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Speicher

CDU 17.11.2022 Sitzungen 17/8

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und beschließen heute über die Entlastung der Landesregierung sowie des Rechnungshofpräsidenten. Erlauben Sie mir, Ihnen diese 18 Seiten in einer Zusammenfassung darzustellen und nicht alles im Einzelnen vorzutr agen. Grundlage unserer Beratungen im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung war der Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2020. In der vergangenen Periode haben wir am 08. Dezember 2021 die Entlastung für die Haushaltsrechnung 2018 erteilt, und am 08. Juli 2022 haben wir im Ausschuss die Beratungen fortgeführt über den Bericht von 2018 und die Punkte, die uns von der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 zugestellt worden sind, beraten. Es ging dabei erstens um das Landesinstitut für Präv entives Handeln. Der Rechnungshof empfahl seinerzeit, es aus dem Geschäftsbereich des Parlamentes herauszulösen. Zwischenzeitlich wurde das LPH auch aufgelöst. Zweitens haben wir über eine ressortübergreifende Strategie debattiert, mit der mehr Beschäftigte zum Erreichen der Regelaltersgrenze gebracht werden sollten, und haben außerdem darüber beraten, wie es gelingen kann, Beschäftigte der Landesregierung zu ermuntern, über die Regelaltersgrenze hinaus im Dienst zu bleiben. Die Regierung hat dazu verschiedene Maßnahmen dargestellt, die sie bisher getroffen hat, unter anderem beim betrieblichen Gesundheitsmanagement. Es ist zudem angedacht, nun im Rahmen eines Stellenpools Möglichkeiten zu schaffen, damit entsprechend dem jeweiligen individuellen Wunsch Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt werden können. Den dritten Punkt haben wir nun zum, ich glaube, vierten Mal beraten. Wir haben darauf hingewiesen, es sei unbedingt notwendig, bei der Vergabe das Vergaberecht auch einzuhalten. Es gab einen Fall, die Kita in Losheim, bei dem freihändig vergeben wurde, bei dem ein Millionen-Auftrag durch den Bürgermeister an drei Unternehmen vor Ort freihändig vergeben wurde. Das Bildungsministerium hatte den entsprechenden Anteil es ging um rund 1 Million Euro nicht ‑ ‑ zurückgefordert. Allerdings ist zwischenzeitlich eine Beratungsoffensive zum Kita-Bau gestartet worden, damit die Städte und Gemeinden künftig derartige Fehler vermeiden können. Der vierte Punkt betrifft die externe Bildung. Wir haben als Parlament, als Ausschuss, nicht übereingestimmt mit der Auffassung, dass auf externe Fortbildung künftig verzichtet werden sollte. Wir sind der gegenteiligen Meinung und haben das auch begründet, weshalb externe Fortbildungen notwendig sind und weiter ein Teil der Fort- und Weiterbildung sein sollten. Wir haben sodann den Bericht 2019 zur Grundlage genommen, um uns mit den Landesämtern zu befassen. Früher war es aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen so, dass nur fünf der insgesamt zehn Landesämter geprüft worden sind. Mit dieser Fehlentwicklung hatten wir bereits bei der vorangegangenen Befassung aufgeräumt und wir haben alle Landesämter geprüft. Noch offen ist die Prüfung der ehemaligen Staatlichen Hochbaubehörde, die mittlerweile ja auch nicht mehr in der Rechtsform eines Landesamtes geführt wird. Hierzu erwarten wir allerdings nun - und haben das auch angemahnt - die zeitnahe Vorlage der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Die Gesamtbilanzsumme der (Abg. Speicher (CDU)) Landesämter beläuft sich auf rund 1,015 Milliarden Euro. Erwähnenswert ist hierbei, dass beim SaarForst-Landesbetrieb eine Zuführung in Höhe von 2 Millionen Euro erfolgen musste. Beim allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts geht es darum, die allgemeinen Kennziffern des Landeshaushaltes noch einmal darzustellen. Wichtig hierzu ist die Anmerkung, dass ein großer Teil der Ausgaben im Landeshaushalt aus Personalausgaben besteht: Das macht rund 36 Prozent der Gesamtausgaben aus. In Zahlen ausgedrückt: 1,634 Milliarden Euro. Der Planansatz allerdings wurde eingehalten. Wichtig ist hier auch zu erwähnen, dass die Ausgaben für die Versorgungsbezüge stärker steigen als die laufenden Personalausgaben. Das war auch im geprüften Jahr der Fall. Insgesamt ist festzustellen, dass im Jahr 2019 im Kernhaushalt keine laufenden Ausgaben durch Kredite finanziert werden mussten. Die Investitionsausgaben im Jahr 2019 stiegen um 4,9 Prozent, die Investitionsquote belief sich auf 9,1 Prozent. Das heißt, im Kernhaushalt des Landes gab es Ausgaben in Höhe von 416 Euro je Einwohner für Investitionen. Die Verschuldung des Landes spielte auch in diesem Rechnungshofbericht eine große Rolle, sie ist leicht angestiegen. Es gab im Jahr 2019 einen Schuldenstand von 13,59 Milliarden Euro, das ist ein Aufwuchs um 3 Prozent. Die Pro-K opf-Verschuldung des Saarlandes betrug 13.659 Euro. Das ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern das Doppelte, das Land Rheinland-Pfalz hat einen Schuldenstand pro Kopf von 7.400 Euro. Erwähnenswert ist auch die Zinsbelastung. Hier ist das Saarland bei dem 2,5-Fachen der Zinsbelastung des Durchschnitts der alten