Dr. Magnus Jung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem E-Health-Gesetz und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz hat der Bund in den vergangenen Jahren die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, allen Berufsgruppen im Gesundheitswesen die digitalen Möglichkeiten der Vernetzung zur Verfügung zu stellen. Es soll somit allen Leistungserbringern im Gesundheitsbereich der Zugriff auf Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht werden. Denn für die bestmögliche Nutzung der Potenziale der digitalen Möglichkeiten ist eine Einbindung aller Akteure in die Telematikinfrastruktur entscheidend. Bisher können Informationen von nicht approbierten Leistungserbringern nur auf dem klassischen Weg weitergegeben werden, da keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur besteht. Im Vergleich zur digitalen Weitergabe der Informationen ist der klassische Weg zeitaufwendiger und fehleranfälliger. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zum elektronischen Gesundheitsberuferegister-Staatsvertrag schaffen wir einen wichtigen Baustein, um eine Verbesserung herbeizuführen. Im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sollen auch die nicht-approbierten Leistungserbringer die digitalen Möglichkeiten nutzen können. Die ersten Berufsgruppen sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie die Pflegefachkräfte. Insbesondere ist hier die elektronische Patientenakte zu nennen. Dafür müssen Inhalte, Verarbeitungsbefugnisse und Zugriffskonzeption der elektronischen Patientenakte näher ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Leistungserbringer Zugriffs- und Verarbeitungsrechte erhalten, damit sie die elektronische Patientenakte lesen und befüllen können. Dies soll durch elektronische Heilberufs- und Berufsausweise erfolgen, die unter anderem die elektronische Signatur sowie Verschlüsselungselemente enthalten. Die Herausgabe dieser Ausweise soll - wie in der GMK beschlossen - durch eine gemeinsame Stelle in Nordrhein-Westfalen, das eGBR, erfolgen. Das eGBR soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht-approbierten Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, übernehmen. Voraussetzung für die Herausgabe eines Ausweises ist dabei immer eine positive Rückmeldung der entsprechenden saarländischen Heilberufekammer und des Landesamtes für Soziales. Die Einrichtung des länderübergreifenden eGBR stellt eine sachgerechte und für das Saarland auch kostengünstige Erfüllung der gemeinsamen Verpflichtungen sicher. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf wollen wir als Saarland dem Staatsvertrag zustimmen. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder. Die Einbindung der Länder in der gemeinsamen Stelle in Münster wird über einen Länderbeirat sichergestellt. Zur Umsetzung dieses Vorhaben darf ich Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
