen mit Gaststätten insgesamt über 11 Prozent aus. Das ist der Bereich, über den wir heute reden. Ich komme auf die Genese zu sprechen, denn das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben als Große Koalition vor ziemlich genau 10 Jahren - im Jahr 2012 - das Spielhallengesetz grundlegend novelliert. Damals ist der sogenannte Mindestabstand eingeführt worden, nämlich 500 Meter Abstand zwischen entsprechenden Spielhallen. Das hat dazu geführt - wir konnten die Zahlen öffentlich nachlesen -, dass die Anzahl der Spielhallen im Saarland auf aktuell 121 reduziert worden ist. Vor 10 Jahren gab es noch über 260 Spielhallen. Das Ziel des jetzigen Gesetzentwurfes ist es, ein Sperrsystem für die Spielhallen einzurichten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auf einen Aspekt weise ich aber noch hin. Der Kollege Löw ist darauf bereits eingegangen. Bei gewissen Punkten gab es keine Einigung. Wir konnten das Gesetzesverfahren in der vergangenen Periode nicht zu Ende führen. Wir sind der Meinung, dass eine Anhörung von Experten Sinn macht und wichtig ist. Deswegen begrüßen wir, dass die SPD es genauso sieht. Es geht darum, die Meinung von Experten einzuholen, mit ihnen in den Austausch zu gehen und dabei beispielsweise das von Ihnen genannte Komplettverbot aller Speisen und Getränke zu beraten und zu diskutieren. Ich will einfach einmal in den Raum stellen, dass ein Glas Sprudel - ich trinke gerade einmal einen Schluck - mit Sicherheit gesundheitsförderlich ist. Insoweit freuen wir uns auf den Austausch, inwieweit ein Glas Sprudel aus Ihrer Sicht ein Problem darstellt. Ich will zudem darauf hinweisen, dass es bei den Spielbanken grundlegende Unterschiede gibt. Das muss man einfach sehen. Es gibt ein weiteres Thema, liebe SPD, an dem wir Sie in Zukunft messen werden. Sie haben gesagt, dass Sie bundesweit Vorreiter sein wollen. Wir wollen in der Anhörung ganz klar den Fokus darauf lenken ‑ ‑
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende. Ihre R edezeit ist zu Ende.
Raphael Schäfer CDU
Ich komme direkt zum Ende, Frau Präsidentin. Vielen Dank. Wir wollen den Fokus auf das Thema finanzielle Ausgaben des Landes zu Zwecken (Abg. Schäfer (CDU)) der Suchtforschung legen. Da werden wir den Finger in die Wunde legen und daran werden wir Ihr Engagement messen. Wir sind klug beraten, was das Thema Suchtforschung anbelangt, noch eine Schippe draufzulegen. Wir enthalten uns heute in Erster Lesung und freuen uns auf die Anhörung. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsv orsitzender Josef Dörr von der AfD Fraktion. ‑
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das ist sowohl ein wichtiges als auch ein schwieriges Thema. Wer beruflich oder auch ansonsten mit Spielsuchtkranken zu tun hatte, der weiß, dass das eine der schlimmsten Süchte ist, die es überhaupt gibt. Selbst ein Alkoholkranker ist gelegentlich beziehungsweise zwischendurch manchmal nüchtern, aber ein Spielsuchtkranker ist immer Spielsuchtkranker. Bei allem, was er sieht, überlegt er, wie er es in Geld ummünzen und im Spiel einsetzen kann. Wenn vom Spieltrieb die Rede ist, so ist das an dieser Stelle ein verkehrter Ausdruck. Es geht nicht um den Spieltrieb, wenn man also Fußball spielt oder kegelt. Hier geht es um den Trieb zur leichten Erringung von Geld, um diese Illusion, man könne ohne Arbeit, ohne Können und Wissen, 1 Million Euro gewinnen, wenn man Glück hat. Das ist der Spieltrieb. Davon kommen Leute nicht so leicht los, die da von besessen sind. Weil diese Sucht Tragödien in die Familien bringt, ist es für uns, die wir für die Leute im Saarland verantwortlich sind, sehr wichtig, dass wir Gesetze machen, um diese Sucht zurückzudrängen. Beseitigen können wir sie wahrscheinlich nicht. Das ist die Krux, in der wir überhaupt sind: Wir hätten sämtliche Spielmöglichkeiten wie Lotterien verbieten können. Dann werden sie aber illegal da sein. Man muss sich also überlegen, was vernünftig ist, dass es möglichst weit zurückgedrängt wird. Dieses Gesetz ist nicht neu. Es gab Änderungen und ich war auch bei den Anhörungen dabei. Es hieß dort, gerade die Besitzer und Vertreter solcher Spielstätten seien für den Schutz der Suchtkranken. Das ist alles gelogen. Sie sind natürlich nicht dafür, sondern wollen Geld verdienen. Es ist nicht so, dass man 50 Euro gewinnen oder verlieren kann, nein, man verliert 50 oder 100 Euro und gewinnt vielleicht 40 Euro. Das ist ein Trug, den ein Süchtiger nicht erkennt. Lange Rede, kurzer Sinn - meine Redezeit läuft ab ‑ ‑ (Abg. Conigliaro (SPD): Jawoll! - Beifall des Abgeordneten Arweiler (SPD).) Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören. Sie haben es lieber einheitlich, wenn alle gemeinsam klatschen können. Wir sind leider nicht in dieser komfortablen Situation, vielleicht aber auch Gott sei Dank. Wir müssen mehr nachdenken. (Lachen bei der SPD.) Wir sind für den Schutz der Menschen, die Gefahr laufen, suchtkrank zu werden. Es gibt das saarländische Sprichwort „Allzu scharf schneidet nicht“. Aus diesem Grunde sind wir nicht für den Gesetzentwurf, sondern enthalten uns auch und hoffen, dass in der Anhörung und während der Beratung im Ausschuss noch ein paar vernünftige Gedanken dazukommen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die A ussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/150. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/150 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/150 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der umfangreichen Änderungen, die die Juristenausbildung durch Gesetz vom 16. März dieses Jahres erfahren hat, wurde auch § 31 des Juristenausbildungsgesetzes geändert, der das krankheitsbedingte Versäumen v on Examensklausuren regelt. Bei der Änderung dieser Vorschrift ist ein redaktioneller Fehler unterlaufen, der nunmehr mit dieser Vorlage korrigiert werden soll. Bei der Streichung des bisher vorgesehenen Wahlrechts der Referendarinnen beziehungsweise Referendare, ob bei entschuldigter Versäumnis die versäumten Klausuren im ersten Termin nach Beendigung der Wahlstation oder im nächstmöglichen Termin nachgeschrieben werden, wurde versehentlich die falsche Alternative gestrichen, nämlich die Variante im nächstmöglichen Termin, die indes als einzige Regelungsalternative erhalten werden sollte. Die derzeitige Rechtslage hätte zur Folge, dass eine Examenskandidatin oder ein Examenskandidat die versäumten Klausuren erst im übernächsten Termin nachschreiben kann. Damit würde sich der gesamte Vorbereitungsdienst um ein Jahr verlängern. Um diese Verzögerung des Abschlusses um ein Jahr zu vermeiden, soll die Vorschrift erneut im Sinne der ursprünglich beabsichtigten Neuregelung geändert werden. Die geplante Änderung wird von der Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts, die die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare leitet, begrüßt. Auch vom Personalrat sowie der Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Saarland wurden keine Einwände vorgebracht. Daher darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung bitten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die A ussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/142. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/142 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD Landtagsfraktion. ‑ In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/142 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Im Einzelfall kann der Landtag von dieser Vorschrift gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten durch Beschluss abweichen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten werden kann. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2022: Die Chancen des GRE-VIO-Berichts nutzen und die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt weiter voranbringen (Drucksache 17/152) Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Christina Baltes das W ort.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt wurde. Meine Damen und Herren, ein wichtiger Tag für uns Frauen! (Beifall von der SPD.) Ob in Deutschland, Europa, Asien, Afrika oder Amerika, egal auf welchem Kontinent, körperliche und seelische Verletzungen von Frauen sind weltweit Alltag, ebenso der Kampf von Frauen dagegen. Meine Damen und Herren, häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Und glauben Sie mir: Sie kommt in allen sozialen Schichten und in allen Altersgruppen vor. Auch die neuen Zahlen aus dem Saarland sind wieder schockierend. Opfer kann jede Frau sein. Es kann die Freundin treffen, die Kollegin, die Nachbarin oder die eigene Schwester. Wir al- (Abg. Baltes (SPD)) le sind gefragt, wir alle können etwas dagegen unternehmen. Als frauenpolitische Sprecherin der SPD arbeite ich mit aller Kraft daran, dass Betroffene die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um sich von Gewalt zu befreien. Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, psychische Gewalt, aber auch die strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Wer hat das Recht, über eine Frau zu bestimmen? - Niemand! (Beifall von der SPD und der CDU.) Alle haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben, k eine Frau muss Gewalt akzeptieren. Das gilt in der Ehe ebenso wie in anderen Lebensbereichen: Niemand darf geschlagen oder zum Sex gezwungen werden. Niemand darf zur Prostitution gezwungen werden. Es ist verboten, jemanden zur Heirat zu zwingen. Die Beschneidung von Mädchen und Frauen ist verboten. Niemand darf eine Frau bedrohen oder sie zu Hause einsperren. Niemand darf am Arbeitsplatz belästigt, erniedrigt oder vorgeführt werden, weil „er“ eine Frau ist! - Und wir sind uns doch alle einig: Wer das doch tut, der muss bestraft werden. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten, sie haben unterschiedliche Bildungsgrade und verschiedene kulturelle Hintergründe. Mit Gewalt konfrontierte Frauen passen in keine Schublade. Ein wichtiger völkerrechtlicher Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war und ist die Istanbul-Konvention. Das ist eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte, sie wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Seit dem 01. Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und gilt für ganz Deutschland. Den allerletzen Schritt hierbei, die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär des Europarates, durfte am 12. Oktober 2017 Elke Ferner aus Saarbrücken in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin machen. Ein Dank an dieser Stelle gebührt dafür ihr, ein Dank gilt aber auch allen Frauen, die sich hier im Saarland für Frauenrechte und eine gerechtere Welt einsetzen und eingesetzt haben. (Beifall von der SPD und der CDU.) Deutschland hatte bei den Verhandlungen zur Istanbul-K onvention eine zentrale Rolle inne. Mit dem Inkrafttreten im Jahr 2018 stand final fest: Deutschland hat sich verpflichtet, sich gegen Gewalt an Frauen einzusetzen, diese Verpflichtung reicht vom Bund bis in die Kommune. Und auch im Saarland ist es unser Ziel, die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen, wie wir das auch schon mit unserem Antrag Anfang des Jahres getan haben. Wir haben uns mit den Frauenv erbänden auch in diesem Jahr intensiv beraten. Ein Ergebnis ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit zwei Stellen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Hier möchte ich mich bei allen Mitstreiterinnen bedanken, bei meiner Kollegin Dagmar Heib, bei den Damen vom Frauenrat und vom Frauennotruf und bei Frau Weindel und Frau Ernst vom Frauenreferat des Sozialministeriums. Danke für euren Einsatz! (Beifall von der SPD und der CDU.) Das Instrument zur Überprüfung, wie die Umsetzung in den Ländern funktioniert und voranschreitet, ist die Bewertung durch ein Expert*innen-Gremium, das sein Ergebnis im sogenannten GREVIO-Bericht veröffentlicht. Dieses Fachgremium des Europarates überprüft die gesetzgeberischen und die anderen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Seit September liegt das Ergebnis des ersten Bewertungsverfahrens, der sogenannten Basisbewertung, vor. Aus dieser Bewertung ergeben sich Handlungsempfehlungen und -verpflichtungen für den Bund und auch unser Saarland. Neben dem Internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen ist dieser Bericht heute Anlass für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU. Denn wir wollen die Chancen des GREVIO-Berichts nutzen und die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt weiter voranbringen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir richten uns damit an den Bund und fordern, auch dort schnellstmöglich, wie schon lange geplant, eine Koordinierungs- sowie Monitoringstelle einzurichten. Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gehören aber auch Präventionsmaßnahmen. Hierfür wollen wir einen wichtigen anderen Akteur in unserer Gesellschaft mit an Bord nehmen: Wir wollen, dass sich auch die Privatwirtschaft stärker an der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beteiligt. Dafür müssen wir Anreize schaffen. Aber auch das Engagement und der Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften ist dabei gefragt. Nur so kann es gelingen, gemeinsam die Gewalt gegen Frauen zu beseitigen. Wie ich eingangs schon sagte und wie es auch in unserem Antrag festgehalten ist: Gewalt gegen Frauen ist vielgestaltig. Die Biografie einer jeden Frau, eines jeden Mädchens unterscheidet sich von den Biografien anderer. Es gilt, die Frauen und Mädchen genau dort abzuholen und sie vor Gewalt und ihren Auswirkungen zu schützen. Zu unseren Frauen im Saarland gehören auch die Mitbürgerinnen mit Fluchtgeschichte, auch diese Frauen müssen sicher sein vor Gewalt. Es darf auch für sie nicht länger ein Abhängigkeits- (Abg. Baltes (SPD)) verhältnis zum Täter bestehen - auch kein Abhängigk eitsverhältnis, das vom Staat geschaffen wird. Von Gewalt betroffenen Frauen ist daher ein eigenständiger, ein vom gewalttätigen Ehepartner unabhängiger Aufenthaltstitel zu gewähren. (Beifall von der SPD.) Im Land müssen wir die Nachsorge nach Frauenhausaufenthalten stärken. Der Übergang vom Frauenhaus in einen eigenen Haushalt muss durch ambulante Projekte begleitet werden können. Diese sogenannten Second-Stage-Projekte gilt es aufzubauen, um die Frauen hierdurch zu unterstützen, von den Tätern endlich unabhängig zu werden und ein freies Leben zu führen. Unsere Beratungs- und Schutzstrukturen müssen auf Barrieren hin analysiert werden und bestehende Barrieren müssen abgebaut werden. Der Trend geht zu kleineren Wohneinheiten bei Frauenhäusern. Ob diese im Saarland reichen werden, das kann ich heute noch nicht sagen. Sofern vonnöten, könnte im Saarpfalz-Kreis aber noch ein Frauenhaus eingerichtet werden. (Beifall von der SPD.) Auch eine Beratung auf digitalem Wege muss in diesem Z eitalter leicht zugänglich sein. Hier muss aber auch Zeit sein, einen Dank an die bestehenden Beratungs- und Interventionsstellen auszusprechen. Stellvertretend für alle seien hier die Fachberatungsstelle ALDONA e.V., der WEISSE RING e.V., Nele, die Frauenhäuser und der Frauennotruf genannt. Vielen Dank für euren Einsatz! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir sind es aber auch den Beratungsstellen schuldig, die personellen Kapazitäten gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt weiter auszubauen. Ich möchte aber noch eine weitere vulnerable Gruppe hervorheben: Frauen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen. Auch diesen Frauen muss es möglich sein, einfachen Zugang zu Schutzmaßnahmen und Schutzstrukturen zu haben. Inklusion muss bei allen Angeboten mitgedacht werden, dieser integrative Ansatz muss konsequent bei unseren Maßnahmen verfolgt werden. Es gibt noch viel zu tun, aber wir haben im Saarland auch schon viel getan. Im GREVIO-Bericht wird das Saarland auch positiv erwähnt. Unsere Kampagne „Nein zur Zwangsverheiratung“ wird als Positivbeispiel für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese spezifische Form der Gewalt und für die Unterstützung der Betroffenen erwähnt. Ebenfalls erwähnt wurde der Leitfaden für Jugendämter zum Schutz des Kindeswohls bei Gewalt in der Partnerschaft. Das Expert*innen-Gremium war erfreut, dass wir über einen solchen Leitfaden v erfügen. Im Saarland verfügen wir außerdem über das Projekt „Vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt“, unabhängig vom Strafverfahren. Wir haben hier einen dezentralen Ansatz gewählt, der es ermöglicht, dass auch danach die weitere Versorgung der Opfer vor Ort sichergestellt ist und viele Kliniken und niedergelassene Ärzte die Spurensicherung anbieten können. Ich bin dankbar, dass das Ministerium, insbesondere Minister Jung mit seiner Staatssekretärin Frau Altesleben, auch jetzt weitere Maßnahmen plant und erarbeitet. Vielen Dank, lieber Magnus. (Beifall von der SPD.) Eine der Maßnahmen, an denen gerade gearbeitet wird, ist die Kampagne zum Thema K. o. Tropfen. Das Thema ist wichtig, notwen-‑ ‑ dig, sinnvoll und topaktuell. Die Bevölkerung muss stärker zum Thema aufgeklärt werden. Opfer, potenzielle Opfer, Zeugen, Freunde und Familienmitglieder müssen wissen, dass es das Phänomen gibt. Es gibt Menschen, die solche K. o. Tropfen unbeobachtet vom Opfer in dessen ‑ ‑ Getränk geben. Das Opfer wird außer Gefecht gesetzt, hat keinen eigenen Willen mehr und hat danach einen totalen Blackout. Das außer Gefecht gesetzte Opfer kann so noch Opfer weiterer Straftaten werden. Das muss verhindert werden, die Aufklärung ist wichtiger denn je! (Beifall von der SPD.) Ich schließe nun meine Rede in dem Bewusstsein, dass wir auf einem guten Weg sind, dass wir weiter an dem Thema dranbleiben müssen, damit wir die Chance haben, auch im nächsten GREVIO-Bericht in fünf Jahren positiv erwähnt zu werden. Ich schließe mit dem Appell an uns alle, weiter hinzuschauen, zu unterstützen und mit anzupacken. Es bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor, ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid, CDU-Fraktion.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik weist 2021 mehr als 2.500 Fälle von häuslicher Gewalt im Saarland aus. Das ist aber nur ein (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Bruchteil der Fälle, da etwa nur 15 Prozent aller Fälle zur Anzeige kommen. Etwa 85 Prozent der Frauen haben Scham, sie bringen, wenn überhaupt, eine Straftat erst sehr spät zur Anzeige. Sie wollen ihren Mann nicht verlassen oder haben Sorge, was mit ihren Kindern passiert. Das Thema häusliche Gewalt im Saarland stand in den Monaten der Hochphase der Pandemie unter besonderer Beachtung, denn alle hatten wir die Erwartung, dass in diesen Zeiten mutmaßlich die häusliche Gewalt zunehmen würde, dass es mehr Anzeigen geben würde. Aber das Gegenteil war der Fall, es wurde weniger Fälle angezeigt, vermutlich weil die Frauen aufgrund von Homeoffice weniger soziale Kontakte nach außen hatten, viele keinen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen hatten oder die Frauen stärkere Existenzängste hatten, weil Corona ja auch viele Arbeitsplätze bedroht hat. In Deutschland, und das sollte uns alle wachrütteln, ist jede vierte Frau von häuslicher Gewalt betroffen. An dieser Stelle gibt es ein großes Dunkelfeld, es ist zu befürchten, dass es noch mehr sind. Es ist festzustellen, dass eine europaweite Studie ergeben hat, dass bisher 35 Prozent aller Frauen in Deutschland entweder physische oder sexualisierte Gewalt erleiden mussten, und dass die Gewalt in Paarbeziehungen erst kürzlich von der Gleichstellungskommission als ein wesentliches Hindernis zur wirklichen Gleichstellung von Frauen und Männern identifiziert wurde. Die Täter sind meist Partner oder ehemalige P artner, am häufigsten im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, aus allen sozialen Schichten. Das bedeutet, dass jede und jeder von uns Fälle von häuslicher Gewalt entweder bereits kennt oder dass wir sie kennen und sehen könnten, wenn wir die richtigen Fragen stellen würden oder wenn die Frauen sich anderen anvertrauen würden. Das heißt, ich bitte alle Beteiligten, näher hinzusehen, ein offenes Ohr und ein offenes Herz zu haben und einfach auch mal Frauen anzusprechen, die sich schlecht fühlen, die sich verändert haben. Deshalb: Lasst uns gemeinsam bei dem Thema hinschauen! (Beifall von CDU und SPD.) Welche Hinweise gibt uns die PKS noch zu den Z ahlen im Saarland? Die Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung sind im Saarland angestiegen. In den größeren Städten im Saarland, in Saarbrücken und Neunkirchen, gab es im Jahr 2021 100 Fälle. Auch hier werden nur wenige Fälle zur Anzeige gebracht, auch da ist es für uns gut, hinzuschauen. Wir dürfen diese Debatte heute zum 25. November nicht als Eintagsfliege zum Jahrestag betrachten, sondern wir müssen sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und als Thema für jeden Tag im Jahr sehen. Gewalt spielt sich mehr und mehr im Netz ab , in Form von organisierter Hasskriminalität. Personen werden aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens oder auch ihrer sexuellen Orientierung angefeindet. 73 Prozent aller 18- bis 24-Jährigen - das ist hochinteressant, da sollten alle zuhören -, also von Personen, die gerade dem jugendlichen Alter entwachsen sind, sagen, dass sie Hasskriminalität bereits beobachtet haben, entweder bei anderen, weil sie still mitgelesen haben, oder weil sie selbst von Hasskriminalität im Netz betroffen waren. Auch da kann ich aus eigener Anschauung sagen: Frauen sind Opfer von Hasskriminalität, und auch da sollte man nicht wegschauen, sollte man nicht still mitlesen, sondern man sollte kommentieren und dieser Hasskriminalität Einhalt gebieten, indem man dagegenschreibt und sich vor die Opfer stellt. Ich darf an der Stelle, was den Online-Bereich angeht, nur auf die abartigen Incel-Foren verweisen. Wer bisher noch keine Kenntnis davon hat, worum es geht, sollte mal „Incel“ bei Google eingeben, ihm werden die Augen übergehen. Man wird sich an der Stelle auch vielleicht über das Thema näher informieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei dem Thema Hasskriminalität im Netz will ich unserer ehemaligen lieben Kollegin Ruth Meyer herzlich danken, die jetzt als Chefin der Landesmedienanstalt die Kampagne „Courage im Netz - Gemeinsam gegen Hass und Hetze“ auf den Weg gebracht hat. Ich danke allen beteiligten Ministerien - dem Ministerium des Inneren, dem Ministerium der Justiz und auch dem Sozialministerium. Sie sind die Partner, die mit der LMS diese Kampagne ermöglichen. Ich danke auch sehr herzlich den 55 Premiumpartnerinnen und -partnern, die aus der gesamten Gesellschaft diese Kampagne mittragen und gemeinsam zeigen: Wir sind gegen Hass und Hetze, wir stellen uns klar dagegen und signalisieren, dass wir das im Saarland nicht wollen. (Beifall von CDU und SPD.) Es geht nämlich um nicht weniger als unsere P ersönlichkeitsrechte, darum, dass wir uns frei und unbehelligt im Internet bewegen können. Besonders gut finde ich, dass die Internetseite, die es zu der Kampagne gibt, auf die Online-Wache hinweist, darauf, dass man 24/7, das heißt die ganze Woche über zu jeder Uhrzeit, über die Online-Wache Anzeigen platzieren kann, ganz unbürokratisch und ganz einfach. Das ist eine einfache Möglichkeit, auf diese Fälle hinzuweisen. Wir stehen nicht bei null und auch nicht am Anfang; wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten bereits viel auf den Weg gebracht. Ich darf gerne auf die letzten 20 Jahre zurückblicken, in denen die CDU-geführte Landesregie- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) rung, an einer Stelle auch die CDU-Landesregierung in Alleinverantwortung, Vieles auf den Weg gebracht hat, was wir jetzt gut weiterführen können. 2002 haben Regina Görner, Annegret Kramp-Karrenbauer und Ingeborg Spoerhase-Eisel gemeinsam die Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt ins Leben gerufen. Ich darf an dieser Stelle Marion Ernst herzlich danken, die die Säule der Entwicklung ist, die damals schon da war und heute noch das Thema betreut. Ich darf auch allen Kolleginnen und Kollegen danken, die dazu beigetragen haben, dass es diese Koordinierungsstelle gibt, die sehr gute Arbeit leistet. (Beifall von der CDU und der SPD.) Damit haben wir eine Koordinierung und Vernetzung aller wichtigen Stellen erreicht - der Polizei, der Justiz, des Gesundheitswesens und der Jugendämter. Wir haben einen runden Tisch und Aktionspläne. Ähnlich wie die Kollegin Baltes will ich auch auf die vertrauliche Spurensicherung hinweisen. Seit 7 Jahren gibt es im Saarland die Möglichkeit, Spuren vertraulich, kostenlos und anonym zu sichern, für die Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, in dem Fall von Vergewaltigung, und die sich zum Zeitpunkt der Tat nicht trauen, ihren Peiniger anzuzeigen. Sie haben aber die Möglichkeit, diese Spuren 10 Jahre lang zu sichern, vertraulich, kostenlos und anonym. Vielleicht sagen sie im Laufe der 10 Jahre, dass sie ihren Peiniger anzeigen. Ich danke Monika Bachmann, die die v ertrauliche Spurensicherung als Thema auf den Weg gebracht hat, die während ihrer Zeit als Sozial- und Frauenministerin dafür gekämpft und diese auch erreicht hat. Wir haben 15 Stellen im Land, bei niedergelassenen Ärzten und in Krankenhäusern, an die sich Frauen wenden können. Das ist ein großer Erfolg. Viele anderen Bundesländer wären froh, sie wären bei diesem Thema schon so weit. Wir haben im Land ferner Beratungsstellen für Migrantinnen bei Therapie Interkulturell e.V., AL-DONA und den Traumaambulanzen. Das rundet das Bild ab, wir haben ein gutes Netz an Angeboten, an Beratung und Hilfemöglichkeiten. Mit dem zu beratenden Haushalt können wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Bereich weiterhin gut ausgestattet ist und dieses breite Netz den Frauen und den Opfern zur Verfügung steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele rechtliche Möglichkeiten, Frauen zu schützen! Ich nenne das Saarländische Polizeigesetz, das eine Reihe gefahrenabwehrender Maßnahmen ermöglicht, um die Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Es gibt die Wohnungsverweisung, den Platzverweis oder Kontaktverbote. Auch das Gewaltschutzgesetz bietet einen zivilrechtlichen Rahmen, unabhängig von der Strafverfolgung, zum Beispiel durch Kontakt- und Näherungsverbote. Es gibt sehr viel, aber viele wissen gar nicht um diese Möglichkeiten. Deshalb brauchen wir kontinuierliche Aus- und Fortbildungen für alle, die ich eben genannt habe: für die Polizei, die Justiz, die Gesundheitsämter, für all diejenigen, an die sich Frauen wenden. Ich denke natürlich auch an die Erzieherinnen und Erzieher und an die Lehrkräfte in den Schulen. Ich glaube, man muss man regelmäßig informieren und aufklären. Jedes Angebot ist notwendig, weil dieses Thema mit Scham behaftet ist, weil viele sich dem erstmals nähern müssen. Deshalb sollte man aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion weiterhin dort einen Schwerpunkt setzen. Ferner helfen und beraten ALDONA und der Fr auennotruf bei allen Formen sexualisierter Gewalt. Zu dem Thema Gewalt an Frauen, Kollegin Baltes hat es genannt, gehören natürlich auch die Felder Menschenhandel und Zwangsheirat. Gewalt an Frauen ist eben nicht nur häusliche Gewalt, sondern es gibt eine große Palette an Dingen, mit denen wir uns intensiver beschäftigen sollten, als wir es vielleicht gemeinsam getan haben. Es ist eben kein Nischenthema, sondern eines, das uns als komplettes Parlament beschäftigen sollte. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb stellen die CDU- und die SPD-Landtagsfraktion diesen Antrag gemeinsam. Wir waren in den letzten Jahren gemeinsam unterwegs in der Großen Koalition. Wir als CDU wollen bei dem Thema - und auch gerne bei anderen Themen - mit der SPD-Fraktion weiter gemeinsam unterwegs sein. Das ist dringend notwendig! In unserem Antrag benennen wir die erforderlichen Schritte seitens der Landesregierung. Die Einrichtung und Personalisierung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention steht im Antrag und wurde von der Kollegin genannt. Ich darf an der Stelle auch ein herzliches Dankeschön an unsere Vizepräsidentin Dagmar Heib, an Christina Baltes und alle anderen beteiligten Kolleginnen richten, die in der letzten Legislaturperiode dafür gekämpft haben, dass diese Koordinierungsstelle kommt und die Istanbul-Konvention die Beachtung erfährt, die sie verdient hat. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, aber auch allen Vertreterinnen der Frauenverbände, weil mit beachtlichem Einsatz gemeinsam erreicht wurde, dass die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention kommt. (Beifall von der CDU und der SPD.) Was folgen muss, ist die Einberufung eines runden Tisches und die Erstellung eines Aktionsplans. Wir haben es aufgeschrieben, ich erwäh- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) ne es aber gerne erneut, liebe Christine, weil manchmal die Dinge zweimal gesagt werden müssen, bevor sie sich in den Köpfen verfangen. Wir brauchen ambulante Nachsorgeprojekte nach einem Aufenthalt im Frauenhaus, also die Überführung von Frauen in die eigene Häuslichkeit. Wir brauchen digitale Beratungen, die personelle Sicherung der Fachstellen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, behindertengerechte und barrierefreie Angebote. Wir brauchen natürlich aber auch eine Aufklärungskampagne über K. o. Tropfen in Diskotheken, Knei-‑ ‑ pen, Schulen, überall dort, wo junge Menschen, wo Frauen sich zusammenfinden. Auch das ist ein Einfallstor für Gewalt und übergriffiges Verhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf ein Thema eingehen, das mir wichtig ist. Wir haben vor einigen Wochen das Thema „Femizide“ in den Innenausschuss eingebracht. Alleine in den letzten Wochen sorgten Tötungsdelikte und versuchte Tötungsdelikte gegen Frauen im Saarland für schreckliche Schlagzeilen: der jüngst gestartete Prozess um den Mord an einer Rentnerin aus Saarlouis im vergangenen Jahr, die versuchte Tötung einer Frau in Saarwellingen, bei der ihr eigener Ehemann sie mutmaßlich mehrfach mit dem Auto überfahren haben soll, und die schreckliche Tötung einer jungen Frau aus Schmelz durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Hals. Was steckt dahinter? Ist es blanker Frauenhass? Sind es Beziehungstaten? Wir müssen das Phänomen Femizid ernst nehmen und ihm stärker nachgehen, um Frauen zu schützen. Als ich das Thema im Innenausschuss aufgerufen habe, hat der eine oder andere gefragt: Femizid, das Wort habe ich noch gar nicht gehört, was habt ihr wieder für ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt? - Ich glaube, wir sollten mit der Debatte heute mehr Augenmerk auf dieses Thema richten und mehr Bewusstsein dafür schaffen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Die Istanbul-Konvention des Europarats, die bereits vor 11 Jahren verabschiedet wurde, definiert klar, was „geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ ist. Dabei handelt es sich um eine Form von Gewalt, die als Hauptmotiv gegen Frauen wegen ihres Geschlechts gerichtet ist und sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen darstellt. Es geht um die Unterordnung der Frau im öffentlichen und privaten Bereich. Die Istanbul-Konvention gibt uns den Weg vor, wie wir im Saarland mit dem Thema „Gewalt an Frauen“ umgehen müssen. In Deutschland hinken wir aber mit der Umsetzung der Konvention hinterher. Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Definition, um die Ausweisung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in der Polizeilichen Kriminalstatistik darzustellen und damit auch konkret präventiv wirk en zu können. Die Innenministerkonferenz hat sich im Jahr 2021 damit befasst und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Wir warten auf die Ergebnisse. Es gab in diesem Jahr eine Innenministerkonferenz, Ende November wird es die nächste geben, aber außer Zwischenberichten gibt es noch kein Ergebnis. Deshalb richten wir die herzliche Bitte an unseren Innenminister Reinhold Jost, dafür zu sorgen, dass Ende November klare Beschlüsse gefasst werden und alle Beteiligten wissen, was es an gegen Frauen gerichtete Gewalt gibt, was alle Beteiligten zu tun haben und wie wir diese Fälle, die nachweislich passieren, in der PKS deutlich ausweisen können. Wir brauchen bundesweit und auch im Saarland ein aktuelles Lagebild zu Gewalt an Frauen. Wir brauchen auch, das sind Hinweise von Juristinnen und Juristen, bei Trennungstötungen - wenn ein Mann eine Trennung nicht hinnimmt und deshalb seine Frau tötet oder ihr Gewalt antut - die Einordnung in die Fallgruppe der niedrigen Beweggründe. Solche Trennungstötungen sind als Mord zu führen. Das ist ein klares Bekenntnis; solche Taten müssen möglichst hart bestraft werden. (Beifall von der CDU und der SPD.) Auch das Thema der Entschädigung Betroffener bei psychischer Gewalt mit schweren Folgen sollten wir stärker in den Fokus nehmen und beim Opferentschädigungsgesetz näher betrachten, ob auch dort Änderungen erforderlich sind, um diese Taten stärker zu bestrafen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 25. November ist der „Internationale Tag gegen Gewalt an Fr auen“. Er geht auf die Entführung, Vergewaltigung und Folterung dreier Schwestern in der Dominikanischen Republik im Jahr 1960 zurück. Der 25.11. ist ein Tag, der uns weltweit wachrütteln soll. An diesem 25.11. - ich nannte die Zahlen zu Beginn - werden wie jeden Tag im Saarland 7 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Etwa 40 weitere Fälle häuslicher Gewalt passieren auch jeden Tag, aber sie kommen nicht zur Anzeige. Das Thema Gewalt an Frauen ist ein sehr wichtiges und gesellschaftspolitisches Thema. Wir müssen gemeinsam hinsehen und handeln, nicht nur am 25.11., sondern jeden Tag im Jahr! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Im Iran gibt es eine große und zugleich mutige Bewegung von Frauen, insbesondere von Frauen, aber auch von Männern, die auf Gewalt gegen Frauen und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam macht und lautstark dagegen eintritt. Seit dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini am 16. September gibt es anhaltende (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Proteste. Die 22-Jährige war von der Sittenpoliz ei festgenommen worden, da sie ihr Kopftuch nicht „ordnungsgemäß“ getragen haben soll. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Wir hier in Deutschland können demonstrieren, wir können offen unsere Meinung sagen, wir können Kleidung tragen, die uns gefällt, die Musik hören, die wir mögen, und im Iran - das ist gar nicht weit weg - ist die Welt eine ganz andere. Im Iran wurden in den letzten beiden Monaten etwa 15.000 Demonstranten festgenommen. Mindestens 330 von ihnen wurden getötet, darunter waren 50 Kinder und Jugendliche. Die Zahlen sollten wir uns deutlich vor Augen halten. Wir sollten schätzen, was wir hier haben. Wir sollten aber auch in die anderen Länder schauen und klar Flagge zeigen, dass wir das vom Saarland aus, von Deutschland aus, nicht tolerieren und hinnehmen. Wir sollten den mutigen Demonstrantinnen und Demonstr anten im Iran hier und heute gemeinsam unseren Respekt zollen. In dem Ruf „Frau, Leben, Freiheit“ spiegelt sich der unbändige Mut und der Freiheitsdrang eines ganzen Volkes wider. Gleichberechtigung wird so zur Schlüsselfrage für die Einhaltung der Menschenrechte im Iran. Wir dürfen nicht zusehen, wenn Mädchen, junge Frauen und Männer, die für die Zukunft ihrer Generation und ihres Landes kämpfen, der Willkür eines brutalen Regimes zum Opfer fallen. Wir kämpfen hier und heute im Saarland, in Deutschland, im Iran für den Iran und in der ganzen Welt für die Frauen- und Menschenrechte. Wir können das und wir sollten sehr laut hier im Saarland sein, um auf diese Diskriminierung hinzuweisen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich darf abschließend noch Folgendes sagen: Christina Baltes und ich waren letzte Woche beim Barcamp im Saarrondo, einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Wir konnten beide in einer Diskussionsrunde mit einer jungen Iranerin dabei sein, die gesagt hat: Schaut hin, ich bin hier, ich bin in Deutschland geboren und meine Freundinnen und meine Familienangehörigen, die im Iran leben, bangen um ihr Leben, wenn sie ihre Rechte, ihre Menschenrechte und ihre Frauenrechte, einfordern. Deshalb haben wir die verdammte Pflicht, diese Dinge öffentlich zu machen, laut zu werden und an der Seite der Iranerinnen und Iraner zu stehen. - In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitz ender Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein wichtiges Thema, es ist eine Schande. Es ist überhaupt eine Schande, Gewalt gegen diejenigen anzuwenden, die schwächer sind, als man selbst ist. Deshalb ist es auch ein wichtiges Thema für den Landtag. Ich bedauere es sehr, dass die SPD und die CDU gemeint haben, es wäre nur ein wichtiges Thema für ihre beiden Fraktionen, und die AfD-Fraktion nicht in die Beratungen eingebunden hat. (Zuruf aus der SPD-Fraktion.) Das wirft auch ein gewisses Licht auf das Demokr atieverständnis der beiden stärksten Fraktionen in diesem Landtag. Aber es ist nun einmal so. Wir werden damit fertig. Nur muss man dann auch in Kauf nehmen, dass wir bei dem einen oder anderen Mal, obwohl wir in der Sache einer ähnlichen oder der gleichen Meinung sind, wegen des Wortlautes dann nicht zustimmen, wo wir vielleicht noch hier oder da etwas hätten ändern können. Jede Art Gewalt gegen Frauen ist wichtig. Die P aletten sind aufgezählt worden. Jetzt ist bald dieser wichtige Tag, der 25. November. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass Gewalt gegen Kinder noch viel schlimmer und schändlicher ist, weil sich die Kinder überhaupt nicht wehren können. Sie können sich nicht scheiden lassen. Sie können auch nicht ausziehen, sie sind der Gewalt ausgesetzt. Das wollte ich nur einmal noch sagen. Dann möchte ich auch etwas gegen den Strom sagen. Meiner Ansicht nach dürfen wir nicht den Eindruck erwecken oder haben, dass wir ein Land von Lüstlingen und Missetätern sind, die landauf, landab ihre Frauen körperlich schädigen und so weiter. (Zurufe aus der SPD.) Ich kann Ihnen versichern, in meiner Familie ist, soweit ich denken kann, so etwas nicht vorgekommen. Auch in der Bekanntschaft und Verwandtschaft ist das fremd. Ich gebe zu, es gibt Gegenden, wo das häufig auftritt. Ich bin berufsmäßig mit solchen Dingen in Verbindung gekommen, mehr als ein anderer, der hier sitzt und meint, er hätte die Weisheit mit dem Schöpflöffel gefressen. Ich kann Ihnen sagen, ich war in Saarlouis lange Jahre Schulleiter und in Saarlouis gibt es auch ‑ ‑ (Sprechen bei der SPD.) Herr Commerçon, hier können Sie noch etwas dazulernen! - Da gibt es unter anderem zwei sogenannte soziale Brennpunkte und man weiß, dass die Kinder, die von dort kommen, benachteiligt sind. Da ist mir ein Junge vorgeführt wor- (Abg. Dörr (AfD)) den. Beim Umziehen in der Sporthalle hatte man festgestellt, dass er schlimme Verletzungen auf dem Rücken hatte. Ich habe mir das ansehen müssen. Da wurde mir aber gleich gesagt: „Mach da nichts, halte dich da raus, die Behörden haben auch schon gesagt, man soll lieber nichts machen, der hat schon seine Frau aus dem zweiten Stock geworfen, aber sie hat nachher vor den entsprechenden Behörden gesagt, sie wäre beim Fensterputzen herausgefallen. Sie hatte Angst, dass er ihr noch einmal etwas tut.“ Ich bin zu dem Mann gegangen und habe zu ihm gesagt: „Ich kann nicht beweisen, dass Sie das waren. Das kann auch ein Nachbar gewesen sein. Ich kann auch nicht beweisen, dass Ihre Frau nicht beim Fensterputzen aus dem Fenster des zweitens Stocks gefallen ist, aber ich sage Ihnen eines: Wenn dieses Kind noch einmal zu mir in die Schule kommt und so etwas wird festgestellt, dann komme ich zu Ihnen, dann brauche ich keine Beweise. Dann werden Sie mir Rede und Antwort stehen.“ Dem Kind war nichts mehr passiert. Ich fordere dazu auf, dass jeder an der Stelle, wo er ist, Mut hat und dass er auch diejenigen anregt, die an diesen Stellen tätig sind, einzugreifen. Das ist es nämlich. Woher kommen denn die Dunkelziffern? Woher ist das? Weil die Leute sich ‑ nicht trauen. Wenn sie sich trauen, haben sie nicht den Rückhalt, der eingefordert wird. Der wird mündlich gegeben, aber wenn es darauf ankommt, hat man Angst vor diesen Gewalttätern. Deshalb ist mein Appell, neben dem, was wir als Landtag alles machen müssen, es selbst auch nicht zu vergessen, selbst Courage zu haben und diejenigen, mit denen wir zusammen sind, zu bitten und aufzufordern, auch Courage zu haben. Wir unterstützen das Anliegen voll. Den Text können wir nicht ganz unterstützen. Deshalb enthalten wir uns. Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Réka Klein v on der SPD Fraktion. ‑
Réka Klein SPD
(Die Abgeordnete demonstriert zu Beginn ih- rer Rede das Handzeichen, mit dem Frauen auf häusliche Gewalt und Misshandlung hinweisen können: Zeigen der Handinnenfläche, Abknicken des Daumens zur Handinnenfläche und Umschließen des Daumens mit den vier übrigen Fingern.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer*innen! Liebe Kolleg*innen! Dieses Zeichen sollte jeder kennen, denn es hat schon Leben gerettet. Dieses Handzeichen ist ein stummer Schrei nach Hilfe und wurde 2020 in der Corona-Pandemie von der kanadischen Stiftung für Frauen das erste Mal veröffentlicht. Die Kollegin Wagner-Scheid hat die Problematik in der Corona-Pandemie, was die Gewalt an Frauen angeht, schon erläutert. Darauf brauche ich also nicht weiter einzugehen. Mit diesem Zeichen öffnete sich für die Frauen die Möglichkeit, im Video-Anruf ohne Worte einen Hilferuf zu signalisieren. Es hat sich international und auch in der analogen Welt - außerhalb des Netzes - etabliert. Ein Zeichen, das man hinter dem Rücken machen kann. Ich zeige Ihnen auch das. (Die Rednerin dreht sich um und zeigt das Handz eichen hinter ihrem Rücken.) Man kann es lautlos aus einem fahrenden Auto oder am Fenster machen. Mit diesem Zeichen können die Betroffenen von häuslicher Gewalt in der Öffentlichkeit unauffällig zeigen, dass sie Hilfe benötigen. Warum wir es brauchen? - Weil Gewalt an Frauen vielgestaltig und allgegenwärtig ist. 13 Frauen in Deutschland haben in der letzten Stunde Gewalt in ihrer Partnerschaft erlebt. 13! Durchschnittlich erleidet jede dritte Frau in ihrem Leben psychische oder physische Gewalt. Die Dunkelziffer ist, wie Sie sich bestimmt vorstellen können, noch viel höher. Damit Sie eine Vorstellung von Gewalt an Frauen haben und um den Begriff auch hier im Hohen Hause greifbarer zu machen und Grenzen aufzuzeigen, möchte ich die Formen der Gewalt an Frauen aufzählen: frauenfeindliche Sprache, Witze, alltägliches Anmachen, Beschimpfungen, Begrapschen, sexuelle Belästigung, Demütigung, Beleidigung, Prügel, Bedrohung, soziale Kontrolle, sexuelle Nötigung, Stalking, Dickpics, Vergewaltigung, Menschenhandel, Femizide. All das ist nicht einfach okay. Es ist mir wichtig, das so explizit aufzuzählen, denn der Mensch ist ein Gewohnheitstier und persönliche Grenzen verschieben sich. Mir ist es wichtig, dass es an einem Tag wie heute und am 25. November, dem Internationalen Tag für die Beendigung der Gewalt an Frauen, und - wenn es nach mir geht - an jedem einzelnen Tag den Mädchen und Frauen hier im Saarland, in Deutschland und auf der ganzen Welt klargemacht wird, dass es nicht okay ist, wenn man bedroht, sexuell genötigt, gedemütigt oder belästigt wird, dass Genitalverstümmelung und Zwangsheirat keine gesellschaftlichen und kulturellen Akte sind. Es sind Straftaten, die keine Frau über sich ergehen lassen muss. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir müssen aufdecken, stärken, sensibilisieren, organisieren, aktiv hinschauen und dürfen unsere Augen nicht verschließen. Die Istanbul-Konvention müssen wir konsequent umsetzen. Das Strafgesetzbuch muss weiter an die Vorgaben des Übereinkommens angepasst werden. Kein (Abg. Klein (SPD)) Täter darf ungeschoren davonkommen, nur weil eine strafrechtliche Regelung fehlt. Das Gesetz und der Gesetzgeber müssen uns Frauen schützen können. Frauen und Mädchen müssen wissen, dass sie, wo sie und wie sie Hilfe bekommen. Die Gesellschaft muss wissen, wer gerade Hilfe benötigt. Deshalb nutze ich dieses Forum und die Öffentlichkeit, die durch Sie, liebe anwesende Presse, hergestellt wird. Ich hoffe, dass alle im Raum und diejenigen, die das politische Geschehen in den Nachrichten verfolgen, dieses Zeichen am Ende des Tages kennen. (Die Rednerin zeigt das Zeichen erneut.) Verbreiten Sie es, seien Sie Multiplikatoren. Denn dieses Zeichen sollen diejenigen kennen, die wortlos um Hilfen bitten wollen, es sollen auch diejenigen kennen, die Hilfe geben können. Femizide müssen auch strafrechtlich sichtbar gemacht werden. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Definition für geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten, um diese in den Polizeilichen Kriminalstatistiken darzustellen. Hierdurch wird Sichtbarkeit erreicht, Sichtbarkeit der tatsächlich geschlechtsspezifisch motivierten Straftaten. Ein Femizid muss als solcher auch in der Kriminalstatistik erkennbar sein. Teilweise wird weggeschaut, teilweise wird Gew alt gegen Frauen belächelt, teilweise wird diese Gewalt auch durch den Staat gefördert oder unterstützt, wie zum Beispiel bei der Abhängigkeit des Aufenthaltsstatus. Ein Grund hierfür kann die patriarchalisch geprägte Gesellschaft sein, eine Gesellschaft die jahrhundertelang maßgeblich von Männern dominiert und geprägt wurde. Diese Prägung gilt es zu überwinden und echte Gleichstellung für alle Geschlechter zu erreichen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich fordere das nicht nur für die Frauen in Deutschland, sondern weltweit. Dieser Wandel kann nur mit Männern erreicht werden. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Es wird der Wind der Freiheit durch die Haare der iranischen Frauen wehen.“ Mit diesen Worten zeichnete der iranische Oppositionsführer das Bild der jetzt vorherrschenden Revolution der Frauen im Iran. Diese Frauen sind nicht nur todesmutig, sondern viele lassen ihr Leben für ein Morgen ihrer Töchter ohne Unterdrückung durch das grausame islamische Regime. - Eine Bewegung, eine Revolution die mir Gänsehaut bereitet, Frauen vor denen ich mich verneige. Es gilt für uns, solidarisch mit den Frauen weltweit zu sein! Deshalb tragen wir von der SPD-Fraktion heute auch dieses orangefarbene Armband. Es ist eine kleine Aufmerksamkeit in Orange, um auf die UN-Kampagne „Orange the World“ aufmerksam zu machen, mit der sich die UN seit 1991 für die Beendigung der Gewalt an Frauen einsetzt. Sie findet immer statt zwischen dem 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt an Frauen, und dem 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. In diesem Sinne sage ich: Frau, Leben, Freiheit! Merk en Sie sich bitte dieses Handzeichen! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herr Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank den Rednerinnen für die Beiträge zu diesem wichtigen Thema. Herr Dörr, der doch etwas machohafte Ton, den Sie an den Tag gelegt haben, ist vielleicht die Erklärung ‑ ‑ (Abg. Dörr (AfD): Wie bitte? Ich habe das Wort akustisch nicht verstanden.) Ich sagte: machohaft. (Abg. Dörr (AfD): Ach, machohaft! Ja, das kann ich nicht verleugnen. Macho heißt Mann und ich bin ja einer .) Es kann sein, dass das der Grund ist, warum Sie v on den anderen Fraktionen nicht gebeten worden sind, diesen Antrag gemeinsam einzubringen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die saarländische Landesregierung und natürlich auch das Frauenministerium stehen hinter dem Antrag, den die beiden Fraktionen von SPD und CDU heute eingebracht haben. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt müssen noch besser, noch konsequenter und nachhaltiger bekämpft und letztlich verhindert werden. Dafür müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, die wir aufbringen können. Ich freue mich deshalb, dass sich der saarländische Landtag nach dem Beschluss vom 19. Januar 20022 erneut mit der Istanbul-Konvention befasst und erneut deren Umsetzung unterstützt. Einige der Forderungen in diesem Antrag haben wir schon aufgegriffen. Einige müssen wir noch angehen. Ganz abgesehen davon, dass wir gemäß Art. 10 der Konvention ohnehin verpflichtet sind, eine Koordinierungsstelle einzurichten, erachtet die Landesregierung dies als absolut sinnvolles und zweckdienliches Vorgehen. Die Koordinierungsstelle wird ein landesweiter Motor sein bei der konsequenten und abgestimmten Umsetzung der Konvention. Wir haben zu diesem Zweck zwei Stellen ausgeschrieben, sind gegenwärtig mit der Personalauswahl beschäftigt und sind zuversichtlich, zu Beginn des neuen Jahres die Arbeit aufnehmen zu können. Unter Federführung der Koordinierungsstelle wird dann ein Landesaktionsplan unter Mitwirkung eines runden Tischs sowie einer interministeriellen Arbeitsgruppe erstellt. Der erste Evaluationsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland, den die vom Europarat eingesetzte unabhängige Expert*innen-Gruppe GREVIO am 07.10.2022 vorgestellt hat, liefert hierfür nun eine zusätzliche Orientierungshilfe. Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass das Saarland im GREVIO-Bericht an vier Stellen lobend erwähnt wird, so hinsichtlich der angekündigten Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle „Istanbul-Konvention”, der Kampagne „NEIN zur Zwangsverheiratung“, der Broschüre „Kinderschutz und Kindeswohl bei elterlicher Partnerschaftsgewalt - eine Handlungsorientierung für Jugendämter“ sowie hinsichtlich unseres flächendeckenden Angebotes der vertraulichen Spurensicherung in Kliniken und niedergelassenen Facharztpraxen. Zugleich treffen die kritischen Anmerkungen des Ev aluationsberichts für Deutschland, die zum Teil dringenden Handlungsbedarf attestieren, aber auch auf das Saarland zu. Natürlich fangen wir im Saarland nicht bei null an, keineswegs. Wir verfügen über ein ausdifferenziertes Hilfssystem für von Gewalt betroffene Frauen, das auch geflüchteten Frauen und Mädchen offensteht, und das wir bereits 2023 ausbauen wollen. Zu unserem Hilfssystem gehören dann vier Frauenhäuser in Trägerschaft der AWO mit insgesamt 64 Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder, die auch eine barrierefreie Unterbringung erlauben. Bislang waren es 55 Schutzplätze an drei Standorten. Bereits im letzten Jahr hat der barrierefreie Ausbau des Elisabeth-Zillken-Hauses begonnen, welcher aus Bundesmitteln gefördert und aus Landesmitteln kofinanziert wird. Die mit dem Ausbau der Platzzahlen an den vier Frauenhäusern verbundenen erhöhten Kosten tragen wir gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband. Hinzu kommen landesweit sieben Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder, deren Beratungsangebote wir in den kommenden Jahren sukzessive ausbauen werden - auch im digitalen Format. Bei den Frauenhäusern halten wir das Second-Stage-K onzept für absolut zielführend, fördert es doch die Verselbstständigung der Bewohnerinnen durch die ambulante Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation in den eigenen vier Wänden. Zugleich erreichen wir damit eine bessere Nutzung der Platzkapazitäten in den Frauenhäusern, weil mit dieser Unterstützung die Bewohnerinnen das Frauenhaus früher verlassen können. Im nächsten Jahr möchten wir das Konzept modellhaft erproben und stehen dafür in einem engen Austausch mit der AWO als Trägerin der Frauenhäuser. Bei einem positiven Ergebnis - was wir erwarten - wird es darum gehen, die Finanzierung der für die Überführung in den Regelbetrieb erforderlichen zusätzlichen Personalkosten für die kommenden Jahre sicherzustellen. Ich bin dankbar, dass Sie in Ihrem Antrag auch das wirklich wichtige Thema der Notwendigkeit einer breiten Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema K. o. Tropfen auf-‑ ‑ greifen. Dieses Thema muss uns allen Sorge bereiten, weil vor allem Jugendliche die potenziellen Opfer sind. Deshalb bereiten wir schon seit einigen Monaten auf Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten die gemeinsame Durchführung einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne unter dem Motto „Mich kriegst Du nicht k.o.“ vor, die anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November startet. Mit der Kampagne wollen wir insbesondere Jugendliche sensibilisieren, sich besser vor bewusstseinstrübenden Substanzen zu schützen. Sind K. o . Tropfen dennoch missbräuchlich ver-‑ ‑ abreicht worden, müssen alle beteiligten Akteurinnen und Akteure wissen, wie sie sorgfältig und schnell handeln, um einen solch sensiblen Vorfall effektiv aufzuklären. Deshalb ist es auch wichtig, unsere Kampagne zur vertraulichen Spurensicherung „Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“ in diesen Zusammenhang zu stellen. Der Handlungsbedarf bei der Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist also offenkundig. Dies zeigt sich besonders eindrücklich an dem Umstand, dass in Deutschland durchschnittlich jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner oder Expartner getötet wird. Gegenwärtig beschäftigen sich erfreulicherweise gleich drei Fachministerkonferenzen mit Femiziden und deren Bekämpfung: die Konferenz der Gleichstellungsminister, GFMK, die Innenministerkonferenz, IMK, und die Justizministerkonferenz, JuMiKo. Dabei wirkt das Saarland sowohl bei einer Unterarbeitsgemeinschaft Femizid der Gleichstellungsminister als auch bei der Bund-Länder-AG der Innenministerkonferenz zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen mit. Vereinbart ist ein Austausch zwischen diesen drei Fachkonferenzen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel einer vorbehaltlosen Umsetzung der Konvention gesetzt und in ihrem Koalitionsvertrag beispielsweise die Einrichtung einer Bundeskoordinierungsstelle und einer unabhängigen Monitoringstelle vereinbart. Das Saarland will mit ihr an einem Strang ziehen und sukzessive die Bekämpfung und Präv ention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiter verbessern. Eine Bestandsanalyse als ein Teil des Landesaktionsplans wird uns aufzeigen, wo Nachbesserungen erforderlich sind, die wir dann Schritt für Schritt angehen werden. Das wird nicht im Handumdrehen geschehen können, dies auch deshalb, weil Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf geschlechtsspezifischer sozialer Ungleichheit und entsprechenden noch nicht überkommenen Geschlechtsrollen gründet. Aber wir werden diese Langzeitaufgabe mit langem Atem und ganzer Kraft gemeinsam angehen. Ich bin froh, dass so viele in diesem Haus dahinterstehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die A ussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/152. Wer für die Annahme der Drucksache 17/152 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/152 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD und CDU; enthalten hat sich die AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir sehen uns wieder um 13.50 Uhr und fahren dann fort mit den Tagesordnungspunkten 13 und 14. - Dank e. (Die Sitzung wird von 12.50 Uhr bis 13.50 Uhr unterbrochen.)
Christina Baltes
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir fahren nun fort mit dem zweiten Teil unserer heutigen Sitzung. Wir kommen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bürgergeld als sozialpolitischen Paradigmenwechsel entschlossen vorantreiben (Drucksache 17/151) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für einen starken und aktivierenden Sozialstaat statt der Einführung des Bürgergeldes (Drucksache 17/153) Zur Begründung des Antrags der SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Timo Ahr das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir über ein sehr wichtiges Thema, nämlich das Bürgergeld und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, das sich aber gerade auch ganz, ganz stark auf unsere Gesellschaft auswirkt. Das machen wir aber nicht unter normalen Bedingungen, sondern im Hinblick auf einen Krieg in der Ukraine, auf die Transformation und auf eine Corona-Krise, die mittlerweile schon Jahre andauert. Das sind alles Themen, die im Moment noch auf der Agenda sind, aber trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt darüber reden. In Art. 1 Grundgesetz - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Doch was bedeutet das? Ich möchte Würde und Respekt mal in einem k onkreten Kontext beleuchten, aber gleich eines vorwegschieben: Wir als demokratische Parteien sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen in unserem Land von Politik, Staat und Wirtschaft mit Respekt und Würde behandelt werden. (Beifall von der SPD.) Kita, Schule, Ausbildung, Studium - all das mündet am Ende in Arbeit. Unabhängig davon, in welchem Job der Mensch am Ende sein Geld verdient, ein gutes Leben zu führen und dafür zu sorgen, dass die Familie einen ordentlichen Lebensstandard vorfindet, ist die Maxime, die sich ganz viele Menschen in unserem Land als Ziel gesetzt haben, meist schon in jungem Alter, aber auch, wenn man älter ist. Doch arbeiten zu allen Bedingungen, egal wie schlecht? - Nein. Seit dem Jahr 1848, mit der Gründung der ersten deutschen Gewerkschaft, spielen Arbeitsbedingungen eine immer entscheidendere Rolle in unserer Gesellschaft, und das ist gut so. Die Frage, welche Rahmenbedingungen Arbeit br aucht und welche Rechte die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorfinden müssen, ist mittlerweile ein großer Teil der Programmatik aller Parteien, und das ist auch gut so. Das ist an dieser Stelle noch einmal zu betonen. (Beifall von der SPD.) Doch was passiert, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert? Was passiert, wenn die Wirtschaft einbricht, wenn eine Corona-Krise ausbricht? (Abg. Ahr (SPD)) Was passiert, wenn Unternehmen ihre Arbeitsplätz e ins Ausland verlagern? Was passiert, wenn ein amerikanischer Konzern sich entscheidet, ein Auto nicht mehr im Saarland zu produzieren? - Menschen, die dort gearbeitet haben, verlieren eventuell genau dann ihren Job. Das sind keine Fragen von utopischen Annahmen, sondern das ist, womit sich viele Menschen in unserem Land in dieser Transformation, in diesem Strukturwandel tagtäglich beschäftigen. Sie fragen: Was passiert mit meinem Job in der Zukunft? Unser Sozialstaat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Menschen, egal wie es weitergeht, sich keine Sorgen darum machen müssen, ob ihre Existenz am Ende gefährdet ist, ob durch einen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Job verloren geht und damit alles, was man sich über Jahrzehnte hinweg aufgebaut hat, auf einmal von heute auf morgen weg ist. Viele Nationen bewundern unseren Arbeitsmarkt und unser Auffangbecken, das dafür sorgen soll, dass die Menschen wieder in Arbeit integriert werden. Doch verantwortungsvolle Politik bedeutet, immer noch einmal einen Blick nach hinten zu werfen, einen Blick auf das zu werfen, was vielleicht auch schiefläuft. Bei vielen Arbeitsmarktreformen haben wir auch Menschen im Stich gelassen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört zur Wahrheit dazu. Das wollen wir als SPD jetzt ändern mit dem Bürgergeld, mit Respekt und Würde. Respekt ist ein starker Begriff, den man synonym für ganz viele andere Dinge verwenden kann. Für uns bedeutet er, Aufmerksamkeit und Hochachtung vor dem, was die Menschen in diesem Land leisten und vor allem auch Wertschätzung der Lebensleistung jener, die dafür sorgen, dass unser Land dort steht, wo es steht. Dafür gilt es sich einzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Um welche Verbesserungen geht es beim Bürgergeld ganz konkret? Es geht darum, dass die Regelsätze angehoben werden sollen. Das ist gut und richtig und vor allem auch wichtig, denn man hat gemerkt, dass dort am Ende einfach viel zu wenig hängen bleibt. Es geht aber neben der Anhebung der Regelsätze auch darum, andere Verbesserungen im Arbeitsmarkt vorzunehmen. Beispiel Karenzzeit. Es geht darum, den Menschen die Angst vor dem sozialen Abstieg zu nehmen, jenen Menschen, die hart gearbeitet haben und jetzt - egal durch welche Bedingungen - auf einmal mit ihrem Job und somit auch mit ihrer Existenz hadern. Wir müssen dafür sorgen, dass ein Schonvermögen dazu führt, dass die hart arbeitende Mittelschicht, für die sich jeder verantwortlich fühlt, wenn einmal aus irgendwelchen Gründen der Arbeitsplatz verloren geht, eben nicht all ihre Existenzgrundlage, die über Jahrzehnte aufgebaut wurde, direkt verliert. Das ist verantwortungsvolle Politik gerade für diejenigen, für die wir uns alle stark machen! (Beifall von der SPD.) Deshalb möchte ich ein Thema, das mir besonders wichtig ist, noch einmal aufgreifen. Dieses Thema wird uns in vielen Bereichen beschäftigen: die nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Viele verstehen etwas anderes darunter. Ich sage: Schluss mit schneller Vermittlung in irgendeine Arbeit, Schluss mit Vermittlung in prekäre Beschäftigung, Schluss mit Vermittlung in schlecht bezahlte Jobs! Es gibt in unserem Land viele Unternehmen und Arbeitgeber, bei denen die Menschen Arbeitsbedingungen vorfinden, die überhaupt nicht würdig sind in Anbetracht dessen, was diese Menschen dort jeden Tag leisten. Deshalb heißt es für uns ganz klar: Die Würde muss an erster Stelle stehen, und deshalb geht es nicht darum, irgendeinen Job anzunehmen, sondern darum, dafür zu sorgen, dass es gute Jobs sind, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Deshalb geht es in Zukunft darum, Menschen zu qualifizieren, Menschen in Aus- und Weiterbildung zu bringen. Das muss eine entscheidende Rolle spielen, denn wir stellen fest, dass dort, wo berufliche Bildung, Aus- und Weiterbildung eine große spielen, am Ende die Menschen einen guten Job haben, der in der Regel auch tarifiert ist, etwa in der Stahlindustrie, in der Automobilindustrie, aber auch im Handwerk und in vielen anderen Bereichen. Das sind die Jobs, die mit klugen Programmen der Bundesagentur auch dafür sorgen, am Ende Integration in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zu organisieren. Deshalb müssen wir die Berufsausbildung noch einmal stärken, und das geht eben über Aus- und Weiterbildung und nicht über eine schnelle Vermittlung in irgendeinen Job! (Beifall von der SPD.) Ich möchte etwas voranstellen: Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit machen einen tollen Job. Das gilt es, an dieser Stelle zu sagen. Dort kommen sehr viele verschiedene Menschen und Charaktere jeden Tag in die Dienststellen. Aber wir müssen in Zukunft auch dafür sorgen, dass die Vereinbarungen, die Grundlage, mit der ein Erwerbsloser im Jobcenter ist, und die Integrationsschritte gemeinsam vereinbart werden. Es kann nicht sein, dass wir für jeden Menschen einen vorgegebenen Maßnahmenkatalog haben, nein, es gilt, die Sachen gemeinsam miteinander abzustimmen und dafür zu sorgen, dass durch eine individuelle Beratung und Betreuung am Ende für jeden Menschen eine individuelle (Abg. Ahr (SPD)) Chance entsteht. Das muss Arbeitsmarktpolitik sein! (Beifall von der SPD.) Wir sind die Partei, die genau das jetzt organisieren will. Wir sind die Partei, die sich dafür stark macht, dass Respekt, Vertrauen und Wertschätzung eine, wenn nicht die entscheidende Rolle spielen. Alle Reformen, die den Menschen in unserem Land jetzt sofort, aber auch in der Zukunft helfen würden, liegen auf dem Tisch. Jetzt liegt es aber auch daran - das ist ein Appell an alle demokratischen Parteien -, dass man eben nicht wie Teile der CDU, der AfD und der Unternehmensverbände hingeht und einen Spalte-und-herrsche-Prozess einleitet, der da lautet: Wir spielen gesellschaftliche Strukturen gegeneinander aus, mit dem Ziel, trotzdem noch einmal Druck auszuüben auf die Menschen, die gerade ihren Job verloren haben. Hauptsache ist, sie in irgendeinen Job hineinzupressen. - Das dürfen wir nicht zulassen. Das sind wir den Menschen schuldig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir sagen ganz klar, der Vermittlungsvorrang muss weg. Die Menschen in unserer Gesellschaft brauchen eine Wahl, und zwar auch bei der Arbeit, liebe Freundinnen und Freunde. Der Vermittlungsvorrang hat am Ende nämlich nur den Arbeitgebern geholfen, die sich nie darum bemüht haben, ordentliche Jobs bereitzustellen, weil sie gesagt haben, es sei ihnen egal, wie ihre Attraktivität aussehe, da die Bundesagentur für Arbeit ihnen am Ende sowieso jemanden übers Jobcenter schicken würde, und die weiterhin gesagt haben, es sei ihnen egal, wenn die Person nur drei oder vier Wochen bleiben und Hilfstätigkeiten ausführen würde. - Das müssen wir aufbrechen. Es geht darum, dass wir gute Arbeit vorfinden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Arbeitsbedingungen und Qualifizierung müssen eine übergeordnete Rolle in unserem Arbeitsmarkt spielen. Das ist verantwortungsvolle Politik. Die Arbeitgeber müssen daran ein Interesse haben. Ich erwähne den Fachkräftemangel. Es geht auch darum, dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft am Ende am Laufen bleibt. Die Menschen in Würde in eine gute Zukunft zu begleiten und sie zu fördern, sie nochmals zu begleiten und nochmals zu fördern - das muss die Devise unserer Arbeitspolitik sein. Führende Köpfe der CDU haben für sich aber eine ganz neue Linie entdeckt: Arbeiten würde sich mit dem Bürgergeld nicht mehr lohnen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einer Vergleichsrechnung einen Empfänger des Bürgergeldes mit einem Beschäftigten, der nach Mindestlohn bezahlt wird, gegenübergestellt. Das Ergebnis ist ganz klar. Der alleinstehende Beschäftigte mit einer 38-Stunden-Woche bekommt ein verfügbares Einkommen von 1.443 Euro. Ein alleinstehender Empfänger des Bürgergeldes bekommt hingegen 906 Euro. Ich war nie gut in Mathe, einige von euch mit Sicherheit schon. Das ist eine Differenz von 537 Euro. