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Becker

17.11.2022 Sitzungen 17/8

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. W eitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/143. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/143 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fr aktionen des Hohen Hauses. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/143 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Im Einzelfall kann der Landtag von dieser Vorschrift gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten durch Beschluss abweichen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten werden kann. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetz entwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/143 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fr aktionen des Hohen Hauses. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu T agesordnungspunkt 5: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Drucksache 17/149) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Fr au Abgeordneter Kira Braun das Wort.

Protokoll ↗