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Plenarprotokoll 8/61

14.07.2023 · 181 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (26)AfD (18)Die Linke (14)CDU (10)FDP (9)SPD (7)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 61. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, gestatten Sie mir noch kurz, ein herzliches Dankeschön zu sagen an unsere Landtagsverwaltung inklusive der Schlossgastronomie. Ich hoffe, ich darf in Ihrer aller Namen sprechen, dass das gestern ein sehr gelungenes Sommerfest war (Beifall Martin Schmidt, AfD) und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich das hervorragend alles gemanagt haben. Ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der AfD hat mitgeteilt, dass sie den Antrag auf Drucksache 8/2354 von dieser Tagesordnung absetzen und im September erneut auf die Tagesordnung setzen möchte. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 48 von der heutigen Sitzung. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/2423 zum Thema „Einsatz von Streumunition ächten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 44 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Chancen und Grenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2338. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2422 vor. Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD Chancen und Grenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/2338 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/2422 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von mir ein herzliches „Guten Morgen!“. Ich hoffe, Sie haben das Sommerfest alle gut miteinander überstanden. Und jetzt können wir ja gleich mit einem … (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Wir waren pünktlich im Gegensatz zur LINKEN.) Ja, gut, ihr wart ein bisschen eher zu Hause, aber auf alle Fälle, wir sind ja jetzt da (allgemeine Heiterkeit) und werden uns gleich mit einem spannenden Thema hier in die Landtagsdebatte begeben. Das Thema Künstliche Intelligenz hat in den letzten Jahren erheblich an Fahrt aufgenommen. War KI vor ein paar Jahren noch ein Buzzword aus dystopischen Science-Fiction-Filmen oder ein Begriff, den man mal in einem spannenden Wissenschaftsartikel oder im Feuilleton gelesen hat, ist die KI spätestens mit der Einführung von ChatGPT über Nacht praktisch anwendbar und auch für die breite Bevölkerung erlebbar geworden. Und damit ist es auch in der politischen Debatte angekommen. Diese Entwicklung kann man auch hier im Plenum, finde ich, sehr gut nachvollziehen. Ich habe das noch mal nachschauen lassen, in den letzten Legislaturen gab es keine parlamentarischen Initiativen zum Thema KI und – so bestätigte mir mein langjähriger Kollege Torsten Koplin – auch in den Redebeiträgen hat es in der Vergangenheit eigentlich keine größere Rolle gespielt. In dieser Legislatur hatten wir zumindest jetzt schon im September letzten Jahres den CDU-Antrag zum Zentrum für Künstliche Intelligenz (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und jetzt diesen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und auch – und das ist für mich eigentlich viel maßgeblicher, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) um den Querschnittscharakter zu unterstreichen – in fast allen Politikbereichen haben wir jetzt regelmäßig Reden, in denen das Thema KI ein möglicher Lösungsansatz ist für diverse Problemlagen, so jetzt auch in dieser Plenarwoche. Ich meine, am Dienstagabend hatten wir noch was zu smarter Landwirtschaft, gestern in der Fragestunde hat das eine Rolle gespielt, also wir sehen, KI ist auch hier angekommen. Und wie gesagt, spätestens mit der Verfügbarkeit von ChatGPT und ähnlichen Programmen ist das auch in der Mitte der Gesellschaft so. Ich habe mich mit diesen Programmen auch mal auseinandergesetzt, ein bisschen herumexperimentiert, und was die so leisten können, ist ganz erstaunlich. Und da geht es ja nicht nur um das, was das an Inhalten ausgibt, sondern man kann ja auch über entsprechende Chatbefehle unterschiedliche Tonalitäten, Akzentuierungen sich ausgeben lassen, sodass es mitunter auch gar nicht mehr wirklich möglich ist, zu erkennen auf den ersten Blick, dass es sich hier um einen generierten Text handelt. Ja, diese KI-gestützten Anwendungen sind jetzt aber nicht nur nette Spielereien, sondern sie haben ganz erhebliche Implikationen für diverse Bereiche in der Gesellschaft, zumal die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sondern wahrscheinlich eher noch an Fahrt aufnehmen wird und fast alle Lebensbereiche erfasst. Also wie wir leben, wie wir arbeiten, wie wir daten und Partner finden, welche Werbung, welche politischen Inhalte wir auf Social Media gezeigt bekommen und viele andere ganz alltägliche Dinge werden jetzt schon von Algorithmen/KIs beeinflusst. Und auch das wird weiter zunehmen. Und nun komme ich zum Ende meiner Einlaufkurve. Auch auf die Art und Weise, wie wir lernen und Schule gestalten, wird die KI Einfluss haben. Es ist also unheimlich wichtig, hier entsprechende Kompetenzen im Umgang zu entwickeln. Und wie immer, wenn tiefgreifende Veränderungen anstehen, gibt es jene, die mit Sorge auf diese Entwicklung schauen, die die Gefahr sehen, dass der verstärkte Einsatz von KI (Künstlicher Intelligenz) die, ich sage jetzt mal, die NI, die natürliche Intelligenz verkümmern lassen könnte, die Angst haben – vielleicht auch zu Recht –, dass Schülerinnen und Schüler dann das eigenständige Denken und Arbeiten einstellen, die KI alles machen lassen. Es gibt Sorgen vor Betrug, gerade wenn es um das Erbringen von schulischer oder akademischer Leistung gerade im schriftlichen Bereich geht. Auf der anderen Seite gibt es jene, die mit leuchtenden Augen von den Chancen berichten, die uns Künstliche Intelligenzen bieten, zum Beispiel dadurch, dass uns die KI dröge Fleiß- und Recherchearbeiten abnehmen und Zeit freiräumen kann, um an anderer Stelle kreativ tätig zu werden. Anstatt wie ganz früher ewig in der Bibliothek zu sitzen und Karteikarten zu wälzen, Bücher rauszusuchen, dann so lange querzulesen, bis ich die für mich relevanten Stellen gefunden habe, kann ich heute den Chatbefehl eingeben und innerhalb kürzester Zeit habe ich passende Ergebnisse. Das spart Zeit ohne Ende. Es lädt aber auch dazu ein, das vom Programm Vorgelegte nicht mehr zu hinterfragen, die Ergebnisse nicht zu reflektieren, keine alternativen Quellen mehr zu checken. Und es macht es vor allen Dingen für jene, die die erbrachten Leistungen dann kontrollieren, bewerten müssen, schwierig, noch nachzuvollziehen, was jetzt hier wirklich individuell erbrachte Leistung ist und was der Computer ausgespuckt hat. Aber nicht nur Schülerinnen und Schüler können von der Arbeit mit KI profitieren, sondern auch für Lehrerinnen und Lehrer eröffnen sich Möglichkeiten, vor allen Dingen in der Vorbereitung oder der Auswertung von Unterricht. KIs können genutzt werden, um zum Beispiel bei der Erstellung von Aufgaben zu helfen. Am ehesten wird die Problematik um KI – Stand heute – wohl deutlich beim Schreiben von Aufsätzen, die jetzt durch derlei Programme mit minimalem Aufwand erledigt werden können. Das hat also jetzt schon ganz konkrete Auswirkung darauf, wie Unterrichten, auch Leistungsnachweise gestaltet werden müssen. Ja, jetzt ist die Frage, sind KI nun Fluch oder Segen? Ich würde sagen, weder/noch. Sie sind aber da. Und ob sie den Unterricht bereichern oder den Lernfortschritt hemmen, wird ganz erheblich davon abhängen, ob wir uns des Themas annehmen, Konzepte entwickeln und KI sinnvoll einbetten. Dazu möchte dieser Antrag einen Aufschlag machen, denn selbst wenn wir es wollten, würden wir es nicht schaffen, KI-gestützte Anwendungen aus den Klassenzimmern herauszuhalten. Da sind sie ja jetzt schon angekommen. Was man abseits konkreter Maßnahmen aber in jedem Fall sagen kann, die Digitalisierung, über die wir schon etwas länger reden, hat schon angefangen, Schule und Bildung zu verändern. Mit der KI wird diese Entwicklung noch mal beschleunigt. In unserer zunehmend digitalisierten und auch volatilen Welt, in der Wissen nahezu jederzeit verfügbar ist, aber auch sehr schnell überholt ist, ist es kein lohnendes Bildungsziel mehr, Köpfe einfach nur mit Wissen zu befüllen. Dinge zu wissen, ist natürlich nach wie vor wichtig, aber es wird noch wichtiger sein, hin zu einer Stärkung von Kompetenzen zu kommen. Da reden wir über Kreativität, kritisches Denken, Kollaboration, Kommunikation. Das sind so vier zentrale Kernkompetenzen, die hier besonders im Fokus stehen. Das ist ja schon Praxis. Wir haben ja schon eine Kompetenzorientierung, aber das wird noch mal wichtiger werden, unabhängig davon, wie dann die konkrete Einflechtung von KI im Unterricht aussehen wird. Der erste Schritt in der Befassung mit dem Thema KI in den Schulen ist es, ein Bewusstsein und Angebote für die Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen. Die Herausforderung beim Einsatz von textgenerierter KI beim Schreiben von Hausarbeiten extra habe ich ja vorhin schon einmal angesprochen. Es geht weiterhin um rechtliche Aspekte, um Datenschutzfragen. Es sollen Handreichungen und Fortbildungen angeboten werden, sowohl für die technischen Aspekte als auch – und das ist aus meiner Sicht fast noch wichtiger – die Einbindung von KI in pädagogische Konzepte. Zu Hause Aufsätze schreiben zu lassen und dann einzusammeln, wird dann wohl perspektivisch kein produktiver Ansatz sein, um noch an belastbare Noten zu kommen oder Lernstände sinnvoll abzuprüfen. Sinn einer Benotung ist es ja eben, die individuelle Leistung zu bewerten, was aber schwierig werden kann, wenn eben ChatGPT mit im Spiel Ist. Aber auch hier gibt es didaktische Mittel und Wege, um abzusichern, dass man hier trotzdem diese individuellen Leistungsanteile erfassen kann, etwa durch gezieltes Nachfragen seitens der Lehrer. Und genau das sind ja die Bereiche, wo wir den Lehrerinnen und Lehrern ganz praktische Hilfestellungen an die Hand geben können und müssen, um sie dabei zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass auch mit dem Einzug der KI vor allen Dingen das Mündliche eine Renaissance erleben wird. Das ist aber jetzt nur so ein Beispiel. Da gehört noch viel mehr dazu und es wird in der näheren Zukunft sicherlich noch einiges an Möglichkeiten im Umgang mit KI geben, was wir uns heute noch gar nicht so richtig ausmalen können. Deswegen sind auch die Punkte 4 und 5 besonders wichtig, zum einen die Erarbeitung von Leitlinien und Rahmenbedingungen im Umgang mit KI sowie ein regelmäßiger und fortwährender Austausch zwischen Schule, Wissenschaft und Wirtschaft, um aktuelle Entwicklungen und Best-Practice-Beispiele aufzugreifen, Konzepte zu entwickeln und das wiederum in die Fortentwicklung der Leitlinien, in die Angebote und letztendlich in die unterrichtliche Praxis einfließen zu lassen, um hier mit der Entwicklung Schritt halten zu können. Besonders wichtig mit Blick auf Chancengerechtigkeit ist es, dass wir den Einsatz von Open-Source- und Open-Educational-Resources-Produkten avisieren. Setzen wir diesen Schwerpunkt nicht, könnte das in eine Zweiklassengesellschaft münden: auf der einen Seite jene, die dann Zugang zu KI-Ressourcen haben, die perspektivisch wahrscheinlich auch hinter Bezahlschranken liegen werden, und jene, die diesen Zugang nicht hätten. Das gilt es zu vermeiden, und entsprechend haben wir diesen Schwerpunkt gesetzt. Dazu kämen auch hier wieder datenschutzrelevante Fragen beim Einsatz privater Angebote. Insofern ist dieser Antrag ein guter Aufschlag für die Auseinandersetzung mit dem Thema. Natürlich wird es in der Folge darum gehen, weitere Bereiche zu regeln oder sich anzuschauen. Es wird darum gehen, vertiefte pädagogische Konzepte zu erarbeiten. Wir werden perspektivisch das Thema KI auch irgendwo in den Curricula der Lehrausbildung abbilden müssen. Wir werden nach wie vor technische Voraussetzungen an den Schulen schaffen müssen, denn da, wo ich ja kein Internet und keine technische Möglichkeit habe, komme ich ja auch mit einer KI nicht weiter. Wir werden diese Prozesse weiterhin fortlaufend evaluieren und anpassen müssen. Aber um solche Fragen geht es heute, Stand hier, noch nicht. Heute geht es darum, diejenigen mit auf die Reise zu nehmen, die es am Ende machen und sich jetzt schon mit der KI auseinandersetzen müssen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler. Dafür legen wir mit dem Antrag die Grundlage. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben wir uns gequält mit dem Rechenschieber! Und was für eine kleine Revolution, als 1984 der SR1 den Rechenschieber ablöste. Der Schulrechner wurde 1979 in verschiedenen Klassen getestet, bevor er 1984/1985 landesweit im Unterricht eingesetzt wurde, und er hält bis heute. In der Bundesrepublik wurde der erste elektronische Taschenrechner bereits 1975 eingeführt. Ob der noch hält, das weiß ich nicht. Wie groß war damals auch die Angst der Eltern, dass ihre Kinder nun nicht mehr im Kopf rechnen müssten, sondern ihre natürliche Intelligenz durch diese neue Künstliche Intelligenz ersetzt werden könnte? Tests und wissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, dass diese Angst überhaupt nicht begründet ist, sondern sie testierten, dass es den Schülerinnen und Schülern nun besser gelang, Aufgaben schneller zu lösen. Heute sind Taschenrechner nicht mehr wegzudenken. Sie haben ihren Platz gefunden. Wichtig war damals und ist es auch heute, dass Neues immer wissenschaftlich begleitet wird, dass umfassend über Grenzen und Möglichkeiten von allem Neuen aufgeklärt wird, um Überforderung und auch Verteufelung zu vermeiden. Nur so kann man Akzeptanz und Vertrauen in die Nutzung der Künstlichen Intelligenz fördern. Den Lehrkräften muss also Handwerkszeug in Form von themenbezogenen Informationen zur Verfügung gestellt werden und sie benötigen einen Zugang zur Fortbildungsplattform. Unser medienpädagogisches Zentrum hat frühzeitig auf diesen Hype um KI reagiert, Webseminare und itslearning-Kurse angeboten. Sehr geehrte Damen und Herren, niemals wird die Künstliche Intelligenz die Lehrkraft hundertprozentig ersetzen, denn jeder von uns weiß, dass Bildung, Förderung und Erziehung niemals ohne Begegnung, ohne Kommunikation, ohne den Menschen gelingen kann. Deshalb ist es so enorm wichtig, die Lehrerinnen und Lehrer zu begleiten, einen Austausch zwischen Wissenschaft, Schule und Wirtschaft zu initiieren. So können wir immer am Puls der Zeit sein und zügig auf aktuelle Entwicklungen reagieren und auch in den Unterricht integrieren. Das kann in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut gelingen, denn wir sind das einzige Bundesland, das das Fach Informatik und Medienbildung als Pflichtfach ab der Jahrgangsstufe 5 unterrichtet. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Sehr geehrte Damen und Herren, welche Chancen bietet und welche Risiken birgt die Künstliche Intelligenz? Ich zitiere: „KI kann das Lernen an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schüler anpassen. KI-gesteuerte Lernplattformen können den Fortschritt der Schüler verfolgen und automatisch anpassen. Lehrkräfte können KI-Tools verwenden, um ihre Unterrichtsvorbereitung zu optimieren. KI kann interaktive Lernumgebungen schaffen, in denen Schüler kritisches Denken und Problemlösungsfähigkeiten entwickeln können. Die Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Unterricht sollten sorgfältig festgelegt werden, um sicherzustellen, dass ethische und pädagogische Standards eingehalten werden. Es ist wichtig, dass angemessene Datenschutzrichtlinien und Datenschutzmaßnahmen vorhanden sind, um die Privatsphäre der Schüler zu schützen. KI-Systeme sollten transparent sein und nachvollziehbare Entscheidungen treffen. Es sollte klar sein, wie sie funktionieren, welche Daten sie verwenden und welche Algorithmen angewendet werden.“ Ende des Zitats. Sie haben gemerkt, eins kann KI noch nicht: Sie kann nicht gendern. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Die eben von mir zitierten Grenzen, Vorteile und Forderungen zum sinnvollen Einsatz der KI im Unterricht hat ChatGPT selbst zusammengestellt, und das ohne einen einzigen orthografischen Fehler. Es war beeindruckend. Die Künstliche Intelligenz kann den Unterricht, kann die Bildung bereichern. Es kommt auf die Dosis, auf die Anwendung und auf klare Regeln an, so wie vor fast 40 Jahren bei der Einführung des Taschenrechners. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ich freue mich auch, heute zu diesem Thema sprechen zu können. Ich hätte es gerne jedoch etwas früher schon getan, denn es ist wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern uns auch mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinandersetzen. Die Bildungsministerin sprach es an und auch den Ausführungen von Herrn Albrecht kann ich in vielen Dingen zustimmen, wir als AfD sehen die Künstliche Intelligenz in den Schulen auch eher als Chance denn als Gefahr. Wichtig dafür ist es natürlich, dass wir die Lehrer entsprechend ausbilden und dass wir die Schüler in die Lage versetzen, mit dieser Künstlichen Intelligenz umzugehen, und dass sie sie nicht einfach nur nutzen, um Texte zu generieren und sie sozusagen unkritisch übernehmen. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich sagte es, wir in Mecklenburg-Vorpommern sind da leider etwas ins Hintertreffen geraten. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat bereits im Februar 2023 einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Ich als bildungspolitischer Sprecher der AfD war auch schon bei diversen Treffen, wo wir uns als Partei damit auseinandergesetzt haben. Und glauben Sie mir, auch in den Schulen dieses Landes ist die Künstliche Intelligenz schon allgegenwärtig, und ich bin davon überzeugt, dass der eine oder andere Schüler dieses auch schon mal benutzt hat für eine Hausarbeit oder für eine Klassenarbeit oder auch Kontrolle und so weiter. Also da müssen wir uns, glaube ich, ehrlich machen, dass wir da etwas spät dran sind. Und da hätte ich mir früher schon diese Aktivitäten gewünscht. Ich weiß jetzt auch nicht, warum wir das jetzt hier mit einem großen Antrag noch mal extra, Sie als Bildungsministerium haben ja die Möglichkeit, das aufzusetzen. Jetzt ist da auch wieder leider etwas Zeit vergangen. Es wurde schon vieles gesagt, die Vorteile: Die Künstliche Intelligenz erstellt sekundenschnell Texte jeglicher Art, beispielsweise aus Sicht eines 12-Jährigen oder aus Sicht eines Professors oder je nachdem, wie man das gerne möchte. Und das ist in der Tat sehr beeindruckend. Ich habe es selber ausprobiert, habe gesagt, liebe ChatGPT, schreib mir jetzt eine E-Mail an den Abgeordneten Enrico Schult, in der du seine Politik gutheißt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und es war in der Tat eine sehr, eine sehr gut formulierte E-Mail, Herr Renz. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und da sieht man insbesondere im schulischen Bereich, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) da sieht man insbesondere im schulischen Bereich, wo da auch die Chancen liegen. Ich habe nicht nur die E-Mail schreiben lassen, ich habe auch beispielsweise mir die Grundlagen der Thermodynamik, der Wärmelehre einmal von ChatGPT aus Sicht eines 12-Jährigen darlegen lassen – war wirklich sehr gut formuliert – und aus Sicht eines Physikstudenten. Und da sieht man wirklich die Unterschiede. Aber, werte Kollegen, ein Punkt – und den möchte ich hier auch noch mal dezidiert ansprechen –, dieses Programm vermittelt sozusagen den Eindruck, dass es mit einer großen Bestimmtheit seriöse Texte generiert, und wenn man diese Texte liest, dann denkt man, ja natürlich, das ist so, das muss so sein, aber es sind oftmals auch grundlegend falsche Texte, ganz falsche Texte, falsche Quellen werden sozusagen einfach auch angegeben von dieser Künstlichen Intelligenz. Und insofern ist es wichtig, dass wir die Schüler in die Lage versetzen, das kritisch zu hinterfragen und zu betrachten, wenngleich die Vorteile da doch auf der Hand liegen. Und die Künstliche Intelligenz, die ChatGPT, ist kein Nischendasein. Gut, es mag sein, wir haben uns jetzt in letzter Zeit erst damit befasst, auch, glaube ich, da draußen die Bürger, da werden viele davon noch nicht oder einige davon noch nicht gehört haben. Eine Umfrage unter 5.000 Menschen von der Vodafone Stiftung ergab, dass 54 Prozent glauben, dass die KI den Unterricht an Schulen wesentlich verändern wird. 77 Prozent der Befragten sehen da aber in erster Linie die Lehrer in der Pflicht, sozusagen darauf hinzuweisen. Wir nehmen die Eltern da auch noch mit in die Pflicht. Und 57 Prozent sehen sogar eine Gefahr, die von der ChatGPT ausgeht. Wir nicht als AfD, wir sehen in erster Linie die Chance, wenngleich gesagt werden muss, dass wir natürlich in erster Linie die Elementarbildung unserer Schüler stärken müssen. Also Lesen, Schreiben, Rechnen, das muss sitzen. Und dann kann man eben auch die Künstliche Intelligenz nutzen. Genauso das Beispiel mit dem Taschenrechner. Da muss das Einmaleins natürlich auch gefestigt sein und muss präsent sein, bevor ich dann den Taschenrechner benutze. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Anwendungsbeispiele, sagte ich bereits, sind breit gefächert. Zum Spracheerlernen ist es zum Beispiel ideal. Man kann, mit der ChatGPT kann man in Kontakt treten und kann sozusagen Sprache lernen. Ich kann mir einen Text innerhalb von Sekundenschnelle in eine andere Sprache übersetzen lassen. Also das sind wirklich beeindruckende Dinge, die man dort machen kann. Man kann Hausaufgaben kontrollieren lassen, seine eigenen Hausaufgaben kann man kontrollieren lassen, nicht nur anfertigen, also die kann man auch anfertigen lassen. Und da ist natürlich der Lehrer gefragt, dann auch gezielt nachzuprüfen, ob das Wissen da ist. Aber man kann beispielsweise auch seinen eigenen Wortschatz erweitern, indem ich jetzt sage, liebe ChatGPT, prüf doch mal jetzt hier meine Hausaufgabe, und dann kann ich sehen, okay … Ja, Sie lachen! Es ist tatsächlich so, dass das Programm wirklich persönlich kommuniziert mit einem. Ich musste mich wundern, also der spricht mich an als User, und da sind, die Vorteile sind da doch schon gegeben und auch, wie gesagt, auf einer ganz persönlichen Ebene. Und es entschuldigt sich auch. Wenn es mal einen Fehler gemacht hat, entschuldigt es sich und liefert sozusagen eine neue Version, eine neue Variante. Die Anwendungsbeispiele für Lehrer sind auch breit: Vorbereitung des Unterrichts. Man kann sozusagen den Unterricht dann auch gezielt mit Themen bestücken, ein Quiz machen, ja, Beispiele, Analogien sozusagen sich von der ChatGPT erarbeiten lassen, Texte können vorab korrigiert werden von der ChatGPT, dass der Lehrer sozusagen sich nicht mehr so intensiv damit auseinandersetzen muss. Und in der Tat besteht die Gefahr, dass da vielleicht der Lehrer nicht irgendwann überflüssig ist, aber aufgrund des Lehrermangels können wir das vielleicht auch als Segen sehen, aber dass viele Bereiche des Arbeitsspektrums des Lehrers sozusagen von der ChatGPT übernommen werden können. Ein Punkt, der ganz wichtig ist und der da jetzt auch nicht aus dem Fokus geraten darf, ist, dass die Selbstmotivation der Schüler natürlich erhalten bleiben muss. Also es muss so sein, dass ich selber mich einem Thema widme und jetzt nicht ganz einfach sage, liebe ChatGPT, jetzt erstell mir einen Text, beispielsweise zum „Osterspaziergang“, und den unkritisch übernehme und dann abdrucke, weil es ist so, dass eben diejenigen, die sich dann mit dieser Fragestellung auseinandersetzen, bekommen vielleicht eine schlechte Zensur, und andere geben dann halt eine super Hausarbeit ab und werden da mit einer guten Zensur sozusagen belohnt dafür. Das ist die Herausforderung insbesondere für die Lehrer, da genau zu prüfen, die Motivation der Schüler einfach auch noch mal herauszukitzeln, dass sie sagen, ja, ich nehme es beispielsweise als zusätzliches Tool, aber nicht, indem ich das unkritisch abnehme oder übernehme, und, ganz wichtig, die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen, ich sagte es eingangs. Ich habe, werte Kollegen, einmal dieses Flussüberquerungsrätsel gemacht. Das werden Sie vielleicht kennen von Kindergeburtstagen. Ein Mann steht an einem Flussufer mit einer Ziege und einem Wolf und einem Kohlkopf. Und er muss jetzt diese Tiere und den Kohlkopf auf die andere Seite des Flussufers bringen, kann aber immer nur ein Tier mitnehmen. Hochinteressant! ChatGPT hat da übrigens einen Fehler gemacht. ChatGPT hätte jetzt den Wolf und die Ziege an dem Flussufer zurückgelassen. Was dann passiert wäre, ist klar: Der Wolf hätte die Ziege gefressen. Also insofern macht auch diese ChatGPT Fehler. Und das war interessant, das mal zu sehen. Wenn man ihm das aber sagt, korrigiere das noch bitte, dann wird das, erkennt er den Fehler und dann wird sozusagen dort auch dieses Rätsel dann richtig gelöst. Also noch mal abschließend, wir müssen tatsächlich schauen, die Chancen sehen, die Risiken sehen. Ich hätte mir gewünscht, wie gesagt, dass wir da schon viel weiter sind als Landesregierung, als Bildungsministerium. Wir brauchen gut ausgebildete Lehrer, das ist natürlich auch selbstverständlich, die dann auch mit diesen Dingen umgehen können. Und wir müssen einfach uns vergegenwärtigen, dass diese ChatGPT jetzt keine Suchmaschine ist, wo man einfach jetzt irgendwas rein- oder rein eintippt und das dann sucht, sondern ein einfacher Textgenerator, der auf statistischer Basis einfach Wörter aneinanderreiht. Und man muss immer – das ist ja diese, die Philosophie der Aufklärung, die Kantʼsche Maxime „Wage es, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ –, und das ist ganz wichtig für unsere Schüler, für unsere Lehrer, kritisch die Dinge hinterfragen. Aber wir als AfD-Fraktion sehen diese ChatGPT, diese Entwicklung durchaus als Fortschritt und werden uns dieser Entwicklung nicht verschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schult, Sie haben ja zum Schluss eben selbst beschrieben, dass der Lehrer nicht überflüssig wird. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Zwischendurch hatten Sie ja gesagt, möglicherweise wird der Lehrer überflüssig. (Enrico Schult, AfD: Wir brauchen weniger davon, Herr Renz. Wir brauchen weniger davon.) In diesem Fall haben Sie ja eigentlich das Beispiel mit dem Wolf, mit der Ziege und dem Kohlkopf richtig beschrieben, dass KI, … (Enrico Schult, AfD: Kennen Sie das?) Ich habe es gelöst ohne KI. (Enrico Schult, AfD: Ich habe den Fehler festgestellt.) … dass da ja drinsteckt in diesem Beispiel, was Sie beschrieben haben, dass der Lehrer nicht überflüssig wird, (Zuruf von René Domke, FDP) sondern die Rolle des Lehrers ändert sich ja auch. Vor weit über 100 Jahren haben wir klassischen Frontalunterricht gemacht und die Rolle des Lehrers hat sich ja im Laufe der Jahre geändert. Er wird zum Moderator, zum Begleiter. Und jetzt taucht KI auf und dann ist die Frage, wie gehen wir damit um, verbieten wir es oder Ähnliches. Ich will das nicht alles wiederholen. Alle Redner haben das vorher zum Ausdruck gebracht. Es geht darum, den Prozess anzunehmen, den Umgang mit KI zu gestalten, und zwar aktiv diesen Wandel zu gestalten, aber immer wieder Risiken und Chancen abzuwägen. Und insofern ist dann die Rolle des Lehrers ganz, ganz wichtig. Alles, was dazugehört, dass die Lehrerschaft auch vorbereitet werden muss, das sind aber eigentlich auch Selbstverständlichkeiten, die wir hätten schon längst angehen können. Und insofern ist es dann tatsächlich richtig zumindest, dass Herr Albrecht feststellt, dass dieser Landtag, was die Historie betrifft, relativ wenig bis gar nichts gemacht hat. Sie haben ja richtigerweise erwähnt, dass der erste Aufschlag von der CDU-Fraktion gekommen ist mit einem Antrag, aber dann relativ wenig. Aber man muss schon der Vollständigkeit halber erwähnen, ein Minister hat schon mal eine KI-Rede gehalten und der war nicht ganz so zufrieden mit dem, was Herr Schult dargestellt hat, sondern der Minister Meyer hat ja die Schwächen von KI-Reden dann auch aufgezeigt hier. Insofern gehört das zur Historie dann auf alle Fälle mit dazu. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, beste Redezeit und so ein Thema. Da will ich auf alle Fälle als Erstes Danke sagen an die Verwaltung des Bildungsministeriums, dass sie so umfangreich zugearbeitet hat und sich eingebracht hat, um so einen Antrag hier auf die Tagesordnung zu setzen. Aber ich habe es schon gesagt, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und was Fakt ist, mein Vorredner hat es gesagt, es kommt viel, viel zu spät. Und wenn Sie in Ihrem Feststellungsanteil dann selbst sagen, in den letzten Jahren hat es eine rasante Entwicklung gegeben, dann haben sich andere Bundesländer schon lange auf den Weg gemacht und Fakten geschaffen. Ich habe mir das mal angeschaut im Zusammenhang mit Schleswig-Holstein. Das können Sie abarbeiten im monatlichen Takt am … Oder erst ging es schon los mit der Digitalisierungsstrategie in 2019, Fortschreibung 2021. Dort wurden konkrete Papiere zur Künstlichen Intelligenz Version 2.0 verfasst, das kann man alles nachlesen, und das schon in 2021. Das ging weiter 2023 dann im März, das Land entwickelt für Schulen eine KI-Strategie im März dieses Jahres, im April kam dann der Leitfaden, im Mai dann der Startschuss für KI-Anwendungszentren. Das heißt, die haben schon richtig den Turbo sozusagen auf den Weg gebracht. Und dann kommen wir zum Bildungsausschuss am 27.04.: Vortrag von Herrn Jackl zum Thema Kultusministerkonferenz, mit einer Vehemenz, mit einer Dynamik auch vorgetragen, da hat man gemerkt, dass Verwaltung das schon lebt. Und deswegen gehe ich ganz stark davon aus, dass das auch sozusagen der Startschuss war, hier jetzt auch aktiv zu werden. Warum dann das Ministerium nicht handelt und auch zusieht, dass wir zum Schuljahresbeginn so einen Leitfaden haben, weiß ich nicht. Das ist Ihr Geheimnis, warum Sie den Mai- oder Juni-Antrag dann als Koalition nicht genutzt haben, zu sagen, nun macht endlich. Warum Sie bis in den Juli jetzt warten, das ist für mich auch sehr, sehr erstaunlich und eher nicht nachvollziehbar. Ich gehe ja davon aus, wenn wir uns Punkt II unter 2. dann anschauen – ich zitiere mal den Satz, den wir hier beschließen sollen: „Zudem sollen konkrete unterstützende Maßnahmen, wie etwa ein itslearning-Kurs, flankierend zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 als dynamisches Angebot entwickelt werden.“ –, also wer sich die Hose noch mit der Kneifzange anzieht, der glaubt, dass dieser Antrag jetzt dazu führt, also zum Schuljahresende, jetzt in den großen Sommerferien, alle nehmen ihren wohlverdienten Urlaub und im Ministerium wird jetzt wie wild gearbeitet, dass zum 1. August, zum Schuljahresbeginn, dann itslearning umgestellt und angepasst wird und dieser Auftrag erfüllt wird, also das glaubt doch kein Mensch! Ich gehe mal davon aus, das ist ein doppelter Rückenwindantrag, der eigentlich nur dazu dient, dass dann auf den Knopf gedrückt wird, dass das Ganze dann umgesetzt wird. Und da finden wir als Fraktion sehr praktikabel, dass nicht alle Bundesländer auch so einen Startschuss geben und dann es noch notwendig ist, dass der Landtag zu Selbstverständlichkeiten auffordert, sondern wir wollen da ein bisschen Tempo reinbringen. Und da muss ich sagen, Thüringen hat das ganz geschickt gelöst. Und zwar hat Herr Holter, der ist ja auch bekannt als Pragmatiker, in dem Sinne gesagt, warum soll ich so ein Prozedere durchlaufen, gute Dinge soll man übernehmen. Nordrhein-Westfalen hat so einen Leitfaden entwickelt, da bittet der mal um Amtshilfe, kann man im Grußwort auch nachlesen. Das hat nichts mit Plagiat zu tun, sondern man hat im Prinzip dann den Leitfaden aus Nordrhein-Westfalen übernommen und hat dann in der Danksagung geschrieben, wer sozusagen der Verfasser ist. Und der große Vorteil ist, jetzt haben die Schulen was, die können handeln, und zwar sofort. Deswegen haben wir Ihnen diesen Änderungsantrag vorgelegt, der nichts anderes beinhaltet, als dass wir einen ähnlichen Weg gehen sollen, dass wir eben nicht darauf warten, dass die Schulen schon selbst aktiv werden. Das ist auch gut. Das war ja jetzt am 12.07. nachzulesen, dass das Don-Bosco-Gymnasium jetzt die eigenen Aktivitäten hier startet und vor Ort mit seinen Schülern ganz klar schon sagt, wir handeln. Und insofern, um diesen Prozess auch zu komprimieren, werbe ich für unseren Änderungsantrag, dass wir einen ähnlichen Weg gehen. Und zeigen Sie da einfach Größe und sagen, ja, das, was die in Thüringen können, das können wir in Mecklenburg-Vorpommern auch. Alles andere können Sie dann sicherlich auch entsprechend weiterentwickeln, aber wir glauben auch, auch unter dem Gesichtspunkt Bürokratie, dass man – und deswegen der Änderungsantrag in dem neuen Punkt 7 –, dass im Rahmen der Kultusministerkonferenz wir aktiv werden und dass man bundeseinheitlich einen Rahmen schafft im Bildungsbereich. Ich glaube, Sie wären gut beraten, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen und durch unseren Antrag hier a) sozusagen in diesem Fall auch als Rückenwind mit Beschluss die Ministerin aufzufordern, dass sie das tut. Da wäre sie, glaube ich, gut beraten, dann federführend in Deutschland diese Initiative zu starten. Insofern haben wir den Änderungsantrag gestellt, um dann auch endlich noch mal offiziell den Startschuss zu geben, dass das Ministerium dann auch in die Umsetzung gehen kann. Wir hoffen auf Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Eine Zwei in Geschichte, Mathe und Informatik, eine Zwei minus in Ethik und Deutsch: Eine Abiturprüfung mit einem guten Ergebnis. Nur dass diese Prüfungen nicht von einer realen Person geschrieben wurden, sondern vom Chatbot ChatGPT. Computerlinguisten vom Bayerischen Rundfunk haben das Programm, das mittels Künstlicher Intelligenz … funktioniert, mit den diesjährigen bayerischen Abiturprüfungen getestet. Ergebnis: ChatGPT hätte bestanden.“ Aus dem „Hamburger Abendblatt“ vom 5. Juli 2023. Ich bin sehr dankbar, dass wir vor der Sommerpause und damit noch vor dem neuen Schuljahr zur Künstlichen Intelligenz diskutieren. Was KI bedeutet, haben wir heute jetzt schon mehrmals ausführlich gehört. Und wir müssen eindeutig feststellen, wir leben in einer Zeitenwende. Und ich finde es schon sehr spannend, wenn die Opposition – wir haben ja zwei Oppositionsredner gehört – gesagt hat, warum wir bis jetzt noch nichts getan haben. Ich kann Ihnen bloß sagen, in unserem Arbeitskreis und auch in der Fraktion diskutieren wir schon viele Monate. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wenn man das, (Torsten Renz, CDU: Seit 10 Jahren!) und wenn man das unbedingt, (Sebastian Ehlers, CDU: Seit 15 Jahren!) dieses Thema, platzieren wollte, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) hätte man als Opposition schon längst einen Antrag stellen können und das Thema besetzen können. Das habt ihr nicht gemacht. Also treibt nicht die Opposition, sondern sie hat nur geschlafen, das muss man ganz deutlich festhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich kann mich noch sehr gut an meine Anfangsjahre als Mathematiklehrer erinnern. Die Ministerin hat ja auch schon einiges gesagt. Zu Beginn der 80er-Jahre diskutierten wir noch sehr ausführlich über die Einführung des Taschenrechners. Vor- und Nachteile wurden wirklich intensiv und heftig diskutiert. Als junger Lehrer war ich natürlich absolut für den Fortschritt. Die Traditionalisten verteidigten natürlich ihren Rechenschieber mit der Überschlagsrechnung. Insbesondere wurde Wert auf diese Überschlagsrechnung gelegt. Und es war sehr spannend, das alles zu diskutieren. Später diskutierten wir die Einführung des grafikfähigen Taschenrechners. Vor einigen Jahren redeten wir dann über die Tablets und itslearning und jetzt spricht jeder von der Künstlichen Intelligenz. Wie soll nun mit der Künstlichen Intelligenz in der Schule umgegangen werden? Im Augenblick überlagern andere Diskussionen in der Schule. Ich denke dabei an die Gewinnung von Lehrkräften, ich denke dabei an die IT-Ausstattung an den Schulen. Ich denke dabei auch an die Umsetzung der Inklusion nach Augenmaß. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich denke dabei an die Sanierung von Schulen, und ich denke dabei auch an eine sichere und gute Schülerbeförderung. Wir werden aber alle ganz schnell feststellen, dass die KI immer mehr Fuß fasst in unserem Alltag. Sie bietet große Chancen, die wir sehr schnell nicht mehr missen wollen. Aber gleichzeitig wird die Einführung der KI auch Fluch werden. Fake News werden einfach und perfekt herzustellen sein. Ich denke da so an Bilder und Sprachnachrichten. Ich weiß nicht, wer intensiv die „WirtschaftsWoche“ liest, ich gucke mir die immer eigentlich sehr intensiv an, und in der letzten Ausgabe, in der 28. Ausgabe vom 07.07., stand zum Beispiel, in Deutschland haben wir extrem gute KI-Software-Ingenieure. Unsere Toptalente sind so gut wie die in Silicon Valley. Also da kann man schon sagen, da ist eine ganze Menge. Und die Hotspots Berlin und München, wissen wir ja, was da mit den Start-up-Unternehmen abgeht. Gleichzeitig haben wir, glaube ich, gestern in unseren Postfächern gehabt eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates: „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“. Beides interessant, empfehle ich auch mal zum Lesen. Umso wichtiger, denke ich, wird eine gesellschaftliche Diskussion sein, die wir auch führen müssen. Dabei sollte es nicht in erster Linie um Verbote gehen, sondern man muss wirklich offen die Vor- und Nachteile aufzeigen und diskutieren. Die Diskussionen müssen natürlich auch in den Schulen geführt werden und in den Lehrerzimmern, auch Elternabende, natürlich auch mit den Schülerinnen und Schülern. Künstliche Intelligenz kann jetzt schon mehr als Hausaufgaben und Referate, und die Wissensaneignung von morgen wird eine ganz andere sein. Das werden wir ganz schnell mitbekommen. Unsere Aufgabe als Bildungspolitiker ist es, darauf zu achten, dass die Schere zwischen Arm und Reich, zwischen bildungsnah und bildungsfern und zwischen Stadt und Land nicht größer wird. So sehe ich auch unseren gemeinsamen Antrag. Landespolitik muss über KI im schulischen Kontext umfassend aufklären, besonders auch die Möglichkeiten und Potenziale und damit auch über den Einsatz in der Schule. Es braucht zum neuen Schuljahr Leitlinien und Rahmenbedingungen, die eine verantwortliche Nutzung von KI in der Bildung sicherstellen. Dabei kann zum Beispiel auch auf die „Ethischen Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke“ der Europäischen Kommission vom Oktober 2022 zurückgegriffen werden, die europaweit in den Schulen zum Einsatz kam und auch ein Glossar zum Thema KI und Daten enthält – itslearning ist dabei eine gute Schulplattform und bietet beste Möglichkeiten. Und die Fortbildungen von Lehrkräften sind so zu organisieren, dass technische Kenntnisse erworben werden können, um pädagogische Konzepte zur Integration von KI in der Schule zu entwickeln. Es muss einen regelmäßigen Austausch zwischen Schule, Wirtschaft und Wissenschaft geben. Für meine Fraktion bedeutet das, dass es zum neuen Schuljahr eine erste Handreichung zu KI in Schulen geben wird. Dies soll aussagefähig, aber leicht verständlich sein, und das BM arbeitet intensiv daran. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Schulen heißt transparent, fair und ethisch verantwortungsvoll, bedeutet aber auch eine andere Form der Bewertung. Das dürfen wir hierbei nicht vergessen. Dieser Antrag ist bewusst so offen formuliert worden, da die Entwicklung der KI doch so rasant fortschreitet und dass, denke ich, auch jede Fraktion ohne Probleme diesem Antrag zustimmen kann. In der nächsten Zeit werden wir noch intensiv über diese Thematik reden. Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird die gesellschaftliche Diskussion in den kommenden Jahren prägen. Wir haben es heute auch schon mehrfach gehört. Sie wird gerade im Kontext Schule hoch emotional geführt werden. Davon können wir ausgehen. Und Traditionalisten werden hierbei auf KI-Freaks treffen und die Diskussionen werden spannend sein. Lassen Sie uns also im Interesse unserer Kinder ruhig, kontrovers, aber immer fair und leidenschaftlich, aber nicht beleidigend diskutieren. Wir sollten die Chancen sehen, aber die Risiken nicht außer Acht lassen. Mecklenburg-Vorpommern kann es sich nicht leisten, dieses Zukunftsbild in der Schule zu vernachlässigen. Zum Änderungsantrag der CDU: Wir können dem so weit zustimmen, aber es muss dann heißen, nicht gleich zu Anfang des Schuljahrs, sondern im Laufe des ersten Schulhalbjahres. Ich denke, auch diese Handreichungen und so weiter sollten auch mit den in den Schulen Praktizierenden diskutiert werden. Ich weiß, dass im Schulamtsbereich Neubrandenburg die Gymnasialschulleiter sehr intensiv jetzt darüber schon diskutiert haben. In anderen Schulamtsbereichen sieht es genauso aus. Also es gibt da schon eine ganze Menge. Und wie gesagt, wenn Handreichungen da sind, sollte man die teilnehmenden Personen auf jeden Fall in diesem Prozess mitnehmen. Und deswegen, Herr Renz, wir würden dem Änderungsantrag zustimmen, wenn es heißt, „im Laufe des ersten Schulhalbjahres“ und nicht „zum Schuljahresbeginn“. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Unruhe bei Thomas Krüger, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU)

