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Barbara Becker-Hornickel

FDP 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja, nach so viel geballter Kompetenz, was bleibt mir noch? Ich hoffe, ich schaffe es, einen Bogen zu schlagen, wie wir es als Fraktion sehen. Als im letzten Jahr die Krankenhausreform angekündigt wurde, da fiel mir doch ein Zitat von Georg Christoph Lichtenberg ein: „Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und ich denke, jetzt seit Montag haben wir das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform in den Händen, immerhin 15 Seiten. Und ich denke, das ist ja nur die Grundlage für den nun zu erarbeitenden Gesetzentwurf. Und wie gesagt, ein Eckpunktepapier, und das haben viele meiner Vorredner jetzt ja auch so beantwortet, für mich wirft es eigentlich auch noch weitere viele Fragen auf, die einer Lösung bedürfen. Und im Moment eine Lösung herbeizuzaubern, das ist wohl sehr schwierig. Ich denke, im Kern ist diese Reform nicht mehr und nicht weniger als eine Neuregelung der Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser. Hier gibt es drei große Neuerungen. Ich habe es schon zusammengeschrieben, aber ich erlaube mir trotzdem, die drei Punkte ganz kurz noch einmal zu nennen: Die Finanzierung soll nicht mehr vorwiegend mengenabhängig erfolgen, sondern um Vorhaltefinanzierung ergänzt werden – hatten wir alles schon –, und das Ziel ist natürlich ein geringerer ökonomischer Druck der Versorgung in den Krankenhäusern und mehr finanzielle Stabilität. Zweitens sollen die Leistungsgruppen eingeführt werden, die durch bundeseinheitliche Qualitätskriterien die Qualität der medizinischen Versorgung stärken sollen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann man doch nur begrüßen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und drittens soll durch Level-1-Krankenhäuser die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung etabliert werden. Was bedeutet das nun für uns? Frau …, unsere Gesundheitsministerin hat dort, denke ich, sehr ausführlich auch vorgetragen. Aber ich denke, wichtig für uns ist eigentlich auch, dass wir hier vorangestellt haben, dass in den ostdeutschen Bundesländern schon in den 90er-Jahren eine Strukturbereinigung stattgefunden hat und dass die Auswirkungen auf unsere Krankenhauslandschaft durchaus geringer sein könnten als in einigen westdeutschen Ländern. Die Einführung von Leistungsgruppen bereitet wohl am meisten Sorgen, da diese das Potenzial haben, unsere Versorgungsstruktur grundlegend zu verändern, und eine Konzentration komplexer Behandlungen fordert. Diese Spezialisierung hat aber in unseren Augen einen positiven Ausgangspunkt. Wir erleben diesen Trend, weil unsere medizinische Versorgung komplexer geworden ist, aber auch erhebliche Fortschritte erzielt hat. Zudem stellt das Eckpunktepapier fest, dass die Möglichkeit der Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen, davon unberührt bleiben soll. Diese Aufgabe bleibt beim Land. Die Vorhaltefinanzierung ist gerade für Krankenhäuser mit geringeren Fallzahlen bei uns im Land eine wirklich gute Nachricht. Hier hätte ich mir allerdings ein paar konkretere Forderungen oder Aussagen im Eckpunktepapier gewünscht, weil ich denke, gerade in diesem Bereich lässt es doch noch erhebliche Fragen aufkommen. Dahin gehend teile ich die Kritik der Krankenhäuser unseres Landes an dem Papier. Das lässt sich in etwa so zusammenfassen: vielleicht doch noch zu wenig, zu spät. Aber was das „zu spät“ angeht, da möchte ich eigentlich nicht in die Vergangenheit schauen und mich auch nicht an der Debatte beteiligen, welche Partei den Gesundheitsminister gestellt hat. Lassen Sie uns in die Zukunft schauen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und hier war mir die Vision der Gesundheitsministerin in letzter Zeit ein bisschen dünn, ein bisschen wenig. Aber da ist ja jetzt genügend Zeit, das aufzuholen und uns auch bitte alle mitzunehmen. Wurde sie zum Thema Krankenhausreform befragt, sagte sie immer mantrahaft, alle 37 Krankenhäuser müssen erhalten bleiben. Hm! Wir sollten diese Reform nutzen, sie als Chancenanstoß zu verstehen, um die Krankenhausversorgung in unserem Land zu verbessern. Und es gibt Dinge, die wir verbessern müssen, bei denen wir endlich vorankommen müssen. Ich traue mich in diesem Zusammenhang noch mal zu sagen, es darf doch nicht so weitergehen, eine 20-jährige Diskussion zum Eltern-Kind-Zentrum in Rostock, das ist doch auch nur eine Spitze des Eisbergs! Ich erwarte einfach, dass solche Dinge auch im Rahmen der Krankenhausreform geklärt werden können! Die Reform wird hier keine Blaupause oder Bauanleitung liefern, wie eine gute Krankenhauslandschaft in unserem Land auszusehen hat. Die Verantwortung für Krankenhausplanung und Finanzierung der Investitionskosten wird beim Land bleiben. Und damit hat die Landesregierung das Privileg, aber auch die Bürde der Verantwortung für unsere Krankenhäuser. Wir befinden uns in dem Spannungsfeld, finanzierbare, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Auflösen lässt sich das nur, wenn wir differenziert und vom Patienten aus denken. Wir müssen uns klarmachen, für welche Bereiche die Wohnortnähe unbedingt notwendig ist und wofür wir bereit sind, längere Wege in Kauf zu nehmen, um eine qualitativ hochwertige Behandlung durch einen Spezialisten zu gewährleisten. Ich erhoffe mir den Willen, da bin ich mir auch sicher, eine bessere Versorgung zu gestalten, statt nur zu erhalten, was wir aktuell haben. Und ich denke, wir sind dort, oder hoffe schlicht und einfach, wir werden auf einem guten Weg sein und die ersten Schritte sind hoffentlich getan. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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