Bundesländer. Das heißt, die Zinsbelastung ist exorbitant höher als in den anderen Bundesländern. Viertens: der besondere Teil der Rechnungsprüfung. Das sind die einzelnen Maßnahmen, die der Rechnungshof jährlich prüft und in seinem Bericht veröffentlicht. Es gab dieses Mal acht Aufnahmen von Textziffern. Ich fasse es in kurzer Form zusammen. Textziffer 23 - Zuwendungen auf kulturellem, sozialem, humanitärem, wirtschaftlichem und sonstigem Gebiet. Das betraf Richtlinien in der Staatskanzlei über die Gewährung von Zuwendungen. Die wurden zwischenzeitlich erneuert und im Austausch mit dem Rechnungshof ein zweites Mal angepasst; der Rechnungshof hat festgestellt, dass sie in dieser Form ausreichend sind. Unter anderem gibt es inzwischen eine Datenbank, in der man nachvollziehen kann, welche Ehrenamtsförderung erfolgt ist. Deswegen hat der Ausschuss positiv festgestellt, dass die Monita des Rechnungshofs umgesetzt worden sind. Zweiter Punkt: Sportförderung durch die Landesregierung; das ist ein altes Thema, Stichwort LSVS und Saartoto. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit gebe, die er auch empfehlen würde, dass die Mittel von Saartoto eben nicht über Saartoto ausgezahlt werden und dort der Aufsichtsrat über die Mittelvergabe entscheidet, sondern dass sie über den Landeshaushalt vereinnahmt und anschließend im Wege der Zuwendungsgewährung verausgabt werden. Er hat ebenfalls angemahnt, dass es eine Stelle geben sollte, welche die Sportförderung im Saarland betreut. Textziffer 25 betraf die Korruptionsbekämpfung. Es gibt zwischenzeitlich eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung. Allerdings mahnt der Rechnungshof Umsetzungsdefizite in den einzelnen Ressorts an. Wir erwarten hier weitere Sachstandsberichte durch die Landesregierung. Textziffern 26 und 27, das ist ein Thema, das wir heute auch gestreift haben, nämlich die Spielbankaufsicht. Der Rechnungshof stellt dar, dass momentan die Rechtsaufsicht von der Steueraufsicht getrennt ist; das eine fällt an im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, das andere im Ministerium der Finanzen. Dementsprechend gab es hier Schwierigkeiten in der korrekten Aufgabenteilung. Auch hier erwarten wir weitere Sachstandsberichte. Es gab mehrere Neuerungen, eine davon: Zwischenzeitlich ist im Landesverwaltungsamt ein einheitlicher Aufsichtsdienst zur Kontrolle der Spielbanken aufgestellt worden. Textziffer 27 ist von besonderer Art, weil sie als vertraulich eingestuft ist. Das heißt, wir haben Einsicht genommen in die entsprechenden Unterlagen im Büro des Stellvertretenden Direktors Catrein. Wir haben diesen Punkt trotzdem in den Abschlussbericht aufgenommen und erwarten auch hier von der Landesregierung, dass es neben der schriftlichen Stellungnahme auch noch einen weiteren Termin im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung gibt, damit hier die weitere Entwicklung im konkreten mündlichen Austausch dargestellt werden kann. Textziffer 28 betrifft die Betätigung des Landes bei der Congress-Centrum Saar GmbH. Unter anderem wird hier vom Rechnungshof festgestellt, dass es viel zu spät ein einheitliches Konzept gegeben habe für das Messe- und Kongresswesen im Saarland. Textziffer 29 betraf die Gründung einer Eigenkapitalgesellschaft als mittelbarer Beteiligung des Landes. Der Rechnungshof kritisierte, dass das in privatrechtlicher Form erfolgt ist. Diese Ansicht teilen wir als Unterausschuss nicht. Wir sagen: Die Form der GmbH ist genau die richtige gewesen, um schnell eingreifen und helfen zu können. Wir haben allerdings moniert, dass das Parlament nicht ausreichend im Beirat beteiligt (Abg. Speicher (CDU)) worden ist. Insofern gibt es eine kleine Parallele zur aktuellen Diskussion über den Transformationsfonds. Textziffer 31 - Sonderprogramm zur Förderung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen. Es wurden in den Jahren 2016 bis 2019 35 Millionen Euro, also ein hoher Betrag, dafür ausgegeben, Haltestellen barrierefrei auszubauen. Mancher Ausbauversuch hat es in die überregionale Berichterstattung im Fernsehen geschafft. Der Rechnungshof hat hier in einer sehr umfangreichen Prüfung verschiedene Defizite festgestellt. Unter anderem hält er es für sinnvoll, dass ein Buswartehäuschen eben auch den angestrebten Zweck, nämlich vor Wind und Regen zu schützen, erfüllt. Wir haben diese Ansicht geteilt. Es wurde eine neue Richtlinie in Kraft gesetzt. Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Bericht in sehr komprimierter Form vorgetragen worden ist. Der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Landes für die Haushaltsrechnung des Jahres 2019 Entlastung zu erteilen. Die entsprechende Drucksache finden Sie unter der Nummer 17/148. Unsere Prüfung hat ergeben, dass wir sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes die Entlastung erteilen möchten. Die Prüfung des Rechnungshofs fand am 23. April hier im Landtag statt und hat zu keinen Beanstandungen geführt. Insofern bitte ich im Namen des Ausschusses um Entlastung der Regierung und des Rechnungshofs. (Beifall von SPD und CDU.)

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