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Grund, dass sich Arbeit lohnt. Jeder, der etwas anderes sagt, erzählt an dieser Stelle Schwachsinn. (Beifall von der SPD.) By the way, ich kann mich entsinnen, dass die CDU auch nicht so der Fan vom Mindestlohn war. Dann wäre die Differenz tatsächlich eine andere. Mit Würde und Respekt hat das Verhalten der CDU - gerade auf Bundesebene - wenig zu tun. Das will ich an der Stelle sagen. Die Menschen draußen werden dieses Schauspiel sehr wohl erkennen. Zwei Schichten gegeneinander auszuspielen, das halte ich für eine absolut fatale Politik, die für Spaltung sorgt. Das werden wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Zuruf von der CDU.) Deshalb braucht verantwortungsvolle Politik am Ende auch - aber nicht nur - eine Erhöhung der Regelsätze. Das hat die Krise gezeigt. Es geht auch um passende Förderangebote. Es geht darum, die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zu verbessern und Respekt durch Vertrauen auch im Bereich des Schonvermögens umzusetzen. Liebe CDU, das nennt man Wertschätzung der Lebensleistung der Menschen in unserem Land, vor allem auch der Gruppe der hart arbeitenden Mittelschicht, die Sie immer vertreten wollen. Deshalb sollte man an der Stelle genau das in den Fokus rücken. (Zuruf von der CDU.) Es geht um die Menschen draußen, nicht um P arteipolitik, liebe Freunde. (Beifall von der SPD.) Ein weiterer Punkt ist mir noch wichtig. Es geht auch darum, dass die demokratischen Kräfte sich darüber Gedanken machen, wie wir Teilhabe in Zukunft organisieren wollen. Wenn wir uns anschauen, wie Wahlen in vielen Teilen Europas ausgehen, merken wir, dass der Rechtspopulismus zunimmt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen in unserem Land sowohl einen guten Arbeitsplatz als auch eine soziale Absicherung haben. Das gilt es, miteinander zu vereinen. Wir müssen dafür sorgen, dass politische Bildung eine noch größere Rolle spielt. Durch den Mindestlohn von 12 Euro, eine Ausbildungsplatzgarantie, den Ausbau und die Stärkung von Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, jetzt mit dem Bürgergeld und in Zukunft auch an anderer Stelle zeigt die SPD beziehungsweise die Sozialdemokratie eines: Wir haben einen roten Faden der Arbeitsmarktpolitik. Es ist ein Zahnrad, das (Abg. Ahr (SPD)) ineinandergreift. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können nur wir als Sozialdemokr aten. (Beifall von der SDP.) Es zeigt zudem Weitsicht sowie die Vereinbarkeit wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Am Ende, dabei bleibe ich, wir sind die Partei, die mit diesem Bürgergeld ein Angebot an die Parteienlandschaft macht, dafür zu sorgen, dass „Würde und Respekt“ nicht nur eine Phrase ist, sondern sich auch im Arbeitsmarkt wiederfindet. Deshalb bitte ich, dem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Ahr. - Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Montag fand das Bürgergeldgesetz der Ampel wie erwartet keine Mehrheit. Der Vermittlungsausschuss wurde angerufen. Das ist ein normaler demokratischer Prozess und das ist auch gut so. (Beifall von der CDU.) Es wird nachverhandelt. Die Argumente werden ausgetauscht. Es soll - hoffentlich - schnell einen Kompromiss geben. Die CDU wird sich daran konstruktiv beteiligen. Im Übrigen ist es auch der große Wille der Bevölkerung in Deutschland, dass es hier deutliche Korrekturen gibt. Ich habe mir die neuesten Zahlen der Demoskopen angesehen. Ich erwähne beispielsweise das ZDF-Politbarometer vom vergangenen Freitag: 58 Prozent der Bevölkerung in Deutschland finden das Bürgergeld in der Form des jetzigen Entwurfs schlecht. 68 Prozent stimmen sogar der Kritik, es gebe zu wenig Anreize für Arbeitslose, sich um eine neue Stelle zu bemühen - was der Kern des Ganzen ist -, zu. Ich glaube aber, so weit muss man gar nicht gehen, dass man sich die Zahlen anschaut. Es ist ganz einfach und da spreche ich für alle, die im gesamten Land unterwegs sind, nämlich in Kneipen, auf Sportplätzen und bei Vereinen. Unterhaltet euch einmal mit den Leuten draußen, mit der Bäckereiverkäuferin, mit dem Metzger um die Ecke, mit dem Handwerker et cetera. Ich könnte viele Beispiele nennen. Man merkt, dass der Schuh drückt. Die Leute sind frustriert und wollen, dass es deutliche Veränderungen gibt. Das muss akzeptiert werden, auch von der SPD, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Mein Appell beziehungsweise meine Bitte an die SPD ist folgende: Setzen Sie sich an den Verhandlungstisch, tauschen Sie geordnet die Argumente aus, anstatt immer wieder die gleichen Worte vorzutragen und die Energie dafür zu verwenden, die Kritiker des Bürgergeldes - und deren Argumente - mundtot zu machen. So geht man nicht miteinander um. (Beifall von der CDU.) Es geht hier um Menschen, die Hilfe benötigen. Es geht um Arbeitslose, die wir schnellstmöglich in Arbeit vermitteln möchten. Ja, wir stehen zum Sozialstaat. Wir sind der Auffassung, dass denjenigen, die Hilfe benötigen, auch schnellstmöglich geholfen werden muss. Dafür brauchen wir eine funktionierende Solidargemeinschaft. Es geht um ein gesundes Miteinander. Von daher ist es wichtig, beide Seiten zu betrachten. Von daher war es für uns auch wichtig - das möchte ich sehr deutlich zum Ausdruck bringen , für ‑ die Erhöhung der Regelsätze einzustehen. Das wurde in der Gesamtdebatte immer wieder sehr deutlich gesagt. Der Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz, war der richtige. Es geht darum, die Erhöhung der Regelsätze von dem eigentlichen Gesetzentwurf abzukoppeln. Das wurde allerdings abgeschmettert. Es wurden überhaupt keine Argumente vonseiten der Ampelfraktionen ausgetauscht, im Gegenteil, es war ein parteitaktisches Spielchen. Die Regelsatzerhöhung wird als Faustpfand einbehalten. Das ist die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Diesen Aufschub betreffend gibt es interessanterweise Anregungen vonseiten der Bundesagentur für Arbeit. Andrea Nahles an der Spitze sagt: Wir brauchen mehr Zeit, gebt uns diese Zeit. Aber das Geld soll ab 01. Januar auf jeden Fall gezahlt werden. Gleiches sagen die Personalräte der Jobcenter, der Landkreistag und der Arbeitgeberverband. Ich könnte diese Liste fortsetzen. Es gilt, da hinzuschauen. Stattdessen verwendet die SPD immer die gleiche Wortwahl. Der Parteivorsitzende Lars Klingbeil sprach von Fake News und Polemik und setzte sogar noch einen drauf: Markus Söder und Friedrich Merz wurden mit Donald Trump verglichen. So kann man nicht miteinander umgehen. So gehört es sich nicht. (Beifall von der CDU. - Unverständnisbekun- dungen bei der SPD . - Zurufe von der SPD.) Leider muss ich feststellen, dass einige in diesen Reihen auch heute genau diese Wortwahl benutzt haben. Ich habe es eben wieder von den Kollegen Sisamci und Ahr gehört, die ich wirklich sehr schätze und bei denen ich immer erlebe, dass Argumente ausgetauscht werden und man versucht, konstruktive Vorschläge zu (Abg. Wagner (CDU)) machen beziehungsweise miteinander zu debattieren. Vom Kollegen Sisamci wird der Begriff „Fake News“ in Zusammenhang mit der Union in den Mund genommen. Der Kollege Ahr spricht von „Spaltung der Gesellschaft“. Das bringt uns nicht weiter. Wir wollen hören, was die Argumente sind. Die Wahrheit ist: Euch sind die Argumente ausgegangen und man merkt, dass man nicht weiterkommt! (Zurufe von der SPD. - Beifall von der CDU.) Vielleicht ist das aber mal ein Denkansatz. Was sagte Sigmar Gabriel kürzlich? (Zuruf: Oje.) Ich zitiere sinngemäß: Ich bin kein Freund des Bürgergeldes. Weniger qualifizierte Arbeitskräfte haben keinen ökonomischen Anreiz mehr, arbeiten zu gehen. - Darüber sollte man mal nachdenken. Ich möchte sehr deutlich zum Ausdruck bringen, was der eigentliche Erfolg der vergangenen Jahre war: Die Arbeitslosenzahlen wurden mit Hartz IV um die Hälfte reduziert. Von dieser Reform will man sich jetzt verabschieden. Das Prinzip des Förderns und Forderns geht nach und nach verloren. Das kann nicht sein. Das Prinzip des Förderns und Forderns hat sich bewährt. Es gilt daran festzuhalten. (Beifall von der CDU.) Zum Fördern werden wir nachher noch einiges hören, was uns sehr wichtig ist, nämlich dass es Qualifizierungsmaßnahmen und Beratung gibt. Das Fordern darf aber nicht hintangestellt werden. Wir müssen ehrlich sein: Es gibt auch diejenigen, die dieses System ausnutzen. Wir sagen nicht, dass das eine riesige Anzahl ist, aber es gibt zahlreiche Personen, die das System ausnutzen. Da haben sich die Sanktionen in der Vergangenheit bewährt. Wenn man jetzt diese Karenzzeit, bei der im Übrigen meistens schon ein Jahr vergangen ist, bis man überhaupt in diese Phase eintritt, auch noch schiebt, kann im Prinzip alles gemacht werden. Der Jobcenter-Mitarbeiter hat im Grunde überhaupt keine Handhabe, hier zu agieren. Da gilt es ganz klar nachzuschärfen! (Beifall von der CDU.) Ich habe mit den Fachkräften in zwei Jobcentern gesprochen. An der Stelle ein Dankeschön - das wurde eben auch schon gesagt - an alle Fachkräfte in den Jobcentern. Vielen Dank! Ihr macht einen tollen Job und wir wissen das sehr zu schätzen. Ich habe mich mit ihnen darüber unterhalten, für was sie eigentlich zuständig sind. Eine durchschnittliche Fachkraft in einem Jobcenter ist für 140 Arbeitslose, 90 Arbeitssuchende und 50 weitere in verschiedenen Konstellationen zuständig. Jetzt ist plötzlich von individueller Betrachtungsweise, ganzheitlichem Herangehen und Coaching die Rede. Sollen die Fachkräfte jetzt noch Sozialpädagogen sein? Dafür sind sie nicht ausgebildet. Ich sage nicht, dass wir dort keine Sozialpädagogen brauchen, die gibt es dort schon, aber man muss doch mal sagen, was sich bewährt hat. Die Fachkräfte in den Jobcentern sind sehr gut geschult, sie haben Kontakte in die Wirtschaft und kennen die Betriebe. Von daher gilt es, den Jobcentern mit Respekt gegenüberzutreten und zu sagen: Wir vertrauen euch, ihr macht einen guten Job. Wir müssen euren Job nicht plötzlich in eine komplett andere Richtung weiterentwickeln. Ich komme zum Schonvermögen. Auch das wurde eben kurz angesprochen. Bei Bedarfsempfängern - das haben wir schon an der einen oder anderen Stelle gehört - bleiben in den ersten zwei Jahren 60.000 Euro eigenes Vermögen, 30.000 Euro pro Familienmitglied, ein eigenes Auto pro Familienmitglied, die Altersvorsorge und das eigene Haus unangetastet. Ich glaube, das ist der normalen Familie dort draußen, die sich jeden Tag von morgens bis abends krummlegt, ganz schwer zu vermitteln. (Zuruf aus der SPD: Was ist eine normale Familie? - Abg. Ahr (SPD): Was macht ein Beschäftigter bei Ford, wenn er seinen Job v erliert?) Ich habe eben erklärt, wie lange es dauert, bis man in diesen Zustand hineinkommt und von wie vielen Personen ich spreche. Die Verhältnismäßigkeit stimmt hier absolut nicht mehr. Hierzu sagt der Städte- und Gemeindebund: Dieses Verfahren eröffnet Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten. Von daher muss es hinsichtlich der Zeit und der Höhe des Schonvermögens deutliche Korrekturen geben. Das ist unsere Position. (Beifall von der CDU.) Ich komme nun zum Lohnabstandsgebot. Eben wurden einige Zahlen genannt. Wir könnten diese Zahlenspielchen noch weiterführen. Das bringt uns aber nicht weiter. Das Problem ist, dass jetzt viele anfangen, zu rechnen, nachdem in den letzten Wochen der Fokus darauf gelegt wurde - was gut ist. Im Übrigen stehen die Telefone in den Jobcentern nicht still. Die Fachkräfte haben gesagt, so viele Telefonanrufe habe man schon seit Jahren nicht mehr gehabt. Die Leute lassen sich ausrechnen, was Sache ist. Einen Punkt möchte ich abschließend noch kurz erwähnen. Ich bekam einen Anruf von einem Unternehmer, der eine Cateringfirma leitet. Er hat gesagt: „Ich habe folgendes Problem: Nach und nach, tagtäglich erreichen mich Veränderungswünsche hinsichtlich Stundenreduzierungen. Meine Leute lassen sich ausrechnen, mit wie viel Bürgergeld sie aufstocken können, (Abg. Wagner (CDU)) wenn sie die Stunden herabsetzen.“ Das höre ich auch aus vielen anderen Bereichen. Das kommt daher - was eben auch von Ihrer Seite angesprochen wurde -, dass die Leute darüber nachdenken und sich schon mal ausrechnen lassen, was da passiert und ob es überhaupt noch richtig ist, was man jeden Tag macht. Es ist nicht richtig, das in dieser Art und Weise in eine andere Richtung zu drücken. (Zuruf des Abgeordneten Ahr (SPD).) Ich fasse zusammen: Es gibt deutliche Kritik v om Bundesrechnungshof, von den Personalräten, von den Landkreistagen - ich könnte die Liste fortsetzen. Wachen Sie endlich auf! Diejenigen, die dafür sorgen, dass dieses System funktioniert, nämlich die Steuerzahler, haben ein Recht darauf, dass es hier deutliche Korrekturen gibt. Darauf werden wir bestehen! (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. Ich eröffne die Aussprache. - Als nächsten Redner darf ich Herrn Josef Dörr von der AfD-Fraktion nach vorne bitten.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bürgergeld ist eine Mogelpackung. Es ist kein Bürgergeld, sondern Geld für alle, nicht nur für die Bürger. Ich spreche ein paar Aspekte an, die ich hier noch nicht gehört habe. Zuerst einmal, was Herr Wagner angedeutet hat: Es gibt mehrere Kategorien Leute, die davon profitieren. Ich habe in meinem Berufsleben eine Kategorie kennengelernt, nämlich die Faulenzer-Aristokratien, die sich schon seit einigen Generationen fest vorgenommen haben, niemals eine geregelte Arbeit anzunehmen, egal was kommt. Das ist eine Kategorie. Dann gibt es die Kategorie derer, die unverschuldet in die Notlage kommen, dass sie keine Arbeit haben. Diese Kategorie kann man unterteilen. Es ist nicht so, wie Herr Ahr gemeint hat, dass alle ein Lebenswerk hinter sich hätten. Da sind auch ganz junge Menschen dabei, die vielleicht erst ein Jahr oder überhaupt noch nicht gearbeitet haben. Es sind natürlich auch welche dabei, die wirklich eine Lebensleistung hinter sich haben. Diese beiden Kategorien, wobei es da fließend ineinander übergeht, gibt es auch noch. Gott sei Dank gibt es schließlich die große Masse derer, die noch arbeiten. Ich brauche keine Zahlen, ich bin immer noch in der Bevölkerung unterwegs und höre das von allen Seiten. Ich höre auch, was Herr Wagner eben gesagt hat, dass die Leute anfangen, zu rechnen. Sie fragen sich also: Lohnt es sich noch, dass ich arbeiten gehe? Dann rechnen sie und stellen fest: plus/minus null - da wäre ich blöd, wenn ich arbeiten gehen würde. (Abg. Ahr (SPD): Es sind 400 Euro Diffe- renz!) Das sind ja Tatsachen. (Zurufe der Abgeordneten Holzner (SPD).) Nein, Sie haben das so dargestellt, als hätten die alle schon eine Lebensleistung hinter sich. - Nun gut, die Situation ist also wirklich so, dass sich die Leute das dann ausrechnen und sich sagen: Arbeiten zu gehen, das lohnt sich für mich nicht. - Und jetzt sage ich Ihnen dazu auch noch etwas, das man ebenfalls nirgends hört, das aber auch eine Tatsache ist: Die Leute rechnen nämlich noch weiter und sagen sich: Moment, ich habe doch einen Beruf, ich bin Schlosser - oder Schreiner, gleichgültig, welcher Beruf es ist , ich arbeite einfach schwarz. Damit habe ich ‑ sogar noch mehr als diejenigen, die fest arbeiten. - Das heißt doch, dass die schon mal gar nicht auf die Idee kommen, noch einmal eine Arbeitsstelle anzunehmen. Wir haben es hier also mit einer Fehlkonstruktion zu tun. Wollen wir den Leuten helfen, wollen wir den Bedürftigen helfen - und das sollten wir auch, wir sind eine Lebensgemeinschaft, wir sind eine Solidargemeinschaft -, so müssen wir neben der Anhebung des, wie es nun hier genannt wird, Bürgergeldes auch dafür sorgen, dass die Mindesteinkommen der arbeitenden Bevölkerung entsprechend steigen, sodass es sich lohnt, arbeiten zu gehen. Das ist die Grundvoraussetzung, die sehe ich aber im Entwurf der SPD nicht verwirklicht. Beim CDU-Antrag sehe ich das in Ansätzen, allerdings muss ich dazu sagen: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. - In der Zeitung ist ja zu lesen, die Union bleibe hart beim Bürgergeld. Ich will mich mal wieder als politischer Prophet versuchen (Zuruf von der SPD: Lieber nicht!) und sage Ihnen: Ich bin ganz sicher, dass innerhalb der nächsten Wochen die CDU einknicken wird und das Ding von der SPD mittragen wird. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächsten Redner bitte ich Herrn Damhat Sisamci von der SPD-Fraktion nach vorne.
Damhat Sisamci SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte heute und die Diskussionen der vergangenen Wochen haben mich nachdenklich gemacht. Deshalb lassen Sie mich zu Beginn etwas laut denken: Wir alle (Abg. Sisamci (SPD)) hier sind sehr privilegiert. Wir alle müssen keine finanzielle Not leiden. Wir können selbst entscheiden, ob wir dort, wo wir wohnen, wohnen bleiben oder umziehen. Niemand von uns muss zum Amt laufen, wenn die Waschmaschine kaputtgeht. Niemand von uns muss seiner Tochter oder seinem Sohn erklären, dass sie oder er die kaputten Schuhe noch ein paar Wochen tragen muss. Wir reden beim Bürgergeld über eine Erhöhung um knapp 50 Euro. Wir reden über eine Vertrauenszeit von sechs Monaten. Über zwei Jahre soll das Schonvermögen nicht angerechnet werden. - Wir reduzieren die Lebensgeschichte von Menschen auf zwei, drei Zahlen, die wir miteinander vergleichen. Was für eine Arroganz! (Beifall von der SPD.) Was für eine Arroganz zu glauben, dass es den Menschen darum geht, uns auszunutzen. Dass Sie Schmarotzer sind. Was für eine Arroganz derer, die versuchen Stimmen zu fangen, indem sie Stimmen in den Köpfen der Menschen erschaffen. Wir reden aber viel zu wenig über das, worum es eigentlich geht. Es geht um die Menschen. Es geht um Julian, der sein Ausbildungsgehalt mit seiner Mutter teilen muss, weil es auf ihren Hartz-IV-Satz angerecht wird. Es geht um Jennifer, die aus ihrer Nachbarschaft aus ihrer Schule gerissen wird, weil die Wohnung nicht „angemessen“ ist. In einer Zeit, in der sie vor allem eines braucht: Sicherheit. Wir können natürlich parteitaktische Spielchen spielen. Aber ich sage Ihnen eines: Viele Saarländerinnen und Saarländer, die dringend Hilfe brauchen, werden darüber nur den Kopf schütteln. (Beifall von der SPD.) Unsere Motivation ist es, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Darauf konzentrieren wir uns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die tatsächlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wir haben zum einen herausfordernde Transformationsprozesse, die in der Vergangenheit immer dazu geführt haben, dass die Zahl der Arbeitslosen stieg. Das ist eine Transformation, die sich durch Corona und die Energiekrise noch einmal verschärft hat. Zum anderen haben wir einen extremen Fachkräftemangel: Es gibt Restaurants, die Öffnungszeiten anpassen müssen, Flüge, die nicht abheben - überall fehlt Personal. Das ist doch der Hintergrund, vor dem wir über das Bürgergeld reden sollten. Ja, wir wollen damit Menschen, die in existenzielle Not geraten, finanziell absichern. Doch unser Ziel ist es, Bedürftigkeit nicht einfach nur zu verwalten, sondern den Menschen einen Weg aus der Bedürftigkeit aufzuzeigen. (Beifall von der SPD.) Die Realität heute ist, dass zwei Drittel der Langz eitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Daher ist es nicht richtig, sie in irgendwelche Hilfsjobs zu pressen. Die stehen doch nach ein paar Monaten wieder in den Arbeitsagenturen. Richtig wäre es, ihnen die Chance zu geben, eine Ausbildung zu machen. Das leistet einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und sorgt für ein selbstbestimmtes Leben. Darum, und um nichts anderes, geht es beim Bürgergeld. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, und dann höre ich immer wieder von der CDU, mit dem Bürgergeld lohnte es sich nicht mehr zu arbeiten. Es ist mir schleierhaft ist, wo die CDU nun plötzlich wieder das Herz für Arbeiterinnen und Arbeiter gefunden hat, nachdem sie erst vor Kurzem eben nicht für die Erhöhung des Mindestlohns gestimmt hat. Aber lassen Sie mich ‑ ‑ (Zurufe von der CDU.) Ja, das ist doch wahr! Das ist doch wahr! Man hat sich enthalten! Und wenn man über Menschen spricht, die hart arbeiten für das Geld und dabei am wenigsten verdienen, ist Enthaltung eben keine Haltung. (Beifall von der SPD.) Aber lassen Sie mich eine Sache ganz klar formulieren: Arbeit muss sich immer lohnen. Arbeit ist auch mehr als nur Lohnarbeit, sie bedeutet Würde und Selbstbestimmung. Und Arbeit lohnt sich auch mit dem Bürgergeld. - Dass man jetzt versucht, Menschen mit kleinem Einkommen gegen Bedürftige auszuspielen, ist, mit Verlaub, alles andere als christliche Nächstenliebe. (Beifall von der SPD.) Hören Sie endlich auf, Zwietracht in dieser Gesellschaft zu säen! In diesen Zeiten, in denen wir die Gesellschaft zusammenhalten müssen, darf es nicht sein, dass Sie versuchen, mit Sozialneid-Parolen die Menschen gegeneinander auszuspielen. Nein, das ist nicht die Politik der SPD: Wir haben die ganze Gesellschaft im Blick. Nein, wir wollen nicht den allmächtigen Staat, der alles regelt. Aber wir wissen, dass es einen aktiven Staat braucht, um die Zukunft zu gestalten. Es braucht eine aktive Wirtschaftspolitik und auch eine starke Sozialpolitik, und manchmal geht das zusammen. (Zuruf von der CDU.) In den Krisen der letzten Jahre war es eben genau dieses Zusammenspiel, das den Arbeitsmarkt und die Unternehmen in Deutschland stabil gehalten hat. Es war der Sozialstaat mit sei- (Abg. Sisamci (SPD)) nem Instrument der Kurzarbeit. Er hat Unternehmen geholfen, Fachkräfte an Bord zu halten, und das hat die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert und die Menschen in Arbeit gebracht. Das heißt: Wir schauen nicht zu, wir sorgen für einen vorsorgenden Sozialstaat. Das hilft der Wirtschaft und der Gesellschaft. Das ist unser Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Nein, das heißt nicht, dass ich Ihnen das Recht abspreche, als Opposition die Regierung zu kritisieren. (Zurufe von der CDU: Danke! - Abg. Spei- cher (CDU): Das können Sie auch nicht!) Eine Demokratie braucht die Opposition und den politischen Wettstreit um die besten Argumente. Aber lassen sich mich eines dazu sagen: Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber eben nicht auf eigene Fakten. Hier werden Argumente vorgetragen wie: Mit dem Bürgergeld soll eine sechsmonatige Karenzzeit eingeführt werden, sechs Monate, in denen es keine Sanktionen gibt. - Das stimmt nicht! In der Debatte wird gesagt, die Regelsätze sollten über die Inflationsrate hinaus angepasst werden. Auch das stimmt nicht. Und jetzt wird’s langsam wirklich unredlich: Sie sagen, mit dem neuen Bürgergeld lohnte es sich nicht mehr zu arbeiten. Das stimmt nicht. Völlig paradox wird’s aber, wenn die Argumente der CDU schneller gewechselt werden, als ich meine Unterhose wechseln kann: (Zuruf von der CDU: Wo haben die denn ge- wechselt?) Erst wird gesagt, es lohne sich nicht mehr zu arbeiten, weil der Regelsatz zu hoch sei, und dann will die CDU doch und nur den Regelsatz anpassen. Das verstehe ich nicht. (Beifall von der SPD.) Das Problem ist doch nicht, dass die Grundsicherung ein klein wenig steigen soll, das Problem ist der Niedriglohnsektor. Wir brauchen mehr Tarifbindung, wir brauchen mehr gute Arbeitsplätze. Genau deshalb schaffen wir den Vermittlungsvorrang ab. Das ist eine Kampfansage an den Niedriglohnsektor! (Beifall von der SPD und Zurufe: Jawoll! Ge- nau so ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, denn wahr ist: Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Menschen. Deshalb wollen wir nicht, dass beispielsweise die hart erarbeitete Altersvorsorge direkt angerechnet wird, wenn es mal vorübergehend hakt im Leben. Deswegen braucht es eine höhere Grenze für Erspartes. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, abschließend sagen: Die Arbeit der Opposition ist wichtig, und Herr Wagner, ich schätze Sie natürlich auch als Abgeordnetenkollegen. Jedoch geht’s hier um mehr: Es geht um viele Saarländerinnen und Saarländer, denen wir eine Perspektive geben. Deshalb die eindringliche Bitte: Stimmen Sie für mehr Respekt vor Lebensleistung, stimmen Sie für mehr Fachkräfte, stimmen Sie für mehr Perspektive! Stimmen Sie für einen Staat, der wirklich hilft, wenn man die Hilfe am dringendsten braucht! Stimmen Sie für unseren Antrag! - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Sisamci. - Als nächster Redner hat nun das Wort Herr Marc Speicher von der CDU-Fraktion.
Speicher CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 5,12 Euro. 5,12 Euro am Tag, das ist der Regelsatz, der jemandem, der in der Grundsicherung ist, der Arbeitslosengeld II bekommt, für Essen und Trinken bleibt. 5,12 Euro, das sind die 34 Prozent des Regelsatzes, die für Nahrung, die für Lebensmittel vorgesehen sind. Zurzeit haben wir Inflation im Land, eine Rekordinflation: mehr als 10 Prozent Geldentwertung pro Jahr, bei Lebensmitteln sind es rund 20 Prozent. Im Vergleich der Monate November 2021 und November 2022 zahlt man 20 Proz ent mehr bei Lebensmitteln, bei den Discountern ist es teilweise noch mehr. Butter kostet 2,20 Euro aufwärts, Milch 1,10 Euro aufwärts, ein Brot kostet teilweise mehr als 4 Euro. Deswegen sage ich persönlich ganz offen: Dass eine SPD-geführte Bundesregierung den Regelsatz erst jetzt, zum 01.01.2023, erhöht, und das mit einem so knappen Zeitfenster macht, dass sie erst jetzt kurz vor Toresschluss diese Gesetze einbringt, kommt mir persönlich zu spät. Die Inflation bezahlen vor allem die kleinen Leute, deswegen kommt dieser Antrag aus meiner Sicht viel zu spät. Sie versuchen, ein Stück weit Vergangenheitsbewältigung zu machen, dafür habe ich wirklich Verständnis. Aber Sie versuchen auch, den Eindruck zu erwecken: „Wer gegen uns ist, der ist sozial ungerecht.“ Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken: „Wer gegen das Bürgergeld ist, ist sozial ungerecht.“ Ich will daran erinnern: Wer hat denn den größten Sozialabbau in der Geschichte des Landes überhaupt erst auf den Weg gebracht? Das w ar die SPD zusammen mit ‑ den GRÜNEN. (Abg. Speicher (CDU)) Sie sind damals mit dem Vorschlaghammer durch den Sozialstaat gelaufen und haben Grundfesten dieses Sozialstaats abgeräumt. (Abg. Conigliaro (SPD): Es gab damals viel weitergehende Vorschläge von der CDU!) Sie haben das Urvertrauen in den Staat zerstört, das muss man an dieser Stelle auch erwähnen! (Beifall von der CDU.) Ich sage es ganz offen, Vergangenheitsbewältigung mag in Ordnung sein, aber Sie machen in dieser Frage Politik gegen die Mehrheit der Menschen in diesem Land. Sie machen mit diesen Maßnahmen Politik gegen die Mehrheit ihrer eigenen Anhänger. Die Mehrheit der SPD-Anhänger ist gegen das Bürgergeld, wie Sie es wollen. Sie haben gerade am Wochenende beschlossen, eine 25-Stunden-Woche einzuführen. Das ist genau der Weg, den die Leute in diesem Land nicht wollen. Es geht darum, dass man Arbeit finanziert und nicht Arbeitslosigkeit. Deswegen rufe ich Sie auf: Kommen Sie beim Bürgergeld auf den Weg der Vernunft zurück. Das, was Sie wollen, hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun! (Beifall von der CDU.) Das Bürgergeld ist der kleinste gemeinsame Nenner zwischen der SPD, den GRÜNEN und der FDP. Das geht aber auf Kosten von Arbeit und es geht auf Kosten von Wohlstand in unserem Land. Nicht die CDU, nicht wir blockieren, sondern Sie haben keine gesellschaftliche und keine politische Mehrheit für das, was Sie vorhaben. Ich habe mal ganz locker aufgeschrieben: Was sind denn die Punkte, mit denen man heute soziale Gerechtigkeit machen könnte? Punkt 1: die Erwerbsminderungsrente. Unter Rot-Grün wurde die Berufsunfähigkeit abgeschafft, dafür darf man jetzt privat vorsorgen, unter Rot-Grün wurde die Erwerbsminderungsrente radikal gekürzt. Erst wir als CDU und als CDA sind es gewesen, die wieder gesagt haben: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, wer mit 40, mit 45 oder 50 Jahren erwerbsunfähig wird, wer nicht mehr arbeiten kann, der muss mehr haben als die Versicherungsempfänger. Rot-Grün, mit Ihnen als SPD, hat das Gegenteil gemacht. Wir mussten es in den Koalitionsverhandlungen mit Ihnen in der Großen Koalition durchsetzen. Und was ist mit denen, die noch aus rot-grüner Zeit erwerbsgemindert im Prinzip auf Hartz-IV-Niveau sind? Wo sind denn die Maßnahmen für diese Menschen? Die Leute, die 2002, 2004 oder 2005 erwerbsunfähig geworden sind, sind heute noch auf Hartz-IV-Niveau. Bei denen können Sie etwas leisten für soziale Gerechtigkeit. (Beifall von der CDU. - Abg. Schäfer (CDU) hält ein Schild hoch.) Zweiter Punkt: Zehntausende Saarländer haben in ihrem Keller eine Ölheizung stehen. Wo sind denn die Maßnahmen dafür, dass die sich im Winter den Öltank vollmachen können? Nichts passiert in dieser Frage! (Beifall von der CDU.) Dritter Punkt: 40 Prozent der Studierenden sind v on Armut bedroht. 40 Prozent derjenigen, die etwas Besseres werden wollen, (Abg. Ahr (SPD): Etwas Besseres als wer?) die studieren wollen, bekommen die Energiepreispauschale erst im April, lieber Timo Ahr, erst im April! (Abg. Ahr (SPD): Etwas Besseres als wer?) Sie regieren jetzt seit einem Jahr, sorgen Sie dafür , dass 40 Prozent der Studierenden, die von Armut bedroht sind, ihre Energiepreispauschale rechtzeitig bekommen! (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Beifall von der CDU. - Mehrere Zurufe. - Starke Unruhe.) Vierter Punkt: bezahlbarer Wohnraum. Versprochen sind 400.000 neue W ohnungen pro Jahr. Es war noch nie so teuer wie heute ‑ ‑
Christina Baltes
Ich bitte um Ruhe, der Kollege Marc Speicher hat jetzt das W ort. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).)
