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Katy Hoffmeister

CDU 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist sie nun, oder anders, das soll sie sein, die Verständigung von Bundesminister Lauterbach mit seinen Länderkollegen zur Krankenhausreform, ich würde fast geneigt sein zu sagen, zur sogenannten Reform. Denn eigentlich könnte man ja jetzt zum Augenblicke sagen, das ist ja mal eine besonders positive Nachricht, es gibt eine Einigung, eine Verständigung. Und alle Redner vor mir haben schon gesagt, es gibt die Notwendigkeit für eine Krankenhausreform. Und es ist so – und darüber besteht, glaube ich, bei fast allen Einigkeit –, aber auch nach dem Papier bleibt aus meiner Sicht strittig die Art und Weise. Und ich glaube, das Papier verdeutlicht das selber auch, denn dort drin steht viel Vages, viele Prüfaufträge, wenig Konkretes. Offensichtlich ist das aber der kleinste gemeinsame Nenner gewesen, auf den man sich einigen konnte. Positiv zu werten ist, dass es eine grundsätzliche Verständigung über die Einführung von Vorhaltepauschalen gegeben hat. Damit ist zumindest ein wenig der finanzielle Druck der Kliniken – und ich sage jetzt mal einschränkend, wenn es sie dann noch gibt – gelindert. Gerade für die Grundversorgung in unserem Land ist das eine gute Nachricht. Und hervorzuheben ist auch, dass die zudem starre Leveleinteilung, die ursprünglich geplant war als Instrument der Krankenhausplanung von Herrn Lauterbach, jetzt im Kern jedenfalls gebrochen wurde. Die Kliniklandschaft in Deutschland ist zu heterogen und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland zu sehr, dass man ein bundeseinheitliches Modell hätte darüberstülpen können. Wichtig und richtig ist darüber hinaus, dass die Krankenhausplanung in Länderhand bleiben muss. Dass es zusätzliche Öffnungsklauseln für regionale Besonderheiten gibt, ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung. Und positiv anmerken will ich an dieser Stelle auch den gemeinsamen Willen zur Definition von Leistungsgruppen zur Qualitätssicherung. Dass dieses nach dem Vorbild jetzt von Nordrhein-Westfalen erstmals definiert werden soll, bestätigt übrigens auch den positiven Eindruck unseres Arbeitskreises bei einem Besuch in Düsseldorf in Gesprächen mit der Ärztekammer und der Krankenhausgesellschaft. Dort ist man bereits vor vier Jahren, hat man sich vor vier Jahren auf den Weg gemacht, eine Krankenhausreform in NRW durchzuführen, und hat dafür einen gemeinsamen Prozess eingeleitet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben den positiven Aspekten, die es zweifelsohne gibt, müssen natürlich auch die negativen Punkte angesprochen werden. Und auch wenn das Eckpunktepapier durch Minister Lauterbach als „Reform“ und von unserer Ministerin als „großer Erfolg der ostdeutschen Länder“ bezeichnet wurde, gibt es wesentliche und, ich glaube, auch berechtigte Kritik. Punkt 1: Es ist offenkundig, dass viele Krankenhäuser die Reform nicht erleben werden. Man muss davon ausgehen, dass es eine kalte Gesundheitsmarktbereinigung geben wird. Und dieses Geständnis hat auch Bundesminister Lauterbach öffentlich getätigt. Ob darunter auch Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern sein werden, kann ich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen. Unstrittig ist aber, dass auch bei uns im Land viele Krankenhäuser derzeit finanzielle Defizite erwirtschaften. Es hätte daher – da schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Koplin an – aus meiner Sicht also zunächst mal ein Vorschaltgesetz benötigt, das zusätzliche inflationsbedingte Aufgaben berücksichtigt. Es gibt zwar eine Art Prüfauftrag in dem Eckpunktepapier, aber Minister Lauterbach hat dazu erklärt, es gäbe wenig Hoffnung auf zusätzliche Mittel. Insofern ist es richtig, dass jedenfalls