Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Krieg in Europa, Inflation in allen Lebensbereichen, Energieknappheit, explodierende Energiepreise - das alles belastet unsere Gesellschaft. Es belastet uns alle. Deshalb hat unsere Bundesregierung richtigerweise bereits mehre Entlastungspakete in Milliardenhöhe verabschiedet, um die schlimmsten Auswirkungen der Krise zu dämpfen. Alleine das dritte Entlastungspaket umfasst 65 Milliarden Euro . Mit all diesen Maßnahmen will der Staat die horrenden Energiepreise so weit wie möglich eindämmen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können wir das natürlich nur gutheißen. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich kurz die wesentlichen Punkte für den kommenden Winter aufzählen. Ich fokussiere mich hierbei im Wesentlichen auf die Regelungen für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zunächst sind die Stromund Gaspreisbremse zu nennen. Bei der Gaspreisbremse deckelt die Bundesregierung den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro kWh. Das gilt für Kunden mit einem Gasverbrauch von unter 1,5 Millionen kWh im Jahr. Da es etwas dauert, bis diese Gaspreisbremse konkret umgesetzt werden kann, wird der Abschlag im Dezember als Soforthilfe gutgeschrieben. Die Fernwärme wird bei 9,5 Cent pro kWh gedeckelt. Ähnlich läuft es bei der Strompreisbremse. Hier wird der Strompreis auf 40 Cent pro kWh begrenzt. Dies gilt - wie bei der Gaspreisbremse auch - für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Energieabgaben wurden reduziert. Die Umsatzsteuer auf Gas wurde von 19 auf 7 Prozent reduziert und die EEG-Umlage ist bereits zum 01. Juli 2022 entfallen. Neben der Ausweitung des Wohngeldanspruchs wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer rückwirkend ab dem 01. Januar 2022 auf 38 Cent pro km erhöht. Temporär konnten der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket besonders starke Belastungen im Bereich der Mobilität zumindest ein Stück weit abfedern. Die Anhebung der Homeoffice-Pauschale auf 1.000 Euro wurde beschlossen. Zur Abmilderung der Belastung energieintensiver Unternehmen wurde der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer bis Ende 2023 verlängert. In der Gastronomie gilt auch 2023 weiter der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Außerdem sind zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit. Zudem haben wir noch die Energiepreispauschale, um die es im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht. Die Energiepreispauschale soll ergänzend zu einigen der genannten Maßnahmen die Belastungen durch die Energiepreise weiter abmildern. Der Gaspreis für Neukunden ist inzwischen auf etwa 20 Cent pro kWh zurückgegangen. Der Strompreis bewegt sich momentan in einer Größenordnung von 43 Cent pro kWh. Doch ein leichter Rückgang soll über die enormen Belastungen nicht hinwegtäuschen. Die Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfän- (Abg. Schmitt (SPD)) gerinnen und Versorgungsempfänger in Bund und Land soll einen Beitr ag dazu leisten. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 20. Oktober einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zugestimmt, um eine Zahlung der Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes zu ermöglichen. Heute ist es nun aufbauend auf das Spitzengespräch der Landesregierungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Aufgabe des Landtages des Saarlandes, den vorliegenden Gesetzentwurf mit der Drucksache 17/143 zu verabschieden, um die Zahlung der Energiepreispauschale an die etwa 15.700 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Saarland zu ermöglichen. So sehen das auch die anderen Länder. Alle arbeiten sie daran, die Energiepreispauschale an ihre Versorgungsempfängerinnen und -empfänger auszuzahlen. Es ist vorgesehen, die Energiepreispauschale mit den Bezügen für den Monat Dezember auszuzahlen, wenn am 01. September ein Anspruch auf Versorgungsbezüge bestanden hat, der Wohnsitz im Inland liegt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls nachträglich festgestellt werden sollte, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Es wird die Möglichkeit gegeben, die Auszahlung bis zum 30. Juni 2023 zu beantragen, falls diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht automatisiert ausgezahlt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft daher wie bereits erwähnt Vorkehrungen, damit die Energiepreispauschale aufgrund der heterogenen Erwerbsbiografien nicht mehrfach ausgezahlt wird. Hierzu gehören Regelungen für den Fall, dass mehrere Versorgungsbezüge zusammentreffen, zum Beispiel von Kommunen, Land, Bund oder anderen öffentlichen Stellen außerhalb des Saarlandes. Dabei geht der Anspruch aufgrund des neueren Versorgungsbezuges demjenigen aufgrund des früheren Versorgungsbezuges vor. Ebenso gilt dies, wenn aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bereits eine Energiepreispauschale gezahlt wurde. Die Menschen, um die es hierbei geht, haben oft ihr ganzes Arbeitsleben in den Dienst des Saarlandes gestellt. Es wäre zutiefst unsolidarisch und ist daher ausgeschlossen, sie nicht ebenso in die Regelungen einzubeziehen wie ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Bund. (Beifall von der SPD.) Das Thema Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten haben wir ja bereits unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt 3 und dem Thema der amtsangemessenen Alimentation zum Ausdruck bringen können. Die Energiepreispauschale ist eine weitere Gelegenheit, Danke zu sagen. Danke für die geleistete Arbeit bei Verrichtung Ihres Dienstes für das Saarland. Wir wollen, dass das Geld zeitnah - noch im Dezember und damit vor Weihnachten - bei den Menschen ankommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genug der Worte von mir. Jetzt sollten wir Taten folgen lassen und damit eine zügige Umsetzung der Zahlung der Energiepreispauschale ermöglichen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zur Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger - Drucksache 17/143 - heute in Erster und Zweiter Lesung zuzustimmen. - Vielen Dank und ein herzliches Glück auf. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
