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Christina Baltes

SPD 17.11.2022 Sitzungen 17/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt wurde. Meine Damen und Herren, ein wichtiger Tag für uns Frauen! (Beifall von der SPD.) Ob in Deutschland, Europa, Asien, Afrika oder Amerika, egal auf welchem Kontinent, körperliche und seelische Verletzungen von Frauen sind weltweit Alltag, ebenso der Kampf von Frauen dagegen. Meine Damen und Herren, häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Und glauben Sie mir: Sie kommt in allen sozialen Schichten und in allen Altersgruppen vor. Auch die neuen Zahlen aus dem Saarland sind wieder schockierend. Opfer kann jede Frau sein. Es kann die Freundin treffen, die Kollegin, die Nachbarin oder die eigene Schwester. Wir al- (Abg. Baltes (SPD)) le sind gefragt, wir alle können etwas dagegen unternehmen. Als frauenpolitische Sprecherin der SPD arbeite ich mit aller Kraft daran, dass Betroffene die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um sich von Gewalt zu befreien. Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, psychische Gewalt, aber auch die strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Wer hat das Recht, über eine Frau zu bestimmen? - Niemand! (Beifall von der SPD und der CDU.) Alle haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben, k eine Frau muss Gewalt akzeptieren. Das gilt in der Ehe ebenso wie in anderen Lebensbereichen: Niemand darf geschlagen oder zum Sex gezwungen werden. Niemand darf zur Prostitution gezwungen werden. Es ist verboten, jemanden zur Heirat zu zwingen. Die Beschneidung von Mädchen und Frauen ist verboten. Niemand darf eine Frau bedrohen oder sie zu Hause einsperren. Niemand darf am Arbeitsplatz belästigt, erniedrigt oder vorgeführt werden, weil „er“ eine Frau ist! - Und wir sind uns doch alle einig: Wer das doch tut, der muss bestraft werden. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten, sie haben unterschiedliche Bildungsgrade und verschiedene kulturelle Hintergründe. Mit Gewalt konfrontierte Frauen passen in keine Schublade. Ein wichtiger völkerrechtlicher Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war und ist die Istanbul-Konvention. Das ist eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte, sie wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Seit dem 01. Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und gilt für ganz Deutschland. Den allerletzen Schritt hierbei, die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär des Europarates, durfte am 12. Oktober 2017 Elke Ferner aus Saarbrücken in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin machen. Ein Dank an dieser Stelle gebührt dafür ihr, ein Dank gilt aber auch allen Frauen, die sich hier im Saarland für Frauenrechte und eine gerechtere Welt einsetzen und eingesetzt haben. (Beifall von der SPD und der CDU.) Deutschland hatte bei den Verhandlungen zur Istanbul-K onvention eine zentrale Rolle inne. Mit dem Inkrafttreten im Jahr 2018 stand final fest: Deutschland hat sich verpflichtet, sich gegen Gewalt an Frauen einzusetzen, diese Verpflichtung reicht vom Bund bis in die Kommune. Und auch im Saarland ist es unser Ziel, die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen, wie wir das auch schon mit unserem Antrag Anfang des Jahres getan haben. Wir haben uns mit den Frauenv erbänden auch in diesem Jahr intensiv beraten. Ein Ergebnis ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit zwei Stellen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Hier möchte ich mich bei allen Mitstreiterinnen bedanken, bei meiner Kollegin Dagmar Heib, bei den Damen vom Frauenrat und vom Frauennotruf und bei Frau Weindel und Frau Ernst vom Frauenreferat des Sozialministeriums. Danke für euren Einsatz! (Beifall von der SPD und der CDU.) Das Instrument zur Überprüfung, wie die Umsetzung in den Ländern funktioniert und voranschreitet, ist die Bewertung durch ein Expert*innen-Gremium, das sein Ergebnis im sogenannten GREVIO-Bericht veröffentlicht. Dieses Fachgremium des Europarates überprüft die gesetzgeberischen und die anderen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Seit September liegt das Ergebnis des ersten Bewertungsverfahrens, der sogenannten Basisbewertung, vor. Aus dieser Bewertung ergeben sich Handlungsempfehlungen und -verpflichtungen für den Bund und auch unser Saarland. Neben dem Internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen ist dieser Bericht heute Anlass für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU. Denn wir wollen die Chancen des GREVIO-Berichts nutzen und die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt weiter voranbringen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir richten uns damit an den Bund und fordern, auch dort schnellstmöglich, wie schon lange geplant, eine Koordinierungs- sowie Monitoringstelle einzurichten. Zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gehören aber auch Präventionsmaßnahmen. Hierfür wollen wir einen wichtigen anderen Akteur in unserer Gesellschaft mit an Bord nehmen: Wir wollen, dass