Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Gestatten Sie mir nur eine Bemerkung, Herr Renz: Es wäre schön beim nächsten Mal, wenn Sie das Präsidium auch noch anreden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2338. Der vorliegende Änderungsantrag ist soeben durch den Antragsteller zurückgezogen worden. Dafür ist mündlich gerade eben ein neuer Änderungsantrag formuliert worden, über den ich jetzt zunächst abstimmen lasse. Wer also dem soeben mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag, der soeben mündlich vorgetragene Änderungsantrag, mit Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und AfD und Gegenstimmen durch die Fraktion der FDP angenommen. Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2338 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2338 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Ablehnung durch die Fraktion der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung zum Thema „Prävention statt Abhängigkeit: Jugendliche und der Umgang mit Drogen“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der AfD gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Prävention statt Abhängigkeit: Jugendliche und der Umgang mit Drogen Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
