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Dr. Magnus Jung

17.11.2022 Sitzungen 17/8

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat die herausragende Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung deutlich werden lassen. Die Corona-Pandemie hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Stärkung des ÖGD als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens dringend geboten ist. Der Pakt für den ÖGD sieht aus diesem Grund unter anderem eine umfangreiche und damit kostenintensive Aufpersonalisierung des ÖGD vor, aber auch eine Modernisierung und bessere Vernetzung. Nicht nur die quantitative Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes spielt bei der Aufgabenerfüllung eine entscheidende Rolle, sondern auch die qualitative Ausstattung. Ein gutes Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das Personal ist dabei ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Länder haben sich daher im Rahmen des P aktes für den ÖGD verpflichtet, eine adäquate personelle und sachliche Ausstattung der Bildungsinstitutionen - inklusive länderübergreifender Institutionen - für das Öffentliche Gesundheitswesen bereitzustellen, damit diese den vermehrten Bedarf für Aus- und Weiterbildung erfüllen können. Aus dem Pakt werden hierzu insgesamt 35 Millionen Euro für 5 Jahre bereitgestellt. Was die Aus-, Fort- und Weiterbildung betrifft, so nimmt die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf bundesweit eine Vorreiterrolle ein, da diese ein sehr breites Spektrum an Bildungsangeboten abdeckt. Im Saarland können die Fachkräfte des ÖGD bereits seit dem vergangenen Jahr das Bildungsangebot der Akademie unentgeltlich nutzen. Grundlage hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung, die zwischen dem Saarland und der Akademie geschlossen wurde. Dieses Angebot wurde durch die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter sehr rege angenommen. Für 2022 haben sich bisher insgesamt 359 Personen aus dem Saarland für Veranstaltungen der Akademie angemeldet. Das Bildungsangebot der Akademie wird in der Regel online angeboten, sodass die Mitarbeitenden keine längeren Wege oder Anfahrtszeiten in Kauf nehmen müssen. Im Rahmen der genannten Verwaltungsvereinbarung hat das Saarland bereits den Willen kundgetan, dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen zum 01. Januar 2023 formell mittels Staatsvertrag beizutreten. Das Saarland wäre damit offiziell das 13. Trägerland der Akademie, die als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts bereits seit dem Jahr 1971 eine wichtige Arbeit leistet. Die Finanzierung des Beitritts kann aus Mitteln des ÖGD-Pakts und ergänzend aus Mitteln aus dem Haushaltstitel des Ministeriums sichergestellt werden. Der vom Saarland zu tragende Beitrag wird im Verhältnis zu dem durchschnittlichen Gesamtkostenbeitrag aller Trägerländer kalkuliert und würde jährlich rund 60.000 Euro betragen. Daneben fließen länderanteilig Mittel aus dem ÖGD-Pakt an die Akademie ab. Im Gegenzug können die Mitarbeitenden des ÖGD des Landes und der Kommunen die Bildungsangebote unentgeltlich wahrnehmen. Um ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu schaffen, erscheint es gerade auch vor den Zielsetzungen des ÖGD-Paktes notwendig, eine Institution zu etablieren, die fortlaufend ein umfangreiches Bildungsangebot zur Verfügung stellen kann. Dies gelingt aber nur dann, wenn diese als etablierte und zentrale Bildungsinstitution über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und damit eine optimale strukturelle Ausrichtung gewährleisten kann. Wenig zielführend wäre es daher, wenn deren finanzieller Rahmen stark eingeschränkt oder wenig kalkulierbar ist. Darunter leidet zwangsläufig sowohl das quantitative als auch das qualitative Angebot einer solchen Institution. Daher stellt sich nach meiner Auffassung auch nicht die Frage, ob es hier genügen würde, lediglich die Kosten für die Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen vonseiten des Saarlandes zu übernehmen. Vorliegend geht es in Einklang mit den Zielen des ÖGD-Paktes um die Schaffung einer modernen und qualitativ hochwertigen Bildungsinfrastruktur. Formell bedarf es hierzu eines Landesgesetzes in Form eines Zustimmungsgesetzes, da es sich bei dem Beitritt zur Akademie um einen Staatsvertrag im Sinne der saarländischen Landesverfassung handelt. Zur Umsetzung dieses Vorhabens darf ich Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten, damit der Beitritt des Saarlandes zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zum 01. Januar 2023 vollzogen werden kann. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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