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Dr. Magnus Jung

17.11.2022 Sitzungen 17/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank den Rednerinnen für die Beiträge zu diesem wichtigen Thema. Herr Dörr, der doch etwas machohafte Ton, den Sie an den Tag gelegt haben, ist vielleicht die Erklärung ‑ ‑ (Abg. Dörr (AfD): Wie bitte? Ich habe das Wort akustisch nicht verstanden.) Ich sagte: machohaft. (Abg. Dörr (AfD): Ach, machohaft! Ja, das kann ich nicht verleugnen. Macho heißt Mann und ich bin ja einer .) Es kann sein, dass das der Grund ist, warum Sie v on den anderen Fraktionen nicht gebeten worden sind, diesen Antrag gemeinsam einzubringen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die saarländische Landesregierung und natürlich auch das Frauenministerium stehen hinter dem Antrag, den die beiden Fraktionen von SPD und CDU heute eingebracht haben. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt müssen noch besser, noch konsequenter und nachhaltiger bekämpft und letztlich verhindert werden. Dafür müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, die wir aufbringen können. Ich freue mich deshalb, dass sich der saarländische Landtag nach dem Beschluss vom 19. Januar 20022 erneut mit der Istanbul-Konvention befasst und erneut deren Umsetzung unterstützt. Einige der Forderungen in diesem Antrag haben wir schon aufgegriffen. Einige müssen wir noch angehen. Ganz abgesehen davon, dass wir gemäß Art. 10 der Konvention ohnehin verpflichtet sind, eine Koordinierungsstelle einzurichten, erachtet die Landesregierung dies als absolut sinnvolles und zweckdienliches Vorgehen. Die Koordinierungsstelle wird ein landesweiter Motor sein bei der konsequenten und abgestimmten Umsetzung der Konvention. Wir haben zu diesem Zweck zwei Stellen ausgeschrieben, sind gegenwärtig mit der Personalauswahl beschäftigt und sind zuversichtlich, zu Beginn des neuen Jahres die Arbeit aufnehmen zu können. Unter Federführung der Koordinierungsstelle wird dann ein Landesaktionsplan unter Mitwirkung eines runden Tischs sowie einer interministeriellen Arbeitsgruppe erstellt. Der erste Evaluationsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland, den die vom Europarat eingesetzte unabhängige Expert*innen-Gruppe GREVIO am 07.10.2022 vorgestellt hat, liefert hierfür nun eine zusätzliche Orientierungshilfe. Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass das Saarland im GREVIO-Bericht an vier Stellen lobend erwähnt wird, so hinsichtlich der angekündigten Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle „Istanbul-Konvention”, der Kampagne „NEIN zur Zwangsverheiratung“, der Broschüre „Kinderschutz und Kindeswohl bei elterlicher Partnerschaftsgewalt - eine Handlungsorientierung für Jugendämter“ sowie hinsichtlich unseres flächendeckenden Angebotes der vertraulichen Spurensicherung in Kliniken und niedergelassenen Facharztpraxen. Zugleich treffen die kritischen Anmerkungen des Ev aluationsberichts für Deutschland, die zum Teil dringenden Handlungsbedarf attestieren, aber auch auf das Saarland zu. Natürlich fangen wir im Saarland nicht bei null an, keineswegs. Wir verfügen über ein ausdifferenziertes Hilfssystem für von Gewalt betroffene Frauen, das auch geflüchteten Frauen und Mädchen offensteht, und das wir bereits 2023 ausbauen wollen. Zu unserem Hilfssystem gehören dann vier Frauenhäuser in Trägerschaft der AWO mit insgesamt 64 Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder, die auch eine barrierefreie Unterbringung erlauben. Bislang waren es 55 Schutzplätze an drei Standorten. Bereits im letzten Jahr hat der barrierefreie Ausbau des Elisabeth-Zillken-Hauses begonnen, welcher aus Bundesmitteln gefördert und aus Landesmitteln kofinanziert wird. Die mit dem Ausbau der Platzzahlen an den vier Frauenhäusern verbundenen erhöhten Kosten tragen wir gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband. Hinzu kommen landesweit sieben Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder, deren