Speicher CDU
Es fehlt bezahlbarer Wohnraum. 400.000 Wohnungen waren versprochen, es werden nicht mal die Hälfte. Es war noch nie so teuer, zu bauen und in die eigenen vier Wände zu ziehen, wie heute. Fünftens: Kurzarbeitergeld. Ihr sogenannter Respekt -Kanzler Olaf Scholz hat jahrelang als Bundesfinanzminister gemeinsam mit Hubertus Heil nicht verhindert, dass die Leute bei Ford, auf der Hütte und bei Saarstahl, die in Frankreich wohnen, doppelt besteuert werden. (Sprechen bei der SPD.) Man hätte mit einer einfachen Änderung des Doppelbesteuerungsabk ommens dafür sorgen können, dass sie nicht doppelt abkassiert werden. (Abg. Conigliaro (SPD): Lachhaft. - Beifall von der CDU.) Sechster Punkt: Sorgen Sie für stabile Preise und eine stabile Währung. Wir hören bei den Anhörungen, Herr Minister von Weizsäcker, regelmäßig, wie sehr Sie sich so klammheimlich (Abg. Speicher (CDU)) freuen, dass wir momentan 10 Prozent Inflation im Land haben, wie sehr Sie sich darüber freuen, dass sich die neuen Schulden fast selbst abbezahlen durch die Rekordinflation, die wir im Land haben. (Abg. Conigliaro (SPD): Das ist eine Un- terstellung.) Inflation zahlt immer der kleine Mann! Inflation bedeutet, die Vermögenswerte steigen und die kleinen Leute dürfen es bezahlen. Das kann nicht der Weg sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) Siebtens: Sorgen Sie doch für bezahlbares Tank en, für bezahlbaren Strom, für bezahlbare Wärme, sorgen Sie dafür, dass für alle Energieträger die Umsatzsteuer sinkt. (Sprechen bei der SPD.) Ihre Ministerpräsidentin ist auf MPKs, und kaum ist sie auf dem Heimweg im Auto - der Kollege Schäfer hat zu Recht darauf hingewiesen -, kritisiert sie schon die eigenen Beschlüsse. Sorgen Sie dafür, dass das Saarland wieder eine Stimme in Berlin hat. (Abg. Theis (CDU): Das ist richtig. - Beifall von der CDU.) Achtens: Sorgen Sie dafür, dass im Dezember k eine Abschläge gezahlt werden müssen und dass die Stadtwerke die Liquidität haben, damit die Bürgerinnen und Bürger im Dezember keine Abschlagszahlungen leisten müssen. Neuntens: Sorgen Sie dafür, dass die Lichter nicht ausgehen. Wir werden in wenigen Wochen wieder die Diskussion haben, dass Sie künstlich das Angebot für Stromerzeugung kappen werden. Das werden am Schluss die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land zahlen. Zehntens: Arbeiten Sie rechtzeitig und richtig und nicht immer kurz vor Schluss. Sie haben monatelang über die Gasumlage diskutiert, es ist wertvolle Zeit verstrichen, jetzt ist es wieder kurz vor Schluss. (Zuruf von Minister von Weizsäcker.) Genauso ist es beim Thema Bürgergeld, Herr v on Weizsäcker, wieder kurz vor knapp. Elftens: Sie weisen darauf hin, wir seien hier im Landtag. (Unruhe.) Ich sage Ihnen ganz konkret: Andere Landesparlamente, Herr von Weizsäcker, sorgen mit eigenen Programmen dafür, dass der Mittelstand, dass die Wirtschaft im Land entlastet wird, damit sie durch diesen Winter kommen. Eine multiple Krise, wie wir sie haben, sorgt zum Beispiel in Baden-Württemberg dafür, dass das Land eigene Projekte auflegt. Deswegen sage ich Ihnen: Sie müssen machen statt quatschen. Es gibt genug Themen, bei denen Sie anpacken können. (Beifall von der CDU. - Abg. Coniglia- ro (SPD): Das ist der Oberquatscher. Zuruf ‑ von Minister von Weizsäcker.) Und trotzdem stimmt es, dass es viele Punkte gibt, die verbessert werden können bei der Grundsicherung, beim Arbeitslosengeld II. Ich stimme zu, heute ist es nicht möglich, aus der Grundsicherung heraus eine Ausbildung zu machen, die länger als 24 Monate geht. Diese Änderung ist richtig. Es ist auch richtig, dass es von nun an möglich ist, dass Bagatellbeträge nicht mehr eingetrieben werden. Es ist richtig, dass die Einkünfte der Kinder, die nebenher arbeiten, nicht auf die Elterneinkommen angerechnet werden. Ich sage Ihnen noch eines zum Schluss: Wir wollen die Anerkennung von Lebensleistung. Das war schon immer so. Ich erinnere daran: Die SPD hat die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I von früher 36 Monaten auf 12 Monate gesenkt. Ihrem Respekt-Kanzler Olaf Scholz fiel auf die Forderung von CDU und CDA, die Bezugszeit von ALG I, einer Versicherungsleistung, zu verdoppeln, nur ein - ich zitiere Peter Dausend, Sie kennen ihn, er ist Saarländer, er hat Folgendes geschrieben -: Olaf Scholz sagt: Das ist eine billige Nummer, dass das Arbeitslosengeld I verlängert wird. Olaf Scholz hat gesagt: Das ist völlig asozial. Zitat Ende. - Das ist Ihr Respekt-Kanzler. Die einen schreiben „Respekt“ auf die Plakate, wir sorgen für die Würde der Menschen. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Herr Kollege Speicher, Ihre Redezeit ist zu Ende. K ommen Sie bitte zum Schluss.
Speicher CDU
Ich komme zum Ende und rufe dazu auf, dass Sie sich erstens an das halten, was zum Beispiel Christian Ude, Andrea Nahles, das IAB, Marcel Fratzscher und viele andere Experten dazu sagen. Ich rufe dazu auf, dass wir die Chance, die wir jetzt haben, rasch nutzen. Wir haben jetzt das Zeitfenster bis zum Ende des Monats, damit im Vermittlungsausschuss des Bundesrats ein Kompromiss gefunden wird. Es geht darum, Arbeit zu finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit. Nie waren die Chancen besser, in Arbeit zu kommen, Arbeit zu finanzieren und nicht Arbeitslosigkeit. Wir brauchen stabile, breite und verlässliche Brücken in Arbeit und nicht die Finanzierung von Arbeitslosigkeit. (Abg. Speicher (CDU)) (Abg. Conigliaro (SPD): Wir haben es gehört, wir haben es verstanden.)
Christina Baltes
Herr Speicher!
Speicher CDU
Der letzte Satz. Diejenigen, die drei oder vier Stunden am Tag arbeiten, weil das ihren Kräften und ihren Verhältnissen entspricht und die damit auch Vorbild sind für ihre Kinder, (Abg. Conigliaro (SPD): Wie ist das mit der Redezeit?) die müssten wir nach ihren
Christina Baltes
Bitte kommen Sie zum Schluss!
Speicher CDU
Talenten und Fähigkeiten unterstützen. - Vielen Dank! (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank ist das v orbei! - Anhaltender Beifall CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Speicher. - Als nächsten Redner bitte ich noch mal den Kollegen Timo Ahr von der SPD-Fraktion nach vorn.
Timo Ahr SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich kurz, ich habe nämlich nur noch 1 Minute Zeit. Marc, eine Frage: Studenten sind besser als wer? (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Das ist keine Ablenkung, Raphael Schäfer, das ist ein Witz! (Zuruf von der SPD: Jawoll! - Mehrere Zurufe v on SPD und CDU. - Beifall bei der SPD.) Hier werden Studenten und hart arbeitende Kolleginnen und Kollegen, Fachkräfte, gegeneinander ausgespielt! Zweite Sache: Die CDU nimmt das Wort Erwerbsunfähigkeitsrente in den Mund. Wenn es nach euch geht, gehen wir doch bis 70 schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD. - Der Redner spricht lauter .) Und da rede ich nicht von Sigmar Gabriel, der irgendwann mal Vorsitzender war. Friedrich Merz ist jetzt Vorsitzender, und der steht für eine solche Politik. (Beifall von der SPD. - Der Redner spricht noch lauter.) Und noch was: Die CDU war 16 Jahre an der R egierung. Nichts hat sie gemacht am Arbeitsmarkt. Das jetzt hier vorzuführen, ist ein Witz! (Weitere Zurufe von SPD und CDU. - Beifall v on der SPD.)
Christina Baltes
Herr Kollege, Sie brauchen hier nicht zu schreien! (Beifall von der SPD-Fraktion. - Erregte Zuru- fe. - Sprechen.) Es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Marc Speicher . Abg. Speicher (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Sie haben den Mindestlohn angesprochen. Sie haben 2005 und 2004 den größten Niedrigsektor Europas geschaffen, haben aber keinen Mindestlohn eingeführt. Wir haben als CDU gemeinsam mit der SPD den Mindestlohn eingeführt. Das war eine gute und richtige Entscheidung, weil es den Unterbau geschaffen hat, den Rot-Grün vergessen hat, einzubauen. Wir haben heute eine Rekordbeschäftigung im Land. Wir haben Ihnen heute vor einem Jahr im Land und im Bund Rekordbeschäftigung übergeben. Sorgen Sie dafür, dass es so bleibt und lassen Sie uns gemeinsam in den Grundfragen des Sozialstaates einen Kompromiss und eine gemeinsame tragfähige Lösung finden. Die Menschen haben es verdient, dass wir in Grundfragen des Sozialstaates zusammenarbeiten. Lassen Sie uns einen Kompromiss finden beim Bürgergeld, der dem gerecht wird, was die Menschen draußen wollen, und dem Grundsatz, dass Arbeit wertvoll ist. Arbeit ist mehr als Geld verdienen, Arbeit gehört zur Menschenwürde! - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Wollen Sie antworten?
Timo Ahr SPD
Nein.
Christina Baltes
Als nächsten Redner rufe ich auf den Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nachdem einige Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver hier gestartet worden sind, möchte ich noch mal auf die Dinge zurückkommen, die Gegenstand der Anträge sind, und auch eines Vermittlungsverfahrens im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Bei der Reform des SGB II geht es um nichts anderes als um eine der größten Sozialreformen in den letzten 20 Jahren. Es geht um die Überwindung von Hartz IV. Die Frage ist natürlich am Ende, was das konkret bedeutet. Erstens bedeutet es eine Verbesserung der finanziellen Leistungen für Millionen von Menschen in diesem Land. Wenn wir über Verbesserungen in diesem Bereich reden, dann reden wir ganz konkret über einen Abbau der Armut bei Menschen, die jeden Cent umdrehen, die sich jede Ausgabeentscheidung mehrmals überlegen müssen und wirklich wissen, was es bedeutet, wenn der Monat noch nicht zu Ende ist, aber das Geld schon und man nicht weiß, wie man die letzten Tage finanzieren soll. Bei der Reform geht es zweitens in der Tat um höhere Vermögensfreigrenzen bei der Berechnung von Leistungen oder dem Anrecht auf Leistungen. Mir geht es damit in der Tat um die Frage, welchen Respekt man von der Lebensleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, die 20 oder 30 Jahre Steuern und Beiträge gezahlt haben und aus welchen Gründen auch immer arbeitslos werden, nach einem Jahr in die Zuständigkeit des SGB II fallen, und nicht genauso behandelt werden wollen wie andere, die in den letzten Jahren kaum Steuern und Beiträge gezahlt haben. Es geht drittens um das Thema Fördern und F ordern. Das war das Credo in der großen Arbeitszeitreform 2004. Das ist nach wie vor das Credo, mit dem im SGB II weitergearbeitet werden soll, aber zunehmend in einem eher partnerschaftlichen Sinn. Das heißt, die Art des Umgangs des Staates mit den Bürgerinnen und Bürgern, die auf Leistungen angewiesen sind und in Arbeit vermittelt werden wollen, soll eine andere werden. Es geht darum, dass Familien im Leistungsbezug gerade nicht gezwungen werden, kurzfristig umzuziehen, weil die Wohnung auf einmal zu groß ist. Diese sollten vielmehr die Möglichkeit haben, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, das heißt, wieder Arbeit zu finden und nicht eine neue Wohnung finden zu müssen. Wir alle wissen, dass das zunehmend immer schwieriger wird. Den Menschen in einer solchen Lage weitere Probleme aufzuhalsen, war in der Vergangenheit mit Sicherheit der falsche Weg. Es ist gut, dass jetzt ein besserer Weg eingeschlagen werden soll. Es geht um bessere Regelungen bei der Arbeitsmarktintegration, um Vorrang für eine Qualifizierung vor der Annahme von egal welcher Beschäftigung. Es geht auch darum, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht mehr eine Sonderbehandlung erfahren müssen, wie es in der Vergangenheit geregelt war. Damit werden im Übrigen auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Um all das, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es bei den vorliegenden Anträgen. (Beifall von der SPD.) Um wen genau geht es? Bei diesem Thema geht es der saarländischen Landesregierung um 56.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wir im Land haben. Es geht um rund 29.000 nicht erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, im wesentlichen Kinder und Jugendliche, die in 41.000 Bedarfsgemeinschaften wohnen. Es geht um fast 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, deren täglicher Alltag von einer Gesetzesreform in extremer Weise betroffen ist, die im Bundesrat hängt und im Moment von den Kolleginnen und Kollegen der CDU aufgehalten wird. Diese Menschen haben deshalb Sorge, dass Verbesserungen, die für sie geplant sind, nicht umgesetzt werden können. Es geht bei dieser Reform in weiten Teilen um F ormen der Armutsbekämpfung, weil Leistungen höher werden, weil Arbeit attraktiver wird, weil die Hilfen besser umgesetzt werden und weil der Umgang mit Menschen im Leistungsbezug sich zukünftig verändern soll. Die Frage ist auch, um wen es konkret geht. Es geht nicht um die Menschen aus diesen Schubladen, die Sie eben zitiert haben, und es geht auch nicht um die Menschen, die angeblich, Herr Wagner, bei Ihnen oder sonst wo anrufen, sondern es geht vielmehr in erster Linie um alleinerziehende Frauen - das wissen wir aus der Berichterstattung zur Armut im Land -, um Kinder und Jugendliche, die sich in Armut befinden. Es geht um Migranten und Flüchtlinge, zum Beispiel um diejenigen, die in den letzten Monaten aus der Ukraine zu uns gekommen sind und möglichst bald in Arbeit kommen wollen. Es geht um Menschen, mit Behinderungen, die deshalb im Leistungsbezug nach SGB II sind. Es geht um kranke Menschen, weil Krankheit nach wie vor ein großer Grund dafür ist, dass Menschen langzeitarbeitslos sind und nicht in Arbeit zurückkommen. Es geht auch zum Teil um Menschen mit einer geringen Qualifizierung. Man kann also nicht, Herr Kollege Speicher, an der einen Stelle über Armut und ihre Folgen Krokodilstränen vergießen - das meine ich wirklich Ernst -, und dann auf die Art und Weise, wie Sie hier auftreten, gegen entsprechende Verbesserungen herziehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, passt wirklich nicht zusammen. (Beifall von der SPD.) Ich muss deshalb leider feststellen, dass es der CDU-Bundestagsfraktion, ihrem Vorsitzenden, über die Länder wohl gelungen ist, die Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, ein Stück weit in Geiselhaft zu nehmen, indem man das Verfahren aus parteipolitischen Zwecken instrumentalisiert. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe mit Verwunderung und Bedauern, dass die Saar-CDU heute im Landtag diesen Weg ein gutes Stück mitgeht. In Ihrem Antrag schreiben Sie, mit dem Bürgergeld sei man auf dem Weg in einen uferlosen Sozialstaat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht die Saar-CDU mit sozialpolitischer Kompetenz, die ich aus der Vergangenheit kenne, sondern es scheint eine neue CDU zu sein. Es ist mit Sicherheit keine bessere als die, die wir aus der Vergangenheit kennen. (Zurufe von der CDU. - Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich will etwas zu den Kritikpunkten sagen, die v on Ihnen vorgetragen wurden. Sie sagen zum einen - zumindest einerseits so, andererseits so, die Haltung ist etwas verwischt -, die Leistungen seien so hoch, dass das Lohnabstandsgebot nicht mehr eingehalten wird. Es gibt zahlreiche Untersuchungen - die muss ich nicht mehr zitieren, man braucht nicht sehr viel Sachverstand, um die paar Zahlen untereinanderzuschreiben -, die belegen, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn gestiegen ist. Das heißt, durch den Mindestlohn lohnt sich die Arbeit mehr und die Tariflöhne werden auch mit Blick auf die Inflation weiter steigen. Der Zuverdienst erleichtert eben genau diesen Mechanismus, dass Arbeit sich lohnt. Im Übrigen ist ein Inflationsausgleich absolut notwendig. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen vernünftigen Grund zu sagen, dass die Leistungserhöhung überdimensioniert wäre. Im Gegenteil, sie muss weitergehen mit Blick auf die weiter steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie im nächsten Jahr. (Beifall von der SPD.) Ein weiteres Argument, das heute ebenfalls vorgetr agen wurde, ist, dass die Vermögensfreibeträge zu hoch seien. Dazu will ich zunächst Folgendes sagen: Wenn man bei den Jobcentern nachfragt, erfährt man, dass es nicht sehr viele Fälle gibt, bei denen die Vermögensfreibeträge ein echtes Hindernis sind, um Leistungen auszuzahlen. Es gibt aber eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage, die in der Vergangenheit in Zusammenhang mit Hartz IV immer wieder gestellt worden ist. Die Frage ist, ob derjenige, der viele Jahre gearbeitet hat und aus welchen Gründen auch immer in Arbeitslosigkeit gerät und nicht innerhalb eines Jahres einen neuen Job findet, genauso behandelt werden soll wie jemand, der nie in die entsprechenden Kassen eingezahlt hat. Ich bin sehr froh, dass der Gesetzgeber im Bundestag zumindest an dieser Stelle vorschlägt, dass dies zukünftig anders geregelt werden soll. Im Übrigen schützt das auch gerade diejenigen, die selbstständig waren, die einen Konkurs oder so etwas hinlegen mussten, die aber auch eine Chance haben und nicht die komplette Altersversorgung draufgeben wollen. Ich dachte eigentlich, für diese Menschen hätte zumindest die CDU im Saarland ein größeres Herz, als das heute vorgetragen worden ist. Es ist zum Dritten folgender Vorwurf: Wenn die Sanktionen zu stark eingeschränkt würden, dann würde das Faulenzen gefördert. Es würde sich nicht mehr lohnen. Es ist deutlich vorgetragen worden, die Leute würden sich ausrechnen, wie viel sie nicht mehr arbeiten müssten. (Zurufe aus der CDU. - Abg. Wagner- Scheid (CDU): Das stimmt!) Das ist genau der Grund. An diesem Punkt gibt es in der Tat einen Unterschied in der Einschätzung von Menschen zwischen Ihnen und der saarländischen Landesregierung. Wir haben erst einmal ein Grundvertrauen in die Menschen und finden den Weg, den der Deutsche Bundestag und die Regierungsfraktionen hier eingeschlagen haben, richtig. Aber ich will vor allen Dingen sagen, der Ton macht die Musik. Es geht darum, wie man über die Menschen redet, ob man in einem Ton des Misstrauens und mit dem Generalvorwurf des Missbrauchs an ein solches Gesetzgebungsverfahren herangeht oder ob man sagt, dass man sie dabei unterstützen muss, weil es eine praktische Erfahrung der Vergangenheit ist, auch in den Jobcentern, dass die Menschen arbeiten wollen. Das ist der Ton und der Geist, in dem ein solches Gesetz gefasst werden soll. (Beifall von der SPD.) Ich finde es schwierig, dass hier mit einem sehr unglücklichen Gerechtigkeitsbegriff herangegangen wird und diejenigen, die kleine und mittlere Einkommen erzielen, angesprochen werden nach dem Motto, ob es nicht ungerecht sei, dass sie Steuern zahlten, damit die anderen Leistungen bekämen. Das erinnert mich so ein bisschen ‑ ‑ (Zuruf aus der CDU.) Das ist genau das Kernargument, das hier vorgetr agen wird, und die Stoßrichtung, um die es geht. Deshalb ist auch der Vorwurf der Spaltung berechtigt, dass diejenigen, die wenig verdienen, aber trotzdem Steuern und Abgaben zahlen, ein Stück weit aufgehetzt werden sollen, dass sie Solidarität leisten sollen. Das erinnert mich ein bisschen an das klassische Beispiel von den zehn Keksen und den zehn Leuten. Einer hat neun Kekse, einer hat einen Keks und acht haben keinen Keks. Der mit den neun Keksen sagt zu den anderen, die nichts haben: Kuckt mal, der eine, der hat euren Keks. So ähnlich ist die Debatte, die von Ihrer Seite ‑ ‑ (Abg. Toscani (CDU): Das ist ein schiefes Bild!) Doch, das ist genau der Punkt, um den es geht. (Beifall von der SPD.) Hier werden die Menschen ein Stück weit gegeneinandergehetzt. Wir brauchen in diesem Land in dieser Situation mehr Solidarität und nicht weniger. Deshalb wäre es gut, wenn diese Bürgergeldreform möglichst schnell umgesetzt würde und wenn die Verhandlungen zu einem Erfolg kämen. In diesem Sinne Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Beitrag. Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/151. Wer für die Annahme der Drucksache 17/151 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/151 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antr ag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/153. Wer für die Annahme der Drucksache 17/153 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/153 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 23 der T agesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rettungsschirm für das Ehrenamt im Saarland - Aufrechterhaltung des Vereinslebens im Herbst und Winter; Sportstättenförderung fortsetzen Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gemeinsam stark: das Ehrenamt im Saarland gut über den Herbst und Winter bringen (Drucksache 17/169) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort.
Patrick Waldraff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns mit unserem Antrag darum, dass wir heute hier gemeinsam bewerten, inwieweit der Sport, aber auch allgemein unsere Vereine und das Ehrenamt, im Saarland unterstützt werden müssen. Um diese Bewertung vornehmen zu können, müssen wir uns meines Erachtens zunächst einmal die Ausgangslage anschauen. Da stellen wir schnell fest: Ja, wir leben in politisch äußerst herausfordernden Zeiten, wahrscheinlich sogar in den krisenhaftesten Zeiten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Da kommt schon einiges zusammen: Klimawandel, demografische Entwicklung, Fachkräftemangel, Coronavirus und zudem haben wir auch noch einen Krieg mitten in Europa mit all seinen verheerenden Folgen wie exorbitant ansteigende Energiekosten und Inflation. Gerade in solchen Krisenzeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt es auf die Politik an, kommt es auch auf uns an. Die Menschen erwarten, dass wir jetzt Verantwortung übernehmen, konkrete Lösungen erarbeiten und zielgerichtet unterstützen, wo es notwendig ist. Das ist zugegebenermaßen alles andere als einfach, zum einen, weil natürlich auch staatliche Mittel und Möglichkeiten begrenzt sind, und zum anderen, weil es aktuell gleichzeitig aus den unterschiedlichsten und vielfältigsten Bereichen berechtigte Forderungen nach staatlichen Unterstützungsleistungen gibt. Von daher ist es jetzt unsere Aufgabe zu entscheiden, welche Bereiche prioritär unterstützt werden müssen, weil sie nämlich wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft erfüllen. Genau dies tut, liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach unter anderem der Sport. Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist nicht nur reine Freizeitaktivität. Er ist vielmehr elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige gesundheitsfördernde und soziale Funktionen in unserer Gesellschaft. Sport ist für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen unerlässlich und er unterstützt die Ausbildung von Werten wie Toleranz, Respekt, Verantwortung, aber auch das Erkennen eigener Grenzen und Achtung anderer. Die Vermittlung solcher Werte ist gerade in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung und stärkt letztendlich auch den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. (Beifall von der CDU.) (Abg. Waldraff (CDU)) Diese wichtige Bedeutung des Sports muss auch bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung entsprechend berücksichtigt werden. Unsere saarländischen Sportvereine und der Landessportverband sind aktuell mit massiv steigenden Energiepreisen, die letztendlich die Nutzung von Sportstätten im Saarland gefährden, konfrontiert. Bereits in der Corona-Pandemie haben die Sportvereine Mitglieder und ehrenamtlich Engagierte verloren. Zahlreiche Menschen leiden zunehmend unter Bewegungsmangel im Alltag und den physischen und psychischen Folgen. Jedes sechste Kind hat im Verlauf der Pandemie an Gewicht zugenommen, 6 Prozent leiden an Adipositas und 31 Prozent der Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren haben psychische Auffälligkeiten. Zudem erreicht auch ein Drittel der älteren Menschen nicht die WHO-Empfehlungen zum Mindestmaß an Bewegung. Diese gesellschaftlichen Schäden dürfen durch erneute Schließungen von Sporthallen und Schwimmbädern nicht noch weiter verstärkt werden. Betonen möchte ich auch, dass neben dem Gesundheits- und Breitensport natürlich auch der Leistungssport verlässliche Rahmenbedingungen benötigt und dass insbesondere im Hinblick darauf, dass im vorolympischen Jahr 2023 die Qualifikationen für die Sommerspiele ein Jahr später in Paris anstehen. Wir müssen also dringend dafür Sorge tragen, dass eine Schließung von Sportstätten verhindert und die Aufrechterhaltung des Sports im Herbst und Winter sichergestellt wird. Dafür ist es in einem ersten Schritt selbstverständlich wichtig, dass die Sportvereine sowie der Landessportverband im Rahmen ihrer Eigenverantwortung entsprechende Energiesparmaßnahmen umsetzen und ihren Beitrag zur Hebung von Einsparpotenzialen leisten. Dies geschieht bereits beispielsweise an der Hermann-Neuberger-Sportschule im größtmöglichen Umfang. Trotz dieser Energiesparmaßnahmen wird es jedoch an der Hermann-Neuberger-Sportschule zu solch erheblichen Energiekostensteigerungen kommen, dass der Landessportverband mit Blick auf seine haushalterischen Möglichkeiten überfordert sein wird. Auch im Bereich der Vereine führen die Energiek ostensteigerungen zu erheblichen Problemen bis hin zu Existenzgefährdungen. Von daher ist es sehr zu begrüßen, dass der Sport nun endlich auch auf Bundesebene Berücksichtigung findet und Vereine von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren sollen. Dass der Sport allerdings bei den Härtefallmaßnahmen nicht vorgesehen ist, führt uns einmal mehr vor Augen, dass auf Bundesebene die Bedeutung des Sports für unser Gemeinwesen immer noch unterschätzt wird. (Minister Jost: Das ist falsch, Herr Kollege.) Dann können Sie es ja gleich korrigieren. (Minister Jost: Dazu brauche ich nichts zu sa- gen, das ist einfach falsch!) Daher ist es wichtig, dass die Landesregierung sich damit nicht zufriedengibt und sich gegenüber dem Bund nochmals dafür einsetzt, dass der Sport durch eine gezielte Härtefalllösung unterstützt wird. Darüber hinaus ist es unserer Meinung nach auch notwendig, dass die Landesregierung eigene Vorkehrungen trifft. Es gibt bereits Länder, die signalisiert haben, dass sie die Maßnahmen des Bundes durch eigene Rettungsschirme zum Schutz der Vereine und Verbände ergänzen werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es uns dabei natürlich nicht nur um die Sportvereine geht. Insbesondere auch die Kultur, die eine wichtige Rolle für die gemeinschaftliche Bildung und für den Zusammenhalt einer vielfältigen Gesellschaft spielt, darf mit Blick auf entsprechende Unterstützungsmaßnahmen nicht vergessen werden. Gleiches gilt natürlich auch für die vielen Sozial- und Umweltvereine, die ebenfalls einen unverzichtbaren Beitrag zu den gesellschaftlichen Aufgaben leisten. Uns geht es mit Blick auf den möglichen Rettungsschirm aber nicht darum, unseriös irgendwelche Millionenbeträge zu fordern. Auch die CDU-Fraktion ist sich natürlich bewusst, dass die begrenzten Mittel, die dem Land zur Verfügung stehen, höchst effizient eingesetzt werden müssen. Von daher geht es lediglich darum, dass in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort zunächst der Bedarf bei den Verbänden und Vereinen abgefragt wird und wir dann gemeinsam unter Einberechnung der Bundesmittel, die für die Vereine bereitgestellt werden, entscheiden, wie genau der Rettungsschirm ausgestattet werden muss. Am Ende geht es um unsere Vereine. Wenn wir auch in Zukunft noch Vereinsland mit all dem Positiven, was damit verbunden ist, bleiben wollen, dann müssen wir jetzt entsprechend handeln und einen Rettungsschirm für Vereine und Verbände auflegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, handeln müssen wir beziehungsweise muss die Landesregierung darüber hinaus auch im Hinblick darauf, dass die Ampelkoalition in Berlin ohne nachvollziehbare Begründung beabsichtigt, den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen. Um die Ausübung sportlicher Aktivitäten gewährleisten zu können, brauchen wir im Saarland flächendeckend geeignete und moderne Sportstätten. Da die Instandhaltung der Sportstätten kostenintensiv ist, unterstützt bislang der Bund gemeinsam mit den Ländern die Kommunen finanziell mit dem sogenannten Investitionspakt Sportstätten. Dieses Programm wurde als Ergänzung zur Städtebauförderung im Jahr 2020 durch die damalige Regierung aufgelegt. Das gesamte Fördervolumen beträgt 370 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 sind noch 191 Mil- (Abg. Waldraff (CDU)) lionen Euro eingeplant, um das Förderprogramm 2021 und 2022 auszufinanzieren. Dass das Programm jetzt eingestellt werden soll, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Der Bund darf unsere Sportvereine und Kommunen, die größtenteils schon mit dem Geld gerechnet haben, nicht im Stich lassen. Herr Minister Jost, wenn ich richtig informiert bin, hat sich die Bauministerkonferenz bereits für eine Fortsetzung des Investitionspakts Sportstätten ausgesprochen, was ich sehr begrüße. Bitte haken Sie dennoch als Vertreter der Landesregierung nochmals bei der Bundesregierung nach. Ich weiß, dass auch Ihnen viel am Sport liegt. (Minister Jost: 400 Millionen!) Von daher müssen wir uns gemeinsam dafür einsetz en, dass die Gelder zur Sanierung unserer Sportstätten weiterhin fließen. Der Sanierungsstau ist nämlich enorm. Der DOSB bezifferte ihn unlängst deutschlandweit auf 31 Milliarden Euro. Auch im Saarland sieht es nicht besser aus, was uns in der vorletzten Bauausschusssitzung seitens der zuständigen Fachabteilung aus dem Ministerium nochmals bestätigt wurde. Das darf so nicht bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass Sie unseren Antrag unterstützen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Waldraff, für die Begründung Ihres Antrags. - Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten David Maaß das Wort.
