landtag-mv.de ↗

Marc Reinhardt

CDU 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland weist laut einer Studie der Bundesbank von 2020 im OECD-Vergleich die zweitniedrigste Eigenheimquote auf. Wir haben das ja schon des Öfteren gehört. Zugleich besteht nach wie vor bei einer überwältigenden Mehrheit der Menschen der Wunsch nach einem eigenen Zuhause, auch vor dem Hintergrund, dass das Eigenheim als wichtiger Teil der Altersvorsorge angesehen wird. Wohnraum ist in Deutschland allerdings in vielen Regionen knapp und die Ziele für den Neubau werden seit Jahren verfehlt. Vor diesem Hintergrund und der Bedeutung des Eigenheims als Altersvorsorge wird regelmäßig über die Möglichkeiten der Eigentumsförderung diskutiert. Aktuell ist das Thema besonders dringlich. Zwar gehen die Immobilienpreise in Deutschland erstmals seit vielen Jahren leicht zurück, das nach wie vor hohe Preisniveau, die hohen Baupreise und das seit 2022 deutlich gestiegene Zinsniveau sind jedoch für viele junge Familien große Hürden bei der Finanzierung eines Eigenheims. Das im vorliegenden Antrag geforderte Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern wäre ein besonders zielgerichtetes Förderinstrument für diese Zielgruppe. In der Lebensphase, in der Familien in der Regel gegründet werden, befinden sich die Menschen eher am Anfang ihrer Erwerbsbiografie. Das heißt, die Einkommen sind im Durchschnitt deutlich niedriger als in späteren Jahren. Zugleich sind bei jungen Familien die zwingend erforderlichen Ausgaben überdurchschnittlich hoch, denn ein gegenüber der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoher Anteil der Einkommen muss für die Bedürfnisse des täglichen Lebens aufgebracht werden. Gleichzeitig wächst in dieser Phase durch die Kinder der Platzbedarf der Familien. Unterdurchschnittliche Einkommen, ein überdurchschnittlicher Anteil zwingend erforderlicher Ausgaben und der Wunsch nach mehr Wohnraum – nicht von ungefähr ist es für junge Familien oftmals schwer, die Finanzierung eines Eigenheims auf die Beine zu stellen. Es ist also kein Wunder, dass schon in der Vergangenheit die Eigenheimförderung auf junge Familien zugeschnitten wurde, zuletzt mit dem von der letzten Bundesregierung unter Betreiben von CDU/CSU aufgelegten Baukindergeld auf Bundesebene. Dies war 2017 im Koalitionsvertrag von Union und SPD mit dem Ziel vereinbart worden, für Familien den Bau oder Kauf von Immobilien zu erleichtern. Es war damit eine neue Form der Eigenheimförderung nach der 2006 abgeschafften Eigenheimzulage. Der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes ist allerdings bereits seit dem 31. März 2021 ausgelaufen. Seit Anfang 2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, weil die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,9 Milliarden Euro ausgeschöpft sind. Nach Einschätzung der meisten Akteure, die sich mit dem Thema befasst haben, war das Baukindergeld des Bundes sehr erfolgreich. So hat es aus Sicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau sein Ziel erreicht, junge Familien mit niedrigen Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu helfen. Laut KfW waren in etwa bei der Hälfte der Familien, die Baukindergeld beantragt haben, die Kinder unter vier Jahre alt. Bei zwei Dritteln waren sie maximal sechs Jahre alt. Rund drei Viertel der Antragsteller verfügten als Familie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 50.000 Euro, bei den meisten lag es sogar unter 40.000 Euro. Das Baukindergeld des Bundes hat also unbestreitbar vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum geholfen. Viele Verbände und Organisationen wie der Deutsche Landkreistag haben daher die Fortführung des Baukindergeldes gefordert. Das von der amtierenden Bundesregierung auferlegte neue Förderprogramm, das Familien mit geringem Einkommen beim Erwerb einer Immobilie helfen soll, ist jedenfalls nach unserer, nach Auffassung der Fachwelt völlig ungeeignet, diesen Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu helfen. Die CDU-Fraktion ist daher der Überzeugung, dass die Einführung eines Landesbaukindergeldes Mecklenburg-Vorpommern gerade zum jetzigen Zeitpunkt dringend geboten ist. Wir erleben derzeit einen Einbruch beim Neubau von Wohnraum, vor allem wegen der stark gestiegenen Hypothekenzinsen, der Verringerung der Kaufkraft durch die anhaltend hohe Inflation und der nach wie vor steigenden Baupreise. Gerade junge Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen sind von der hohen Inflation besonders betroffen, denn wie schon erwähnt, müssen sie einen überdurchschnittlichen Anteil ihres Haushaltseinkommens für zwingend erforderliche Ausgaben aufwenden. Aus diesem Grund halten wir die Fokussierung der Eigenheimförderung auf diese Zielgruppe in Form eines Landesbaukindergeldes für sachgerecht, auch im Vergleich zu anderen Instrumenten, mit denen pauschal alle Menschen, die Immobilien erwerben, entlastet würden. Die Förderbedingungen für das Landesbaukindergeld sollten sich unserer Ansicht nach weitgehend an den Förderkriterien des Baukindergeldes des Bundes orientieren, allerdings mit zwei gewichtigen Ausnahmen: Erstens soll der Förderbetrag je Kind und Jahr beim Landesbaukindergeld Mecklenburg-Vorpommern 1.500 statt 1.200 Euro betragen. Der Grund liegt auf der Hand, denn Bau- und Immobilienpreise sind seit Auflage des Baukindergeldes im Jahr 2018 extrem stark gestiegen, sodass die Anhebung auf 1.500 Euro erforderlich ist, um zumindest einen Teil dieses Preisanstiegs zu kompensieren. Und zweitens wollen wir die Förderung ganz gezielt auf junge Familien fokussieren, zum einen vor dem Hintergrund der Einkommenssituation junger Familien im Vergleich zu solchen, bei denen die Kinder schon volljährig sind und gar nicht mehr im Haushalt leben, zum anderen mit dem Blick auf eine Begrenzung der Belastung für den Landeshaushalt. Daher soll die Förderung auf im Haus lebende Kinder unter 18 Jahren beschränkt werden, das heißt aber auch für alle im Haushalt lebenden Kinder, egal, wann sie geboren oder in den Haushalt aufgenommen wurden. Das mag verwaltungstechnisch ein wenig aufwendiger sein, weil für hinzukommende Kinder ein Ergänzungsantrag gestellt werden muss, entspricht aber unserer Ansicht nach dem Förderziel. In der Praxis werden damit über zehn Jahre je Kind 15.000 Euro Zuschuss ausgezahlt, wenn das Kind beim Erwerb beziehungsweise Bau der Immobilie nicht älter als sieben Jahre war. Da dies laut KfW auf zwei Drittel der Antragsteller für das Baukindergeld des Bundes zutraf, wird die Einschränkung gerade junge Familien kaum betreffen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, ist das eine sinnvolle Maßnahme, die wir als CDU hier vorschlagen. Ich freue mich jetzt auf eine angeregte Debatte und wünsche uns ein zielorientiertes Weiterkommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

Alle Reden von Marc Reinhardt Protokoll ↗