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Jutta Wegner GRÜNE

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Oldenburg! Es ist vieles schon gesagt, eigentlich alles schon gesagt, nur nicht von mir. Ich will deshalb nicht meine ganze Rede jetzt hier zitieren, aber ich werde die Punkte, die uns besonders wichtig sind, noch mal hervorheben. Sie haben ein Thema auf die Tagesordnung gehoben, das absolut zeitgemäß ist und in dem uns zahlreiche Schüler/-innen wohl einiges voraushaben. Umso wichtiger, dass wir uns damit befassen. KI ist nicht nur im Alltag, sondern auch in den Schulen angekommen, umso wichtiger, diese nun darin fit zu machen. Wir begrüßen, dass Sie die Lehrkräfte durch Fortbildungen für dieses Thema besser aufstellen, würden uns aber gleichzeitig wünschen, dass zukünftig bereits in der Lehrkräfteausbildung entsprechende Inhalte vermittelt werden. Insbesondere der Bereich Data Literacy, also Datenkompetenz, und damit die Fähigkeit, Daten kritisch zu sammeln, zu bewerten und anzuwenden, sollte nicht nur Aus- und Fortbildungsbestandteil der Lehrer/-innen, sondern auch Inhalt des Lehrplans sein, denn Datenkompetenz ist die Schlüsselkompetenz, um datenbasierte KI wie ChatGPT zu verstehen, anzuwenden und zu bewerten. Sie umfasst ein breit angelegtes Bewusstsein unserer Gesellschaft dahin gehend, dass Daten unser tägliches Leben bestimmen und sie einen wesentlichen Beitrag zur Lösung einfacher wie komplexer Fragestellungen unserer Zukunft leisten können. Dieses Wissen ist unter anderem wichtig, um Diskriminierungen zu verhindern. Wenn eine KI nicht auf Daten zurückgreift, in denen Frauen gleichwertig vorkommen, wird sie diese auch nicht in ihren Ergebnissen berücksichtigen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern muss Datenkompetenz so schnell wie möglich in den Lehrplänen aller Schularten festgeschrieben werden. Und, Frau Oldenburg, Sie hätten festlegen müssen, dass ChatGPT gendern soll. Das kann das nämlich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Und das nächste Mal weiß ChatGPT auch, dass Sie das gegendert haben wollen, und dann bekommen Sie die Rede auch so. Für Schulen bedeutet der freie Zugang zu ChatGPT auch, dass sich Unterricht und Prüfungen verändern werden. Natürlich verwenden Schüler/-innen die KI, um Hausaufgaben zu machen und Übungsaufsätze zu schreiben. Die Aufgaben müssen also so gestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler interaktiv, kreativ und reflektiert mit der KI arbeiten. Wer weiß, wie KI funktioniert, und den Umgang mit ihr erlernt hat, kann sie für den eigenen Lernerfolg einsetzen. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, mit speziellen Aufgaben den Lernfortschritt einzelner Schüler/-innen zu unterstützen. Referate, Gruppenarbeiten und andere schulische Aufgaben werden durch den Einsatz von KI an Gehalt gewinnen und gezielt eingesetzt auch Chancen und Risiken für die Schüler/-innen erkennbar machen. Aber auch das muss erlernt werden. Der kritische Umgang mit KI ist das Wesentliche, was Schüler/-innen auf ihrem Weg mitnehmen müssen. Die Künstliche Intelligenz, auch das ist schon gesagt worden, wird eine Lehrkraft nicht ersetzen. Aber sie bietet Chancen. Als wichtiges Werkzeug kann sie aktiv und konstruktiv dem Unterricht nutzen, während sich die Lehrer/-innen vorrangig auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. So ist die KI ein bewährtes Mittel, um Lernschwierigkeiten zu identifizieren und passgenaue Hilfen anzuwenden. Sehen wir uns dafür zum Beispiel die Lernplattform bettermarks, ein adaptives Lernsystem, an. An circa 400 Schulen in Deutschland wird dieses bereits von Mathematiklehrer/-innen genutzt. Die Schüler/-innen lernen hier individuell und kindgerecht Mathe. Sie haben die Möglichkeit, sich jederzeit die Erklärungen in verschiedenen Formaten noch einmal anzusehen. Das motiviert zum Weitermachen. Dass bettermarks ab dem neuen Schuljahr auch von Schulen in M-V kostenlos genutzt werden kann, begrüßen wir deshalb und hoffen, dass Sie dieses Tool effektiv bewerben. Gleichzeitig wäre es wünschenswert, kontinuierlich die Lernwirksamkeit des gezielten Einsatzes der KI im Unterricht zu untersuchen und mit Studien zu begleiten. Das haben Sie in Ihrem Antrag bereits angedeutet und findet unsere Unterstützung. Insofern können wir den Antrag zusammenfassend nur unterstützen und stimmen ihm zu. Auch dem Änderungsantrag der CDU stimmen wir zu. Ich glaube auch nicht, dass das Schuljahr, dass der Schuljahresbeginn ein Problem sein wird, weil wir haben ja auch in den Reden voran gehört, dass Sie längst dabei sind und eigentlich nur noch die Unterstützung des Parlamentes brauchen, damit Sie das auf den Tisch legen können. Die Empfehlung, in Nordrhein-Westfalen zu gucken, sich also an Thüringen zu orientieren, halten wir für unbedingt begrüßenswert, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil wir müssen nicht immer überall das Rad neu erfinden. Und natürlich ist es wichtig, so, wie wir jetzt an den einzelnen Schulen anfangen und dann versuchen, ein landesweites Konzept, eine landesweite Handreichung zu erarbeiten, dass wir das Ganze auch für das gesamte Land, für die Bundesrepublik in der Kultusministerkonferenz umsetzen. Wir stimmen also auch dem Änderungsantrag der CDU zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass Software eigenständig schlüssige Texte formuliert, die kaum von denen eines Menschen zu unterscheiden sind, oder sogar Fotos erstellt werden können, die real eine fiktive Situation darstellen, das klang bis vor Kurzem wie Science-Fiction. KI hat uns gezeigt, es ist möglich. Die Fähigkeiten dieser generativen KI entwickeln sich rasant. Während die einen das Ende unseres Bildungswesens prophezeien, sehen andere die nächste Revolution für Wissen und Kompetenzen. Wir Freien Demokraten sehen vor allem Chancen für unser Bildungssystem. Wir sind der Meinung, ein Verbot der KI-Nutzung an den Schulen wäre fatal in seinen Auswirkungen auf die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Beim Lesen Ihres Antrages war ich dann aber doch etwas enttäuscht und verwundert angesichts der Unkenntnis und der Oberflächlichkeit, mit der Sie dieses hochkomplexe Thema angegangen sind. Seit Jahren arbeitet die EU zu diesem Thema. Seit September liegen der Abschlussbericht der Expertengruppe der Kommission für Künstliche Intelligenz und Daten in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie „Ethische Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke“ vor. Das alles hat eine hochkarätige Expertengruppe über einen längeren Zeitraum erarbeitet. Ab der Seite 26 finden Sie Schritt für Schritt beschrieben, wie man die KI in den Schulen datensicher und vertrauensvoll einführen und erproben kann. Und Sie versuchen hier, über ein halbes Jahr später, das Rad neu zu erfinden. Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren, über die ich mich am meisten gewundert habe. Erstens: Sie schlagen ernsthaft vor, der KI-Nutzung und Umsetzung in den Schulen mit analogen Maßnahmen wie Handreichungen für Lehrkräfte zu begegnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da fehlen mir schon die Worte. Diese Handreichungen sollen in Form von themenbezogenen Handouts an den Schulen verteilt werden, ein itslearning-Kurs zu Beginn des Schuljahres als dynamisches Angebot weiterentwickelt werden. (René Domke, FDP: Es gibt auch Polylux-Folien.) Ja. Zweiter Punkt: Fortbildungen. Sie schlagen Informationsveranstaltungen, Schulungen für die Lehrkräfte vor. Eine Frage nur am Rande, Frau Ministerin: Gehört das zu der messbaren oder nicht messbaren Zeit der Lehrkräfte? Aber zurück zu dem Antrag. Tatsächlich liegen die Schlüsselkompetenzen des 21. Jahrhunderts im Umgang mit digitalen Medien, Innovationstechnologie und IT-Sicherheit. Trotz großem Engagement sind nicht alle Lehrpersonen gut genug auf die Digitalisierung der Lehr-/Lernkultur vorbereitet. Hierzu gibt es aber Unterstützung vom Bund. Es werden Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Lernen und Lehren eingerichtet, die entsprechende Fortbildungen entwickeln und anbieten, zusammen mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen. Warum scheuen Sie sich, auch auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, und suchen nicht aktiv diese Vernetzung? Das Muster ist auffallend. Auch hier lieber eigenes Süppchen kochen, statt überregional und vernetzt denken. Drittens: KI umfasst eine große Zahl von Tools, die über den Bildungsbereich entwickelt wurden. Wenn wir über KI reden, dann bitte nicht nur über die generativen Tools. KI kann nämlich gewinnbringend für Diagnostik eingesetzt werden, sowohl vor dem Schuleintritt als auch während des Schulbesuchs, zum Beispiel durch Lehranalysen oder Personalisierung des Lernens. Schon jetzt sind viele KI-Anwendungen im Bildungsbereich nutzbar oder kurz vor dem Markteintritt. Hier liegt ein großes Potenzial, die Lehrkräfte zu entlasten und den Lernprozess stärker zu individualisieren. Das Gleiche betrifft das Schulmanagementsystem. Auch hier kann KI effektiv entlasten. Einige von den Tools, datenschutzkonform und datensparsam, stehen den Schulen zur Verfügung auf den Seiten der EU. Warum finden diese wichtigen Aspekte der KI keine Erwähnung in Ihrem Antrag? Vielleicht wäre das ein Weg, den akuten Lehrkräftemangel ein wenig zu rekompensieren, wenn sie von der Verwaltungsarbeit entlastet wären und die KI eine zusätzliche Unterstützung im Unterricht wäre. Statt konkrete Projekte oder Gesetzesvorschläge einzubringen, wollen Sie also Handreichungen ausarbeiten. Ich sage Ihnen mal, was hinter diesem Antrag steckt, denn meine Fraktion beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema: Sie wollen ein aktuelles Thema besetzen, haben aber keine Ideen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zusammenfassend kann ich sagen, Ihr Antrag zu KI in den Schulen war eine gute Idee, aber Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich würde hier für eine Überweisung stimmen, aber nicht in die Ausschüsse, sondern zurück in Ihre Fraktion zur gründlichen Überarbeitung und Nachbesserung. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Und zum Änderungsantrag der CDU: Auch den werden wir leider ablehnen, weil er den Antrag nicht besser macht und wir dem Antrag insgesamt einfach nicht zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst für die ja doch im Großen und Ganzen sehr konstruktive, gute Debatte bedanken. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Hier haben ja die unterschiedlichen Redner und Rednerinnen unterschiedliche Facetten, Aspekte, Anwendungsmöglichkeiten reingebracht. Ich glaube, wir haben einen relativ guten Überblick bekommen, was möglich ist und wo auch Gefahren liegen, und haben ja im Großen und Ganzen – so habe ich das wahrgenommen – hier eine Übereinkunft, dass das Thema wichtig ist und es gut ist, hier was zu machen. Ich möchte vielleicht noch mal mit Herrn Renz einsteigen. Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der hier eine Präzisierung vornimmt, also ein Best-Practice-Beispiel dann aus NRW. Das ist gut. Der Antrag kam ja relativ kurzfristig. Ich habe mir dieses Konzept auch mal angeschaut aus NRW, kann jetzt in der Kürze der Zeit nicht einschätzen, ob das der Goldstandard ist. Aber ich interpretiere Ihren Antrag jetzt auch nicht so, dass man sich sklavisch daran abarbeiten soll, sondern das ist, das legen wir hin, gucken uns das an und haben ja immer noch die Beinfreiheit, um da was zu machen. Auch der Vorschlag, auf der Ebene der Kultusministerkonferenz zu einheitlichen Regelungen zu kommen, ist sicherlich sinnvoll. Auch dem können wir folgen. Mein Kollege Herr Butzki hat ja schon was gesagt. Ein bisschen schwer tun wir uns mit der Zeitschiene, Anfang des neuen Schuljahres. Ich habe noch mal mit Herrn Scheidung, dem Staatssekretär, gesprochen, gefragt, ist das überhaupt ein realistisches Zeitfenster. Der meinte nach Rücksprache mit der Fachebene, dass das wahrscheinlich sehr sportlich wird, dass das Thema, also die Zeit nicht ganz gehalten werden kann. Und da hätte ich etwas Sorge, dass, wenn wir das so beschließen, Sie dann – dann auf der Grundlage zu Recht dann – hier stünden zum neuen Schuljahr und sagen, ja, wo bleibt das denn. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Also noch mal, weil ich kann ja keinen Änderungsantrag zu Ihrem Änderungsantrag machen, deswegen noch mal dafür werben, dass Sie das vielleicht etwas freier gestalten, diese Zeitschiene. Und dann können wir dem Änderungsantrag zustimmen. Ansonsten würden wir das nicht machen. Aber ich glaube, da kommen wir, (Torsten Renz, CDU: Jawoll.) oder hoffe ich, zusammen. Ja, noch mal zu den, na, ich will nicht sagen jetzt Vorwürfen, aber zu den Bemerkungen, dass wir ein bisschen spät dran sind. Also das finde ich dann auch spannend. Wir sitzen da, werden hier proaktiv tätig, das Ministerium kümmert sich, wir machen so einen Antrag, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, wir haben da gesessen.) und sich dann hinzustellen und zu sagen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) na ja, kommt alles spät, die anderen sind viel weiter, da gibt es das, das, das und das, auch da kann ich mich nur Herrn Butzki anschließen, hätte man ja selber mal einen Antrag stellen können. Dasselbe gilt für Frau Enseleit. Wenn Ihnen da Tausend Sachen irgendwie fehlen, hätten Sie ja auch einen Änderungsantrag stellen können. Und dass wir ja bereit sind, auch Änderungsanträge dann anzunehmen, (Zuruf von Sabine Enseleit, FDP) glaube ich, das haben wir ja gerade einmal gebracht. Daher haben Sie sich dann jetzt dafür entschieden, zu sagen, ja, na gut, das Thema Digitalisierung, das gehört uns, da gönnen wir den anderen nichts. Also da hätte ich mir einen konstruktiveren Ansatz gewünscht, was ja auch da deutlich wird, dass Sie eine Handreichung – also eine Handreichung kann man auch als PDF rausgeben. Das ist halt ein Begriff, eine Handreichung. So, das ist ja jetzt nicht so, dass wir da überall hingehen und jedem einen Ordner hinlegen, sondern das kann man auch durchaus digital machen und das wird auch auf beiden Wegen funktionieren. Und ich finde, da hat Frau Wegner einen deutlich produktiveren und freundlicheren Ansatz gehabt im Umgang mit dieser Antragsinitiative, möchte ich mich auch noch mal bedanken. Sie haben auch noch mal den Punkt Ausbildung deutlich angesprochen. Das hatte ich ja zum Ausgang meiner Rede auch noch mal zumindest angerissen. Das finde ich total sinnvoll, das zu machen. Aber wie gesagt, spielt – Stand heute – jetzt in dem Antrag keine Rolle und wir müssen mal gucken, wo wir das dann einfließen lassen. Lehrerbildungsreform steht ja eh an, wo das dann einfließen kann. Letztendlich hat das ja, würde ich denken, drei Dimensionen, der Umgang mit KI. Wir haben ja jetzt zum einen das Lernen mit KI, das Lernen über KI – also wie gehe ich damit um, was sind da die Chancen, die Risiken – und am Ende das Lehren mit KI. Und das muss sich dann früher oder später irgendwo auch in der Lehrerbildung abbilden. Ja, das ist im Wesentlichen das, was ich dazu sagen kann. Also ich habe hier eine hohe Einhelligkeit festgestellt. Wir haben den Antrag ja bewusst auch offen formuliert. Das ist ja auch so, das ist ein Thema mit einer hohen Volatilität, wo das, was wir heute beschließen, wahrscheinlich morgen schon nicht mehr wahr ist. Deswegen etwas allgemeiner gefasst, um da auch flexibel darauf reagieren zu können. Deswegen steht auch das eine oder andere, was man sicherlich hätte konkreter formulieren können, nicht so konkret drin. Und entsprechend, habe ich ja schon gesagt, ist das ein Aufschlag. Wir werden fortlaufend daran arbeiten, und ich denke, wir können das ja alle miteinander hier konstruktiv machen. Also an der Stelle vielen Dank! Ich gucke jetzt, ob da noch mal ein geänderter Änderungsantrag reinkommt, dann würden wir dem zustimmen. Und ja, vielen Dank für die Debatte und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Albrecht, Sie bestätigen ja noch mal diese enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, klar! – Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Herr Scheidung wird wahrscheinlich gleich angesimst und hat grünes Licht gegeben. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das sollten Sie wissen.) Das finden wir gut, und deswegen werden wir auch den entsprechenden Änderungsantrag, Drucksache 8/2422, zurückziehen und einen neuen Änderungsantrag stellen (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und auf die Argumente eingehen, was den zeitlichen Rahmen betrifft. Das ist ja der entscheidende Punkt, der geändert werden soll, sodass in dem Ursprungsänderungsantrag unter 1. zu Nummer 2 jetzt steht, ich lese oder ich sage die Passage, die gestrichen wird, „bis zum Beginn des neuen Schuljahres“ wird ersetzt „im Laufe des ersten Schulhalbjahres“ und dann „2023/2024 zu nutzen“, so, wie Herr Butzki das angeregt hat. Das ist der reine Beschlusstext, und wir kommen Ihnen entgegen. Und wir sozusagen sind auch sehr flexibel. Wir wollten uns tatsächlich enthalten, und das führt natürlich dazu, wenn Sie gute Initiativen jetzt aufnehmen von uns, dass wir dem Antrag dann in der Gesamtheit auch zustimmen können. Insofern sage ich auch, konstruktive Debatte. Zu dem, was wir gesagt haben, dass Sie reichlich spät dran sind, glaube ich, sind wir aber jetzt nicht aufgefordert worden, das zurückzunehmen. Das ist ein Fakt. Insofern machen wir jetzt gemeinsam Dampf in Richtung Zukunft. Insbesondere freue ich mich auch, dass wir dann an der Spitze der Bewegung stehen und über die Kultusministerkonferenz entsprechend versuchen, einheitliches Handeln, gemeinsames Handeln auf den Weg zu bringen als Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern, angestoßen durch die CDU-Fraktion in diesem Landtag. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Gestatten Sie mir nur eine Bemerkung, Herr Renz: Es wäre schön beim nächsten Mal, wenn Sie das Präsidium auch noch anreden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2338. Der vorliegende Änderungsantrag ist soeben durch den Antragsteller zurückgezogen worden. Dafür ist mündlich gerade eben ein neuer Änderungsantrag formuliert worden, über den ich jetzt zunächst abstimmen lasse. Wer also dem soeben mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag, der soeben mündlich vorgetragene Änderungsantrag, mit Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und AfD und Gegenstimmen durch die Fraktion der FDP angenommen. Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2338 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2338 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Ablehnung durch die Fraktion der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung zum Thema „Prävention statt Abhängigkeit: Jugendliche und der Umgang mit Drogen“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Prävention statt Abhängigkeit: Jugendliche und der Umgang mit Drogen Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die Drogenpolitik der Landesregierung ist gescheitert. Erst kürzlich stellten wir eine Kleine Anfrage zur Drogenprävention an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, und in dieser fragten wir, was unternimmt die Landesregierung nach dem Tode eines Kindes in Altentreptow, um die Drogenprävention in unseren Schulen auszuweiten. Mein Eindruck ist, Sie schauen zu, wie die Drogenvorfälle hier im Land ansteigen. Aber die zu beklagenden Todesfälle zweier Mädchen sind ein deutliches Warnsignal und ein trauriges Indiz für ein Scheitern der Drogenpolitik dieser Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Für uns als AfD Fraktion liegen die zu ziehenden Konsequenzen indes auf der Hand. So ist die Arbeit der Drogen- und Suchtberatung an Schulen und bei den freien Trägern finanziell und personell zu verstärken. Unterstützend befürworten wir einen weiteren Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung. Unverzichtbar ist zudem eine Ausweitung der polizeilichen Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen bei der Polizei mehr Fachpersonal, mehr Stellenaufwuchs und mehr Drogenspürhunde. Insbesondere sollten die wieder zentral und nicht dezentral untergebracht sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Druck auf kriminelle Drogendealer und die entsprechenden Clanstrukturen muss erhöht werden. Auch in der Landeshauptstadt Schwerin sind die Clanstrukturen zwar bekannt, sehenden Auges werden diese aber weitestgehend ignoriert und die kriminellen Machenschaften mehr oder weniger geduldet. Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, hat ein Drogenproblem, auch weil der nötige Druck und der politische Wille einer effektiven Drogenbekämpfung fehlen. Da ist es auch nicht verwunderlich, dass die Landeshauptstadt Schwerin bundesweit den traurigen Platz 2 belegt, was die Anzahl Alkohol- und Drogenabhängiger betrifft. Erst der dramatische Fall in Altentreptow hat dieses Thema wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt und zwingt Sie, meine Damen und Herren, zu einer Beachtung dieses massiven Problems hier im Land. Und diese Fragen müssen Sie sich hier stellen lassen: Warum blieben die Warnungen unbeachtet? Und warum wurde die Drogenprävention oft auf Sparflamme gehalten, meine Damen und Herren? In der Woche vor dem traurigen Tod der Schülerin gab es bereits Warnungen der Polizei vor Ausbreitung gefährlicher Drogen wie Ecstasy und anderer MDMA-Pillen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Es kam also nicht überraschend. Diese wurden von der Landesregierung jedoch augenscheinlich ignoriert. Erst nach dem tragischen Fall der Schülerin, also erst, nachdem es zur Katastrophe kam, waren die Forderungen einer besseren Drogenprävention plötzlich parat. Diese Haltung ist wahrlich als grob fahrlässig zu bezeichnen. Die Landesregierung hat seit Jahren die Drogenbekämpfung vernachlässigt. Immer wieder gab es Klagen und Beschwerden über die unzulängliche Ausstattung von Sucht- und Drogenberatungsstellen in unserem Land. Mehrfach hat uns unser gesundheitspolitischer Sprecher auch im entsprechenden Sozialausschuss angemahnt, und auch mehrfach haben wir Änderungsanträge in den letzten Haushalten diesbezüglich gestellt, meine Damen und Herren. Uns wurde von der Landesregierung auf Nachfrage mitgeteilt, es gebe nach Auffassung selbiger genug Angebote der Suchtberatung in Mecklenburg-Vorpommern und die Landesregierung sehe daher keinen Anlass zum geforderten Ausbau der Suchtberatung. Jahrelang, meine Damen und Herren, waren Sie der Auffassung, eine Erhöhung der finanziellen Mittel im Bereich der Drogenprävention sei nicht akut. Das, meine Damen und Herren, ist fatal. Wir als AfD möchten das ändern. Und schon bei den kommenden Haushaltsberatungen werden wir eine Aufstockung der Mittel zur schulischen, ambulanten und polizeilichen Drogenprävention beantragen, einschließlich der Ausweitung der dafür vorgesehenen Studienpläne. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Schauen Sie sich einfach mal um in den psychiatrischen Stationen und Kliniken des Landes M-V! Da finden Sie die Kollateralschäden Ihrer Drogenpolitik, wenn man es so bezeichnen möchte: Kokainpsychosen, Amphetaminpsychosen und die Cannabispsychosen. Diese drogeninduzierten Psychosen schaffen ein Anwachsen von Halluzinationen, Wahnvorstellungen. Starke Erregungszustände führen zu einem nachhaltigen Realitätsverlust. Der Preis für einen kurzen Kick kann das Leben dauerhaft durch eine Psychose zerstören. Und wären die Probleme in unserem Land nicht schon groß genug, plant die Landesregierung die legale Zulassung weiterer Rauschmittel wie Cannabis. M-V soll zu einer Modellregion des lokalen Drogenkonsums werden – ein fatales Signal jeglicher Vernunft zuwider. Gerade bei jungen Menschen ist die Gefahr groß, dadurch an einer Schizophrenie zu erkranken. Doch unbeirrt aller Warnungen will die rot-rote Regierung dieses erwiesenermaßen gesundheitsschädliche Zeug bald zum Verkauf und Anbau in Mecklenburg-Vorpommern freigeben. In einer Legalisierung sehen wir eine staatlich geförderte Kindeswohlgefährdung. Es ist doch seit Jahren bekannt, dass Cannabis die Einstiegsdroge Nummer eins ist, meine Damen und Herren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist nicht der Fall! Alkohol ist es.) Ausgerechnet unser schönes Mecklenburg-Vorpommern wollen maßgebliche Politiker zu einer sogenannten Modellregion für den legalen Konsum von Cannabis machen. Ja, natürlich, Alkohol ist auch Einstiegsdroge, keine Frage, aber müssen wir dann die Einstiegsdrogen auch noch verbreitern, indem wir das andere, was schädlich ist … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nein, es geht um Entkriminalisierung.) Da komme ich zu, da komme ich zu, zur Entkriminalisierung, weil auch das ist ein Ammenmärchen. Sie, meine Damen und Herren, wollen also den Drogenkonsum freigeben, aber gleichzeitig den Bürgern vorschreiben, was sie zu essen haben. Man denke da nur an Zucker, an Verbot der Werbung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich hoffe, dass Sie angesichts der hohen Suchtzahlen in Mecklenburg-Vorpommern und dem tragischen Todesfall Ihre Drogenpolitik grundlegend überdenken und besonnen von einer staatlich initiierten Freigabe weiterer Drogen absehen, meine Damen und Herren. Das Argument, Mecklenburg-Vorpommern mit seinen ländlich geprägten Regionen ohne urbane Zentren biete sich als Experimentierfeld an, ist falsch, absolut falsch, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, blicken Sie in die Niederlande, dann können Sie erkennen, was aus Mecklenburg-Vorpommern werden kann, wenn Sie Drogen freigeben! Ein reger Drogentourismus würde einsetzen und unsere einheimische Bevölkerung bedrohen. So machen Sie aus M-V ein Mekka der Drogenkriminalität. Belgien und die Niederlande zählen schon heute zu den Hauptumschlagplätzen in Europa. Drogenbanden haben durch die Legalisierung von Cannabis in den Niederlanden riesige Netzwerke aufgebaut und nutzen diese für den illegalen Kokainhandel – ein Mekka der Drogenkriminalität. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Wer meint, wie zum Beispiel der SPD-Abgeordnete Professor Northoff, durch eine weitere Freigabe von Drogen sei die Polizei zu entlasten, der irrt – Herr Professor, Sie werden in der dpa-Meldung mit den Worten zitiert: „… bringt die“ Cannabisfreigabe „eine Arbeitserleichterung für die Polizei und Justiz“, wobei Sie da kein Fragezeichen setzen, sondern eine Arbeitserleichterung fahrlässig unterstellen –, denn das pure Gegenteil ist leider der Fall. Wenn wir diese Modellzentren haben und die Freigabe, werden wir trotzdem den illegalen Handel nicht eindämmen, weil insbesondere Kinder und Jugendliche, die Cannabis konsumieren, sind ja davon ausgenommen. Und deswegen werden wir den Schwarzmarkt weiter haben, deswegen werden wir den illegalen Handel weiter haben. Wir werden, wir werden nur … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es gibt auch positive Erfahrungen, zum Beispiel in Portugal, gänzlich anders.) Da können Sie ja dann, da können Sie, können Sie ja dann nachher dazu Stellung nehmen. Deswegen fährt der Innenausschuss ja nächstes Jahr nach Portugal mit einer Ausschussreise. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Deswegen?) Und da werden wir uns dann davon überzeugen können. Also, meine Damen und Herren, durch eine Freigabe von Betäubungsmitteln steigen natürlich nicht nur die gesundheitlichen Risiken, sondern auch die Kriminalitätsrate steigt, wie eben erläutert. Viele Studien liefern eindeutige Belege, dass Cannabiskonsum vor allem bei jungen Menschen die Gefahr erhöht, an einer Schizophrenie zu erkranken. Besonders problematisch ist der Cannabiskonsum in der Pubertät. So steigen schizophrene Halluzinationen, Panikattacken und wahnhafte Wahrnehmungsstörungen an. Durch die Freigabe von Marihuana explodiert die Zahl der Drogengeschädigten und die damit einhergehenden Drogen indizierten Psychosen. Es stellt die schon jetzt überlasteten therapeutischen Dienste von Kliniken vor unlösbare Probleme. Daran können Sie erkennen, meine Damen und Herren, wie absurd auch die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herr Domke, ist, der meint, durch eine weitere Legalisierung von Cannabis könnten Haushaltsmittel eingespart werden, und frohlockt, es könnte sogar zu einer Steigerung der Staatseinnahmen führen. Nein, Herr Domke, dem ist nicht so! Wir müssen den Druck auf der Straße und vor allen Dingen auf die Dealer erhöhen. Während der Staat während der Corona-Pandemie die Muskeln hat spielen lassen und keine Kontrolle zu viel oder unmöglich war, beobachten wir, wie eingangs erwähnt, einen lustlos geführten Kampf gegen Drogenkriminalität und den dahinterliegenden Strukturen. Zwar können Strafen alleine den Erwerb und Handel nicht stoppen, aber die konsequente Anwendung von Recht und Gesetz erhöht das persönliche Risiko, schreckt potenzielle Neukonsumenten teilweise ab und erhöht den Druck auf kriminelle Subjekte. Unsere Polizisten brauchen die dafür notwendigen Mittel: mehr Personalaufwuchs, den Auftrag und die Kompetenz. Dazu brauchen sie den Rückhalt in der Politik, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau!) Den ersten Aufschlag haben wir heute hier im Plenum mit dieser Aussprache gemacht, dafür zu sorgen, dass nicht einfach wieder in den Alltagsmodus gewechselt wird, dass Sie sich, meine Damen und Herren, hier heute mit diesem Thema auseinandersetzen müssen und hier im Hohen Hause des Landtages darüber debattieren und weiter eine breite Öffentlichkeit herstellen. Noch liegt es in Ihren Händen, meine Damen und Herren, richtige Entscheidungen zu treffen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Umstand, der zur Anmeldung dieser Aussprache geführt hat, ist tragisch und schockierend, und bevor ich mit meinem inhaltlichen Teil meiner Rede starte, möchte ich deshalb der Familie des 13-jährigen Mädchens aus Altentreptow auch aus diesem Hohen Haus heraus noch einmal ausdrücklich mein Beileid bekunden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist es ein großes Anliegen, Ihnen und der Öffentlichkeit aufzuzeigen, wo und in welchem Rahmen die Präventionsarbeit im Land bereits mit viel Anstrengung auf die Jugend zugeht, sie unterstützt und für sie als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung steht, aber auch gemeinsam zu überlegen, was wir besser machen können, wie wir junge Menschen mit den Angeboten auch erreichen. Einer der wichtigsten Partner ist dabei unsere mit Landesmitteln geförderte Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen, kurz LAKOST MV. Als kompetente Expertinnen und Experten bieten sie unter anderem moderne Angebote an, die Kinder und Jugendliche direkt in ihrer Lebenswelt abholen. Hierzu gehören zum Beispiel ein App basiertes interaktives Angebot zur Drogenprävention, aber auch Programme, die sich mit Suchtprävention in der Berufsausbildung beziehungsweise der Ausbildung beschäftigen, eigene Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher zu Suchtthemen. Aber auch direkt vor Ort, in den Kommunen unseres Landes fördern wir als Land die Präventionsarbeit. So erhalten die zwei kreisfreien Städte und Landkreise jährlich eine zusätzliche Förderung, um die Arbeit der regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprävention zu unterstützen. Maßnahmen, die sie umsetzen, sind beispielsweise das Projekt „Suchtprävention Intensiv an der Schule“ im Landkreis Vorpommern-Rügen oder die Ausbildung angehender Lehrkräfte zu Schulischen Suchtpräventionsfachkräften im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Programme des LAKOST und die Förderung der Kommunen sind dabei zwei der eher klassischen Beispiele, wie wir Drogenpräventionsarbeit ausgestalten. Darüber hinaus nähern wir uns dem Thema aber auch mit einem weiteren Blickwinkel. Mit dem neuen und durch uns geförderten Programm KipsFam für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien werden im Falle von suchterkrankten Eltern auch die Kinder der Familie in den Blick genommen und systematisch unterstützt. Ihnen werden passende Therapien oder Behandlungsmöglichkeiten angeboten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist alles Nachsorge, was Sie da erzählen. Vorsorge!) um das Risiko zu verhindern, dass auch sie in Zukunft eine Abhängigkeit entwickeln. Und damit ist es Vorsorge. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn die Eltern schon davon betroffen sind, ist es Nachsorge, es ist nicht mehr Vorsorge.) Denn Kinder, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, haben ein deutlich höheres Risiko, ebenfalls zu erkranken. Genauso gibt es nun seit Kurzem für Personen, die bereits an einer Drogensucht leiden, ein neues Drug-Checking-Modellprojekt der Caritas in der Hansestadt Rostock. Es soll Drogenkonsumenten zum Testen ihrer Substanzen ermutigen (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und damit Überdosierungen vermeiden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja erbärmlich.) Aufklärung direkt bei der besonders relevanten Zielgruppe ermöglichen (Petra Federau, AfD, und Thore Stein, AfD: Oh! Oh!) und dient zugleich als eine Art Frühwarnsystem für die Art von Drogen, die im Land zirkulieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, dann ist es ja gut.) Sehr geehrte Damen und Herren, die Themen Prävention, Aufklärung und Sucht haben auch auf unterschiedliche und vielfältige Weise Einzug in die Schulen unseres Landes gefunden. Zu den dort ergriffenen Maßnahmen gehört, dass Lehrerinnen und Lehrer bereits seit 2007 Handlungsempfehlungen zur Sucht- und Drogenprävention an die Hand gegeben bekommen und dass Drogen und Suchtprävention fester Bestandteil des Fachunterrichts sind. Berücksichtigung finden diese Themen aber nicht nur im Biologieunterricht, sondern auch in weiteren Fächern und Lernbereichen, im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht, auch in außerschulischen Veranstaltungen. Einer der wichtigsten Partner für diese Veranstaltung ist dabei ebenfalls wieder die LAKOST MV. Auch von Extern können Lehrerinnen und Lehrer Unterstützung bekommen, und eine Vielzahl der Schulen im Land arbeitet so bereits direkt vor Ort mit weiteren Akteurinnen und Akteuren zusammen, darunter zum Beispiel die Ordnungs- und Gesundheitsämter, die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, die Sucht- und Drogenberatungsstellen und die Kommunalen Präventionsräte. Jede Schule kann außerdem bei Bedarf Unterstützungs- und Beratungsangebote durch die Beratungslehrer/-innen für Gesundheitsförderung und Prävention an den staatlichen Schulämtern erhalten. Auch die Schulsozialarbeit gewinnt weiter an Bedeutung, weil hier alle jungen Menschen erreicht werden können. In diesem Bereich haben wir aus meinem Haus heraus zuletzt eine besonders erfreuliche Nachricht verkünden dürfen, denn die Schul- und Jugendsozialarbeit der Kommunen wird in den kommenden sieben Jahren nun mit über 96 Millionen Euro gefördert. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der vorherigen Förderperiode. Den jungen Menschen in unserem Land kommt dies also unmittelbar zugute. Mit der Landesförderung erhalten die dafür zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte nämlich die Planungsgrundlage, um Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter tarifgerecht zu bezahlen und weitere Stellen an den Schulen zu schaffen. Wie uns das Innenministerium mitgeteilt hat, können wir im Land auch im Rahmen der polizeilichen Prävention auf 68 Mitarbeitende setzen, von denen 17 Personen auch ganz speziell für den Bereich der Suchtprävention zuständig sind. Ihre Arbeit zielt darauf ab, einem möglichen Risikoverhalten entgegenzuwirken. So gibt es auch ein eigenes Modul mit dem Titel „Drogenprävention mit Jugendlichen“, das sich an Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse und Berufsschulen richtet. Im vergangenen Jahr konnten in diesem Rahmen an 255 Veranstaltungen 3.962 Jugendliche und 944 junge Erwachsene erreicht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen Jahr gab es 11 polizeilich bekannte Rauschgifttodesfälle bei uns im Land. Auch wenn das weniger sind als noch im Jahr zuvor, in denen 20 Todesfälle erfasst wurden, sind es weiterhin 11 zu viel. Einen hundertprozentigen Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor dem Kontakt mit legalen und illegalen Drogen wird es nicht geben, aber was wir tun können und was wir als Landesregierung auch häuserübergreifend bereits tun, ist, präventive Angebote, Möglichkeiten zur Aufklärung und Anlaufstellen zu schaffen. Wir können Erwachsene in entsprechenden Positionen wie Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern schulen, und wir können gemeinsam mit einem breiten Netz an Akteurinnen und Akteuren im Land auch weiterhin ein Umfeld schaffen, in dem wir individuelle Schutzfaktoren fördern, Risikoverhalten entgegenwirken und Angebote schaffen, in denen die Jüngsten Unterstützung und Aufklärung finden. Daran gilt es, in den kommenden Jahren weiterzuarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Herrn Brigadegeneral Uwe Nerger plus Gäste. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind. Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist so, der tragische, oder man muss vielleicht auch eher sagen, der dramatische Tod der 13-Jährigen aus Altentreptow hat es uns noch mal deutlich vor Augen gebracht, welche Konsequenzen der Umgang mit Drogen haben kann, und hat auch die Diskussion in der Gesellschaft in diesem Land noch einmal deutlich verschärft. Insofern bin ich ganz dankbar, dass wir uns dazu heute austauschen können. Ich will an dieser Stelle aber auch gleich die Gelegenheit nutzen, so wie Sie auch, Frau Ministerin, im Namen von der CDU-Fraktion noch mal deutlich zu machen, wie groß auch die Anteilnahme unsererseits für die Familie ist, und würde gerne auch an dieser Stelle noch mal unser aufrichtiges Beileid aussprechen wollen. Ich habe aber gleichzeitig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ich habe aber gleichzeitig großes Vertrauen darin, dass die Ermittlungsbehörden den Fall aufklären werden, und zwar so aufklären werden, dass wir daraus auch die notwendigen Schlüsse ziehen können. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen uns, dass die Zahl der Drogentoten weiter ansteigend ist. Sie haben auf das Land Mecklenburg-Vorpommern reflektiert, Frau Ministerin, ich will den Blick noch mal deutschlandweit zusätzlich schärfen, und zwar 1.990 Drogentote im Jahr 2022. Das ist ein Plus von neun Prozent und es ist ein 20er-Jahre-Hoch. Und diese bedauerliche Entwicklung zeichnet sich gleichzeitig auch bei Kindern und Jugendlichen ab. Und ebenso ist auch nach den Angaben der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht unter Jugendlichen seit dem Jahr 2012 ein kontinuierlicher Anstieg des Konsums illegaler Drogen zu verzeichnen, am häufigsten weiterhin Cannabis bei den 12- bis 17- Jährigen. Es zeigt, dass der Konsum von Cannabis bereits jetzt so weit unter den Jugendlichen verbreitet ist, und ich befürchte, dass die geplante Legalisierung von Cannabis durch die Bundesregierung einen weiteren Anstieg produzieren wird. Und dabei geht es weniger – das will ich an dieser Stelle noch mal sagen – um die Frage der Verfügbarkeit, sondern gleichzeitig auch und viel mehr um das Zeichen der Verharmlosung, das mit der Legalisierung einhergeht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und entsprechende Warnungen, meine Damen und Herren, gibt es ja von den Verbänden der Kinder- und Jugendärzte, der Apotheken, dass mit der Legalisierung von Cannabis auch ein zunehmender Konsum bei Jugendlichen einhergehen wird. Und an dieser Stelle verweise ich auf die USA, wo sich seit der Legalisierung von Cannabis der Konsum unter Jugendlichen verdoppelt hat. Die Folgen des Konsums sind vor allem in diesen Altersgruppen höchst problematisch, insbesondere mit Blick auf strukturelle und funktionelle Veränderungen im Gehirn. Die geplante Legalisierung von Cannabis ist daher aus unserer Sicht ein Schritt in die komplett falsche Richtung und abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das, was von Ihnen gerade hochgelobt worden ist, Frau Ministerin, nämlich die Bereitstellung von sogenannten Drug-Checking-Stellen (Nikolaus Kramer, AfD: Wahnsinn!) und die Einführung dessen wird von uns natürlich politisch – aber auch persönlich, das gebe ich zu, in meinem eigenen Interesse – abgelehnt. Problematisch ist nämlich das Signal, welches damit davon ausgeht. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Ich befürchte, dass der Drogenkonsum damit weiter, noch weiter verharmlost wird, (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) indem man nämlich sogenannte Sicherheit suggeriert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Und gerade bei Jugendlichen ist zum Teil eine zunehmende Sorglosigkeit bei dem Thema „illegale Drogen“ festzustellen. Vielmehr müssen wir da aus meiner Sicht die Präventionsangebote weiter stärken. Auch wenn es ohne Frage bereits eine ganze Reihe von Angeboten gibt – Sie haben darauf hingewiesen, darauf will ich nicht noch mal im Einzelnen eingehen –, gibt es offenkundig weiteren Handlungsbedarf. Dazu müssen selbstverständlich auch weitere Angebote auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Und ein zweiter Schritt besteht in der Stärkung der Suchthilfe. Offenkundig ist es durch die Einführung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes und der daraus resultierenden finanziellen Neustrukturierung zu einer Kürzung der Förderung in diesem Bereich gekommen. Nicht Schwächung, sondern deutliche Stärkung der Finanzierung dieser Bereiche ist geboten, und zwar jetzt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Hier besteht also ein weiterer Handlungsansatz, und zwar unabhängig davon, wer originär in der Landesregierung dafür zuständig sein sollte. Es sollte im landesweiten Interesse sein, dass die Angebote der Suchthilfe und Suchtprävention weiter nach oben gefahren werden. Bei allen staatlichen Angeboten sehen wir natürlich auch die Eltern in der Pflicht, ihre Kinder über die Gefahren von illegalen Drogen aufzuklären. Und ich bin mir sicher, der größte Teil der Eltern tut dies auch hier, doch gilt es auch hier weiter zu sensibilisieren. Und dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir bei allen Anstrengungen nicht unterbinden können, dass Kinder und Jugendliche in den Kontakt mit legalen oder illegalen Drogen kommen können. Und wichtig ist dann, dass die Kinder und Jugendlichen wissen, welche gefährlichen Folgen der Konsum haben kann. Mit der aktuellen Drogenpolitik der Bundesregierung befürchte ich jedenfalls, dass die verharmlosenden Signale in die Irre führen werden. Stattdessen müsste doch selbstverständlich klargemacht werden, dass der Konsum von Drogen gesundheitsgefährdend und im schlimmsten Fall sogar tödlich sein kann. Und ich will mit dem Bundesverfassungsgericht von der letzten Entscheidung, die kürzlich ergangen ist, ganz kurz noch mal reflektieren, ein Recht auf Rausch, meine Damen und Herren, lässt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht ableiten. Also kommen Sie mir bitte nicht damit! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der schockierende Tod der Mädchen ruft auch bei uns in der Fraktion DIE LINKE tief empfundene Anteilnahme hervor, und ich bin sehr dankbar, dass Sie, Frau Ministerin, und Sie, Frau Hoffmeister, zumindest darauf eingegangen sind. Und wir sind Ihnen dankbar für diese Worte und möchten das an dieser Stelle auch unsererseits bekräftigen. (Beifall vonseiten der Faktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zugegebenermaßen, zugegebenermaßen war ich erstaunt über die Themensetzung der AfD „Prävention statt Drogen“. Gefällt mir der Slogan? Und ich war neugierig, ob sich bei Ihnen ein Sinneswandel ergeben haben könnte. Aber, Herr Kramer, Sie haben, außer, dass Sie zweimal das Wort „Prävention“ in den Mund genommen haben, und einmal im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Geld – darüber werde ich auch noch reden –, haben Sie im Grunde genommen das komplette AfD-Programm der Repression auf diesem Gebiet abgespult. Sie haben über Dealer gesprochen, über Strukturen und über Repressionen, aber Sie haben an keiner Stelle mal den Blick – also das kam so zumindest hier zum Ausdruck –, den Blick auf die Konsumentinnen und Konsumenten geworfen. Und das ist doch eine ganz entscheidende Frage, die da beachtet werden muss. (Petra Federau, AfD: Das 13-jährige tote Mädchen.) Also, sehr geehrte Damen und Herren, Drogenkonsum ist ein zunehmendes und deshalb ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Der Konsum und vor allem der missbräuchliche Konsum legaler Drogen, Spielsucht und natürlich illegale Drogen sind Ursache für viel persönliches Leid, aber auch für gesellschaftliches Potenzial, das gebunden wird, wenn wir allein an die Behandlung der Folgen denken. Die zentrale Frage in Bezug auf unser heutiges Thema aber lautet doch: Warum konsumieren Kinder oder Jugendliche Drogen? Ich sage immer wieder, Sucht kommt nicht von Drogen, hat andere Hintergründe, und die Einnahme von Rauschmitteln hat eben Hintergründe, die es zu beleuchten gilt. Es wird immer jene geben, die aus purer Neugier handeln, aus einer Gruppendynamik oder für die der Kick eine Rolle spielt. Ganz oft ist der Konsum aber auch eine Form von Selbsttherapie. Depressionen, soziale Ängste, ein unruhiges, vielleicht sogar gewaltvolles Elternhaus, Versagensängste und so weiter – dann betäuben sich die Kiddies mit den Drogen und einmal süchtig entwickelt sich dann eine eigene Dynamik, bei der der Konsum beziehungsweise die Befriedigung der Sucht mehr und mehr in den Vordergrund tritt und den Charakter dominiert. Dann spielen auch Beschaffungskriminalität und andere Dinge eine Rolle. Die erste Frage muss also immer lauten: Warum hat sich die Person den Drogen zugewandt? Hätte man mit mehr Achtsamkeit, Hilfen und Angeboten präventiv etwas tun können? (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Die zweite Frage lautet: Welchen Charakter hat der Umgang mit Drogen? Betrachten wir es als eine ordnungspolitische Maßnahme, gehen repressiv gegen Dealer und Konsumenten vor (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) und versuchen, die Drogen an sich auszumerzen? (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) Ja, das ist – auf Bundes… und hier auch deutlich geworden – Ihre Strategie. Oder betrachtet man es als eine gesundheitspolitische Aufgabe und legt den Fokus auf Prävention (Nikolaus Kramer, AfD: Auch das!) und die Vermeidung von Todesfällen (Nikolaus Kramer, AfD: Auch, auch!) oder schweren Suchterkrankungen? (Nikolaus Kramer, AfD: Eine Verknüpfung von beidem, Herr Koplin.) Konservative Kräfte neigen eher zu Ersterem, was selten funktioniert. Süchtige lassen sich auch nicht abschrecken. Die Sucht nicht zu befriedigen, scheint schlimmer als die Aussicht auf Gefängnis, zumal viele Drogenkarrieren im Gefängnis erst so richtig Fahrt aufnehmen. (Nikolaus Kramer, AfD: Ach?!) Da scheinen Prävention und Therapie sinnvoller. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie geht das denn?) Es gibt sogar Ansätze, die die Sucht akzeptieren und den Fokus darauf legen, dass die Menschen zu humanen Bedingungen ihre Substanzen konsumieren können und gewährleisten, dass es sauberer Stoff ist. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Hier kann man zum Beispiel auf den Drogen-Kontaktladen verweisen. Es gibt auch Städte, in denen zum Beispiel Heroinsüchtige hochreines Heroin in fein säuberlichen Kliniken bekommen. Die gehen da in regelmäßigen Abständen hin, bekommen ihren Stoff und gehen wieder. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Waren Sie schon mal in Frankfurt, am Main, meine ich, am Bahnhof?) Das holt die Leute nicht von der Sucht runter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da können Sie die Auswirkungen direkt sehen.) stoppt aber wenigstens den oft durch Verschnitte ausgelösten körperlichen Verfall und frühzeitigen Tod und die illegale Beschaffung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Interessant ist ein Blick nach Portugal, deswegen vorhin auch mein Zwischenruf. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee, fahren Sie mal nach Frankfurt! Das ist viel interessanter.) Wenn ich mich richtig erinnere, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder in Hannover zum Bahnhof. Das geht auch.) haben die es im Zuge der Umstellung ihrer Drogenpolitik geschafft, die Zahl der Drogentoten zu halbieren. Auf jeden Fall gibt es gute Best-Practice-Beispiele, denen wir uns zuwenden sollten. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Eine Facette dieser Debatte um Drogenkonsum ist natürlich die aktuelle um die Legalisierung von Cannabis. Einstiegsdroge Nummer eins und viel besser geeignet, um die eingangs erwähnte Selbsttherapie zu starten, ist und bleibt, meine Damen und Herren, aber der Alkohol. Wer also den Kontakt mit weichen Drogen in diesen Zusammenhang mit härteren Substanzen und Suchterkrankungen setzt, müsste eigentlich da ansetzen. Auch hierzu gibt es eindeutige Studienlagen. Eine Nulltoleranzpolitik wird aber immer scheitern. Alkohol zu verbieten, das wäre genauso unsinnig. Es geht eher darum, ein Bewusstsein zu schaffen und einen verträglichen Konsum hinzubekommen sowie sein Limit zu kennen. Es ist ja im Übrigen ziemlich schräg, wir haben – einige, glaube ich, bis halb zwei – feuchtfröhlich gefeiert und heute reden wir über Sucht und Drogen und Prävention. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, welche Positionen zur Drogenpolitik hat DIE LINKE? Wir wollen eine liberale und aufgeklärte Drogenpolitik in Deutschland. Drogen sind eine Alltagserscheinung. Der Alkoholmissbrauch ist ein gesellschaftliches Problem. Die Unterscheidung in legale und illegalisierte Substanzen ist willkürlich. Drogen sowie deren Missbrauch können zu schweren gesundheitlichen, sozialen und materiellen Problemen führen, wie wir wissen. Wir treten daher für eine rationale und humane Drogenpolitik ein, was eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums und langfristig eine Legalisierung von Drogen beinhaltet. Das bedeutet die Entkriminalisierung der Abhängigen und die Organisierung von Hilfen und einer legalen und kontrollierten Abgabe von Drogen an diese. Im Grundsatz wollen wir eine Gesellschaft, die nicht auf Strafe und Repression gegen Drogenkonsumentinnen und -konsumenten setzt, sondern mit Prävention und Aufklärung dem Drogenmissbrauch vorbeugt. Auch aus diesem Grund haben wir dem Landtag in dieser Woche den Beschlussvorschlag „Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung und Prävention“ vorgelegt. Er ist ja hier behandelt worden. Darin geht es um eine wissensbasierte, systematisch entwickelte Präventionsarbeit auf allen gesundheitlichen Gebieten. Die Kinder und Jugendlichen sind hierbei ganz besonders im Fokus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist eigentlich mit den Eltern, Herr Koplin?) Frau Ministerin Drese hat vorhin deutlich gemacht, was an präventiver Arbeit an Schulen geleistet wird. Das ist beachtlich, verdient unsere Anerkennung und wir werden das stärken, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und im Weiteren ist ja auch von Frau Ministerin darauf verwiesen worden, dass die Jugend- und Schulsozialarbeit finanziell noch mal deutlich gestärkt wird. Das ist auch notwendig. Erst vor ein paar Tagen gab es einen sehr nachdenkenswerten Artikel im „Nordkurier“ über die Arbeit von Streetworkerinnen und Streetworkern in Neubrandenburg, überschrieben mit „Präventionsarbeit wurde kaputtgespart“. Also das macht was mit uns, das macht auch was mit mir. Da gab es an dieser Stelle die Antwort. Und wir werden im September uns den Haushalt vornehmen, und wir müssen auch darüber reden, und das werden wir auch, wie unterstützen wir die Sucht- und Drogenberatungsstellen in unserem Land. Die sind enorm gefordert – allein alles, was mit Internetsucht, Spielsucht zu tun hat, aber eben das Thema, was uns heute umtreibt. Und diejenigen, die da aktiv sind, die auch den Anspruch haben, in die Schulen zu gehen, verdienen unsere Unterstützung, und sie brauchen uns, und wir brauchen sie im Interesse der Menschen in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich bin überzeugt, nicht nur durch diese dramatischen Ereignisse in jüngster Zeit in Altentreptow und auch im Land Brandenburg, Lehrerinnen und Lehrer sind sensibilisiert und die machen sich sehr wohl einen Kopf. Und über die Projekte ist hier gesprochen worden, aber Lehrerinnen und Lehrer sind keine Suchtberaterinnen und Suchtberater. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Gerade deshalb müssen wir Letztgenannte genauso unterstützen und ihnen die Arbeit erleichtern, weil wir dieses gesellschaftliche Problem vor Augen haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch unsere Fraktion schließt sich der Anteilnahme für die Familie in Altentreptow an. Aber wir sagen auch, es ist, glaube ich, nicht so gut, solche tragischen Fälle dann auch zu instrumentalisieren für Diskussionen darüber. Ich glaube, dass die Arbeit in der Drogenprävention, in der Suchtprävention eine permanente Aufgabe ist und nicht nur dann situationsgemäß aufgerufen werden sollte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Deswegen bringen wir ja dazu permanent Anträge, Herr Dr. Terpe.) Permanente Anträge. Ich weise darauf hin – und das geht insbesondere auch auf den Beitrag von Frau Hoffmeister –, alles, was Sie beschrieben haben zwischen 2012 und 2019 und die Interpretation der Zahlen, da muss man auch ein bisschen ins Detail gehen, nicht einfach pauschal darüber, ist alles unter den Bedingungen der Drogenpolitik, wie sie jetzt ist, die maßgeblich auch von der CDU/CSU immer sozusagen in dieser Form gehalten worden ist. Also gerade unter diesen Bedingungen, wie sie jetzt sind und wie sie ohne Ansatz, was man daran ändern kann, auch weiter so sein würden, gerade unter diesen Bedingungen postulieren Sie, dass die Drogenzahlen ansteigen. Und das ist genau der Ansatz, dass wir sagen, es muss sich etwas ändern an der Drogenpolitik. Und es hat sich in Deutschland schon auch etwas geändert – das ist eher so subkutan und gegen den Widerstand der CDU/CSU vorangekommen –, nämlich der Gesundheitsansatz der Sucht- und Drogenpolitik hat sich in den letzten 10/15 Jahren gegen den Widerstand Ihrer Bundestagsfraktion in Deutschland ausgebreitet. (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Daniel Peters, CDU) Das ist ein guter Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dieser Weg muss weiter beschritten werden. Und wenn ich dann höre, die Diskussion, die wir auch schon sehr lange haben, dass Sie auch heute noch sagen, dass Drug-Checking zum Beispiel eine unsinnige Maßnahme ist … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine verharmlosende.) Das ist keine verharmlosende Maßnahme, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch! – Katy Hoffmeister, CDU: Ist es.) das ist die Möglichkeit, auch aufzuklären und selbstbestimmt sozusagen dann zu sagen … (Sebastian Ehlers, CDU: Ist klar. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Katy Hoffmeister, CDU) Ja, und wenn sich die AfD hinstellt und sagt, die Polizei hatte doch schon Hinweise darauf, (Petra Federau, AfD: Wo sind denn die Leute noch selbstbestimmt, wenn sie das Zeug nehmen?) dann ist es doch umso besser, wenn man diese Hinweise weitergibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir müssen also geradezu an der Organisation von solchen Drug-Checking-Informationen arbeiten. Es macht keinen Sinn zu sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei welchem Dealer bekommen sie den besten Stoff, oder wie soll ich das jetzt verstehen? – Petra Federau, AfD: Bei den Jusos. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass man das nicht macht, weil man damit ein Mittel versäumt, das wirklich den Jugendlichen und den Kindern helfen kann. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Eben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle wollen Sie auch nicht einsehen, dass es sehr sinnvoll ist, Drogenpolitik sozusagen auch zu ändern. Und was subkutan passiert ist – das ist ja heute auch schon genannt, ist, glaube ich, von Herrn Koplin genannt worden –, es hat ja auch Gesetzgebungen gegeben, ja, also es gibt eine Gesetzgebung, wo sogar eine der schwersten Drogen mit den höchsten Gefährdungen für die Gesundheit unter regulatorischen Bedingungen legalisiert worden ist. (Katy Hoffmeister, CDU: Zu medizinischen Zwecken.) Das ist die Behandlung von Heroinerkrankten mit Diamorphin. Solche Gesetzgebung hat es gegeben. Da waren Sie auch dagegen, wie immer. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP) Und trotzdem hat es, trotzdem hat es dort einen wesentlichen, segensreichen Fortschritt gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniel Peters, CDU: Ja.) Und deswegen, moderne Drogenpolitik ist abhängig in ihrer Regulierung von der Art der Droge, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) von verschiedenen, auch natürlich Altersgruppen. Und es wird niemals an dem Jugendschutz gerüttelt. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Der ist da, der Jugendschutz. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Aber Jugendschutz heißt, wir müssen die Präventionsmaßnahmen sehr weit ausdehnen noch. (Nikolaus Kramer, AfD: Hat er gesagt.) Und der Schwa… Ja. (Nikolaus Kramer, AfD: Hat er gesagt.) Und der Schwarzmarkt sozusagen kennt keine Prävention. (Nikolaus Kramer, AfD: Ach?! – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Aber da kommt man (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) mit bestimmten Entkriminalisierungs- und Legalisierungsvorstellungen durchaus voran. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, klar. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Daniel Peters, CDU) Ja, Sie sind doch, Sie sind doch an der Stelle ungebildet, sie sind international nicht unterwegs gewesen. (Unruhe bei Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP) Man kann sich das in verschiedenen Ländern sogar angucken. Es gibt sogar in der CDU Leute, die das anders sehen, mit denen ich auch im Bundestag darüber diskutiert habe, die genau das auch sehen in den süddeutschen Großstädten, dass man mit dieser Art, immer wieder die Repression starkmachen zu wollen und die Prävention nicht stärker zu machen, dass man mit dieser Art scheitert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall René Domke, FDP: Genau! – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und deswegen muss es diese gesellschaftliche Diskussion, diese rationale Diskussion weiter geben, dass man immer das beste Konzept findet, für die entsprechende Droge ein bestimmtes Regulatorium schafft. Und darum geht es und nicht um pauschale Bewertungen, auch von Zahlen. Natürlich sind uns die Zahlen auch bekannt, und da ist ja das Erstaunliche, dass man dann sieht, in welchen Jahren zum Beispiel die Anstiege von Drogenkonsum besonders gestiegen sind und in welchen Jahren nicht. Da hat Herr Koplin auch schon drauf hingewiesen. Das hängt manchmal auch dann mit Situationen zusammen, es waren psychische, sozusagen Drucksituationen waren im Weg, und das kann ich als Arzt auch nur unterstreichen, dass das so ist, dass man dann damit rechnen muss, dass eine Ausweitung auch an Drogenkonsum existiert. Und auch da gehört die Prävention hin. Also die Präventionsausweitung ist das Wichtigste, was wir in der Drogen- und Suchtpolitik machen müssen. Und ich werde an dieser Stelle auch immer mich weiter engagieren, weil das der einzige Weg ist, wie wir sozusagen Erfolge erzielen können. Und diese Erfolge gibt es ja auch. Also eine Droge, die es ja auch bei uns als legale Droge gibt, das Rauchen, da ist es weniger geworden unter den Jugendlichen. Das hängt mit der Rauchgesetz... (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Katy Hoffmeister, CDU, und Daniel Peters, CDU) Nein, das hängt ... (Zuruf aus dem Plenum: Ja, doch!) Nein. (Zuruf aus dem Plenum: Doch!) Ich habe das doch mit angeschoben im Bundestag. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das hängt damit zusammen, dass es eine … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Daniel Peters, CDU) Erzähl doch nicht! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ach, stimmt alles nicht! Das hängt damit zusammen, dass wir gesagt haben, es geht um Schutz vor Passivrauchen. Und was denken Sie oder was denkst du – wir duzen uns ja –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) was denkst du, was das sozusagen auch an Auseinandersetzungen unter den Jugendlichen mit dieser Sache gebracht hat?!