David Maaß SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, unser Saarland ist Ehrenamtsland. Das ist auch gut so und soll auch in Zukunft so bleiben. Das besondere Engagement der Saarländerinnen und Saarländer erkennt man daran, dass sie meist gleich in mehreren Vereinen aktive Mitglieder sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser persönliche Einsatz ist wichtig und zeichnet unser Bundesland aus. (Beifall von der SPD.) Die Sportvereine beispielsweise sind Orte, an denen sich Menschen begegnen, sich treffen, Freundschaften schließen. Es ist nicht selten so, dass über die Jahre hinweg der Verein beziehungsweise die Mannschaft eine Art zweite Familie für das Mitglied wird. Deswegen fördern unsere Sportvereine den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Sie sind essenzieller Bestandteil des Saarlandes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sport ist essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft. (Beifall von der SPD.) Der saarländische Spitzen- wie auch Breitensport wurde wie viele andere Bereiche unserer Gesellschaft in den letzten zwei Jahren durch die Krisen heftigst durchgeschüttelt. Aufgrund der Pandemie konnten diverse Sportveranstaltungen nicht mehr stattfinden. Sie wurden abgesagt. Sportstätten wurden für einen längeren Zeitraum geschlossen. Herr Kollege Dörr, hören Sie nun gut zu, denn ich will es an dieser Stelle noch einmal betonen: Dieser notwendige Schritt hat unsere Gesellschaft in das soziale Mark getroffen. Es war eine krisengeprägte Zeit, es gab für verunsicherte Menschen keine Möglichkeit, sich mit Freunden, Weggefährtinnen und -gefährten und Vereinsmitgliedern auszutauschen, keine Möglichkeit, der Tristesse der Pandemie zu entfliehen, auf andere Gedanken zu kommen und Kraft zu tanken. Auch die Kulturbranche ist von den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und von der Energiekrise im besonderen Maße getroffen. Kunst und Kultur sind rechtlich geschützte, tragende und verbindende Bestandteile unserer Gesellschaft. Gerade in einer von Krisen durchsetzten Zeit prägen Kultureinrichtungen und Kulturakteurinnen und -akteure die Identität des Landes, sie tragen zur Demokratiebildung bei und stellen eine unverzichtbare soziale Säule der Gesellschaft dar. Deshalb muss gerade die Betätigung von Kulturvereinen gesichert und geschützt werden. Die Kultureinrichtungen sowie die Akteurinnen und Akteure leisten bereits jetzt durch verschiedene Einsparmaßnahmen ihren Beitrag zur signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs aus eigener Kraft. Selbiges, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt für die gesamte saarländische Vereinskultur. Aber nicht nur die soziale Vollbremsung hat unseren Vereinen geschadet, sondern auch die dadurch fehlenden Einnahmen durch Eintrittsgelder und den Verkauf von Getränken und/oder Speisen hat sie an den Rand einer finanziellen Schieflage schlittern lassen. Weiterlaufende Betriebskosten und unter Umständen auch Personalkosten hätten für viele Vereine der sprichwörtlich letzte Tropfen sein können. Meine Damen und Herren, liebe Saarländerinnen und Saarländer, in dieser krisenbehafteten Zeit war es beeindruckend zu sehen, wie kreativ und vor allen Dingen auch pragmatisch die Ehrenamtlichen in den Vereinen ihr Aufgabengebiet den Herausforderungen der Zeit angepasst haben. Mit wie viel Herzblut und mit noch mehr Überzeugung haben die Vereine diese historische Krise gemeistert, sich unerschrocken selbiger zur Wehr gesetzt und Hürden überwunden. Das zeigt mir, welch tiefe Bedeutung das Ehrenamt im Saarland für seine Mitglieder hat! (Beifall von der SPD.) (Abg. Maaß (SPD)) Der organisierte Sport in Deutschland ist mit rund 87.000 Vereinen die größte Bürgerbewegung des Landes und trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Gesundheit der Bevölk erung bei. Es ist schön zu sehen, wie die Menschen nach den harten Zeiten der Pandemie wieder in ihre Vereine zurückkehren. Umso bedenklicher sind dann aber die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes und der 16 Landessportbünde zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23.10. 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben. Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören unter anderem die Einschränkung des Trainingsbetriebs, Schließung einzelner Abteilungen oder sogar Mitgliederrückgänge. 6 Prozent der befragten Vereine befürchten sogar die Auflösung des Vereins als Folge nicht mehr zu stemmender Kosten. Ich will hier einen Vergleich bemühen: In der Pandemie gaben 26 Prozent der Vereine an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt sind; knapp 2 Prozent sahen damals ihre Existenz bedroht. Gerade jetzt ist es enorm wichtig, die Sportv ereine zu stärken, damit die Menschen wieder vor Ort Gemeinschaft erleben und leben, sich zusammen bewegen und sich vom grauen Alltag ablenken können. Wir müssen - da gebe ich meinem Kollegen der CDU recht - die Vereine so aufstellen, dass Härten abgefedert und sie bei der Bewältigung der Kosten entlastet werden. Die Politik ist gefordert, unsere Vereine durch den Winter zu bringen und sie so einzupacken, dass Erfrierungen vermieden werden können. Es ist klar, dass auch die Vereine ihren Teil dazu beitragen müssen, gerade in den Wintermonaten Energie zu sparen. Deshalb hat bereits Anfang September der Deutsche Olympische Sportbund seine Mitglieder aufgerufen, 20 Prozent der Energie einzusparen, und einen entsprechenden Stufenplan und Leitfaden erstellt. Das zeigt uns, dass sich die Vereine durchaus ihrer Verantwortung bewusst sind und selbst alles dafür tun, die Sparmaßnahmen umzusetzen beziehungsweise einzuhalten. Aktuelle Berechnungen belegen jedoch, dass, selbst wenn das Ziel von 20 Prozent erreicht werden würde, trotzdem hohe Mehrbelastungen zu erwarten wären. Jeder und jede in diesem Raum kennt die Energiepreisentwicklung, gerade auch für den großen Player Erdgas. Jahrelang wurde diese Energieform vom Staat gefördert; sie ist allerdings seit dem Krieg in Europa nicht mehr tragbar. Für die Vereine bedeutet dies, dass mehr als die Hälfte aller Vereine, die eine entsprechende Infrastruktur vorhalten, von Erdgas abhängig sind und für den Winter explodierende Kosten zu erwarten haben. Es ist nun zwingend notwendig, unseren Vereinen unter die Arme zu greifen und sie insbesondere bei Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen. Auch im Hinblick auf den Sanierungsstau in den deutschen Sportstätten - das wurde vorhin schon angesprochen - müssen umfangreiche Modernisierungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, denn der Ausbau dieser Energieformen im Sport wird einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland und der Reduzierung der Abhängigkeit von Erdgas leisten. Um Mitgliederrückgänge in den Vereinen oder sogar die Schließung selbiger zu verhindern, müssen wir als Politik handeln und dürfen unsere Vereine nicht länger im Regen stehen lassen. Gerade jetzt ist es wichtig, finanzielle Hilfen anzubieten, die sich mehr als 65 Prozent der befragten Vereine wünschen. Es muss mit aller Kr aft verhindert werden, dass Sportstätten und Schwimmbäder aufgrund der horrenden Energiepreise geschlossen werden müssen. Vorausgegangene finanzielle und vor allen Dingen ideelle Unterstützungsleistungen wären dann nämlich in weiten Teilen wirkungslos. Der Bund hat sich deswegen zusammen mit den Ländern entschlossen, die rund 27 Millionen Vereinsmitglieder in Deutschland bestmöglich zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz wichtig ist es, insbesondere unsere Kinder aufgrund von fehlenden Sportangeboten nicht zu dauerhaften Krisenverlierern werden zu lassen. (Beifall von der SPD.) Der besagte Schulterschluss zwischen Bund und Ländern hat zur Folge, dass Vereine gemäß der Beschlusslage des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder ebenso wie Privathaushalte in die Energiepreisbremse einbezogen und hierdurch entlastet werden. Das heißt, dass die beschlossenen Gas- und Strompreisbremsen auch den saarländischen Vereinen direkt zugutekommen werden. Zudem fordert die Sportministerkonferenz, dass Sportv ereine, die beispielsweise eine Infrastruktur vorhalten und diese mit Erdöl oder Holzpellets heizen, auch aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds über die Härtefallregelung entlastet werden sollen. Kollege Waldraff, an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen: Der LSVS wird sehr wohl vom Land unterstützt. Wir werden den LVS bezüglich der Energiepreise nicht im Regen stehen lassen. Er wird finanziell über das Land unterstützt werden. Auch das Kommunalministerium wird die Energiek ostensteigerungen der saarländischen Städte und Gemeinden nicht negativ auf deren Haushalte anrechnen. Hierdurch können die (Abg. Maaß (SPD)) Kommunen auch weiterhin die Sport- und Kulturhallen für unsere V ereine offenhalten. Wie Sie sehen, sehen Sie viel! Mit Innenminister Reinhold Jost hat das Saarland einen Sportminister, der ganz nah an den Bürgerinnen und Bürgern ist, mit ihnen das Gespräch sucht und sich kümmert. Die Förderung und Sicherstellung des Spitzen- und Breitensports, des Behinderten- und Reha-Sports haben für die SPD-Fraktion höchste Priorität. Das sieht man zum Beispiel anhand kleiner Zahlen, die im Regierungsentwurf der Landesregierung für den Haushalt 2023 zu größeren Zahlen geworden sind. Das Budget für die Anerkennungskultur Ehrenamt des Sports soll beispielsweise von 7.900 Euro auf 207.000 Euro angehoben werden. Ebenso soll die Förderung der Integration und Inklusion durch den Sport von 51.300 Euro auf 200.000 Euro erhöht werden. Sportminister Jost zeigt damit, wie wichtig der Landesregierung die Förderung des Ehrenamtes im Saarland ist. Das ist in der jetzigen Zeit der wichtige und vor allen Dingen der richtige Schritt. (Beifall von der SPD.) Unser Minister, unsere Fraktion und die gesamte SPD stehen in stetem Austausch mit den Vereinen und Verbänden - sei es auf kommunaler Ebene oder auf Landesebene. Vergangenen Montag hatte beispielsweise mein Gemeindeverband in Schwalbach einen Vereinsdialog mit Sportminister Jost durchgeführt. Bei der Veranstaltung waren rund 50 Schwalbacher Vereinsvorsitzende beziehungsweise Vereinsvertreterinnen und Vertreter. Wir haben dort über die aktuellen Probleme der Vereine in der Kommune gesprochen. Stellen Sie sich vor, die Vereine sind sich durchaus ihrer schwierigen Lage und der schwierigen Zeit bewusst. Es kam allerdings von keinem einzigen Verein der Impuls, dass man sich durch die Energiekrise in der Existenz bedroht sieht. Reinhold Jost kann bestätigen, vielmehr wurde das honoriert, was von Bund und Land - ich habe es eben erwähnt - für die Vereine auf den Weg gebracht hat. Die brennenden Fragen vieler Vereinsvertreterinnen und -vertreter waren an diesem Montagabend doch die, dass nicht genügend Gebäude für die Sportausübung in der Gemeinde parat stehen oder dass einzelne Förderungsmöglichkeiten von Vereinsmitgliedern nicht gänzlich bekannt waren. Es war insgesamt eine sehr harmonische und gute Veranstaltung, in der unser Sportminister mit seiner Art, mit den Menschen zu sprechen, überzeugte und die Anwesenden bestmöglich informierte und ihnen ein gutes, wertschätzendes Gefühl gab. Ich erlaube mir die Behauptung, dass man diese Schwalbacher Blaupause auf alle Vereine im Saarland legen kann. Klar ist, es sind schwierige Zeiten, die eines hohen Maßes an Durchhaltevermögen bedürfen, aber es sind auch Zeiten, in denen sich die Menschen in unserem Land der derzeitigen Probleme bewusst sind, aber auch sicher sind, dass wieder bessere Zeiten kommen werden. Es sind aber auch Zeiten, in denen die Politik eine große Verantwortung trägt, waren doch krisengeprägte Zeiten in der Geschichte unserer Republik immer die Zeiten, in denen Populisten auf Seelenfang gingen. Ich frage in die Runde: Sollen unsere jetzigen krisengeprägten Zeiten wieder Zeiten sein, in denen Populisten meinungsbildend werden? Ich sage Nein. Deswegen bin ich irritiert vom Antrag der CDU. Ich war schon irritiert, als wir im Innenausschuss saßen und versucht wurde, über die Fraktion ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Es ist nicht unprofessionell. Herr Schäfer, lassen Sie mich bitte ausreden. Hören Sie mir zu; Sie können noch etwas lernen. (Beifall von der SPD.) Es war damals schon kein guter Schachzug von Ihnen, dass Sie versucht haben, diesen Antrag über den Ausschuss direkt ins Plenum zu bringen. Wir haben schon darüber gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der CDU-Fraktion, die Menschen in unserem Land brauchen gerade in diesen schwierigen Zeiten Stabilität. (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Sie brauchen Sicherheit. Wenn Sie gut zugehört haben und unseren Antrag, über den ich gerade spreche, durchgelesen haben, dann sehen Sie, dass wir den Menschen und den Vereinen die Sicherheit und Stabilität geben, um gut durch den Winter zu kommen. Und genau darauf kommt es doch an: Wir müssen unsere Vereine krisenfest und vor allen Dingen fit für die Zukunft machen. Deswegen brauchen wir strukturelle Förderungen des Saarsports und kein Hangeln von Rettungsschirm zu Rettungsschirm. Es sind doch populäre und meist über die Medien gespülte Vorschläge, die die Arbeitsweise offenbaren, die sich die CDU wohl gemacht hat: Mal Fisch, mal Fleisch, mal links, mal rechts, Kollege Schäfer, und Hauptsache dagegen! Vom konstruktiv-kritischen Kurs, den der Fraktionsvorsitzende Toscani den Saarländerinnen und Saarländern zu Beginn der Legislatur versprochen hatte, vermisse ich in erster Linie das erste Adjektiv. Notorisches Nein-Sagen, inflationäre Forderungen und unrealistische Vorschläge, all das ist augenscheinlich der neue Stil der Volkspartei in der Selbstfindung in ihrer Oppositionsrolle. (Beifall von der SPD.) (Abg. Maaß (SPD)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese Taktik bei den Wählerinnen und Wählern nicht zu greifen scheint, haben die kürzlich veröffentlichen Umfrageergebnisse der Wahlkreisprognose eindrucksvoll bestätigt. Wie eben bereits gesagt, wollen die Menschen in unserem Land in schwierigen Zeiten Personen und Parteien, die Lösungen für ihre Probleme parat haben. All das bietet die SPD den Saarländerinnen und Saarländern und, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich würde mir wünschen, dass die CDU endlich ihren Kurs wechselt und zum Wohle unseres Saarlandes beginnt, Politik zu machen! (Beifall von der SPD.) Jetzt ist der Kollege Toscani leider nicht im R aum, ich schätze ihn sehr und meiner Meinung nach ist er auch der mit Abstand fähigste Politiker seiner Fraktion. (Sprechen.) Ich habe ihn als besonnenen Landtagspräsidenten und vor allen Dingen pragmatischen Innenminister, der stets ein offenes Ohr für die Gewerkschaften hatte, kennengelernt. Deshalb würde mich interessieren und die Frage will ich ihm noch stellen, ob er, wenn er in Regierungsverantwortung wäre - mal einfach so angenommen -, dann auch einen solchen Antrag schreiben und unterstützen würde. Ich glaube, das würde er nicht machen. Er würde keinen Antrag stellen für einen Rettungsschirm jeglicher Art, wenn beispielsweise derartige Impulse aus Berlin beziehungsweise aus dem Land in die Kommunen und in die Vereine fließen. Ich bitte daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, den eben genannten Kurswechsel endlich durchzuführen und in dieser krisengeprägten Zeit nicht weiter eine populistische Politik auf dem Rücken unserer Vereine zu machen! (Beifall von der SPD.) Deshalb mein Appell an Sie: Lassen sie uns gemeinsam die Krise bewältigen und insbesondere den Vereinen die Sicherheit geben, die sie verdienen. Spaltpilze - und das wissen Sie, Herr Schäfer - für ein erhöhtes Medienecho sind in dieser Zeit fehl am Platz und zündeln nur unnötig am Rande unserer Gesellschaft. Wir lehnen daher den Antrag der CDU-Fraktion ab. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag der SPD-Fraktion. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Maaß, für die Einbringung Ihres Antrags. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun von der AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, liebe Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ich danke im Namen der AfD-Fraktion für die beiden Anträge. Die Anträge geben uns die Gelegenheit, auf mehrere Aspekte, Fehlentwicklungen und vor allem Fehlentscheidungen einzugehen, die Sie beide von CDU und SPD zu verantworten haben. Es ist im Grunde sehr einfach und eigentlich jedem bewusst und bekannt, muss aber dennoch immer wieder ins Gedächtnis gerufen werden: Nur weil das Land oder der Bund etwas bezuschusst, fördert oder mitfinanziert, wird ein Vorhaben, Anliegen oder Projekt nicht billiger. 100 Prozent der Kosten bleiben so oder so beim Steuerzahler hängen. Der Steuerzahler bezahlt den politischen Willen der Entscheidungsträger in Euro und Cent, egal auf welcher Ebene, entweder gleich - so es die Haushaltseinnahmen zulassen - oder meist durch Schulden in der Zukunft mit Zins und Zinseszins. Gerne streut man dem zahlenden Steuerpflichtigen dann Sand ins Auge und singt ihm dazu noch wohlklingende Worte wie Sondervermögen oder Transformationsfonds ins Ohr. Zwangsläufig ist Geld eine begrenzte Ressource und selbst der Staat kann nicht alle Lücken schließen. - So auch die Anliegen in den vorliegenden Anträgen. Wer von uns möchte nicht dafür sorgen, dass Sportstätten offenbleiben, dazu noch geheizt und nutzbar, in einem guten Zustand sowieso? Wer mag keine geheizten Museen, in denen dazu noch Licht brennt? Wer möchte schon, dass Schwimmbäder geschlossen werden, wer möchte keine Jugendlichen und Erwachsenen im Spitzen- oder Breitensport und so weiter? Hehre, edle und gute Ziele, wäre da nicht im CDU-Antrag bereits schon im zweiten Satz die Formulierung: „Die Corona-Pandemie hat die Sportvereine in den letzten beiden Jahren hart getroffen.“ Was hat die Sportvereine denn hart getroffen? Corona oder die überzogenen Corona-Maßnahmen? Wir konnten es eben zum wiederholten Male erleben, wie Sie alle mit einer gewissen Arroganz, ein wenig Zynismus, ein wenig ins Lächerliche gezogen das Ansinnen der AfD-Fraktion abbügelten, die weitgehend unnützen Corona-Maßnahmen nun endlich zu beenden. Und nun hier diese Anträge. Nicht Corona hat die Sportvereine und Sportler, die Schulen, die Schüler und Kinder getroffen, nein, es waren Ihre vollkommen überzogenen Corona-Maßnahmen, die es verhinderten, dass Menschen zur Schule, zum Sport, ins Schwimmbad, zu Freunden et cetera gehen konnten. Es muss hier nicht mehr im Detail ausgeführt werden, was alles war, was alles eingeschränkt wurde und was sich im Nachhinein alles als komplett unnütz herausstellte. Die (Abg. Schaufert (AfD)) letzten Jahre waren Sie immer mittemang, teilweise sogar, liebe CDU, als Avantgarde der härteren, überzogeneren Maßnahmen stets voran. Nun unschuldig Corona die Schuld an der Misere der Vereine und Sportstätten geben, das geht so nicht, das ist unredlich. Ähnlich gelagert ist es bei den immensen Steigerungen der Energiekosten in unserem Land. Es ist sogar das dritte Wort im Antrag: Energiekosten. Woran liegt es, dass die Energiepreise durch die Decke gehen? - Klar, Putin. Wenn es nur so einfach wäre! Ich werde es nachher noch einmal in TOP 18 explizit fordern: Schluss mit den eigenschädlichen Sanktionen! Die Sanktionspolitik führt zu immensen Steigerungen mit all ihren Folgen: Inflation, Ernährung wird zum Luxus, die Wirtschaft gerät in Schieflage, die Lohn-Preis-Spirale setzt sich unaufhaltsam in Gang. Und was bringen die Sanktionen? ‑ Nichts, bestenfalls ein „Weiß-nicht-so-genau“. Der Bundesregierung wurde im Bundestag zu Beginn dieses Monats folgende Frage gestellt: Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach die seitens der EU verhängten Sanktionen einen Einfluss auf konkrete Entscheidungen der russischen Regierung in Bezug auf die Kriegsführung in der Ukraine haben? - Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. So lautet die kurze, nutzlose, aber dennoch vielsagende Antwort der Bundesregierung. Übersetzt und zwischen den Zeilen herausgelesen meint dies: Außer, dass der eine oder andere Betrieb in Deutschland schließt, die Sportvereine eine kalte Halle haben, die eine oder andere Familie in Deutschland in einer kalten Wohnung sitzt und sich warmzittert in Erwartung der Heizkostenabrechnung, in Deutschland die Weihnachtsgans der Kosten wegen durch Weihnachtsspagetti ersetzt wird, die Fahrt zur Familie wegen exorbitanter Spritpreise unterbleibt, konnte man der russischen Kriegsführung in der Ukraine nun nicht mehr antun. Neben den eigenschädlichen und nutzlosen Sanktionen darf natürlich die seit Jahren verfehlte Energiepolitik in diesem Zusammenhang der Energiekosten nicht unerwähnt bleiben. Auf die Forderungen der Klimareligion und die Umsetzung dieser Forderungen möchte ich gar nicht eingehen. Kurz, die in den Anträgen angesprochenen Missstände sind zu großen Teilen selbst verschuldet, auch mit tatkräftiger Unterstützung der antragstellenden CDU und SPD in Bund und Land. Nichts gegen Sportförderung, Ehrenamt und Vereine, für die AfD wichtige Stützen unseres Landes, aber bei den vorliegenden Anträgen werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Schaufert, für Ihren R edebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der Regierung der Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herr Reinhold Jost, das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Anfang eines festhalten: Ja, es geht um die gemeinsame Bewertung. Da sehe ich trotz unterschiedlicher Ansätze in der einen oder anderen Ausführung in der Debatte, die wir hier führen, immer noch einen großen gemeinsamen Geist. Ich gebe all denen recht, die meinen - das hat Herr Maaß genauso wie Herr Waldraff auch gesagt -, dass es um die Funktionalität des Sports oder, wenn man so will, auch der Kultur in unserem Lande geht, um den zweiten großen Pfeiler unserer gesellschaftlichen Zusammenhänge darzustellen. Es geht um Daseinsfürsorge, es geht um Gesundheit, es geht um Charakterbildung, aber vor allen Dingen auch um Wertevermittlung. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir diese Debatte führen, und zwar von beiden Seiten dieses Hauses, die dabei ein ernsthaftes Interesse haben, eben nicht noch einmal am Ende Scherben zusammenzukehren, sondern zu versuchen, dass erst gar keine Scherben entstehen. Dafür bedanke ich mich dafür außerordentlich. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat mit ihrem Antrag, wie ich finde, die richtigen Fragen gestellt, aber die SPD und die Landesregierung geben die richtigen Antworten. (Beifall von der SPD.) Ich sage das nicht süffisant, sondern in der Ernsthaftigk eit, weil das, was von der CDU richtigerweise als indirekte Fragestellungen mit Blick auf ihre Forderungen zum Ausdruck gebracht worden ist, von uns aufgenommen und umgesetzt wurde. Wir haben es nicht nur die Sportministerkonferenz betreffend, sondern in einer Vielzahl von Gesprächen - auch mit der Bundesregierung - immer wieder hinterlegt. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, unter anderem durch klarstellende Hinweise, die im Rahmen der Sportministerkonferenz durch Bundesinnenministerin Faeser hinterlegt wurden, die Vereine, und zwar alle Kultur- und Sportvereine, in die jeweiligen Bereiche der Gaspreis- und Strompreisbremse aufzunehmen. Das trifft auch auf den Härtefallfonds zu. Es war richtig, dass Sie diese Frage mit einer entsprechenden Erwartungshaltung gestellt haben. Ich denke allerdings, es war genauso richtig, dass wir es umgesetzt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich bin auch dankbar für die Hinweise, die Sie zur Fortführung erfolgreicher Fördermodelle und Tatbestände des Bundes - Stichwort Sportstättenförderung - gegeben haben. Es geht mir um ein Förderpaket, das für uns von besonderem Interesse ist und das die Ausgestaltung betreffend auch die saarländischen Besonderheiten eines Haushaltsnotlagelandes berücksichtigt. Konkret geht es darum, die hohe Förderung von 75 Prozent Bundesanteil im Blick zu behalten, anstatt - wie man das jetzt durch die Hintertür gemacht hat - eine Absenkung des Bundesanteils herbeizuführen, was zur Folge hat, dass die Länder einen höheren Anteil zu leisten haben. Es ist uns zudem - unter anderem dank der Sportministerkonferenz - gelungen, im kommenden Jahr 400 Millionen Euro mehr, was die Sportstättenförderung angeht, zu bekommen. Manchmal ist es gut, ein bisschen zu lesen, was alles schon im Umlauf war und ist. Wahrscheinlich hat es auch nicht geschadet, dass ich mit dem einen oder anderen selbst gesprochen habe. Ich sage noch einmal, dass die richtigen Fragen gestellt wurden. Es kam bei uns an. Im Bundeshaushalt ist sichergestellt, dass es 400 Millionen Euro gibt, und zwar in der Prolongierung dessen, was es für die Sportstättenförderung jetzt schon gegeben hat. Wir werden daran arbeiten, dass das auch über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Eine weitere Frage ist berechtigt. Auch diese diskutieren wir, und zwar nicht nur in diesem Hause, sondern auch außerhalb. Sie zielt auf die Strukturen ab, nicht nur mit Blick auf die vielen Vereine und ehrenamtlich Organisierten, die wir im Saarland haben, sondern auch die Hermann-Neuberger-Sportschule und den LSVS - den Leuchtturm des Sports - betreffend. Da galt und gilt das, was wir noch mit der vorherigen Landesregierung - ich glaube, es war 2018 - beschlossen haben. Wir werden den LSVS bei den Energiekosten nicht alleine lassen. Dabei geht es insbesondere um die Fernwärme, die bei der Hermann-Neuberger-Sportschule den größten Batzen ausmacht. Der LSVS kann sich darauf verlassen, dass wir ihn weiterhin genauso unterstützen werden wie in der Vergangenheit. Das sage ich in der Gewissheit, dass man an dem ursprünglich einmal in Rede stehenden Betrag von einer halben Million Euro - das war in etwa die Richtlinie und der Deckel - wahrscheinlich nicht vorbeikommt. Es geht darum, das anzuheben und es auch in angemessener Art und Weise zu berücksichtigen. Sie wissen es, wir wissen es, aber vor allem der LSVS weiß, dass wir wie bisher ein verlässlicher Partner sind und es auch bleiben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) In diesem Zusammenhang spielen auch Fragen und Erwartungshaltungen eine Rolle, die andere Partnerinnen und Partner - beispielsweise die kommunale Seite - betreffen. Ich bin sehr dankbar, dass der LSVS der Landesregierung ausdrücklich dafür gedankt hat, dass sie alles tut. Ich glaube, es war im Laufe dieser Woche. Es gab eine weitere Frage, die Sie aufgeworfen haben, beziehungsweise eine Forderung, die Sie an uns herangetragen haben. Auch diese haben wir erfüllt. Ich ziele auf die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten ab, um zu vermeiden, dass Sport- oder Kulturhallen mit Menschen, die nach Deutschland fliehen, belegt werden und somit nicht mehr für Sport oder Kultur zur Verfügung stehen. Genau das haben wir mit dem Anmieten von Hotelkapazitäten und dem zurzeit in der Umsetzung befindlichen Containerdorf getan, damit wir zum einen eine vernünftige Unterbringung der Menschen gewährleisten und zum anderen dafür Sorge tragen können, dass auch weiterhin Sport und Kultur in den dafür vorgesehenen Hallen stattfinden können. Der LSVS hat uns dafür gedankt. Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, alles zu tun, dass es nicht so weit kommt. Ich bin allen dankbar, die das nicht nur in die Diskussion hineingebracht, sondern es auch positiv begleitet haben. An dieser Stelle meine ich auch die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktion. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. (Beifall von der SPD.) Weiterhin geht es darum, die kommunale Seite nicht vor die Alternative zu stellen, wenn es aufgrund der Handlungszwänge der kommunalen Haushalte darum gehen sollte, sich entscheiden zu müssen, entweder das eine oder das andere zu tun. Wir haben es - auch mit Zustimmung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages - geschafft, eine Regelung auf den Weg zu bringen, die nicht besagt: Ihr müsst an einer Stelle sparen, um eure Defizitobergrenze laut Saarlandpaktgesetz zu erfüllen. - Stattdessen haben wir sowohl die direkten als auch die indirekten Kostenbelastungen durch Energiekostensteigerungen aus der Defizitanrechnung herausgenommen. Es war und ist mein Versprechen an die kommunale Seite, sie nicht alleine zu lassen. Alleine das wird dazu führen - was sich auch schon gezeigt hat -, dass Hallen nicht geschlossen werden müssen, weil man Geld sparen muss beziehungsweise ansonsten Gefahr läuft, die Defizitobergrenze nicht zu erfüllen. Deswegen war das die richtige Entscheidung, die auch vom SSGT und vom Landkreistag goutiert wurde und wird. Ich bin allen, die dazu beigetragen haben, dass das nicht einfach nur so dahingesagt wurde, sondern auch umgesetzt werden konnte, dankbar. Von Ihrer Seite wurde als Frage beziehungsweise Forderung zudem aufgeworfen, dass wir die Kommunen nicht alleine lassen, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass derart hohe Kosten gar nicht erst entstehen, Stichwort energetische Sanierung. 30 Millionen Euro haben wir aus dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Städten und Gemeinden in den zurückliegenden Jahren alleine für Sportstätten zukommen lassen können, damit sie ihre Anlagen in einen Zustand versetzen können, der dazu führt, dass Energie nach Möglichkeit erst gar nicht in einer entsprechenden Umfänglichkeit verbraucht wird. An der Stelle erwähne ich auch meinen Vorgänger, der nicht nur mit guter Absicht, sondern auch guten Programmen dazu beigetragen hat. Das sage ich an der Stelle ganz deutlich. Es kommen etwa 4,5 Millionen Euro für Kultureinrichtungen beziehungsweise Kultur- und Vereinshäuser dazu. Zusammen mit dem Umweltministerium wollen und werden wir das in den kommenden Jahren fortführen. Dabei wird auch das Thema Transformationsfonds eine entscheidende Rolle spielen. Eine Diskussion darüber hatten Sie bereits gestern über einen etwas längeren Zeitraum in einer Sitzung des Haushaltsausschusses. Auch da setzen wir an. Darauf können sich nicht nur die Kommunen, sondern auch die Vereine verlassen. Mein Staatssekretär wird als Vorsitzender der Sportplanungskommission genau da ansetzen. Ich kenne die Diskussion und bin sehr dankbar, dass das angesprochen und auch mit Fragen wie „Können wir über die Sportplanungskommission eventuell die Zuschussquoten anheben, um es noch interessanter zu machen, dass sowohl Vereinseinrichtungen als auch gemeindeeigene Einrichtungen in einen höheren Energieeffizienzstandard gebracht werden?“ hinterlegt wurde. All das zeigt, dass die richtigen Fragen gestellt wurden und - wie ich für uns in Anspruch nehme - auch die richtigen Antworten gegeben werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich noch einmal drei Sachen bekräftigen. Wir wollen Schließungen vermeiden. Das haben wir in den zurückliegenden Wochen und Monaten meines Erachtens in Gänze gut hingekriegt. Es gab Überlegungen, von denen man dann Abstand genommen hat, beispielsweise Bäder dauerhaft geschlossen zu halten, die noch in der Renovierungsphase waren. Diese hat man jetzt doch geöffnet, zum Beispiel in Lebach, wo diese Diskussion geführt wurde. Am Ende hat man gesagt, unter den Rahmenbedingungen, wie wir sie jetzt haben, brauchen wir das nicht. Ich bin dankbar, dass das so gemacht wurde. Genauso wollen und werden wir Verlässlichkeit z eigen. Das haben wir in der zurückliegenden Zeit, die mit Blick auf Corona ganz andere Rahmenbedingungen hatte als das, was wir hier haben, gezeigt. Wir wollen und werden es auch in dieser Situation am Beispiel des LSVS und der Übernahme der entsprechenden Kosten zeigen - hinsichtlich Energie und Fernwärme habe ich es eben erläutert. Es geht aber auch darum, dass wir nachhaltig handeln. Es ist nicht damit getan, dass wir das jetzt einmal tun, weil es aktuell ist, sondern wir müssen es dauerhaft machen. Deswegen möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, danke zu sagen, auch für die Begleitung des Prozesses in den letzten Wochen und Monaten. Das möchte ich auch mit einem Appell mit Blick auf die kommenden Monate und Jahre verbinden. Eben ist schon angesprochen worden, dass wir in einer Zeit sind, die sehr spannend und von viel Aufbruch im saarländischen Sport geprägt ist. Ich war gestern zweimal auf der Landessportschule. Das eine war die Pressekonferenz zu Olympia und unserem Fahrplan dazu. Ich habe schon an anderer Stelle angeboten, dass wir das gerne mit dem LSVS zusammen im zuständigen Ausschuss vorstellen. Das war gestern, wenn man so will, der Rahmen. Die Inhalte füllen wir jetzt Schritt für Schritt aus. Da brauche ich alle, das habe ich dem Kollegen Schäfer und der CDU-Fraktion schon in der Debatte angeboten. Man müsste - auf Hülzweiler Platt gesagt - „mit der Boll getuppt“ sein, wenn wir irgendjemanden ausschließen, der uns helfen könnte, das zum Erfolg zu führen. Deswegen möchte ich heute darauf hinweisen, dass Nachhaltigkeit auch darin besteht, sich noch einmal mit Blick auf die kommenden Jahre die Highlights und Schwerpunkte, also die Leuchttürme der saarländischen Sportpolitik vor Augen zu führen. Das ist der Spitzensport, das ist unsere Mann- und Frauschaft, die wir in aller Welt mit sehr erfolgreichen Ergebnissen sehen, erleben und mit denen wir uns freuen dürfen. Das ist eine ganz große Anzahl ehrenamtlich engagierter Sportlerinnen und Sportler, aber vor allem auch Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer und auch Familien, die unterstützen, was der Bub oder das Mädchen für sich als Passion entdeckt hat. Es ist aber vor allen Dingen auch etwas, was ich aus der Nische herausnehmen möchte, nämlich der Behinderten- und Reha-Sport und die Special Olympics. Lassen Sie uns dokumentieren, dass wir die aktuellen Herausforderungen sehen und bewältigen. Genauso, wie wir die Fragen und Antworten der Spitzensportler - ob das Patrick Franziska, Jan Frodeno oder andere Gesichter des Spitzensports im Saarland sind - zusammenbringen, müssen wir das auch bei denen tun, die genauso Großartiges im Bereich des Behinderten- und Reha-Sports und der Special Olympics leisten. Ich freue mich auf ihre Unterstützung, auf ihre Anregungen, auf die Fragen und die notwendigen und sinnvollen Antworten, die wir gemeinsam geben. Ich habe den gleichen Eindruck, den David Maaß eben geschildert hat: Die Diskussion auf eine finanzielle Situation zu verengen, in der sich der eine oder andere glaubt, zu befinden, oder es nur darüber zu definieren, ist viel zu kurz gegriffen. Es geht darum, die Potenziale, die wir im saarländischen Sport haben, noch stärker in den Blick zu nehmen. Da ist in den letzten Jahren viel passiert, auf das ich aufbauen kann, worauf ich auch stolz und wofür ich dankbar bin. