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Daniel Seiffert

Die Linke 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, vor ziemlich genau einer Woche tobte Sturmtief „Poly“ mit einer ungewöhnlichen Stärke für den Hochsommer über Norddeutschland hinweg. Mecklenburg-Vorpommern kam zum Glück glimpflich davon. Wir hatten eine sehr lange Dürreperiode in diesem Frühjahr mit steigender Waldbrandgefahr und Wald- und Moorbränden. Überhaupt waren die zurückliegenden Jahre durch unterdurchschnittliche Niederschlagsmengen im Frühjahr und Sommer gekennzeichnet. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) An den Folgen dieser Dürrejahre knabbern wir noch immer. All das ist ein guter Anlass, aus Extremwetterlagen zu lernen, Klimafolgen für die Gesundheit zu mildern und die Klimaanpassung im Land und in den Kommunen zu forcieren und zu fördern. Lassen Sie uns darüber reden, was gerade läuft oder was bereits geregelt ist. Da ist zunächst die Bundesebene, wo gerade ein Klimaanpassungsgesetz erarbeitet wird. Der Referentenentwurf dieses Gesetzes wurde zur Anhörung in die Länder und Verbände gegeben. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, er soll aber zeitnah ins Bundeskabinett und dann in den Bundestag kommen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Mecklenburg-Vorpommern werden wir dieses Bundesgesetz im Klimaschutzgesetz natürlich umsetzen. Darauf können Sie setzen. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen wurde das Thema Klimaanpassung natürlich berücksichtigt. Für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Klimaanpassung wurden meines Wissens Mittel und Personal beantragt, um die Grundlagenermittlung zu den Klimaänderungen und zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie und zur Beratung der Kommunen und Unternehmen vorzubereiten. Da hoffe ich dann auf Zustimmung in den Beratungen des nächsten Doppelhaushaltes seitens Ihrer Fraktion, Herr Damm. Die Forderung nach einem Klimaanpassungsrahmenplan mit verbindlichen und zeitlich definierten Umsetzungsmaßnahmen ist zunächst eine gute Sache. Aber inwieweit das im Rahmen des vorliegenden Antrags leistbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich verweise auf das Konnexitätsprinzip, welches bei neuen Aufgabenzuweisungen greift, und auf personelle Ressourcen, die überall und auf allen Ebenen fehlen. Auch ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Zudem gibt es viele Instrumente, die bereits wirken. Das Bundesgesundheitsministerium hat gerade einen Impuls für einen Hitzeschutzplan für Gesundheit vorgelegt. Das Bundesumweltministerium fördert Klimaanpassungskonzepte und beispielsweise auch Trinkwasserspender. Es gibt eine Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Rostock befasst sich seit Jahren mit der Entwicklung einer Strategie zur Abfederung von Starkregenereignissen. Die Arbeitsgemeinschaft aus Akteuren der Rostocker Wasserwirtschaft und der Stadtverwaltung berät auch zur Starkregenvorsorge. Auch andere Gemeinden, bei denen die Folgen besonders groß sind, haben sich auf den Weg gemacht, dies zu ändern. Weniger Versiegelung, viel Stadtgrün, das Freihalten von hochwassergefährdeten Gebieten und wasseraufnahmefähigen Niederungen von Bebauungen sind nur einige der nötigen Maßnahmen. Das ist Aufgabe der Orts- und Stadtentwicklung, originäre Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Seit dem vergangenen Programmjahr sind Maßnahmen des Klimaschutzes zwingende Fördervoraussetzung für neue Gesamtmaßnahmen in der Städtebauförderung. Dementsprechend liegt auch im aktuellen Landesprogramm der Städtebauförderung der Fokus auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. In Ihrem Antrag, liebe GRÜNE, fordern Sie den Aufbau weiterer Beratungsstrukturen durch das Land. Meine Fraktion und ich halten nichts davon, weitere oder Parallelstrukturen aufzubauen. So bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Beratungen zu Elementarversicherungen an. In Rostock wird zur Starkregenvorsorge beraten. Betroffene, die in ausgewiesenen Hochwasserschutzgebieten leben, wissen das auch. So besteht für einige bebaute Bereiche nur noch Bestandsschutz. Das Heizungshandwerk informiert darüber, dass zum Schutz vor Überschwemmungen seit 2018 ein Verbot von neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten besteht beziehungsweise die Heizöltanks bis Ende 2022 hochwassersicher nachzurüsten waren. Im Übrigen wird das geänderte Gebäudeenergiegesetz eine Beratung vor dem Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen vorschreiben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesonderte Informationen braucht es aus unserer Sicht nicht. Hier ist auch die Eigenverantwortung gefragt. Für den Katastrophenschutz in M-V kann man sagen, dass die entsprechenden Organisationen grundlegend gut aufgestellt sind. Natürlich sind Verbesserungen immer möglich, insbesondere dort, wo Ehrenamtliche tätig sind. Aber es gibt eine enge Anbindung zwischen Innenministerium, Landkreisen und Katastrophenschutzorganisationen. Das Land ist tätig und eng verzahnt mit allen relevanten Akteuren. Die Situationen vor Ort sind allerdings so unterschiedlich, dass die Kommunen eigenständig entscheiden müssen, wo Handlungsbedarf besteht. Wir werden nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, wo es nicht notwendig ist. Ansonsten hilft das Land immer, wo Bedarf angezeigt wird. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag ist nicht geeignet, den Rahmen für eine Klimaanpassungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern zu setzen, er deckt weder alle Themenfelder, Zielgruppen und Risikoelemente der Klimawandelfolgen und Vorsorge ab. Aus all den genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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