Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes. Zunächst betone ich, dass Glücksspiel allgemein sehr große Gefahren birgt wie Spielsucht und Manipulation, aber auch Begleitkriminalität. Von daher - da sind wir uns in diesem Hohen Hause hoffentlich alle einig - ist es klar, dass der Staat reglementierend eingreifen muss, um auf der einen Seite einen verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel sicherzustellen und auf der anderen Seite ein legales Angebot zu bieten, um den gesamten Bereich entsprechend kanalisieren und - ich glaube, das ist das Allerwichtigste - Suchtgefahren bestmöglich bekämpfen zu können. Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich, dass die Bekämpfung der Spielsucht auch für die CDU-Landtagsfraktion, also nicht nur für die Kollegen der SPD, das oberste Ziel beziehungsweise die oberste Maxime ist, weil es sich um ein wichtiges Gemeinwohlziel handelt. Spielsuchtbekämpfung ist oberste Priorität. (Beifall von der CDU.) Ich beginne mit dem Glücksspiel in Spielbank en, auch wenn das nicht der Kernbereich der heutigen Gesetzesinitiative ist. Es ist dennoch wichtig, weil es sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten gibt. In staatlichen Spielbanken - denken wir einmal an die großen Spielbanken wie Schloss Berg in Perl-Nennig oder die Spielbank in Saarbrücken am Deutsch-Französischen Garten - kann man innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Verlustrisiken eingehen, hat aber auch sehr hohe Gewinnchancen. Es ist egal, ob man ein großes Spiel wie Roulette oder ein kleines Automatenspiel in den Blick nimmt. Bei beiden Spielen bestehen - innerhalb kürzester Zeit - sowohl sehr hohe Verlustrisiken als auch Gewinnchancen. Jedem ist klar, dass das einen riesengroßen Nährboden für Spielsüchtige bietet. Deswegen ist es folgerichtig, dass dieser staatliche Bereich mit dem entsprechenden Nährboden bereits in der Vergangenheit intensiv in den Blick genommen wurde und schon seit langer Zeit ein entsprechendes Sperrsystem für Spielsüchtige existiert. (Abg. Schäfer (CDU)) Ich komme zu dem zweiten Bereich, dem Kern der heutigen Debatte. Auch dabei geht es um Glücksspiele an Geldspielautomaten. Ich kann mich gerne wiederholen. Es gibt Überschneidungen, Konkurrenzsituationen, aber auch grundlegende Unterschiede. Die sogenannten Spielhallen sind nämlich gewerblich betriebene Spielstätten. Das ist der erste entscheidende Unterschied. Der zweite Unterschied ist, dass dort mit vergleichsweise niedrigen finanziellen Spieleinsätzen agiert wird. Ich will die Dimensionen nennen. Im Verlauf einer Stunde dürfen dort quasi 60 Euro Verlust und 400 Euro Gewinn gemacht werden. Wenn man das mit dem staatlichen Bereich, dem Bereich der Saarland-Spielbank GmbH, vergleicht, erkennt man, dass man dort innerhalb weniger Minuten horrende Summen gewinnen, aber auch verlieren kann. Daher gibt es, zumindest was die Einsätze sowie die Höhe der Gewinne und Verluste angeht, grundlegende Unterschiede. Ich glaube, jedem ist klar, dass gerade bei Spielen, bei denen die Verlust- und Gewinnchancen sehr hoch sind, auch die Suchtpotenziale sehr groß sind. Das ist ganz klar, denn der Reiz beziehungsweise der Kick für den jeweiligen Spieler ist viel größer. Lassen Sie uns genau hinschauen, wie die Situation in Spielhallen ist. Auch wenn man „nur“ 60 Euro pro Stunde verlieren kann, kann das für die Spielenden schon zu erheblichen Problemen führen, denn selbst dann, wenn man die Sperrzeiten