sich auch die Privatwirtschaft stärker an der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beteiligt. Dafür müssen wir Anreize schaffen. Aber auch das Engagement und der Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften ist dabei gefragt. Nur so kann es gelingen, gemeinsam die Gewalt gegen Frauen zu beseitigen. Wie ich eingangs schon sagte und wie es auch in unserem Antrag festgehalten ist: Gewalt gegen Frauen ist vielgestaltig. Die Biografie einer jeden Frau, eines jeden Mädchens unterscheidet sich von den Biografien anderer. Es gilt, die Frauen und Mädchen genau dort abzuholen und sie vor Gewalt und ihren Auswirkungen zu schützen. Zu unseren Frauen im Saarland gehören auch die Mitbürgerinnen mit Fluchtgeschichte, auch diese Frauen müssen sicher sein vor Gewalt. Es darf auch für sie nicht länger ein Abhängigkeits- (Abg. Baltes (SPD)) verhältnis zum Täter bestehen - auch kein Abhängigk eitsverhältnis, das vom Staat geschaffen wird. Von Gewalt betroffenen Frauen ist daher ein eigenständiger, ein vom gewalttätigen Ehepartner unabhängiger Aufenthaltstitel zu gewähren. (Beifall von der SPD.) Im Land müssen wir die Nachsorge nach Frauenhausaufenthalten stärken. Der Übergang vom Frauenhaus in einen eigenen Haushalt muss durch ambulante Projekte begleitet werden können. Diese sogenannten Second-Stage-Projekte gilt es aufzubauen, um die Frauen hierdurch zu unterstützen, von den Tätern endlich unabhängig zu werden und ein freies Leben zu führen. Unsere Beratungs- und Schutzstrukturen müssen auf Barrieren hin analysiert werden und bestehende Barrieren müssen abgebaut werden. Der Trend geht zu kleineren Wohneinheiten bei Frauenhäusern. Ob diese im Saarland reichen werden, das kann ich heute noch nicht sagen. Sofern vonnöten, könnte im Saarpfalz-Kreis aber noch ein Frauenhaus eingerichtet werden. (Beifall von der SPD.) Auch eine Beratung auf digitalem Wege muss in diesem Z eitalter leicht zugänglich sein. Hier muss aber auch Zeit sein, einen Dank an die bestehenden Beratungs- und Interventionsstellen auszusprechen. Stellvertretend für alle seien hier die Fachberatungsstelle ALDONA e.V., der WEISSE RING e.V., Nele, die Frauenhäuser und der Frauennotruf genannt. Vielen Dank für euren Einsatz! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir sind es aber auch den Beratungsstellen schuldig, die personellen Kapazitäten gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt weiter auszubauen. Ich möchte aber noch eine weitere vulnerable Gruppe hervorheben: Frauen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen. Auch diesen Frauen muss es möglich sein, einfachen Zugang zu Schutzmaßnahmen und Schutzstrukturen zu haben. Inklusion muss bei allen Angeboten mitgedacht werden, dieser integrative Ansatz muss konsequent bei unseren Maßnahmen verfolgt werden. Es gibt noch viel zu tun, aber wir haben im Saarland auch schon viel getan. Im GREVIO-Bericht wird das Saarland auch positiv erwähnt. Unsere Kampagne „Nein zur Zwangsverheiratung“ wird als Positivbeispiel für eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese spezifische Form der Gewalt und für die Unterstützung der Betroffenen erwähnt. Ebenfalls erwähnt wurde der Leitfaden für Jugendämter zum Schutz des Kindeswohls bei Gewalt in der Partnerschaft. Das Expert*innen-Gremium war erfreut, dass wir über einen solchen Leitfaden v erfügen. Im Saarland verfügen wir außerdem über das Projekt „Vertrauliche Spurensicherung nach sexueller Gewalt“, unabhängig vom Strafverfahren. Wir haben hier einen dezentralen Ansatz gewählt, der es ermöglicht, dass auch danach die weitere Versorgung der Opfer vor Ort sichergestellt ist und viele Kliniken und niedergelassene Ärzte die Spurensicherung anbieten können. Ich bin dankbar, dass das Ministerium, insbesondere Minister Jung mit seiner Staatssekretärin Frau Altesleben, auch jetzt weitere Maßnahmen plant und erarbeitet. Vielen Dank, lieber Magnus. (Beifall von der SPD.) Eine der Maßnahmen, an denen gerade gearbeitet wird, ist die Kampagne zum Thema K. o. Tropfen. Das Thema ist wichtig, notwen-‑ ‑ dig, sinnvoll und topaktuell. Die Bevölkerung muss stärker zum Thema aufgeklärt werden. Opfer, potenzielle Opfer, Zeugen, Freunde und Familienmitglieder müssen wissen, dass es das Phänomen gibt. Es gibt Menschen, die solche K. o. Tropfen unbeobachtet vom Opfer in dessen ‑ ‑ Getränk geben. Das Opfer wird außer Gefecht gesetzt, hat keinen eigenen Willen mehr und hat danach einen totalen Blackout. Das außer Gefecht gesetzte Opfer kann so noch Opfer weiterer Straftaten werden. Das muss verhindert werden, die Aufklärung ist wichtiger denn je! (Beifall von der SPD.) Ich schließe nun meine Rede in dem Bewusstsein, dass wir auf einem guten Weg sind, dass wir weiter an dem Thema dranbleiben müssen, damit wir die Chance haben, auch im nächsten GREVIO-Bericht in fünf Jahren positiv erwähnt zu werden. Ich schließe mit dem Appell an uns alle, weiter hinzuschauen, zu unterstützen und mit anzupacken. Es bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag. (Beifall von der SPD.)

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