Becker
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die achte Sitzung des Landtages und heiße Sie alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Herr Minister Jürgen Barke sind für die heutige Plenarsitzung entschuldigt, denn Sie haben beide Termine in Berlin. Ich darf auch ganz herzlich eine Besuchergruppe des SKM, Katholischer Verein für soziale Dienste e.V., aus Dillingen unter Leitung von Frau Sandra Feld-Travnicek begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit heute bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall des Hauses.) Zu Punkt 21 der Tagesordnung. Die Drucksache liegt Ihnen mittlerweile als 17/160 neu vor. ‑ ‑ Dies ist einer redaktionellen Änderung geschuldet. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/160 neu als Punkt 21 in die Tagesordnung ‑ ‑ aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/160 neu als Punkt 21 in ‑ ‑ die Tagesordnung aufgenommen ist. Die SPD-Landtagsfraktion hat mit Schreiben v om 15.11.2022 einen korrespondierenden Antrag betreffend: „Frühkindliche Bildung weiter stärken: Beitragsfreiheit, Platzausbau und Qualität voranbringen!“, Drucksache 17/168, eingebracht. Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 beraten wird. Einen weiteren korrespondierenden Antrag hat die SPD-Landtagsfraktion mit Schreiben vom 16.11.2022 betreffend: „Gemeinsam stark: das Ehrenamt im Saarland gut über den Herbst und Winter bringen“, Drucksache 17/169, eingebracht. - Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 23 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 15 beraten wird. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden in verbundener Aussprache in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 5, 12, 15 und 16 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 9, 10, 17 und 18 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden jeweils in einem drittel Redezeitmodul beraten. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich ganz herzlich Herrn Minister Dr. Magnus Jung und seiner Frau zur Geburt ihrer T ochter Frieda gratulieren. Wir wünschen der jungen Familie alles Gute. (Beifall des Hauses.) Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/163) Zu Beginn weise ich darauf hin, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Herr Prof. Dr. Rixecker, mitgeteilt hat, dass er in der heutigen Sitzung nicht anwesend sein kann. Er nimmt am heutigen Tag in Hannover an der Bund-Länder-Kommission der Beauftragten zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens teil. Die sechsjährige Amtszeit des ordentlichen Mitglieds Fr au Almuth Zempel endet zum 16.02.2023. Die Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes Herrn Christoph Schmit läuft am 07.12.2022 aus. Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, Ihnen als neues ordentliches Mitglied Frau Dr. Anna-Catharina Marsch und Herrn Christoph Schmit zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 17/163 vor. Ich weise Sie bezüglich des Wahlvorgangs noch auf F olgendes hin: Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Frau Martina Holzner und Herrn Raphael Schäfer, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführerin und der Schriftführer ru- fen die Namen der Abgeordneten auf .) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall ist. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführerin und der Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für Frau Dr. Anna-Catharina Marsch wurden 45 Stimmen abgegeben, alle gültig, davon 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Damit ist Frau Dr. Anna-Catharina Marsch mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34, als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. (Beifall des Hauses.) Für Herrn Christoph Schmit wurden 45 Stimmen abgegeben, eine davon ungültig. Gestimmt haben 42 mit Ja, zwei mit Nein, es gab keine Enthaltung. Damit ist auch Herr Christoph Schmit mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. (Beifall des Hauses.) Frau Dr. Marsch, da Sie sich vor Ihrer Wahl schriftlich bereiterklärt haben, sich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Frau Dr. Marsch: Ja.
