Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nachdem einige Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver hier gestartet worden sind, möchte ich noch mal auf die Dinge zurückkommen, die Gegenstand der Anträge sind, und auch eines Vermittlungsverfahrens im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat. Bei der Reform des SGB II geht es um nichts anderes als um eine der größten Sozialreformen in den letzten 20 Jahren. Es geht um die Überwindung von Hartz IV. Die Frage ist natürlich am Ende, was das konkret bedeutet. Erstens bedeutet es eine Verbesserung der finanziellen Leistungen für Millionen von Menschen in diesem Land. Wenn wir über Verbesserungen in diesem Bereich reden, dann reden wir ganz konkret über einen Abbau der Armut bei Menschen, die jeden Cent umdrehen, die sich jede Ausgabeentscheidung mehrmals überlegen müssen und wirklich wissen, was es bedeutet, wenn der Monat noch nicht zu Ende ist, aber das Geld schon und man nicht weiß, wie man die letzten Tage finanzieren soll. Bei der Reform geht es zweitens in der Tat um höhere Vermögensfreigrenzen bei der Berechnung von Leistungen oder dem Anrecht auf Leistungen. Mir geht es damit in der Tat um die Frage, welchen Respekt man von der Lebensleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat, die 20 oder 30 Jahre Steuern und Beiträge gezahlt haben und aus welchen Gründen auch immer arbeitslos werden, nach einem Jahr in die Zuständigkeit des SGB II fallen, und nicht genauso behandelt werden wollen wie andere, die in den letzten Jahren kaum Steuern und Beiträge gezahlt haben. Es geht drittens um das Thema Fördern und F ordern. Das war das Credo in der großen Arbeitszeitreform 2004. Das ist nach wie vor das Credo, mit dem im SGB II weitergearbeitet werden soll, aber zunehmend in einem eher partnerschaftlichen Sinn. Das heißt, die Art des Umgangs des Staates mit den Bürgerinnen und Bürgern, die auf Leistungen angewiesen sind und in Arbeit vermittelt werden wollen, soll eine andere werden. Es geht darum, dass Familien im Leistungsbezug gerade nicht gezwungen werden, kurzfristig umzuziehen, weil die Wohnung auf einmal zu groß ist. Diese sollten vielmehr die Möglichkeit haben, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, das heißt, wieder Arbeit zu finden und nicht eine neue Wohnung finden zu müssen. Wir alle wissen, dass das zunehmend immer schwieriger wird. Den Menschen in einer solchen Lage weitere Probleme aufzuhalsen, war in der Vergangenheit mit Sicherheit der falsche Weg. Es ist gut, dass jetzt ein besserer Weg eingeschlagen werden soll. Es geht um bessere Regelungen bei der Arbeitsmarktintegration, um Vorrang für eine Qualifizierung vor der Annahme von egal welcher Beschäftigung. Es geht auch darum, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht mehr eine Sonderbehandlung erfahren müssen, wie es in der Vergangenheit geregelt war. Damit werden im Übrigen auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Um all das, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es bei den vorliegenden Anträgen. (Beifall von der SPD.) Um wen genau geht es? Bei diesem Thema geht es der saarländischen Landesregierung um 56.