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Birgit Hesse

Herr …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Und das …

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Birgit Hesse

Fraktionsvorsitzender, …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

… wird …

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Birgit Hesse

… ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Redezeit ...

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Gut!

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Birgit Hesse

… abgelaufen ist.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Sie sehen … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn de Jesus Fernandes.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

War das rechtzeitig?

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Birgit Hesse

Ja.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Schade!

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Birgit Hesse

Hat er schon vor einiger Zeit angezeigt. (Enrico Schult, AfD: Sie sind doch auskunftsfähig, Herr Terpe.)

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank, Herr Terpe! Sie brauchen doch keine Angst vor mir zu haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Also zum Ersten würde ich wirklich mal meinen, hier wird mal ganz verharmlosend von Konsumenten geredet, wobei wir es hier mit einem Personenkreis zu tun haben, der durchaus krank ist, drogenkrank und abhängig. Das ist eine Sucht. Also da sollte man gar nicht verharmlosend von Konsumenten reden, will ich meinen. Wo fängt es denn an, wenn wir hier … Die Altersgruppe haben Sie selbst schon eingedämmt, ja?! Sie wollen, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Sie wollen das ja legalisieren in einem Bereich und wollen es ja erst abgeben ab 18. Jetzt sieht die Realität schon komplett anders aus. Die Leute steigen mit 13/14 ein und von 13 bis 14 hat es, die das probieren wollten, die haben das alles schon genommen. Also schlägt ja Ihr Legalisierungsversuch, der da unternommen werden soll, völlig fehl. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Was passiert dann mit solchen Leuten? Die Eltern kriegen doch davon erst mal gar nichts mit. Ihr Kind wird apathisch, desinteressiert, fängt vielleicht an, auch die Eltern zu beklauen, weil es Geld braucht für neue Drogen. Und, wie gesagt, dann guckt man, ja was ist es dann, warum hat es Probleme in der Schule, hat das mit der Pubertät zu tun oder etliches, da geht es doch nachher los. Oder gucken Sie sich mal Mittelständler an! Ich habe genug Beispiele, ich habe mich unterhalten mit einer chirurgischen Praxis zum Beispiel, die haben echt Probleme, Personal momentan zu bekommen, und die haben jetzt drei Beispiele, wie gesagt, haben neue Schwestern eingestellt, wo sich die Drogenproblematik aufgetan hat, und solche Leute, die dann da einsteigen. Und, wie gesagt, das ist nun mal Cannabis, die Einstiegsdroge Nummer eins. Das können Sie nicht negieren. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das ist Alkohol.) Die Leute sind dann nicht mehr arbeitsfähig, die können Sie für den Arbeitsmarkt vergessen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Da fehlt die Eigeninitiative sozusagen, selbst noch irgendwas zu tun, die können Sie vergessen. Und diesen riesen gesellschaftlichen Schaden, der damit angerichtet wird, der wird ja komplett negiert. Der ist bei Alkohol auch da, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) aber weil es das bei Alkohol gibt, heißt das doch nicht, dass ich noch einen draufsetzen muss, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Christian Albrecht, DIE LINKE: Aber dann muss es konsequent sein.)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja.

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Beate Schlupp

… Herr Fraktionsvorsitzender?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Es ist eben so, Sie begreifen es nicht, dass das, was Sie schildern, gerade unter den Bedingungen der jetzigen verfehlten Drogenpolitik passiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christine Klingohr, SPD) Das ist ja Ihr Eingangsirrtum bei der Beschreibung dessen, was Sie gemacht haben. Natürlich sind wir uns einig, dass dann nachher Prävention noch weiter ausgebaut werden muss. Und wir brauchen auch Prävention, sogar für diejenigen, die schon süchtig sind und wieder zurückkommen sollen. Auch da sind präventive Ansätze möglich und nötig. Aber alles, was Sie geschildert haben, dieses Ganze – da gebe ich Ihnen ja recht, das ist kein schönes Bild –, ist unter diesen Bedingungen, und die haben nicht wir zu verantworten, sondern wir wollen sie ändern in eine rationale, vernünftige Drogenpolitik, dass wir auf dem Gebiet weiterkommen und nicht so viele Suchterkrankte haben, und da ist die Prävention das Entscheidende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Anlass für das Thema heute hier ist tatsächlich ein sehr trauriger. Und auch da muss man immer sagen, jedes Elternteil, was ein Kind verliert, verdient unser großes Bedauern und unser Mitgefühl an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Katy Hoffmeister, CDU – Thomas Krüger, SPD: So ist das.) Wir müssen allerdings auch gucken tatsächlich, wie ist es so weit gekommen und was können wir in Zukunft tun. Und wenn wir uns dann vor Augen halten, die letzten Jahre Corona haben dazu geführt, dass die regelmäßige Präventionsarbeit an den Schulen faktisch auf null gefahren wurde – das habe ich aus mehreren Schulen auch so berichtet bekommen –, in der Zeit ist an den Schulen leider nichts passiert, und das sind Schülerinnen und Schüler, die wir auch in wichtigen Lebensphasen nicht erreichen konnten. Wir müssen auch einmal feststellen – gerade in dem Fall jetzt in Altentreptow –, das ist nicht der erste Fall. Vor vier oder fünf Jahren gab es sogar in der exakt gleichen Schule einen ähnlichen Fall. Auch damals ganz großes Bedauern in der Politik, in der Gesellschaft, und alle haben gesagt, dann müssen wir doch endlich mal was tun. Der betroffene Schüler von damals ist nicht verstorben, allerdings mit so vehementen Folgeschäden, dass der auch nur noch bedingt ein irgendwie qualitativ wertvolles Leben führen kann. Und das erzähle ich deswegen, weil heute wieder genau das Gleiche passiert. Heute sind wir wieder an der Stelle, wir haben einen Einzelfall, wo wir alle unser Bedauern bekunden, wir alle sagen, es muss sich was ändern, und wenn wir uns in einem Jahr theoretisch wieder über das Thema unterhalten, garantiere ich Ihnen, die meisten werden das wieder vergessen haben. Und das sehe ich als ein großes politisches Problem an an der Stelle. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Ich glaube auch, dass wir Möglichkeiten haben, mehr zu tun, und zwar auf einem System basierend, was wir ja im Wesentlichen schon haben. Frau Drese hat ja viele Varianten vorhin ausgeführt. Auch da bin ich jetzt nicht vollends überzeugt, dass das, was auf dem Papier steht, am Ende in der Praxis immer so gut ankommt. Aber dennoch haben wir Möglichkeiten. Ich habe auch von Lehrern gehört, ein Problem ist auch, dass Lehrerinnen und Lehrer wenig Handhabe haben, wenn sie Schülerinnen und Schüler mit Drogen erwischen, und dass es auch wenig Wirkung erzielt, wenn Lehrer da dann irgendwie eingreifen, denen die Drogen im Zweifel abnehmen, die dann für ein paar Wochen von der Schule suspendiert werden, und dann geht es am Ende wieder ganz normal weiter. Dann muss man auch immer genauer gucken, was Möglichkeiten sind. Auch ist das Thema Polizeikontrollen ein relevantes Thema. Und da geht es natürlich auch wieder um Personal und Einsatzmöglichkeiten. Und das Thema „Schule und Drogen“ ist eins, was wir, glaube ich, gesellschaftlich doch versuchen eher zu ignorieren als ernsthaft zu verfolgen. Und der Lebensmittelpunkt von Kindern und Jugendlichen ist faktisch die Schule. Und über die Schule erfolgt auch die Weitergabe von Drogen, und das ist etwas, wo wir dann mal gucken müssen, welche Möglichkeiten haben wir zumindest von staatlicher Seite, von der Polizeiseite – und gerade unregelmäßige Kontrollen, vielleicht mal in der Schule, vor der Schule, Bushaltestellen, dort, wo immer noch abseits des Schulgeländes quasi so eine Grauzone besteht, weil da sind die Lehrer natürlich auch wieder nicht zuständig, mal regelmäßig mit Drogenhunden durchzugehen, einfach, um da auch mal einen gewissen Abschreckungseffekt zu erzielen, das heißt also, meinetwegen zwei Einheiten oder drei übers Land verteilt, mit Hunden ausgestattet, und dann so ganz unregelmäßig, aber doch möglichst flächendeckend die Schulcampi entsprechend besuchen. Und dann sind noch ein weiterer Problemfall die Eltern. Wir reden von den Lehrern, die tun ihr Möglichstes. Die Schüler bekommen dann ihre Drogenprävention und dann kommt einmal im Jahr ein Polizeibeamter mit dem Koffer, guckt euch an, das sind mal Praxisbeispiele, wie das Ganze aussieht, dass das gefährlich ist – ist auch richtig. (Nikolaus Kramer, AfD: Wenn überhaupt.) Wenn überhaupt, aber im Regelfall sollte es schon so laufen. Und dann sagen aber die Eltern, na ja, mein Kind macht so was nicht, das kann ich mir bei meinem Kind gar nicht vorstellen. Und auch da wird für die Eltern regelmäßig angeboten, an solchen Schulungen teilzunehmen. Und genau mit der Haltung der Eltern, na, mein Kind macht so was nicht, sagen die, da brauche ich da auch gar nicht hin. Und das ist ein Problem, und da müssen wir auch noch mal an die Eltern ran. Und das sind erst mal nur die Sachen, die wir hier bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern tun können: Präventionsarbeit, aber auch eine gewisse Abschreckung, weil erwischt werden, das ist natürlich auch noch immer etwas, was durchaus ein gewisses Drohpotenzial bieten kann, um halt nicht zu Drogen zu greifen. Kommen wir jetzt aber noch einmal zu einer größeren Linie, die ja von allen schon so weit aufgefahren wurde zum Thema Drogenpolitik. Und welche Drogenpolitik in einem Land gefahren wird, ist doch ganz doll kulturbedingt. Das ist ein kulturelles Thema, denn Alkohol scheint ja hier im Wesentlichen akzeptiert zu sein. Und wenn ich hier in die Runde gucke – das Beispiel kam ja –, gestern, wir hatten gestern unser Sommerfest, ja, und da möchte ich mal wissen, wer jetzt bitte nur Wasser getrunken hat oder wer auch mal etwas mit Alkohol da drin hatte. Es ist ein kulturelles Phänomen. Bier wurde vor 5.000 Jahren das erste Mal gebraut, vor 3.000 Jahren bei den Sumerern im Wesentlichen kultiviert. Wein, die älteste Nachweisstelle ist vor 3.000 Jahren in Georgien, wo Wein wirklich wissentlich hergestellt wurde für eine Geschichte. Was aber dann wieder geguckt wird, warum haben wir das dann immer noch so legalisiert. Das ist ja nicht nur der kulturelle Aspekt, sondern wie komme ich an diese Droge ran. Einstiegsdroge Nummer eins ist halt der Alkohol, haben wir gerade im Chor gehört. Und dann überlegen wir doch mal, welche Beispiele in der Vergangenheit sind repräsentativ, wo man sagen kann, okay, was wurde probiert und wo wurde wieder zurückgerudert. Nehmen wir doch einmal die USA, die schon mal irgend- wie angeführt wurden, 1920er-Jahre, die große Prohibition. Das Ziel war, Alkohol aus der Gesellschaft zu verbannen – hat super funktioniert. Das, was passiert ist, ist ein riesengroßer Schwarzmarkt. Das, was passiert ist, ist wirklich eine hohe Kriminalität, organisierte Kriminalität, um Alkohol zur Verfügung zu stellen, und viel Schwarzbrennerei, denn Alkohol selber herzustellen, das kann jeder zu Hause. (René Domke, FDP: Na, na, na!) Bier kann ich bei mir zu Hause in der Küche brauen, (Zuruf von René Domke, FDP) Bier kann ich zu Hause in der Badewanne brauen. Wein kann ich mir in einem Weinballon mit den Früchten aus dem Garten herstellen. Das heißt also, der Zugang für mich zu Hause, unkontrollierbar für alle anderen, ist extrem leicht. Was dann aber passiert ist, die Qualität leidet dermaßen, dass die gesundheitlichen Gefahren noch viel höher sind, als wenn ich das irgendwie staatlich kontrolliert – Qualitätskontrolle et cetera –, dann kontrolliert in den Umlauf bringe. Das heißt also, die andere Variante ist doch die viel, viel schlimmere Variante. Das Gleiche galt zum Beispiel auch für Absinth. Gerade in Südfrankreich war das genauso gelaufen, da wollte man das komplett aus dem Verkehr ziehen. Im Wesentlichen kam das aber auch durch die ganzen Sucht- und Gesundheitsprobleme, die da einhergingen. Man hat auch da gesagt, na ja, dann legalisieren wir lieber wieder alles, um dann halt zu gucken, dass wir da eine Kontrolle ... Das führt nicht dazu, dass der Konsum komplett weg war, das führt aber dazu, dass die Leute, die das konsumieren, einfach viel weniger in ihrer Gesundheit gefährdet sind. Und das Gleiche ist doch bei Cannabis ähnlich zu verfolgen. Man kann jetzt sagen, ja, nur weil das bei Alkohol erlaubt ist, ist das bei Cannabis irgendwie, muss man das ja nicht auch machen. Aber sehen wir doch den Realitäten ins Auge! Ich kann mir meine Cannabispflanzen zu Hause im Garten hinsetzen. Ich kann mir das zu Hause mit einer Lichtlampe im Schrank züchten. Meinen Eigenkonsum, den kriege ich schon hin, das ist kein Problem. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD: Da kennt sich einer aus.) Na ja, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, muss man sich auch auskennen. Sonst kann ja hier jeder erzählen, was er möchte. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Nee, nee, wir haben noch mehr Redezeit, weil die Ministerin überzogen hat. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) So, und das Gleiche gilt dann halt auch für Cannabis. Und wenn wir das aus diesem Schwarzmarkt herausziehen und gucken, dass wir das halbwegs vernünftig legalisieren, eine Qualitätskontrolle da mit drin haben und vor allen Dingen, dass wir dann auch die Möglichkeit haben, den Jugendschutz zu verbessern, gerade bei der Legalisierung, die gerade von der Bundesregierung geplant wird, dass das irgendwie eine kontrollierte Abgabe ist, der Jugendschutz erhöht wird, das sind doch genau die Sachen, wo wir hinwollen. Die wirtschaftlichen Nebeneffekte mit weniger Arbeit für die Polizei, mehr Steuereinnahmen oder sogar eine legale Produktionsstätte hier in Mecklenburg-Vorpommern, das ist ja gar nicht das Hauptanliegen, das sind einfach nur positive Nebeneffekte. Und deswegen fordern wir als Liberale ja schon seit Jahren, auch gerade Mecklenburg-Vorpommern als Modellregion für diese Freigabe vernünftig hinzubekommen, weil wir mit großen Städten und ländlichem Raum eigentlich alles gut abdecken können, und dann zu gucken, wie es funktioniert. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Man kann das anders sehen, das ist völlig legitim. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Man kann Drogenpolitik repressiv sehen, das kann man so machen, das funktioniert aber nicht. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und deswegen habe ich natürlich auch beim Innenausschuss die Reise nach Portugal beantragt, denn dort können wir nicht nur unser Halbwissen irgendwie mal ein bisschen klarer darstellen, sondern gerade Portugal ist ein Land, wo wir sagen können, die haben durchaus was bewegt, und damit sollten wir uns auch weiterhin beschäftigen und nicht immer alles sofort verteufeln. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Das machen wir doch gar nicht.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern und natürlich auch in ganz Deutschland die Chance haben, gesund aufzuwachsen und sich gut zu entwickeln. Und auch deshalb sind wir umso trauriger über den Tod des 13-jährigen Mädchens hier in unserem Land und sprechen insofern unser herzliches Beileid aus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Aspekt ist, dass wir unsere Jugend vor Gefahren schützen und warnen wollen, die im jungen Alter mitunter unterschätzt werden. Dazu gehört natürlich auch der Schutz vor illegalen Drogen genauso wie vor legalen Rauschmitteln. Im Rahmen einer Aussprache kann ein solches Thema bewegt werden, wir haben jedoch zu Beginn dieser Woche einen Antrag eingebracht – Torsten Koplin hat es erwähnt, „Gemeinsam aktiv für Gesundheitsförderung“ –, einen Antrag eingebracht, der tatsächlich Maßnahmen für eine intensivierte Präventionsarbeit anstößt. Gesundheitliche Prävention erstreckt sich über eine Vielzahl von Bereichen und daher umfasst unser Antrag auch Aspekte zur Drogenprävention. Bestandteil der Landesstrategie zur Gesundheitsförderung und Prävention sollen daher zukünftig Konzeptionen, insbesondere in den Handlungsfeldern Bewegung, psychische Gesundheit, Sucht und Gesundheitskompetenzen sein. Und Herr Dr. Terpe hat es in seinem Beitrag hier vorne gesagt, dass das Allheilmittel natürlich nicht nur dieser Antrag sein kann, aber die Prävention an sich ist ein gutes Mittel, um gegen Suchtproblematiken anzukämpfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Förderung der Gesundheitskompetenzen und Suchtprävention lassen sich in unseren Augen gut verbinden und sollten genau deshalb zusammengedacht werden, denn mit Blick auf den Jugendschutz sollten wir maßgeblich die psychische Gesundheit mit beachten. Wer auf Hilfe zählen kann und in einer Lebenskrise Unterstützung erhält, der zeigt sich bestenfalls resilienter gegen die Nutzung von Rauschmitteln. Auch gehört dazu, sensibler für exzessiven Medienkonsum zu werden und dieses inzwischen vermehrt suchthafte Verhalten zu thematisieren und durch Aufklärungs- und Präventionsarbeit Auswege aufzuzeigen, um explizit auf Drogenkonsum bei jungen Menschen einzugehen. Wir wissen, dass gelingende Suchtprävention die enge Verzahnung polizeilicher Präventionsarbeit mit Angeboten der Sozialarbeit unter Hinzunahme gesundheitswissenschaftlicher Expertise erfordert. Nur so können Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebensumgebungen erreicht werden. Allen voran – und es wurde heute auch schon mehrmals genannt – ist die Schule und sie spielt hier eine wichtige Rolle. Für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Sucht- und Drogenprävention eine bildungsgangunabhängige Querschnittsaufgabe. Sie ist Bestandteil des Fachunterrichts in Biologie, mehrerer Unterrichtsfächer sowie auch unterschiedlicher Lernbereiche. Zudem soll sie auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen angemessene Berücksichtigung finden. Dafür – und das hörten wir bereits von der Ministerin – werden auch Projekte mit externen Partnern durchgeführt. Der wichtigste Partner hier in unserem Land ist für uns die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen. Die LAKOST bietet zum Beispiel schulinterne Fortbildungsangebote zu suchtpräventiven Themen, eine App gestützte Cannabis- und Suchtprävention und bietet durch Bereitstellung von Unterrichts- und Informationsmaterialien Hilfestellung. Wenn wir uns aktuelle Zahlen zur polizeilichen Präventionsarbeit ansehen, wird deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle jüngst einige Fortschritte verzeichnen kann. Die speziell im Bereich Drogenprävention eingesetzten Mitarbeitenden der Landespolizei konnten im Jahr 2022 insgesamt 4.000 Jugendliche und circa 1.000 junge Erwachsene im Rahmen von 255 Veranstaltungen erreichen. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine deutliche Intensivierung der Bemühungen um Aufklärung im Bereich Drogenkonsum dar. Insgesamt konnten doppelt so viele Personen erreicht werden wie im Jahr 2021. Natürlich halten wir es für notwendig, diese Initiativen weiterzuführen und im Präventionsbereich Drogenkonsum verstärkt zu thematisieren. Mein Kollege Torsten Koplin hat gesagt, Prävention steht bei uns auf der Tagesordnung, und genau deshalb haben wir am Dienstag auch diesen Antrag zur Verstärkung eingebracht und laden Sie gerne mit ein, an diesem Thema mit uns weiterzuarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Horst Förster. (Horst Förster, AfD: Wie viel? – Nikolaus Kramer, AfD: Drei.)

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In drei Minuten, zehn Sekunden kann man wenig sagen. Ganz kurz über Alkohol und Drogen: Das ist ein ganz großer Unterschied. Jetzt haben wir diesen traurigen Fall der 13-Jährigen gesehen. Das Schädlichkeitsrisiko ist wesentlich größer als beim Alkohol, wo man sich die Sucht nun wirklich lange erarbeitet. (Zuruf von Christian Albrecht, DIE LINKE) Da kann nicht ein Glas Schnaps oder ein Glas Bier dazu führen, dass ich tot umfalle. Hier haben wir diesen tragischen Fall erlebt, wie gefährlich die Droge sein kann, das weiß jeder. Und wenn ich mir das so anhöre, fällt es mir schwer zu glauben, dass nicht auch ein Stück Ideologie dabei ist, wenn ich also Ihre Reaktion eben höre, teilweise Gelächter, wenn von Einstiegsdroge die Rede ist. Prävention und Repression müssen ja nicht sich gegeneinander ausspielen. Das Problem ist doch derzeit, dass eine wirkliche Repression gar nicht stattfindet. In den Schulen findet im Grunde freihändig dieser Verkauf statt, das wissen alle. Jetzt auf der „Fusion“, gerade im schrecklichen Fall, wurde sofort ein Drogenhändler wieder erwischt. (Zuruf von René Domke, FDP) Und wie sieht denn jetzt die Prävention bei Ihnen aus? Mir wurde eben Material dazu gegeben, dass Ihre Jusos bei der OB-Wahl damit Reklame gemacht haben und verteilt haben Jointpapier, was eindeutig Drogenbezug hatte, mit der Aufschrift „Zieh durch!“, dann „Mehr gutes Zeug“ auf jusos.de. Da müssen Sie mal reingucken! Da wird das also völlig klar mit Drogenbezug publik gemacht, so, als ob ich für Bonbons Reklame mache. Das ist doch eindeutig. Und sehen Sie sich mal unsere Talkshows an! Da lümmeln sich Promis rum, und das gehört ja schon zum guten Ton, damit zu prahlen, wie man in früheren Zeiten hier Drogen zu sich genommen hat. Das zählt doch alles dazu, dass wir inzwischen ein Klima haben, das diese Prävention ja im Grunde im Bilderbuch steht, die findet doch nicht wirklich statt. Und, Herr Dr. Terpe, wir waren doch alle mal jung, wir müssen uns doch nichts vormachen, (Zuruf von René Domke, FDP) dass die normalen Jugendlichen auch abgeschreckt werden, wenn in einer Gesellschaft etwas verboten ist. Wir haben doch nicht unbedingt alle geklaut in den Läden oder irgendwo. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist, weil es verboten war und weil man auch die Folgen, und sei es auch nur die Schelte durch die Eltern, fürchtet. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie das aber jetzt legalisieren und ich mir vorstelle, wie soll denn, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wie soll denn das, was noch verboten bleibt, bei Ihrer Legalisierung stattfinden, wie soll eine Polizei dann die Pflänzchen auseinanderhalten in einer Großfamilie, die gehören dem, die hören dem: Das ist doch Kabarett, was dann übrig bleibt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie wollen doch gar nicht, Sie wollen doch nicht mal mehr die Repression in dem Bereich, wo Sie es weiterhin verboten haben wollen. Nein, Sie wollen es generell freigeben, weil es in Ihr Weltbild passt. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Unterstellung.) Und was ich hier sage mit dem Jointpapier, ist ja kein Klacks. Das zeigt doch das ganze Dilemma, wo es wirklich hingeht. Das gehört für Sie ideologisch in Ihr Weltbild, das kann jeder machen. Vielleicht, und ich meine wirklich aufgrund dieser schrecklichen Fälle – es war nicht dieses eine Mädchen dort, es waren ja andere, die mit dem Tode gerungen haben –, da muss doch jeder wach werden und jedem klar sein, wenn ich das generell legalisiere und freigebe, dass es nur schlimmer wird. Und auch mit der Kontrolle – natürlich gibt es gute Argumente, da kann man hingehen und prüfen, wie gefährlich das ist, aber Sie müssen doch das viel größere Tor sehen, das Sie damit öffnen. Damit wird es legalisiert, generell. Das ist so, als ob Sie mit Diebesgut hingehen und lassen dann die Nummer ausradieren, dass es hinterher keiner mehr prüfen kann. Das ist doch absurd. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 44 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Familien angesichts hoher Bau- und Immobilienpreise unterstützen – Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern einführen, Drucksache 8/2345. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2410 vor. Antrag der Fraktion der CDU Familien angesichts hoher Bau- und Immobilienpreise unterstützen – Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern einführen – Drucksache 8/2345 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2410 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. (Zuruf von René Domke, FDP)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland weist laut einer Studie der Bundesbank von 2020 im OECD-Vergleich die zweitniedrigste Eigenheimquote auf. Wir haben das ja schon des Öfteren gehört. Zugleich besteht nach wie vor bei einer überwältigenden Mehrheit der Menschen der Wunsch nach einem eigenen Zuhause, auch vor dem Hintergrund, dass das Eigenheim als wichtiger Teil der Altersvorsorge angesehen wird. Wohnraum ist in Deutschland allerdings in vielen Regionen knapp und die Ziele für den Neubau werden seit Jahren verfehlt. Vor diesem Hintergrund und der Bedeutung des Eigenheims als Altersvorsorge wird regelmäßig über die Möglichkeiten der Eigentumsförderung diskutiert. Aktuell ist das Thema besonders dringlich. Zwar gehen die Immobilienpreise in Deutschland erstmals seit vielen Jahren leicht zurück, das nach wie vor hohe Preisniveau, die hohen Baupreise und das seit 2022 deutlich gestiegene Zinsniveau sind jedoch für viele junge Familien große Hürden bei der Finanzierung eines Eigenheims. Das im vorliegenden Antrag geforderte Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern wäre ein besonders zielgerichtetes Förderinstrument für diese Zielgruppe. In der Lebensphase, in der Familien in der Regel gegründet werden, befinden sich die Menschen eher am Anfang ihrer Erwerbsbiografie. Das heißt, die Einkommen sind im Durchschnitt deutlich niedriger als in späteren Jahren. Zugleich sind bei jungen Familien die zwingend erforderlichen Ausgaben überdurchschnittlich hoch, denn ein gegenüber der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoher Anteil der Einkommen muss für die Bedürfnisse des täglichen Lebens aufgebracht werden. Gleichzeitig wächst in dieser Phase durch die Kinder der Platzbedarf der Familien. Unterdurchschnittliche Einkommen, ein überdurchschnittlicher Anteil zwingend erforderlicher Ausgaben und der Wunsch nach mehr Wohnraum – nicht von ungefähr ist es für junge Familien oftmals schwer, die Finanzierung eines Eigenheims auf die Beine zu stellen. Es ist also kein Wunder, dass schon in der Vergangenheit die Eigenheimförderung auf junge Familien zugeschnitten wurde, zuletzt mit dem von der letzten Bundesregierung unter Betreiben von CDU/CSU aufgelegten Baukindergeld auf Bundesebene. Dies war 2017 im Koalitionsvertrag von Union und SPD mit dem Ziel vereinbart worden, für Familien den Bau oder Kauf von Immobilien zu erleichtern. Es war damit eine neue Form der Eigenheimförderung nach der 2006 abgeschafften Eigenheimzulage. Der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes ist allerdings bereits seit dem 31. März 2021 ausgelaufen. Seit Anfang 2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, weil die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,9 Milliarden Euro ausgeschöpft sind. Nach Einschätzung der meisten Akteure, die sich mit dem Thema befasst haben, war das Baukindergeld des Bundes sehr erfolgreich. So hat es aus Sicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau sein Ziel erreicht, junge Familien mit niedrigen Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu helfen. Laut KfW waren in etwa bei der Hälfte der Familien, die Baukindergeld beantragt haben, die Kinder unter vier Jahre alt. Bei zwei Dritteln waren sie maximal sechs Jahre alt. Rund drei Viertel der Antragsteller verfügten als Familie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 50.000 Euro, bei den meisten lag es sogar unter 40.000 Euro. Das Baukindergeld des Bundes hat also unbestreitbar vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum geholfen. Viele Verbände und Organisationen wie der Deutsche Landkreistag haben daher die Fortführung des Baukindergeldes gefordert. Das von der amtierenden Bundesregierung auferlegte neue Förderprogramm, das Familien mit geringem Einkommen beim Erwerb einer Immobilie helfen soll, ist jedenfalls nach unserer, nach Auffassung der Fachwelt völlig ungeeignet, diesen Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu helfen. Die CDU-Fraktion ist daher der Überzeugung, dass die Einführung eines Landesbaukindergeldes Mecklenburg-Vorpommern gerade zum jetzigen Zeitpunkt dringend geboten ist. Wir erleben derzeit einen Einbruch beim Neubau von Wohnraum, vor allem wegen der stark gestiegenen Hypothekenzinsen, der Verringerung der Kaufkraft durch die anhaltend hohe Inflation und der nach wie vor steigenden Baupreise. Gerade junge Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen sind von der hohen Inflation besonders betroffen, denn wie schon erwähnt, müssen sie einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Haushaltseinkommens für zwingend erforderliche Ausgaben aufwenden. Aus diesem Grund halten wir die Fokussierung der Eigenheimförderung auf diese Zielgruppe in Form eines Landesbaukindergeldes für sachgerecht, auch im Vergleich zu anderen Instrumenten, mit denen pauschal alle Menschen, die Immobilien erwerben, entlastet würden. Die Förderbedingungen für das Landesbaukindergeld sollten sich unserer Ansicht nach weitgehend an den Förderkriterien des Baukindergeldes des Bundes orientieren, allerdings mit zwei gewichtigen Ausnahmen: Erstens soll der Förderbetrag je Kind und Jahr beim Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern 1.500 statt 1.200 Euro betragen. Der Grund liegt auf der Hand, denn Bau- und Immobilienpreise sind seit Auflage des Baukindergeldes im Jahr 2018 extrem stark gestiegen, sodass die Anhebung auf 1.500 Euro erforderlich ist, um zumindest einen Teil dieses Preisanstiegs zu kompensieren. Und zweitens wollen wir die Förderung ganz gezielt auf junge Familien fokussieren, zum einen vor dem Hintergrund der Einkommenssituation junger Familien im Vergleich zu solchen, bei denen die Kinder schon volljährig sind und gar nicht mehr im Haushalt leben, zum anderen mit dem Blick auf eine Begrenzung der Belastung für den Landeshaushalt. Daher soll die Förderung auf im Haus lebende Kinder unter 18 Jahren beschränkt werden, das heißt aber auch für alle im Haushalt lebenden Kinder, egal, wann sie geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden. Das mag verwaltungstechnisch ein wenig aufwendiger sein, weil für hinzukommende Kinder ein Ergänzungsantrag gestellt werden muss, entspricht aber unserer Ansicht nach dem Förderziel. In der Praxis werden damit über zehn Jahre je Kind 15.000 Euro Zuschuss ausgezahlt, wenn das Kind beim Erwerb beziehungsweise Bau der Immobilie nicht älter als sieben Jahre war. Da dies laut KfW auf zwei Drittel der Antragsteller für das Baukindergeld des Bundes zutraf, wird die Einschränkung gerade junge Familien kaum betreffen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, ist das eine sinnvolle Maßnahme, die wir als CDU hier vorschlagen. Ich freue mich jetzt auf eine angeregte Debatte und wünsche uns ein zielorientiertes Weiterkommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Landesregierung ist das vorgeschlagene Instrument weder zielführend noch den aktuellen Herausforderungen angemessen. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Ich hole Sie gerne auch gleich bei einem Teil Ihrer Argumentationsmuster, die auf das Jahr 2017 abstellen, ab, will aber zunächst deutlich darauf hinweisen, dass es über viele Jahre eine kluge Aufteilung zwischen Bund und Ländern gegeben hat. (Zuruf von René Domke, FDP) Der Bund hat an dieser Stelle für diejenigen, die erwerben oder neu bauen wollen, Angebote gemacht, die sich an die Familien richten. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und die Länder haben im Übrigen mit Bundesunterstützung die Wohnraumförderung, die Errichtung von Neubauten oder die Sanierung von vermieteten Wohnräumen unterstützt. Ab 1. Juni 2023 hat der Bund – Sie haben kritisiert, mit zu wenig Volumen, das wird sich dann erweisen, wenn die Anträge da sind – mit einem Volumen zunächst von 350 Millionen Euro das zinsgünstige Kreditangebot unterbreitet. Das Kreditangebot richtet sich in diesem Programm an die jungen Familien, die Wohneigentum bilden wollen. Und je nach Anzahl der Kinder können zwischen 140.000 und 240.000 Euro Darlehensbetrag zinsgünstig erlangt werden. Wir glauben, dass genau das zurzeit auch das Gebot der Stunde ist. Der Bund hat sich von daher richtigerweise umgestellt. Wenn Sie auf das Programm aus 2017 des Bundes abstellen, reden wir dann über eine vollkommen andere Zinssituation im Jahr 2017. Damals war in der Tat häufig die Eigenkapitalquote die Herausforderung. Die kann sich über so ein Programm, wie es der Bund damals angeboten hat, bessern und damit überhaupt auch Familien, die das Eigenkapital nicht selbst aufbringen können, eine reelle Chance einräumen. Aber dann schloss sich eben ein üblicher, auf dem freien Markt angenommener Kredit an, der unglaublich optimale Zinsbedingungen bot, die wir aber heute genau nicht mehr wiederfinden. Und heute ist deshalb in der Regel natürlich auch weiterhin Eigenkapital sicherlich eine Herausforderung, aber insbesondere sind es die Zinsen, die eine Herausforderung sind. Und bei Baukosten, die aktuell offenbar zwischen 300.000 bis 320.000 Euro und in den Städten Rostock, Greifswald, Stralsund durchaus deutlich darüber hinaus liegen, ist jetzt bei zwei Kindern und Ihren vorgeschlagenen 30.000 Euro das Eigenkapital nur eine sehr begrenzte Herausforderung oder Möglichkeit, weil Sie einen extrem großen Betrag übrigbehalten, der zu den heutigen Zinsbedingungen die von Ihnen angesprochenen Einkommensgruppen, die Sie im Blick haben, deutlich überfordert. Und genau deshalb sind wir davon überzeugt, dass erstens der Bund mit seinem Programm, sehr zinsgünstige Darlehen anzubieten und dann sehr große, voluminöse Darlehen, wie gesagt, noch einmal abhängig von der Zahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro Darlehensvolumen, dass das ein kluger und richtiger Weg ist. Darüber hinaus bietet der Bund, weil das da nur das Neubauprogramm ist – ich glaube, auch das war Teil Ihrer Kritik –, bietet der Bund vier weitere Programme für Privatpersonen in Deutschland an, nämlich das KfW-Wohneigentumsprogramm, das den Erwerb von Bestandsgebäuden erfasst, die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, wo also wiederum diejenigen, die Genossenschaftsanteile oder Genossenschaften beginnen möchten, unterstützt werden. Es gibt ein klimafreundliches Neubauprogramm, das dann noch einmal auf das eben genannte Programm obendrauf setzt beim Neubau, das deutlich höhere Effizienzstandards unterstützt, und es gibt das Wohngebäudekreditprogramm des Bundes, das vor allen Dingen den Bestandskauf – der war aber eben auch schon mit dem Wohneigentumsprogramm angesprochen worden –, aber hier eben den Kauf plus Sanierung, und die hatten Sie angesprochen, umfasst. Ich kaufe eine Bestandsimmobilie, die eben dann noch einmal saniert werden muss, und genau die ist über das Wohngebäudekreditprogramm erfasst. Sie zeigen sich kritisch oder besorgt ob der Ansprüche, die der Bund bei den jeweiligen Programmen stellt. Die sind unterschiedlich, welchen Energieeffizienzgrad ich abbilden muss. Ich glaube, dass es richtig ist, dass der Bund insbesondere darauf achtgibt, denn noch einmal: Egal, welche Förderung und welche Volumina der Bund dort bereitstellt, es bleibt ein privat zu finanzierender Anteil übrig. Die Zinsen sind dort zurzeit deutlich über dem Niveau, was wir vor 10/12 Jahren kennengelernt haben, und die Energiekosten kommen dann als Nebenkosten für den Privateigentümer obendrauf. Und deshalb glaube ich – es ist sogar ein Gebot des Schutzes, auch angesichts der vorhersehbaren Entwicklungen bei Energiepreisen, bei dem, was wir unter CO -Bepreisung und 2 Ähnlichem mit dem nachvollziehbaren Wunsch, den Klimawandel zu bekämpfen und Klimaschutz zu betreiben, noch vor uns haben –, dass es richtig ist, dass der Bund acht darauf gibt, bei der Förderung zu unterstützen, dass dann insbesondere besonders energieeffiziente Dinge unterstützt werden. Meine Damen und Herren, der Bund deckt also diesen Bereich ab. Das knappe Landesgeld wollen wir weiterhin konzentriert wissen auf die soziale Wohnraumförderung, der wir ja umfänglich helfen. Genau diesen Fokus haben wir seit mehreren Jahren beibehalten und zielen damit dann auf eine Bevölkerungsgruppe, die in der Regel nicht einmal Wohneigentum erwerben kann. Nämlich diejenigen Bevölkerungsgruppen erhalten hier Hilfe, die aufgrund ihrer geringen verfügbaren eigenen finanziellen Mittel die Schaffung von Wohneigentum nicht herstellen können, die aber umso mehr auf bezahlbares Wohnen, Wohneigentum, auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, die wir genau an der Stelle unterstützen – und genau an der Stelle wollen wir auch weiterhin fortsetzen –, Haushalte mit geringem Einkommen über die Wohnungsgenossenschaften und die kommunalen Wohnungsunternehmen über diese sehr günstigen, zinslosen Darlehen, die die großen institutionellen Wohnungsanbieter hier erlangen können, sehr große Volumina um die 80 Prozent mit Tilgungsnachlass, die dazu führen, dass wir dann sehr gut bezahlbaren Wohnraum im Vermietungsangebot haben. Hier war der Schwerpunkt der Länder und des Landes und hier soll er auch bleiben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne internationale Gäste über den Verein Study in Germany Rostock. Herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Antragsteller! Eine eigene Familie, Kinder, ein Häuschen, in dem die Lütten unbeschwert aufwachsen und im Garten mit Fiffi rumtoben können, das ist der Traum vieler Menschen. In Deutschland mangelt es aber aufgrund einer unzulänglichen Familienpolitik, die eher einer Familienverhinderungspolitik gleichkommt, an beidem, an Nachwuchs und an bezahlbarem Wohneigentum. Baukindergeld ist deshalb ein geeignetes Mittel, um diesem Mangel beidseitig zu begegnen und unsere Landeskinder sinnvoll und nachhaltig zu unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da Herr Reinhardt schon sehr viel Gutes und Richtiges gesagt hat, werde ich mich jetzt auf das Wesentliche noch konzentrieren mit unserem Änderungsantrag. Also ich sage es erst mal schon unumwunden: Ihr Antrag ist gut und wichtig, aber er wird richtig gut mit unserem Änderungsantrag, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) der eine wichtige Konkretisierung enthält, aber auch verbesserte und faire Förderbedingungen. Und da Herr Reinhardt bereits in der Rede einen Teil unserer Änderungen mit eingebracht hat, gehe ich davon aus, dass die übernommen werden. Wir möchten nämlich, dass das Landesbaukindergeld im Gegensatz zur Förderung des Bundes auch für die Kinder zu gewähren ist, die nach Antragseingang geboren werden. Nach derzeitigem Regelungsstand des Bundes ist der Antrag auf Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum zu stellen, und es gilt ausschließlich die zu dem Zeitpunkt vorhandene Kinderzahl. Aber, meine Damen und Herren, es entspricht doch viel mehr der Lebenswirklichkeit, dass Familien bereits Eigentum erwerben wollen, wenn noch nicht alle Kinder geboren sind. (Beifall Horst Förster, AfD: Richtig! – Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) Die späteren Kinder sind in gleicher Weise förderungswürdig (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wie die vor dem Einzug ins Häuschen oder der Antragstellung geborenen Kinder. Meine Damen und Herren, Sie sehen, mit diesem Änderungsantrag wird der Antrag der CDU ein erster Schritt auf dem Weg zur neuesten Babyboomergeneration und zur Lösung des Demografieproblems. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU möchte die Eigentumsbildung von Wohnraum befördern. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Die Baukosten sind hoch, die Zinsen steigen. (Sebastian Ehlers, CDU: Jawohl!) Es ist gerade keine gute Zeit, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Aufträge werden storniert oder zurückgestellt. Zuvor brummten viele Jahre das Baugeschäft und der Eigenheimbau. Die Zinsen tendierten gegen null. Die Wirtschaft lief gut. Die Baupreise allerdings stiegen über Jahre, nicht erst als Folge der Energiekrise, des Krieges und der Corona-Pandemie. Angebot und Nachfrage, eben der Markt, sorgten dafür. Im öffentlichen Wohnungsbau sieht es nicht besser aus. Auftragsstornierung oder ein Verschieben dringend benötigter Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum mit sozialen Mieten sind die Folgen. Das erleben wir auf Bundes- und auch auf Landesebene. Das Land steuert mit Preisgleitklauseln und geänderten Richtlinien für den Neubau und die Modernisierung des Wohnungsbestandes dagegen an. Das wird auch anerkannt. Zudem wird die soziale Wohnraumförderung des Bundes erhöht. Bis 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 14,5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Das Land sichert die dazu notwendige Kofinanzierung. Das ist ein Kraftakt. Die Möglichkeiten der öffentlichen Hand sind begrenzt. Ich nenne nur das Schlagwort „Schuldenbremse“. Seit Juni 2023 gibt es wieder eine Bundesförderung zur Eigentumsbildung für Familien mit Kindern. Hier einige Eckdaten: – Die neue Förderung gilt nicht für den Kauf gebrauchter Immobilien, sondern beschränkt sich auf den Neubau beziehungsweise den Erstkauf bis zu einem Jahr ab Bauabnahme. – Die Effizienzhaus-Stufe 40 muss erreicht und es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden. – Das Fördervolumen beträgt jährlich 35 Millionen Euro. – Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die Höhe der Kreditförderung sowie die Einkommenshöhe sind begrenzt. Ob die Rahmenbedingungen einen Run auf die Förderung auslösen oder nicht, wird sich noch zeigen. Die CDU begehrt nun zusätzlich eine Neuauflage der Baukindergeldförderung auf Landesebene. Statt 1.200 Euro pro Kind soll es einen Zuschuss von 1.500 Euro je Kind unter 18 Jahren über eine Dauer von 15 Jahren geben. Die Förderung soll auf im Haus lebende Kinder unter 18 Jahren beschränkt sein. Ich vermute, dass die zusätzliche Förderbedingung, dass Antragsteller auch kindergeldberechtigt sein müssen, entfallen soll. Bundesweit standen für das Baukindergeld insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung, eine gewaltige Summe. Die Linksfraktion kritisierte seinerzeit, dass die Eigentumsförderung im Verhältnis zur Höhe der sozialen Wohnraumförderung sehr üppig gewesen sei. Für die Linksfraktion ist die Anhebung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung geboten, um trotz hoher Baupreise und Zinsen angespannte Wohnungsmärkte entlasten zu können sowie den Abbau von Barrieren und die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes zu befördern. Das hilft vielen Menschen. Gleichwohl ist der Wunsch nach Wohneigentum verständlich. Beim Baukindergeld, wie die CDU richtig darlegt, ist ein großer Teil der Förderung für den Erwerb gebrauchter Immobilien genutzt worden, so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist mit der neuen Förderung nicht möglich. Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten zur Eigentumsförderung über die KfW. So wird der Kauf oder der Bau von selbst genutztem Wohneigentum, auch von Bestandswohngebäuden gefördert. Es wird darüber hinaus der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert, und diese Programme sind etwa mit der Förderung der energetischen Sanierung kombinierbar. Auch hier wurden die Zinshöhen erhöht, sind jedoch im Vergleich zu marktüblichen Zinsen günstiger. Auch fallen derzeit die Preise am Immobilienmarkt für Bestandsbauten. In ihrer Begründung nennt die CDU eine Summe von 23 Millionen Euro im Jahr. Eine Deckung wird jedoch nicht benannt. Angesichts der Schwerpunktbildung, die wir sehen, halten wir das nicht für angemessen. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. (Sebastian Ehlers, CDU: Wird eng, wird eng!)