die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderung aufgemacht hat, die Finanzierungsprobleme, die akut bestehen, zu lösen. Man mag daran zweifeln, wenn man sich den Haushaltsetat des Bundesgesundheitsministers anguckt, denn der schrumpft geradezu um 33 Prozent. Punkt 2: Ebenso bin ich skeptisch, dass mit den vorhandenen Mitteln die Reform umgesetzt werden kann. Es ist doch offensichtlich, dass ein erheblicher Bedarf entstehen wird, etwa wenn ein Krankenhaus durch die Schließung einer anderen Klinik Leistungen auffangen muss. Auch für die Schließung von Verbünden und Kooperationen wird es zusätzliche Mittel brauchen. Punkt 3: Natürlich sind auch die Bundesländer in der Pflicht, etwa bei der Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel. Und hier ist in den vergangenen Jahren – und ich will gar nicht sagen, wer wie und wovon dafür verantwortlich ist – jedenfalls ein erheblicher Stau zu verzeichnen. Selbstverständlich wird bei der Reform ein weiterer Mittelbedarf notwendig sein. Und da sind wir alle in der Pflicht, diese Szenarien im Blick zu behalten. Punkt 4: Darüber hinaus ist insgesamt der Inhalt des Eckpunktepapiers an vielen Stellen einfach zu vage und zu prüfauftraglastig. Hier sind jetzt die Bundesländer in der Pflicht, entsprechend nachzusteuern. Und in diesem Zusammenhang – das will ich durchaus sagen – bin ich überrascht, dass die Landesregierung nun doch Verantwortung in diesem Zusammenhang übernehmen möchte und gemeinsam mit dem Bund unmittelbar an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes mitwirken will. Zugegebenermaßen war in der Vergangenheit mein Eindruck so, dass wir doch eher als stiller Beobachter an dieser Krankenhausreform teilnehmen. Und ich hatte ehrlich gesagt befürchtet, dass das so bleiben wird. Insofern ist das etwas, was ich durchaus positiv anerkennen will. Ich bin erfreut, dass es also eine Kehrtwende in diesem Zusammenhang gegeben hat und für die ostdeutschen Bundesländer das Land Mecklenburg-Vorpommern daran beteiligt sein wird. Wir haben die klare Erwartung, dass sich die besonderen Bedingungen von Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland im Gesetzentwurf des Bundes widerspiegeln werden. Die Landesregierung wird sich an ihrem Versprechen, dass alle 37 Standorte – und ich betone: als Krankenhäuser – erhalten werden, messen lassen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Klar ist, dass allein die Umstellung der Finanzierungssystematik auf Vorhaltepauschalen – ich gebe zu, dass ich manchmal den Eindruck hatte, dass das möglicherweise das Einzige ist, was aus den Empfehlungen der Regierungskommission übriggeblieben ist –, auf die Vorhaltepauschalen die vielfältigen Probleme in den Krankenhäusern nicht geeignet ist alleine zu lösen. Da sind der demografische Wandel, der Fachkräftemangel, die Inflation, die Krankenkassenfinanzierung, um nur einige Punkte zu nennen. Alle diese Dinge darf man nicht ausblenden und alleine die Hoffnungen in die Krankenhausreform setzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Fraktion teilt die Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Nun geht es aber um die konkrete Ausgestaltung. Und neben den zusätzlichen Mitteln braucht es kluge Konzepte, um den Anforderungen gerecht zu werden und das am Ende auch umzusetzen, denn das wird primär Länderaufgabe sein. Und das – und da schließe ich mich den Ausführungen des Geschäftsführers der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern an –, was derzeit als Verständigung und Reformpapier vorliegt, als eher enttäuschend zu bezeichnen, wird man wohl tatsächlich anerkennen müssen. Unsere gesamte Erwartungshaltung wird sich jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, der jetzt aussteht und zu erarbeiten ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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