Dagmar Heib
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die A ussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/142. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/142 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD Landtagsfraktion. ‑ In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/142 durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Im Einzelfall kann der Landtag von dieser Vorschrift gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten durch Beschluss abweichen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten werden kann. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/142 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2022: Die Chancen des GRE-VIO-Berichts nutzen und die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt weiter voranbringen (Drucksache 17/152) Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Christina Baltes das W ort.