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir beobachten nun schon lange in Deutschland, dass Wohnraum, insbesondere bezahlbarer Wohnraum, knapp ist. Mecklenburg-Vorpommern bleibt von all dem natürlich nicht unberührt. Etwa in der Stadt Rostock und im Umland sind die Mietpreise bei Neuvermietung im letzten Jahr teilweise um ein Drittel gegenüber dem Vorjahresniveau angestiegen. In dieser angespannten Situation haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ausgerechnet die Einführung eines Landesbaukindergeldes als vermeintlich richtiges Instrument der Wohnungs- und Baupolitik ausgemacht. Wir in der Bündnisgrünen-Fraktion sind überzeugt, dass es sich dabei genau um das falsche Instrument handelt, und das Geld stattdessen an anderer Stelle viel besser aufgehoben wäre. Und das lässt sich gut anhand der Evaluierung des Baukindergeldes des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus dem vergangenen Jahr verstehen, also einer Untersuchung der Bundesförderung, die genau das Vorbild Ihres Antrages ist. Das Baukindergeld führt in vielen Fällen allenfalls zu Mitnahmeeffekten oder erlaubt einen früheren Eigentumserwerb, wie in der Studie auch zu lesen ist. Dort wird deshalb ganz klar formuliert … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Na ja, es wird formuliert: „Das Baukindergeld … verhilft“ – das ist jetzt ein Zitat – „in einem Finanzierungsgespräch mit der Bank nicht zu einer Kreditzusage bei einem zu niedrigen Eigenkapital und hilft nicht dabei, die hohen Hürden der Erwerbsnebenkosten zu überwinden. Dementsprechend können sich kaum mehr Familien aufgrund eines niedrigen Eigenkapitals den Schritt ins Wohneigentum leisten.“ Summa summarum – falsches Förderinstrument. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das Grundproblem bleibt weitestgehend bestehen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Viele Bürgerinnen und Bürger haben schlicht überhaupt kein ausreichendes Vermögen, um Wohneigentum zu erwerben. (Sebastian Ehlers, CDU: Passt nicht in euer Weltbild.) Und dabei hilft die Förderung eben genau nicht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es stimmt zwar, dass in Deutschland die Eigentumsquote im EU-Vergleich äußerst gering ist. Gleichzeitig aber sind die Vermögen in Deutschland extrem ungleich verteilt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der Anteil der reichsten zehn Prozent aller Haushalte am Nettogesamtvermögen liegt in Deutschland im EU-Vergleich am fünfthöchsten. Und an dieser Vermögensungleichheit ändert eben auch das Landesbaukindergeld nichts. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Baukindergeld, wie Sie es vorschlagen, stellt daher weitgehend keine bedarfsgerechte Förderung dar und trägt ohnehin nicht zur Lösung des wohnungspolitischen Hauptproblems bei. Es schafft in der Regel keinen neuen, bezahlbaren Wohnraum. Stattdessen fördert es entweder den Erwerb von Bestandsimmobilien oder den Neubau von in der Regel teuren Ein- und Zweifamilienhäusern für die Reichsten. Außerdem berücksichtigt das Baukindergeld Aspekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung völlig unzureichend. Jedenfalls ist in dem Antrag dazu überhaupt nichts zu lesen. Ohne die Förderung an ökologische Aspekte zu knüpfen, werden automatisch auch hohe Ressourcen-, Energie- und Flächenverbräuche gefördert. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit einen der höchsten Flächenverbräuche und erzeugt somit enorme vermeidbare Treibhausgasemissionen. Im Angesicht der Klimakrise muss ein wohn- und baubezogenes Förderprogramm diesen und weiteren ökologischen Aspekten unbedingt Rechnung tragen. (Horst Förster, AfD: Damit es noch teurer wird.) Werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, in der Begründung Ihres Antrages veranschlagen Sie jährlich 23 Millionen Euro pro Jahr zur Umsetzung dieses Landesbaukindergeldes. Und da dieses Konzept nicht zielführend ist, um die drängendsten wohnungspolitischen Probleme in M-V zu lösen, also die Schaffung von ausreichendem, bezahlbarem, nachhaltigem Wohnraum, wäre dieses Geld, sofern es denn zur Verfügung gestellt werden kann, an anderer Stelle besser aufgehoben, und zwar in der Förderung des sozialen Wohnungsbaus. (Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) In M-V war der Bestand in den letzten Jahren rückläufig und damit genau gegenläufig zum massiv steigenden Bedarf. Und deswegen muss zunächst an dieser Stelle unbedingt verstärkt gefördert werden. Mit den von Ihnen veranschlagten 23 Millionen Euro, liebe CDU-Fraktion, ließe sich das Programm zum sozialen Mietwohnungsneubau der Landesregierung um etwa 50 Prozent aufstocken und damit Sozialwohnungsbau in der Größenordnung von 100 Stück, also Wohnungen, (Zuruf von René Domke, FDP) gefördert werden – zusätzlich – und tatsächlich bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Wir lehnen Ihren Antrag aus genau diesen Überlegungen leider ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Wohneigentum wünschen sich nach wie vor die vielen Menschen im Land quer durch alle Sozial- und Bildungsschichten hindurch. Das eigene Haus mit Garten – ein viel geträumter Traum. Wir als Liberale glauben zudem, dass der Wert von eigens erwirtschafteten Immobilien und Gütern noch eine ganz andere Perspektive auf die Gesellschaft mit sich bringt. (Petra Federau, AfD: Richtig!) Kurz zusammengefasst: Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft sind die Grundpfeiler einer freien Gesellschaft. Die Förderung von Wohneigentum ist ein besonderes Anliegen der Liberalen. Wenn wir uns jetzt das Instrument des Baukindergeldes anschauen, dann sind wir allerdings zwiegespalten. Zum einen war das Instrument auf Bundesebene sehr erfolgreich und rege nachgefragt, aber die Erfolge der letzten Jahre sind nicht unbedingt mit der aktuellen Situation und der Zeit vergleichbar. Ich sage nur: Entwicklung der Inflation, Entwicklung der Bauzinsen, Liefer- und Fachkräftemangel, sinkende Investitionen in der Bauwirtschaft und Investitionsbedarf im Gebäudeenergiebereich. In diesem Umfeld Familien mit gegebenenfalls geringerem Einkommen über staatlich gestützte Förderprogramme Finanzmittel für Wohneigentum bereitzustellen, sage ich mal in aller Deutlichkeit, halten wir zumindest für überprüfungswürdig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Für niemanden darf der Traum, der geträumt wurde, ein Albtraum werden. Es geht hier um lange Kreditlaufzeiten von teilweise bis zu 30 Jahren. Das fordert eine genaue Kalkulation, möglichst frei von Subjektivität, sondern hart an der Realität. Da die makroökonomischen Rahmenbedingungen aber, wie gesagt, deutlich volatiler und unberechenbarer geworden sind, sind auch Kreditvergaben an Haushalte mit geringerem Einkommen problematisch. Auch das Versprechen, jede Mittelstandsfamilie könne sich heutzutage das Eigenheim leisten, muss unter den heutigen Umständen sicherlich hinterfragt werden. Es hört sich vielleicht alles hart an, aber: Guten Tag in der Realität, wie sie heute ist! Statt der klassischen Förder- und Subventionsinstrumente, die aus unserer Sicht eher sparsam und zielgruppenspezifisch eingesetzt werden sollten, glauben wir fest daran, und glauben wir eher, dass steuerliche Anreize eine größere Wirkung erzielen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Insbesondere ein wirksamer Steuerfreibetrag für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie wäre ein großer Vorteil für Familien. Unser Vorschlag, die Grunderwerbssteuer zu senken, um die Erwerbsnebenkosten zu senken, fand hier keine Mehrheit. (Zuruf von René Domke, FDP) Und es geht auch darum, grundsätzlich, insbesondere auch unter Einbeziehung des Kapitalmarkts, gezielte Anreize für Bauwirtschaft, Unternehmen und Bürger zu setzen und das Baugeschehen zu stärken. Durch ein gestiegenes Angebot werden somit erschwinglichere Immobilien für größere Teile der Gesellschaft erreicht und staatliche Unterstützung weniger benötigt. Die Ergänzung, wie ein auch immer geartetes Baukindergeld auf Bundesebene, kann aber auch durchaus ein starker Stimulus für junge Familien sein. Wir wollen das Instrument des Baukindergeldes nicht grundsätzlich ablehnen. Es geht uns darum, steuerliche Anreize und Förderinstrumentarien geschickt und wirkungsvoll miteinander zu kombinieren. Das braucht das nötige Augenmaß. Meine Damen und Herren, wir werden uns zum vorliegenden Antrag enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU möchte das Landesbaukindergeld einführen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) quasi als Nachfolger für das Baukindergeld des Bundes. Wir sollen als Land dieses kompensieren. Da gehen wir nicht mit. Das ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Auch war so ein bisschen die Problematik, warum wir jetzt von 1.200 auf 1.500 Euro gehen sollten. Das ist eine Steigerung um 25 Prozent, die durch nichts belegt ist. Nicht mal die Inflation ist so hoch gewesen. (Marc Reinhardt, CDU: Die Baupreise sind schon so weit gestiegen.) Nein, nein! Und Sie verkennen ja auch, liebe Kollegen von der CDU, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) wo ist eigentlich die Ursache. Wir haben Wohnraummangel. Das ist nun mal so, das hat auch damit zu tun. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Wenn ich mir unsere Städte angucke, wie viel Wohnungen sind tatsächlich selbst genutzt und wie viele Wohnungen sind bei Airbnb, die weg sind vom Markt, das muss man auch mal ganz deutlich sehen. Ich habe das in meiner Stadt gesehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben über 300 Wohnungen in der Altstadt, die weg sind vom Wohnungsmarkt. (Zuruf von René Domke, FDP) Das muss man alles mal betrachten. Da muss man mal rangehen, um diese Wohnungen zurückzuholen an den Wohnungsmarkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine Damen und Herren, wenn Sie die Zinsen betrachten, ich habe mir das heute Morgen noch mal rausgesucht von der Deutschen Bundesbank, Monatsbericht Juni 2023. Als ich mein Haus mir gekauft habe, da waren die Zinsen bei über vier Prozent, (Franz-Robert Liskow, CDU: Jetzt auch wieder.) momentan liegen sie bei unter vier Prozent, weit unter fünf Prozent noch. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Und wir kommen aus einer Niedrigzinsphase. Wir sind natürlich auch ein wenig verwöhnt – (Zuruf von Enrico Schult, AfD) ich glaube, das darf man auch mal so sagen – von der Niedrigzinsphase. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und zur Wahrheit gehört auch dazu, dass der Wohnraum pro Quadratmeter pro Person auch sich erhöht hat. Wir kommen von einem Pro-Personen-Quadratmeter mit einer Anzahl von 30 und wollen jetzt alle 47 haben. Das ist der Durchschnitt. Das muss man auch dabei betrachten, was wir alles nicht tun. Und von der Warte her kann es nur so sein, dass wir das ablehnen, weil das geht einfach in eine völlig falsche Richtung. Und der Minister hat es auch richtig gesagt, es gibt mehrere Instrumente. Das, was Sie jetzt ein bisschen kritisiert haben, den Nachfolger vom Baukindergeld mit einem Volumen von 9,9 Milliarden Euro, das ist mal was völlig anderes. Es gibt auch eine andere Regierung, die andere Prioritäten setzt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Aber man muss auch mal sagen, wenn Sie sich das jetzt mal ansehen, die Förderprogramme, die zusätzlich da sind, was der Minister vorgelesen hat – ich könnte das jetzt auch vorlesen, mache ich nicht, ich spar mir das jetzt –, von der Warte her gibt es genug Förderprogramme, die wir haben, und das größte Programm, das wir ja als Förderung aufgelegt haben, ist die Kitabeitragsfreiheit. Gucken Sie sich das an, was junge Familien eigentlich bezahlen müssten, wenn sie noch für die Kita bezahlen müssten! Das ist etwas zwiespältig. Die einen sagen immer, das ist nicht das richtige Instrument, was umsonst ist, das wird nicht geschätzt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber zumindest habe ich mit mehreren Familienangehörigen gesprochen, aber auch mit Familien aus meinem Wahlkreis, die sagen, genau das Instrument hat uns geholfen, die Wohnung zu finanzieren. Und von der Warte her kann ich nur sagen, wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er einfach nicht in die richtige Richtung geht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Was ist denn euer Plan?)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Üblicherweise hat immer der Antragsteller das letzte Wort.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke erst mal meiner Fraktionskollegin Barbara Becker-Hornickel, die das sehr, sehr schön begründet hat und nicht einfach nur mal darauf verweisen will, was Sie hier wieder vorhaben. Was Sie hier wieder vorhaben, ist nicht, direkte Hilfe zu leisten, sondern es soll wieder indirekt sein. Das ist Umverteilung, das ist kompliziert. Das ist wieder ein Bürokratiemonstrum. Schauen Sie sich mal an, was Sie alleine da schon wieder aufbringen müssen! Der Einkommensteuerbescheid muss bereitgehalten werden, die Meldebestätigung für das Kind muss bereitgehalten werden. Wir wissen heute auch, dass Kinder nicht nur in einem Haushalt leben können. Wir haben inzwischen auch modernere Familienformen, wo es zum Beispiel die Haushaltszugehörigkeit möglicherweise für zwei Elternteile gibt, die nicht mehr zusammenleben. Wir haben den Grundbuchauszug. Das sind alles Sachen, die eingereicht werden müssen, obwohl sie irgendwo als Datengrundlage schon verfügbar sind. Warum dann nicht gleich da machen, und zwar in einem Besteuerungsverfahren, einem Verwaltungsverfahren, was wir ja sowieso durchführen? Das ist nämlich zum Beispiel die Grunderwerbsteuer. Warum nicht direkt bei der Grunderwerbsteuer ansetzen und die Leute direkt entlasten? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Horst Förster, AfD) War nicht gewollt, aber schön kompliziert. Wieder einen Oberbau machen, wo wir die Förderkulisse kaum begreifen. Und dann kommen ja noch die Wünsche – das muss ich jetzt wirklich mal an Hannes Damm richten –, dann sollen noch andere Ziele damit verknüpft werden, am besten noch, dass ein Gutachter dabei ist, der ein Gutachten schreibt, damit dann auch mindestens die Hälfte, wenn nicht noch mehr von der Förderung gleich wieder aufgefressen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso läuft es doch im Moment mit vielen Förderungen. Das ist doch irgendwie, das kommt doch nicht bei den Menschen an! Und dann hat das Ganze, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann hat das Ganze doch einen logischen Fehler. Da ist nicht mal die AfD drauf gekommen, obwohl sie das Argument gebracht hat, die Nestbauer bauen das Nest, bevor sie an den Nachwuchs denken. (Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD: Das haben wir doch gesagt!) Nee, nee, Sie haben gesagt, die Folgekinder nach dem ersten Kind. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nein, nein, nein! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich denke aber auch an das erste Kind. Es gibt nämlich auch verantwortungsvolle Eltern, die erst das Nest bauen und dann Kinder bekommen. Die wären nämlich komplett raus. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Aber genau die wollen wir fördern. Und das heißt ja auch nicht unbedingt, dass man diesen Zeitraum so eng fassen muss. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und dann, wie gesagt, diese ganze Folgebürokratie, die das Ganze mit sich bringt, meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht mehr zu machen! Wir wollen nicht immer nur Umverteilung, wir wollen direkte Hilfe oder gar keine. Das andere ist alles Quatsch, das belastet die Menschen. Sie sehen irgendwann zwischen den ganzen Förderprogrammen auch nicht mehr durch und wissen am Ende schon gar nicht mehr, was Sie überhaupt fördern wollten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Lassen Sie doch das! Helfen Sie uns lieber bei der direkten Entlastung bei den Steuern! – Vielen Dank! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So richtig fundamentale Kritik habe ich vielleicht jetzt außer von René Domke nicht vernommen, ist bei so einem guten Antrag natürlich auch schwer. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und René Domke, FDP) Ich möchte zumindest sagen zum Innenminister, der ist jetzt … (Torsten Renz, CDU: Er spricht dort die Ministerpräsidentin an. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aha, alles klar! Gut, gut, dann ist er ja noch da und wird es bestimmt hören. Ich glaube, wir müssen beides tun. Ja, wir haben ein erhöhtes Zinsniveau. Obwohl ich auch Tilo Gundlack recht geben muss, als meine Eltern in den 90ern gebaut haben, waren die Zinsen sogar bei acht Prozent und darüber weg. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Wahrheit gehört auch, dass die Baupreise damals aber auch ganz andere waren. Die sind mit heutigen Baupreisen nicht zu vergleichen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Thomas Krüger, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und sie sind in der Tat – weil Tilo das ja angezweifelt hat, bei uns die 25-prozentige Steigerung –, sie sind in der Tat auch manchmal sogar bis zu 50 Prozent heute gestiegen, also haben wir da schon durchaus eine Steigerung. Ich glaube, wir müssen trotzdem beides tun. Ja, man kann das Bundesprogramm, das soll man ja auch nutzen, um verbilligten Kredit zu bekommen, dass die Zinsen gestützt werden, aber wir müssen auch auf der Seite des Eigenkapitals etwas tun. Und deshalb glauben wir, dass dieses Landesbaukindergeld durchaus das Richtige ist. Das zeigen ja auch die Einschätzungen, die die KfW durch das Bundesprogramm gemacht hat, oder auch, die der Deutsche Landkreistag gemacht hat, dass dieses Programm sich bewährt hat. Und deshalb würden wir das gerne hier fortsetzen. Ich will zumindest versöhnlich enden. Ich habe mitbekommen, dass eigentlich alle Fraktionen etwas für Eigentum und junge Familien machen wollten. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir diese fruchtbringende Diskussion, die wir hier ja geführt haben, durchaus weiter fortsetzen, (René Domke, FDP: Da bin ich dabei.) und beantrage deshalb die Überweisung federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss, weil – und da ist, glaube ich, Herr Seiffert auf die 23 Millionen eingegangen –, wir haben ja schon bei den Beratungen zum letzten Doppelhaushalt bewiesen, dass wir es verstehen, Deckungsvorschläge im Haushalt vorzuweisen. Das würden wir hierbei gerne auch tun. Das können wir dann in den beiden Ausschüssen machen und pünktlich mit dem Beschluss zum neuen Doppelhaushalt dann dieses zielführende Programm an den Start bringen. Dazu lade ich Sie recht herzlich ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2345. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Innen- und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung abgelehnt worden. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2345. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2410 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungs… (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit und Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir sind in der Abstimmung! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/2410 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2345 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2345 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD und der fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung durch die Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/2423 ein Antrag zum Thema „Einsatz von Streumunition ächten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Förster! Horst Förster , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, nach Einreichungsfrist wurde bekannt, dass die USA der Ukraine Streumunition liefern, und wir meinen, dass diese Streumunition zu Recht völkerrechtlich geächtet ist (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) und dass es da keine Ausnahme geben sollte, dass die Eskalation dadurch weiter steigert sich und im Grunde auch die reale Kriegsgefahr für unser Land, und das sind auch alle Bundesländer, immer größer wird. Und deshalb meinen wir, dass eine Reaktion darauf durch diesen Landtag geboten ist und dass diese keinen Aufschub duldet. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr der Cunha! Philipp da Cunha , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat nun gar nichts mit der Landtags…, mit den Angelegenheiten zu tun, mit denen sich der Landtag normalerweise beschäftigt. Deutschland liefert keine Streumunition, wie wir vernommen haben. Es geht hier um Entscheidungen, die weit über der Kompetenz des Landtages hinaus sind. Und deswegen sehen wir keine Dringlichkeit und auch keine Notwendigkeit, das hier zu debattieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Wir kommen zur … (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich dachte, Sie wollten jetzt darüber abstimmen, oder wollen wir dann das Ganze …? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte hier nichts. Ich möchte jetzt die Abstimmung leiten, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die Positionen dazu sind bekannt.) Dazu brauche ich die notwendige Ruhe. Also, wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt worden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir sehen uns zu dem Thema.) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 45 : Beratung des Antrages der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Aus Extremwetterlagen lernen – Klimafolgen für Gesundheit mildern – Klimaanpassung im Land und in den Kommunen forcieren und fördern, Drucksache 8/2329. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aus Extremwetterlagen lernen – Klimafolgen für Gesundheit mildern – Klimaanpassung im Land und in den Kommunen forcieren und fördern – Drucksache 8/2329 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Schon jetzt sind wir weltweit, aber auch in Deutschland mit der Erhitzung unseres Planeten konfrontiert: Tausende Hitzetote, von Überschwemmungen zerstörte Häuser, eine steigende Zahl katastrophaler Brände und Dürren mit gewaltigen Ernteausfällen, Hunger und Durst. Und eins ist klar, die Erhitzung des Klimas wird sich weiter verstärken und sie wird auch unser Bundesland nicht verschonen. Deshalb müssen wir nicht nur die Treibhausemissionen so schnell wie möglich senken, nein, wir müssen auch die Folgen der inzwischen unvermeidbaren Erhitzung für die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt abmildern. Auf Bundesebene ist bereits der Hitzeschutzplan des Gesundheitsministers in Arbeit. Außerdem wurde gerade gestern der Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes des Bundesumweltministeriums im Kabinett beschlossen. Es sieht vor, dass die Länder eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit verbindlichen Maßnahmenplänen vorlegen und umsetzen müssen. Traurig, dass sich hier das übliche Bild zeigt. Mecklenburg-Vorpommern wird auch wieder einmal eines der letzten Bundesländer sein, die sich diesem Thema annehmen, und auch wieder erst, wenn die Bundesregierung die Daumenschrauben anzieht. Etliche Länder starteten bereits vor zehn Jahren eine Klimaanpassungsstrategie. Im Antrag der Regierung zum Landesklimaschutzgesetz findet die Klimafolgenanpassung im Beschlussteil lediglich Platz im Kontext mit der Wasserrückhaltung in Mooren. Vielleicht ist der Passus aber auch in einer der Überarbeitungsrunden rausgeflogen, „Hitzeanpassung“ und „Bevölkerungsschutz“ stehen jedenfalls ausschließlich in der Begründung. Darauf haben Sie sich scheinbar dann auch ausgeruht. Seither ist deutlich und deutlicher als je zuvor der Handlungsbedarf zu sehen. Auf den Tag genau heute jährt sich beispielsweise die Katastrophe im Ahrtal, passiert ist in den letzten eineinhalb Jahren seit dem Antrag von Rot-Rot in M-V aber nichts. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir fordern eine gesonderte und ressortübergreifende Strategie, wie wir die Folgen der Erhitzung angehen. Der bisherige Klimaaktionsplan des Landes ist dahin gehend in keiner Weise aussagekräftig. Sehr geehrte Damen und Herren, die Klimaerhitzung fordert jetzt zum Handeln auf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die sieben heißesten Tage, die die Menschheit je gesehen hat, lagen allesamt in diesem Monat. Die Tendenz und Anzahl tödlicher Hitzewellen steigt weltweit, aber auch in Deutschland unaufhörlich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: El Niño!) Und diese extreme Hitze (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wird alle Teile unseres täglichen Lebens betreffen. Sie wird zum Beispiel zu gesundheitlichen Schäden und Millionen von Toten führen. Sie wird Infrastruktur wie Straßen, Schienen und andere technische Einrichtungen schädigen, sie wird unsere Wasserversorgung gefährden. Und ja, der El Niño kommt immer wieder, aber haben Sie gerade nicht zugehört? Es sind einfach die sieben heißesten Tage, die jemals gemessen worden sind, und es sind immer mehr und es werden immer extremere Hitzewellen, und hat mit El Niño am Ende überhaupt nichts zu tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Millionen Tote! Millionen Tote, haben Sie gesagt.) Der verstärkt das Phänomen, aber in der Anzahl, in der Wahrscheinlichkeit geht es einfach nach oben. Schauen Sie sich die Daten an! Und wenn Sie das ignorieren wollen, können Sie es ignorieren! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hören Sie auf, Angst zu machen! Hören Sie auf, Angst zu machen!) Aber dann haben Sie sich halt auf einer demokratischen Debatte hier auch auf einer Sachgrundlage verabschiedet. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, das Land muss aus unserer Sicht die Verhältnisse, die es jetzt gibt, landesspezifisch analysieren, sich darauf vorbereiten, und das extrem schnell und gleichzeitig möglichst langfristig. Der NDR hat gestern in einer neu aufgelegten Internetseite die Frage „Klimawandel: Ist der Norden auf die Folgen vorbereitet?“ aufgeworfen. Und da zeigt sich, lediglich die Stadt Rostock verfolgt einen Hitzeaktionsplan. Auch andere Anpassungsstrategien zu Dürre, Wassermangel, Starkregen oder Hochwasser finden sich, so recherchierte der NDR, auf kommunaler Ebene in unserem Bundesland überhaupt gar nicht. Wir sind der Auffassung, Mecklenburg-Vorpommern muss hier dringend aufholen. Es reicht eben nicht mehr, im Sommer im Seniorenheim die Rollos runterzuziehen. Es braucht neue Konzepte der energieeffizienten Gebäudekühlung. Es braucht ein anderes Verständnis von Stadtbegrünung. Wir müssen generell anders bauen. Im Umgang mit Wasser in der Landwirtschaft sind klimaangepasste Bewässerungs-, Wasserrückhaltungs- und Wiedervernetzungskonzepte notwendig. Wie könnten … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, oder Züchtungsmethoden beispielsweise. Wie könnten wir unsere Wasser- und Bodenverbände bei den anstehenden Aufgaben unterstützen? Wo ist unsere Infrastruktur besonders hitzeempfindlich und wie können wir sie schützen? Diese Fragen müssen in einer Klimaanpassungsstrategie des Landes konzentriert angegangen werden. Die Kommunen stehen dahin gehend vor riesigen, aber auch sehr ähnlichen Herausforderungen. Wir müssen sie hier genau wie die Landkreise unterstützen, und zwar finanziell, strukturell und personell. So zum Beispiel in Hessen, wo die, wo auf Grundlage der dortigen Klimarichtlinie nicht nur Klimaschutz, sondern auch Anpassungsmaßnahmen mit bis zu 250.000 Euro pro Kommune gefördert werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Oder wie in Niedersachsen, wo das Kompetenzzentrum Klimawandel des Landes Landkreise und Kommunen und Menschen zu Klimaanpassungsmaßnahmen berät und nicht ignoriert. Und wenn Sie sich mit irgendeiner Studie in der Vorbereitung des Antrags auseinandergesetzt hätten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben wir. Mit mehreren, aber nicht mit Ihren.) dann wüssten Sie, dass Klimaschutz viel, viel günstiger ist – „Faktor 10“ etwa – als einfach weiter so wie bisher. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und jetzt? Und jetzt?) Also ist das ein Griff in die, es ist ein Griff in die Tasche der Bevölkerung, nichts zu tun, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit was für Ergebnissen?) und zwar zehnmal teurer, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit was für Ergebnissen? – Zuruf von Thore Stein, AfD) das, was Sie vorhaben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt gute Beispiele in Deutschland, überall auf der Welt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das bezweifle ich.) überall auf der Welt sehr viele. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das bezweifle ich.) Lassen Sie Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zustimmung zu unserem Antrag endlich auch mal dabei sein! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung und in Vertretung des Landwirtschaftsministers hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Pegel. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Christian Pegel

