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Raphael Schäfer

CDU 17.11.2022 Sitzungen 17/8

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung beziehungsweise der Innenminister hat uns soeben die Gründe sowie die Ziele für den vorliegenden Gesetzentwurf sehr detailliert vorgetragen. Ich möchte insoweit nicht alles in Gänze wiederholen. In mehreren Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 mit Blick auf die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten und hier konkret im Land Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass diese teilweise nicht amtsangemessen ist und daher mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz unvereinbar und insoweit verfassungswidrig ist. Die konkreten Anforderungen an ein verfassungsrechtlich gebotenes Mindestalimentationsprinzip von Beamten- und Richterfamilien sind eben auch bei der Festlegung der Besoldung im Saarland zu berücksichtigen. Hier ist entscheidend, dass die aktuelle Besoldung - das hat der Minister ausgeführt - im Saarland aktuell diesen Vorgaben in Teilen nicht genügt. Mit Blick auf die Vereinbarkeit des Alimentationsniveaus im Saarland mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes hat die Landesregierung den gerichtlich konkretisierten Orientierungsrahmen - es sind konkret fünf Parameter; der Minister ist darauf eingegangen - überprüft und festgestellt, dass der verfassungsrechtlich gebotene Abstand der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Existenzminimum sowie die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation für jeweils das dritte und die weiteren Kinder eines Beamten oder Richters verfehlt werden. Daher zielt der vorliegende Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Grundgehälter in den beiden untersten Besoldungsgruppen in der ersten und zweiten Erfahrungsstufe sowie im Bereich der Familienzuschläge ab, um in allen Bereichen künftig eine verfassungskonforme Besoldung der Beamten und Richter zu gewährleisten. Die gesetzlichen Änderungen beziehungsweise Anpassungen sind insoweit notwendig. Sie sind auch absolut richtig. Insgesamt muss man betonen, dass es mir persönlich und uns als CDU-Landtagsfraktion ein ganz besonders wichtiges Anliegen ist, klar zu machen, dass der öffentliche Dienst insgesamt und insbesondere die Beamtenschaft und die Richter für ein funktionierendes Staatswesen unerlässlich sind. Man kann auch sagen, dass diese Menschen das Rückgrat unseres Staates und der öffentlichen Verwaltung darstellen. Daher ein herzliches Dankeschön an alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, insbesondere deswegen, weil es heute um die Beamten und Richter geht. Herzlichen Dank für die wertvolle Arbeit, die Sie jeden Tag für unseren Staat in diesem Land leisten! (Verbreitet Beifall.) Wir sind daher auf den in der Anhörung anstehenden Austausch gespannt, insbesondere mit den Gewerkschaften, aber vorwiegend mit dem DBB, dem Beamtenbund im Saarland. Wir schauen uns auch die Lösung der entsprechenden Problematik in Nordrhein-Westfalen und in Berlin an. Wir stimmen insoweit dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. Herzlichen Dank. ‑ (Beifall von der CDU.)

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