landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich zunächst, dass wir über Brand- und Katastrophenschutz sprechen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei all denen, die sich in diesem Bereich engagieren, und würde aber bei den Zahlen lieber ruhig noch einmal anknüpfen. In der Tat ist in den erweiterten Löschzügen beispielsweise nur ein Teil der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren organisiert, die dann wiederum dem Katastrophenschutz angehören. Wenn wir eine Krisen- oder Katastrophenschutzlage haben, bin ich mir ziemlich sicher, dass wir eben nicht beschränkt sind auf die knapp 1.500 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die Mitglieder der ausdrücklich als Katastrophenschutzzüge geführten besonderen Einheiten sind, sondern selbstverständlich nahezu jede Freiwillige Feuerwehr bereitsteht. Von daher ist das Zahlenverhältnis vermutlich ein deutlich anderes. Wir sind im soliden fünfstelligen Bereich derer, die dann in den verschiedensten Konstellationen mitwirken würden. Davon bin ich tief überzeugt und auch dafür bin ich dankbar. Sie wollen eine stärkere Gleichstellung, der ich mich gar nicht so stark entgegenstellen möchte. Ich finde es richtig, dass wir solch ein Engagement wertschätzen, würdigen und dafür Sorge tragen, dass es auch umsetzbar ist. Ich glaube gleichwohl, dass wir achtgeben müssen, dass wir nicht, auch wenn ausdrücklich betont wurde, dass man diese Gleichnisse gar nicht möchte, nicht zu sehr in so eine Debatte zwischen den Beteiligten kommen, in denen wir sie untereinander vergleichen und wägen. Für den Brandschutzbereich, nehme ich an, darauf stellt sozusagen die Gleichstellungsfrage ab. Für den Brandschutzbereich gibt es entsprechende Möglichkeiten, die das Land den Kommunen einräumt, per Satzung entsprechende Entschädigungen zu leisten. Es gibt auch gesetzliche Bestimmungen. Die Kommunen haben in der Regel über ihre entsprechenden Aufwandsentschädigungsverordnungen dafür Sorge getragen, dass die Kameradinnen und Kameraden dann eben nicht nur im Katastrophenschutzfall, sondern bei allen möglichen Hilfe- und Brandschutzleistungen, die sie erbringen, entsprechend abgesichert sind, entsprechend dem Lohnersatz beziehungsweise die Arbeitgeber entsprechende Rückkopplungen erhalten. Das, was dort angeknüpft wird, ist allerdings der Punkt, an dem ich mich schwertue, weil er deutlich darauf hinweist – und du hast es dankenswerterweise in deiner Rede auch gesagt –, im Regelfall kommen wir gar nicht in eine Situation, wo das formale Katastrophenschutzgesetz tatsächlich zum regulären Einsatz kommt, weil das Ausrufen des Katastrophenschutzes für uns ein außerordentlich seltener Sachverhalt ist. Das heißt, das, was wir sagen, ist, ihr müsst irgendwie was darunter finden als Schwelle, wo trotzdem dann schon entsprechende gesetzliche Verpflichtungen der Arbeitgeber, entsprechende Aufwandsentschädigungen und Ähnliches dranhängen. Und das scheint mir einen Tick schwerer zu sein, als es bei den Feuerwehren ist, weil wir da im Brandschutzgesetz ganz klare Bedingungen haben, welche Einsätze, welche Situationen was auslösen. Und wir sehen umgekehrt – da sind wir gar nicht so weit auseinander, ich glaube bloß, dass das der dritte Schritt vor dem ersten ist, den die FDP hier vorschlägt –, wir haben eine Situation, wo wir in der Tat auf ein Katastrophenschutzgesetz schauen, und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit, wo die Situation der letzten drei bis vier Jahre an vielen Stellen nicht zu dem passen, was man dort erfasst hat, weil wir in klassischen Situationen sind. Da ist vielleicht der Großwaldbrand noch eine Situation, die schon die klassischen Katastrophenschutzgesetze erfasst haben und erfassen konnten. Es kommen aber Hochwasserlagen dazu, alles