Wie bitte? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich in der Tat herzliche Grüße vom Kollegen Till Backhaus, der entschuldigt abwesend ist, ausrichten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Gute Besserung!) Richte ich ihm gern aus. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Er bat mich, den für ihn getätigten Ausführungen ausdrücklich voranzustellen, Klimaschutz ist die beste Klimaanpassung. Wir wissen gemeinsam, dass weltweit und insbesondere im globalen Süden die Menschen bereits jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden, der vor allem durch die Industriestaaten in Europa und Nordamerika verursacht wurde. Aber dem Kollegen Klimaschutzminister ist selbstredend bewusst, dass wir neben dem Klimaschutz als bester Klimaanpassung gleichwohl konkrete Anpassungsmaßnahmen vorzubereiten haben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist die Anpassung an den Klimawandel erforderlich, auch um die erheblichen Folgekosten für unser Land zu vermeiden. Bislang stieg die Temperatur im Land schon um rund 1,3 Grad Celsius an. Dies ist gemessen an vergangenen Jahrtausenden eine enorme Veränderung in dem kurzen Zeitraum, auf den sich das bezieht. (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Der Antrag ist dennoch nicht geeignet, den Rahmen für eine Klimaanpassungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zu setzen. Er deckt schlicht nicht alle Themenfelder, Zielgruppen und Risikoelemente im Klimawandel ab. (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle bin ich vom Kollegen aus Zeitgründen gebeten worden, nur auf einzelne Punkte einzugehen. Im Landesklimaschutzgesetz wird die Landesregierung die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie aufnehmen. Die einzelnen Themenfelder, die Sie benannt haben, sind wichtig, aber nicht pauschal zu regeln. Die Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutzministeriums werden die erforderlichen Daten auswerten, eine Risikobetrachtung vornehmen und geeignete Anpassungsmaßnahmen vorschlagen. Zu den konkreten Vorschlägen lassen Sie mich noch anmerken, die Erhöhung der Leistung ausgewählter Schöpfwerke zur Verminderung von Ertragseinbußen ist zunächst dort für die Beteiligten vor Ort zu klären. Und das wiederum, was Sie dort klären möchten, ist abhängig vom Wasserdargebot. Wichtiger ist, dass der Gewässer- und Moorschutz zusammengedacht wird und dass die Landwirtschaft hilft, die Speicher- und Pufferwirkung landwirtschaftlicher Böden zu optimieren, sodass der Landschaftswasserhaushalt nachhaltig verbessert wird. Ebenso kann die Renaturierung von Küstenüberflutungsmooren nicht pauschaliert werden. Ein Teil der potenziellen Überflutungsflächen an der Küste, also der dortigen Moore, die heute oder infolge des steigenden Meeresspiegels von der Hydrodynamik der Ostsee und anderen Dingen beeinflusst werden könnten, wurden bisher noch nie durch Salzwasser beeinflusst. Bei Überflutung dieser Flächen wird es zu erheblichen Veränderungen der langfristig bestehenden Verhältnisse kommen. Das berührt dann auch vielfältige Fragen rund um den Artenschutz. Bei der Errichtung neuer Küstenschutzanlagen, zum Beispiel bei Rückverlegungen, kann die potenzielle Geländeerhöhung im funktionellen Entwurf aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und zu erwartenden hydrodynamischen Belastungen nicht berücksichtigt werden. Abschließend ist insofern zu konstatieren, dass die Landesregierung im Klimaschutzgesetz die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie aufnehmen und im Ergebnis einer dezidierten Prüfung die notwendigen geeigneten Maßnahmen herausarbeiten wird. Ich wünsche viel Erfolg in der Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister! Herzliche Grüße zurück an dieser Stelle! Die GRÜNEN stellen erneut das Gespenst des menschengemachten Klimawandels in den Raum – nichts Neues. Es wird ein großer Rundumschlag gefordert, der scheinbar wahllos in zahlreiche Belange des Bundes, der Kommunen, aber natürlich auch der privaten Bereiche eingreifen soll. Hintergrund ist die nahende Apokalypse in Form von Stürmen, dem Anstieg des Meeresspiegels um viele, viele Meter und der Wüstenbildung in weiten Teilen unseres Landes. Welch grausige Vorstellung! Ein Glück, dass wir heute Ihren Antrag vorliegen haben! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit vielen Millionen Toten!) Infolge fällt es dann doch durchaus schwer, auf den, ja, sehr bunten Blumenstrauß an Vorstellungen, Wünschen und Forderungen einzugehen, zu unterschiedlich sind dann doch die zahlreichen Themenbereiche, die Sie hier aufführen. Minister Pegel hat ja auch schon versucht, zumindest etwas Ordnung reinzubringen. Ich will das da gerne ergänzen. Zum Thema Infrastruktur unter Punkt II.1: Hitzebeständige Straßenbeläge, ausreichend dimensionierte Regenwasserkanalisation, Versickerungsflächen in der Landschaft, Stadtbegrünung, Renaturierung von Fließgewässern – ist ja alles nichts Neues und wird auch seit Jahrzehnten schon umgesetzt und praktiziert, Ihnen natürlich nicht schnell und nicht radikal genug. Und ich stimme durchaus zu, es klemmt sicherlich an der einen oder anderen Stelle und man könnte hier und da noch ein bisschen mehr und umfassender etwas tun, aber da steht uns häufig das Planungsrecht entgegen und die doch sehr komplizierten Antragsverfahren, die ja zunehmend in diesem Land irgendwie alles auch lahmlegen. Nehmen wir aber auch mal einen klassischen Bauantrag. Wer so heute baut, der muss es ja bereits nachweisen, wenn er Fläche versiegelt, wohin das anfallende Regenwasser abzuleiten ist. Oder auch bei der Neugestaltung von Marktplätzen überall im Land wird ja mit deutlich mehr Begleitgrün gearbeitet, als es vielleicht in den 60er-/70er-Jahren der Fall war, wo eben der Beton vorherrschte. Wir können aus dem Bereich der Landwirtschaft die Wasserrahmenrichtlinie nehmen, wo ja auch das klare Ziel formuliert wurde, und ja auch absolut richtigerweise, dass man dort, wo es möglich ist, durch eine Renaturierung von Fließgewässern einen Puffer in der Landschaft schafft, um eben auch Regenwasser zurückzuhalten. Also es wird ja schon sehr viel getan. Da geht auch vieles in die richtige Richtung, aber man muss es eben nicht immer übertreiben, wie Sie das gerne tun. Das Gleiche beim Thema Gesundheit, plötzlich scheinen Temperaturen von über 30 Grad im Sommer ein letales Risiko für weite Teile der Bevölkerung darzustellen. Da stelle ich mir manchmal die Frage, wie das eigentlich die Italiener, die Spanier und Griechen seit Jahrhunderten machen. Dort scheint man das ja auch zu überleben. Und anstatt von Hitzeschutzplänen zu schwadronieren, empfehle ich dann doch mal eben einen Urlaub im europäischen Süden, geht auch mit der Eisenbahn, muss man das Flugzeug nicht nehmen, und da kann man sich mal anschauen, wie man im Sommer solche warmen Tage auch überlebt. Wer sich mal anschaut, wie das in der Bauwirtschaft läuft, da fängt man eben ein bisschen früher morgens an, hat dafür zeitig am frühen Nachmittag Schluss und kann die wohltuende Sommerwärme im Garten genießen – also auch eine sehr schöne Sache. Das Gleiche beim Thema Landwirtschaft: Dass sich der Mensch an seine Umwelt, seine Umweltbedingungen angepasst hat, ist ja gerade in der Landwirtschaft immer sehr eindrucksvoll zu sehen. Sie fordern hier die Ertüchtigung der wasserbaulichen Infrastruktur, bin ich absolut bei Ihnen. Allerdings, schauen Sie sich mal an im Land, wie es da aussieht! Es gibt ja die berühmte Kleine Anfrage. Die Hälfte aller Stauwehre in Mecklenburg-Vorpommern sind überhaupt nicht mehr einsatzfähig, weil sie einfach in den letzten Jahren marodegespart worden sind, ja. Hier müssen wir erst mal ansetzen und dann können wir auch das Wasser in der Landschaft zurückhalten – zum Wohle der Natur, aber natürlich auch zum Wohle der Landwirte, die dann entsprechend auch ihre Erträge steigern können. Viel wichtiger in dem Zusammenhang, wenn wir über die Anpassung der Landwirtschaft an die sich ständig ändernden Umweltbedingungen sprechen, sehe ich allerdings in der Etablierung der ja auch jetzt neu aufgerollten Diskussion zur neuen Gentechnik. Denn da haben wir wirklich die Möglichkeit, indem wir arteigene Gene aus den Pflanzen nehmen und so zusammenbauen, dass sie quasi gewisse Resistenzen gegen Trockenstress, gegen Insekten et cetera entwickeln, also eine wirklich sehr hervorragende Methode. Allerdings bremst hier natürlich auch die grüne Lobby europaweit nach wie vor aus, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und da werden wir sicherlich auch das Nachsehen haben gegenüber anderen Staaten, die da deutlich fortschrittlicher sind. Ja, sehr geehrte Damen und Herren Antragsteller, in Ihrem Antrag schreiben Sie selbst, dass die Anpassung an eine etwaige Erwärmung der Erde letztlich auch ein gesellschaftlicher Prozess ist. Da würde ich mitgehen, würde allerdings dann eher sagen, lassen Sie uns doch jene gesellschaftlichen Einrichtungen stärken, die letztlich auch dafür dann da sind, mit den Auswirkungen dieser sich ständig verändernden Umwelt umzugehen. Da haben wir unsere Hilfsdienste, da haben wir das Technische Hilfswerk. Sie sprachen ja eben von der Flutkatastrophe im Ahrtal. Im Ahrtal war ja nicht das Schlimme, dass es da mal geregnet hat, im Ahrtal war einfach das Hauptproblem … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist respektlos gegenüber den Menschen dort.) Also, Herr Damm, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Damm, ich kenne das Ahrtal sehr gut. Ich kenne die Topografie des Ahrtals sehr gut. Und im Ahrtal kam es in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder zu sehr dramatischen Hochwasserereignissen, insbesondere im Sommer, wenn es in der Eifel verstärkt geregnet hat. Das Problem ist die Topografie, und das nächste Problem ist, dass man jahrelang auch einfach viel zu nah an den Fluss rangebaut hat. Und da müssen wir doch hin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir müssen doch uns einstellen auf das, was die Natur eben für den Menschen auch vorhält, auch mag es mal sehr negativ sein. Und dann noch ein letzter, eine letzte Ausführung zu dem Punkt 2, den Sie hier aufführen. Hier soll natürlich wieder ein Haufen Geld bereitgestellt werden. Es soll Personal eingestellt werden, es soll eine Menge an Plänen ausgearbeitet werden. Das sieht für mich alles nach grüner Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aus, und das werden wir natürlich nicht mittragen. Wir fordern, die notwendige Schutzinfrastruktur muss ständig und immer intakt gehalten werden. Dafür brauchen wir die ausreichenden Mittel. Das muss ständig auch an die Gefahrenlage angepasst werden. Also alles nichts Neues. Und Ihren von Alarmismus und Übertreibung geprägten Antrag braucht es da nun wirklich nicht. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, vor ziemlich genau einer Woche tobte Sturmtief „Poly“ mit einer ungewöhnlichen Stärke für den Hochsommer über Norddeutschland hinweg. Mecklenburg-Vorpommern kam zum Glück glimpflich davon. Wir hatten eine sehr lange Dürreperiode in diesem Frühjahr mit steigender Waldbrandgefahr und Wald- und Moorbränden. Überhaupt waren die zurückliegenden Jahre durch unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen im Frühjahr und Sommer gekennzeichnet. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) An den Folgen dieser Dürrejahre knabbern wir noch immer. All das ist ein guter Anlass, aus Extremwetterlagen zu lernen, Klimafolgen für die Gesundheit zu mildern und die Klimaanpassung im Land und in den Kommunen zu forcieren und zu fördern. Lassen Sie uns darüber reden, was gerade läuft oder was bereits geregelt ist. Da ist zunächst die Bundesebene, wo gerade ein Klimaanpassungsgesetz erarbeitet wird. Der Referentenentwurf dieses Gesetzes wurde zur Anhörung in die Länder und Verbände gegeben. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, er soll aber zeitnah ins Bundeskabinett und dann in den Bundestag kommen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Mecklenburg-Vorpommern werden wir dieses Bundesgesetz im Klimaschutzgesetz natürlich umsetzen. Darauf können Sie setzen. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen wurde das Thema Klimaanpassung natürlich berücksichtigt. Für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Klimaanpassung wurden meines Wissens Mittel und Personal beantragt, um die Grundlagenermittlung zu den Klimaänderungen und zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie und zur Beratung der Kommunen und Unternehmen vorzubereiten. Da hoffe ich dann auf Zustimmung in den Beratungen des nächsten Doppelhaushaltes seitens Ihrer Fraktion, Herr Damm. Die Forderung nach einem Klimaanpassungsrahmenplan mit verbindlichen und zeitlich definierten Umsetzungsmaßnahmen ist zunächst eine gute Sache. Aber inwieweit das im Rahmen des vorliegenden Antrags leistbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich verweise auf das Konnexitätsprinzip, welches bei neuen Aufgabenzuweisungen greift, und auf personelle Ressourcen, die überall und auf allen Ebenen fehlen. Auch ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Zudem gibt es viele Instrumente, die bereits wirken. Das Bundesgesundheitsministerium hat gerade einen Impuls für einen Hitzeschutzplan für Gesundheit vorgelegt. Das Bundesumweltministerium fördert Klimaanpassungskonzepte und beispielsweise auch Trinkwasserspender. Es gibt eine Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Rostock befasst sich seit Jahren mit der Entwicklung einer Strategie zur Abfederung von Starkregenereignissen. Die Arbeitsgemeinschaft aus Akteuren der Rostocker Wasserwirtschaft und der Stadtverwaltung berät auch zur Starkregenvorsorge. Auch andere Gemeinden, bei denen die Folgen besonders groß sind, haben sich auf den Weg gemacht, dies zu ändern. Weniger Versiegelung, viel Stadtgrün, das Freihalten von hochwassergefährdeten Gebieten und wasseraufnahmefähigen Niederungen von Bebauungen sind nur einige der nötigen Maßnahmen. Das ist Aufgabe der Orts- und Stadtentwicklung, originäre Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Seit dem vergangenen Programmjahr sind Maßnahmen des Klimaschutzes zwingende Fördervoraussetzung für neue Gesamtmaßnahmen in der Städtebauförderung. Dementsprechend liegt auch im aktuellen Landesprogramm der Städtebauförderung der Fokus auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. In Ihrem Antrag, liebe GRÜNE, fordern Sie den Aufbau weiterer Beratungsstrukturen durch das Land. Meine Fraktion und ich halten nichts davon, weitere oder Parallelstrukturen aufzubauen. So bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Beratungen zu Elementarversicherungen an. In Rostock wird zur Starkregenvorsorge beraten. Betroffene, die in ausgewiesenen Hochwasserschutzgebieten leben, wissen das auch. So besteht für einige bebaute Bereiche nur noch Bestandsschutz. Das Heizungshandwerk informiert darüber, dass zum Schutz vor Überschwemmungen seit 2018 ein Verbot von neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten besteht beziehungsweise die Heizöltanks bis Ende 2022 hochwassersicher nachzurüsten waren. Im Übrigen wird das geänderte Gebäudeenergiegesetz eine Beratung vor dem Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen vorschreiben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesonderte Informationen braucht es aus unserer Sicht nicht. Hier ist auch die Eigenverantwortung gefragt. Für den Katastrophenschutz in M-V kann man sagen, dass die entsprechenden Organisationen grundlegend gut aufgestellt sind. Natürlich sind Verbesserungen immer möglich, insbesondere dort, wo Ehrenamtliche tätig sind. Aber es gibt eine enge Anbindung zwischen Innenministerium, Landkreisen und Katastrophenschutzorganisationen. Das Land ist tätig und eng verzahnt mit allen relevanten Akteuren. Die Situationen vor Ort sind allerdings so unterschiedlich, dass die Kommunen eigenständig entscheiden müssen, wo Handlungsbedarf besteht. Wir werden nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, wo es nicht notwendig ist. Ansonsten hilft das Land immer, wo Bedarf angezeigt wird. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag ist nicht geeignet, den Rahmen für eine Klimaanpassungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zu setzen, er deckt weder alle Themenfelder, Zielgruppen und Risikoelemente der Klimawandelfolgen und Vorsorge ab. Aus all den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte … (Die Abgeordnete Beate Schlupp wendet sich an das Präsidium.) Ich wollte zwar kurz reden, aber so kurz dann doch nicht. Vielleicht kriegen wir hier die Uhr zurückgestellt? – Danke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat uns heute einen Antrag vorgelegt zu einem hochaktuellen Thema, auch zu einem wichtigen Thema. Gerade in dieser Woche konnten wir ja auch durchaus lesen und hören, wie wichtig das Thema ist – der NDR hat einen Beitrag gemacht, die SVZ hat sich mit dem Thema befasst. Also von daher, an der Aktualität des Themas kann kein Zweifel bestehen, das will ich mal vorausschicken. Und ich denke, auch alles, was Sie hier in Ihrem Antrag angesprochen haben, verdient es, im jeweils zuständigen Ausschuss – und ich sehe ja hier verschiedene Zuständigkeiten – auch ernsthaft diskutiert zu werden. Allerdings, und ich glaube, das ist auch schon angeführt worden, ist das ja doch ein ziemlich bunter Strauß an Vorschlägen, die von „ganz allgemein“ bis hin zu „ganz konkret“ reichen und von daher eigentlich anders strukturiert und abgeschichtet werden müssten, zumindest aus meiner Sicht. Ich will Ihnen das auch begründen. Besonders allgemein gehalten ist zum Beispiel Ihr Punkt 2.c): „die Arbeit an der notwendigen Widerstandsfähigkeit gegen extreme Folgen der Erhitzung … als gesellschaftlichen Prozess und kontinuierlichen und verbindlichen Auftrag an die Landesregierung zu verankern und zu verstetigen“. Gleich danach kommt dann wieder ein sehr, sehr konkreter Vorschlag: „mit geeigneten Mitteln sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die durch Starkregenereignisse oder durch Küstenhochwasser bedroht sind, zu informieren über a) …, b) …, c) …“. Also von daher, sage ich mal, ich hätte mir vielleicht ein bisschen, entweder ganz global oder mehrere Anträge mit bestimmten Themen gewünscht, damit man sich überhaupt inhaltlich mit einzelnen Punkten auseinandersetzen kann. Mit allen Punkten jetzt inhaltlich sich auseinanderzusetzen, dafür würde uns ja die Zeit fehlen. Aber wie gesagt, ich finde die, das Thema wichtig, und ich finde auch, dass Ihre Vorschläge geeignet sind, in den entsprechenden Gremien und Ausschüssen diskutiert zu werden. Aber das Nächste, was mich dann auch wieder etwas irritiert, ist der Zeitpunkt. Natürlich sagen Sie, es ist lange Zeit nichts passiert, aber wir sind vor dem Landesklimaschutzgesetz, dessen Entwurf ich persönlich noch nicht kenne, wir sind vor dem Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Und ich denke schon, von dem, was da vorgelegt wird, wird abhängen, was wir dann nachher im Konkreten zu diskutieren haben. Und es ist ja jetzt auch schon vom Innenminister in Vertretung des Landwirtschaftsministers angekündigt worden, dass es eine Klimaanpassungsstrategie des Landes geben wird, die auf zu ermittelnden Zahlen basiert. Auch das liegt uns noch nicht vor. Von daher wäre mein Vorschlag an Sie – auch Überweisung macht jetzt anhand der vielen verschiedenen Punkte nicht wirklich Sinn –: Wir werden warten müssen, damit wir sinnhaft und auf den Zahlen, die das Ministerium vorlegt, basierend Maßnahmen diskutieren. Und ich hätte auch vom Innenminister gerade noch den Hinweis auf die Kommunen erwartet. Da die Kommunen in vielen Punkten betroffen sind, sollten wir dann auch Kommunen miteinbeziehen, sollten auf die, deren praktische Expertise abstellen, wenn es darum geht umzusetzen. Die können, glaube ich, aus ihrer Sicht am besten darstellen, wo es klemmt, wo sie vielleicht Unterstützung brauchen. Von daher, ich finde das Thema wichtig, aber ich hätte mir eine vielleicht andere Herangehensweise gewünscht. Und von daher werden wir an dieser Stelle den Antrag, so, wie er formuliert ist, ablehnen. Und wie gesagt, ich bin auch immer gerne bereit zu überweisen, aber hier wüsste ich nicht, in wie viele Ausschüsse ich was überweisen sollte und auf welcher Basis wir dort diskutieren. Von daher kommt von mir dieser Vorschlag heute nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mir geht es ähnlich wie Frau Schlupp. Sie hat das meiste gesagt, auch wie ich das empfinde und wie meine Fraktion das empfindet. Das Problem, es ist erkannt, und es ist auch ein wichtiges Thema. Und gerade so, was Sie in Ihrem Antrag auch schreiben, was die Kommunen alles machen sollen – Stadtbegrünung, wassersensible Stadtentwicklung, widerstandsfähige Infrastruktur und Grundversorgung, das sind einige Beispiele –, sind wir in den Punkten ja bei Ihnen. Und ich persönlich bin ja ein ganz großer Fan von Stadtbegrünung, und das muss auch mehr vorangetrieben werden. Wir sehen davon auch die Vorteile, aber es ist nun mal kommunale Selbstverwaltung. Das sagte der Kollege Seiffert auch, der hat das sehr ausführlich dargestellt. Genauso zu dem Punkt „Forderungen um die Hitzeschutzpläne“, halte ich, hält meine Fraktion für aktuell hier in der Form nicht für sinnvoll, da auf Bundesebene ein solcher, ein solch ähnliches Konzept ja gerade erstellt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau, die Kommunen fordern, aktiv zu werden in dieser Zeit.) Ja, Herr Damm, ist nicht so, dass wir Sie nicht verstehen, wirklich nicht! Ihnen geht das zu langsam, es muss mehr passieren. Und jetzt ist ja auch das Klimaschutzgesetz in Bearbeitung. Ich kenne es natürlich auch nicht – den Entwurf –, in keiner Form. Aber wir sind davon überzeugt, dass wir das alles erst mal wirklich abwarten sollen. Ich finde auch gut, dass Sie das Thema gesetzt haben. Vielleicht kommt da auch ein bisschen mehr Fahrt rein. Aber der Antrag, wie er ist, ist für uns auch übervoll mit zu vielen Dingen. Wir verstehen den Ansatz, wir werden Sie da weiter auch darin konstruktiv kritisch begleiten, auch die Landesregierung, aber wir lehnen den Antrag in der Form erst mal ab. Wir hoffen auf ein schnelles Klimaschutzgesetz – Entwurf –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ein was?) dass es hier schnell ins Plenum kommt. Und dann können wir uns darin austauschen, und vielleicht werden ja auch noch ein paar Änderungen von der Opposition dann übernommen. Die meisten werden bestimmt von Herrn Damm kommen, der sich dann da wirklich gut einbringen kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben einen Antrag vor uns liegen mit sehr vielen Forderungen, die an das Land formuliert sind oder an die Kommunen formuliert sind. Die Begründungen für den umfangreichen Forderungskatalog sind die Folgen des Klimawandels, für uns die vier wichtigsten vielleicht noch einmal: – die Starkregenereignisse, die die Infrastruktur und Bevölkerung ganzer Siedlungen und Städte gefährden können, die aber auch zur Erosion von Böden und damit landwirtschaftlicher Nutzfläche führen können, – der Anstieg des Meeresspiegels und daraus resultierend möglich mächtigere Sturmfluten, die ebenfalls zur Gefährdung besiedelter Küstengebiete führen können, – die Hitzewellen – über die Hitze wurde schon vielfach gesprochen: Temperaturen über 40 Grad im Moment in den Regionen Andalusien und Aragon – und – die damit verbundenen Dürreperioden – Spanien, Italien, aber auch in unseren östlichen Bundesländern –, die dazu führen, dass wichtige Sommersaaten, wie zum Beispiel die Leguminosen, nicht auflaufen oder, wenn sie aufgelaufen sind, dann auf dem Feld vertrocknen. Diese Frühjahrstrockenheit führt zu Ertragseinbußen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und zu einer Konzentration auf sichere, trockenresistente Feldfrüchte, aber das nur am Rand. Mit der deutschen Klimaanpassungsstrategie hat die Bundesregierung 2008 den strategischen Rahmen gesetzt, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Fortschrittsberichten und Aktionsplänen wird dieser Rahmen ständig weiterentwickelt. Ein Netzwerk aus den Bundesressorts und 28 Bundesbehörden soll dabei helfen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) langfristig gegen die Folgen des Klimawandels anzutreten. Das Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung war am 13.07., also gestern, im Bundeskabinett, die Erste Lesung im Bundesrat ist für den 29.09.2023 geplant. Im Bundestag wird es am 20.10. in die Erste Lesung gehen und soll planmäßig verabschiedet werden am 15.12.2023, also noch in diesem Jahr. Was sind für mich die Kernaussagen dieses Gesetzentwurfes? Das kann ich jetzt, weil die Zeit auch nicht so unendlich ist, in drei Punkten zusammenfassen: Wir benötigen Risikoanalysen auf die jeweilige Örtlichkeit bezogen, das bedeutet, für die Kommune oder den gesamten Amtsbereich, wenn wir ähnliche Verhältnisse vorliegen haben, oder für die Stadt. Wir brauchen sie für Personengruppen, für die Resilienz der Wirtschaft und hier vor allem für die Landwirtschaft. Entsprechend des Risikos, zum Beispiel Hochwasser – ich kann hier nur einzelne Beispiele anführen – oder durch Sturmflut- oder Starkregenereignisse oder Pegelüberschreitungen von Flüssen, sind langfristig Siedlungen, Deiche und Überflutungsbereiche dem Risiko anzupassen. Als zweiter Punkt, die Träger öffentlicher Belange haben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend zu berücksichtigen. Ich halte das für äußerst selbstverständlich und auch schon lange praktiziert, hoffe ich. Und drittens wird es als Aufgabe für Generationen beschrieben, mit dem Dreiklang aus gesetzlicher Grundlage, Klimaanpassungsstrategie und finanzieller Unterstützung. Wenn wir das als eine neue Gemeinschaftsaufgabe verstehen, dann brauchen wir dafür eine Grundgesetzänderung. Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, fordern die Landesregierung auf, einen Klimaanpassungsrahmenplan zu erstellen, und zählen dazu unter Punkt II.1 sieben Punkte auf, die Ihnen als Inhalt wichtig wären. Zum Gesundheitsschutz vulnerabler Bevölkerung kann ich nicht für unser ganzes Bundesland sprechen. Hier sind sicher noch Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachzurüsten und, wenn erforderlich, sogar neue Gebäude zu planen. Unser Pflegeheim in Putbus ist vor zehn Jahren nach modernsten Standards gebaut und eröffnet worden und hat den optisch sehr schönen, aber funktional völlig ungeeigneten Altbau aus der Bäderarchitektur in Sellin abgelöst. Das war auch dringend notwendig, denn weder Kälte noch Hitze waren in diesem Gebäude gut beherrschbar, ganz abgesehen von den schwierigen Bedingungen für das Personal. In Teilen der telemedizinischen Betreuung ist derzeit viel, in Bereichen der telemedizinischen Betreuung ist derzeit viel in Bewegung. Das ist ein Schwerpunkt in unserer Regionalen Innovationsstrategie des Landes, und zwar unter dem Bereich Medizintechnik. Und wir fördern alle Entwicklungen in diesem Bereich über den EFRE. Dieser Bereich wird zunehmend eine große Rolle spielen. Da ist ja auch von Apps die Rede, die dann als Warn-Apps funktionieren. Aber das vielleicht nur nebenbei, das ist vielleicht die kleinere, der kleinere Teil. Ein nächster wichtiger Punkt für Sie sind die widerstandsfähige Infrastruktur der Kommunen und deren Grundversorgung und entsprechende Hitzeaktionspläne. Ich bin damit zu unseren Bürgermeistern gegangen und habe einfach mal nachgefragt bei uns in der Amtsverwaltung, wie das gesehen wird. Also die Infrastruktur und Grundversorgung, wie Energie, Wasser, auch die Höhe der Deiche und die Verkehrswege werden bei uns zumindest als resilient eingestuft. Wir haben Wasserwehren und Feuerwehren in unserem Amtsbereich. Einige Feuerwehren übernehmen parallel die Aufgaben der Wasserwehren, und für eine zusätzliche Wasserwehr sind manchmal nicht genügend Mitstreiter da, also muss sozusagen die Feuerwehr das mit übernehmen. Die Ausstattung mit Schlauchbooten und Sandsäcken ist mittlerweile sehr gut. Sowohl die Wasserwehren in Baabe und Thiessow und die Feuerwehr in Göhren haben in den letzten Jahren mit Unterstützung des Landes Schlauchboote angeschafft und in diesen Bereich wirklich investiert. Diese Personengruppen sind für den Katastrophenschutz bei Sturmfluten geschult. Ich glaube, das ist sehr wichtig, wenn wir an der Küste leben, dass wir diesen Bereich im Blick haben. Das ist der, der uns am meisten betreffen kann. Zu den Hitzeaktionsplänen allerdings gibt es etwas eingeschränkt positive Einstellungen. Im letzten Jahr – also, das ist jetzt genau ein Jahr her – haben wir, alle Kommunen des Landes, beginnend im Juli, an einer Notfallplanung für eine Gasmangellage gearbeitet und Notunterkünfte wurden benannt und sind im Ernstfall schnell abrufbar. Es gab eine Krisensitzung nach der anderen und entsprechende Anschaffungen von Notstromaggregaten, Notfallbetten und vieles mehr. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass viele ehrenamtliche Bürgermeister im Moment etwas müde sind, all das unter Stress umzusetzen, was wir jetzt ihnen auf den Weg geben. (Unruhe bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir wurde auf den Weg gegeben, dass wir eine Orientierungsvermittlung brauchen, … Sie können auch mal zuhören, Herr Damm! … dass wir eine Orientierungsvermittlung benötigen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich höre Ihnen zu.) Wir möchten, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ich höre, gefällt mir nicht.) wir möchten Solaranlagen auf die Dächer haben, wir möchten uns besser ausstatten in unseren Gemeinden. Aber die Gemeinden oder besser gesagt die Verantwortlichen wissen nicht mehr, was solide oder seriöse Angebote auf dem Markt sind, wenn es um die Ausstattungen der Dächer geht oder um die Flächen der Gemeinden, sie können die Preise und Rahmenbedingungen dieser schnellen Zeit nicht mehr einordnen. Das sind die praktischen Probleme vor Ort. Die letzten drei Punkte, die Sie unter Punkt II.1 aufrufen, werden durch unser Land am meisten durch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ganz konkret befördert. Und zwar möchte ich das hier noch mal benennen, weil das ein wirklich wichtiges, eine wirklich wichtige AUKM ist, die wir in unserem Land als einziges Bundesland durchführen, und zwar, das ist das Strip-Verfahren. Und wir hatten im Agrarausschuss dazu eine Anhörung, und der Landwirt Björn Tophoff-Kaup hat es auch noch mal auf den Punkt gebracht: Wir sparen dort pro Quadratmeter zwischen 15 und 25 Liter Wasser – pro Quadratmeter für einen Arbeitsgang –, insgesamt also ungefähr 80 Liter Wasser, die wir im Boden halten können, wenn wir dieses, mit diesem Verfahren das Feld bearbeiten. Und wir fördern die Fruchtfolge und die Zwischenfrüchte, die ja alle dafür zuständig sind, dass wir Wasser im Boden halten. Also wir sind dort auch in diesem Bereich, glaube ich, gut dabei. Moorschonende Bewirtschaftung, das ist hier genannt. Natürlich brauchen wir dafür funktionierende Wehre. Und ich glaube, dafür ist die Novellierung des Landeswassergesetzes dann auch nötig, weil wir brauchen das Geld auch dafür, um diese Wehre instand zu setzen. Letzte Woche haben wir den Polder in Drammendorf auf Rügen im Rahmen einer Vor-Ort-Befassung des Agrarausschusses besucht: 100 Hektar Land im Überflutungsbereich – das geht immer nur als eine sehr gut vorbereitete und mit allen Akteuren abgestimmte Einzelmaßnahme. Voraussetzung dafür war der Flächenerwerb durch die „Ostseestiftung“ und die „Stiftung Umwelt und Natur“. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch aber an jeder Stelle so.) Und der Landwirtschaftsbetrieb muss die Bewirtschaftung übernehmen, sonst funktioniert das System nicht. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen also die Möglichkeiten haben, die Flächen zu erwerben. Und hier bitte ich um die Unterstützung von Ihnen, weil es geht hier auch um die BVVG-Flächen. Also unser, ja, Bundeslandwirtschaftsminister kann uns dabei auch unterstützen, um diese Maßnahmen durchzuführen. Die Landesregierung, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) die Landesregierung erarbeitet derzeit unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums das Klimaschutzgesetz für unser Bundesland. Zur Erarbeitung der Sektorenstudie wurden 52 Fachverbände und/oder Interessenvertretungen entsprechend ihrer Betroffenheit eingeladen. Sie wissen darüber sehr gut Bescheid. Sie haben am 04.07. die Antwort der Landesregierung umfänglich auf Ihre Kleine Anfrage erhalten. Nach der Ressortabstimmung und der Freigabe des Gesetzentwurfes im Kabinett wird die Verbandsanhörung frühestens im Oktober 2023 erfolgen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern – das hat Herr Minister Pegel in Vertretung für unseren Landwirtschaftsminister gesagt – wird einen entsprechenden Abschnitt zur Klimaanpassung enthalten. Die finanzielle Untersetzung von Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden sich im Haushalt 2024/25 widerspiegeln. Meine verehrten Kollegen, Sie haben in Ihrem – und Kolleginnen –, Sie haben in Ihrem Antrag viele wichtige Punkte aufgegriffen, aber die Zuordnung zu den Verantwortungsbereichen, und das ist hier auch schon gesagt worden, ist sehr diffus. Sie haben sich aus den bereits vordefinierten Sektoren des Klimaschutzgesetzes jeweils einige Punkte herausgegriffen, die hier in Ihrem Antrag als Forderungskatalog zusammengefasst sind. Nehmen Sie es uns nicht übel, aber dieser Antrag trägt nicht dazu bei, den Prozess der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes zu befördern! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ehrlich gesagt schockiert über die Debatte. Ja, ich weiß nicht, wie oft ich das Wort „warten“ gehört habe in der Debatte – keine Ahnung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warte mal!) Aber hier wird vorgetragen auf der einen Seite, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) der Antrag ist zu voll mit guten Ideen, auf der anderen Seite, das können wir alles nicht so machen, weil ja irgendwo auch noch was fehlt, es ist gar nicht alles abgedeckt und deswegen lehnen wir jetzt mal ab. Gleichzeitig sehen wir, dass seit zwei Jahren schlicht nichts passiert ist. Ja, wir, wir sehen ein Bundesgesetz, was auf dem Weg ist, was genau fordert, wo sogar bekannt ist, was gemacht werden soll, und trotzdem warten wir mal weiter. Wir haben einen Entwurf, wir wissen, in welche Richtung es geht, aber warum gehen wir denn nicht auf den Weg endlich?! Der Polder Drammendorf, Herr Pegel, haben Sie gesagt, ja, das ist dann Salzwasser. Ja, natürlich, das ist ja gerade der Witz bei Küstenüberflutungsmooren, dass das Salzwasser ist. Und auch da haben wir die Klima… Wobei er ist jetzt wieder da, inzwischen. Vielleicht haben Sie das vorhin gar nicht mitbekommen, dass es diskutiert worden ist. Ich finde es witzig, dass Sie uns vorwerfen als GRÜNEN, dass wir zu wenig konkrete Maßnahmen vorschlagen. Ja, also, wenn Sie mal die Maßnahmen vorschlagen würden, die jetzt umsetzen würden, die vorgeschlagen werden fürs Klimaschutzgesetz, zum Beispiel die 8.500 Hektar Moorwiedervernässung, dann wären wir doch auf dem Weg, dann wären wir doch ganz anders unterwegs, statt denen jetzt in den nächsten insgesamt fünf Jahren geplanten 16.000 Hektar – in fünf Jahren –, ja, viel zu wenig. Und dann auch noch mal dieser Kommentar von Frau Dr. Rahm-Präger, dass jetzt die GRÜNEN daran schuld wären wegen der BVVG-Flächen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) die 32.000 Hektar ausmachen insgesamt, wo noch nicht mal alles davon Moore sind, (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) wo wir inzwischen sogar an die Pacht rankommen vom Bund, wo sich was bewegt hat. Das finde ich falsch. Also es ist schlicht falsch, das in den Raum zu stellen. Aus meiner Sicht von der AfD unqualifiziert – gucken Sie mal in Ihr eigenes Wahlprogramm, da steht drin, die Förderung neuer, die AfD lehnt generell oder auch spezifische Zulassung genmanipulierter Landwirtschaftsprodukte durch die EU ab –, uns das vorzuwerfen hier, ist wohl ein Witz, der seinesgleichen sucht. Wenn Sie mal in unser Programm reingucken, da steht drin: Förderung neuer Technologien, Wissenschaftsfelder wie klimafreundlicher Energie, Infektionsforschung und moderne Gentechnik, und weiter: „Nicht die Technologie, sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum.“ Natürlich muss man gucken, was für Folgen rauskommen, aber es ist ganz weit entfernt von dieser grünen Blockadehaltung. Cem Özdemir setzt sich dafür ein, dass die Sachen parallel angebaut werden können, natürlich getrennt – der Verbraucher muss dann informiert sein, aber beides möglich. Sie haben in den letzten Tagen mehrere Landwirtschaftsminister, Landesminister/-innen der GRÜNEN aus Hamburg, Baden-Württemberg zum Beispiel gehabt, die sich ausdrücklich dafür einsetzen – Artikel der „Zeit“ von gestern zum Thema, kann ich nur wärmstens empfehlen –, mit einer sehr differenzierten Debatte, die jedenfalls in unserer Partei stattfindet, nämlich entlang der Inhalte, entlang der Evidenz. Könnten Sie sich ein Beispiel daran nehmen! Und dass dann von der LINKEN der Verweis kommt wieder auf den Bund, ist nicht überraschend. Aus meiner Sicht werden einfach die Kommunen von Ihnen alleinegelassen. So viel dazu, dass die, dass die Leute im Ahrtal die Infos hatten. 40 Prozent von denen hatten Elementarversicherungen, und klar, da war das schon immer ein Problem im Ahrtal. Hätte man sie informiert darüber, was es für eine Auswirkung haben kann, hätten sie sich vielleicht mal versichert, zum Beispiel. Dann muss der Steuerzahler/der Staat richtigerweise jetzt hier helfen. Aber wir haben doch ein Informationsdefizit, das können Sie doch nicht einfach so wegreden. Und dass Sie dann die Rede nur vorgelesen haben, Herr Seiffert, also sorry, aber als energiepolitischer oder klimapolitischer Sprecher hier irgendwie unwürdig. Die anderen haben ja irgendwie in der ganzen Debatte auch vorgetragen, dass das Bundesgesetz sogar schon im Kabinett durchgegangen ist. Sie haben davon gesprochen, dass es erst noch kommen wird. Also nicht mal zugehört bei meiner Einführungsrede. Finde ich sehr schade! CDU: Auch Sie sagen, wir werden noch warten müssen. Sie wollen eine andere Herangehensweise, weil Sie nicht wissen, in wie viele Ausschüsse es überwiesen werden soll, aber genau, steht ja im Antrag drin, alle Ressorts, ressortübergreifend. Das ist eben eine Strategie, die alle angeht und nicht nur den Klimaausschuss. Auch, Herr Minister Pegel, sozusagen, im Bereich Bauen hätten Sie was sagen können, nicht nur das, was Ihnen Herr Backhaus vorgelegt hat. Ich finde es falsch, weiter zu warten. Wir haben sozusagen die Weltgemeinschaft in einem Auto, das mit Vollgas auf die Wand zurast – die Bremsen sind der Klimaschutz, der Airbag ist die Klimaanpassung. Offensichtlich haben wir viel zu spät angefangen zu bremsen, mit auch viel zu schwachen Bremsen. Es ist jetzt Zeit für einen guten Airbag, da sollten wir auch reininvestieren. Ich möchte Sie also bitten, stimmen Sie unserem Antrag …

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Beate Schlupp

Jetzt muss ich leider bremsen, weil Sie ja mit Ihrem wunderbaren Gerät die rote Lampe, die ich die ganze Zeit gedrückt hatte, verdeckt haben.

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Hannes Damm GRÜNE

Ich habe sie gesehen, aber jetzt sind es 17 Sekunden.

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Beate Schlupp

Ach so! Ach so! (Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah! Ah!)

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Hannes Damm GRÜNE

Deswegen, Sie haben mich ja …

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Beate Schlupp

Dann hätte ich mir ja gewünscht …

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Hannes Damm GRÜNE

Deswegen kam ich ja zum Ende. Ich war ja gerade dabei …

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Beate Schlupp

Ja, das war …

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Hannes Damm GRÜNE

Ich möchte Sie bitten …

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Beate Schlupp

Ja, das war dann schon ein bisschen lange drüber. (Nikolaus Kramer, AfD: Ich habs gesehen. Da ist dann ein Licht aufgegangen.) Aber Sie haben ja jetzt noch mal Gelegenheit zu reden, weil es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Damit sehe ich jetzt Ihre Rede als beendet an. Aber es gibt einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Das ist dann das Thema für den Abgeordneten Herrn Stein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Du verschaffst ihm mal noch Redezeit.)

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Kollege Damm, ganz kurz einmal zu Ihren Ausführungen hinsichtlich der Debatte über Zulassung oder Nichtzulassung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in der AfD. Ja, wir führen die Debatte, wir führen die Debatte sicherlich so wie alle anderen Parteien auch. Aber ich kann Ihnen sagen – und das finden Sie natürlich nicht in irgendwelchen alten Wahlprogrammen –, …

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Hannes Damm GRÜNE

Von letztem Jahr.

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Thore Stein AfD

… dass es hier auch durchaus progressive Stimmungen bei uns gibt. Ich möchte aber noch auf was anderes eingehen, was Sie eben schon wieder angesprochen haben, das ist das Thema Ahrtal. Das stört mich ein bisschen, weil Sie dieses Ahrtal, was ja für eine unglaubliche menschliche Katastrophe steht, immer wieder heranziehen, um damit Ihren Klimawahnkurs zu rechtfertigen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Und ich möchte Ihnen mal ganz kurz noch eins mit auf den Weg geben: Die meisten Toten im Ahrtal, ja, wären nicht nötig gewesen, wenn die rot-grüne Landesregierung in dieser Nacht ihrer Verantwortung nachgekommen wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es war eine grüne Umweltministerin und es war ein SPD-Innenminister, die das ignoriert haben, was am Abend des Ereignisses schon lange bekannt war, ja. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Und also hören Sie auf, die 136 Toten im Ahrtal dazu zu missbrauchen, zu sagen, es liegt am Klimawandel! (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Das war primär menschliches Versagen einer rot-grünen Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Damm? (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Hannes Damm GRÜNE

So, jetzt geht es, denke ich. Ja, ich möchte noch was sagen. Und zwar, als Erstes möchte ich die Überweisung beantragen in den federführenden, den Klimaausschuss, aber zur Mitberatung in den Ausschuss für Innen, in den Ausschuss für Finanzen, in den Ausschuss für Soziales, in den Ausschuss für Wissenschaft. Zudem möchte ich auch …

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Beate Schlupp

Herr Damm, Sie haben zwei Minuten! Von diesen zwei Minuten haben Sie jetzt schon was verbraucht für einen Antrag, der jetzt nicht mehr zulässig ist, weil es ist eine Kurzintervention und Sie können nur auf die Kurzintervention von Herrn Stein reagieren, aber keinen Antrag mehr stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Gut, dann stelle ich den Antrag gleich vom Platz aus als Geschäftsordnungsantrag noch mal, aber, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) aber ich gehe auf Sie gerne auch noch mal ein. Dass Sie eine differenzierte Debatte führen, das freut mich, überrascht mich ehrlich gesagt, dass Sie das auch können. Bin dann gespannt, was dabei rauskommt. (Nikolaus Kramer, AfD: Jetzt muss man sich auch noch beleidigen lassen!) Jedenfalls der pauschale Vorwurf, den Sie gegen die GRÜNEN gebracht haben, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) ist dann mindestens so unzutreffend, wie sozusagen sich hinzustellen, als wäre schon alles bei Ihnen geklärt. Das haben Sie ja gerade noch mal revidiert. (Enrico Schult, AfD: Wo war die denn im Urlaub eigentlich?) Dass es im Ahrtal, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass es im Ahrtal eine riesige menschliche Katastrophe gewesen wäre, genau das habe ich gesagt. Sie haben sich hier vorhin hingestellt und von ein bisschen Regen und den hätte es ja schon immer dort gegeben … Das verkennt die Situation. Es ist mittlerweile stichhaltig wissenschaftlich nachgewiesen, dass Regenkatastrophen in diesem Umfang, in dieser Intensität, in dieser Häufigkeit aber wohl eins zu eins auf den Klimawandel zurückzuführen sind. Und wenn Sie sich dieser Wahrheit verwehren, dann, tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Dann können Sie so viele Interventionen machen, wie Sie wollen, und mir so viel Redezeit verschaffen, wie Sie können. Es … (Enrico Schult, AfD: Sie nutzen sie doch nicht, verdammt! Sie reden doch nur herum.) Nein, ich rede bei Ihnen gegen eine Wand, weil Sie sich einfach nicht auseinandersetzen mit den Fakten, weil Sie den Klimawandel ignorieren. Ihnen kommt es ja entgegen …

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Beate Schlupp

Herr Damm, Sie reden zum Debattenbeitrag (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der redet mit mir.) oder zur Kurzintervention von Herrn Stein, nicht mit dem Herrn – Herr Schult ist das gewesen –, ja. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und ich auch.) Kurzintervention ist immer und antwortet immer …

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Hannes Damm GRÜNE

Also das gilt …

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Beate Schlupp

… auf den Beitrag von Herrn Stein gerichtet.

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Hannes Damm GRÜNE

Das gilt selbstverständlich stellvertretend für ihn und seine Fraktion, weil es sich ja um keinen Millimeter da von der Position unterscheidet. Insofern habe ich das Gefühl, wir haben uns nichts weiter zu sagen. Weil Sie ohnehin nicht zuhören, können wir uns das auch sparen und den Rest der Zeit dem Plenum zurückgeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen noch Zeit gelassen, die Arme hochzunehmen. Ich hätte auch schon die Debatte schließen können. Bitte, Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Können wir drüber reden, nicht hier. (Der Abgeordnete Hannes Damm tritt an das Saalmikrofon.) Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Von hier?

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Beate Schlupp

Ja, bitte! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Genau. Ich würde – wie vorhin schon mal vorgetragen – die Überweisungen federführend in den Ausschuss für Klimaschutz dann beantragen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen, in den Ausschuss für Inneres, in den Ausschuss für Soziales und für Wissenschaft.

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Beate Schlupp

Gut. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank! (allgemeine Unruhe)

