Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik, der sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Nach unserer Auffassung müssen Krankenhäuser nach Bedarf, Behandlungsqualität und Gemeinwohl organisiert und finanziert sein. Die Reform der Krankenhausfinanzierung ist notwendig und eine große Chance, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, wieder am Gemeinwohl auszurichten und sie damit langfristig zu sichern. Die Krankenhausreform bietet die Möglichkeit für einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik, der den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht, Profite zu erwirtschaften, sondern die Bevölkerung bedarfsgerecht medizinisch zu versorgen. Krankenhäuser sind Teil des grundgesetzlich fixierten Sozialstaats. Profite oder Insolvenzen zu ermöglichen und sie mittels finanzieller Steuerung in eine wirtschaftliche Konkurrenz zu zwingen, waren politische Fehler, die korrigiert werden müssen. Eine Krankenhausreform ist unabdingbar wegen der zerstörerischen Wirkungen der Ökonomisierung durch das Abrechnungssystem von Krankenhausleistungen, dem DRG-System, wegen der demografischen Entwicklung, wegen des Fachkräftemangels und wegen des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts. Die Krankenhausreform, die derzeit im Entstehen ist, geht uns alle an, sie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und sie betrifft uns alle: die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die Menschen, die hier leben, und sie betrifft alle unsere Wahlkreise. Wir haben deshalb, weil es eben uns alle angeht, um diese Aussprache gebeten und wollen mit Ihnen darüber diskutieren, wie Sie die Chancen und Risiken der Krankenhausreform einschätzen, wie wir uns verständigen können auf einen gemeinsamen Weg, um unsere Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. Ich sprach davon, dass es eine ganze Reihe von positiven oder absehbar positiven Wirkungen geben wird. Der Hauptpunkt für uns ist, dass der ökonomische Druck von den Krankenhäusern genommen werden kann, indem endlich Vorhaltepauschalen eingeführt werden. Ich erinnere daran, dass wir schon über Jahre darüber diskutiert haben, wie schwierig die Situation insbesondere für die Kinder- und Jugendmedizin, für die Geburtshilfe ist, weil gerade an dieser Stelle Vorhaltekosten, wenn sie nicht in Ansatz gebracht werden, eben zu dieser Unterfinanzierung führen/führten mit den Folgewirkungen, dass sich nach und nach Geburtsstationen oder Stationen der Kinder- und Jugendmedizin, der Frauenheilkunde vom System abmelden mussten. Mit den Vorhaltepauschalen gibt es eine Chance. Es wird aber durch Gesundheitsminister Lauterbach immer wieder betont, dass damit die Ökonomisierung zurückgedrängt wäre. Das sehen wir so noch nicht, und zwar aus zwei Gründen: weil zum einen bei 60 Prozent Vorhaltekosten, die in Ansatz gebracht werden, immer noch ein gehöriger Anteil des DRG-Abrechnungssystems zu Buche schlägt, und zum Zweiten ist die Auszahlung von Vorhaltekosten an Kriterien der Qualität gebunden. Das ist per se erst einmal richtig, aber Qualitätskriterien, so, wie wir sie heute kennen, sind wiederum an Mengenvorgaben gebunden, sodass auch der Mechanismus, bestimmte Mengen erzielen zu müssen, immer noch wirken wird und somit aus unserer Sicht die Ökonomisierung nicht vollständig zurückgedrängt wird. Positiv sehen wir Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung, die sich ergeben durch die Spezialisierung. Es wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass diejenigen, die am meisten Ahnung davon haben, die die besten Rahmenbedingungen dafür haben, auch die notwendigen medizinischen Leistungen erbringen. Das ist nicht immer am nahe gelegenen Standort der Fall, muss es aus unserer Sicht auch nicht. Wichtig ist, dass die Qualität gesichert wird, und dazu dient ja mit dieser Reform das Vorhaben, die Krankenhauslandschaft neu zu strukturieren und die Aufgaben und das Leistungsgeschehen so auszutarieren, dass wie gesagt diejenigen, die die beste Qualität bieten, dann jeweils auch in die Lage versetzt werden, für die Patientinnen und Patienten da zu sein, und mit bester Qualität die medizinischen Leistungen verrichten. Was uns sehr wichtig ist, und da bin ich sehr dankbar auch für die Intervention unserer Gesundheitsministerin, wahrscheinlich auch anderer Ministerinnen und Minister, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Planungshoheit