Kira Braun
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder haben Rechte! Diese Rechte und die verschiedenen Hilfearten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie im Achten Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Aber gerade das Sozialrecht und insbesondere das Jugendhilferecht sind kompliziert - nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch für Eltern und ihre Kinder. Genau dort setzen wir an. Mit der Ombudsstelle geben wir Kindern und Familien einen Wegweiser an die Hand. Wir schaffen also einen Ort, der das Informationsgefälle zwischen Leistungsträgern und Leistungsempfängern ausgleicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leisten damit einen wichtigen Beitrag für mehr Kinderschutz im Saarland! (Beifall von der SPD.) Die Ombudsstelle wird ein Teil des Kompetenzz entrums Kinderschutz im Saarland werden. Dieses soll künftig von der oder dem neuen Kinderschutzbeauftragten geleitet werden. Die Ombudsstelle ist ein kleiner Teil der großen Lösung bei der Reform der Jugendhilfe. Lieber Minister Jung: Gut, dass das Saarland hier zeitnah nachzieht und mit anderen Ländern aufschließt. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wann sind Kinder und ihre Familien auf Hilfe angewiesen? Oft sind die Vorstellungen darüber abstrakt, die Belastungen aber ganz konkret und drängend. Es geht dabei um Familien, in denen häufig Streit an der Tagesordnung ist. Es geht um Familien, in denen die Eltern so überfordert sind, dass sie nicht genügend Kapazitäten haben, sich ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Es geht um Kinder, deren Hilflosigkeit in Ärger, Wut und Frust umschlägt. Es geht um Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Konflikte mit dem Kind und der Familie nicht mehr intern gelöst werden können. Das sind Beispiele für Fälle, in denen die Ombudsstelle künftig eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Jugendhilfe und Familie einnehmen kann. Es geht dabei auch darum, dass Eltern und ihre Kinder im Fall der Fälle nicht im Blätterwald des Sozialgesetzbuches alleingelassen werden. Es geht darum, dass Kinder, Jugendliche und Familien im Konfliktfall Unterstützung an die Hand bekommen, die über Rechte informiert, aber auch vermittelt und bestenfalls zu einer Klärung des Konfliktes beiträgt. Es geht darum, bestehende Informationsgefälle abzubauen und Machtasymmetrien auszugleichen. Aus diesem Grund sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe verpflichtet, die in der Ombudsstelle tätigen Personen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Aufklärung zu unterstützen, Ihnen also Auskünfte zu erteilen und bei der Klärung von Konflikten mitzuhelfen. Durch die Schaffung dieser externen Beschwerdestelle wird die Rechtsposition von jungen Menschen und ihren Familien gestärkt. (Abg. Braun (SPD)) (Beifall von der SPD.) Was dabei besonders wichtig ist: Die Ombudsstelle soll unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden agieren, wenn sie jungen Menschen und ihren Familien im Konfliktfall mit der Kinder- und Jugendhilfe beratend und vermittelnd zur Seite steht. Genau das steht in § 9a SGB VIII. Sicher hätte man die Ombudsstelle auch an andere Orte angliedern können - ich denke zum Beispiel an den Landtag oder die LI-GA. Ich glaube aber, dass das Sozialministerium genau der richtige Ort ist, weil dort viele Kompetenzen zusammenlaufen. Ich bin mir auch sicher, dass die Unabhängigkeit sichergestellt ist, wie es sich auch künftig bei der oder dem Kinderschutzbeauftragten verhalten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, oft fühlen sich Kinder überhört, übersehen, gar übergangen. Für uns Erwachsene scheinen die Rechte von Kindern selbstverständlich. Wir wissen auch, wo wir sie finden: Wir schauen ins Grundgesetz oder nehmen das Sozialgesetzbuch zur Hand. Wer übersetzt aber das Formaljuristische in die Sprache, die Kinder und Jugendliche verstehen? Deswegen wende ich mich jetzt direkt an Kinder und Jugendliche hier im Saarland: Liebe Kinder, wusstet ihr, dass alle Kinder gleichberechtigt sind? Dass euch keiner wegen eures Geschlechts, eurer Hautfarbe, eures Glaubens oder einer Behinderung diskriminieren, also benachteiligen darf? Dass jedes Kind ein Recht auf seine Identität hat, also zu wissen, aus welchem Staat man kommt und wer die eigenen Eltern sind? Wusstet ihr auch, dass euch keiner schlagen darf? Nicht die Eltern, keine Vertrauensperson und auch sonst niemand. Ihr habt ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Es klingt vielleicht selbstverständlich, aber wusstet ihr, dass ihr neben der Schulpflicht auch das Recht habt, in die Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen? Wusstet ihr, dass ihr das Recht habt, eure Eltern, eure Freundinnen und Freunde, eure Bekannten anzurufen und zu treffen? Auch im Sozialgesetzbuch sind viele Rechte für Kinder verankert. Wusstet ihr, dass ihr das Recht habt, eure Beratung durch das Jugendamt wahrzunehmen, ohne dass eure Eltern informiert werden müssen, wenn ihr euch wirklich in einer Notlage befindet? Oder dass ihr das Recht habt, in einer schwierigen Lebenssituation beim Jugendamt um Hilfe zu bitten und in Obhut genommen zu werden? Über all das wird die Ombudsstelle künftig informieren und beraten. Zu den Gesprächen, liebe Kinder, müsst ihr nicht alleine gehen. Ihr könnt eine Vertrauensperson mitbringen und euer Herz öffnen und ausschütten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist: Entscheidungen dürfen niemals über den Kopf von Kindern hinweg getroffen werden. (Beifall von der SPD.) Denn auch Kinder müssen sich nicht alles gefallen lassen. Sie sind keine obrigkeitshörigen Untertanen, sie sind unsere Zukunft. Das ist der Grund, weshalb wir mehr Mitbestimmung auf allen Ebenen möglich machen. Das ist der Grund, weshalb wir auch beim Wahlrecht ab 16 vorankommen wollen. Danke, lieber Pascal, für deine Initiative in dieser Woche! (Beifall von der SPD.) Und das ist auch der Grund, weshalb Kinderrechte endlich ins Grundgesetz gehören! (Beifall von der SPD.) Ich weiß, hier im Hohen Hause herrscht Einigk eit darüber, ich hoffe, dass wir es auch schaffen, Bewegung in die Unionsfraktion im Bundestag zu bringen. Wir sollten uns das hier auch im Kleinen zu Herz en nehmen. Wir setzen darauf, dass in der nun folgenden Anhörung wieder viele Kinder- und Jugendverbände gute Verbesserungsvorschläge machen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir schaffen eine weisungsunabhängige Ombudsstelle, die im Konfliktfall berät und oft auch zur Schlichtung beitragen wird. Wir stärken mit diesem Gesetz Kinder, Jugendliche und ihre Familien und machen einen weiteren Schritt in Richtung mehr Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Ich bitte daher um Zustimmung in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