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Beate Schlupp

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, ja, wir kommen zur Abstimmung über dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2329. Es ist beantragt worden, diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Innenausschuss, den Sozialausschuss und den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2329. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2329 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 46 : Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP und CDU – Katastrophenschutz im Land sicher aufstellen, Drucksache 8/2341. Antrag der Fraktionen der FDP und CDU Katastrophenschutz im Land sicher aufstellen – Drucksache 8/2341 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die leidenschaftliche Debatte, die wir eben geführt haben zum Thema „Klimawandel und Anpassungsmaßnahmen“ und wie wir damit umgehen können, und auch der Katastrophenschutz dahinter zeigt doch, dass wir uns dem Thema weiter widmen müssen. Gestern haben wir auch im Plenum über das Thema Feuerwehr noch mal gesprochen und da schon mal darauf hingewiesen, dass wir uns auch mit dem Thema Katastrophenschutz in gleichem Maße auseinandersetzen müssen. Wir haben bereits auch im letzten Jahr darüber gesprochen, dass wir beim Thema Katastrophenschutz mehr tun müssen. Und dabei geht es halt nicht nur um mehr Geld für Übungen und Ausstattung, da geht es nicht nur darum, entsprechend auch das Landeskatastrophenschutzkonzept neu aufzustellen und weiterzuentwickeln, sondern heute legen wir hier Ihnen einen Antrag vor, der sich ganz konkret mit dem Thema Helfergleichstellung beschäftigt, (Nikolaus Kramer, AfD: Der ist sogar gut.) Helfergleichstellung zwischen allen Organisationen, die im Bereich Katastrophenschutz tätig sind. Und im Wesentlichen tätig im Bereich Katastrophenschutz – wir haben 2.800 Helferinnen und Helfer in Mecklenburg-Vorpommern, die in diesem Bereich engagiert sind. 1.500 davon gehören den Freiwilligen Feuerwehren an und circa 1.300 den anderen Hilfsorganisationen, die nicht Feuerwehr sind. Und von diesen 1.300 in den Hilfsorganisationen sind alleine 1.150 Mitglieder beim Deutschen Roten Kreuz engagiert, also quasi bei einem der Hauptträger bei den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz. Das heißt also, wir haben eine Situation, wo wir fast hälftig Feuerwehr und hälftig weitere Hilfsorganisationen mit drin haben. Und die werden nicht gleichbehandelt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte ganz ausdrücklich sagen, ich danke allen Kameradinnen und Kameraden bei den Feuerwehren, die hier im Land im Einsatz sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich möchte ganz ausdrücklich sagen, ich missgönne niemandem an der Stelle etwas. Das, was wir hier fordern, ist, dass auch einfach alle anderen Hilfsorganisationen, die teilweise wirklich in den gleichen Einsätzen sind, auch gleichbehandelt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Torsten Renz, CDU) Und dann sagen wir, alle Angehörigen von Organisationen zum Bevölkerungsschutz müssen hinsichtlich Arbeitsfreistellung und Lohnfortzahlung für Ausbildung, Übung und Einsatz in ihrem Versicherungsschutz gleichgestellt sein. Wir haben noch mehrere Sachen mit drauf. Und wenn wir uns einfach nur mal den direkten Vergleich angucken zwischen Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen, Freistellung und Lohnfortzahlung für Ausbildung gibt es für die Nichtfeuerwehrleute grundsätzlich nicht, Freistellung und Lohnfortzahlung für Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle – darauf möchte ich einmal explizit hinweisen – grundsätzlich nicht. Das heißt also, dass die Kameradinnen und Kameraden von den Katastrophenschutzeinheiten erst bei Freistellung und Lohnfortzahlung sind, wenn irgendjemand, also ein Landrat, den Katastrophenfall ausgerufen hat. Das passiert aber in aller Regel nicht. Das passiert herzlich selten. Weil sobald man den Katastrophenschutz oder den Katastrophenfall ausruft, bedeutet das natürlich – Thema Lohnfortzahlung – weitere organisatorische Hürden und Aufwendungen, wo man ganz gerne eigentlich drunterbleibt. Und trotzdem sind unsere Helferinnen und Helfer im Einsatz und kriegen dafür am Ende nichts oder halt nur mit Nachdruck. Und deswegen wollen wir da raus. Wir haben bei Freistellung und Lohnfortzahlung für Einsätze oberhalb der Katastrophenschwelle auch noch grundsätzliche Defizite. Und wenn wir dann noch über das Thema „Zusätzlicher Versicherungsschutz in Ausbildung, während Übung und Einsatz“ reden, dann ist das auch hier im Wesentlichen nur für den Einsatz geklärt, aber nicht für den Ausbildungsteil. Wenn wir uns das mal genau angucken, es gibt aus dem August 2022 ein Papier vom Parlamentarischen Dienst oder Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, „Freistellung und Entgeltfortzahlung von Helferinnen und Helfern im Zivil- und Katastrophenschutz“, eine kurze Gegenüberstellung, wo was geregelt ist, auch in anderen Bundesländern. Und dann legen Sie mal bitte den Paragrafen 11 vom Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V dem Paragrafen 25 Landeskatastrophenschutzgesetz gegenüber, und da werden Sie explizit sehen, dass es dort auch rein auf gesetzlicher Grundlage keine Gleichstellung unser Helferinnen und Helfer gibt. Das wollen wir aufheben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir haben darüber gesprochen, wie wir Feuerwehr und Katastrophenschutz attraktiver machen für alle Menschen, die dort sind. Und wir haben gesagt, Technik, moderne Technik, moderne Räumlichkeiten sind natürlich ein Teil davon. Aber was erzählen wir denn unseren Helferinnen und Helfern, die im Einsatz sind, mit, na ja, das ist schön, dass ihr da seid, toll, dass ihr neue Technik habt? Aber ansonsten kann man noch ein bisschen klatschen und das war es am Ende auch. Das motiviert am Ende natürlich auch keinen, weil wir reden ja auch untereinander. Und wir haben auch auf bundesgesetzliche, also auf Bundesebene gesetzt, also Regelungen, die, ich glaube, bis 1968 war das quasi bundesweit einheitlich geregelt. Dann wurde, ich glaube, in den 80ern wurde irgendwann gesagt, na ja, das sollen die Länder bitte lieber selber regeln. Und ab da ging es nachher los, dass wir große Unterschiede nicht nur zwischen den Bundesländern haben, sondern die Auswüchse wie hier in Mecklenburg-Vorpommern an einem Punkt sind, wo wir da nicht mit dabei sind. Das heißt also, wir wollen da auf jeden Fall mehr ran. Wir haben jetzt hier in unserem Antrag explizit erwähnt, dass die Landesregierung da noch mal einen neuen Gesetzentwurf bei der Helfergleichstellung vorlegen soll oder einen Gesetzentwurf, und die Kernpunkte hier noch mal aufgeführt. Ich habe noch eine große andere lange Liste, die wir vielleicht auch liebend gern bei einer Überweisung in den Innenausschuss noch mal vollständig diskutieren können. Da geht es auch um das Thema Einsatzkleidung, wie was gehandhabt werden soll, Vorsorge, eine Nachsorge, also eine formulierte Freistellung während des Einsatzes und dann natürlich eine entsprechende Erholungs- und Aufarbeitungszeit, das ist auch hier bei den Helferinnen und Helfern im Brand- und im Katastrophenschutz wieder anders gegeben. Das heißt also, das brauchen wir. Wir brauchen eine nachhaltige und aufgabengerechte Finanzierung – Kommunen, Länder, Bund. Der Bund macht sich da auch nach und nach auf den Weg, und auch die Kommunen werden sich sicherlich nicht verwehren, weil viele Kreise auch da mittlerweile festgestellt haben, wir müssen da an einem Strang ziehen. Diesen Strang kann ich momentan aber bei dieser Landesregierung noch nicht erkennen. Das zeigt, da müssen wir woanders hin. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also geben Sie diesem Antrag eine Chance! Es ist ein kleiner, ganz konkreter Baustein, wie wir die Attraktivität für alle Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophenschutz erhöhen können. Und wenn Sie dem zustimmen, dann hoffe ich, dass wir am Ende im Ergebnis auch von der Landesregierung eine Vorlage haben, mit der wir alle gut leben können und auch hier wieder eine Weiterentwicklung unserer Hilfsorganisationen vorantreiben können. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat das Wort der Innenminister Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich zunächst, dass wir über Brand- und Katastrophenschutz sprechen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei all denen, die sich in diesem Bereich engagieren, und würde aber bei den Zahlen lieber ruhig noch einmal anknüpfen. In der Tat ist in den erweiterten Löschzügen beispielsweise nur ein Teil der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren organisiert, die dann wiederum dem Katastrophenschutz angehören. Wenn wir eine Krisen- oder Katastrophenschutzlage haben, bin ich mir ziemlich sicher, dass wir eben nicht beschränkt sind auf die knapp 1.500 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die Mitglieder der ausdrücklich als Katastrophenschutzzüge geführten besonderen Einheiten sind, sondern selbstverständlich nahezu jede Freiwillige Feuerwehr bereitsteht. Von daher ist das Zahlenverhältnis vermutlich ein deutlich anderes. Wir sind im soliden fünfstelligen Bereich derer, die dann in den verschiedensten Konstellationen mitwirken würden. Davon bin ich tief überzeugt und auch dafür bin ich dankbar. Sie wollen eine stärkere Gleichstellung, der ich mich gar nicht so stark entgegenstellen möchte. Ich finde es richtig, dass wir solch ein Engagement wertschätzen, würdigen und dafür Sorge tragen, dass es auch umsetzbar ist. Ich glaube gleichwohl, dass wir achtgeben müssen, dass wir nicht, auch wenn ausdrücklich betont wurde, dass man diese Gleichnisse gar nicht möchte, nicht zu sehr in so eine Debatte zwischen den Beteiligten kommen, in denen wir sie untereinander vergleichen und wägen. Für den Brandschutzbereich, nehme ich an, darauf stellt sozusagen die Gleichstellungsfrage ab. Für den Brandschutzbereich gibt es entsprechende Möglichkeiten, die das Land den Kommunen einräumt, per Satzung entsprechende Entschädigungen zu leisten. Es gibt auch gesetzliche Bestimmungen. Die Kommunen haben in der Regel über ihre entsprechenden Aufwandsentschädigungsverordnungen dafür Sorge getragen, dass die Kameradinnen und Kameraden dann eben nicht nur im Katastrophenschutzfall, sondern bei allen möglichen Hilfe- und Brandschutzleistungen, die sie erbringen, entsprechend abgesichert sind, entsprechend dem Lohnersatz beziehungsweise die Arbeitgeber entsprechende Rückkopplungen erhalten. Das, was dort angeknüpft wird, ist allerdings der Punkt, an dem ich mich schwertue, weil er deutlich darauf hinweist – und du hast es dankenswerterweise in deiner Rede auch gesagt –, im Regelfall kommen wir gar nicht in eine Situation, wo das formale Katastrophenschutzgesetz tatsächlich zum regulären Einsatz kommt, weil das Ausrufen des Katastrophenschutzes für uns ein außerordentlich seltener Sachverhalt ist. Das heißt, das, was wir sagen, ist, ihr müsst irgendwie was darunter finden als Schwelle, wo trotzdem dann schon entsprechende gesetzliche Verpflichtungen der Arbeitgeber, entsprechende Aufwandsentschädigungen und Ähnliches dranhängen. Und das scheint mir einen Tick schwerer zu sein, als es bei den Feuerwehren ist, weil wir da im Brandschutzgesetz ganz klare Bedingungen haben, welche Einsätze, welche Situationen was auslösen. Und wir sehen umgekehrt – da sind wir gar nicht so weit auseinander, ich glaube bloß, dass das der dritte Schritt vor dem ersten ist, den die FDP hier vorschlägt –, wir haben eine Situation, wo wir in der Tat auf ein Katastrophenschutzgesetz schauen, und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit, wo die Situation der letzten drei bis vier Jahre an vielen Stellen nicht zu dem passen, was man dort erfasst hat, weil wir in klassischen Situationen sind. Da ist vielleicht der Großwaldbrand noch eine Situation, die schon die klassischen Katastrophenschutzgesetze erfasst haben und erfassen konnten. Es kommen aber Hochwasserlagen dazu, alles Dinge, die temporär sind, die sehr klar in die tradierten Katastrophenkrisen hineingehören. Aber wir haben eine große Pandemie erlebt, die uns immer mal wieder herausgefordert hat, in der Tat umfänglich und sehr dankbar im Übrigen noch mal auf die Katastrophenschutzanzüge zurückgreifen zu dürfen. Wir haben mit den zum Teil sehr gesteigerten Zahlen von Flüchtlingszugängen, mit dem sehr plötzlichen Kommen einer Vielzahl von Ukrainerinnen, Ukrainern die Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren dann oft überhaupt nicht mehr diskutiert, welcher der Fälle ist es eigentlich, sondern es ist ganz einfach geholfen worden. Die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch der Katastrophenschutz haben Züge gehabt, wenn es darum ging, dass wir wussten, es kommen heute Nacht drei Busse mit ukrainischen Schutzsuchenden inklusive vieler, vieler Kinder, und dann ist auf kleinsten Dörfern über Nacht eine Dynamik entwickelt worden, für die ich bis heute auf Knien dankbar bin, die ohne die Beteiligten nicht gegangen wäre, und immer, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) immer außerhalb dessen, was das Katastrophenschutzgesetz eigentlich kennt. Und ich scheue mich im Übrigen auch weiterhin, das überhaupt unter dem Begriff der „Katastrophe“ zu fassen. Das finde ich für das, was dort geschieht, schräg, eine Katastrophe in der Ukraine, aber nicht, dass die Menschen zu uns kommen und Schutz suchen. Von daher ist dann vielleicht auch der Begriff einer, der dann kneift. In der Sache selbst haben wir darüber hinaus im Rahmen der Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage erneut gar nicht zwingend mit den Katastrophenschutzorganisationen, sondern auch mit den verschiedenen staatlichen Ebenen auf der Kreis- und Gemeindeebene gelernt, wo die Grenzen der aktuellen Katastrophenschutzgesetzgebung sind. Die Kolleginnen und Kollegen sind deshalb seit Längerem dabei, so eine Art To-do-Liste für das, was man im Katastrophenschutzgesetz nach unserer Überzeugung anpassen muss, aufzustellen. Wir sind überzeugt davon, dass man gerade die Frage klären muss, gibt es eine Vorkrise, eine Vorkatastrophe, wie definiert man die eigentlich, aber auch, wann fängt die an, denn wenn ich sage, alles vor dem Ausrufen des Katastrophenschutzfalles, ist es auch jetzt. Ich werde also irgendeine Konkretisierung einer sich anbahnenden Situation brauchen, um zu sagen, und dann greift im Zweifel auch die hier angesprochene Gleichstellung bei den Aufwandsentschädigungen und Ähnlichem. Ich glaube, dass wir erst diese sehr umfängliche Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes brauchen, die deshalb nicht ganz einfach ist, weil die Kolleginnen und Kollegen, die in dem sehr kleinen Katastrophenschutzbereich und Katastrophen- und Brandschutzbereich tätig sind in der Landesverwaltung, momentan alle möglichen anderen Dinge parallel machen, denn auch die waren in den jeweiligen Krisen und Herausforderungen diejenigen, die es gemanagt haben, das heißt, das eher gesetzgeberisch theoretische Arbeiten war auch nicht ganz so leicht für die Zeitbudgets. Gleichwohl ist das fest auf der Agenda. Die Vorbereitungen laufen und erst, wenn diese abgeschlossen sind, kann man nach meiner Überzeugung wiederum daran anknüpfen zu überlegen, an welchen Stellen sollen dann die verschiedenen vorgeschlagenen Besserstellungen oder Wertschätzungen, so würde ich es dann gerne umschreiben für diejenigen, die sich dort ebenfalls ehrenamtlich engagieren, eingreifen. Ich sehe zurzeit nicht, dass wir schon beschreiben können, wo die Situationen unterhalb der Katastrophenschwelle liegen und wie man die definiert, sondern genau das wird die Novellierung erbringen müssen. Und dann diskutieren wir auch gerne die weiteren Punkte. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Dem vorausgeschickten Dank von Herrn Wulff an unsere Kräfte des Katastrophenschutzes und auch der Freiwilligen Feuerwehr schließen wir uns natürlich vorbehaltlos an. Da können wir gar nicht müde werden. Gerade der Minister sprach es an, wenn ich an die zurückliegenden Wochen denke, was hier im Land so los gewesen ist, da haben sie wirklich Unvorstellbares geleistet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, der Antrag, den uns FDP und CDU hier heute vorlegen in trauter Einigkeit, ist, um das sofort klarzustellen, schwerlich abzulehnen. Er ist allerdings auch bereits sprachlich einem anderen Antrag verdächtig ähnlich, und zwar einem Antrag der AfD-Fraktion, den wir hier erst vor einigen Monaten diskutiert haben, meine Damen und Herren, und, Überraschung, der einhellig von allen anderen abgelehnt worden ist. Der inhaltliche und logische Zusammenhang zwischen einerseits „Interesse für Brand- und Katastrophenschutz wecken“, so war unser Antrag überschrieben, und „Katastrophenschutz im Land sicher aufstellen“ von CDU und FDP heute andererseits ist mehr als offenkundig. Wenn man sich also die beiden Anträge genau ansieht, dann ist es sogar so, dass das eine das andere bedingt, indem man nämlich das Interesse für etwas weckt. Zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen vielleicht in der Schule fördert man natürlich, etwas technisch formuliert, die Nachwuchskräftegewinnung. Auch darüber sprachen wir gestern, Herr Wulff, und da bin ich Ihnen auch sehr dankbar, dass Sie das gestern auch noch mal erwähnt haben. Das gehört nämlich zum Gesamtpaket dazu. Sensible Gemüter auf der Regierungsbank könnten natürlich auch die Frage stellen, ob die antragstellenden Parteien der Meinung sind, der Katastrophenschutz sei derzeit unsicher aufgestellt. Gleichwohl drängt sich die Frage auf, warum, wenn Ihnen dieses Thema wirklich so wichtig ist und am Herzen liegt, Sie gestern geschlossen gegen unseren Antrag gestimmt haben. Ich zitiere jetzt einmal Herrn Wulff aus dem Protokoll zur 49. Landtagssitzung zum Tagesordnungspunkt 24 aus dem März: „Wir müssen … den Zivil- und Katastrophenschutz finanziell im Landeshaushalt unterlegen, und … das Thema … in der Bevölkerung verankern.“ Herzlich willkommen, meine Damen und Herren von der FDP, kann ich da nur sagen! Das wollen wir auch. Das eine greift nämlich ins andere, wie ich bereits erwähnte, und mit einem Antrag ist es da eben nicht getan. Das muss uns allen doch klar sein. Wie dem auch sei, Ihrem Antrag stimmen wir zu. Er ist ein möglicher Baustein im großen Rahmen unserer Möglichkeiten. Er ist auch – und das ist für einen Antrag aus dieser Reihe ungewöhnlich erfreulich – kurz und klar formuliert. Daher muss er unseres Erachtens auch hier nicht in allzu epischer Breite ausdiskutiert werden. Das übergeordnete Thema ist außerdem dermaßen wichtig, dass es sich schlicht verbietet, Parteigezänk darauf auszutragen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Sie haben einen Antrag formuliert, wir halten ihn im Grunde für sinnvoll – Zustimmung, Punkt, keine rhetorischen Klimmzüge, keine Winkelzüge, keine falschen Behauptungen. Ihre Forderungen: Freistellung, Lohnfortzahlung, Leistungen für Ehrenamtliche im Bereich des Katastrophenschutzes – für uns von der AfD-Fraktion steht der Einsatz für die Solidargemeinschaft hier absolut im Vordergrund. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wie ernst Ihnen das Thema wirklich ist, will ich hier in Erinnerung rufen. In der letzten Debatte im März wurde uns vorgeworfen, wir hätten einen punktuellen Antrag gestellt und dann auch noch Feuerwehren gewissermaßen bevorzugt. Der Kollege Schult hat das damals treffend als Scheinargument entlarvt. Ich weise ausdrücklich auf den Beschluss der öffentlichen Sitzung des Kreistages Vorpommern-Greifswald vom 8. Mai hin. Greifswald liegt nämlich in unserem schönen Mecklenburg-Vorpommern. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Ach, ist das so?!) Ja, das ist so, Herr Ehlers! Sie sollten auch mal den Osten des Landes bereisen und nicht immer nur in Schwerin verharren, dann kommen Sie auch in Kontakt mit Menschen im Land, so, wie wir das machen. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Mach ich häufiger, keine Sorge!) Deswegen steigen nämlich unsere Umfragewerte, weil wir ständig im Austausch mit allen Menschen in allen Landesteilen sind, nicht nur in Mecklenburg, sondern auch in Pommern, Herr Ehlers. Wie gesagt, ich … (Sebastian Ehlers, CDU: Wie lange machen Sie das schon, vielleicht 15 Jahre, ja? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nee, das war eine andere Fraktion, die seit 15 Jahren solche Bürgerdialoge durchführt. Richtig, Herr Ehlers, da gab es die AfD noch gar nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Aber da sieht man mal, wie schnell eine gute, funktionierende Parteiarbeit eben innerhalb von zehn Jahren dazu führen kann, dass man in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und Volkspartei ist, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, also lassen Sie mich an den Beschluss des Kreistages Vorpommern in Greifswald erinnern, den wir im Mai dort gefasst haben. Da ging es um Truppenausbildung an den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald zum Prüfbericht der Feuerwehr als Wahlpflichtfach an Schulen des Landkreises. Und der wurde bestätigt. Der Landrat wurde mit der Umsetzung beauftragt. Und was soll ich Ihnen sagen? Das Beratungsergebnis: 49 Stimmen dafür, eine dagegen, eine Enthaltung. Meine Damen und Herren, haben Sie noch Fragen? So kann es doch funktionieren, dass alle gemeinsam das erkennen und so einem Antrag dann eben auch mal zustimmen. Vorpommern-Greifswald scheint da im Kreistag Vorreiter zu sein, finde ich ganz stark. Fakt ist, wir brauchen den Nachwuchs. Wir wollen die jetzigen Feuerwehrleute und die Katastrophenschützer fördern. Wir müssen natürlich genau wissen, auf welchen der vielen Sektoren was investiert werden muss. Bei nüchterner Betrachtung muss man diesem Antrag der CDU und der FDP einfach nur zustimmen. Und wenn in Ihnen, meine Damen und Herren, noch ein Funken Selbstkritik schlummert, dann gehen Sie jetzt in sich und fragen sich, was Ihre tatsächlichen Motive dafür gewesen sind, unsere Anträge dogmatisch abzulehnen. Mir stellt sich die Frage, ob Ihnen diese parteipolitischen Spielchen lieber sind als das Interesse und Wohlergehen unserer Bürger hier im Land. Wir jedenfalls haben diesen Quatsch nicht nötig, Stichwort „Sachpolitik“. Aus diesen Gründen stimmen wir Ihrem Antrag, der sehr gut ist, zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist wichtig, dass wir Brandschutz und Katastrophenschutz bei uns im Land zusammendenken. Das tun wir schon viele Jahre, und deshalb ist es, glaube ich, auch heute ganz gut, dass wir den Katastrophenschutz hier mal ein wenig in den Mittelpunkt stellen. Extremwetterlagen nehmen zu. Wir merken das bei der Hitze, den vermehrten Waldbränden, auch gerade wieder im Göldenitzer Moor oder auch in Lübtheen. Auch dort, hat der Minister ganz zu Recht gesagt, da waren nicht nur die Katastrophenschutzfeuerwehrleute vor Ort, da waren dann natürlich alle Feuerwehrleute vor Ort. Aber wenn sie dann natürlich aus anderen Kreisen dazukommen, dann sind das meistens die erweiterten Löschzüge. Und das sind dann schon die Leute, die in ihren Feuerwehren und im Katastrophenschutz tätig sind. Es geht uns damit – Herr Wulff ist darauf eingegangen – um eine Gleichstellung der Einsatzkräfte. Oft sind sie auch zusammen im Einsatz. Wir waren schon öfter mal mit dem THW im Einsatz. Das ist immer alles deutlich unter der Katastrophenschwelle. Wenn jetzt hier irgendwo Bäume umgefallen sind, lösen wir ja noch nicht Katastrophenalarm aus. Insofern ist das richtig, dass wir hier Freistellung und Lohnfortzahlung vor allem auch für Ausbildung und Einsatz unterhalb dieser Schwelle, dass wir versuchen, das bei uns entsprechend zu lösen. Wir schlagen ja auch vor, steht ja auch in unserem Antrag drin, dass wir die Hilfsorganisationen und auch gerne Vertreter der Landtagsfraktionen mit den Experten der Landesregierung zusammen an einen Tisch holen wollen, um diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Und ich habe den Innenminister ja durchaus so verstanden, dass er das Problem genauso sieht, wie wir das sehen, dass im Ministerium ja auch schon an einer Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes gearbeitet wird und er jetzt noch nicht so richtig weiß, wie man das formulieren soll. Deshalb finde ich, unser Antrag kommt hier dann ja heute genau zur richtigen Zeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wahrscheinlich hören wir jetzt gleich wieder, dass er zu früh ist oder so, das kann alles sein. Und deshalb, glaube ich, ist der Vorschlag, den wir unterbreiten, richtig. Wir sollten diesen Antrag überweisen. Ich würde sagen, Innen- und Finanzausschuss, in den Innenausschuss federführend und Finanzausschuss mitberatend, und dort dann tatsächlich auch mit Ihnen und Ihren Experten vom Innenministerium über das, was dort schon vorliegt, unterhalten und dann auch zusammen überlegen, wie können wir diese Formulierung, ob es nun im Katastrophenschutzgesetz oder in einem anderen Gesetz sein soll, mit reinbringen, damit wir tatsächlich vor Ort – das sind alles die gleichen Menschen – dann auch eine Gleichstellung für diese doch ehrenamtliche Arbeit haben. Das, denke ich, ist ein guter Vorschlag. Da würde ich doch noch bitten die Koalitionsfraktionen, darüber nachzudenken, ob wir so nicht im Sinne unserer Feuerwehrleute und unserer Katastrophenschützer im Land verfahren wollen und dies in einem großen gemeinsamen Kraftakt bewerkstelligen zum Wohle der Menschen in unserem Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ehrenamt ist nicht mehr wegzudenken. Diese Feststellung teile ich vollkommen. Ich würde dies aber auch aus einem etwas anderen Blickwinkel betrachten, nämlich das Ehrenamt darf gar nicht weggedacht werden, denn es ist ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Es ist ein freiwilliger Dienst von jedem Einzelnen an und in unserer Gesellschaft, der in erster Linie aus einer intrinsischen Motivation heraus geleistet wird. Für die allermeisten Menschen ist das Ehrenamt sinnstiftend und soll im besten Fall auch Spaß machen. Es ist immer wieder beeindruckend, was Ehrenamtliche in ihrer Freizeit neben beruflichen wie privaten Verpflichtungen ermöglichen. Meine Fraktionsvorsitzende hat dazu in der Aktuellen Stunde gesagt – und ich wiederhole es an dieser Stelle gerne –, es sind die unzähligen Freiwilligen hier im Land, die Angebote schaffen und mit Leben erfüllen, die es ohne sie gar nicht geben würde, ob im Sport, der Kultur oder im sozialen Verein. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft ärmer, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft vielleicht sogar gefährdet. Aus diesem Grund möchte ich auch noch einmal meinen ausdrücklichen Dank an all die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler richten. Meine Damen und Herren, auch weite Teile des Zivil- und Katastrophenschutzes werden durch freiwillig Engagierte getragen. Und ich möchte ganz klar sagen, das ist nicht nur großartig, sondern auch ungemein wichtig, wenn nicht sogar unerlässlich. Und eine Gewichtung von verschiedenen Ehrenamtsbereichen wird der Sache ganz sicher nicht gerecht werden, aber ich möchte konstatieren, dass wir gewisse Bereiche nicht vernachlässigen oder liegen lassen dürfen. Eine Kommune beziehungsweise deren Einwohnerinnen und Einwohner können es wohl mit Sicherheit schweren Herzens verkraften, wenn der örtliche Tennisverein über eine Zeit hinweg kein Training anbieten kann, weil Übungsleiter fehlen. Aber auch nur ein Tag ohne Brand- und Katastrophenschutzstrukturen in den Kreisen und Kommunen wäre ein so heißes Eisen, das wir besser nicht anfassen sollten. So verstehe ich auch diesen Antrag, dem ich zumindest in dieser Hinsicht folgen kann. Die vermeintliche Lösung, die hier vorgeschlagen wird und die nur auf die monetären Aspekte abstellt, halte ich jedoch für zu eindimensional gedacht, denn ein rein finanzieller Ausgleich kompensiert den eigentlichen Ausfall der Arbeitskraft womöglich gar nicht. Von daher können wir dem Ansinnen so nicht folgen. Meine Damen und Herren, ja, es gibt nachvollziehbare Bedarfe im Bereich des Katastrophenschutzes, wie wir auch in persönlichen Gesprächen mit den entsprechenden Organisationen erfahren konnten. Die Stellschrauben, an denen wir nachjustieren können, sind dabei vielfältig und teilweise von Ihnen im Antrag ja auch schon benannt. Wir sollten vor allem einen Blick auf die Risikoanalyse und das Katastrophenschutzkonzept des Landes werfen, schauen, ob sich diese Papiere überholt haben, inwiefern diese überarbeitet werden müssten und welche Auswirkungen dies auf die Strukturen haben könnte. Aber – und das empfinde ich als schwierig in Ihrem Antrag – Sie reißen Themen und vermeintliche Probleme an, für die Sie selbst keine richtige Lösung anbieten. Ich kann Sie allerdings beruhigen, die Landesregierung arbeitet bereits daran. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – René Domke, FDP: Ah ja!) Der Minister hat es ja vorgetragen, meine Damen und Herren, sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen stehen unzweifelhaft zu den Brand- und Katastrophenschutzorganisationen hier im Land. So, wie wir uns auf diese Strukturen verlassen können, stehen auch wir fest an deren Seite. Das haben wir bereits unter Beweis gestellt, und das werden wir auch weiterhin tun. Erst im Juni konnte jeder auf der Homepage des Landeskatastrophenschutzamtes nachlesen, dass das Land zwei Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz in den eigenen Bestand neu aufgenommen hat. Ein weiteres wird in diesem Jahr noch folgen. Zudem werden über finanzielle Sonderprogramme neue Löschfahrzeuge für Feuerwehren beschafft – das wissen Sie – und auch Gerätehäuser gebaut. Das sind ganz konkrete Maßnahmen, die auch die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements steigern. Ein weiterer Baustein ist die neu gefasste Feuerwehrentschädigungsverordnung, die grundsätzlich geeint und kurz vor der Anwendung steht. Selbstverständlich bleiben wir an diesem Punkt nicht stehen und erwägen auch eine entsprechende Neuausrichtung hinsichtlich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Der Minister hat dazu ausgeführt. Aber eine gesetzliche Hilfe, Gleichstellung zu fordern, wie es im vorliegenden Antrag geschieht, ohne einen Blick auf das Landeskatastrophenschutzgesetz zu werfen, halten wir eben nicht für tragfähig. Zu den Einreichern stellt sich auch ein bisschen die Frage der Glaubwürdigkeit. Die CDU mahnt Rückstände und Versäumnisse für einen Bereich an, der seit 2006 durch CDU-Minister verantwortet wurde. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU) So viel Ehrlichkeit sollte an dieser Stelle dann auch sein, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir bemüht sind, Ihre Versäumnisse auszugleichen. Die Forderung nach Ausweitung der Lohnfortzahlungsregelung ist nicht illegitim. Die Lösung scheint mir jedoch zu kurz gedacht. Der Dank, den ich vorhin ausgesprochen habe, gilt eben nicht nur den vielen ehrenamtlichen Aktiven, sondern auch den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, die ihre Angestellten in Not- und Einsatzsituationen freistellen. Und so verstehe ich auch den Dreiklang. Das Land unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes und die Ehrenamtlichen leisten auf freiwilliger Basis einen ungemein wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft, während Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten wiederum die notwendige Beinfreiheit geben. Und offenbar haben wir da mehr Vertrauen in die Arbeitgeberseite als die FDP. Was ich sagen möchte: Nur, wenn alle Zahnräder ineinandergreifen, kann das Uhrwerk reibungslos laufen. Da sehe ich uns auf einem vorzeigbaren Weg, und den werden wir weitergehen. Ihren Antrag braucht es dafür nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die infolge des Klimawandels erhöhten Durchschnittstemperaturen sorgen schon jetzt – das hat der Kollege Damm eben auch schon dargelegt – für mehr Extremwetterereignisse, wie Dürren, Stürme und Starkregen. Heute treten Extremwetterereignisse nach einer Studie der zu den Vereinten Nationen gehörenden Weltwetterorganisation vier- bis fünfmal so häufig auf wie noch vor 50 Jahren. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während es in den 1970er-Jahren pro Jahr durchschnittlich 711 Extremwetterereignisse gab, lag der Wert in den 2010er-Jahren schon bei 3.165 extremen Wetterphänomenen pro Jahr. Der Umgang mit Extremwetterereignissen und ihren Folgen ist originäre Aufgabe des Katastrophenschutzes. Auch deshalb ist es aus Sicht meiner Fraktion wichtig, den Katastrophenschutz hier im Land sicher aufzustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bedarf für die in dem gleichnamigen Antrag geforderte Helfergleichstellung haben FDP und CDU jedoch nach Auffassung meiner Fraktion nicht hinreichend dargelegt. Die Landesregierung soll nach dem Antrag dazu aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Umsetzung einer Helfergleichstellung für die Hilfsorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Kernpunkte des Entwurfs sollen insbesondere die Freistellung und Lohnfortzahlung für die Ausbildung und für Einsätze sowohl unterhalb als auch oberhalb der Katastrophenschwelle sowie ein Versicherungsschutz analog der Leistungen der Feuerwehrunfallkassen bei Ausbildung, Übungen und Einsatz sein. Aus Sicht meiner Fraktion ergibt sich genau das bereits aus Paragraf 25 des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Die Arbeitgeber/-innen von ehrenamtlichen Helfer/-innen in privaten Einheiten und Einrichtungen, die im Katastrophenschutz mitwirken, sind verpflichtet, diese gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Landeskatastrophenschutzgesetz unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP) Die Freistellung gilt für die Dauer der Teilnahme am Dienst im Katastrophenschutz und dieser umfasst nach Paragraf 24 Absatz 2 Landeskatastrophenschutzgesetz die Einsätze bei Katastrophen, einschließlich einer angemessenen Erholungsphase, Übungen, Lehrgänge, sonstige Ausbildungsveranstaltungen sowie notwendige Dienstberatungen, die von den Katastrophenschutzbehörden angeordnet oder genehmigt sind. Ich muss sagen, die Unterschiede, (Zuruf von René Domke, FDP) die Unterschiede zum Paragrafen 11 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz sind an dieser Stelle marginal, also muss man ganz genau hinschauen. Nach Paragraf 11 Absatz 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren während „der Dauer der Teilnahme an Einsätzen …, Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, notwendigen Dienstberatungen und Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen …“ (René Domke, FDP: Und wo kommt da das Wort „Katastrophe“ vor?) Na, das ist ja das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. (René Domke, FDP: Wir haben über Schwellen gesprochen! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Keine Zwiegespräche! – Glocke der Vizepräsidentin) Pardon! Also ich wollte darstellen, dass die Regelungen in den Paragrafen 24 und 25 Katastrophenschutzgesetz und in Paragraf 11 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz sehr, sehr ähnlich sind. Das gilt auch für den Versicherungsschutz. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz durch den Dienst im Katastrophenschutzschutz nicht berührt. Bei gesundheitlichen Schäden ist gemäß Paragraf 25 Landeskatastrophenschutzgesetz Entschädigung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch zu gewähren. Wiederum an derselben Stelle im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz liest sich das sehr, sehr ähnlich. Den genauen Wortlaut erspare ich uns jetzt hier, das ist der Paragraf 11 Absatz 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Insgesamt – das wird deutlich aus dem Landeskatastrophenschutzgesetz – dürfen den Helfern „aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz“ gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz „keine Nachteile im Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen“. Das ist die Lesart meiner Fraktion. In ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, die im Katastrophenschutz tätigen Helfer/-innen in föderaler Abstimmung durch bundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln stärken zu wollen. An einer entsprechenden Initiative wird sich meine Fraktion – das kann ich hier schon ankündigen – sehr gerne beteiligen. Einen Bedarf dafür, in Mecklenburg-Vorpommern schon mal vorab tätig zu werden, bevor es zu so einer koordinierten Herangehensweise kommt, haben FDP und CDU aus meiner Sicht nicht dargelegt. Ich hätte hier mir tatsächlich mal einen Gesetzentwurf gewünscht. Gerade weil wir es hier mit so ganz marginalen, wirklich im Detail verhafteten Unterschieden zu tun haben, hätte ich mir einen Gesetzentwurf gewünscht, in dem der Handlungsbedarf mal ganz konkret dargelegt wird für ein Änderungsgesetz zum Landeskatastrophenschutzgesetz. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha.