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass da noch deutlich mehr drin ist. Ich freue mich darauf, mit Ihnen die Fragen und Antworten zusammenzubringen. - Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Minister . - Als nächsten Redner darf ich Herrn Raphael Schäfer von der CDU-Fraktion nach vorne bitten.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich dem Minister dankbar, dass er noch mal eine gewisse Ruhe und Professionalität in die Debatte gebracht hat. (Minister Jost: Jetzt wird’s gefährlich.) Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass es im Saarsport wichtig ist, an einem Strang zu ziehen. Das galt für unsere Fraktion und auch für die SPD-Fraktion in der Vergangenheit, das ist heute so und meine Bitte beziehungsweise mein Wunsch wäre, dass das auch in Zukunft so bleibt. Es ist wichtig, beim Thema Sport gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Das sind wir den Vereinen und allen Sporttreibenden im Saarland schuldig. (Präsidentin Becker übernimmt den Vorsitz.) Insoweit, lieber Kollege Maaß, ich schätze Sie, schätz e dich persönlich, muss aber die Art und Weise und dass uns eben vorgeworfen wurde, populistisch zu handeln, ganz entschieden zurückweisen, vor allem vor dem Hintergrund der Aussage, wir würden das auf dem Rücken der Vereine machen. Das ist - gelinde gesagt - nicht anständig. Ich will es aber auch ganz sachlich erklären. Frau Präsidentin, ich zitiere aus dem SaarSport-Magazin, das die meisten wahrscheinlich kennen. Das ist eine Veröffentlichung, die kurz vor dem dritten Entlastungspaket in Umlauf gebracht wurde. Ich zitiere die beiden Vorstände und wäre den Kollegen von der SPD-Fraktion dankbar, wenn Sie mir auch zuhören. (Abg. Conigliaro (SPD): Natürlich.) Der Vorstand Tesche sagte: Wir erhoffen uns sehr eine Unterstützung aus der Politik. Bisher wurde der Sport in keinem Entlastungspaket des Bundes berücksichtigt. - Das hat sich jetzt in Teilen geändert. - Wir hoffen, dass dies in einem der nächsten Pakete und auch auf Landesebene der Fall sein wird. - Das ist der entscheidende Punkt: auch auf Landesebene. - Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das einen entsprechenden Fonds ins Leben gerufen hat, um Vereine zu unterstützen, nicht nur, aber explizit auch Sportvereine. Andere ziehen aktuell nach. - Dazu komme ich gleich. Der Kollege Kopkow, also der Sportvorstand, führt aus: Wir vermuten, dass die Energiekrise den deutschen Sport noch deutlich härter treffen wird als die Corona-Pandemie. Vereine, die zuvor Rücklagen bilden konnten, haben diese schon in der Pandemie aufgebraucht. Vereine, die eigene Sportstätten und Liegenschaften haben, sind besonders hart betroffen. Wir als Sport leisten unseren Beitrag in dieser für alle schwierigen Situation. Wir übernehmen damit einmal mehr die durch die Politik geforderte gesellschaftliche Verantwortung. Im Gegenzug müssen die Belange des Sports bei allen notwendigen Entscheidungen der Politik berücksichtigt werden, denn Sport ist mehr als reine Freizeitaktivität. Deshalb wäre es umso wichtiger, dass auf Bundesebene - jetzt kommt noch mal der entscheidende Punkt - und auch auf Landesebene geholfen wird, um ein massives Vereinssterben zu verhindern. - So viel aus dem Saar-Sport-Magazin. Sie können mir glauben, dass ich Minister Jost für sein Engagement und auch persönlich schätze. Der entscheidende Punkt ist aber, was unsere Aufgabe ist, auch als Opposition, und das ist kein Populismus. Unsere Aufgabe ist es, konstruktive Vorschläge zu machen. Das haben wir heute getan. Warum? Nicht nur Schleswig-Holstein, wie eben vom Finanzvorstand dargelegt, hat sich auf den Weg gemacht, sondern auch beispielsweise Niedersachsen, SPD-regiert, hat sich auf den Weg gemacht und einen riesigen Fonds aufgelegt - ich glaube, insgesamt 3 Milliarden Euro. Nach meinem Informationsstand ist dort explizit die Rede davon, dass 30 Millionen Euro im Rahmen einer Soforthilfe für Sportvereine zur Verfügung gestellt werden. Genau das, Kollege Maaß, ist doch der entscheidende Punkt. Wir liegen gar nicht so weit auseinander. Aber noch mal: Andere Länder setzen den Schwerpunkt. Auch ganz wichtig ist, was wir in unserem Antr ag deutlich zum Ausdruck gebracht haben: Wir wollen die Maßnahmen des Bundes bestmöglich mit Maßnahmen des Landes verzahnen und ergänzen. Das machen wir mit vollem Herzblut - das sprechen Sie mir persönlich bestimmt nicht ab -, aus voller Überzeugung für die Sportlandschaft und die Vereine hier im Saarland. Das (Abg. Schäfer (CDU)) ist der zentrale Punkt. Wir fordern Sie also auf oder bitten Sie, noch eine Schippe draufzulegen. Das haben die Sportvereine verdient und dafür engagieren wir uns! (Beifall von der CDU.) Und genau wie Sie sind natürlich auch wir mit den Sportfachverbänden, mit Vereinen im Austausch. Ich bin dem Kollegen Patrick Waldraff da auch sehr dankbar. Wir hatten gerade vor zehn Tagen als Landtagsfraktion noch einen Austausch mit einer Vielzahl an Sportverbänden, und dabei ist dieses Thema schon sehr breit diskutiert worden: Wie sehen die Hilfsmaßnahmen aus? - Natürlich waren zu dem Zeitpunkt die MPK-Beschlüsse gerade erst zwei Tage gefasst, das ist ja klar. Das Thema beschäftigt sie aber, es beschäftigt sie sogar sehr, und viele Vereine haben angesichts der Energiepreisentwicklung Sorgen. Und deswegen glaube ich schon, dass es ein wichtiges, ein ergänzendes, ein gutes Instrument wäre, über Soforthilfen den Saarsport entsprechend zu unterstützen. Ich möchte auch Ihr Argument entkräften, wir seien populistisch unterwegs; genau das Gegenteil ist doch der Fall: Haben Sie unseren Antrag genau gelesen, haben Sie sicherlich auch festgestellt, dass wir gar keine Zahlen genannt haben. Wir sind nicht mit irgendwelchen Forderungen in Millionen-Euro-Beträgen nach vorne geprescht. Wir wollten vielmehr mit Ihnen dazu in den Austausch gehen, was man bereit ist, in den Saarsport zu investieren, aber auch zur Frage, was die Finanzlage des Landes zulässt. Ich sage an dieser Stelle ehrlich: Schaue ich hier nach links zu Herrn von Weizsäcker, überkommt mich schon ein starkes Bauchgrummeln. Denn manchmal könnte man schon den Eindruck gewinnen - auch die letzte Steuerschätzung vor Augen -, dass der Geldhahn in gewissen Bereichen ein bisschen stärker zugedreht wird als in anderen Bereichen. Das ist die Kritik, die man, so meine ich, heute schon auch äußern muss. (Minister Jost: Gelbe Hand! Mach meinen Kumpel nicht an! - Heiterkeit bei der SPD.) Ich will noch einmal zusammenfassen: Wir liegen gar nicht so weit auseinander. Wir haben Gesprächsbereitschaft angeboten. Wir wollten aber ganz klar zum Ausdruck bringen: Es lohnt sich, in die saarländische Sportlandschaft, in die Vereine zu investieren. Jeder Euro ist dort gut angelegt. Und ich meine, es wäre ein verdammt starkes Signal gewesen, wenn der saarländische Landtag am heutigen Tage, da die Mitgliederversammlung des LSVS gar nicht mehr weit in der Zukunft liegt - ich glaube, sie findet in zwei Wochen statt -, wenn wir angesichts dessen einen starken Rettungsschirm für die Vereine auf den Weg gebracht hätten. Soforthilfen sind immer besser als irgendwelche Härtefalllösungen, bei denen Anträge gestellt und Begründungen formuliert werden müssen und so weiter . (Minister Jost hält sein Tablet in die Höhe und zeigt darauf die „gelbe Hand“ als Symbol der Aktion „Mach meinen Kumpel nicht an!“ - Heiterkeit und Beifall bei der SPD.) In diesem Sinne: Ich habe das nun noch einmal klargestellt und würde Sie nun auch herzlich bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Ich glaube, das würde für den Saarsport insgesamt einen guten Fortschritt bedeuten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/154. Wer für die Annahme der Drucksache 17/154 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/154 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfr aktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/169. Wer für die Annahme der Drucksache 17/169 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Schön. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/169 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die Landtagsfraktionen von CDU und AfD. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu den T agesordnungspunkten 16 und 22: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Qualitätsoffensive Kindertagesstätten (Drucksache 17/156) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Frühkindliche Bildung weiter stärken: Beitragsfreiheit, Platzausbau und Qualität voranbringen! (Drucksache 17/168) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfr aktion erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Ich liebe meinen Beruf, ich bin seit vielen Jahren mit Leib und Seele ‑ ‑ (Zurufe: Mikrofon!) Auf ein Neues! - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! - Ich liebe meinen Beruf, ich bin seit vielen Jahren mit Leib und Seele Erzieherin. Ich will den Kindern, die mir anvertraut sind, mehr sein als nur Aufsichtsperson und Notfallversorger. Aber in den letzten Tagen und Monaten bin ich nur noch das. Ich stopfe Lücken und helfe, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Das ist mir zu wenig, und es ist zu wenig, um meinen Schützlingen die Grundlagen mitzugeben, die sie stark fürs Leben machen. - Das sind Worte einer Erzieherin, mit der ich vor wenigen Wochen ein langes und sehr emotionales Gespräch hatte zur Situation in ihrer Kindertageseinrichtung. Das ist aber nur ein Beispiel von vielen, die uns in persönlichen Gesprächen, aber auch in Briefen und in Mails beschrieben werden. Ich glaube, das geht allen hier im Raum so. Im Zuge der Corona-Pandemie und mit einem sich immer gravierender entwickelnden Fachkräftemangel hat sich die Belastungssituation in den Kindertagesstätten deutlich verstärkt, im Saarland, aber auch bundesweit. Kita-Fachkräfte schlagen Alarm, in den letzten Wochen auch deutlich hörbarer. Sie machen dabei zum einen auf massive Personalnotstände und die damit einhergehende extreme Belastung aufmerksam. Sie berichten von Fachkräften, die diesem Beruf den Rücken kehren, weil sie diese Belastung nicht mehr ertragen. Zum anderen bemängeln sie vor allem, dass keine kindgerechte und qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung der Kinder mehr möglich sei. Nicht einmal eine verlässliche Grundbetreuung ist in einigen Einrichtungen phasenweise angesichts verkürzter Öffnungszeiten gewährleistet. Ich will hier kein schwarzes Bild malen, aber das ist nun einmal vielerorts in unserem Land die Realität. Was das für berufstätige Eltern bedeutet, die auf die verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind und die schon in Corona-Zeiten nun wirklich alles möglich gemacht haben, die alle ihre Spielräume ausgereizt haben, das kann sich hoffentlich jeder vorstellen. Das bringt die Eltern an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und die Familien sorgen sich, weil sie sehen, dass ihren Kindern etwas fehlt. Im Juli dieses Jahres haben Vertreterinnen von 14 saarländischen Kindertageseinrichtungen in einem Brandbrief vor einem Zusammenbruch des Systems gewarnt, sollte das Land nicht deutlich mehr Geld für dringend notwendige Verbesserungen in die Hand nehmen. Ich habe es vor wenigen Wochen an dieser Stelle schon einmal gesagt: Das ist ein Aufschrei der Fachkräfte. Sie sind einerseits verzweifelt, andererseits aber auch bereit, für den Beruf, den sie lieben, und für die Kinder, die ihnen anvertraut sind, zu kämpfen. Sie beschreiben in dem Brief ihren Alltag, geprägt von Überlastungssituationen, wie ich sie vorhin beschrieben habe. Sie beschreiben, Mädchen für alles zu sein, zugleich immer öfters fehlendes Personal kompensieren zu müssen - sei es, weil Stellen nicht besetzt werden konnten, sei es, weil sich krankheitsbedingte Ausfälle häufen. In einigen Einrichtungen ist als Reaktion auf diesen Brief schon nachgesteuert worden. In der Fläche bleibt das Problem aber drängend, ein kurzfristig angelegtes Löcherstopfen reicht nicht mehr aus. Auch die Eltern haben sich vielerorts mittlerweile besser organisiert und sich den Forderungen der Kita-Fachkräfte angeschlossen. Sie fordern mit Nachdruck eine Aufstockung des Personals und spürbare Qualitätsverbesserungen, damit nicht auf Kosten der Entwicklungsförderung der Kinder gespart werde. Dass dieser Kita-Kollaps, der hier beschrieben wird, kein subjektives Empfinden der Betroffenen, der Familien und der Erzieher in den Kitas, ist, das haben Wissenschaftler und Stiftungen in den zurückliegenden Wochen deutlich herausgearbeitet. Mehr als 150 Forscherinnen und Forscher, die sich mit frühkindlicher Bildung befassen, haben sich im Oktober mit einem dringenden Appell an die verantwortlichen Bundes- und Landesministerien gewandt. Sie fordern lautstark Investitionen in die Kita-Qualität, andernfalls drohe „eine Beschleunigung der Abwärtsspirale der Qualität“ und „die Gefahr, dass die Kindertageseinrichtungen von Lern- und Lebensorten für Kinder und Familien wieder zu reinen Aufbewahrungsstätten werden.“ In ihrem neuesten Ländermonitor bescheinigt die Bertelsmann-Stiftung im Oktober dieses Jahres, dass allein im kommenden Jahr knapp 100.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie 384.000 Kita-Plätze in Deutschland fehlen werden. Scharfe Kritik übt die Stiftung schon seit Jahren am Betreuungsschlüssel. Es reiche nicht für gute pädagogische Arbeit, weil aufgrund der personellen Unterbesetzung das einzelne Kind und seine Bedürfnisse nicht mehr in den Blick genommen werden könnten. Statt Förderung finde nur eine Kollektivierung statt. Der Bildungsauftrag werde gegenüber der Aufsichtspflicht hintangestellt. Das Saarland findet sich hinsichtlich des Betreuungsschlüssels gar auf dem letzten Platz der westdeutschen Länder wieder - damit dürfen wir uns nicht zufriedengeben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Der Grundgedanke des aktuellen Gesetzentwurfes für das neue Kita-Qualitätsgesetz der Bundesregierung ist deshalb zu begrüßen: Die Förderung steht ganz gezielt für Qualitätsverbesserungen zur Verfügung. So soll die finanzielle Unterstützung des Bundes für zukünftige Maßnahmen in qualifiziertes Fachpersonal, gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung investiert werden. Diesen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich. Unsere erste Forderung im vorliegenden Antrag ist: Jeder einzelne Euro, der sich für die Qualitätsverbesserung in unseren Kitas aus diesem Gesetz herauskratzen lässt, muss dort einfließen, das hat absolute Priorität, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) Unser Ziel muss es sein, erstens den Betreuungsschlüssel zu senken hin zu 1 zu 3 im Krippenbereich und zu maximal 1 zu 7,5 im Kindergartenbereich. Uns ist klar, das lässt sich nicht morgen umsetzen. Aber wir müssen es endlich anpacken. Und wir müssen die Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen und eine Erzieher-Reserve aufbauen, ein Springersystem, das im normalen Alltag zusätzlich unterstützt und bei Ausfällen entstehende Lücken schließen kann, damit nicht bei jeder erkrankten Fachkraft gleich die Alarmglocken in der Kita läuten und die Türen geschlossen werden. Bei der Lesung zum Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz exakt vor einem Jahr habe ich das an dieser Stelle als einen der wichtigsten nächsten Schritte für die CDU-Fraktion klargemacht, und dazu stehen wir. Wir sind uns völlig bewusst, Erzieherinnen und Erzieher wachsen nicht am Wegesrand. Wir wissen auch, dass wir parallel weiter Kita-Plätze schaffen müssen. Ich glaube, dazu gab es in diesem Haus immer einen Konsens, und wir stehen auch dazu. Es kann aber das, uns in den letzten Wochen immer wieder zu Ohren kam, nicht das Argument sein: „Wir können den Betreuungsschlüssel nicht anpacken, weil es so wenig Fachkräfte gibt. Die fehlen dann beim Ausbau.“ Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Immer mehr ausgebildete Kita-Fachkräfte kehren diesem eigentlich so schönen und erfüllenden Beruf den Rücken, weil sie es nicht mehr ertragen, weil sie überfordert sind und in ihrem Alltag nur noch Löcher stopfen, statt Bildungsarbeit zu leisten. Und wenn wir keine Entlastung schaffen, wird diese Abwärtsspirale weitergehen. (Beifall von der CDU.) Deshalb muss das Ministerium endlich aus der K omfortzone raus und sich der Frage nach einer gezielten Anwerbung von Fachkräften stellen. Eine groß angelegte Fachkräfte-Offensive muss endlich Chef*innen-Sache werden. Nicht mit Einzelmaßnahmen - davon wurden schon einige in der Vergangenheit ergriffen, und sie waren auch durchaus gut und zielführend. Aber das reicht nicht mehr. Das Bildungsministerium muss die Ärmel hochkrempeln und ein Gesamtkonzept stricken - gemeinsam mit dem Kita-Fachkräfteverband, mit den Trägern und mit den Elternvertretern. Auch hier habe ich für die CDU-Fraktion exakt vor einem Jahr exakt an dieser Stelle das Ministerium aufgefordert, ein solches Gesamtkonzept zu machen. Passiert ist nichts. Diese Vogel-Strauß-Taktik funktioniert nicht. Kurt Schumacher, einem der ganz Großen in der Sozialdemokratie, wird ein Zitat zugeschrieben: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. - Liebe Landesregierung, die Wirklichkeit wird uns ins Gesicht geschrien. Schauen Sie endlich hin und machen Sie Politik. Wir brauchen unter anderem erstens eine groß angelegte Werbeoffensive in der gesamten Großregion. Wir brauchen zweitens einen weiteren Ausbau der PiA-Ausbildung, wir brauchen eine Steuerungsfunktion des Landes bei der Anwerbung von Fachkräften in Frankreich, das darf nicht vor sich hinplätschern. Auch in unseren Nachbarregionen und ländern stehen ‑ Erzieherinnen und Erzieher nicht in Massen auf den Straßen, wir sind da realistisch. Aber wir brauchen jeden Einzelnen und jede Einzelne! Deshalb haben wir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode die gesetzlichen Möglichkeiten der Anerkennung entsprechender Abschlüsse geschaffen, um auch beispielsweise Hürden für Fachkräfte aus Frankreich abzubauen. Es ist aber nicht vielversprechend, wenn die Träger jetzt alle alleine jenseits der Grenze vor sich hinwurschdeln sollen, ein kleiner Träger ist dazu kaum in der Lage. Eine gezielte Bündelung der Nachfrage, eine zentral gesteuerte Werbung auch über die Grenzen unseres Landes hinaus kann nur über das Bildungsministerium erfolgen, ja es muss über das Bildungsministerium erfolgen. Das muss Teil einer Fachkräfteoffensive sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn die SPD in ihrem Antrag die Landesregierung dabei unterstützt, die gesetzlichen Möglichk eiten konsequent zu nutzen, dann ist das nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit, das reicht nicht aus, es ist eine Nebelkerze. Unsere Vorschläge sind vielleicht noch nicht erschöpfend, es gibt vielleicht noch mehr gute Vorschläge. Wir freuen uns, wenn wir von Ihrer Seite welche hören; in Ihrem Antrag finden sich keine. Der Kita-Fachkräfteverband macht sich derzeit auch intensiv Gedanken, wie Multiprofessionalität sinnvoll gesteuert und zu einer Entlastung vor Ort gemacht werden kann, wie ein alternativer Personaleinsatz erfolgen kann, damit unsere Kinder bestmöglich gefördert werden und die Familien verlässliche und hochwertige Angebote haben. Da müssen wir ansetzen, gemeinsam mit denen, die die Erfahrung haben. Auch das muss (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Teil eines Gesamtkonzepts der Landesregierung sein, damit beste Bildung nicht nur ein Instagram-Hashtag bleibt. (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe zu Beginn meiner Rede die Grundausrichtung des Kita-Qualitätsgesetzes auf Bundesebene ausdrücklich begrüßt. Unverständlich und inakzeptabel dagegen ist die Streichung der Fördergelder für das Sprachkita-Programm. Die Verlängerung bis Sommer, die jetzt aber nicht mal on top gefördert werden soll, sondern die von den Mitteln, die für das Kita-Qualitätsgesetz vorgesehen sind, abgezweigt werden sollen, ist ein ganz fauler Ampel-Kompromiss. Und wenn Sie, Frau Ministerin, dieses Vorgehen der Regierung in Berlin dieser Tage in der Presse als einen schlechten Witz bezeichnen, dann sind wir da in der Tat einer Meinung. Gerade nachdem die jüngst erschienene Corona-Kita-Studie besonders gestiegene Förderbedarfe in diesem Bereich sieht, ist das ein völlig falsches Signal. Umso erstaunlicher, dass der SPD-Antrag keinerlei konkrete Maßnahmen aus dieser richtigen Feststellung ableitet. Im Übrigen, der Witz des saarländischen Ministeriums, das Erfolgsprogramm „Früh Deutsch lernen“ einzustampfen, war genauso schlecht. Deshalb ist unsere Forderung im vorliegenden Antrag: Setzen Sie sich bei der Berliner Regierung mit all Ihrem Gewicht für einen Fortbestand der Sprach-Kitas ein und treffen Sie im anstehenden Haushalt gleichzeitig Haushaltsvorsorge. Wir brauchen einen Plan B, um die Sprachfördermaßnahmen in unseren Kitas so umfassend wie möglich weiterzuführen und hier nicht noch ein weiteres Loch zu reißen, das die Kitas im Moment nicht verkraften würden. Retten Sie, was noch zu retten ist, damit aus zwei schlechten Witzen doch noch eine gute Geschichte für unsere Kinder wird. (Beifall von der CDU.) Was sich bei der Sprachförderung in dem Antr ag zeigt, zieht sich leider durch den gesamten SPD-Antrag: Viele Worthülsen und Selbstverständlichkeiten, von denen man die meisten ganz gut finden kann - es ist ein bunter Strauß, es gibt viel Prosa -, aber es gibt keine Prioritätensetzung, keinen Plan, was der nächste Schritt ist und was der übernächste, es gibt keine klaren Bekenntnisse und Zusagen, keine konkreten Vorschläge zu Verbesserungen der Qualitätsbaustellen in unseren Kitas, die wir hoffentlich alle anerkennen. Für die saarländischen Familien und die Fachkräfte am Limit ist das zu wenig. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, und, liebe Kolleginnen und Kolleginnen: Konkrete Zusagen für mehr Qualität, das ist es, was die Saarländerinnen und Saarländer brauchen, das ist es, was unsere Kinder brauchen. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Antr ag. - Vielen Dank. (Lebhafter Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang, und erteile nun zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem liebe Fachkräfte in den Kitas! Ich freue mich, dass wir heute über unsere Kindertageseinrichtungen sprechen, denn ich habe selbst viele Jahre lang in den verschiedensten Bereichen und Positionen im Vorschulbereich gearbeitet. Ja, viele Jahre passierte wenig in den Kitas. Erstmals wieder gute Nachrichten gab es mit dem Gute-Kita-Gesetz. Es gab Verbesserungen in unseren Kindertageseinrichtungen, und zwar viele. Und das ist gut so. (Beifall von der SPD.) Was sich getan hat in unseren Kitas? Viel. Die Erhöhung der Leitungsfreistellung, die Beitragsreduzierung, PiA, ich könnte so weitermachen, aber mir ist es heute wichtig, den Blick vertieft auf die Fakten zu richten. Die Veränderung der Rahmenbedingungen in den Kitas ist sicherlich nicht ausschließlich auf die Pandemie zurückzuführen. Sicherlich gibt es wie in vielen anderen Bereichen auch durch Corona mehr Ausfälle und natürlich auch mehr Maßnahmen. Auch sehr schwierig war die Aufnahme der Kinder, die im Lockdown ausschließlich zu Hause waren und nicht die Möglichkeit hatten, in soziale Kontakte mit anderen zu treten. Aber die Grundlage dessen, was sich in Kitas verändert hat, hängt vielmehr auch mit veränderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Herausforderungen zusammen. Familie hat sich in den letzten Jahren verändert, Kitas haben sich den letzten Jahren verändert. Und auch der Anspruch an und in den Kitas hat sicherlich einen Veränderungsprozess erfahren. Unsere Kitas sind Bildungseinrichtungen, und frühkindliche Bildung muss und sollte einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft haben. (Beifall von der SPD.) Wichtig ist aber auch: Das pädagogische Personal in den Einrichtungen braucht Wertschätzung - Wertschätzung seiner Arbeit, denn unsere Kitas sind schon lange keine Aufbewahrungsstätten mehr. Und auch wenn sicherlich nicht alles optimal läuft, leisten unsere Einrichtungen sehr gute Arbeit. Daher möchte ich auch eindringlich davor warnen, von Kindeswohlgefährdung in Zu- (Abg. Holzner (SPD)) sammenhang mit der Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kitas zu sprechen. Das spiegelt einen Eindruck, der sicherlich nicht der Realität entspricht! (Beifall von der SPD.) Wertschätzung und die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungspädagogik, das sind die Ziele der saarländischen Landesregierung. Auch deshalb wurde in der letzten Legislaturperiode die Novellierung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes vorgenommen. Mit diesem Gesetz wurden neue Voraussetzungen geschaffen, um die Zukunft in den Einrichtungen zu gestalten, um allen Kindern beste Chancen zu bieten. Das ist und muss der weitere Weg bleiben. (Beifall von der SPD.) Beitragsfreie Kitas, der Ausbau des Platzangebots und die Verbesserung der Qualität, das alles kann nur gelingen, wenn wir ausreichend viele Fachkräfte ausbilden, denn nur so werden wir in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen wie zum Beispiel die Anhebung des Personalschlüssels tatsächlich umsetzen können. Die Praxisintegrierte Ausbildung als Erzieher*in, PiA, ist ein Meilenstein; es wurden und werden nicht nur neue Fachschulstandorte sowie Standorte von Berufsfachschulen geplant, um noch mehr Personen für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher sowie Kinderpfleger*innen gewinnen zu können, sondern es wurden weitere Ausbildungsformate geschaffen, um eine noch größere Zielgruppe zu erreichen. Durch das im April 2022 in Kraft getretene SBEBG wurde die Möglichkeit geschaffen, auch kurzfristig und an den verschiedenen Bedarfen in den Kitas orientiert multiprofessionelle Teams zu bilden. So kann vor Ort noch besser auf Bedarfe reagiert werden. Doch nicht nur das, mit dem SBEBG wird auch großer Wert auf die Fachkräftegewinnung gelegt, indem durch die Freistellung der Praxisanleitung die nötige Zeit zur Betreuung in den Praxisphasen gewährt wird. Das Saarland schafft also seit einigen Jahren die notwendigen und unumgänglichen Grundlagen, um weitere Maßnahmen umsetzen zu können. Wir wollen der Arbeit und den Fachkräften in den Einrichtungen einen noch höheren Stellenwert geben. Das Fundament muss aber stimmen, um die Herausforderungen in der Zukunft bewältigen zu können. (Beifall von der SPD.) Es reicht nicht, den Mangel an Fachkräften permanent zu benennen und ihn dadurch noch zu erhöhen, dass man einfach mehr Fachkräfte fordert. Wir haben es bereits getan und werden auch in Zukunft, wie eben benannt, sowohl das Ausbilden als auch die Ausbildung attraktiver machen, um mehr Menschen für die wertvolle Arbeit in unseren Einrichtungen zu gewinnen. Deshalb war es richtig und wichtig, was mit dem SBEBG bereits umgesetzt worden ist: Hauswirtschaftskräfte und Fachkräfte in der Ausbildung werden außerhalb des Personalschlüssels berücksichtigt. Den Fachkräften werden zu ihrer unmittelbaren pädagogischen Arbeit, die 75 Prozent des täglichen Gesamtumfangs der Arbeit ausmacht, weitere 25 Prozent als Verfügungszeit zur Verfügung gestellt. Diese Arbeiten und diese Zeiten zur Dokumentation oder zum Führen von Elterngesprächen brauchen die Kitas für ihre Qualität. Durch das SBEBG werden sowohl die ausbildenden Fachkräfte selbst durch die Freistellung der Praxisanleitung zeitlich entlastet als auch die Träger, die ausbilden möchten. Diese Zeit sollte nicht von der Arbeit mit den Kindern abgehen. Auch das ist Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen. Abschlüsse von unseren französischen Fachkräften werden nun endlich anerkannt. Das ist ein wichtiger Aspekt, weil die einfachsten Dinge bisher in der Praxis oft an administrativen Hürden scheiterten. Es gibt eine Entlastung der Leitung durch mehr Freistellung und die Möglichkeit, auch Tätigkeiten an Verwaltungskräfte abzugeben. Was in unseren Schulen bereits umgesetzt wird, werden wir nun auch in unseren Kitas verankern. Mit dem Einstieg in das multiprofessionelle Arbeiten auch in den Kitas ist der Grundstein für mehr Qualität und mehr pädagogische Fördermöglichkeiten gelegt. Die Anerkennung weiterer Professionen als Fachkraft und die Ausweitung der anerkannten Fachkräfte bietet also sehr kurzfristig eine Möglichkeit, dem Problem des ansteigenden Fachkräftemangels zu begegnen und eine professionsübergreifende Zusammenarbeit in den Einrichtungen bis hin zur Realisierung von multiprofessionellen Teams zu ermöglichen. (Beifall von der SPD.) Perspektivisch sollen die Einrichtungen zu Familienz entren weiterentwickelt werden, damit Angebote noch besser vernetzt werden können. Sie sehen also, es bedarf keines neuen Konzeptes zur Entlastung des Personals von fachfremden Aufgaben, sondern es bedarf der weiteren Umsetzung der möglichen Konzepte, die im SBEBG verankert sind. Dahin sollte die Beratung der Träger intensiviert werden, die diese Konzepte umsetzen müssen. Die Inklusion in den Einrichtungen braucht auch eine Weiterentwicklung. Deshalb freue ich mich, dass das Landesjugendamt wieder zurück im Bildungsministerium ist. Wichtig ist nun, dass auch gemeinsam mit dem Träger der Eingliederungshilfe im Sozialministerium neue Schritte gegangen werden. Ich nenne hier nur Pool-Lö- (Abg. Holzner (SPD)) sungen für die Afi-Kräfte, die sicherlich an vielen Stellen sehr pr aktikabel wären. Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit diesem Gesetz eine gute Grundlage für die Anforderungen der Zukunft geschaffen. Wir wollen unseren Dreiklang weiterführen: Erstens wollen wir weiter die Elternbeiträge senken, bis hin zur Beitragsfreiheit. Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie jetzt kommen und sagen, alles Geld muss in die Qualität, dann frage ich mich wirklich, wie Sie die Beitragsfreiheit finanziert hätten, die Sie im Wahlkampf auch gefordert haben. (Beifall von der SPD. - Zurufe des Abgeord- neten Wagner (CDU).) Zweitens werden wir am Kita-Ausbau weiterarbeiten, und das nicht nur mit Bundes- und Landesmitteln, sondern auch mit einer Beratungsoffensive zum Kita-Ausbau. Die von den Jugendämtern abgestimmte Entwicklungsplanung sieht vor, dass im Saarland bis Ende 2023 landesweit rund 1.400 weitere Krippenplätze entstehen sollen, das wären circa 34 Prozent mehr. Für die über dreijährigen Kinder sind circa 3.500 neue Kindergartenplätz e geplant. Das sind insgesamt rund 5.000 neue Plätze. Diese Zahlen wird man im Blick haben müssen, da es sicherlich einen steigenden Platzbedarf auch für Kinder unter drei Jahren geben wird. Wir wollen auch hier den Blick weiten und die wichtige Säule der Kindertagespflege weiterentwickeln. Drittens werden wir die Qualität unserer Kitas v erbessern, für mehr Zeit, für eine bessere pädagogische Betreuung und um dem Fachkräftemangel verstärkt entgegenzutreten. Viertens werden wir uns auf Bundesebene weiter für unsere Sprach-Kitas einsetzen. Das haben sowohl die Bildungsministerin als auch die Ministerpräsidentin bereits in Berlin getan. Das Konzept der Sprach-Kitas beinhaltet nämlich nicht nur die alltagsintegrierte Förderung der Kinder in den Kitas, sondern bezieht auch die Eltern mit ein und bietet Fortbildungsmöglichkeiten im Alltag des pädagogischen Personals an. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein anderer Ansatz als beim Programm „Früh Deutsch lernen“, in dem Kinder in separaten Gruppen gefördert werden und Eltern sie im Laufe des Vormittags noch oft zu einer anderen Örtlichkeit bringen mussten. