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Dr. Magnus Jung

17.11.2022 Sitzungen 17/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, meinen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement erst einmal ganz herzlich zu danken. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es geht jetzt um das Saarländische Ausführungsgesetz zum Betreuungsorganisationsgesetz. Im Januar 2023 wird bundesweit das Betreuungsorganisationsgesetz in Kraft treten. Mit diesem Gesetz sollen stärker die Betreuten und ihre Wünsche in den Fokus gerückt werden. Aus diesem Grund muss auch das Ausführungsgesetz völlig neu verfasst werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soll gestärkt werden, um damit das Betreuungsrecht stärker an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Ein Mittel zur Umsetzung dessen soll die sogenannte erweiterte Unterstützung sein. Durch eine zeitlich befristete Unterstützung im Vorfeld einer möglichen Betreuung soll die eigentliche Betreuung vermieden werden. Darüber hinaus soll eine Qualitätssteigerung im Betreuungsrecht für Berufsbetreuer, aber auch für ehrenamtliche Betreuer erreicht werden. Im Saarland betreuen über 300 Berufsbetreuer circa 9.000 Menschen. Diese Berufsbetreuer müssen künftig einen Sachkundenachweis erbringen, sofern sie noch keine jahrelange Erfahrung haben oder Juristen oder Ähnliches sind. Die ehrenamtlichen Betreuer, die aktuell circa 55 Prozent aller Betreuungen im Saarland leisten, möchten wir in Zukunft stärker durch die Betreuungsvereine unterstützen und fördern. Es handelt sich beim Betreuungsorganisationsgesetz um ein Bundesgesetz, das das bisherige Betreuungsgesetz ablösen wird. Es umfasst zum Teil gänzlich neue Aufgaben wie beispielsweise die erweiterte Unterstützung, das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer sowie die Anerkennung von Sachkundelehrgängen, die die neuen Berufsbetreuer absolvieren müssen. Im Rahmen des neuen Ausführungsgesetzes müssen unter anderem auch die Zuständigkeiten der örtlichen Betreuungsbehörden, nämlich die der Landkreise und der überörtlichen Betreuungsbehörde - das ist das Sozialministerium -, für die verschiedenen Aufgaben festgelegt werden. Die neuen Aufgaben und Aufgabenmehrungen haben insbesondere auf Ebene der Landkreise und des Regionalverbandes einen höheren Aufwand zur Folge. Daher ist nach dem Konnexitätsausführungsgesetz mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, um zu einer möglichst einvernehmlichen Beurteilung der finanziellen Folgen zu gelangen. Der Belastungsausgleich, der den Landkreisen und dem Regionalverband in pauschalierter Form zu zahlen sein wird, ist im Rahmen einer sogenannten Kostenfolgenabschätzung auf Grundlage eines engen Austauschs mit dem Landkreistag berechnet worden. Er wird in einer eigenen Ressortverordnung dargestellt, da die parallelen Verhandlungen mit dem Landkreistag noch andauern. Derzeit befinden wir uns in der Endabstimmung mit dem Landkreistag. Das Ausführungsgesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die vorgenannte Rechtsverordnung, in der die genaue Höhe des Belastungsausgleichs und das Verfahren geregelt werden. Auch das Registrierungsverfahren der Berufsbetreuer wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Beide Verordnungen sollen mit dem Gesetz gemeinsam in Kraft treten. Seit Anfang des Jahres haben Arbeitsgruppen mit Beteiligung des Landkreistages und der LI-GA getagt, sodass die Wünsche beider Verbände berücksichtigt werden konnten. Ein enger Austausch und die Einbindung beider Verbände ist uns von Anfang an sehr wichtig gewesen, damit die Neuerungen des Betreuungsorganisationsgesetzes im Saarland bestmöglich umgesetzt werden können. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Des Weiteren haben wir zusammen mit dem Landkreistag als Kostenträger einen höheren Zuschuss für die Betreuungsvereine verhandelt und befinden uns diesbezüglich nun in der Feinabstimmung der letzten Details. Damit können die Betreuungsvereine die zusätzlichen Aufgaben wie beispielsweise das Anbieten regelmäßiger Weiterbildungen für ehrenamtliche Betreuer wahrnehmen. Das Betreuungsorganisationsgesetz und damit zusammenhängend auch das neue saarländische A usführungsgesetz stellen den Betroffenen in den Vordergrund, versuchen Betreuungen zu vermeiden, werten den Berufsbetreuer auf und unterstützen die Betreuungsvereine deutlicher in ihrer Arbeit. Dies stellt eine qualitative Verbesserung der Arbeit im Betreuungswesen dar, die letztendlich für die Betroffenen große Vorteile bringen wird. Alle rechtlichen Änderungen zusammen werden das Betreuungswesen zukunftsfester gestalten und den Belangen der Betroffenen gerecht werden. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung in Erster Lesung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. (Beifall von der SPD.)

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