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Ralf Mucha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Ann Christin, heute halte ich es nicht mit dir, dass Wiederholung hilft oder so, weil ich denke, es ist ganz, ganz viel gesagt worden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Helferinnen und Helfern hier vor Ort noch einmal zu bedanken. Das habe ich ja gestern in einer anderen Rede auch schon gemacht. Ich schließe mich ausdrücklich den Ausführungen von unserem Innenminister an, der das hier ja deutlich zum Ausdruck gebracht hat, Marc, und ich lade dich dann auch gerne ein, wenn uns das Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, mal darüber zu debattieren. Ich habe da auch so ein paar Ideen und Phantasien. Wir haben uns in der Vergangenheit schon mal darüber unterhalten, was ist eine Großschadenslage und was ist eine große Schadenslage. Vielleicht können wir das dann im Gesetz mit definieren und kommen dann dem ein Stückchen entgegen, dass wir sagen können, wir kommen der Gleichbehandlung zwischen den Helfern näher. Ich bin gespannt darauf. Ich würde dem Haus gerne die Zeit geben, das zu machen. Und damit du pünktlich zum Essen kommst, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Tag. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Du wolltest uns doch loben! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat noch mal das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte vielleicht gleich noch mal das Missverständnis bei der Kollegin Oehlrich ausräumen wollen, denn bei Juristen ist es doch eigentlich üblich, auch Referenzen und Paragrafen, die irgendwie auf etwas anderes verweisen, doch noch mal mit zu untersuchen. Und ja, das ist richtig, im Paragrafen 24 Landeskatastrophenschutzgesetz steht, dass der Dienst im Katastrophenschutz natürlich auch Ausbildung und Übung beinhaltet. Einen Paragraf weiter, im Paragrafen 25 Absatz 4 steht, Übung und Ausbildung sind in die arbeitsfreie Zeit zu legen. Das heißt, dieser Absatz führt die Ausführungen in dem Paragrafen davor ad absurdum, denn da steht irgendwie, es muss dann freigestellt werden, und im nächsten Satz steht, das muss aber alles in der arbeitsfreien Zeit sein. Das ist doch völliger Irrsinn! Was ich aber generell der Debatte jetzt hier entnommen habe, alle sagen, das Ziel ist richtig, dann müssen wir es tun, also bis auf die GRÜNEN, die sagen, es ist alles schon gut, wie es ist, was eigentlich eher die Aufgabe von der Seite hier wäre. Aber ich nehme das mal so hin. Das mag man vielleicht so auslegen. Allerdings fand ich gerade von Minister Pegel die Ausführungen durchaus bemerkenswert und beachtenswert, insbesondere noch mal den Hinweis auf die ganze Situation, auf die Flüchtlingssituation. Dies sind natürlich genau die richtigen Hinweise, weil das ist keine Katastrophenschwelle. Und machen wir uns doch nichts vor, alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die fragen nicht danach, ob ich jetzt einen Lohnausgleich bekomme oder Ähnliches. Die machen das einfach. Die helfen einfach, weil das ist Teil der DNA dieser Leute. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Unsere Aufgabe hier in der Politik ist es auch, dafür zu sorgen, auch wenn die Helferinnen und Helfer sich vielleicht gar nicht so sehr die Gedanken darum machen, die strukturellen Voraussetzungen so zu schaffen, dass am Ende auch alles vernünftig funktioniert. Und, Herr Kramer, wir sind nicht neu bei dem Thema. Wir sind vielleicht neu in diesem Landtag, ja, also zwei Jahre mittlerweile nicht mehr ganz so neu, aber gerade bei dem Thema sind wir es nicht. Alleine in der Anfangszeit dieser Legislaturperiode habe ich dieses Thema regelmäßig auf die Tagesordnung gesetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und vielleicht mal noch eine persönliche Bemerkung hinterher: Ich bin jetzt ungefähr 20 Jahre in der FDP, aber ich bin 22 Jahre beim Roten Kreuz engagiert, als Einsatzkraft, als Ausbilder mittlerweile in vielen Bereichen, nicht nur generell im Rettungsschwimmen, sondern auch im Katastrophenschutz. Und das ist ein Thema, das mir an der Stelle wirklich unglaublich wichtig ist. Und da möchte ich darauf hinweisen: Wir sind nicht neu bei diesem Thema hier! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Hab ich mit keinem Wort gesagt!) Und noch mal kurz zu dem Kollegen Noetzel: Er kann nicht zustimmen, weil das irgendwie noch zu wenig ist und die monetären Anreize irgendwie nicht so richtig funktionieren. So, jetzt habe ich ja noch mal kurz ein bisschen Zeit. Wir können noch mehr machen. Wir können noch unglaublich viel mehr machen. Ich habe eine Liste mit 22 Punkten, mit 22 konkreten Vorschlägen, wie wir beim Thema Helfergleichstellung noch mehr bewegen können. Nur mal ein paar kleine Beispiele: Freistellung für Ausbildung und Einsätze, darüber hatten wir schon gesprochen. Wir haben Freistellung für Einsätze unterhalb der Katastrophenschutzschwelle, darüber haben wir gesprochen. Da kommen noch hinzu Einkleidung und persönliche Schutzausrüstung. Das ist vom Prinzip her im Landeskatastrophenschutzschutzgesetz schon geregelt, dass jeder seine eigene PSA bekommt, also persönliche Schutzausrüstung mit drin hat, beim THW hundert Prozent Ausstattung durch den Bund, Freiwillige Feuerwehr hundert Prozent Ausstattung durch Gemeinde und Landkreis. Katastrophenschutz habe ich zwar auch zu Hause alles im Schrank hängen, bezahlt hat das alles das DRK ohne Erstattung von sonst woher. Und damit kommen wir nämlich zu einem Problem, wie ist denn das Verhältnis zwischen Land und Landkreis, und wie funktioniert dann nachher die weitere Erstattung, sodass auch wirklich jeder Helfer und jede Helferin das auch so erhalten kann. Beziehungsweise Sie merken das ja alle gar nicht, aber das Rote Kreuz buttert aus eigener Kraft hinzu, und das im Wesentlichen auch aus Überschüssen von geschäftlicher Tätigkeit, wie zum Beispiel dem Rettungsdienst. Das heißt, da findet eine Quersubventionierung statt aus dem wirtschaftlichen Bereich in das Ehrenamt hinein, und das wird ja auch von keiner Stelle berücksichtigt. Thema Ausgehuniform: Feuerwehr zu hundert Prozent übernommen, THW hat das vom Bund, so was gibt es bei uns im Katastrophenschutz gar nicht. Zum Versicherungsschutz: Feuerwehrleute werden in der Regel wie Privatpatienten oder wie Beamte behandelt, während das halt im Katastrophenschutz bei den Helfer/- innen im Wesentlichen über die Unfallversicherung des SGB VII läuft. Dann haben wir noch weiter den Bildungsurlaub: Im Feuerwehrbereich ist es häufig auch eine Ausbildung, die unterhalb der Woche an zentralen Schulen stattfindet. Für den Bereich Katastrophenschutz funktioniert das natürlich nicht so, da gibt es nur wenig Möglichkeiten und, per Gesetz ja vorgeschrieben, möglichst in der arbeitsfreien Zeit. Deswegen ist ja auch der komplette Ausbildungsbetrieb so ausgelegt. Das heißt, da haben wir gar keine zentralen Einrichtungen, haben wir schon, aber keine zentrale Ausbildung, die dann in der Dienstzeit ist. Fahrzeuge wurden auch angesprochen. Wir haben über Feuerwehrfahrzeuge Sonderbeschaffungsprogramme, gemeinsame Beschaffung. Mit den Landkreisen haben wir darüber gesprochen. Beim Katastrophenschutz gibt es hier und da mal ein paar neue Fahrzeuge, aber auch da in der Regel sind die 1 Million Euro im Haushalt veranschlagt. Wenn man irgendwie mal guckt, was wir da noch alles im Dienst haben, würde das ungefähr 22 Jahre dauern, um da auch mal eine Rotation der Fahrzeuge hinzubekommen. Und dann haben wir noch mal ein kleines Beispiel zum Schluss, Förderung von Jugend- und Nachwuchsarbeit, darüber haben wir uns auch regelmäßig unterhalten. Für Feuerwehren, da gibt es durchaus Förderungen vom Land. THW bekommt Mittel vom Bund. Katastrophenschutzeinheiten bekommen nichts. Da gebe ich mir als Ausbilder entsprechend viel Mühe, dass unsere Jugendlichen da auch gute Ausbildung, spannende Ausbildung und Spaß an dem Dienst haben, aber auch das bezahlen wir alles aus eigener Verbandstasche. Das sind ein paar Beispiele, Herr Noetzel. Ich hoffe, das hilft zumindest, den Blick noch mal zu erweitern. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Deswegen beantrage ich, weil ich diese positive Stimmung ja durchaus hier wahrgenommen habe – Kollege Reinhardt hatte das schon erwähnt –, ich beantrage hiermit noch mal formal die Überweisung dieses Antrages an den federführenden Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. Und für den Fall, dass das abgelehnt werden sollte, beantrage ich namentliche Abstimmung. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/2341 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/2341 eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? (Die Abgeordnete Petra Federau wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.) Dann schließe ich jetzt die Abstimmung und ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten. Unterbrechung: 13:46 Uhr __________ Wiederbeginn: 13:48 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort, und ich kann das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. An der Abstimmung haben insgesamt 73 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 28 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete. Es enthielt sich kein Abgeordneter der Stimme. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2341 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 47 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung zum Thema „Chancen und Risiken der geplanten Krankenhausreform in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. Aussprache auf Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Chancen und Risiken der geplanten Krankenhausreform für Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine – nein, das kommt jetzt nicht, doch –, ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und die Aussprache beginnt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik, der sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Nach unserer Auffassung müssen Krankenhäuser nach Bedarf, Behandlungsqualität und Gemeinwohl organisiert und finanziert sein. Die Reform der Krankenhausfinanzierung ist notwendig und eine große Chance, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, wieder am Gemeinwohl auszurichten und sie damit langfristig zu sichern. Die Krankenhausreform bietet die Möglichkeit für einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik, der den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht, Profite zu erwirtschaften, sondern die Bevölkerung bedarfsgerecht medizinisch zu versorgen. Krankenhäuser sind Teil des grundgesetzlich fixierten Sozialstaats. Profite oder Insolvenzen zu ermöglichen und sie mittels finanzieller Steuerung in eine wirtschaftliche Konkurrenz zu zwingen, waren politische Fehler, die korrigiert werden müssen. Eine Krankenhausreform ist unabdingbar wegen der zerstörerischen Wirkungen der Ökonomisierung durch das Abrechnungssystem von Krankenhausleistungen, dem DRG-System, wegen der demografischen Entwicklung, wegen des Fachkräftemangels und wegen des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts. Die Krankenhausreform, die derzeit im Entstehen ist, geht uns alle an, sie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und sie betrifft uns alle: die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die Menschen, die hier leben, und sie betrifft alle unsere Wahlkreise. Wir haben deshalb, weil es eben uns alle angeht, um diese Aussprache gebeten und wollen mit Ihnen darüber diskutieren, wie Sie die Chancen und Risiken der Krankenhausreform einschätzen, wie wir uns verständigen können auf einen gemeinsamen Weg, um unsere Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. Ich sprach davon, dass es eine ganze Reihe von positiven oder absehbar positiven Wirkungen geben wird. Der Hauptpunkt für uns ist, dass der ökonomische Druck von den Krankenhäusern genommen werden kann, indem endlich Vorhaltepauschalen eingeführt werden. Ich erinnere daran, dass wir schon über Jahre darüber diskutiert haben, wie schwierig die Situation insbesondere für die Kinder- und Jugendmedizin, für die Geburtshilfe ist, weil gerade an dieser Stelle Vorhaltekosten, wenn sie nicht in Ansatz gebracht werden, eben zu dieser Unterfinanzierung führen/führten mit den Folgewirkungen, dass sich nach und nach Geburtsstationen oder Stationen der Kinder- und Jugendmedizin, der Frauenheilkunde vom System abmelden mussten. Mit den Vorhaltepauschalen gibt es eine Chance. Es wird aber durch Gesundheitsminister Lauterbach immer wieder betont, dass damit die Ökonomisierung zurückgedrängt wäre. Das sehen wir so noch nicht, und zwar aus zwei Gründen: weil zum einen bei 60 Prozent Vorhaltekosten, die in Ansatz gebracht werden, immer noch ein gehöriger Anteil des DRG-Abrechnungssystems zu Buche schlägt, und zum Zweiten ist die Auszahlung von Vorhaltekosten an Kriterien der Qualität gebunden. Das ist per se erst einmal richtig, aber Qualitätskriterien, so, wie wir sie heute kennen, sind wiederum an Mengenvorgaben gebunden, sodass auch der Mechanismus, bestimmte Mengen erzielen zu müssen, immer noch wirken wird und somit aus unserer Sicht die Ökonomisierung nicht vollständig zurückgedrängt wird. Positiv sehen wir Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung, die sich ergeben durch die Spezialisierung. Es wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass diejenigen, die am meisten Ahnung davon haben, die die besten Rahmenbedingungen dafür haben, auch die notwendigen medizinischen Leistungen erbringen. Das ist nicht immer am nahe gelegenen Standort der Fall, muss es aus unserer Sicht auch nicht. Wichtig ist, dass die Qualität gesichert wird, und dazu dient ja mit dieser Reform das Vorhaben, die Krankenhauslandschaft neu zu strukturieren und die Aufgaben und das Leistungsgeschehen so auszutarieren, dass wie gesagt diejenigen, die die beste Qualität bieten, dann jeweils auch in die Lage versetzt werden, für die Patientinnen und Patienten da zu sein, und mit bester Qualität die medizinischen Leistungen verrichten. Was uns sehr wichtig ist, und da bin ich sehr dankbar auch für die Intervention unserer Gesundheitsministerin, wahrscheinlich auch anderer Ministerinnen und Minister, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Planungshoheit bei den Ländern bleibt. Das war nicht von vornherein so ganz klar. Sich dafür einzusetzen, war wichtig. Und wenn man sich das Eckpunktepapier, was jetzt Grundlage für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs sein soll, durchliest, wird sehr klar erkennbar die Handschrift der Länder und die gestärkte Planungs-, die gewährte und die gestärkte Planungshoheit der Länder. Das ist schon beachtlich, denn wir haben zumindest in einem hohen Maße das Instrument in der Hand, auch unser Versprechen wahrzumachen, dass die Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern gesichert sein sollen. Es wird ein Gesetz zur Stärkung der Transparenz auf Bundesebene geben. Das ist angekündigt. Das liegt nicht in unserer Entscheidungshoheit, komplettiert aber das Vorhaben insgesamt, sodass die Bürgerinnen und Bürger ja sehen können, wo in bester Qualität entsprechend die Leistungen an den Krankenhausstandorten jeweils erbracht werden. Und wirklich gut finden wir die Überlegungen zur Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Sektor im Rahmen der zukünftigen Level-1i-Krankenhäuser. Das ist also eins der Strukturierungslevel 1–2–3, dann noch mal mit einer entsprechenden Substruktur, aber hier für diesen Bereich der Level-1i-Krankenhäuser ist sehr ausführlich im Eckpunktepapier konzipiert worden, wie der ambulante und der stationäre Sektor miteinander verschränkt werden können. Das ist so ungeheuer wichtig, weil seit Jahrzehnten in Deutschland darüber gesprochen wird, dass diese Versäulung – hier der stationäre Bereich, hier der ambulante Bereich und dann wiederum dann angrenzende Bereiche in der medizinischen und pflegerischen Versorgung –, dass die im Grunde genommen nebeneinanderstehen und es dann immer wieder Einzelprojekte oder einzelne Paragrafen im SGB V gab, um eine Verzahnung von ambulant und stationär hinzubekommen. Hier ist es im Eckpunktepapier so angelegt, dass das Gesetz dann den Weg freimacht zu einer verbesserten Verzahnung. Das sehen wir als etwas Positives. Und eine Chance sehen wir eben auch darin, dass es zukünftig Zuschläge geben soll für die Pädiatrie, Geburtshilfe, Notfallmedizin und die Behandlung von Schlaganfällen. Das ist deshalb wichtig, weil hier entweder ein besonders großer Aufwand zu verzeichnen ist beziehungsweise es sich hier um besonders sensible Bereiche des Gesundheitswesens handelt. Und gerade die Sorgen – ich sagte es bereits –, die uns in Fragen der Existenz von Stationen in der Pädiatrie, in der Geburtshilfe, in der, genau, auch in der Notfallmedizin umgetrieben haben und uns beschäftigt haben, hier gibt es eine Antwort darauf. Wo wir Risiken sehen bei dem Eckpunktepapier und bei dem zukünftigen Gesetz, ist zum einen, dass viele Krankenhäuser – das wissen wir aus den Medien oder möglicherweise auch aus Gesprächen, die wir geführt haben vor Ort, Sie genauso wie wir –, dass einige Krankenhäuser ökonomisch in hoher Not sind und möglicherweise nicht durchhalten, bis eine Reform startet dann tatsächlich auf gesetzlicher Grundlage, und die dann wiederum auch eine gewisse Konvergenzzeit braucht, die ist ja auch im Eckpunktepapier mit angelegt. Wir sind in großer Sorge darüber, dass einige Krankenhausstandorte dann nicht mehr durchhalten. Und das wollen wir vermeiden und haben immer dafür plädiert, ein Vorschaltgesetz in Anwendung zu bringen, denn es macht ja wenig Sinn, eine Krankenhausreform zu konzipieren, wo diejenigen Akteure, um die es geht, dann anschließend oder vorweg schon gar nicht mehr da sind. Dass das die Länder nicht alleine stemmen können, gerade in der jetzigen Situation, ist klar. Aber zu unserem großen Bedauern hat die Bundesseite deutlich gemacht, dass sie mit wenigen Ausnahmen, wo noch mal überprüft werden soll, nicht bereit sind, hier entsprechend in Leistung zu gehen. Der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser bleibt, das habe ich vorhin in meine Rede schon eingeflochten. Das ist für uns, aus unserer Sicht ein großes Risiko. Und ein Risiko ist – und damit möchte ich schließen –, ein Risiko ist, dass die Transformationskosten, die eigentliche Umgestaltung der Krankenhäuser auch noch nicht ausfinanziert wird. Wir wollen nicht wehklagen und wir wollen nicht rumjammern, wir wollen das nach vorne auflösen, wir müssen aber die Probleme, die es auf diesem Gebiet gibt, benennen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat das Wort die Sozialministerin Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktueller hätte die Aussprache kaum stattfinden können. Bund und Länder haben sich – und das will ich nicht verschweigen – nach vielen langen Diskussions- und Vorbereitungsrunden Anfang der Woche auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Einzig Bayern hat ein Veto eingelegt, Schleswig-Holstein hat sich enthalten. Vollständige Einigkeit besteht allerdings darin, dass eine Krankenhausreform notwendig und überfällig ist und dass wir wegkommen müssen von der reinen Ökonomisierung im Krankenhausbereich durch die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das halte ich für immanent wichtig und das ist dann durchaus auch eine Revolution, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lassen Sie mich an dieser Stelle das Wesentliche der Eckpunkte kurz zusammenfassen, denn vier Punkte sind dabei besonders für Mecklenburg-Vorpommern hervorzuheben. Zum Ersten: Die spezifische Situation der Kliniken im Osten wurde aufgegriffen. Die fünf ostdeutschen Gesundheitsminister/-innen haben nicht laut, aber beharrlich und faktenbasiert dafür vereint gekämpft. Deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, auch noch mal einen Dank an meine Kolleg/-innen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu senden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zweitens: Die Ausnahmetatbestände, etwa für dünn besiedelte Länder, sind ausdrücklich möglich, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten oder eine Anpassung der Kliniken an die Qualitätsvorgaben zu ermöglichen. Drittens: Die Länder wirken maßgeblich bei der Definition der Anforderungen an die Leistungsgruppen mit. Die Krankenhausplanung bleibt in Länderhand. Und viertens: Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Interessen Ostdeutschlands als Mitglied der Redaktionsgruppe der Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hartnäckigkeit der Länder hat sich gelohnt. Wir haben jetzt eine gute Grundlage zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es war wichtig und richtig, sicherzugehen, dass die Krankenhausplanung in Länderhand bleibt, durch Ausnahmetatbestände länderspezifische Handlungsspielräume eröffnet sind und gleichzeitig das Bestreben nach mehr Transparenz und Qualitätskriterien adressiert wird. Es konnte ebenso festgehalten werden, dass die Ausgangslage im Osten für die Kliniken sich von der im Westen sehr deutlich unterscheidet, insbesondere nach dem nach der Wende bereits vollzogenen Klinikstrukturwandel in den neuen Ländern. Außerdem hat der Bund zugesagt darzustellen, wie durch die Reform für Länder mit dünn besiedelten beziehungsweise unterversorgten Gebieten als auch für Länder mit bereits fortgeschrittenen Strukturbereinigungsprozessen eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann. Es ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern außerordentlich wichtig, dass nun festgehalten ist, dass diese besonderen Ausgangspositionen im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind. Ich werde darüber hinaus als Mitglied der Redaktionsgruppe der Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ganz besonders darauf achten. Dieser Verantwortung stelle ich mich gerne, auch wenn ich weiß, welch große Herausforderung das für unser Gesundheitsministerium ist. Nur mal am Rande: Unsere gesamte Gesundheitsabteilung ist beileibe nicht so groß wie die originären Krankenhausreferate in vielen anderen Bundesländern. Aber Größe, meine Damen und Herren, ist bekanntlich nicht alles. Ich weiß, wovon ich spreche. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Erwartung ist, dass nun alle Beteiligten konstruktiv und kooperativ den Gesetzgebungsprozess zur notwendigen und überfälligen Krankenhausreform gestalten. Und ich möchte auch ganz deutlich betonen, dass wir alle, der Bund, die Länder, die Kommunen, die Krankenhäuser, die Selbstverwaltungsorgane und die Krankenkassen jetzt ihre Hausaufgaben machen müssen. Die Reform fällt nicht vom Himmel und löst alle Probleme. Nein, damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, braucht es Anstrengungen aller Akteure, so wie zum Beispiel gerade in Ludwigslust-Parchim mit einem klaren Konzept und viel Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nach dem Bericht über die jüngsten Entwicklungen nun einen vertieften Blick auf die Krankenhausreform und damit verbundene Herausforderungen und Potenziale für unser Land werfen. Die jetzt geeinten Eckpunkte sehen in der Reform einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -vergütung. Sie beinhalten eine umfassende Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. So sollen den Krankenhäusern in Zukunft Leistungsgruppen und nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit auch informatorisch Level zugewiesen werden. Was heißt das? Mit den Leistungsgruppen werden festgeschriebene Qualitätsanforderungen an die Erbringung medizinischer Leistungen verbunden sein. Werden diese nicht erfüllt beziehungsweise eingehalten, kann das weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel ein Leistungsverbot in der entsprechenden Kategorie sowie Vergütungsabschläge bei der neu einzuführenden Vorhaltevergütung. Mecklenburg-Vorpommern hat wie beschrieben im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine überdimensionierte Krankenhauslandschaft. Die Konzentration von Leistungen und medizinischen Versorgungsangeboten dürfte jedoch eines der Ziele des Reformvorschlags sein. Insoweit gilt es, im Rahmen der Ausgestaltung der Anforderungen an die Leistungsgruppen aufzupassen, dass durch die geplante Reform das Versorgungsniveau in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau verbleibt oder ausgebaut wird und die besonderen Belange eines dünn besiedelten, flächenmäßig großen Landes Berücksichtigung finden. Die Grundlagen für diese Perspektive haben wir nun im Eckpunktepapier verankert. Lassen Sie mich auf die verschiedenen Säulen der Reform zu sprechen kommen, die Level: Die zunächst vom Bundesgesundheitsministerium geplante Einführung einer Stufensystematik für Krankenhäuser wurde und wird von den Ländern kritisch gesehen. Der Hauptgrund dafür ist, dass gute, landesindividuelle Strukturen nicht gefährdet werden sollen. Zudem ließen sich die mit den Leveln angedachten Aufgaben problemlos auch über die Leistungsgruppen implementieren. Daher forderte das Gesundheitsministerium von Anfang an hier aus Mecklenburg-Vorpommern heraus – und auch ich persönlich – entsprechende landesindividuelle Lösungen und Öffnungsklauseln bei der Gestaltung der Gesetzesgrundlage. Die spezifischen Begebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern, die große Fläche, überschaubare Bevölkerungsdichte, die Altersstruktur sowie die Krankheitslast und auch saisonale Spitzen, zum Beispiel durch Urlauber, aber auch krisenfeste Strukturen setzen effizient arbeitende, erreichbare medizinische Versorgungsstrukturen voraus. Eine starre Zuordnung oder ein starres Anforderungskonzept seitens des Bundes kann solche Elemente nicht ausreichend berücksichtigen. Der Planungsspielraum muss daher in den Ländern verbleiben. Im Laufe vieler Gespräche zeigte sich der Bund zu diesem Anliegen offener und nahm in Teilen vom bisherigen Vorhaben Abstand. Warum ich Ihnen dennoch davon berichte, ist, dass der Bund weiterhin an den Leveln festhält und diese zur Information ausweisen möchte. Dies werden die Länder weiterhin kritisch begleiten, denn hierdurch darf keine Präjudizierung oder Vorwegnahme der Krankenhausplanung durch die Länder stattfinden. Die weiteren Beratungen werden zeigen, wie der Bund dazu in die Gesetzgebungsphase eintreten möchte. Es ist klar, dass die neuen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen und Transformationsprozesse in den Kliniken anstoßen werden. Diese müssen finanziell abgesichert werden. Hierzu sieht das Eckpunktepapier vor, dass mit Inkrafttreten der Reformstufen eine Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds aus Mitteln von Bund und Ländern vorgesehen ist. Kommen wir zu den Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen die bisherige Planung nach Fachabteilungen ablösen und somit die Planung feingliedriger gestalten. Wir begrüßen grundsätzlich die Systematik der Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen sind so zu gestalten, dass die Behandlung innerhalb einer Gruppe ähnliche Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrung so- wie gleichartige technische Ausstattung benötigt und vorschreibt. Die Leistungsgruppen werden genutzt, um Mindestanforderungen für eine qualitätsorientierte Leistungserbringung zu definieren. Allerdings kann das dazu führen, dass bestimmte Leistungen nur noch in wenigen Häusern erbracht werden können. Insgesamt wird es notwendig sein zu beurteilen, ob dann eine ausreichende Versorgung in der Fläche noch gewährleistet werden kann. Die Länder müssen daher bei der erstmaligen Ausdifferenzierung und fortlaufenden Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und Qualitätsanforderungen eng einbezogen werden. Dies ist jetzt in einem vierstufigen Verfahren in den Eckpunkten verankert. Der nächste ganz wesentliche Punkt der Reform ist die Vorhaltevergütung. Die Vergütung soll in einen Vorhalteanteil und einen DRG-Anteil unterteilt werden. Diese fassen eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und Prozedurkombinationen zu Gruppen zusammen. Die Finanzierung von Vorhaltekosten begrüße ich ausdrücklich. Sie ist das Kernstück der Reform, da sie das Finanzierungssystem grundlegend ändert. Vor allem für Kliniken im ländlichen Raum kann diese Umstellung für einen Stabilisierungsvorgang genutzt werden. Die Vorhaltevergütung soll anteilig circa 60 Prozent der Fallvergütung inklusive des Pflegebudgets umfassen. Insgesamt sollte zunächst das Gesamtbudget im Gesundheitswesen nicht erhöht werden. Nach einhelliger Intervention der Länder konnte zum jetzigen Zeitpunkt immerhin erreicht werden, dass die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung Zuschläge erhalten, die aus zusätzlichen Mitteln der GKV bereitgestellt werden. Bei der Bemessung der Vorhaltekosten könnten später perspektivisch auch Bevölkerungsanzahl und Fallzahlen eine Rolle spielen. Insoweit liegt auch hierauf ein Augenmerk für dünn besiedelte Flächenländer wie M-V. Für uns ist es weiter wichtig, dass es eine echte Vorhaltevergütung gibt, die primär da ansetzt, wo Vorhaltung tatsächlich benötigt wird. Dies trifft auf Regionen mit weniger Bevölkerung zu, aber auch auf strukturell defizitäre Bereiche wie die Pädiatrie. Hierzu wird der Bund Auswirkungsanalysen vorlegen, die unter anderem aufzeigen sollen, wie in dünn besiedelten Gebieten eine dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, das sind also nur die Kernpunkte aus Perspektive Mecklenburg-Vorpommerns. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Grundsätzlich ist unser Ziel und Anspruch, dass durch die geplante Reform das Versorgungsniveau in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau bleibt. Zudem erwarten wir – und das nunmehr im Eckpunktepapier festgeschrieben –, dass die besonderen Belange hierbei Berücksichtigung finden. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass gute länderindividuelle Regelungen, wie zum Beispiel unsere Clusterstruktur, durch die neuen Regelungen nicht gefährdet werden. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt deshalb, alle vier großen Krankenhäuser – das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg, Helios Kliniken Schwerin, Unimedizin Rostock, Unimedizin Greifswald – müssen koordinative Tätigkeiten weiter ausführen dürfen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) also nicht nur die Universitätsmedizin, wie in den ersten Entwürfen aus dem BMG vorgesehen. Erfreulich, diese Sicht hat sich nun auch im Eckpunktepapier durchgesetzt. Die zusätzlichen Aufgaben werden entsprechend entlohnt, denn es ist ein Zuschlag für eben diese koordinierenden Aufgaben vorgesehen. Als weiteres Beispiel möchte ich die Verbünde und Kooperationen nennen, die es Krankenhäusern in sinnvollen Konstellationen ermöglichen soll, ein Leistungsspektrum inklusive nötiger Anforderungen gemeinsam abzubilden. Auch diese werden gemäß Eckpunktepapier nunmehr Berücksichtigung finden, geleitet an medizinischen Kriterien. Noch einmal ganz deutlich, die Krankenhausplanung ist Ländersache und muss es auch bleiben. Geltende Letztentscheide müssen bei den Krankenhausplanungsbehörden im Land liegen. Ein wichtiges Element der Reform muss zudem die Entbürokratisierung sein. Dieser Prozess ist dabei unbedingt mit ausreichenden Mitteln auch zu begleiten. Im Laufe der Beratung wird zu prüfen sein, ob weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung auch in Bezug auf Tarif- und Inflationsentwicklung der Krankenhäuser außerhalb des Bundeshaushalts notwendig sind. Ich kann die Antwort schon mal vorwegnehmen, aus meiner Sicht ja, das wird notwendig sein. Die Umsetzung der Krankenhausreform birgt also Risiken und Chancen, aber ich appelliere dringend an alle, beherzt und nicht verzagt, optimistisch und nicht klagend diesen Prozess zu gestalten, denn die Chancen sind aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns größer als die Risiken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die angemeldete Redezeit wurde um drei Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Hier ein interessantes Thema für eine Aussprache: „Chancen und Risiken der geplanten Krankenhausreform“. Viel haben wir schon darüber gehört von den Vorrednern, viel haben wir aber auch die letzten Wochen und Monate über die Medien darüber wahrnehmen können, aber konkret dann eben aber auch doch nichts. Und da komme ich zurück auf die Risiken. Ich denke mal, dass die Diskussion um diese Krankenhausreform, die dringend notwendig und überfällig ist, da sind wir uns alle einig, allerdings mehr Verunsicherung hervorgerufen hat als klare Fakten. Und klare Fakten, wie es denn nun werden soll, gibt es ja dann heute eben auch nicht. Es gibt dieses Eckpunktepapier, auf 15 Seiten immerhin, was zumindest einen groben Rahmen absteckt. Aber auch da sind sich die Bundesländer nicht einig. Gut finde ich allerdings, dass Mecklenburg-Vorpommern dann hier mit am Tisch sitzt und mitberät als Flächenland. Das war uns immer auch sehr wichtig und wir haben das mehrfach angesprochen, auch im Sozialausschuss, (Thore Stein, AfD: Genau.) dass man sich hier starkmacht und dass wir hier nicht hinten runterfallen können, weil, wie gesagt, wenn kein Flächenland dort teilnimmt, dann wird auch für Flächenländer nichts passieren. Die Ausgangslage ist, wie gesagt, momentan etwas gelinde gesagt katastrophal. Also rein finanziell ist der Bedarf für eine Reform hier überfällig. Was wir allerdings auch den Medien schon entnehmen konnten, ist, dass Herr Lauterbach gesagt hat, für eventuelle Klinikpleiten, die jetzt quasi vor der Tür stehen, wird es keine Rettung geben. Also das finde ich allerdings tragisch. Die Reform soll ja jetzt am 01.01. nächstes Jahr in Kraft treten, so, wie ich das rauslesen konnte. Das heißt, alles, was bis dahin nicht gerettet werden kann, ist dann auch weg. Ich finde, hier macht man sich ein bisschen zu doll einen schlanken Fuß. Ich weiß nicht, inwieweit das jetzt hier M-V betrifft. Ich glaube, eher nicht. Und Frau Schwesig hat ja auch gesagt, die 37 Krankenhausstandorte bei uns sind gesichert. Also das war eine ganz klare Zusage, an der sich eben auch diese Krankenhausreform messen lassen muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Das finde ich schon mal gut, dass hier zumindest schon mal Klartext geredet wurde. Dann, zum anderen war man sich ja auch nicht einig, wie man jetzt systematisch sich aufstellt. Es war von verschiedenen Leveln die Rede. Jetzt habe ich hier gehört, und das konnte ich auch so rauslesen, dass es da keine Einigkeit gibt, dass man davon wieder weg möchte. Also gibt es auch hier nichts Konkretes und auch noch nichts Konkretes für die Krankenhäuser bei uns im Land. Die wissen noch gar nicht, worauf sie sich vorbereiten müssen, weil wie gesagt alles in den Sternen steht. Womit wir wieder bei Risiken sind, dass man doch in Zukunft bitte Gesetze macht, die auch schon ein bisschen ausgereifter sind, wo es konkret ist, wo die Leute nicht verunsichert werden zusätzlich und wo die Beteiligten und die, die es betrifft, sich auf konkrete Sachen einstellen können. Also nicht mehr, bitte nicht mehr so eine Gesetzgebung wie zum Beispiel beim Heizungsgesetz. Diese Fehler muss man nicht wiederholen, das muss auch Herr Lauterbach nicht machen. Und wenn er sich auch auf das Thema ein bisschen mehr konzentrieren würde, weil momentan ist er ja nur unterwegs, Bilder zu posten mit vorbereiteten Werbetafeln in der Hand, was das Thema Wetter angeht, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) da weiß ich nicht, was jetzt so dienlich ist. Wenn ich für ein Problem auch noch Werbung machen muss, scheint es da zumindest kein Problem zu geben. Also sollte er sich doch tatsächlich auf die dringend benötigte Krankenhausreform konzentrieren. Ja, was ich noch nicht lesen konnte in dieser Einigung oder in diesem Eckpunktepapier, also Punkte, die mir selber zu kurz kommen und die auch ein Riesenproblem sind, auch seit Jahren bekannt, ist das Problem Hygiene und Krankenhauskeime. Das hätte man hier gleich mit bearbeiten können und müssen, bin ich der Meinung. Wir haben im Jahr circa 800.000 Fälle, wo Menschen an einer Krankenhauskeiminfektion leiden. 40.000 sterben davon jährlich in deutschen Kliniken, und das, bin ich der Meinung, ist ein gravierendes Problem, was unbedingt mit besprochen werden muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da bitte ich auch noch mal die Sozialministerin, die jetzt ja da auch mitmachen darf, für dieses Thema noch mal zu sensibilisieren. Das Nächste, wo ich noch keine Antworten gefunden habe, ist, wie gesagt, wir haben deutschlandweit 270.000 Schlaganfälle im Jahr, circa 300.000 Herzinfarkte, und wir sind hier ein Flächenland und ich habe immer von Ambulantisierung gehört und von Spezialisierung, die ich begrüße, mir fehlen aber immer noch Aussagen dazu, wie da die Erstversorgung genau für solche Notfälle hier sichergestellt werden kann in unserem Flächenland, weil wir wissen, bei solchen Fällen kommt es auf jede Minute an. Und da kann es nicht sein, dass man dort eventuell Patienten ortsnah eben nicht mehr helfen kann, dass es da maximal vielleicht nur eine Erstversorgung gibt oder Notversorgung. Das, weiß ich nicht, wie gesagt, das sind Bereiche, da müssen überall Spezialisten in den Häusern sein, wo auch Krankenhäuser sind, bin ich der Meinung. Da, wo eine Notaufnahme ist, muss eben genau auch das ordentlich mit abgebildet werden. Ansonsten wie gesagt, finde ich es gut, dass es Spezialisierungen geben soll. Und aus persönlicher Erfahrung würde ich auch immer zu jemandem fahren, der das öfter macht. Und da würde ich auch Kilometerleistung in Kauf nehmen. Und da wäre es mir tatsächlich auch als Patient herzlich egal, ob die Angehörigen dann länger fahren müssen oder auch nicht, wenn man die beste, die besten Heilungschancen quasi hat, wenn man mit Spezialisten arbeitet oder von Spezialisten bedient wird. Das muss man allerdings auch vernünftig kommunizieren und der Bevölkerung auch erklären, also nicht, dass da vorher komische Meldungen auftauchen, so nach dem Motto, Sie werden hier nicht mehr versorgt oder bestimmte Sachen werden hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr abgedeckt. Deswegen, Herr – wie heißt er noch mal? – Lauterbach hat ja selber auch davon gesprochen, dass er extra eine eigene Transparenzdatenbank – habe ich schon mal gehört, das Wort – hier aufbauen möchte für Patienten und da dann auch im Vorfeld für werben, wo man dann jetzt in Zukunft welche Behandlung und welche Hilfe bekommt. Ein riesiges Vorhaben, wie gesagt, ich hoffe, dass das ohne Kollateralschäden gut durchgesetzt werden kann. Ich sehe hier auch mehr Chancen als Risiken. Ich sehe die Notwendigkeit, auch im Personalbereich hier etwas zu tun. Und nicht vergessen darf man dabei, bei der geplanten Ambulantisierung, natürlich eben auch die privaten Pflegedienste oder überhaupt die Pflegedienste und die ambulanten Pflegedienste, weil die puffern das ja jetzt. (Thore Stein, AfD: Genau.) Die müssen das puffern. Und da sehe ich allerdings momentan immer noch schwarz. Da gibt es noch keinen weiteren Stand von Nachverhandlungen mit Krankenkassen oder Ausfinanzierung. Wir haben jetzt wieder gehört, dass zwei Pflegedienste wieder schließen mussten aufgrund von Insolvenzen. Das ist genau das, was hier seit Wochen angekündigt wurde von den Pflegekräften im Land. Und auf ihren Demonstrationen hatten sie deutlich gewarnt. Also es gab ja eben auch im Sozialministerium Gespräche dazu. Diese konnten allerdings anscheinend hier diese Insolvenzen, die jetzt laufen, nicht abwenden. Und ich habe auch ehrlich gesagt seitdem nichts mehr gehört. Also für mich ist das Thema nicht abgehakt. Für die Pflege ist das Thema nicht abgehakt und für Sie sollte das auch nicht abgehakt sein. Ich hoffe, wir hören da in Zukunft noch ein bisschen was und Sie gehen nicht hier in die Sommerpause und gucken mal, was noch da ist, wenn Sie wiederkommen. Davor möchte ich tatsächlich warnen und noch mal einen Aufruf starten, dass hier zumindest deutliche Signale auch in dem Bereich gesendet werden. Wie gesagt, ein wichtiges Thema, kann man viele Ausführungen machen, aber wie gesagt, es ist eben auch eine große Kaffeesatzleserei, wenn man eben noch nicht konkret weiß, was überhaupt verändert werden muss, mit welchen Methoden. Also viel hätte, viel könnte, viele Chancen, aber auch viele Risiken. Und in diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Hand dabei, dass das hier vernünftig für Mecklenburg-Vorpommern gelingt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist sie nun, oder anders, das soll sie sein, die Verständigung von Bundesminister Lauterbach mit seinen Länderkollegen zur Krankenhausreform, ich würde fast geneigt sein zu sagen, zur sogenannten Reform. Denn eigentlich könnte man ja jetzt zum Augenblicke sagen, das ist ja mal eine besonders positive Nachricht, es gibt eine Einigung, eine Verständigung. Und alle Redner vor mir haben schon gesagt, es gibt die Notwendigkeit für eine Krankenhausreform. Und es ist so – und darüber besteht, glaube ich, bei fast allen Einigkeit –, aber auch nach dem Papier bleibt aus meiner Sicht strittig die Art und Weise. Und ich glaube, das Papier verdeutlicht das selber auch, denn dort drin steht viel Vages, viele Prüfaufträge, wenig Konkretes. Offensichtlich ist das aber der kleinste gemeinsame Nenner gewesen, auf den man sich einigen konnte. Positiv zu werten ist, dass es eine grundsätzliche Verständigung über die Einführung von Vorhaltepauschalen gegeben hat. Damit ist zumindest ein wenig der finanzielle Druck der Kliniken – und ich sage jetzt mal einschränkend, wenn es sie dann noch gibt – gelindert. Gerade für die Grundversorgung in unserem Land ist das eine gute Nachricht. Und hervorzuheben ist auch, dass die zudem starre Leveleinteilung, die ursprünglich geplant war als Instrument der Krankenhausplanung von Herrn Lauterbach, jetzt im Kern jedenfalls gebrochen wurde. Die Kliniklandschaft in Deutschland ist zu heterogen und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland zu sehr, dass man ein bundeseinheitliches Modell hätte darüberstülpen können. Wichtig und richtig ist darüber hinaus, dass die Krankenhausplanung in Länderhand bleiben muss. Dass es zusätzliche Öffnungsklauseln für regionale Besonderheiten gibt, ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung. Und positiv anmerken will ich an dieser Stelle auch den gemeinsamen Willen zur Definition von Leistungsgruppen zur Qualitätssicherung. Dass dieses nach dem Vorbild jetzt von Nordrhein-Westfalen erstmals definiert werden soll, bestätigt übrigens auch den positiven Eindruck unseres Arbeitskreises bei einem Besuch in Düsseldorf in Gesprächen mit der Ärztekammer und der Krankenhausgesellschaft. Dort ist man bereits vor vier Jahren, hat man sich vor vier Jahren auf den Weg gemacht, eine Krankenhausreform in NRW durchzuführen, und hat dafür einen gemeinsamen Prozess eingeleitet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den positiven Aspekten, die es zweifelsohne gibt, müssen natürlich auch die negativen Punkte angesprochen werden. Und auch wenn das Eckpunktepapier durch Minister Lauterbach als „Reform“ und von unserer Ministerin als „großer Erfolg der ostdeutschen Länder“ bezeichnet wurde, gibt es wesentliche und, ich glaube, auch berechtigte Kritik. Punkt 1: Es ist offenkundig, dass viele Krankenhäuser die Reform nicht erleben werden. Man muss davon ausgehen, dass es eine kalte Gesundheitsmarktbereinigung geben wird. Und dieses Geständnis hat auch Bundesminister Lauterbach öffentlich getätigt. Ob darunter auch Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern sein werden, kann ich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen. Unstrittig ist aber, dass auch bei uns im Land viele Krankenhäuser derzeit finanzielle Defizite erwirtschaften. Es hätte daher – da schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Koplin an – aus meiner Sicht also zunächst mal ein Vorschaltgesetz benötigt, das zusätzliche inflationsbedingte Aufgaben berücksichtigt. Es gibt zwar eine Art Prüfauftrag in dem Eckpunktepapier, aber Minister Lauterbach hat dazu erklärt, es gäbe wenig Hoffnung auf zusätzliche Mittel. Insofern ist es richtig, dass jedenfalls die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderung aufgemacht hat, die Finanzierungsprobleme, die akut bestehen, zu lösen. Man mag daran zweifeln, wenn man sich den Haushaltsetat des Bundesgesundheitsministers anguckt, denn der schrumpft geradezu um 33 Prozent. Punkt 2: Ebenso bin ich skeptisch, dass mit den vorhandenen Mitteln die Reform umgesetzt werden kann. Es ist doch offensichtlich, dass ein erheblicher Bedarf entstehen wird, etwa wenn ein Krankenhaus durch die Schließung einer anderen Klinik Leistungen auffangen muss. Auch für die Schließung von Verbünden und Kooperationen wird es zusätzliche Mittel brauchen. Punkt 3: Natürlich sind auch die Bundesländer in der Pflicht, etwa bei der Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel. Und hier ist in den vergangenen Jahren – und ich will gar nicht sagen, wer wie und wovon dafür verantwortlich ist – jedenfalls ein erheblicher Stau zu verzeichnen. Selbstverständlich wird bei der Reform ein weiterer Mittelbedarf notwendig sein. Und da sind wir alle in der Pflicht, diese Szenarien im Blick zu behalten. Punkt 4: Darüber hinaus ist insgesamt der Inhalt des Eckpunktepapiers an vielen Stellen einfach zu vage und zu prüfauftraglastig. Hier sind jetzt die Bundesländer in der Pflicht, entsprechend nachzusteuern. Und in diesem Zusammenhang – das will ich durchaus sagen – bin ich überrascht, dass die Landesregierung nun doch Verantwortung in diesem Zusammenhang übernehmen möchte und gemeinsam mit dem Bund unmittelbar an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes mitwirken will. Zugegebenermaßen war in der Vergangenheit mein Eindruck so, dass wir doch eher als stiller Beobachter an dieser Krankenhausreform teilnehmen. Und ich hatte ehrlich gesagt befürchtet, dass das so bleiben wird. Insofern ist das etwas, was ich durchaus positiv anerkennen will. Ich bin erfreut, dass es also eine Kehrtwende in diesem Zusammenhang gegeben hat und für die ostdeutschen Bundesländer das Land Mecklenburg-Vorpommern daran beteiligt sein wird. Wir haben die klare Erwartung, dass sich die besonderen Bedingungen von Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland im Gesetzentwurf des Bundes widerspiegeln werden. Die Landesregierung wird sich an ihrem Versprechen, dass alle 37 Standorte – und ich betone: als Krankenhäuser – erhalten werden, messen lassen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Klar ist, dass allein die Umstellung der Finanzierungssystematik auf Vorhaltepauschalen – ich gebe zu, dass ich manchmal den Eindruck hatte, dass das möglicherweise das Einzige ist, was aus den Empfehlungen der Regierungskommission übriggeblieben ist –, auf die Vorhaltepauschalen die vielfältigen Probleme in den Krankenhäusern nicht geeignet ist alleine zu lösen. Da sind der demografische Wandel, der Fachkräftemangel, die Inflation, die Krankenkassenfinanzierung, um nur einige Punkte zu nennen. Alle diese Dinge darf man nicht ausblenden und alleine die Hoffnungen in die Krankenhausreform setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Fraktion teilt die Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Nun geht es aber um die konkrete Ausgestaltung. Und neben den zusätzlichen Mitteln braucht es kluge Konzepte, um den Anforderungen gerecht zu werden und das am Ende auch umzusetzen, denn das wird primär Länderaufgabe sein. Und das – und da schließe ich mich den Ausführungen des Geschäftsführers der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern an –, was derzeit als Verständigung und Reformpapier vorliegt, als eher enttäuschend zu bezeichnen, wird man wohl tatsächlich anerkennen müssen. Unsere gesamte Erwartungshaltung wird sich jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, der jetzt aussteht und zu erarbeiten ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die vielfach so differenzierte Auseinandersetzung mit der anstehenden Weiterentwicklung unseres Krankenhauswesens, und ich möchte im Folgenden gerne die Position meiner Fraktion zu dem Thema einbringen. Ein Umstand muss direkt zu Beginn betont werden: Die anstehende Reform begrüßen wir ausdrücklich und es ist gut, dass nun endlich ein Minister den Mut hat, diese Reform anzugehen. Mutig sind die bislang gegangenen Schritte, da eine Vielzahl gesellschaftlicher Akteure mit ihren unterschiedlichen Perspektiven im Erarbeitungsprozess der Reform Berücksichtigung finden müssen und gleichzeitig deren breit aufgestellte Expertise genutzt werden soll, denn nur, wenn alle gehört werden und sich alle einbringen können, erhalten wir ein ausgewogenes demokratisches Ergebnis. Dieser anspruchsvolle Vermittlungs- und Anhörungsprozess, an den sich die letzten Bundesgesundheitsminister nicht herangewagt haben, ist nun im Gange. Führen Sie sich vor Augen, dass wir in Deutschland circa 1.700 Krankenhäuser, 96 Krankenkassen und knapp 130 wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften haben. Darüber hinaus bringen sich die Arbeitnehmervereinigungen, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie natürlich die Bundesländer mit ihren jeweiligen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern ein. Auch wir haben schließlich im Januar dieses Jahres hier einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit welchem wir als MV-Koalition die anstehende Reform gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ausdrücklich begrüßt haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie den Namen aus! Wie heißt er noch mal?) aber uns auch dafür starkgemacht haben, dass die charakteristischen Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns Berücksichtigung bei dieser Reform finden. Mit Blick auf das von Bund und Ländern erarbeitete und Anfang der Woche vorgestellte Eckpunktepapier zeigt sich, unser Einsatz und der Einsatz unserer Gesundheitsministerin haben deutlich Wirkung entfaltet. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Gerade so.) Das genannte Eckpunktepapier erkennt die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Bundesländern ausdrücklich an und betont, dass diese im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Zur Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen Versorgung kann daher in begründeten Fällen von den zentralen Vorgaben abgewichen werden, was die flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Regionen sichert. Entscheidend ist zudem, dass die zuständige Landesbehörde ihren Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen zuweisen wird. Die Länder behalten also hier die Kontrolle. Letztlich liegt auf der Hand, dass nach allen Abwägungen und nach allen Konsultationen bestimmte Entscheidungen darüber getroffen werden müssen, wie wir unsere Krankenhausstruktur aufstellen möchten. Möglicherweise wird sich mit diesen Entscheidungen nicht jeder restlos glücklich fühlen. (Torsten Renz, CDU: Herr Koplin zum Beispiel.) Für die gute Versorgungssicherheit und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Patientinnen und Patienten bedarf es aber tragfähiger Lösungen, und manches Einzelinteresse wird zu diesem Zweck zurückstecken müssen. Dass seitens des Bundesgesundheitsministers gestaltet wird und Verantwortung übernommen wird, sollte entsprechend honoriert werden. Daher sagen wir, es ist gut, dass die Reform kommt, und wir möchten uns dort, wo es uns möglich ist, mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es eine gute und gelungene Reform ist. Die Ministerin hat es ausgeführt, sie kann in der Redaktionsgruppe der Länder mitarbeiten an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes, und das ist ein großer Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform ist mutig, sie ist aber vor allem dringend notwendig. Über diese Notwendigkeit herrscht breiter Konsens. Inhaltlich wurde und wird intensiv gerungen, das steht außer Frage. Lassen Sie mich aber anhand einiger Beispiele darlegen, wie groß der Konsens zur Reform grundsätzlich ist und wie dringlich der Bedarf für diese Reform gesehen wird. Der Gesundheitsminister Bayerns betonte am 15. Februar im Bayerischen Landtag, dass es notwendig sei, die Krankenhausreform auf den Weg zu bringen. Daran bestünde kein Zweifel. Die Reform sei sogar bereits überfällig. Die thüringische Gesundheitsministerin sprach am 1. Februar im Thüringer Landtag zur anstehenden Krankenhausreform und zeigte sich froh darüber, dass die neue Bundesregierung sich herangewagt hat, tatsächlich zu Veränderungen im Bereich der Krankenhäuser zu kommen. Und ein weiterer Gesundheitsminister ist Ende März vors Mikro getreten und da lobte der hessische Gesundheitsminister in einem Interview den Ansatz der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern eine große Krankenhausstrukturreform auf den Weg zu bringen. (Torsten Renz, CDU: Sie haben es auch nicht einfach, ne?!) Darüber hinaus bekennen sich die Kassen, die Fachgesellschaften und die Ärzteschaft zum Bedarf der Reform. Und auch unsere Krankenhausgesellschaft hat natürlich diesen Bedarf angemeldet und will gerne an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes mitarbeiten. Diese Reform hat zwei wesentliche Aspekte. Einmal steht eine Strukturreform an, denn es wird neu definiert, welche Leistungen an welchen Standorten erbracht werden und welche personellen und technischen Ausstattungen dafür notwendig sein werden. Zudem wird die Finanzierung der Kliniken neu geregelt, denn das bisherige System produziert viele Fehlanreize. Das Ziel dabei ist es, Kosten und Qualität der Versorgung in ein stimmiges Verhältnis zu bringen und dabei das verfügbare Personal so effizient wie möglich einzusetzen. Bislang müssen Krankenhäuser ihre Betriebskosten zu 100 Prozent durch die unmittelbare Behandlung von Patientinnen und Patienten decken. Dementsprechend besteht ein Anreiz, Behandlungen durchzuführen und am besten möglichst viele und lukrative Behandlungen durchzuführen. Dabei ist nicht immer gesichert, ob diese Behandlungen tatsächlich im Sinne der Patienten notwendig sind. Zudem verschlingt diese hohe Zahl an Behandlungen viel Geld und bindet viel Personal. Dies führt im Ergebnis dazu, dass wir im europäischen Vergleich am meisten Geld für unsere Krankenhäuser ausgeben. Ich möchte ausdrücklich hier betonen, dass wir dankbar sind, dass unsere Krankenhäuser eine so gute Versorgung bereitstellen. Und wir sind allen Ärztinnen und Ärzten und den gesamten Teams und Belegschaften dafür dankbar, dass sie engagiert und gewissenhaft für unsere Gesundheit sorgen. Bei der Qualität sind wir in der EU im Mittelfeld. Bei den Ausgaben liegen wir jedoch an der Spitze. Wir geben also das meiste Geld aus. Das müssen wir ändern. Der Fokus muss auf Qualität liegen. Genau deshalb müssen wir für unsere Krankenhäuser die strukturellen Voraussetzungen schaffen, damit diese die Leistungen, die sie jeweils anbieten, in einer exzellenten Qualität erbringen können. Vielerorts antizipieren die Krankenhäuser bereits die anstehenden Entwicklungen. Wir haben uns im Sozialausschuss durch den Landrat Stefan Sternberg berichten lassen, wie sich zum Beispiel die Kliniken in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz unter gemeinsamer kommunaler Trägerschaft kooperativ neu aufstellen, um die Gesundheitsversorgung in ihrem Landkreis sicherzustellen. Hierbei geht es um die Vernetzung der stationären Krankenhausversorgung und um die Sicherstellung einer Zukunfts- und Entwicklungsperspektive für alle drei Standorte unter dem Dach der LUP-Kliniken. Es geht um die Sicherung einer Grund- und Regelversorgung an allen kommunalen Krankenhausstandorten, um die Eröffnung von Spezialisierungen der Standorte, um die Vernetzung mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitssektor. Diesen Punkt halte ich für besonders wichtig. Und es geht um die bessere Ausnutzung vorhandener medizinischer Kapazitäten. Das ist sicherlich nicht für alle Krankenhäuser bei uns in Mecklenburg-Vorpommern eine Blaupause, aber auch für andere Regionen sicherlich sinnvoll, darüber nachzudenken. Die Vergütung der Vorhaltekosten, die ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist, soll hier helfen, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Ich denke daher, dass die Chancen der Reform die Herausforderungen und Risiken bei Weitem übertreffen. Wer angesichts der Reform allem voran Herausforderungen sieht, der sollte auch Überlegungen anstellen, welche Risiken ohne Reform auf uns zukämen. (Thomas Krüger, SPD: Genauso ist es.) Ohne die Vergütung der Vorhaltekosten werden unsere Krankenhäuser immer wieder in finanzielle Schieflagen geraten und bestimmte Angebote werden weiter zurückgefahren werden. Ohne ein gewisses Maß an Vereinheitlichung werden wir weiter nur mittelmäßige Qualitätsstandards erfüllen. Und ohne mehr Ambulantisierung und Digitalisierung wird die Personallage weiterhin angespannt bleiben. Wir müssen also vor allem über die Risiken sprechen, die wir ohne Krankenhausreform eingehen. Ohne die Reform müssten wir eine unkontrollierte Ausdünnung unserer Krankenhauslandschaft befürchten. Wir würden eine verstärkte Ökonomisierung des Gesundheitswesens beobachten und wir müssten uns weiterhin mit teils ungenügender Qualität zufriedengeben. All das kommt für uns nicht infrage. Wir möchten, dass alle Menschen in allen Teilen unseres Landes gut sektorenübergreifend versorgt werden und die medizinische Hilfe erhalten, die für sie notwendig ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für dieses Ziel, für dieses Ziel sehe ich uns auf dem richtigen Weg. Unser größtes Risiko ist nämlich, mit der Reform nicht zu beginnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als diese Aussprache sozusagen gefordert wurde in der Tagesordnung, da hatten wir noch eine andere Entscheidungswelt beziehungsweise war auch noch nichts entschieden. Aber jetzt haben wir, sind wir einen Schritt weiter, und das wird ja diese Diskussion oder hat auch diese Diskussion erheblich schon beeinflusst. Ich gebe zu, dass ich zu den Leuten gehörte, die gehofft haben, dass die Krankenhaus…, die Eckpunkte, die Lauterbach vorgestellt hat, eine Chance haben, überhaupt durchzukommen. Jetzt sieht es eher so aus, das wird nicht passieren. Es war bis dato für meine Begriffe eine große Chance, auf dem Level 3i sozusagen zurückgreifen zu können. Ich bin mir nicht sicher, ob das bleiben wird. Ich glaube, dass die Eckpunkte, die jetzt existieren, eine ganz andere Dynamik entwickeln werden, weil sie ja mit den Leistungsgruppen und den Leistungsbereichen arbeitet. Und da, muss man neidlos anerkennen, ist Nordrhein-Westfalen mehrere Jahre voraus. (Torsten Renz, CDU: Wir wissen das.) Und Nordrhein-Westfalen ist auch das Land, was mit der Diskussion um Leistungsgruppen im Grunde genommen jetzt das Eckpunktepapier bestimmt hat. Und um da mal ein bisschen vielleicht noch stehen zu bleiben, Nordrhein-Westfalen hat das ja noch nicht eingeführt, aber das, was sie bisher gemacht haben, hat alleine zwei Jahre oder länger gebraucht. Die haben angefangen mit einem Gutachten und dann haben sie die Verhandlungen im Land geführt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wie bitte? (Torsten Renz, CDU: Wir waren gerade vor Ort als Arbeitskreis.) Jaja. Es ist ja auch gesagt und es kommt erst auch die Sache, die im Grunde im Zentrum dieser Reform nach dem jetzigen Stand der Dinge stehen wird. Und da ist es egal, ob Level oder Leistungsgruppen. Es wird auf politische Entscheidungen ankommen. Und in Nordrhein-Westfalen ist es so, es steht dann am Ende, nachdem Leistungsbereiche/Leistungsgruppen vorbereitet sind in den jeweiligen Regionen – denn die Reform ist ein Gang in die regionale, bedarfsgerechte Versorgung –, wenn also dann in den Regionen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen vorgeschlagen werden von den Krankenhausstandorten, dann entscheidet am Ende nachher der Landesplaner, die Landesbehörde, welche Krankenhäuser welche Leistungsgruppen bekommen. Da gibt es auch ein schönes Beispiel dort, was aufgeführt worden ist für die Region Essen. Da hatten sie gesagt, wenn man da eine bestimmte Leistungs-, einen bestimmten Leistungsbereich mit Leistungsgruppen untersetzt, werden von 13 Krankenhäusern, die diese Leistungsbereiche anbieten, nur 3 bis 6 in Zukunft diesen Leistungsbereich anbieten und die anderen werden zu Basis- und Regionalversorgern. Also mit anderen Worten, die Reform wird so gut werden, auch bei uns im Bundesland, so gut, wie im Land sinnvoll entschieden wird. Und das ist ja ein bisschen das Problem der vergangenen Jahrzehnte auch gewesen. Alle Reformen, die versucht worden sind, sind immer auf der Strecke geblieben genau an dieser Stelle, weil man sich nicht hat entscheiden können, welchen Weg man geht. Und auch die Einführung des DRG ist nichts weiter gewesen als eine verweigerte Entscheidung, wie will ich meine Struktur haben, denn das ist ein Weg gewesen in die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser, und jeder war mit diesem DRG-System auf dem Weg, und das ist ja auch gesagt worden, so viel wie möglich über die Behandlung von Patienten zu refinanzieren. Und wenn man dann am Ende aber an einem Standort so viele Krankenhäuser hat, dass die Patientenströme gar nicht ausreichen, sich zu refinanzieren, dann gibt es Defizite. Und so ist es immer wieder gekommen. Und nun ist es absehbar, dass diese Reform eine größere oder große Reform werden kann oder tatsächlich wieder eine kleine Reform bleibt, so, wie ich es auch mehrfach erlebt habe, denn nicht Lauterbach ist der Erste, der versucht, eine Krankenhausreform zu machen. Er war bei fast allen Reformschritten der vergangenen Jahre mit dabei. Und das liegt auch in der Natur der Sache, (Torsten Renz, CDU: Das vergessen die bloß immer.) weil auf der Bundesebene ist ja nicht nur die Bundesregierung und das Bundesparlament, sondern immer auch der Bundesrat mit beteiligt. Und da es seit Jahrzehnten so ist, dass auf Bundesebene und auf Bundesratsebene alle Parteien sozusagen vertreten sind und mitreden, ist es auch jetzt die CDU, die da mitredet bei der jetzigen Krankenhausreform, (Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU: Gott sei Dank!) nämlich über den Bundesrat. Und Sie sagen, Gott sei Dank. Und der Vorwurf war aber, der Bundesgesundheitsminister … (Torsten Renz, CDU: Jetzt kommen wir mal zu euerm Haufen!) Nun warte doch mal ab! (Torsten Renz, CDU: Jetzt kommt mal zu eurer Rolle!) Der Bundesgesundheitsminister war vorher von der CDU und ist auch baden gegangen gegen verschiedene Wünsche aus den Bundesratsländern. Das wird immer das gleiche Spiel bleiben, ja, und trotzdem bin ich der Meinung, es stecken tatsächlich, auch weil die Not so groß ist, stecken eben Chancen drin jetzt in der Reform. Aber wie groß sie wird, wissen wir wirklich noch nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, nach so viel geballter Kompetenz, was bleibt mir noch? Ich hoffe, ich schaffe es, einen Bogen zu schlagen, wie wir es als Fraktion sehen. Als im letzten Jahr die Krankenhausreform angekündigt wurde, da fiel mir doch ein Zitat von Georg Christoph Lichtenberg ein: „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und ich denke, jetzt seit Montag haben wir das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform in den Händen, immerhin 15 Seiten. Und ich denke, das ist ja nur die Grundlage für den nun zu erarbeitenden Gesetzentwurf. Und wie gesagt, ein Eckpunktepapier, und das haben viele meiner Vorredner jetzt ja auch so beantwortet, für mich wirft es eigentlich auch noch weitere viele Fragen auf, die einer Lösung bedürfen. Und im Moment eine Lösung herbeizuzaubern, das ist wohl sehr schwierig. Ich denke, im Kern ist diese Reform nicht mehr und nicht weniger als eine Neuregelung der Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser. Hier gibt es drei große Neuerungen. Ich habe es schon zusammengeschrieben, aber ich erlaube mir trotzdem, die drei Punkte ganz kurz noch einmal zu nennen: Die Finanzierung soll nicht mehr vorwiegend mengenabhängig erfolgen, sondern um Vorhaltefinanzierung ergänzt werden – hatten wir alles schon –, und das Ziel ist natürlich ein geringerer ökonomischer Druck der Versorgung in den Krankenhäusern und mehr finanzielle Stabilität. Zweitens sollen die Leistungsgruppen eingeführt werden, die durch bundeseinheitliche Qualitätskriterien die Qualität der medizinischen Versorgung stärken sollen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann man doch nur begrüßen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und drittens soll durch Level-1-Krankenhäuser die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung etabliert werden. Was bedeutet das nun für uns? Frau …, unsere Gesundheitsministerin hat dort, denke ich, sehr ausführlich auch vorgetragen. Aber ich denke, wichtig für uns ist eigentlich auch, dass wir hier vorangestellt haben, dass in den ostdeutschen Bundesländern schon in den 90er-Jahren eine Strukturbereinigung stattgefunden hat und dass die Auswirkungen auf unsere Krankenhauslandschaft durchaus geringer sein könnten als in einigen westdeutschen Ländern. Die Einführung von Leistungsgruppen bereitet wohl am meisten Sorgen, da diese das Potenzial haben, unsere Versorgungsstruktur grundlegend zu verändern, und eine Konzentration komplexer Behandlungen fordert. Diese Spezialisierung hat aber in unseren Augen einen positiven Ausgangspunkt. Wir erleben diesen Trend, weil unsere medizinische Versorgung komplexer geworden ist, aber auch erhebliche Fortschritte erzielt hat. Zudem stellt das Eckpunktepapier fest, dass die Möglichkeit der Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen, davon unberührt bleiben soll. Diese Aufgabe bleibt beim Land. Die Vorhaltefinanzierung ist gerade für Krankenhäuser mit geringeren Fallzahlen bei uns im Land eine wirklich gute Nachricht. Hier hätte ich mir allerdings ein paar konkretere Forderungen oder Aussagen im Eckpunktepapier gewünscht, weil ich denke, gerade in diesem Bereich lässt es doch noch erhebliche Fragen aufkommen. Dahin gehend teile ich die Kritik der Krankenhäuser unseres Landes an dem Papier. Das lässt sich in etwa so zusammenfassen: vielleicht doch noch zu wenig, zu spät. Aber was das „zu spät“ angeht, da möchte ich eigentlich nicht in die Vergangenheit schauen und mich auch nicht an der Debatte beteiligen, welche Partei den Gesundheitsminister gestellt hat. Lassen Sie uns in die Zukunft schauen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und hier war mir die Vision der Gesundheitsministerin in letzter Zeit ein bisschen dünn, ein bisschen wenig. Aber da ist ja jetzt genügend Zeit, das aufzuholen und uns auch bitte alle mitzunehmen. Wurde sie zum Thema Krankenhausreform befragt, sagte sie immer mantrahaft, alle 37 Krankenhäuser müssen erhalten bleiben. Hm! Wir sollten diese Reform nutzen, sie als Chancenanstoß zu verstehen, um die Krankenhausversorgung in unserem Land zu verbessern. Und es gibt Dinge, die wir verbessern müssen, bei denen wir endlich vorankommen müssen. Ich traue mich in diesem Zusammenhang noch mal zu sagen, es darf doch nicht so weitergehen, eine 20-jährige Diskussion zum Eltern-Kind-Zentrum in Rostock, das ist doch auch nur eine Spitze des Eisbergs! Ich erwarte einfach, dass solche Dinge auch im Rahmen der Krankenhausreform geklärt werden können! Die Reform wird hier keine Blaupause oder Bauanleitung liefern, wie eine gute Krankenhauslandschaft in unserem Land auszusehen hat. Die Verantwortung für Krankenhausplanung und Finanzierung der Investitionskosten wird beim Land bleiben. Und damit hat die Landesregierung das Privileg, aber auch die Bürde der Verantwortung für unsere Krankenhäuser. Wir befinden uns in dem Spannungsfeld, finanzierbare, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Auflösen lässt sich das nur, wenn wir differenziert und vom Patienten aus denken. Wir müssen uns klarmachen, für welche Bereiche die Wohnortnähe unbedingt notwendig ist und wofür wir bereit sind, längere Wege in Kauf zu nehmen, um eine qualitativ hochwertige Behandlung durch einen Spezialisten zu gewährleisten. Ich erhoffe mir den Willen, da bin ich mir auch sicher, eine bessere Versorgung zu gestalten, statt nur zu erhalten, was wir aktuell haben. Und ich denke, wir sind dort, oder hoffe schlicht und einfach, wir werden auf einem guten Weg sein und die ersten Schritte sind hoffentlich getan. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle habe ich Sie zu informieren, dass der Ältestenrat jetzt zu einer Beratung zusammentreten wird und wir die Sitzung jetzt für circa 20 Minuten unterbrechen. Vielen Dank! Unterbrechung: 14:55 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:26 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 49 : Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Digitalisierungsbestrebungen unterstützen und Cybersicherheit stärken – DigiTrans-Förderung für Unternehmen fortführen, Drucksache 8/2346(neu). Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Digitalisierungsbestrebungen unterstützen und Cybersicherheit stärken – DigiTrans-Förderung für Unternehmen fortführen – Drucksache 8/2346(neu) – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fünf Jahre ist es mittlerweile her, dass die damalige Landesregierung im Jahr 2018 die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern, kurz DigiTrans-Richtlinie, auf den Weg brachte. Den ersten Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.900 Euro erhielt damals ein Straßenausbaubetrieb aus Rostock, welcher damit seine täglichen Verwaltungsgeschäfte von der Ausschreibung von Aufträgen über den Materialeinkauf bis hin zur Auftragsabarbeitung und Buchhaltung digitalisieren konnte. Danach folgten unter anderem Förderungen von zwei 3-D-Druckern für ein Zahntechnikunternehmen aus Schwaan, eine individuelle Softwarelösung für das Liefermanagement eines Marlower Möbelproduzenten sowie Kommissionierautomaten für zwei Apotheken in Koserow und Wolgast. Das waren nur 4 von 588 Digitalisierungsvorhaben, die von der DigiTrans-Richtlinie profitiert haben. Insgesamt hat das Land Start-ups, kleinste, Klein- und mittlere Unternehmen mit 10 Millionen Euro unterstützt und damit auch ein deutliches Zeichen in Richtung Wirtschaft gesendet, wir stehen an eurer Seite und helfen euch auf dem beschwerlichen und teuren Weg der digitalen Transformation. Seit Ende des Jahres 2022 ist diese Richtlinie jedoch außer Kraft gesetzt und bisher ist vonseiten des Ministeriums noch nicht bekannt gegeben worden, ob es geplant ist, die DigiTrans-Richtlinie fortzuführen, neu zu gestalten oder eben auch endgültig einzustellen. Die Meinung meiner Fraktion ist jedoch klar: Das Programm ist eine Erfolgsgeschichte und muss ohne jeden Zweifel fortgeführt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU) Das beeindruckt die FDP mehr als meine Fraktion, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP und Ministerin Stefanie Drese) das freut mich sehr. (René Domke, FDP: Das sind die sogenannten Einklatscher. – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese und Michael Noetzel, DIE LINKE) Aber jetzt sage ich es auch: Ich bin dankbar dafür, dass die Kollegen von der FDP und auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) es genauso bewerten (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wir diesen Antrag gemeinsam einbringen. Herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land darf zu diesem Zeitpunkt keinen Schlussstrich unter die Förderrichtlinie ziehen, da sich die Entwicklungen im digitalen Bereich immer schneller vollziehen und die Anforderungen an die Unternehmen immer umfassender werden. Die digitale Transformation von Arbeitsprozessen ist aber nur ein Aspekt, der die Unternehmen vor große Herausforderungen stellt, es ist auch immer mehr – und darüber haben wir ja hier im Landtag auch schon intensiv diskutiert – die steigende Gefahr von Cyberangriffen auf die IT-Infrastruktur. Laut einer repräsentativen Studie des Digitalverbandes Bitkom waren im Jahr 2021 84 Prozent – 84 Prozent! – der Unternehmen in Deutschland Opfer eines Cyberangriffes. Und ich hatte es bei der Debatte um die IT-Cybersicherheit auch in Zahlen genannt, wie hoch der Schaden ist, der im Land entstanden ist. Ich weiß nicht, ob diese Zahlen noch jemand von Ihnen im Kopf hat, ich wiederhole sie aber noch mal, weil es so wichtig ist: Es sind 200 Millionen Euro Schaden entstanden, 200 Milliarden Euro! (Horst Förster, AfD: Millionen hat sie gesagt.) Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Bedrohungslage noch einmal merklich zugenommen. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag nicht nur die Förderung an sich fortführen, sondern auch ein größeres Augenmerk auf die IT-Sicherheit der Unternehmen richten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Eine resiliente IT-Infrastruktur ist sowohl für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Unternehmen als auch für den Schutz von Daten sowie für die Wirtschaft als Ganzes unerlässlich. Oftmals ist es so, dass ein Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen ist und damit auch die daran hängenden Lieferketten betroffen sind. Diese Problematik dürfen wir auf gar keinen Fall unterschätzen. Angesichts dessen bin ich davon überzeugt, dass es wieder dieses positive Signal von 2018 in Richtung Wirtschaft braucht. Das Signal muss aber noch deutlicher ausfallen als damals, und deswegen fordern wir auch jährliche Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Unternehmen, die Hälfte davon alleine für die IT-Sicherheit. Das ist schon allein deshalb notwendig, weil die Preise in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und auch das Interesse der Unternehmen an der ausgelaufenen Förderrichtlinie weiterhin ungebrochen ist. Zum Schluss möchte ich noch mal auf den Inhaber der beiden Apotheken in Koserow und Wolgast zurückkommen. Der Inhaber wollte die Betriebsabläufe übrigens automatisieren, um im wachsenden Markt von Onlineapotheken wettbewerbsfähig zu bleiben und auch mehr Zeit für die Beratung seiner Kunden zu haben. Dieses Beispiel macht doch mehr als deutlich, dass die Förderung genau bei den richtigen Unternehmen angekommen ist, nämlich bei den vielen Kleinunternehmen in der Region, die oftmals keine personellen und finanziellen Ressourcen haben, um sich intensiv mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Und damit wir diese Unternehmen zukunftsfähig aufstellen, ihre Existenz sichern und auch den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig stärken, braucht es eine Fortführung der DigiTrans-Förderrichtlinie. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung in Vertretung für den Wirtschaftsminister der Finanzminister Herr Dr. Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Digitalisierung insgesamt eines der großen Zukunftsthemen mit enormen Potenzial, aus Sicht des Wirtschaftsministeriums vor allen Dingen für Start-ups, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen und, ich darf hinzufügen, natürlich auch für den Staat, für die Wissenschaft und für den dritten Sektor. Es ist ein wesentlicher Schwerpunkt, und ich will vorweg mal, bevor ich auf den Antrag eingehe, darlegen, was das Wirtschaftsministerium schon alles macht. Es gibt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, über die auch digitale Investitionen gefördert werden. Es gibt eben viel mehr als die bisherige DigiTrans-Richtlinie. Es gibt bereits geschaffene Institutionen wie das Demonstrationszentrum „Industrie 4.0“ am Fraunhofer IGP in Rostock oder das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock. Auch das Zentrum für Künstliche Intelligenz Mecklenburg-Vorpommern scheint mir spannend zu sein. Ich darf hier für mich sagen, ich werde mir das auf jeden Fall einmal anschauen und gucken, was auch für den staatlichen Bereich da von Interesse ist. Ich komme wieder zum Redeentwurf. Darüber hinaus, über diese Institutionen, die es schon gibt, werden derzeit Cluster-KI entwickelt, bestehend aus Akteuren der regionalen Wirtschaft sowie der Wissenschaft, was durch das Wirtschaftsministerium unterstützt werden soll. Also Cluster, das ist ein Schwerpunkt. Und auch ein Aufbau eines Digitalen Innovationszentrums an den Standorten Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar und Schwerin ist in der Umsetzung. Darüber hinaus gibt es die Qualifizierungsrichtlinie für die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten in den Unternehmen, gerade auch bezogen auf den Bereich der Digitalisierung, und – das ist dem Wirtschaftsministerium wichtig – die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist durch das Finanzministerium genehmigt worden (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und hat das Einvernehmen des Landesrechnungshofs. Also wir sind da unterwegs. Lassen Sie mich zurückkommen zum vorliegenden Antrag. Mit der bereits ausgearbeiteten Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – ich habe gerade darauf verwiesen, die Veröffentlichung im Amtsblatt steht kurz bevor – werden wir ein geeignetes Förderinstrument zur Förderung von Digitalisierungslösungen zur Verfügung stellen, dies auch, um Start-ups, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Integration von Cybersicherheitsstandards zu unterstützen. Mit einer Kombination von Landesmitteln und EFRE-Mitteln haben wir aus meiner Sicht, also der des Wirtschaftsministers, noch bessere Gestaltungsmöglichkeiten, bessere finanzielle Voraussetzungen als der eingebrachte Vorschlag der Oppositionsfraktionen, und – das ist mir auch als Finanzminister sehr wichtig und das habe ich jetzt in der Einbringung, Frau von Allwörden, bei Ihnen noch nicht gehört – es sollen zusätzlich Mitnahmeeffekte vermieden werden und damit sparsam mit öffentlichen Mitteln umgegangen werden. Ich glaube, das sollten Sie sich vielleicht auch noch mal ein bisschen vergegenwärtigen, dass die Wirtschaft natürlich sowieso unterwegs ist bei dem Thema, und es ist nicht so einfach, gerade bei diesem Thema so zu fördern, dass Mitnahmeeffekte da nicht im Mittelpunkt stehen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, bei Start-ups und Kleinstunternehmen.) Entsprechend ist bei der Richtlinie … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Die haben gar nicht die finanziellen Mittel.) Na, ich sage, es ist einfach objektiv gesehen nicht so einfach. Und wir können ja gern weiter darüber diskutieren, inwiefern der Ansatz der Landesregierung das vielleicht besser hinbekommt. (René Domke, FDP: Das war im Ausschuss.) In den Ausschüssen, genau. Ich will nur noch mal hier zu den Richtlinien sagen, es sind drei Fördersäulen letztendlich vorgesehen: einmal die Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen von Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen, und zwar mit einem Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro mit 50 Prozent bei einem maximalen Fördervolumen von 50.000 Euro, Voraussetzung ist ein einzureichender Digitalisierungsplan. Zweitens sollen Prozessinnovationen von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Da können dann Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen von Dritten für die Einführung betrieblicher, innovativer Digitalisierungstechnologien in Produktions- und Leistungsprozessen ebenfalls mit 50 Prozent unterstützt werden. Sie sehen schon, immer diese Prozentsätze, ich habe es eben gesagt, was das Thema ist: Mitnahmeeffekte. Hier soll es einen maximalen Zuschuss von 200.000 geben können. Und dritte Säule sind für Investitionen infolge von Prozessinnovationen von KMU, da können Digitalisierungsinvestitionen mit mindestens 30.000 Euro in Umsetzung von Prozessinnovationen mit auch 50 Prozent Förderung unterstützt werden, maximaler Zuschuss hier 100.000 Euro. Deswegen bleibt festzuhalten, die Landesregierung wird ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen. Das Auflegen einer neuen Richtlinie ähnlich der DigiTrans wäre dagegen vergleichsweise zeitaufwendig und auch unverhältnismäßig, da, wie gehört, ja bereits bestehende Förderinstrumente und eben die neue Richtlinie die Bedarfe abdecken werden. Und deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich empfehle, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Ja, wir haben ja vom Minister in Vertretung vom Wirtschaftsminister gerade sehr interessante Aspekte gehört, die natürlich Ihren Antrag in einem anderen, in einem etwas neueren Licht dastehen lassen. Und insofern beschäftigen wir uns mal mit dem vorliegenden Antrag. Der behandelt zweifellos wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Er betont, und das völlig zu Recht, die Vorteile und Chancen, die Digitalisierung für unsere Wirtschaft und insbesondere für Start-ups und kleine und mittelständische Unternehmen mit sich bringt. Er erkennt auch die Bedeutung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes an, vor allem in der heutigen Zeit, in der Cyberangriffe auf Unternehmen eine ernst zu nehmende Bedrohung darstellen. Und da fällt mir beim Durchlesen dieser Richtlinie auf, dass Sie einen wichtigen Aspekt vergessen haben, nämlich die Digitalisierung, IT-Sicherheit wahrscheinlich auch, aber in der Landwirtschaft. Die Unternehmen sind ja ausgeschlossen gewesen bis dato, spielten eine größere Rolle, um zum Beispiel zielgenau düngen zu können, zielgenau Pflanzenschutzmittel ausbringen zu können, wenn das gegebenenfalls nötig ist und so weiter. Das ist völlig rausgenommen. Das ist ein Fehler im System, da sollte man noch mal drüber nachdenken, weil genau an der Stelle das wichtig ist, weil wir ja einen Antrag auf der Tagesordnung gehabt hätten mit Nitratbelastung, mit Nitratmessstellen und so weiter. Also vor dem Hintergrund sollte man darüber nachdenken, dass man eventuell eben auch landwirtschaftliche Betriebe, die digitalisieren wollen, da mit aufnimmt zukünftig, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) vielleicht auch der Minister, dass noch mal darüber nachgedacht wird, dass man das an der Stelle ändert. Außerdem, meine Damen und Herren, muss ich feststellen – und das ist die Kritik daran –, dass die darin enthaltenen Forderungen nicht weit genug gehen. Es ist offensichtlich, dass Digitalisierung und Cybersicherheit wichtig sind, aber der Antrag übersieht oder ignoriert – Ihr Antrag, das wurde ja jetzt klargestellt, auch vom Minister –, dass eben auch die Themen nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, sondern Teil eines komplexen Ökosystems sind, das auch Fragen der Bildung, der Infrastruktur und der gesellschaftlichen Teilhabe umfasst. Und da ist die Landesregierung offensichtlich ein Stück weiter, als Ihr Antrag jetzt das dastehen lässt. (Beate Schlupp, CDU: Glauben Sie daran?) Ich hoffe es, also ich hoffe sehr. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Und vor dem Hintergrund gucken wir mal. (Heiterkeit bei Beate Schlupp, CDU) Zum Beispiel fehlt in dem Antrag jede Erwähnung der Notwendigkeit, die digitale Bildung und Ausbildung zu fördern – also in Ihrem Antrag –, um sicherzustellen, dass wir über ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, die sowohl die Digitalisierung unserer Unternehmen vorantreiben als auch deren Cybersicherheit gewährleisten können. Und darüber hinaus geht es uns als AfD-Fraktion auch grundsätzlich nicht nur darum, wie wir unsere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen, sondern auch darum, wie wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern in der Lage sind, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben und von ihren Vorteilen zu profitieren, und ganz im Gegenteil zu unserem Antrag auf Drucksache 8/1918 mit dem Titel „Förderprogramme mit Zukunft: Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung“, denn dort forderte mein Kollege Martin Schmidt bereits am 9. März in Punkt 1 unseres Antrages, erstens, „ein umfangreiches Informationspaket aus Veranstaltungen, Druckerzeugnissen und Online-Inhalten bereitzustellen, um Verwaltung, Kommunalpolitik, Verbände und die Wirtschaft“, worüber wir hier reden, „über Praxisbeispiele, Anwendung und Anschaffung sowie Förderungsmöglichkeiten“ – also über die der Minister gerade gesprochen hat – „bereits existierender Programme der Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung aller staatlichen Institutionen zu unterrichten“. Darüber hinaus werden im Antrag die Themen der digitalen Infrastruktur und Konnektivität nur am Rande angesprochen. Ohne ein solides und zukunftssicheres digitales Netzwerk würde es für unsere Unternehmen, insbesondere in den ländlichen Gebieten, eine Herausforderung sein, sich zu digitalisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch hierzu hatten wir in unserem Antrag bereits Forderungen in den Punkten 4 und 5: 4. „Pilotprojekte zur begleitenden Robotisierung der Wirtschaft“ in M-V „sowie für Behörden oder Beteiligungen des Landes zu forcieren, diese Projekte öffentlich bekannt zu geben und durch das Land zu bewerben“ und 5. „diese Pilotprojekte aus einem Förderprogramm mit Landesmitteln zu finanzieren, wobei die Anschaffung technischer Geräte bezuschusst werden soll“, was ja jetzt weiter passieren soll. „Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent ...“ Das ist auch skizziert, dass es so passieren soll. Eine weitere Lücke in diesem Antrag betrifft das Fehlen von Maßnahmen zur Unterstützung der unternehmerischen Innovation und Kreativität. Das soll ja nun auch verbessert werden. Start-ups und KMUs brauchen mehr als nur finanzielle Unterstützung. Sie benötigen ein förderliches Umfeld, das Innovation und Unternehmertum anregt. Das hatten wir ebenfalls bereits in unserem Antrag erwähnt unter 3., „Pilotprojekte zur begleitenden Digitalisierung der Wirtschaft“ in M-V „zu forcieren, diese Projekte öffentlich bekanntzugeben und durch das Land zu bewerben“. Leider liegt das Protokoll dieser Sitzung, in der unser Antrag behandelt wurde, immer noch nicht vor, doch zum Glück hat ein fleißiger Referent unserer Fraktion zumindest einige der Aussagen von Frau von Allwörden notiert. So kritisierte Frau von Allwörden damals beispielsweise, dass wir, Zitat, die AfD, angeblich immer viel von Zukunft sprechen, aber in der Vergangenheit leben. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Kein Wort der Zukunft in Ihrem Antrag! (Beifall Martin Schmidt, AfD) Und die Behauptung blieb auch bis heute unbelegt. Weiter meinten Sie, dass der Status quo des Antrags längst überholt sei und die Phase der Pilotprojekte abgeschlossen ist – wieder eine Behauptung ohne Beweise – und man nun weiter gehende Maßnahmen für erforderlich hielte, erneut kein Beleg für diese, mit Verlaub, etwas voreilige Behauptung, da Forschung und Entwicklungsprojekte immer notwendig sein werden und es daher auch immer Pilotprojekte geben muss, um voranzugehen. Weiter gehende Maßnahmen bedeuten für Sie übrigens, eine Förderrichtlinie von 2018 wieder in Kraft zu setzen. Das reicht offensichtlich ja nicht. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung bietet unserer Wirtschaft und Gesellschaft zweifellos enorme Möglichkeiten, aber um diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen und gleichzeitig die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, brauchen wir eine umfassende und zukunftsorientierte Strategie, die über die vorgeschlagenen Maßnahmen hinausgeht. Aus diesem Grunde werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Deswegen ist ja der Bereich auch bei der IT-Cybersicherheit mit eingeflossen zum Beispiel.) Und ich wünsche allen einen schönen Sommer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht nur hier im Plenum, sondern auch in der Öffentlichkeit aufgrund intensiver Berichterstattung werden die Themen Digitalisierung, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz diskutiert. Mit der Veröffentlichung des Chatbots im November 2022, der Deep-Learning-Prinzipien anwendet, wurde die öffentliche Debatte über die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz und konkret von ChatGPT nochmals angeheizt. Maschinen sind also befähigt, sich ohne menschliches Handeln zu verbessern und auch neue Fähigkeiten zu erlernen. Künstliche Intelligenz kann für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für den öffentlichen Dienst und auch für die Demokratie einen Schritt nach vorne bedeuten. Und es gibt natürlich enorme Chancen in den einzelnen Lebensbereichen: von der Gesundheitsversorgung über die Arbeitsplatzsicherheit, über die Fortschritte in Sachen grüner Wirtschaft, höherer Arbeitsproduktivität und auch in Sachen Sicherheit, von Hackerangriffen und Desinformationskampagnen, über die wir lange reden könnten oder auch schon drüber geredet haben. Ich möchte nicht versäumen zu erwähnen, dass für alle Bereiche, die ich genannt habe, aber auch enorme Risiken und Herausforderungen bestehen, denn insbesondere für unsere Demokratie in Zeiten von Filterblasen und Deepfakes stellt Künstliche Intelligenz, missbräuchlich eingesetzt, auch eine Bedrohung dar. Und ich durfte gerade letzte Woche lesen, dass KI – Überraschung! – auch lügen lernen kann. In den Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren sehr viel verändern. 14 Prozent der Arbeitsplätze in den OECD-Ländern sind bereits hochgradig automatisiert. Weitere sagenhafte 32 Prozent der Arbeitsplätze werden sich vermutlich noch in diesem Jahrzehnt signifikant ändern. Die Antragsteller fokussieren sich in ihrem Antrag ausschließlich auf den Wandel in den Unternehmen. Das ist gar nicht falsch, doch möchte ich einmal den Blick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten lenken. Die Gefahr in einer sich so rasant ändernden Arbeitswelt ist auch, dass immer mehr Menschen vom Arbeitsmarkt und damit auch von einem wichtigen gesellschaftlichen Bereich ausgeschlossen werden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele einfache Tätigkeiten werden verschwinden. Weiterbildung und Qualifizierung werden an Bedeutung gewinnen müssen, ansonsten werden wir es mit einem immer weiter ansteigenden Anteil an langzeitarbeitslosen Menschen zu tun haben. Ich glaube, gerade vor wenigen Minuten ist im „Spiegel Online“ ein Bericht erschienen, wo darauf hingewiesen wird, dass wenig qualifizierten Menschen immer mehr gering qualifizierte Menschen gegenüberstehen. Das heißt, es fehlt an Arbeit für gering qualifizierte Menschen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und die Schere in der Gesellschaft zwischen Arm und Reich würde immer weiter auseinanderdriften, mehr, als sie heute bereits sich öffnet. Meine Damen und Herren, ich teile dennoch die Einschätzung in dem Antrag, dass die DigiTrans-Förderung ein Erfolg war. Was ich und meine Fraktion allerdings nicht teilen, ist die Notwendigkeit einer Neuauflage der Richtlinie. Wie seitens des Ministers bereits ausführlich aufgezählt wurde, findet sich die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Start-ups im Bereich der digitalen Transformation in vielen unterschiedlichen Fördertöpfen wieder. Zudem ist die Landesregierung dabei, mögliche Lücken zu identifizieren und zu schließen und den neuen Entwicklungen anzupassen. Denn so schnelllebig, wie die Entwicklungen in Sachen Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz sind, sollte Politik nicht stehenbleiben und immer wieder auf Altbewährtes setzen, sondern sich auch selbst beziehungsweise die Angebote weiterentwickeln. Was ich in jedem Fall als notwendig erachte, ist, dass die Unternehmen und Start-ups erstens jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner für die Beratung haben – Klammer auf, Kompetenz und Mittelstandszentrum, Klammer zu – und zweitens, dass es eine Übersicht für die Nutzerinnen und Nutzer gibt, wo das Land mit finanziellen Hilfen unterstützt. Das wollen und werden wir auf den Weg bringen, und dann braucht es nicht noch eine weitere Neuauflage der DigiTrans-Richtlinie. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt eine Kurzintervention durch Herrn Schneider vor.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Nun muss ich doch noch mal nach vorne. Ich dachte eigentlich, es wäre vorbei, aber gut. Herr Noetzel, Sie haben mich gerade dazu herausgefordert, nach vorne zu kommen, mit Ihrer Aussage, dass der Anteil der gering qualifizierten und der einfachen Tätigkeiten immer weiter abnehmen werden zukünftig und dass auch nicht genug Arbeit da ist. Nun habe ich eine Statistik im Ohr des Hamburger Welcome Centers, dass 70 Prozent derjenigen, die zu uns gekommen sind, als, ja, im Rahmen der Migration auch, auch der ungeregelten Migration, dass über 70 Prozent Helfertätigkeiten und einfachste Tätigkeiten ausführen. Und Sie planen ja jetzt auch, mit Ihrem sogenannten Fachkräfteeinwanderungsgesetz und auch mit diesen Spurwechsel-Aktivitäten noch mehr Arbeitskräfte ins Land zu holen, wo wir nicht genau wissen, wie genau und wie gut die qualifiziert sind. Wir haben schon jede Menge hier. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finden Sie das nicht dann auch schwierig an der Stelle, wenn Sie gerade …