Beratungsangebote wir in den kommenden Jahren sukzessive ausbauen werden - auch im digitalen Format. Bei den Frauenhäusern halten wir das Second-Stage-K onzept für absolut zielführend, fördert es doch die Verselbstständigung der Bewohnerinnen durch die ambulante Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation in den eigenen vier Wänden. Zugleich erreichen wir damit eine bessere Nutzung der Platzkapazitäten in den Frauenhäusern, weil mit dieser Unterstützung die Bewohnerinnen das Frauenhaus früher verlassen können. Im nächsten Jahr möchten wir das Konzept modellhaft erproben und stehen dafür in einem engen Austausch mit der AWO als Trägerin der Frauenhäuser. Bei einem positiven Ergebnis - was wir erwarten - wird es darum gehen, die Finanzierung der für die Überführung in den Regelbetrieb erforderlichen zusätzlichen Personalkosten für die kommenden Jahre sicherzustellen. Ich bin dankbar, dass Sie in Ihrem Antrag auch das wirklich wichtige Thema der Notwendigkeit einer breiten Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema K. o. Tropfen auf-‑ ‑ greifen. Dieses Thema muss uns allen Sorge bereiten, weil vor allem Jugendliche die potenziellen Opfer sind. Deshalb bereiten wir schon seit einigen Monaten auf Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten die gemeinsame Durchführung einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne unter dem Motto „Mich kriegst Du nicht k.o.“ vor, die anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November startet. Mit der Kampagne wollen wir insbesondere Jugendliche sensibilisieren, sich besser vor bewusstseinstrübenden Substanzen zu schützen. Sind K. o . Tropfen dennoch missbräuchlich ver-‑ ‑ abreicht worden, müssen alle beteiligten Akteurinnen und Akteure wissen, wie sie sorgfältig und schnell handeln, um einen solch sensiblen Vorfall effektiv aufzuklären. Deshalb ist es auch wichtig, unsere Kampagne zur vertraulichen Spurensicherung „Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren“ in diesen Zusammenhang zu stellen. Der Handlungsbedarf bei der Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist also offenkundig. Dies zeigt sich besonders eindrücklich an dem Umstand, dass in Deutschland durchschnittlich jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner oder Expartner getötet wird. Gegenwärtig beschäftigen sich erfreulicherweise gleich drei Fachministerkonferenzen mit Femiziden und deren Bekämpfung: die Konferenz der Gleichstellungsminister, GFMK, die Innenministerkonferenz, IMK, und die Justizministerkonferenz, JuMiKo. Dabei wirkt das Saarland sowohl bei einer Unterarbeitsgemeinschaft Femizid der Gleichstellungsminister als auch bei der Bund-Länder-AG der Innenministerkonferenz zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen mit. Vereinbart ist ein Austausch zwischen diesen drei Fachkonferenzen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel einer vorbehaltlosen Umsetzung der Konvention gesetzt und in ihrem Koalitionsvertrag beispielsweise die Einrichtung einer Bundeskoordinierungsstelle und einer unabhängigen Monitoringstelle vereinbart. Das Saarland will mit ihr an einem Strang ziehen und sukzessive die Bekämpfung und Präv ention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen weiter verbessern. Eine Bestandsanalyse als ein Teil des Landesaktionsplans wird uns aufzeigen, wo Nachbesserungen erforderlich sind, die wir dann Schritt für Schritt angehen werden. Das wird nicht im Handumdrehen geschehen können, dies auch deshalb, weil Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf geschlechtsspezifischer sozialer Ungleichheit und entsprechenden noch nicht überkommenen Geschlechtsrollen gründet. Aber wir werden diese Langzeitaufgabe mit langem Atem und ganzer Kraft gemeinsam angehen. Ich bin froh, dass so viele in diesem Haus dahinterstehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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