abzieht, sind es noch viele Stunden, die sie dort spielen können. Ich habe es ausgerechnet. Wenn man die Maximalverluste annimmt, ist es möglich, im Verlauf der Stunden über 1.000 Euro zu verlieren. Das ist eine große Menge Geld. Daher glaube ich, dass dieser Bereich entsprechend geregelt werden muss, um die Spieler bestmöglich zu schützen. Spielsucht - das hat der Kollege Löw ausgeführt - ist eine schlimme Sucht. Diese schlimme Suchterkrankung kann sogar zum Arbeitsplatzverlust führen. Sie kann auch zu einer Überschuldung der entsprechenden Personen oder zu kriminellen Handlungen führen, um sich Geld zu beschaffen. Zusammengefasst kann man sagen, dass sie Menschen in eine gravierende Abwärtsspirale führen kann. Im Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurden die pathologisch Glücksspielenden in den Blick genommen. Wir reden von über 200.000 Betroffenen in Deutschland. Das sind Menschen, die unfähig sind, ihrem Spieldrang zu widerstehen. Herr Kollege Löw, das sehe ich ein bisschen anders als Sie. Diesen Spieltrieb haben manche Menschen in sich. Das sind die pathologisch Glücksspielenden. (Zuruf des Abgeordneten Löw (SPD).) Sie sind unfähig, diesem Trieb zu widerstehen. Das ist eine ganz schlimme Sache. Diesen Menschen muss zwingend geholfen werden. Wenn man sich die Statistik anschaut, sieht man, dass die Casinospiele im Internet - also online - einen großen Problembereich für die pathologisch Glücksspielenden darstellen. Sie machen über 18 Prozent aus. Die Spielbanken machen über 13 Prozent und die Spielhallen mit Gaststätten insgesamt über 11 Prozent aus. Das ist der Bereich, über den wir heute reden. Ich komme auf die Genese zu sprechen, denn das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben als Große Koalition vor ziemlich genau 10 Jahren - im Jahr 2012 - das Spielhallengesetz grundlegend novelliert. Damals ist der sogenannte Mindestabstand eingeführt worden, nämlich 500 Meter Abstand zwischen entsprechenden Spielhallen. Das hat dazu geführt - wir konnten die Zahlen öffentlich nachlesen -, dass die Anzahl der Spielhallen im Saarland auf aktuell 121 reduziert worden ist. Vor 10 Jahren gab es noch über 260 Spielhallen. Das Ziel des jetzigen Gesetzentwurfes ist es, ein Sperrsystem für die Spielhallen einzurichten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auf einen Aspekt weise ich aber noch hin. Der Kollege Löw ist darauf bereits eingegangen. Bei gewissen Punkten gab es keine Einigung. Wir konnten das Gesetzesverfahren in der vergangenen Periode nicht zu Ende führen. Wir sind der Meinung, dass eine Anhörung von Experten Sinn macht und wichtig ist. Deswegen begrüßen wir, dass die SPD es genauso sieht. Es geht darum, die Meinung von Experten einzuholen, mit ihnen in den Austausch zu gehen und dabei beispielsweise das von Ihnen genannte Komplettverbot aller Speisen und Getränke zu beraten und zu diskutieren. Ich will einfach einmal in den Raum stellen, dass ein Glas Sprudel - ich trinke gerade einmal einen Schluck - mit Sicherheit gesundheitsförderlich ist. Insoweit freuen wir uns auf den Austausch, inwieweit ein Glas Sprudel aus Ihrer Sicht ein Problem darstellt. Ich will zudem darauf hinweisen, dass es bei den Spielbanken grundlegende Unterschiede gibt. Das muss man einfach sehen. Es gibt ein weiteres Thema, liebe SPD, an dem wir Sie in Zukunft messen werden. Sie haben gesagt, dass Sie bundesweit Vorreiter sein wollen. Wir wollen in der Anhörung ganz klar den Fokus darauf lenken ‑ ‑