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Sprache und Sprachförderung in den Alltag der Kinder zu integrieren, ist ein deutlich besseres Konzept, das zeigen die Sprach-Kitas. (Erneuter Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Deshalb müssen unserer Meinung nach die Gelder dafür weiterhin bereitgestellt werden. (Beifall von der SPD.) Als letzten Punkt möchte ich auf die Forderung an die Landesregierung eingehen, sich bei der Kultusministerkonferenz einzusetzen, dass Auszubildende im Erzieherberuf ebenfalls eine Prüfungsleistung in ihrer Muttersprache absolvieren können. Würden wir diese anbieten, wären die Abschlüsse aber nicht weiter KMK-konform, da auf Bundesebene Einigkeit besteht, dass genau dies bei der Aufstiegsfortbildung auf dem Qualitätsniveau DQR 6 nicht der Fall sein darf. (Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Würde die KMK das umsetzen, müsste auch mit allen Abnehmern vereinbart werden, nicht nur mit den Arbeitgebern, sondern zum Beispiel auch mit allen Hochschulen, dass eine Anerkennung stattfindet. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Auch diese Forderung hört sich zunächst gut an, würde sich aber bei der Umsetzung genau ins Gegenteil entwickeln, nämlich zu sinkender Qualität und dazu, dass die Abschlüsse der Absolventen bundesweit im Ausland nicht mehr vergleichbar sind und nicht mehr anerkannt werden. Wir als SPD-Fraktion stehen an der Seite unserer Fachkräfte in den Kitas und in der Kindertagespflege. Wir werden die wichtige und wertvolle Arbeit, die dort geleistet wird, herausstellen und weiterentwickeln. Deshalb lehnen wir den CDU-Antrag ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD-Fraktion.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Holzner. - Ich eröffne nun die Aussprache, es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe soeben mit Ihnen zusammen zwei für unsere Verhältnisse sehr sachliche und kompetente Vorträge über ein sehr wichtiges Thema gehört. Natürlich ging es nicht ohne Spitzen gegen die jeweils andere Partei. Aber insgesamt war es sehr wohltuend und es ist immer gut, wenn Leute über etwas reden, von dem sie Ahnung haben. (Zuruf des Abgeordneten Conigliaro (SPD).) (Abg. Dörr (AfD)) Natürlich kann ich von meiner Seite aus - das werden Sie verstehen - nicht alles tragen und unterstützen. Ich möchte aber einen Gedanken hier vortragen, der mir wichtig erscheint. Zuerst einmal ist immer die Rede davon, für alle Kinder einen Platz zu finden oder herzustellen. Das ist ein Punkt. Der zweite Punkt ist, die ganze Geschichte für die Eltern kostenlos zu halten. Das Dritte ist, in der Qualität so zu sein, wie es unsere Kinder auch verdienen und wie es notwendig ist. Da werden die Dinge gegeneinander ausgespielt, indem man sagt, die Beitragsfreiheit sei versprochen worden, das müsse man dann auch machen. Aber wie sollen wir die Qualität bezahlen? Solche Dinge sind im Grunde nicht zulässig. Lassen Sie mich hier einen wichtigen Gedank en vortragen. Es werden künstliche Grenzen beim Alter der Kinder gesetzt. Man sagt also, zwischen sechs und sieben Jahren ist das Kind schulfähig. Früher hat man Tests gemacht. Ob man es heute noch macht, weiß ich gar nicht. Man hat die Kinder mit der Hand über den Kopf fassen lassen. Wenn sie das Ohrläppchen fassen konnten, waren sie schulpflichtig und solche Dinge. Dann gab es nachher Tests. Ich habe auch schon einmal ein Kind nachgetestet. Es hat später das Abitur mit einer Eins gemacht. Er sollte nicht schulreif sein. Es gibt und es gab das alles. Im Grunde ist das alles Unfug, weil das Kind ein Kind ist von der Geburt an, bis es erwachsen ist. Da gibt es keine Abschnitte. Das sind alles von Wissenschaftlern zum Teil künstlich herbeigeführte umstrittene Einschnitte. Diese sind zu verschiedenen Zeiten in der Geschichte verschieden gewesen. Wir haben es jetzt mit Kindern zu tun, die nicht schulpflichtig sind, also mit Vorschulkindern. Sie haben wie gesagt die gleichen Rechte wie Schulkinder. Deshalb müsste es für uns ganz selbstverständlich sein, dass wir für diese Kinder auch dieselben Voraussetzungen schaffen. Wie ist das für ein Kind, das acht Jahre alt ist, sage ich einmal, das irgendwo in einer Klasse ist? Es hat selbstverständlich einen Platz, sitzt in einem Schulsaal, hat eine Lehrperson, die entsprechend ausgebildet ist, und bezahlt natürlich keinen Pfennig für diese Ausbildung. Das ist eine Selbstverständlichkeit seit Jahrzehnten, um nicht zu sagen seit Jahrhunderten. Weil wir kein Geld hatten oder nicht bereit waren, für diese Kinder Geld auszugeben, oder weil wir überhaupt nicht erkannt haben, wie wichtig die frühkindliche Erziehung ist, haben wir eben für Kindergärten auch Geld genommen mit Abschlägen für das zweite und dritte Kind und so weiter und so fort. Wir haben uns an den Zustand, der jetzt herrscht, gewöhnt und meinen, das müsste eigentlich so sein. Das muss und darf aber überhaupt nicht sein! Ich gebe Ihnen einmal ein Beispiel, was das Zeitfenster für Kinder bedeutet. Ich habe im A uftrag der saarländischen Regierung vor 50 Jahren zwei Zigeunerfamilien alphabetisiert. Das waren Kinder von 6 bis 16 Jahren. Ich habe das ein Jahr lang gemacht und das Ergebnis nach einem Jahr, obwohl ich es eigentlich von der Entwicklungspsychologie her gewusst habe - man weiß es und glaubt es doch nicht so richtig, ich habe es ganz deutlich gesehen -, das Kind von 6 Jahren hat nach einem Jahr fließend gelesen und das Kind von 16 Jahren hatte immer noch sehr große Schwierigkeiten, die Buchstaben zusammenzufinden. Es gibt zum Beispiel für das Lesenlernen ein bestimmtes Zeitfenster. Wenn man das verpasst hat, wird es ungleich schwieriger, nachher einem Kind dasselbe beizubringen. Dasselbe gilt nicht nur für die Wissensvermittlung, sondern auch für die Erziehung. Deshalb sind die Erziehung und Wissensvermittlung und Könnensvermittlung in der Zeit vor der Einschulung von fundamentaler Wichtigkeit. Aus diesem Grund - egal, was man macht - muss man dieses Ziel ganz klar vor Augen haben: kostenlos, ein Platz für alle mit bester Ausbildung. Dann sind alle Dinge, die zu diesem Ziel führen, in Ordnung. Je schneller, umso besser. Noch ein Wort zur Ausbildung für die Lehrer oder Erzieher. Ich habe schon einmal hier vorgetragen, dass es ganz gut wäre - ich finde es sogar notwendig -, wenn in der Grundschule ausgebildete Sonderschullehrer tätig wären, auch wenn es nur einige wenige in jeder Schule sind, von denen man sich beraten lassen kann. Deshalb würde ich es umgekehrt oder analog auch für gut finden, wenn außer den Erziehern auch Lehrerinnen im Vorschulbereich tätig wären, wie das in Frankreich eine Selbstverständlichkeit ist. Das heißt also, je besser die Leute ausgebildet sind, umso bessere Ergebnisse erzielen sie und umso zufriedener sind sie selbst und ihre Kunden - das sind die Eltern und die Kinder und das Land natürlich auch. Mein Plädoyer ist, das Beste für unsere Kinder. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, und erteile weiter in der Aussprache für die Regierung das Wort der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in die eigentliche Thematik des Antrags einsteige, möchte ich mich kurz zu der Rede meines Vorredners äußern. Sehr geehrter Herr Dörr, Sie haben gerade eben den Begriff „Zigeuner“ verwandt. Ich darf hier ganz kurz mit Erlaubnis der Präsidentin aus einer Stellungnahme der Sinti und Roma zitieren: „,Zigeuner‘ ist eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft, die von den meisten Angehörigen der Minderheit als diskriminierend abgelehnt wird - so haben sich die Sinti und Roma nämlich niemals selbst genannt.“ (Beifall von der SPD und vereinzelt aus der CDU .) Da Sie ja gerne auch in die Geschichte zurückgreifen, Herr Dörr, in der Stellungnahme wird auch erwähnt: „Die Durchsetzung der Eigenbezeichnung Sinti und Roma im öffentlichen Diskurs war von Anfang an ein zentrales Anliegen der Bürgerrechtsbewegung, die sich vor allem seit Ende der Siebzigerjahre in der Bundesrepublik formierte.“ Seit Ende der Siebzigerjahre ist dieser Begriff v erpönt. Ich würde doch bitten, dass Sie, wenn Sie über diese Gruppe von Kindern sprechen, den Begriff „Zigeuner“ weglassen. (Beifall von der SPD.) Der Wert der Sprache ist uns an dieser Stelle wichtig und ich glaube, auch das prägt das Handeln von uns allen. Deswegen von meiner Seite die Klarstellung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der CDU-Fraktion, liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, es freut mich sehr, dass wir heute zwei Anträge miteinander diskutieren, die die Kita-Qualität in den Vordergrund stellen und die überhaupt die Diskussion rund um das, was frühkindliche Einrichtung ausmacht, nach vorne stellt. Mein Ziel als Bildungsministerin ist es, die frühkindliche Bildung weiter zu stärken. Deswegen haben wir zu Beginn dieses Jahres das saarländische Kita-Gesetz erneuert und damit auch die Kitas gestärkt. Dazu gehört erstens, dass die Möglichkeit der Teilhabe und damit die Umsetzung des Rechts auf Bildung für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft gesichert ist, und zweitens, dass dieses Recht auf Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf. Das ist etwas, was dem Bildungsministerium, aber auch meiner Partei, sehr wichtig ist. Dazu gehört weiterhin, dass wir ausreichend Plätze haben, Plätze, die von den Familien gebraucht werden. Es ist heutzutage nahezu eine Selbstverständlichk eit, dass die Kinder ab dem ersten Lebensjahr eine frühkindliche Einrichtung besuchen. Wir haben quasi das Besuchsrecht oder die Kita-Pflicht - wenn man so will; das ist ja ein Wort, das aktuell im öffentlichen Raum diskutiert wird - im Kindergarten bereits erfüllt. Im letzten Kindergartenjahr haben wir eine Teilhabequote in unseren Kitas von über 90 Prozent. Ich glaube, das alleine ist Zeichen und Beleg dafür, wie hoch die Zufriedenheit der saarländischen Familien mit dem Angebot der frühkindlichen Bildung im Saarland ist. Drittens gehört selbstverständlich dazu, dass wir immer wieder über die Kita-Qualität diskutieren müssen. Das eine gegen das andere auszuspielen oder zu sagen, wir setzen die Priorität nur auf das eine Feld, greift meines Erachtens zu kurz. Dass wir darüber diskutieren, ist aber genau der richtige Weg, weil wir, so glaube ich, nur gemeinsam gute Antworten auf die Herausforderungen dieser Zeit finden. Diese drei Ziele gehen Hand in Hand und dürfen nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Deshalb legt die Landesregierung so großen Wert auf diesen Dreiklang aus vollständigem Abbau der Elternbeiträge, Förderung des Platzausbaus und Verbesserung der Qualität. (Beifall von der SPD.) Mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes - es wurde heute schon mehrfach angesprochen - haben wir einen richtigen und wichtigen Schritt zur Verbesserung der Qualität in unseren Kitas und gleichzeitig zur Fachkräftesicherung und -gewinnung gelegt. Wir haben im Vorfeld selbstverständlich mit allen Betroffenen über das alte Gesetz gesprochen und uns von den Praktikerinnen und Praktikern der Kitas sagen lassen, wo sie Verbesserungen sehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Kita Gesetz, das seit ‑ 01. April im Saarland in Kraft gesetzt ist, genau diese Forderungen aus der Praxis widerspiegelt. Mit dem neuen Kita-Gesetz zielen wir vor allen Dingen auf bessere Arbeitsergebnisse und Ausbildungsbedingungen ab und darauf, dass Kitas auch die Personalisierungsmöglichkeiten, die sie haben und die sie brauchen, ausschöpfen können. Außerdem haben wir den Kreis der einsetzbaren Fachkräfte erweitert. Das ist heute unter dem Stichwort Multiprofessionalität bereits mehrfach angesprochen worden. Ich spreche immer gerne von einer Verantwortungsgemeinschaft, denn es ist nicht nur alleinige Aufgabe des Ministeriums für Bildung und Kultur, das umzusetzen. Es gelingt nur, wenn wir es gemeinsam in der Zuständigkeit mit den verantwortlichen Ebenen umsetzen. Dazu zählt die Jugendhilfe, das ist die Ebene der Landkreise. Dazu zählen die Kita-Träger. Auch sie tragen ihren Beitrag dazu bei. Sie sind diejenigen, die in der Arbeitgeberfunktion vor Ort konkret dafür sorgen können, dass die Angebote auch realisiert werden. Wenn diese Ebenen Hand in Hand zusammenarbeiten, profitieren Kinder und vor allem Familien davon. Selbstverständlich arbeiten wir auch daran, mehr Fachkräfte zu gewinnen. Unsere Fachkräfteoffensive müssen wir nicht erst beginnen, sondern sie läuft bereits seit ein paar Jahren. Wir haben das Portfolio der Ausbildungsformen erweitert. Wir haben inzwischen für ganz verschiedene Zielgruppen ein Angebot. Die praxisintegrierte Ausbildung müssen wir nicht einführen, wir haben sie bereits. Im Antrag der CDU steht die Forderung, dass wir sie ausbauen sollen. Wir machen gerade bei den Kita-Trägern eine Bedarfsabfrage und fragen sie konkret, wie hoch der Bedarf an praxisintegrierter Ausbildung ist. Ich glaube, näher an der Praxis kann man nun wirklich nicht sein. (Beifall von der SPD.) Darüber hinaus richten wir uns nach den Bedürfnissen, die die Menschen in der heutigen Zeit haben. Wir haben die Möglichkeiten für eine berufsbegleitende Ausbildung ausgebaut, wir richten uns auch an Ältere, die im Arbeitsmarkt bereits etabliert sind und die sagen, sie möchten noch einmal einen neuen Weg gehen. Wir ermöglichen auch ihnen die Ausbildung zur KinderpflegerIn oder zur ErzieherIn. Wir haben die Ausbildungskapazitäten an unseren beruflichen Schulen in den letzten Jahren stetig ausgeweitet, im Schnitt um 10 Prozent pro Jahr. Wir sind auch mit den Berufsbildungszentren und den Kompetenzzentren sehr nah an den Einrichtungen dran. Dies bedeutet, wir sind auch räumlich nah an unseren Schulen vor Ort, sodass junge Menschen, die in dieser Ausbildung sind, einen akzeptablen Weg zur Schule haben. Gut ausgebildete Fachkräfte für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen - ich glaube, das belegen diese Äußerungen - hat für uns hohe Priorität. Wir wollen auch, dass unsere Kitas multiprofessioneller werden. Auch dies haben wir hier schon oft miteinander diskutiert. Multiprofessionalität heißt, auch diesen Fachkräften einen einfachen und schnellen Zugang in die Einrichtungen zu ermöglichen. Das war mit Blick auf die französischen Fachkräfte für die Kitas eine besondere Herausforderung, ich will es einmal eine hohe bürokratische Hürde nennen. Wir haben das mit dem Gesetz erledigt. Wir haben diese Fachkräfte anerkannt. Ebenso haben wir Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler anerkannt. All diese Fachkräfte können in unseren Kitas arbeiten. Das heißt, wir haben mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Kita-Träger besser auf die individuellen Bedarfe der Kinder, Eltern und Fachkräfte vor Ort eingehen können. Was bitte, wenn nicht das, ist Qualität? (Beifall von der SPD.) Ein wichtiger Punkt, der mir von Fachkräften und Erzieherinnen und Erziehern vor Ort immer wieder genannt wird, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Personalisierung. Wir wissen, dass das vor Ort nicht immer der Fall ist. Wir wissen auch, dass es Kita-Träger gibt, die nicht in der Lage sind, den Eigenanteil zu bezahlen. Wir wissen, dass es Gespräche mit Kommunen gibt, die diesen Eigenanteil in der Vergangenheit immer übernommen haben. Wenn ich in der öffentlichen Diskussion höre, dass es Träger gibt, die sagen, im frühkindlichen Bereich müssten sie jetzt sparen, dann erfüllt mich das mit Sorge. Das bedeutet nämlich auch, dass die Verantwortungsgemeinschaft, die wir im Land für unsere Kinder und Familien eingegangen sind, in Zukunft von Teilen so nicht mehr eingehalten werden kann. Auch darüber müssen wir hier reden. Wenn wir über Personalisierung sprechen, bedeutet das für mich auch, dass wir ein klares Monitoring haben. Mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten im Bildungsministerium können wir diesen Weg jetzt gehen. Wir haben die Betriebserlaubnis der Kitas in unserem Haus. Wir wissen, was an gesetzlicher Förderung möglich ist und wir beraten die Kita-Träger dabei, dass sie gute Jobangebote machen. Wenn man natürlich Stellen ausschreibt, die finanziell nicht attraktiv sind oder die nur auf Teilzeit basieren, erreicht man nicht die Fachkräfte, die mit vollem Engagement Vollzeit arbeiten wollen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wenn wir über Fachkräftemangel und -bedarfe sprechen, dann müssen wir schauen, wie wir die Stellen so anbieten, dass sie gerade für junge Menschen, die sich auf den Weg in diesen Beruf machen, auch attraktiv sind. (Beifall von der SPD.) Ich komme zur schrittweisen Absenkung der Elternbeiträge. Ich weiß, dass das Thema dieses Haus sehr beschäftigt. Ich weiß auch, dass es die Kolleginnen und Kollegen der CDU sehr beschäftigt. Das ist heute in der Debatte noch einmal deutlich geworden. Ich möchte einen Vergleich ziehen: Wenn es um das Recht auf Bildung geht, hinterfragt in der Schule kein Mensch, dass wir kein Schulgeld haben. Bei der Realisierung des Rechts auf Bildung - liebe Jutta Schmitt-Lang, das habe ich in deinen Äußerungen wahrgenommen -, geht es schon darum, den Wert für die Bildung der Kinder in den frühkindlichen Einrichtungen darzustellen. Warum das dann wie selbstverständlich noch an einen Elternbeitrag geknüpft wird, verstehe ich einfach nicht. (Zuruf von der CDU.) Deswegen, so glaube ich, ist es richtig und notwendig, diese Themen auf Augenhöhe voranzubringen und für die schrittweise Entlastung bei den Elternbeiträgen und eine Abschaffung noch in dieser Legislaturperiode zu kämpfen. Wir werden das vorlegen und es bis 2027 genauso umsetzen. (Beifall von der SPD.) Was den Bedarf an Plätzen angeht, so mangelt es uns nicht an Geld. Allein im Jahr 2022 stehen 22 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, um weitere Plätze zu schaffen. Dies ist bereits gesagt worden. Es sind schon viele Maßnahmen im Gange. Natürlich haben es die Pandemie und die Entwicklung im Bereich der Baukosten nicht leichter gemacht. An dieser Stelle will ich Folgendes sagen: Mein Dank geht an alle Akteurinnen und Akteure, die sich gemeinsam mit uns an den Tisch setzen und weitere Kita-Plätze schaffen. Nur durch ihr Engagement ist es möglich, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor Ort zu erreichen. Ich möchte mich insbesondere bei den kommunalen Trägern bedanken, die neue Wege gehen, sodass Kitas geschaffen werden wie beispielsweise im Landkreis Saarlouis, die es Kommunen leicht machen, sich in solchen Einrichtungen einzumieten und Plätze zur Verfügung zu stellen. Es sind dies Einrichtungen wie die Kita Kinderland GmbH, die relativ schnell gebaut werden kann, weil der Kreis das Modell einer Kita hat, sodass er sie in kürzester Zeit hochziehen kann. Auch das sind Maßnahmen und Wege, wie wir den Platzausbau weiter vorantreiben können. Ich möchte gemeinsam mit der kommunalen Seite hier weiter voranschreiten. Diesem Dreiklang muss am Ende natürlich auch das Kita-Qualitätsgesetz folgen. Frau Schmitt-Lang, Sie haben es in Ihren Ausführungen genannt, es wird im Moment sehr heftig verhandelt, auch auf Bundesebene. Die Sprachförderung und das Programm Sprach-Kitas sind dem Rotstift zum Opfer gefallen. Die Verlängerung um ein halbes Jahr ist zunächst einmal für die Einrichtungen, die in diesem Programm sind, ein leichtes Signal, allerdings stellen auch sie sich in einem halben Jahr die Frage, wie es weitergehen kann. Deswegen lassen Sie uns an diesem Punkt gemeinsam kritisch-konstruktiv weiterarbeiten und versuchen, eine Lösung zu finden. Das Kita-Qualitätsgesetz ist in den Beratungen des Bundestages und des Bundesrates. Auch hier haben wir als Länderseite noch einiges mit dem Bund zu besprechen. Wir sind nahezu wöchentlich im Austausch, um die Schwerpunkte dieses Gesetzes festzulegen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es in der Kita-P olitik dieses Landes kein Entweder oder ge-‑ ben kann, sondern nur ein Sowohl als auch. Das ‑ ‑ geht nur im Schulterschluss mit den einzelnen Ebenen, die für die Kitas Verantwortung tragen. Vor allem geht es nur im Schulterschluss mit den Familien und den Erzieherinnen und Erziehern und allen, die in Kitas Verantwortung tragen. - Einen herzlichen Dank für dieses Engagement und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Streichert-Cliv ot. Herr Fraktionsvorsitzender Dörr hat eine Kurzintervention angemeldet, die ich hiermit zulasse. - Das Saalmikrofon scheint nicht zu funktionieren. Daher darf ich Sie bitten, zum Rednerpult zu kommen. (Unruhe und Heiterkeit.) Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Streichert-Clivot, ich habe vor einigen Wochen - das ist ein Zufall - einige meiner ehemaligen Schüler getroffen. Man hat mich angehalten und hat gesagt: „Sie sind doch Herr Dörr.“ Wir haben uns dann über die alte Zeit unterhalten. Von den Eltern, Kindern und allen anderen ist nie ein anderes Wort für sich selbst als Zigeuner gefallen. Niemals. Bis heute nicht. Der Pastor Fortuin in Illingen, der sich sehr um diese Menschen gekümmert hat, in einer Zeit, als diese Menschen diskriminiert wurden, wurde der Zigeunerpastor genannt. (Zuruf von der SPD.) Ich lasse mich doch von Ihnen nicht Ich lasse ‑ ‑ mir doch meine Sprache nicht von Ihnen verbieten! (Lautes Sprechen bei der SPD.- Zuruf von der SPD .) Die Prozession ‑ ‑
Becker
Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Herr Dörr hat das Wort. Herr Dörr, ich darf Sie bitten, Ihre Wortwahl hier zu mäßigen. (Beifall von der SPD.) Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Ich muss aber doch die Tatsache nennen, dass man diese Prozessionen, die über Jahre und Jahrzehnte stattgefunden haben, in Illingen „Zigeunerprozessionen“ genannt hat und dass das für solche Leute, die dieses Volk nicht diskriminieren, kein diskriminierender Ausdruck ist, sondern nur für solche Leute, die diese im Inneren ihres Herzens diskriminieren. Da spielen auch die Namen keine Rolle. Ich bezichtigte Sie, dass Sie diese Bevölkerungsgruppe diskriminieren! Latscho Diewes! (Zuruf von der SPD: Ich glaube, das wäre einen Ordnungsruf wert. - Sprechen bei der SPD.)
Becker
Herr Kollege Dörr, ich weise Sie darauf hin, dass das Wort Zigeuner als durchaus unparlamentarisch einzustufen ist. Aus diesem Grund ergeht heute gegen Sie ein Ordnungsruf. (Beifall von der SPD.) Frau Ministerin, möchten Sie noch auf diese K urzintervention erwidern?
Christine Ursula Streichert-Clivot
Ich will Ihnen gerne empfehlen, sich mit dem Landesv erband der Sinti und Roma auseinanderzusetzen. Ich glaube, da kriegen Sie eine andere Rückmeldung. Wir hatten im Sommer eine Gedenkveranstaltung zur Ermordung der Sinti und Roma im Dritten Reich. Wenn Sie dort mit den Betroffenen sprechen, dann kriegen Sie ein ganz anderes Bild. Wenn Sie in den Geschichtsbüchern herumstöbern, dann werden Sie merken, dass gerade die Bezeichnung Zigeuner und der damit mit einem Vorurteil verbundene Lebensstil dieser Menschen dazu geführt hat, dass sie nicht nur im Dritten Reich, sondern bereits viel früher ihr Leben lassen mussten und immer verfolgt wurden. Ich finde, das sollte Ihnen in Ihrem Sprachgebrauch wirklich zu denken geben. Sie diskriminieren damit eine ganze Bevölkerungsgruppe, die heute weitaus mit Selbstbewusstsein unterwegs ist und die sich sehr wohl gegen solche Bezeichnungen wendet. (Beifall von der SPD.)
Becker
Es ist in der Aussprache eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort dem Abgeordneten Frank Wagner.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einleitend sage ich: Vollste Zustimmung für das, was die Ministerin gesagt hat, und höchstes Verständnis dafür, dass etwas gesagt wurde. Es war auch notwendig. Ich will an der Stelle sagen, es ist für die Debatte - darin sind wir uns einig - so wichtig und einfach schade, dass an einer so entscheidenden Stelle ein Bruch drin ist. Darüber sollte man nachdenken. Das hat niemand verdient. Vor allem haben das die Kinder nicht verdient. (Beifall von der CDU.) Kommen wir zurück zum wichtigen Thema der frühkindlichen Bildung. Dort wird die Grundlage gelegt für die gesamte Bildungslaufbahn. Darin sind wir uns einig. Es fehlen Fachkräfte in allen Bereichen. Darüber sind wir uns auch einig; es wurde eben darüber gesprochen. Ich möchte einen Punkt herausarbeiten, der uns umtreibt und uns wirklich viele Sorgen macht. Dieser Punkt ist in den vergangenen Monaten sehr deutlich geworden. Viele der Erzieherinnen und Erzieher sind aktuell frustriert. Die Herausforderungen haben sich deutlich verändert, nicht nur durch Corona, sondern auch durch Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Es gibt viele, denen geholfen werden muss. Wir merken, dass eine hohe Unzufriedenheit in den einzelnen Teams und Einrichtungen herrscht. Das Ergebnis wurde von der Kollegin Schmitt-Lang vorgetragen. Viele überlegen sich, ob sie weiterhin in diesem Beruf arbeiten möchten. Das ist eine Problemstelle, die wir anerkennen müssen. Wir müssen sie gemeinsam lösen. Es muss an den entscheidenden Stellschrauben gedreht werden. Es hat sich in den vergangenen Monaten sehr viel verändert. Ich komme zum Gesamtkonzept. Ich erkenne - das wurde gerade von der Ministerin und der Kollegin Holzner gesagt -, dass an vielen einzelnen Positionen gearbeitet wird. Aber für uns ist nicht dieses Gesamtkonzept erkennbar, das wir den Fachkräften und den Eltern vorstellen könnten und bei dem wir konkret sagen können: Genau an diesen Stellschrauben arbeiten wir weiter. Wir haben aktuell genau diese Lösung. Von daher ist es unbedingt wichtig, dieses Gesamtk onzept nicht nur im Blick zu haben, sondern es auch endlich zu präsentieren. Es kann uns nicht zufriedenstellen, dass wir bei den westdeutschen Bundesländern die Rote Laterne beim Betreuungsschlüssel haben. Wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen verändert werden kann, aber es muss endlich genau hier angesetzt werden. Von daher ist das Thema Multiprofessionalität wichtig, damit wir schauen, wie Fachkräfte von außen dazukommen. Ich möchte einen Punkt herausarbeiten, der mit Sicherheit der Kollegin Holzner, aber auch vielen anderen, die im Land sehr engagiert unterwegs sind, bekannt ist. Uns wird immer wieder geschildert, man wisse nicht, wie man sie einzusetzen habe. Das sei nicht ganz so einfach. Das müsse auch in das Konzept passen. Man habe nicht immer unbedingt die Zeit und die Möglichkeiten, die Person, egal welche Ausbildung sie mitbringt, adäquat einzusetzen. Wir haben ‑ eine sehr hohe Verantwortung den Kindern gegenüber. Das muss man auch in den Blick nehmen. Es nützt uns nichts, Leute dort hineinzubringen und erst dann zu schauen, wie man da klarkommt. Zum Thema Wertschätzung. Es reicht nicht, wenn von Wertschätzung den Erzieherinnen und Erziehern gegenüber gesprochen wird. Sie müssen es vielmehr auch spüren. Sie wollen Antworten hören. Die Antworten sind: Wir brauchen kleinere Gruppen; wir brauchen mehr Personal. (Abg. Wagner (CDU)) Hier muss es konkrete, schnelle Lösungen geben. (Beifall von der CDU.) Ich möchte noch einige Punkte aufgreifen, die in der Debatte angesprochen wurden. Das Zitat bezüglich der Kindeswohlgefährdung habe ich mir angesehen, liebe Martina Holzner. Es war ein Zitat der Eltern aus einem Brandbrief. Es wurde von eklatantem Personalmangel gesprochen; dies stellt aus Sicht der Eltern Kindeswohlgefährdung dar. Von daher wurde das eben in Richtung der Kollegin Schmitt-Lang nicht richtig dargestellt. Ich wollte es konkretisieren und angesprochen haben. Mich interessiert, was den Kolleginnen und Kollegen vor Ort konkret gesagt wird: Es ist alles gut; wir arbeiten an den Positionen. - Uns aber wird gesagt: Wir merken nichts davon, dass bei uns etwas konkret an der Qualität ankommt. Es reicht nicht, Botschaften auszusenden. Auch wir wollen merken, dass wir vor Ort deutliche Veränderungen haben und dass das anerkannt wird. Da müssen Antworten gegeben werden. Stichwort Beitragsreduzierung und Wahlkampf. Ja, auch das wurde angesprochen. Wir stehen dazu. Wir haben immer davon gesprochen, dass wir die Beiträge halbieren und die Qualität verdoppeln möchten und auch bereit sind, weitere Schritte bei der Beitragsreduzierung mitzugehen. Aber von der Verdopplung der Qualität sind wir ganz, ganz weit weg. Von daher müssen wir das in den Blick nehmen. Wenn wir das abgearbeitet haben, können wir weitermachen. Die Kinder, die Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher haben wirklich verdient, dass wir genau diese Priorität in den Blick nehmen! (Beifall von der CDU.) Stichwort Sprachförderprogramm „Früh Deutsch lernen“. Auch da wurde jetzt wieder vorgetragen: Was kann man ideologisch beziehungsweise auch insgesamt in der Debatte diskutieren, was spricht dafür, was spricht dagegen? Die Argumente sind ausgetauscht. Aber auch hier: Es nützt doch nichts, dieses Programm einfach einzustampfen. Noch einmal, damit jeder die Zahl gehört hat: 850.000 Euro standen bis jetzt dazu im Landeshaushalt zur Verfügung. Das ist ein „geringer“ Betrag, wenn man insgesamt die Größe des Bildungshaushaltes sieht. Man bedenke, was da erzielt wurde in der Fläche. In jeder Region, in jeder Stadt und in jeder Gemeinde hat dieses Programm Bestand gehabt. Die Kinder wurden in einem halben Jahr darauf vorbereitet. Wäre jetzt schon die Lösung da, dass wir ein konkretes Programm und auch das Personal hätten, um den Kinder zu helfen, die sprachliche Probleme haben, dann würden wir sagen: Okay, darüber können wir reden. Aber es ist nicht da! Von daher, bitte ich, darüber noch einmal nachzudenken, denn das verstehen die Leute da dr außen wirklich nicht. Ich komme noch kurz zum Punkt Haushalt. Auch dazu haben wir heute leider nichts gehört. Wie können denn die Programme ausgeweitet werden? Es nützt nichts, wenn wir permanent wiederholen, dass das saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz die Grundlage ist. Aber wie geht es weiter? Weitergehen kann es nur, wenn massiv an zusätzlichem Geld im Haushalt zur Verfügung steht, und da haben wir bis jetzt nichts erkennen können. Wir werden diese Fragen auch ganz gezielt nächste Woche im Haushaltsausschuss zum Bildungsplan stellen. Ich fasse kurz zusammen: Wir brauchen einen klaren Plan der Prioritäten. Erstens, es muss endlich an der Stellschraube des Betreuungsschlüssels gedreht werden. Zweitens, wir brauchen eine Erzieherreserve, und drittens, wir brauchen eine echte Werbekampagne, die dafür sorgt, dass Menschen wirklich darüber nachdenken: Ich habe einen tollen Beruf und ich möchte mit Kindern arbeiten. Das ist uns wichtig und jeder Euro gehört in die Qualität! (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/156. Wer für die Annahme der Drucksache 17/156 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/156 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/168. Wer für die Annahme der Drucksache 17/168 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/168 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfr aktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu T agesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Situation an den Tafeln im Saarland - Unsere Bedürftigen zuerst Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fr aktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben uns daran gewöhnt, dass es in sehr vielen Orten in unserem Lande Tafeln gibt. Hier gibt es Lebensmittel, das Verteilen und Organisieren übernehmen ehrenamtliche Männer und Frauen. Sie bekommen dafür kein Geld, sie setzen ihre Zeit ein und arbeiten bei diesen Tafeln. Wir haben uns, wie gesagt, daran gewöhnt, aber im Grunde ist das alleine schon ein Skandal. Es ist ein Skandal, dass es in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland und auch hier bei uns im Saarland Menschen gibt, die nicht genug zu essen haben und für die solche Tafeln eingerichtet werden müssen. Das ist schon an sich im Grunde genommen ein Skandal. Jetzt liest und hört man in den letzten Monaten, vielleicht auch schon länger, dass es bei den Tafeln Schwierigkeiten gibt. Sie kommen mit dem Geld nicht mehr aus - Inflation ist das Stichwort - und es werden immer mehr Leute. Das heißt, die Lebensverhältnisse der Menschen sind schlechter geworden und deshalb kommen mehr Leute zu den Tafeln, sodass die Situation eintritt, dass nicht mehr genügend Lebensmittel da sind für die Leute, die die Tafeln in Anspruch nehmen. Und jetzt - ich erwähne es, aber das ist nicht ausschlaggebend - kommen auch immer noch neue Menschen hinzu, die nicht in unserem Lande aufgewachsen sind. Aber insgesamt ist es ein riesiges Problem. (Abg. Haas (SPD): D a s ist ein Skandal! Die- se Wortwahl ist ein Skandal!) Darf man das nicht sagen? Das ist doch ein Problem. Die Leute kommen und erzählen doch ‑ ‑ (Unruhe. - Abg. Haas (SPD): Die sollen nur Deutschen helfen, oder was?) Wenn Sie es wissen wollen, sage ich es Ihnen auch deutlicher: Die Leute beschweren sich, dass verschiedene Menschen mit großen Autos kommen und an den Tafeln Lebensmitteln abholen. Das ist nun einmal ein Fakt. Bei dem, worum es hier in dem Antrag geht, ist das nicht der Schwerpunkt, aber Sie wollten es ja wissen. Dann haben Sie es jetzt von mir gehört. Tatsache ist, die Tafeln haben Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten treffen dann natürlich unsere Ärmsten. Unser Antrag zielt dahin, dass die Landesregierung, wenn solche Tafeln beendet werden sollten oder müssten, diesen finanziell unter die Arme greift, sodass sie weiter normal bestehen können mit den Schwierigkeiten, die sie jetzt haben. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ das Wort.