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Michael Noetzel Die Linke

Herr Schneider, …

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Jens-Holger Schneider AfD

… die Aussage …

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Michael Noetzel Die Linke

… sparen Sie sich das!

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Jens-Holger Schneider AfD

… getroffen haben, …

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Michael Noetzel Die Linke

Ich werde darauf …

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Jens-Holger Schneider AfD

… da weiterzumachen?

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Michael Noetzel Die Linke

… nicht antworten. (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Noetzel! Herr Schneider hat jetzt die Möglichkeit, seine Kurzintervention vorzutragen. Und dann besteht die Möglichkeit, darauf zu erwidern.

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Jens-Holger Schneider AfD

Genau!

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Schneider!

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Jens-Holger Schneider AfD

Ich habe lediglich auf Ihre Aussagen reagiert, Herr Noetzel. (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Birgit Hesse

So, Herr Schneider, Sie können jetzt fortfahren. Herr Noetzel hat im Moment kein Mikro.

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Jens-Holger Schneider AfD

Ja, im Wesentlichen ist ja zu dem Thema alles gesagt, weil Herr Noetzel ja nicht den Anstand besitzt, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, sondern hier so eine Attitüde an den Tag legt, die schwierig ist. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Herr Noetzel, möchten Sie darauf erwidern?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Michael Noetzel Die Linke

Herr Schneider, schwierig ist Ihre Attitüde, die selbst diesen Tagesordnungspunkt dazu nutzt, wieder Ihren rassistischen Scheiß zu verbreiten. (Stephan J. Reuken, AfD: Hören Sie doch mal auf, Gespenster zu jagen!) Tut mir leid! Entschuldigung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und die eben zuletzt von Ihnen getätigte Äußerung weise ich als unparlamentarisch zurück. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff. (allgemeine Unruhe)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe gerade noch mal irgendwie versucht, einen parlamentarischen Ausdruck für Blödsinn zu finden – das ist mir jetzt auf der Stelle nicht gelungen, weil alles wird nicht parlamentarischer –, denn so viel Unsinn habe ich tatsächlich selten gehört. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sabine Enseleit, FDP) So, und mir sind wirklich nebenbei gerade die Gesichtszüge entglitten, als Herr Noetzel seinen Vortrag gehalten hat, wo ich mir so denke, so, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ja, so viel Expertentum kann man gar nicht auf einen Haufen packen, um das wieder auszugleichen. (Sebastian Ehlers, CDU: Die haben noch mehr Experten hier.) Und das Gleiche gilt vom Sinn her auch für den Finanzminister mit seinem Vortrag. (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Meine Damen und Herren, wir reden hier, wir reden hier über ein unglaublich erfolgreiches Instrument beim Thema „Digitalisierung für Kleinunternehmen“, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) und das ist nicht nur erfolgreich, weil die Mittel auch alle ausgeschöpft wurden, sondern es war unbürokratisch. Es hat geholfen, und zwar genau den Unternehmen, wo hier alle behaupten, wir müssen doch mal bei der Digitalisierung was tun und vorwärtskommen. Und was passiert? Wir geben kein Geld mehr rein, wir denken uns was Neues aus. Und ich verstehe es einfach nicht. Das kann mir vielleicht noch mal jemand erklären. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ich verstehe es einfach nicht, warum wir ein erfolgreiches Instrument mit einer fertigen Richtlinie, mit erfolgreichen Projekten einfach nicht noch mal mit Geld versehen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) anstatt irgendwas Neues mal wieder zu erfinden mit Voraussetzungen, mit einem Projektvolumen mindestens 30.000 Euro, 50 Prozent Eigenbeteiligung oder Projekte mit 200.000 Euro, 50 Prozent Eigenbeteiligung. Und da frage ich mich: Was hat diese rot-rote Regierung für ein Verständnis von Unternehmertum hier im Land? (Ann Christin von Allwörden, CDU: Gar keins.) Gar keins. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ein paar Projekte gehört, auch bei der Einbringung hier, was denn damit gefördert wurde. Und auch bei jedem Projektantrag ist das Thema IT-Sicherheit immer mit dabei. Und das sind kleine Unternehmen, die jetzt nicht mal eben immer 15.000 Euro noch mal reinschieben müssen. In der DigiTrans-Linie, in der alten, die gerade nicht in Kraft ist, weil kein Geld da ist, ging es ab 8.000 Euro los – bürokratiearm. So, und dann habe ich einen Eigenanteil von 4.000 Euro, das kriege ich immer noch hin. Was glauben wir denn, was solche Unternehmen alles auf der Kante haben? Was glauben wir denn, was die für Liquiditätsreserven haben? Das ist doch völlig weltfremd an der Stelle. Ich mache ein 200.000-Euro-Projekt und sage, aber 100.000 Euro müsst ihr dann auch selber beisteuern. Na, dann denke ich mir auch so, ja, toll. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Ich habe selber auch – also in der DigiTrans-Linie drin, ab 20.000 Euro muss noch mal ein externer Gutachter draufgucken, ob das alles so in Ordnung ist –, das habe ich sogar mal selber gemacht, war ein Projekt, 25.000 Euro, und als IT-Unternehmen habe ich quasi für die AK irgendwie noch mal ein Gutachten dazu geschrieben. Aber die haben halt auch nur 25.000 Euro dann haben wollen und keine 100.000 Euro, weil auch da der Eigenanteil wieder so hoch gewesen wäre, dass das die Liquidität gar nicht hergegeben hätte. Und das ist auch völlig am Bedarf, völlig an der Realität der Unternehmensstruktur hier in Mecklenburg-Vorpommern vorbei. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir haben uns hier über das Thema „Digitalisierung und Unterstützung“ in allen Facetten innerhalb der letzten anderthalb Jahre wirklich ausgiebig unterhalten, und mit dem, was damals erzählt wurde, das, was heute passiert, das kommt doch nicht zusammen, das funktioniert doch nicht. Das Thema „IT-Sicherheit bei der Landespolizei“, ja, das Thema „IT-Sicherheit bei den Behörden“ – haben wir auch drüber gesprochen, und jedes Mal, wenn es darum ging, na ja, was machen wir denn für die Unternehmen, damit die vorwärtskommen, dann, na ja, müssen wir mal gucken, sind die selbst verantwortlich, ja, und dann schauen wir mal. So, und dann haben wir ein Instrument, was genau in diese Nische wirklich zielgerichtet reingeht, und dann sagen wir so, ach, wir überlegen uns was Neues, möglichst bürokratisch und möglichst hoch die Hürden, sodass es keiner mehr in Anspruch nimmt. Das ist doch Vortäuschung falscher Tatsachen hier, was hier gemacht wird. Und deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, weil wir konkrete Lösungen mit einem konkreten Projekt haben, was in der Vergangenheit bewiesen hat, dass es unbürokratisch hilft und eine gezielte Wirkung entfaltet. Und das Thema „Wir wollen Mitnahmeeffekte verhindern“ – mit Verlaub, ich möchte ein Förderprogramm sehen, was keine Mitnahmeeffekte generiert hat. Und wenn Sie mir das vorlegen können, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) wenn Sie mir das vorlegen können, bin ich gerne bereit, noch mal darüber zu reden. Aber diese Verweigerungshaltung hier, mit Verlaub, das ist unwürdig. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. (Der Abgeordnete Hannes Damm wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Hannes Damm GRÜNE

Ach so! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Na ja, gute Empfehlung des Ministers: die Katze im Sack kaufen, deswegen den Antrag schon mal ablehnen, weil es kommt ja noch was, sozusagen Futur von „Das machen wir schon“. Was ich wirklich nicht verstanden habe, ist die Erklärung, jetzt diese Förderrichtlinie wieder auflegen, das wäre zu aufwendig. Also wirklich, da musste ich kurz lachen, (David Wulff, FDP: Ja, es ist ja noch nicht fertig.) weil, (René Domke, FDP: Richtig!) ja, das ist eine fertige Richtlinie, wo das Geld fehlt, und sie jetzt wieder aufzu… Also, ich verstehe es nicht, vielleicht können Sie das noch mal erklären, ich fand es sehr lustig. (René Domke, FDP: Na eigentlich ist es nicht lustig.) Was auch lustig war, ist, dass der vorliegende Antrag ja offensichtlich gar kein Widerspruch ist zu dem, was Sie vorhaben. Also Sie haben gesagt prinzipiell das Richtige, wir haben ein paar andere Vorstellungen, Sie haben Lücken identifiziert in anderen Bereichen, wo noch mehr getan werden soll, auch Herr Noetzel hat hier vorgetragen. Wenn das denn so ist, spricht ja überhaupt nichts dagegen, in diese Bereiche auch was reinzugeben, aber der Erfolg – und das hat Herr Wulff so schön ausgeführt, könnte ich nicht besser –, der Erfolg gibt doch dem Programm auch recht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also insofern fällt es mir schwer, Ihre Ablehnungsgründe als tatsächlich anzunehmen und zu verstehen. Wir sagen nicht, dass die Richtlinie keine Lücken hat. Wir haben selbst dazu noch mal was, was ich dann gleich vortragen werde, wo wir denken, dass man nachbessern soll. Aber das heißt ja nicht, wie gesagt, dass es im Konflikt steht. Ein bisschen frage ich mich nach dem Vortrag, was war zuerst: Der Antrag? Die neuen Ideen der Regierung? Ist ja in dieser Korrelation diese Woche nicht das erste Mal, so eine spannende Kombination. Ich weiß es natürlich nicht. Aber zurück zur alten oder, ja, dann wahrscheinlich für immer alten Richtlinie. Da steht in der Präambel, da steht in der Präambel der schöne Satz: „Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.“ Und auch wenn so ein Satz irgendwie blumig klingt wie der jetzt und wir das ja schon von der Regierung gewohnt sind, steckt doch da drin ein wahrer Kern. Gerade für die kleinsten und kleinen Unternehmen ist es oft schwierig, die notwendigen Anfangsinvestitionen im Bereich der Digitalisierung allein aus dem laufenden Geschäft zu erwirtschaften. Herr Wulff, genau da stimme ich Ihnen wirklich zu. Und selbst da, wo es für die notwendige Hard- und Software für den Kernbereich des Unternehmens noch darstellbar ist, wird spätestens, wenn es darum geht, Geld für IT-Sicherheit oder Datenschutz aufzuwenden, doch häufig der Rotstift angesetzt. Und das gilt natürlich dann auch für die IT-Sicherheit und Datensicherheit der Mitarbeitenden, wenn das Unternehmen nicht schützt. Ich verstehe nicht, wie man da irgendwie unterscheidet. Und gerade in diesem Bereich sind Investitionen ja nicht sofort erfolgswirksam, beziehungsweise da ist der Mehrwert mit Geld oft nicht messbar. Wenn man alles richtig macht, merkt man es in diesem Fall ja gerade daran, dass überhaupt nichts passiert. Das ist ja das Ziel. Und deswegen kann genau da ein Förderprogramm hilfreich sein, weil das den Unternehmen erlaubt, Investitionen, die sie bereits als notwendig identifiziert haben, schneller als geplant umzusetzen, oder auch vielleicht dazu anregt, dass die Unternehmen sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie sie IT-Sicherheit und Datenschutz in ihrem Betrieb stärken können, über das hinaus, was sie mit ihren eigentlichen Mitteln normalerweise dann in die Hand nehmen würden. Und aus unserer Sicht ist das der wesentliche Grund, auch diesen Antrag hier mit einzubringen. Wir erhoffen uns, dass mehr Unternehmen den Bereich IT-Sicherheit noch mal gezielt in den Blick nehmen und da auch reininvestieren, weil es eben notwendig ist, denn die Bedrohung im Bereich IT ist nach wie vor hoch. Darüber herrscht, hoffe ich, Einigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und Sandy van Baal, FDP) Ein Förderprogramm, welches sich auch der Stärkung der Rechtssicherheit verschrieben hat, aber ersatzlos auslaufen zu lassen, das legt in erster Linie den Schluss nahe, dass das Problem inzwischen erledigt sei. Aber genau das ist ein fatales Signal, ein Signal an die Unternehmen, welches sagt, IT-Sicherheit erledigt, kümmert euch erst mal um was anderes. Und das, meine Damen und Herren, können wir uns in unserem Land auch generell nicht leisten. Wir als Fraktion haben in der Vergangenheit schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Digitalisierung nicht nur am Geld hängt. Vielmehr müssen wir neben dem Geld auch das Personal in den Blick nehmen – jetzt komme ich also zu dem, was uns dann auch noch vielleicht fehlt – und schauen, wie wir Fachkräfte hier im Land ausbilden und halten können. Vorschläge dafür haben wir jedenfalls in der Vergangenheit schon mehrfach gemacht und damit klar ist, dass dieser Antrag, auch die DigiTrans-Förderung, das ist für uns eben kein Allheilmittel. Aber – und das ist ein großes Aber – die vernünftige Ausstattung mit moderner Hard- und Software ist eben auch ein entscheidender Punkt dafür, Fachkräfte zu gewinnen. Ich meine, niemand möchte vor Maschinen sitzen, die vor 20 oder 30 Jahren gekauft worden sind, die hier wahrscheinlich schon irgendwelche Tasten verlieren, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von René Domke, FDP) Software, die auf Windows XP lief, aber auf Windows 7 dann schon irgendwie Sicherheitsmeldungen kriegt, das kann doch nicht das Ziel sein. Und da hätte ich auch keine Lust zu arbeiten. Also mit veralteter Technik, mit veralteter Software ist Digitalisierung eben auch nicht zu haben. Und lassen Sie uns deswegen ein Signal geben – ich meine, das wird ja wahrscheinlich nicht klappen –, bei diesen Herausforderungen den kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme zu greifen. Uns ist bewusst, dass wir sie da unterstützen können, wir sehen das Problem. Insofern hoffen wir, dass Sie da andere Wege finden. Und im Übrigen – also, weil Sie ja dem Antrag nicht zustimmen werden –, aber im Übrigen finde ich, das ist diskussionswürdig, und deswegen würde ich die Ausschussüberweisung an dieser Stelle beantragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit hier am Ende der Sitzungswoche noch mal nutzen, um ganz zum Anfang der Sitzungswoche zurückzureisen, sozusagen kleine Zeitreise, nämlich direkt vor Beginn unserer Beratungen – hier ja wieder in Überlänge am Dienstag. Dort am Dienstag unternahm der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium – Sie werden es den Pressemitteilungen entnommen haben – eine kleine Handwerkstour, eine Handwerkstour, auf der ihn auch die Spitzen der Schweriner Handwerkskammer begleiteten. Und Jochen Schulte begann – wie gesagt, mit der fachkundigen Begleitung – diese kleine Tour in Neustadt-Glewe bei mir im Wahlkreis (Zuruf von René Domke, FDP) und besuchte dort ein Unternehmen, das erst mal ganz traditionell klingt, und zwar ein Dachdeckerunternehmen. Dieses Dachdeckerunternehmen wird jetzt in zweiter Generation von Brüdern fortgeführt. Der eine Bruder hat jetzt vor Kurzem das Geschäft vom Vater übernommen, das traditionelle Dachdeckerunternehmen. Keine Sorge, der Vater arbeitet sogar noch in Teilzeit weiter. So viel ist auch wichtig natürlich, dass die notwendigen Fachkräfte mit ihrer ganzen Kompetenz nicht mit dem Ruhestand verloren gehen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und der andere Sohn, der machte sich bereits vor Jahren, Mitte der 2000er, als natürlich der Photovoltaikausbau voranging, machte der sich auf, um neben dem Dachdeckerhandwerk sich auch hier zu spezialisieren, sich zu spezialisieren auf eine Energieberatung, und bietet hier vis-à-vis sozusagen bei dem Dachdeckerunternehmen seines Vaters und jetzt seines Bruders Photovoltaiklösungen, Solarthermie und auch im Smarthome an, direkt zusammen, wie gesagt, mit dem Dachdeckerhandwerk, sodass die Dinge fachkompetent auch verlegt werden können. Nun ist das aber nicht der einzig innovative Ansatz diese One-Hand-Lösung, so möchte ich es mal benennen, die Sie mitten in Neustadt-Glewe finden, sondern die beiden Brüder arbeiten – und ihre Mitarbeitenden natürlich –, arbeiten vor allem mithilfe digitaler Methoden. So sparen sie sehr viel Arbeitszeit, Wege. Und natürlich vor allem auch der Einsatz des Personals – darüber haben wir schon immer wieder gesprochen, wie notwendig Fachkräfte sind, daher ist es natürlich wichtig, mithilfe von Prozessinnovationen auch den Einsatz der Fachkräfte zu optimieren. Und wir reden ja immer sehr stark und engagieren uns mit den Gesetzgebungen besonders für die Mitarbeitenden im Land. Aber ich möchte hier auch noch mal das Plenum nutzen, weil ich das eine sehr eindrückliche Begegnung am Dienstag fand, im Namen der SPD-Fraktion auch allen Selbstständigen im Handwerk und darüber hinaus, die meistens kein Bundesarbeitszeitgesetz kennen, sondern 40 Stunden und viel, viel mehr arbeiten, denen hier herzlich zu danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Ja, die Brüder Huber – so heißen die – nutzen etwa zum Ausmaß der Dachflächen Drohnen, anstatt diese von Hand auszumessen. (Zuruf von René Domke, FDP) Das gibt Arbeitszeitersparnisse von bis zu 80 Prozent teilweise. Die Bauplanung erfolgt mit Zuhilfenahme einer Datenbrille, die immerhin Vor-Ort-Termine ersetzt und dadurch natürlich auch Anfahrtszeiten spart. Auch das Rechnungsmanagement ist weitgehend automatisiert. Den Handwerksunternehmen mit ihren 14 Beschäftigten standen für den Aufbau dieser Infrastruktur ebenfalls Mittel nach DigiTrans-Richtlinie zur Verfügung. Ich möchte also noch einmal unterstreichen, wie wichtig, wie praktisch angewandt diese Mittel auch verwendet wurden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und eben hat der Finanzminister in Vertretung des Wirtschaftsministers ausgeführt, was für eine Reihe von anderen Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen mittlerweile auf dem Weg sind – ich will die jetzt nicht alle in der Ausführlichkeit wiederholen –: Die GRW-Förderung, die auch dafür zu nutzen ist, wurde genannt, das Digitalzentrum in Rostock wurde genannt, das Anwendungszentrum KI und Data Science für das Land M-V, die Digitalen Innovationszentren, die ja überall im Land zur Verfügung stehen, vor Jahren aufgebaut wurden, sind zu nennen. Was noch nicht genannt wurde, ich aber auch noch mal mit anführen möchte, ist das Projekt „mv-works – Arbeit 4.0: Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Arbeitswelt MV“, das eine Anlaufstelle für Unternehmen, Beschäftigte und deren Interessenvertretungen bei Fragen der arbeitsmarktrelevanten Gestaltung der digitalen Transformation bietet. Das wurde hier ja auch angesprochen. Und ich möchte ganz besonders auch noch mal auf die Qualifizierungsrichtlinie zu sprechen kommen, die ja einen Beitrag zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen bietet, weil es ist ja ganz klar, dass gerade bestehende Beschäftigte in den Unternehmen, dass die auch qualifiziert werden müssen, um eben diese Investitionen in die digitale Infrastruktur, um in diesen, ja, so neu digitalisierten oder digitalisierteren Prozessen, um dort auch in diesen agieren zu können. Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil, auf den ja eben zum Beispiel auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sprechen kam. Es wurde auch ausgeführt, dass jetzt gerade sozusagen sich in Veröffentlichung weitere Förderungen, speziell zugeschnitten auf kleine und mittelständische Unternehmen, dass diese gerade sozusagen ausgerollt werden. Also es gibt eine ganze Menge, die zur Verfügung steht. Und jetzt ist es an der Zeit, anstatt einfach ein altes Instrument noch einmal aufzulegen, jetzt ist es an der Zeit, nichtsdestotrotz in Ergänzung dieses Förderportfolios, so möchte ich es mal nennen, mit Blick auf die Digitalisierung von Kleinunternehmen noch genau zu schauen, wo ist noch der Bedarf. Das wurde eben ausgeführt, dass das gemacht wird. Und natürlich heißt das auch, dass die DigiTrans-Richtlinie nicht einfach neu aufzulegen ist, sondern es ist natürlich auch zu schauen, was hat dort gut funktioniert, wie ist das mit den bestehenden Förderinstrumenten, die ja in Vielzahl – das habe ich ausgeführt, Herr Minister auch –, die ja vorhanden sind, wie ist das abzustimmen und wie lässt sich das, gleichwohl es unbürokratisch war, kein, überhaupt kein Zweifel, aber wie lässt sich auch diese unbürokratische Richtlinie vielleicht noch einfacher darstellen und vielleicht noch zügiger aufstellen, eben in Abstimmung mit diesem Förderinstrumentarium. Sie hören also, dass das Anliegen Ihres Antrages längst im zuständigen Ministerium erkannt ist, (Zuruf von René Domke, FDP) dass Ihr Antrag schlicht und ergreifend zu spät kommt, und daher lehnt meine Fraktion Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und auch einen schönen Sommer! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden. (Zuruf von René Domke, FDP)

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) ich bin schon, ich bin schon wirklich begeistert davon, wie man ein, erst mal so einen Antrag so dermaßen zerreden kann und wie man dann vor allen Dingen auch eine Förderrichtlinie, also ein Förderprogramm, was so unglaublich gut in der Wirtschaft angekommen ist, was wirklich vollkommen ausgeschöpft wurde und was angenommen wurde, womit ausschließlich gute Sachen gefördert wurden, hier so dermaßen in den Dreck ziehen kann. Das finde ich faszinierend, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor allen Dingen auch von der Regierung selbst, die das ja mit auf den Weg gebracht hat in der letzten Legislatur. Ich verstehe es nicht. Auch, Herr Minister, ich habe so viel Firlefanz auch lange nicht gehört. Sie wollen Start-ups, Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützen, versteckt in anderen Förderprojekten, sagen dann, Sie haben aber ein Mindestprojektvolumen von 30.000 und 50.000 Euro. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Welches Start-up-, Kleinst- und Kleinunternehmen hat denn da bitte die 50 Prozent, die Sie da veranschlagen an Förderung, über?! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind 15.000 beziehungsweise 25.000 Euro und mehr, die Sie den Unternehmen einfach mal so sagen, na, das müssen Sie doch haben, das ist doch gar kein Problem, oder wie?! Nee, das haben die ja eben nicht! Darum gehts! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Deswegen gab es diese DigiTrans-Richtlinie. Da waren die 8.000 Euro Projektmindestvolumen, wie Herr Wulff das schon so schön gesagt hat. 4.000 Euro, das ist tatsächlich eine Summe, wo man drüber reden kann. Das hat ein Unternehmen auch in kleinster Form dann tatsächlich auch mal übrig. Aber doch bitte keine 15.000 und aufwärts! Das ist ein ganz anderer Schnack. Also irre! Herr Schneider, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) die CDU guckt also nicht in die Zukunft und ist in der Gegenwart unterwegs … (Nikolaus Kramer, AfD: „C wie Zukunft“.) Ja klar, genau, „C wie Zukunft“, kommt aber hier bitte noch mal ganz deutlich zum Tragen, denn die DigiTrans-Richtlinie war ein modernes, innovatives Förderinstrument, weil es unbürokratisch und zielgruppenorientiert war. Wo ist das denn jetzt bitte in die Gegenwart gerichtet? Das verstehe ich nicht, kann ich nicht nachvollziehen. Und dann von uns das Ganze noch aufgestockt, dass man auch den Bereich der Cybersicherheit mit in den Blick nimmt, mit fördern will, das ist total gegenwartgewandt. Also echt irre! Darauf muss man erst mal kommen. Aber man muss den Antrag halt auch irgendwie schlechtreden, verstehe ich schon. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir haben etwas mehr als 50.000 steuerpflichtige Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, und etliche davon haben den großen, großen Wunsch nach Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Geschäftsprozesse. Und das zeigen ja auch die Zahlen der DigiTrans-Förderrichtlinie. Zu einem Drittel wurden Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern gefördert und zu 57,5 Prozent wurden die Projekte für kleine Unternehmen, das heißt ab 10 bis 49 Mitarbeiter, bewilligt. Der Bedarf besteht also hauptsächlich dort und nicht in mittelständischen Unternehmen, wofür Sie Ihre Fördermittel zur Verfügung stellen. Wir haben im Land aber eben, wie gesagt, eher die andere Gruppe zu vertreten, und da sind hauptsächlich so Unternehmen wie Handwerksbetriebe zum Beispiel, die absolut keine personellen oder finanziellen Mittel übrig haben, um noch intensiv sich mit Digitalisierung oder IT-Sicherheit beschäftigen zu können. Und genau da liegt unser Auftrag, das zu unterstützen. Denn ich glaube auch nicht, dass Sie ein Interesse daran haben, dass diese Firmen aufgrund von Cyberangriffen dann in den Ruin getrieben werden, weil sie sich das nicht leisten konnten, im Bereich Cybersicherheit etwas zu tun. Das kann doch nicht unser Ansinnen sein, verstehe ich alles überhaupt nicht. Ich möchte mich an dieser Stelle also noch einmal ganz, ganz herzlich für die Unterstützung von der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedanken. Wir haben zusammen in der Jamaikaopposition erkannt, was wichtig ist für unser Land, für die Wirtschaft in unserem Land, für den Bereich der Digitalisierung und Cybersicherheit. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Dafür danke ich Ihnen recht, recht herzlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich möchte noch einmal dafür werben, diesem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2346(neu). (Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden die Überweisung in den Ausschuss. Ich würde dem Beantragenden vorschlagen die Federführung Wirtschaftsausschuss und Mitberatung Innen- und Finanzausschuss. (Zurufe aus dem Plenum: Ja.) Danke! Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Überweisungsvorschlag. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2346(neu). Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2346(neu) bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Enthaltung durch die Fraktion der AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 16:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Die Tagesordnungspunkte 50 bis 54 sowie 27, 28 und 29 werden (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Werden morgen aufgerufen. – Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Morgen aufgerufen.) in der Septembersitzung des Landtages beraten. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach einem erfolgreichen, aber auch sehr arbeitsreichen ersten Halbjahr treten wir nun in die Sommerpause ein. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen allen bedanken für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte diesen Dank aber auch ausweiten auf Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Landtagsverwaltung, insbesondere diejenigen, die uns im Plenum hier so tatkräftig unterstützen. Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien jetzt eine erholsame Zeit und berufe die nächste Sitzung des Landtages für Montag, den 4. September 2023, 10:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 16:17 Uhr Namentliche über Antrag der Fraktionen Katastrophenschutz im – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra Förster, Horst de Jesus Fernandes, Thomas Kramer, Nikolaus Meister, Michael Reuken, Stephan J. Schmidt, Martin Schneider, Jens-Holger Schult, Enrico Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Reinhardt, Marc Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang FDP van Baal, Sandy Becker-Hornickel, Barbara Domke, René Enseleit, Sabine Wulff, David Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Abstimmung den der FDP und CDU Land sicher aufstellen 8/2341 – Hesse, Birgit Julitz, Nadine Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Krüger, Thomas Lange, Bernd Martin, Bettina Miraß, Heiko Mucha, Ralf Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Pfeifer, Mandy Dr. Rahm-Präger, Sylva Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Schwesig, Manuela Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas DIE LINKE Albrecht, Christian Bruhn, Dirk Koplin, Torsten Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Shepley, Anne Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 73 Gültige Stimmen ........................................................... 73 Jastimmen .................................................................... 28 Neinstimmen ................................................................. 45 Enthaltungen ................................................................... -

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