Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Digitalisierung insgesamt eines der großen Zukunftsthemen mit enormen Potenzial, aus Sicht des Wirtschaftsministeriums vor allen Dingen für Start-ups, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen und, ich darf hinzufügen, natürlich auch für den Staat, für die Wissenschaft und für den dritten Sektor. Es ist ein wesentlicher Schwerpunkt, und ich will vorweg mal, bevor ich auf den Antrag eingehe, darlegen, was das Wirtschaftsministerium schon alles macht. Es gibt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, über die auch digitale Investitionen gefördert werden. Es gibt eben viel mehr als die bisherige DigiTrans-Richtlinie. Es gibt bereits geschaffene Institutionen wie das Demonstrationszentrum „Industrie 4.0“ am Fraunhofer IGP in Rostock oder das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock. Auch das Zentrum für Künstliche Intelligenz Mecklenburg-Vorpommern scheint mir spannend zu sein. Ich darf hier für mich sagen, ich werde mir das auf jeden Fall einmal anschauen und gucken, was auch für den staatlichen Bereich da von Interesse ist. Ich komme wieder zum Redeentwurf. Darüber hinaus, über diese Institutionen, die es schon gibt, werden derzeit Cluster-KI entwickelt, bestehend aus Akteuren der regionalen Wirtschaft sowie der Wissenschaft, was durch das Wirtschaftsministerium unterstützt werden soll. Also Cluster, das ist ein Schwerpunkt. Und auch ein Aufbau eines Digitalen Innovationszentrums an den Standorten Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar und Schwerin ist in der Umsetzung. Darüber hinaus gibt es die Qualifizierungsrichtlinie für die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten in den Unternehmen, gerade auch bezogen auf den Bereich der Digitalisierung, und – das ist dem Wirtschaftsministerium wichtig – die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist durch das Finanzministerium genehmigt worden (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und hat das Einvernehmen des Landesrechnungshofs. Also wir sind da unterwegs. Lassen Sie mich zurückkommen zum vorliegenden Antrag. Mit der bereits ausgearbeiteten Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation – ich habe gerade darauf verwiesen, die Veröffentlichung im Amtsblatt steht kurz bevor – werden wir ein geeignetes Förderinstrument zur Förderung von Digitalisierungslösungen zur Verfügung stellen, dies auch, um Start-ups, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Integration von Cybersicherheitsstandards zu unterstützen. Mit einer Kombination von Landesmitteln und EFRE-Mitteln haben wir aus meiner Sicht, also der des Wirtschaftsministers, noch bessere Gestaltungsmöglichkeiten, bessere finanzielle Voraussetzungen als der eingebrachte Vorschlag der Oppositionsfraktionen, und – das ist mir auch als Finanzminister sehr wichtig und das habe ich jetzt in der Einbringung, Frau von Allwörden, bei Ihnen noch nicht gehört – es sollen zusätzlich Mitnahmeeffekte vermieden werden und damit sparsam mit öffentlichen Mitteln umgegangen werden. Ich glaube, das sollten Sie sich vielleicht auch noch mal ein bisschen vergegenwärtigen, dass die Wirtschaft natürlich sowieso unterwegs ist bei dem Thema, und es ist nicht so einfach, gerade bei diesem Thema so zu fördern, dass Mitnahmeeffekte da nicht im Mittelpunkt stehen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, bei Start-ups und Kleinstunternehmen.) Entsprechend ist bei der Richtlinie … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Die haben gar nicht die finanziellen Mittel.) Na, ich sage, es ist einfach objektiv gesehen nicht so einfach. Und wir können ja gern weiter darüber diskutieren, inwiefern der Ansatz der Landesregierung das vielleicht besser hinbekommt. (René Domke, FDP: Das war im Ausschuss.) In den Ausschüssen, genau. Ich will nur noch mal hier zu den Richtlinien sagen, es sind drei Fördersäulen letztendlich vorgesehen: einmal die Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen von Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen, und zwar mit einem Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro mit 50 Prozent bei einem maximalen Fördervolumen von 50.000 Euro, Voraussetzung ist ein einzureichender Digitalisierungsplan. Zweitens sollen Prozessinnovationen von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden. Da können dann Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen von Dritten für die Einführung betrieblicher, innovativer Digitalisierungstechnologien in Produktions- und Leistungsprozessen ebenfalls mit 50 Prozent unterstützt werden. Sie sehen schon, immer diese Prozentsätze, ich habe es eben gesagt, was das Thema ist: Mitnahmeeffekte. Hier soll es einen maximalen Zuschuss von 200.000 geben können. Und dritte Säule sind für Investitionen infolge von Prozessinnovationen von KMU, da können Digitalisierungsinvestitionen mit mindestens 30.000 Euro in Umsetzung von Prozessinnovationen mit auch 50 Prozent Förderung unterstützt werden, maximaler Zuschuss hier 100.000 Euro. Deswegen bleibt festzuhalten, die Landesregierung wird ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen. Das Auflegen einer neuen Richtlinie ähnlich der DigiTrans wäre dagegen vergleichsweise zeitaufwendig und auch unverhältnismäßig, da, wie gehört, ja bereits bestehende Förderinstrumente und eben die neue Richtlinie die Bedarfe abdecken werden. Und deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich empfehle, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