Sevim Kaya-Karadağ SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel dieses Antrages gelesen habe, war ich sprachlos: „Situation an den Tafeln im Saarland - Unsere Bedürftigen zuerst.” Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen: „Unsere Bedürftigen - das sind alle Menschen, die hier im Saarland leben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.“ (Beifall von der SPD.) Damit wäre alles gesagt, was es inhaltlich dazu zu sagen gibt. (Abg. Dörr (AfD): Machen wir es doch so!) Aber ich finde, dieser Antrag ist eine solche Ungeheuerlichk eit, dass er als das benannt werden muss, was er ist: purer Rassismus unter dem Deckmantel sozialer Fürsorge! (Lang anhaltender Beifall von der SPD.) Sich in dieser Form mit diesem wichtigen Thema zu befassen, ist ein Armutszeugnis. Der Antrag entspricht genau dem Bild Ihrer Partei. Vorurteile schüren, ausgrenzen und spalten! Was für eine Schande! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Was Sie hier machen, ist menschenverachtend. Damit zeigt die AfD-Fraktion einmal mehr, wes Geistes Kinder sie ist. Wer sind denn unsere Bedürftigen? Wo ziehen Sie da die Grenze? Sind das Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit? Menschen mit deutschen Eltern? Menschen, die seit drei Generationen im Saarland leben? Dürfte ich nach Ihrer Definition zur Tafel gehen? Ich erkläre es Ihnen: Für die Tafel zählt die Bedürftigk eit und nicht die Herkunft eines Menschen. Indem Sie Armutsbetroffene gegeneinander ausspielen, tragen Sie aktiv und mit voller Absicht zur Spaltung unseres Landes bei. Aber genau das wollen Sie ja. Die AfD hat immer wieder bewiesen, dass sie nicht daran interessiert ist, Politik für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu machen, sondern daran interes- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) siert ist, von Krisen und Spaltungen politisch zu profitieren. (Beifall von der SPD.) Das hat im Übrigen auch noch einmal das, was Sie hier eben zum Besten gegeben haben, bewiesen. Schämen Sie sich. (Beifall von der SPD.) Das wollte ich erst einmal grundsätzlich zum Antr ag sagen. Im Übrigen tut unsere Landesregierung bereits sehr viel, um die sozialen Härten der aktuellen Krise abzufedern. Ich möchte hierfür exemplarisch auf die WinterAktion verweisen. Rund 1,7 Millionen Euro werden in die Hand genommen, um die sozialen Härten dieser Krise abzufedern. Damit werden Maßnahmen ergriffen, damit niemand in diesem Land hungern oder frieren muss. Kirchen, Kommunen und Sozialverbände werden bei der Eröffnung der Wintercafés, die es in allen Landkreisen geben wird und in denen kostenlos Essen angeboten wird, unterstützt. Für Winterquartiere wird Geld zur Verfügung gestellt, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Außerdem wird eine Notfallhotline eingerichtet und die vorhandenen Beratungsstrukturen werden gestärkt und personell aufgestockt. Ganz konkret sollen auch kleine Hilfsstrukturen gestärkt werden. Insbesondere Tafeln, der Kältebus, Ingos kleine Kältehilfe und viele mehr müssen gestärkt werden, damit sie die zusätzlichen Aufgaben meistern können. Sie sehen also, unsere WinterAktion setzt an vielen verschiedenen Stellen an, um alle Menschen im Saarland - unabhängig von ihrer Herkunft und unabhängig von ihrem Pass - bestmöglich in dieser Krise zu unterstützen. (Beifall von der SPD.) Übrigens habe ich noch einen Tipp. Man kann sich dort ehrenamtlich engagieren, denn die WinterAktion richtet sich an alle. Auch Sie können also Winterhelfer werden. (Abg. Dörr (AfD): Sind Sie dort ehrenamtlich engagiert?) Damit würden Sie zur Abwechslung einmal wirklich etwas zur Gesellschaft beitragen, meine Herren von der AfD. (Beifall von der SPD.) Und ja, die Krise trifft viele besonders hart, so auch die Tafeln. Das möchte niemand bestreiten. Genau deshalb wird im Saarland daran gearbeitet, die Tafeln zu entlasten. Unsere Landesregierung ist hierzu bereits in intensiven Gesprächen mit den Tafeln. Sie sollen noch zusätzlich mit 80.000 Euro unterstützt werden. (Abg. Dörr (AfD): Super.) Sie brauchen jetzt nicht jeden Satz von mir zu k ommentieren. Hören Sie doch einfach einmal zu. (Abg. Dörr (AfD): Ich habe das begründet.) Das hat etwas mit Respekt und Wertschätzung zu tun, aber das sind Fremdwörter für Sie. (Beifall von der SPD. - Abg. Dörr (AfD): Den Respekt haben Sie nicht.) Kleine Lebensmittelausgabestellen sollen aufund ausgebaut werden, um die Tafeln zu entlasten und mehr Menschen im Saarland zu unterstützen. Außerdem wird das Sozialministerium Masken und Schnelltests an die Tafeln spenden und Energieeinsparungen unterstützen. Sie sehen also, wir setzen alles daran, dass alle diesen Winter gut überstehen. Natürlich wird es nicht einfach und natürlich kann auch die Politik das alleine nicht stemmen. Wir sind dafür auf die Verbände, die Kirchen, die Zivilgesellschaft - kurzum auf alle - angewiesen, und vor allem auf Anstand. (Beifall von der SPD.) In diesem Sinne möchte ich Sie, insbesondere die Herren von der AfD, noch einmal einladen, mitzuhelfen, dass alle Menschen im Saarland gut über den Winter kommen. Sie müssen ja nicht gleich wie Sankt Martin werden und Ihren eigenen Mantel teilen, aber vielleicht könnten auch Sie ein Licht in der Hand halten, weil die Not Sie erschreckt. Danke für Ihre Aufmerk-‑ samkeit und Glück auf. (Beifall von der SPD. - Heiterkeit bei der SPD und der CDU .)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Kaya-Karadağ und erteile nun für die CDU Landtagsfraktion ‑ Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe K olleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich mit einem herzlichen Wort des Dankes an die Verantwortlichen der Tafeln, aber auch an die vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die jeden Tag hervorragende und tolle Arbeit leisten, richten. Was Ihr macht, ist gelebte Nächstenliebe. Mein Dank geht auch an andere Systeme wie Ingos kleine Kältehilfe, den Kältebus oder die Wärmestube. Ich erinnere heute an eine liebe Freundin, die gute Mutter der Wärmestube, Beate Philippi. Ich durfte diese großartige Frau vor vielen Jahren kennenlernen, als sie noch sehr alkoholkrank war. Sie hatte ein unglaublich schweres Leben. Letztes Jahr ist sie an Krebs verstorben. Ein schönes Bild auf dem Tresen der Wärmestube erinnert an sie. Sie ist (Abg. Scharf (CDU)) mir wirklich zu einer guten Freundin geworden. Ich bin sehr gerne in der Wärmestube. Ich bin deswegen so gerne dort, Herr Dörr, weil dort alle Menschen gleich sind. Dort werden keine Unterschiede gemacht. Jeder, der hineinkommt, ist herzlich willkommen. Das ist es doch, was unsere Gesellschaft ausmacht, was der Kitt unserer Gesellschaft ist. Es geht darum, dass wir alle zusammenstehen, auch wenn es ernst ist. (Beifall von der CDU und der SPD.) Kurz vor ihrem Tod hat sie mir noch etwas gesagt, was sie auch wirklich so gelebt hat. Nachdem sie die Alkoholkrankheit überwunden hatte, hat sie alles Mögliche gerade für diejenigen, die zum ersten Mal in die Wärmestube kamen, getan. Sie hat immer gesagt, wir arbeiten hier geschwisterlich miteinander. Das ist das, was mich bis zum heutigen Tag tief beeindruckt. Deswegen war es mir wichtig, heute an eine solche Persönlichkeit zu erinnern. Ich möchte Ihnen, meine Herren von rechts, noch etwas aus der Enzyklika Fratelli tutti von Papst Franziskus zitieren. Papst Franziskus hat nämlich so schön gesagt: „Niemand darf aufgrund seiner Herkunft ausgeschlossen werden und schon gar nicht aufgrund der Privilegien anderer, die unter günstigeren Umständen aufgewachsen sind. Auch die Grenzen und Grenzverläufe von Staaten können das nicht verhindern. So wie es inakzeptabel ist, dass eine Person weniger Rechte hat, weil sie eine Frau ist, so ist es auch nicht hinnehmbar, dass der Geburtsoder Wohnort schon von sich aus mindere Voraussetzungen für ein würdiges Leben und eine menschenwürdige Entwicklung liefert.“ Ich glaube, schöner kann man es nicht ausdrücken. Das soll uns in dieser schweren Zeit Richtschnur und Kompass sein. Lasst uns diese Dinge genau so, wie es in der Enzyklika steht, nicht nur in Worten hören, sondern lasst sie uns zusammen leben. Deswegen, Herr Dörr, spielen wir nicht irgendwelche Menschen gegeneinander aus. Ich finde das sehr makaber. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich komme zum Haushalt. Es wurde bereits angesprochen. Wir hatten den Armutstitel betreffend in den beiden Jahren durch die Corona-Pandemie nicht die Ausgaben tätigen können, wie es hätte sein sollen. Deswegen gab es Reste. Es stehen jetzt fast 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld muss sinnvoll eingesetzt werden. Wir müssen die Tafeln, Ingos kleine Kältehilfe, die Wärmestube und alle anderen Stellen unterstützen. Mir hat es gut gefallen, dass der Sozialminister eine Schalte auch mit den Ortsvorstehern durchgeführt hat. Das sage ich auch als Ortsratsmitglied. Viele in unseren kleinen Dörfern leisten Großartiges. Auch dort haben wir zwischenzeitlich Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind. Diese Hilfe wird jetzt gewährt. Ich finde, das ist etwas sehr Beeindruckendes. Wir sind bald in der Advents- und Weihnachtszeit. Ich wünsche mir, dass heute von diesem Landtag das Signal ausgeht, dass wir nicht selektieren oder stigmatisieren, sondern die Menschen so annehmen, wie sie sind. Deswegen kann ich nur sagen, dass wir als CDU-Fraktion Ihren Antrag ablehnen. Wenn Sie klug wären, würden Sie ihn noch zurückziehen, weil er eine Schande ist. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Scharf. Herr Fraktionsv orsitzender Dörr, Sie haben eine Kurzintervention angemeldet, die ich hiermit zulasse. Kommen Sie bitte noch mal zum Rednerpult. Das Saalmikro ist außer Funktion. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Scharf, Sie haben die Überschrift des Antr ags gelesen und sind wahrscheinlich nicht weitergekommen. Die Überschrift - das muss ich zugeben - ist missverständlich, wenn da „Unsere Bedürftigen zuerst“ steht. Ich habe das nicht hineingeschrieben, aber jetzt vertreten. Das ist ein Schlagwort, hat aber nichts mit dem Antrag zu tun, weil im Antrag ganz deutlich geschrieben steht: „Die Landesregierung ist daher in der Pflicht, eine Notlage und drohende Aufnahmestopps“ - es soll also kein Aufnahmestopp sein - „an den Tafeln durch deutliche finanzielle Hilfen zu verhindern.“ Das heißt, genau das, was Sie anmahnen, wollen wir, dass nämlich niemand zurückgewiesen werden muss, weil das Geld nicht reicht, egal wer es ist. Das ist also ein Missverständnis. (Abg. Meiser (SPD): Das ist kein Missver- ständnis.) Das hat mit Schande überhaupt nichts zu tun. Das ist nämlich genau das, was Sie auch wollen. Man muss etwas nicht nur deswegen schlechtmachen, weil es von der AfD kommt, selbst wenn es gut ist. Wir verlangen nur, dass die Tafeln weiter funktionieren können und dass die Landesregierung alles tut, damit das auch wirklich so passiert und kein Aufnahmestopp verhängt werden muss. - Danke schön.
Becker
Herr Scharf, möchten Sie darauf erwidern? (Abg. Scharf (CDU): Ja.) Dann kommen auch Sie bitte wieder zum Rednerpult.
Hermann-Josef Scharf CDU
Ich habe Ihnen sehr gut zugehört. Ihr Antrag ist eine Schande und Ihr Wortbeitrag war eine noch größere, weil Sie die Dinge auch explizit ausgesprochen haben. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Deswegen will ich zum Schluss noch mal aus der Enzyklika zitieren, was Papst Franziskus zur Gewissenserforschung von Politikern schreibt: „Denn wenn wir nach einigen Jahren über die eigene Vergangenheit nachdenken, wird die Frage nicht lauten: ‚Wie viele haben mir zugestimmt, wie viele haben mich gewählt, wie viele hatten ein positives Bild von mir?‘ Die vielleicht schmerzlichen Fragen werden sein: ‚Wie viel Liebe habe ich in meine Arbeit gelegt? Wo habe ich das Volk vorangebracht? Welche Spur habe ich im Leben der Gesellschaft hinterlassen? Welche realen Bindungen habe ich aufgebaut? Welche positiven Kräfte habe ich freigesetzt? Wie viel sozialen Frieden habe ich gesät? Was habe ich an dem Platz, der mir anvertraut wurde, bewirkt?‘“ - Denken Sie einfach mal darüber nach. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich beobachte Ihr Wirken jetzt schon über lange Zeit. Ihre menschenverachtenden Thesen lassen wir Ihnen in keiner Weise durchgehen. Ich bin froh, dass die anderen Kräfte in diesem Hause bisher immer zusammengestanden haben. Wir werden wachsam sein, denn das ist gelebte Demokratie. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die A ussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/158. Wer für die Annahme der Drucksache 17/158 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - W er enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/158 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfr aktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Krieg in der Ukraine. Stopp der Waffenlieferungen und Stopp der Sanktionen (Drucksache 17/159) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das W ort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Es ist nun das dritte Mal, dass ich hier vorne stehe und das Ende von Waffenlieferungen sowie den Stopp der eigenschädlichen Sanktionen und den Beginn von Verhandlungen im Ukraine-Krieg fordere. - Zweimal bereits vergebens, daher eine dritte Chance für Sie, auf den Pfad der Vernunft einzuschwenken. Ich bin eben bereits ein wenig auf das Thema Sanktionen eingegangen. Diese sind absolut eigenschädlich und erzielen keinen Erfolg. Entscheidender ist aber, sich wieder bewusst zu machen, was tatsächlich auf dem Spiel steht, nämlich ein Weltenbrand oder schlicht: Alles steht auf dem Spiel, sollte der Krieg nicht alsbald durch Verhandlungen beendet werden. Hochaktuell und die Gefahr aufzeigend sind die Einschläge der Raketen in Polen, bei denen zwei Menschen getötet wurden, wohl abgefeuert vom ukrainischen Militär. Man ist trotz der Toten geneigt, zu sagen, gerade noch einmal gut gegangen. Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn das eine weitere Eskalation nach sich gezogen hätte, zu der zum Teil lauthals aufgerufen wurde. In diesem Zusammenhang und zur Bestandsaufnahme, wo wir in dem Konflikt stehen, möchte ich die fast 100 Jahre alten Prinzipien der Kriegspropaganda von Lord Ponsonby zitieren. Neben dem allgemein bekannten Satz von Lord Ponsonby „Nach der Kriegserklärung ist die Wahrheit das erste Opfer.“ arbeitete Ponsonby folgende Regeln heraus: „Wir wollen den Krieg nicht. Das gegnerische Lager trägt die alleinige Verantwortung für den Krieg. Der Führer des Gegners hat dämonische Züge (…). Wir kämpfen für eine gute Sache. Der Gegner kämpft mit verbotenen Waffen. Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, bei uns handelt es sich um Irrtümer aus Versehen. Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm. Angesehene Persönlichkeiten, Wissenschaftler, Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache. Unsere Mission ist heilig. Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, steht auf der Seite des Gegners und ist ein Verräter.“ Wohlgemerkt: knapp 100 Jahre alt. Im Grundsatz und der Zeitlosigkeit ist dem nichts hinzuzufügen. Wer erkennt da nicht das eine oder andere Aktuelle? Daher muss man, um der Wahrheit nahezukommen, das analysieren, was man hat, so beispielsweise die Anfrage der AfD im Bund bezüglich ukrainischer wehrpflichtiger Männer in Deutschland und der Antwort der Bundesregierung darauf. Daraus geht hervor, dass sich zum 31.08.2022 162.654 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland befunden haben, für die eigentlich ein Ausreiseverbot aus der Ukraine besteht. 162.000 Männer im Alter (Abg. Schaufert (AfD)) zwischen 18 und 60 Jahren - wenn das kein Beleg für Kriegsmüdigkeit der Ukrainer ist. Um das einmal zu verdeutlichen: Das wären auf einer zweispurigen Autobahn 100 km lang Auto an Auto nebeneinander und hintereinander, jeweils mit vier Männern im wehrfähigen Alter besetzt. Wenn man daraus keine Kriegsmüdigkeit ablesen kann, auch bei Ukrainern, woraus dann? Eine andere Interpretation für über 160.000 Ukr ainer im wehrfähigen Alter könnte man auch in der sofort gewährten Aufnahme in unser Sozialsystem sehen. Diese unterstellende Interpretation überlasse ich aber Herrn Merz, der diesbezüglich mit seinem „Sozialtourismus“ vorpreschte. Vielleicht ist - wie so oft im Leben - auch etwas nicht monokausal. Für mich jedenfalls sind die 162.654 Männer allein in Deutschland - jetzt werden es wahrscheinlich bereits um die 200.000 sein - ein unübersehbares Zeichen für Flucht vor dem Krieg, Flucht vor dem Tod, Flucht vor den Waffen. Apropos Waffen: Da besteht eine Gefahr, welche bislang noch nicht thematisiert wurde. Werden alle Waffen ordnungsgemäß verwendet und verbleiben sie auch später sicher bei der Armee? - Wohl eher nicht. Europol warnte bereits am 21.07. dieses Jahres vor der Möglichkeit, dass massiv Waffen in die EU geschmuggelt würden. Das bestätigte sich, als Anfang dieses Monats vor allem in Skandinavien vermehrt Waffen im kriminellen Milieu auftauchten, die eigentlich für die Ukraine bestimmt waren. Nicht auszudenken, was die ganzen vollautomatischen Kleinwaffen, darunter Waffen, die Munition verschießen, die jede beschusshemmende Weste durchschlägt, Panzerabwehrwaffen oder gar schultergestützte Einmann-Flugabwehrwaffen, in den falschen Händen auch hier bei uns in Deutschland anrichten könnten. Ich hoffe, wir werden es nicht erleben. Die Redezeit ist leider knapp, daher bin ich froh, dass ich eben bereits etwas zur Unsinnigkeit der eigenschädlichen Sanktionen gesagt habe und zu den an allen Ecken erkennbaren üblen Folgen für unsere Bürger und unsere Wirtschaft. An dieser Stelle einmal die Frage: Welche Sanktionen werden Sie eigentlich ergreifen und welche Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft in Kauf nehmen, wenn China versucht, sich Taiwan einzuverleiben? Ruinieren Sie uns dann vollständig? Oder sind Sie dann wieder moralisch flexibel, wie bei vielen anderen Konflikten der Fall? Dieses Thema könnte man nun noch über Stunden ausweiten, ich glaube aber, es ist jedem verständlich geworden: Mit stets neuen Waffenlieferungen in ein Kriegsgebiet schafft man niemals Frieden. Sanktionen wirken bestenfalls, wenn man dem Abzustrafenden Ressourcen wegnimmt, die er dringend braucht, und wenn man sich nicht selbst von dem dringend Benötigten abschneidet und nicht die eigene Wirtschaft abwürgt. Helfen Sie mit, diesen Wahnsinn zu beenden und stimmen Sie unserem Anliegen zu! Aber auch dieses Mal zur Klarstellung: Wir sind nicht gegen Waffen, nicht gegen Militär, nicht gegen Rüstung. Das Sprichwort heißt: Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor. - Es heißt nicht: Führe den Krieg. - Oder: Verlängere den Krieg. - Gerne sind wir bereit, diesem bereits antiken Motto folgend stets voranzugehen, wenn es darum geht, vor allem unserer Bundeswehr alles zukommen zu lassen, was sie braucht, damit sie dem Sprichwort gerecht werden kann und wir so den Frieden wahren können. Frieden zwar mit Waffen, aber ohne Krieg. Helfen Sie jetzt mit, diesen gefährlichen Irrweg von Waffenlieferungen und eigenschädlichen Sanktionen zu verlassen, und stimmen Sie diesmal unserem Antrag zu! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Für die SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Alexandra Becker das Wort.
A. Becker SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt, dass die AfD noch immer nicht die Komplexität eines Krieges in Zeiten einer globalisierten Welt verstanden hat. Selbst ohne Waffenlieferungen und ohne Sanktionen würden wir hier die Auswirkungen dieses Krieges spüren. Ich will dazu nur so viel noch sagen: Der Vertrag v on Lissabon besagt, es sei Teil unserer Pflichten, einen Beitrag zum Frieden zu leisten, sich als verschiedenen Völkern Achtung entgegenzubringen - und ja, Herr Dörr, das gilt auch für Sinti und Roma - und solidarisch miteinander umzugehen. In der Vergangenheit wurden schon viele gute Gründe und Argumente gegen diesen Antrag ausgetauscht. Sie möchten diese Argumente nicht hören, Sie wollen diese nicht verstehen. Angesichts dessen werden wir zu diesem Antrag künftig keine Stellung mehr nehmen. - Danke. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Becker. - Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Raphael Schäfer CDU
Herr Kollege Schaufert, ich mache es wirklich ganz kurz: Alle Argumente diesbezüglich wurden ausgetauscht. An der aktuellen Situation hat sich gegenüber der Situation bei der letzten Debatte zu diesem Thema nichts geändert, im Gegenteil. Es handelt sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des Aggressors Putin. Darauf gibt es von unserer Seite eine klare Antwort, die lautet: Klare Kante - keine Toleranz. - Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/159. Wer für die Annahme der Drucksache 17/159 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/159 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2019 (Drucksache 17/148) Zur Begründung des Antrags erteile ich dem A usschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Marc Speicher, das Wort.
Speicher CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und beschließen heute über die Entlastung der Landesregierung sowie des Rechnungshofpräsidenten. Erlauben Sie mir, Ihnen diese 18 Seiten in einer Zusammenfassung darzustellen und nicht alles im Einzelnen vorzutr agen. Grundlage unserer Beratungen im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung war der Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2020. In der vergangenen Periode haben wir am 08. Dezember 2021 die Entlastung für die Haushaltsrechnung 2018 erteilt, und am 08. Juli 2022 haben wir im Ausschuss die Beratungen fortgeführt über den Bericht von 2018 und die Punkte, die uns von der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 zugestellt worden sind, beraten. Es ging dabei erstens um das Landesinstitut für Präv entives Handeln. Der Rechnungshof empfahl seinerzeit, es aus dem Geschäftsbereich des Parlamentes herauszulösen. Zwischenzeitlich wurde das LPH auch aufgelöst. Zweitens haben wir über eine ressortübergreifende Strategie debattiert, mit der mehr Beschäftigte zum Erreichen der Regelaltersgrenze gebracht werden sollten, und haben außerdem darüber beraten, wie es gelingen kann, Beschäftigte der Landesregierung zu ermuntern, über die Regelaltersgrenze hinaus im Dienst zu bleiben. Die Regierung hat dazu verschiedene Maßnahmen dargestellt, die sie bisher getroffen hat, unter anderem beim betrieblichen Gesundheitsmanagement. Es ist zudem angedacht, nun im Rahmen eines Stellenpools Möglichkeiten zu schaffen, damit entsprechend dem jeweiligen individuellen Wunsch Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt werden können. Den dritten Punkt haben wir nun zum, ich glaube, vierten Mal beraten. Wir haben darauf hingewiesen, es sei unbedingt notwendig, bei der Vergabe das Vergaberecht auch einzuhalten. Es gab einen Fall, die Kita in Losheim, bei dem freihändig vergeben wurde, bei dem ein Millionen-Auftrag durch den Bürgermeister an drei Unternehmen vor Ort freihändig vergeben wurde. Das Bildungsministerium hatte den entsprechenden Anteil es ging um rund 1 Million Euro nicht ‑ ‑ zurückgefordert. Allerdings ist zwischenzeitlich eine Beratungsoffensive zum Kita-Bau gestartet worden, damit die Städte und Gemeinden künftig derartige Fehler vermeiden können. Der vierte Punkt betrifft die externe Bildung. Wir haben als Parlament, als Ausschuss, nicht übereingestimmt mit der Auffassung, dass auf externe Fortbildung künftig verzichtet werden sollte. Wir sind der gegenteiligen Meinung und haben das auch begründet, weshalb externe Fortbildungen notwendig sind und weiter ein Teil der Fort- und Weiterbildung sein sollten. Wir haben sodann den Bericht 2019 zur Grundlage genommen, um uns mit den Landesämtern zu befassen. Früher war es aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen so, dass nur fünf der insgesamt zehn Landesämter geprüft worden sind. Mit dieser Fehlentwicklung hatten wir bereits bei der vorangegangenen Befassung aufgeräumt und wir haben alle Landesämter geprüft. Noch offen ist die Prüfung der ehemaligen Staatlichen Hochbaubehörde, die mittlerweile ja auch nicht mehr in der Rechtsform eines Landesamtes geführt wird. Hierzu erwarten wir allerdings nun - und haben das auch angemahnt - die zeitnahe Vorlage der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Die Gesamtbilanzsumme der (Abg. Speicher (CDU)) Landesämter beläuft sich auf rund 1,015 Milliarden Euro. Erwähnenswert ist hierbei, dass beim SaarForst-Landesbetrieb eine Zuführung in Höhe von 2 Millionen Euro erfolgen musste. Beim allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts geht es darum, die allgemeinen Kennziffern des Landeshaushaltes noch einmal darzustellen. Wichtig hierzu ist die Anmerkung, dass ein großer Teil der Ausgaben im Landeshaushalt aus Personalausgaben besteht: Das macht rund 36 Prozent der Gesamtausgaben aus. In Zahlen ausgedrückt: 1,634 Milliarden Euro. Der Planansatz allerdings wurde eingehalten. Wichtig ist hier auch zu erwähnen, dass die Ausgaben für die Versorgungsbezüge stärker steigen als die laufenden Personalausgaben. Das war auch im geprüften Jahr der Fall. Insgesamt ist festzustellen, dass im Jahr 2019 im Kernhaushalt keine laufenden Ausgaben durch Kredite finanziert werden mussten. Die Investitionsausgaben im Jahr 2019 stiegen um 4,9 Prozent, die Investitionsquote belief sich auf 9,1 Prozent. Das heißt, im Kernhaushalt des Landes gab es Ausgaben in Höhe von 416 Euro je Einwohner für Investitionen. Die Verschuldung des Landes spielte auch in diesem Rechnungshofbericht eine große Rolle, sie ist leicht angestiegen. Es gab im Jahr 2019 einen Schuldenstand von 13,59 Milliarden Euro, das ist ein Aufwuchs um 3 Prozent. Die Pro-K opf-Verschuldung des Saarlandes betrug 13.659 Euro. Das ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern das Doppelte, das Land Rheinland-Pfalz hat einen Schuldenstand pro Kopf von 7.400 Euro. Erwähnenswert ist auch die Zinsbelastung. Hier ist das Saarland bei dem 2,5-Fachen der Zinsbelastung des Durchschnitts der alten Bundesländer. Das heißt, die Zinsbelastung ist exorbitant höher als in den anderen Bundesländern. Viertens: der besondere Teil der Rechnungsprüfung. Das sind die einzelnen Maßnahmen, die der Rechnungshof jährlich prüft und in seinem Bericht veröffentlicht. Es gab dieses Mal acht Aufnahmen von Textziffern. Ich fasse es in kurzer Form zusammen. Textziffer 23 - Zuwendungen auf kulturellem, sozialem, humanitärem, wirtschaftlichem und sonstigem Gebiet. Das betraf Richtlinien in der Staatskanzlei über die Gewährung von Zuwendungen. Die wurden zwischenzeitlich erneuert und im Austausch mit dem Rechnungshof ein zweites Mal angepasst; der Rechnungshof hat festgestellt, dass sie in dieser Form ausreichend sind. Unter anderem gibt es inzwischen eine Datenbank, in der man nachvollziehen kann, welche Ehrenamtsförderung erfolgt ist. Deswegen hat der Ausschuss positiv festgestellt, dass die Monita des Rechnungshofs umgesetzt worden sind. Zweiter Punkt: Sportförderung durch die Landesregierung; das ist ein altes Thema, Stichwort LSVS und Saartoto. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit gebe, die er auch empfehlen würde, dass die Mittel von Saartoto eben nicht über Saartoto ausgezahlt werden und dort der Aufsichtsrat über die Mittelvergabe entscheidet, sondern dass sie über den Landeshaushalt vereinnahmt und anschließend im Wege der Zuwendungsgewährung verausgabt werden. Er hat ebenfalls angemahnt, dass es eine Stelle geben sollte, welche die Sportförderung im Saarland betreut. Textziffer 25 betraf die Korruptionsbekämpfung. Es gibt zwischenzeitlich eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung. Allerdings mahnt der Rechnungshof Umsetzungsdefizite in den einzelnen Ressorts an. Wir erwarten hier weitere Sachstandsberichte durch die Landesregierung. Textziffern 26 und 27, das ist ein Thema, das wir heute auch gestreift haben, nämlich die Spielbankaufsicht. Der Rechnungshof stellt dar, dass momentan die Rechtsaufsicht von der Steueraufsicht getrennt ist; das eine fällt an im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, das andere im Ministerium der Finanzen. Dementsprechend gab es hier Schwierigkeiten in der korrekten Aufgabenteilung. Auch hier erwarten wir weitere Sachstandsberichte. Es gab mehrere Neuerungen, eine davon: Zwischenzeitlich ist im Landesverwaltungsamt ein einheitlicher Aufsichtsdienst zur Kontrolle der Spielbanken aufgestellt worden. Textziffer 27 ist von besonderer Art, weil sie als vertraulich eingestuft ist. Das heißt, wir haben Einsicht genommen in die entsprechenden Unterlagen im Büro des Stellvertretenden Direktors Catrein. Wir haben diesen Punkt trotzdem in den Abschlussbericht aufgenommen und erwarten auch hier von der Landesregierung, dass es neben der schriftlichen Stellungnahme auch noch einen weiteren Termin im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung gibt, damit hier die weitere Entwicklung im konkreten mündlichen Austausch dargestellt werden kann. Textziffer 28 betrifft die Betätigung des Landes bei der Congress-Centrum Saar GmbH. Unter anderem wird hier vom Rechnungshof festgestellt, dass es viel zu spät ein einheitliches Konzept gegeben habe für das Messe- und Kongresswesen im Saarland. Textziffer 29 betraf die Gründung einer Eigenkapitalgesellschaft als mittelbarer Beteiligung des Landes. Der Rechnungshof kritisierte, dass das in privatrechtlicher Form erfolgt ist. Diese Ansicht teilen wir als Unterausschuss nicht. Wir sagen: Die Form der GmbH ist genau die richtige gewesen, um schnell eingreifen und helfen zu können. Wir haben allerdings moniert, dass das Parlament nicht ausreichend im Beirat beteiligt (Abg. Speicher (CDU)) worden ist. Insofern gibt es eine kleine Parallele zur aktuellen Diskussion über den Transformationsfonds. Textziffer 31 - Sonderprogramm zur Förderung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen. Es wurden in den Jahren 2016 bis 2019 35 Millionen Euro, also ein hoher Betrag, dafür ausgegeben, Haltestellen barrierefrei auszubauen. Mancher Ausbauversuch hat es in die überregionale Berichterstattung im Fernsehen geschafft. Der Rechnungshof hat hier in einer sehr umfangreichen Prüfung verschiedene Defizite festgestellt. Unter anderem hält er es für sinnvoll, dass ein Buswartehäuschen eben auch den angestrebten Zweck, nämlich vor Wind und Regen zu schützen, erfüllt. Wir haben diese Ansicht geteilt. Es wurde eine neue Richtlinie in Kraft gesetzt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Bericht in sehr komprimierter Form vorgetragen worden ist. Der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Landes für die Haushaltsrechnung des Jahres 2019 Entlastung zu erteilen. Die entsprechende Drucksache finden Sie unter der Nummer 17/148. Unsere Prüfung hat ergeben, dass wir sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes die Entlastung erteilen möchten. Die Prüfung des Rechnungshofs fand am 23. April hier im Landtag statt und hat zu keinen Beanstandungen geführt. Insofern bitte ich im Namen des Ausschusses um Entlastung der Regierung und des Rechnungshofs. (Beifall von SPD und CDU.)
Becker
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/148. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist; zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Punkt 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertretern der Sportplanungskommission gemäß den Richtlinien der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 Sportwettengesetz (Drucksache 17/155) Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine W ortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/155. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist; zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Punkt 21 der Tagesordnung: Wahl von sieben Vertrauensleuten und ihren Vertretern/Vertreterinnen in den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichter/-innen (Drucksache 17/160 - neu) Ich eröffne die Aussprache. - Es sind keine W ortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/160 - neu. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist; zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe K olleginnen und Kollegen, wir sind nun am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Weg nach Hause.