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wir im Land haben. Es geht um rund 29.000 nicht erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, im wesentlichen Kinder und Jugendliche, die in 41.000 Bedarfsgemeinschaften wohnen. Es geht um fast 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, deren täglicher Alltag von einer Gesetzesreform in extremer Weise betroffen ist, die im Bundesrat hängt und im Moment von den Kolleginnen und Kollegen der CDU aufgehalten wird. Diese Menschen haben deshalb Sorge, dass Verbesserungen, die für sie geplant sind, nicht umgesetzt werden können. Es geht bei dieser Reform in weiten Teilen um F ormen der Armutsbekämpfung, weil Leistungen höher werden, weil Arbeit attraktiver wird, weil die Hilfen besser umgesetzt werden und weil der Umgang mit Menschen im Leistungsbezug sich zukünftig verändern soll. Die Frage ist auch, um wen es konkret geht. Es geht nicht um die Menschen aus diesen Schubladen, die Sie eben zitiert haben, und es geht auch nicht um die Menschen, die angeblich, Herr Wagner, bei Ihnen oder sonst wo anrufen, sondern es geht vielmehr in erster Linie um alleinerziehende Frauen - das wissen wir aus der Berichterstattung zur Armut im Land -, um Kinder und Jugendliche, die sich in Armut befinden. Es geht um Migranten und Flüchtlinge, zum Beispiel um diejenigen, die in den letzten Monaten aus der Ukraine zu uns gekommen sind und möglichst bald in Arbeit kommen wollen. Es geht um Menschen, mit Behinderungen, die deshalb im Leistungsbezug nach SGB II sind. Es geht um kranke Menschen, weil Krankheit nach wie vor ein großer Grund dafür ist, dass Menschen langzeitarbeitslos sind und nicht in Arbeit zurückkommen. Es geht auch zum Teil um Menschen mit einer geringen Qualifizierung. Man kann also nicht, Herr Kollege Speicher, an der einen Stelle über Armut und ihre Folgen Krokodilstränen vergießen - das meine ich wirklich Ernst -, und dann auf die Art und Weise, wie Sie hier auftreten, gegen entsprechende Verbesserungen herziehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, passt wirklich nicht zusammen. (Beifall von der SPD.) Ich muss deshalb leider feststellen, dass es der CDU-Bundestagsfraktion, ihrem Vorsitzenden, über die Länder wohl gelungen ist, die Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, ein Stück weit in Geiselhaft zu nehmen, indem man das Verfahren aus parteipolitischen Zwecken instrumentalisiert. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe mit Verwunderung und Bedauern, dass die Saar-CDU heute im Landtag diesen Weg ein gutes Stück mitgeht. In Ihrem Antrag schreiben Sie, mit dem Bürgergeld sei man auf dem Weg in einen uferlosen Sozialstaat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht die Saar-CDU mit sozialpolitischer Kompetenz, die ich aus der Vergangenheit kenne, sondern es scheint eine neue CDU zu sein. Es ist mit Sicherheit keine bessere als die, die wir aus der Vergangenheit kennen. (Zurufe von der CDU. - Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich will etwas zu den Kritikpunkten sagen, die v on Ihnen vorgetragen wurden. Sie sagen zum einen - zumindest einerseits so, andererseits so, die Haltung ist etwas verwischt -, die Leistungen seien so hoch, dass das Lohnabstandsgebot nicht mehr eingehalten wird. Es gibt zahlreiche Untersuchungen - die muss ich nicht mehr zitieren, man braucht nicht sehr viel Sachverstand, um die paar Zahlen untereinanderzuschreiben -, die belegen, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn gestiegen ist. Das heißt, durch den Mindestlohn lohnt sich die Arbeit mehr und die Tariflöhne werden auch mit Blick auf die Inflation weiter steigen. Der Zuverdienst erleichtert eben genau diesen Mechanismus, dass Arbeit sich lohnt. Im Übrigen ist ein Inflationsausgleich absolut notwendig. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen vernünftigen Grund zu sagen, dass die Leistungserhöhung überdimensioniert wäre. Im Gegenteil, sie muss weitergehen mit Blick auf die weiter steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie im nächsten Jahr. (Beifall von der SPD.) Ein weiteres Argument, das heute ebenfalls vorgetr agen wurde, ist, dass die Vermögensfreibeträge zu hoch seien. Dazu will ich zunächst Folgendes sagen: Wenn man bei den Jobcentern nachfragt, erfährt man, dass es nicht sehr viele Fälle gibt, bei denen die Vermögensfreibeträge ein echtes Hindernis sind, um Leistungen auszuzahlen. Es gibt aber eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage, die in der Vergangenheit in Zusammenhang mit Hartz IV immer wieder gestellt worden ist. Die Frage ist, ob derjenige, der viele Jahre gearbeitet hat und aus welchen Gründen auch immer in Arbeitslosigkeit gerät und nicht innerhalb eines Jahres einen neuen Job findet, genauso behandelt werden soll wie jemand, der nie in die entsprechenden Kassen eingezahlt hat. Ich bin sehr froh, dass der Gesetzgeber im Bundestag zumindest an dieser Stelle vorschlägt, dass dies zukünftig anders geregelt werden soll. Im Übrigen schützt das auch gerade diejenigen, die selbstständig waren, die einen Konkurs oder so etwas hinlegen mussten, die aber auch eine Chance haben und nicht die komplette Altersversorgung draufgeben wollen. Ich dachte eigentlich, für diese Menschen hätte zumindest die CDU im Saarland ein größeres Herz, als das heute vorgetragen worden ist. Es ist zum Dritten folgender Vorwurf: Wenn die Sanktionen zu stark eingeschränkt würden, dann würde das Faulenzen gefördert. Es würde sich nicht mehr lohnen. Es ist deutlich vorgetragen worden, die Leute würden sich ausrechnen, wie viel sie nicht mehr arbeiten müssten. (Zurufe aus der CDU. - Abg. Wagner- Scheid (CDU): Das stimmt!) Das ist genau der Grund. An diesem Punkt gibt es in der Tat einen Unterschied in der Einschätzung von Menschen zwischen Ihnen und der saarländischen Landesregierung. Wir haben erst einmal ein Grundvertrauen in die Menschen und finden den Weg, den der Deutsche Bundestag und die Regierungsfraktionen hier eingeschlagen haben, richtig. Aber ich will vor allen Dingen sagen, der Ton macht die Musik. Es geht darum, wie man über die Menschen redet, ob man in einem Ton des Misstrauens und mit dem Generalvorwurf des Missbrauchs an ein solches Gesetzgebungsverfahren herangeht oder ob man sagt, dass man sie dabei unterstützen muss, weil es eine praktische Erfahrung der Vergangenheit ist, auch in den Jobcentern, dass die Menschen arbeiten wollen. Das ist der Ton und der Geist, in dem ein solches Gesetz gefasst werden soll. (Beifall von der SPD.) Ich finde es schwierig, dass hier mit einem sehr unglücklichen Gerechtigkeitsbegriff herangegangen wird und diejenigen, die kleine und mittlere Einkommen erzielen, angesprochen werden nach dem Motto, ob es nicht ungerecht sei, dass sie Steuern zahlten, damit die anderen Leistungen bekämen. Das erinnert mich so ein bisschen ‑ ‑ (Zuruf aus der CDU.) Das ist genau das Kernargument, das hier vorgetr agen wird, und die Stoßrichtung, um die es geht. Deshalb ist auch der Vorwurf der Spaltung berechtigt, dass diejenigen, die wenig verdienen, aber trotzdem Steuern und Abgaben zahlen, ein Stück weit aufgehetzt werden sollen, dass sie Solidarität leisten sollen. Das erinnert mich ein bisschen an das klassische Beispiel von den zehn Keksen und den zehn Leuten. Einer hat neun Kekse, einer hat einen Keks und acht haben keinen Keks. Der mit den neun Keksen sagt zu den anderen, die nichts haben: Kuckt mal, der eine, der hat euren Keks. So ähnlich ist die Debatte, die von Ihrer Seite ‑ ‑ (Abg. Toscani (CDU): Das ist ein schiefes Bild!) Doch, das ist genau der Punkt, um den es geht. (Beifall von der SPD.) Hier werden die Menschen ein Stück weit gegeneinandergehetzt. Wir brauchen in diesem Land in dieser Situation mehr Solidarität und nicht weniger. Deshalb wäre es gut, wenn diese Bürgergeldreform möglichst schnell umgesetzt würde und wenn die Verhandlungen zu einem Erfolg kämen. In diesem Sinne Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
