Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer! Es ist schon beschämend, dass es einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedurfte, die Dienstherren daran zu erinnern, dass eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Richtern und Beamten besteht, gerade in Bezug auf die Höhe der Besoldung und des Abstandes zum sozialrechtlichen Existenzminimum. Natürlich stimmt (Abg. Schaufert (AfD)) die AfD dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, obgleich es gerade in Zeiten der galoppierenden Inflation fraglich ist, ob die Erhöhungsbeträge lange Bestand haben und dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Abstandsgebot lange genügen werden, die geplante Dynamisierung hin oder her. Man kann die Erhöhung aus der Vorlage ja wahrlich nicht als „großen Schluck aus der Pulle“ bezeichnen. Nachher steht diesbezüglich ja noch die Diskussion um das Bürgergeld auf der Tagesordnung. Ohne dem vorgreifen zu wollen kommt man aber bereits hier nicht um die wichtige Erkenntnis herum: Nicht das Existenzminimum - wie es auch immer heißen mag, Hartz IV oder Bürgergeld - ist zu hoch, nein, die Löhne, Gehälter und Besoldung sind zu niedrig. Corona und die ganzen Auswüchse bei den Maßnahmen dagegen hatten da, so selten das auch bei den Anti-Corona-Maßnahmen war, für die öffentliche Hand gar etwas Positives gehabt, nämlich dass sich sowohl Angestellte als auch Beamte im öffentlichen Dienst wieder bewusst wurden, dass sie in Punkto Arbeitsplatzsicherheit doch privilegiert sind zum Rest der Bevölkerung. Aber ansonsten wird, wie an vorliegender Besoldung ablesbar, immer mehr offenbar, dass die Arbeitsplatzsicherheit noch das letzte verbliebene Pfund ist, mit dem die öffentliche Hand wuchern und um Nachwuchs buhlen kann. Man merkt es ja auf allen Ebenen im öffentlichen Bereich, dass Personal nur noch schwer zu finden ist. Etwas Gutes bringt aber selbst diese Entwicklung mit sich: Die unsägliche Befristungspraxis, welche sich über Jahre breitgemacht hat, wird nun langsam zurückgedrängt. Ein öffentlicher Dienstherr kann sich mittlerweile ein Bewerbungsverfahren für befristete Stellen fast sparen. Dieser Komplex spielt für den vorliegenden Gesetz entwurf die Beamtenbesoldung betreffend eine untergeordnete Rolle, aber strahlt auch auf die Beamten und die Nachwuchsgewinnung aus. Erinnert sei hier an die Diskussion um die Personalgewinnung für Kommissaranwärter im Polizeidienst. Dieses Thema des Besoldungsabstandes zum sozialrechtlichen Existenzminimum wird uns bald wieder beschäftigten, da vorliegende Anpassung mit Sicherheit nicht lange Bestand haben wird. Aber auf die AfD können unsere Beamten zählen: Für guten Dienst ist auch eine gute, sozial und gesellschaftlich adäquate Besoldung zu entrichten. Wir stimmen zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der AfD.)