bei den Ländern bleibt. Das war nicht von vornherein so ganz klar. Sich dafür einzusetzen, war wichtig. Und wenn man sich das Eckpunktepapier, was jetzt Grundlage für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs sein soll, durchliest, wird sehr klar erkennbar die Handschrift der Länder und die gestärkte Planungs-, die gewährte und die gestärkte Planungshoheit der Länder. Das ist schon beachtlich, denn wir haben zumindest in einem hohen Maße das Instrument in der Hand, auch unser Versprechen wahrzumachen, dass die Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern gesichert sein sollen. Es wird ein Gesetz zur Stärkung der Transparenz auf Bundesebene geben. Das ist angekündigt. Das liegt nicht in unserer Entscheidungshoheit, komplettiert aber das Vorhaben insgesamt, sodass die Bürgerinnen und Bürger ja sehen können, wo in bester Qualität entsprechend die Leistungen an den Krankenhausstandorten jeweils erbracht werden. Und wirklich gut finden wir die Überlegungen zur Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Sektor im Rahmen der zukünftigen Level-1i-Krankenhäuser. Das ist also eins der Strukturierungslevel 1–2–3, dann noch mal mit einer entsprechenden Substruktur, aber hier für diesen Bereich der Level-1i-Krankenhäuser ist sehr ausführlich im Eckpunktepapier konzipiert worden, wie der ambulante und der stationäre Sektor miteinander verschränkt werden können. Das ist so ungeheuer wichtig, weil seit Jahrzehnten in Deutschland darüber gesprochen wird, dass diese Versäulung – hier der stationäre Bereich, hier der ambulante Bereich und dann wiederum dann angrenzende Bereiche in der medizinischen und pflegerischen Versorgung –, dass die im Grunde genommen nebeneinanderstehen und es dann immer wieder Einzelprojekte oder einzelne Paragrafen im SGB V gab, um eine Verzahnung von ambulant und stationär hinzubekommen. Hier ist es im Eckpunktepapier so angelegt, dass das Gesetz dann den Weg freimacht zu einer verbesserten Verzahnung. Das sehen wir als etwas Positives. Und eine Chance sehen wir eben auch darin, dass es zukünftig Zuschläge geben soll für die Pädiatrie, Geburtshilfe, Notfallmedizin und die Behandlung von Schlaganfällen. Das ist deshalb wichtig, weil hier entweder ein besonders großer Aufwand zu verzeichnen ist beziehungsweise es sich hier um besonders sensible Bereiche des Gesundheitswesens handelt. Und gerade die Sorgen – ich sagte es bereits –, die uns in Fragen der Existenz von Stationen in der Pädiatrie, in der Geburtshilfe, in der, genau, auch in der Notfallmedizin umgetrieben haben und uns beschäftigt haben, hier gibt es eine Antwort darauf. Wo wir Risiken sehen bei dem Eckpunktepapier und bei dem zukünftigen Gesetz, ist zum einen, dass viele Krankenhäuser – das wissen wir aus den Medien oder möglicherweise auch aus Gesprächen, die wir geführt haben vor Ort, Sie genauso wie wir –, dass einige Krankenhäuser ökonomisch in hoher Not sind und möglicherweise nicht durchhalten, bis eine Reform startet dann tatsächlich auf gesetzlicher Grundlage, und die dann wiederum auch eine gewisse Konvergenzzeit braucht, die ist ja auch im Eckpunktepapier mit angelegt. Wir sind in großer Sorge darüber, dass einige Krankenhausstandorte dann nicht mehr durchhalten. Und das wollen wir vermeiden und haben immer dafür plädiert, ein Vorschaltgesetz in Anwendung zu bringen, denn es macht ja wenig Sinn, eine Krankenhausreform zu konzipieren, wo diejenigen Akteure, um die es geht, dann anschließend oder vorweg schon gar nicht mehr da sind. Dass das die Länder nicht alleine stemmen können, gerade in der jetzigen Situation, ist klar. Aber zu unserem großen Bedauern hat die Bundesseite deutlich gemacht, dass sie mit wenigen Ausnahmen, wo noch mal überprüft werden soll, nicht bereit sind, hier entsprechend in Leistung zu gehen. Der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser bleibt, das habe ich vorhin in meine Rede schon eingeflochten. Das ist für uns, aus unserer Sicht ein großes Risiko. Und ein Risiko ist – und damit möchte ich schließen –, ein Risiko ist, dass die Transformationskosten, die eigentliche Umgestaltung der Krankenhäuser auch noch nicht ausfinanziert wird. Wir wollen nicht wehklagen und wir wollen nicht rumjammern, wir wollen das nach vorne auflösen, wir müssen aber die Probleme, die es auf diesem Gebiet gibt, benennen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
