Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der umfangreichen Änderungen, die die Juristenausbildung durch Gesetz vom 16. März dieses Jahres erfahren hat, wurde auch § 31 des Juristenausbildungsgesetzes geändert, der das krankheitsbedingte Versäumen v on Examensklausuren regelt. Bei der Änderung dieser Vorschrift ist ein redaktioneller Fehler unterlaufen, der nunmehr mit dieser Vorlage korrigiert werden soll. Bei der Streichung des bisher vorgesehenen Wahlrechts der Referendarinnen beziehungsweise Referendare, ob bei entschuldigter Versäumnis die versäumten Klausuren im ersten Termin nach Beendigung der Wahlstation oder im nächstmöglichen Termin nachgeschrieben werden, wurde versehentlich die falsche Alternative gestrichen, nämlich die Variante im nächstmöglichen Termin, die indes als einzige Regelungsalternative erhalten werden sollte. Die derzeitige Rechtslage hätte zur Folge, dass eine Examenskandidatin oder ein Examenskandidat die versäumten Klausuren erst im übernächsten Termin nachschreiben kann. Damit würde sich der gesamte Vorbereitungsdienst um ein Jahr verlängern. Um diese Verzögerung des Abschlusses um ein Jahr zu vermeiden, soll die Vorschrift erneut im Sinne der ursprünglich beabsichtigten Neuregelung geändert werden. Die geplante Änderung wird von der Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts, die die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare leitet, begrüßt. Auch vom Personalrat sowie der Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Saarland wurden keine Einwände vorgebracht. Daher darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung bitten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