Dinge, die temporär sind, die sehr klar in die tradierten Katastrophenkrisen hineingehören. Aber wir haben eine große Pandemie erlebt, die uns immer mal wieder herausgefordert hat, in der Tat umfänglich und sehr dankbar im Übrigen noch mal auf die Katastrophenschutzanzüge zurückgreifen zu dürfen. Wir haben mit den zum Teil sehr gesteigerten Zahlen von Flüchtlingszugängen, mit dem sehr plötzlichen Kommen einer Vielzahl von Ukrainerinnen, Ukrainern die Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren dann oft überhaupt nicht mehr diskutiert, welcher der Fälle ist es eigentlich, sondern es ist ganz einfach geholfen worden. Die Freiwilligen Feuerwehren, aber auch der Katastrophenschutz haben Züge gehabt, wenn es darum ging, dass wir wussten, es kommen heute Nacht drei Busse mit ukrainischen Schutzsuchenden inklusive vieler, vieler Kinder, und dann ist auf kleinsten Dörfern über Nacht eine Dynamik entwickelt worden, für die ich bis heute auf Knien dankbar bin, die ohne die Beteiligten nicht gegangen wäre, und immer, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) immer außerhalb dessen, was das Katastrophenschutzgesetz eigentlich kennt. Und ich scheue mich im Übrigen auch weiterhin, das überhaupt unter dem Begriff der „Katastrophe“ zu fassen. Das finde ich für das, was dort geschieht, schräg, eine Katastrophe in der Ukraine, aber nicht, dass die Menschen zu uns kommen und Schutz suchen. Von daher ist dann vielleicht auch der Begriff einer, der dann kneift. In der Sache selbst haben wir darüber hinaus im Rahmen der Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage erneut gar nicht zwingend mit den Katastrophenschutzorganisationen, sondern auch mit den verschiedenen staatlichen Ebenen auf der Kreis- und Gemeindeebene gelernt, wo die Grenzen der aktuellen Katastrophenschutzgesetzgebung sind. Die Kolleginnen und Kollegen sind deshalb seit Längerem dabei, so eine Art To-do-Liste für das, was man im Katastrophenschutzgesetz nach unserer Überzeugung anpassen muss, aufzustellen. Wir sind überzeugt davon, dass man gerade die Frage klären muss, gibt es eine Vorkrise, eine Vorkatastrophe, wie definiert man die eigentlich, aber auch, wann fängt die an, denn wenn ich sage, alles vor dem Ausrufen des Katastrophenschutzfalles, ist es auch jetzt. Ich werde also irgendeine Konkretisierung einer sich anbahnenden Situation brauchen, um zu sagen, und dann greift im Zweifel auch die hier angesprochene Gleichstellung bei den Aufwandsentschädigungen und Ähnlichem. Ich glaube, dass wir erst diese sehr umfängliche Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes brauchen, die deshalb nicht ganz einfach ist, weil die Kolleginnen und Kollegen, die in dem sehr kleinen Katastrophenschutzbereich und Katastrophen- und Brandschutzbereich tätig sind in der Landesverwaltung, momentan alle möglichen anderen Dinge parallel machen, denn auch die waren in den jeweiligen Krisen und Herausforderungen diejenigen, die es gemanagt haben, das heißt, das eher gesetzgeberisch theoretische Arbeiten war auch nicht ganz so leicht für die Zeitbudgets. Gleichwohl ist das fest auf der Agenda. Die Vorbereitungen laufen und erst, wenn diese abgeschlossen sind, kann man nach meiner Überzeugung wiederum daran anknüpfen zu überlegen, an welchen Stellen sollen dann die verschiedenen vorgeschlagenen Besserstellungen oder Wertschätzungen, so würde ich es dann gerne umschreiben für diejenigen, die sich dort ebenfalls ehrenamtlich engagieren, eingreifen. Ich sehe zurzeit nicht, dass wir schon beschreiben können, wo die Situationen unterhalb der Katastrophenschwelle liegen und wie man die definiert, sondern genau das wird die Novellierung erbringen müssen. Und dann diskutieren wir auch gerne die weiteren Punkte. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