Becker
Dann auch Ihnen meine persönlichen Glückwünsche und die des Hohen Hauses. (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vereidigung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den V erfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Ich bitte Frau Dr. Anna-Catharina Marsch und Herrn Christoph Schmit, nacheinander zu mir hochzukommen. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie nun bitten, die linke Hand auf die Verfassung zu legen, die rechte Hand zu erheben und den Eid zu leisten. Frau Dr. Marsch: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.
